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A-O/0001/2026

Anregung an den Rat der Stadt Münster: Ablehnung der Maßnahmen Nr. 43 und Nr. 51 der Anlage zur Vorlage V/0637/2025

Antrag an die BV Ost 10.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.02.2026, TOP 5.2.1

Antrag der CDU-Fraktion

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Antrag der CDU-Fraktion

4404 Zeichen

A-0/0001/2026

FRAKTION IN DER BV-OST

V/0637/2025

Anresunsan den Rat

Münster, 03.02.2026

Anregung an den Rat der Stadt Münster: Ablehnung der Maßnahmen Nr. 43 und Nr.
51 der Anlage zur Vorlage V/0637/2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Münster,

im Rahmen der Beratungen zur Vorlage V0637/2025 — Entwurf der
Haushaltssatzung 2026/2027 wendet sich die CDU-Fraktion mit dieser Anregung an
den Rat der Stadt Münster.

Konkret fordern wir den Rat auf, folgende in der Anlage zur Vorlage aufgeführten
Sparmaßnahmen nicht umzusetzen:

1.) Sparmaßnahme Nr. 43 (Einstellung der Schülerspezialverkehre)
2.) Sparmaßnahme Nr. 51 (Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten).

Begründung:

Der sogenannte Schülerspezialverkehr stellt für viele Kinder — insbesondere für
Kinder mit besonderen Bedarfen, mit langen Schulwegen oder bei fehlender Bus-
bzw. Bahnanbindung - eine unverzichtbare Voraussetzung für einen verlässlichen
und sicheren Schulweg dar. Darüber hinaus entlastet dieses System Familien
erheblich, vor allem dann, wenn beide Elternteile berufstätig sind.

Ein Wegfall des Schülerspezialverkehrs würde für zahlreiche Familien deutliche
Mehrbelastungen nach sich ziehen. Zu erwarten wären längere Fahr- und
Wegezeiten, zusätzlicher Betreuungsaufwand sowie erhebliche organisatorische
Unsicherheiten. Für betroffene Kinder drohen unzumutbare Schulwege,
Verspätungen im Unterricht und im Extremfall sogar ein erzwungener Schulwechsel.
Insgesamt wären negative Auswirkungen auf die Bildungs- und
Chancengerechtigkeit sowie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
befürchten. In einzelnen Fällen könnte der Wegfall des Schülerspezialverkehrs sogar
die Existenz von Schulstandorten gefährden, die in hohem Maße auf diese
Verkehrsform angewiesen sind.

Kreisvorsitzender Telefon 025141842-0 CDU-SPENDENKONTO:

Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost
Hammer Straße 10 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18
48153 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMET

na CDU

FRAKTION IN DER BV-OST

Auch die unter Maßnahme Nr. 51 vorgesehene strikte Einhaltung der
Entfernungsgrenze bei Badefahrten sieht die CDU-Fraktion äußerst kritisch.

Viele Schülerinnen und Schüler können nicht (sicher) schwimmen, weil viele
Elternhäuser keinen ausreichenden Wert darauf legen oder die Möglichkeit fehlt. Es
ist jedoch Anspruch der Schulen, dass am Ende der vierten Klasse jedes Kind sicher
schwimmt, d.h. auf dem Niveau des Bronze-Abzeichens. Dies ist nur möglich, wenn
im Schwimmunterricht ausreichend Wasserzeit zur Verfügung steht. Die
Bädermiesere mit zuletzt vielen Bäderschließungen hat den Umfang des
Schwimmunterrichts nicht erhöht. Bei der Beschlussfassung ist zu berücksichtigen,
dass die Ersparnis zwischen Fußweg und Busbeförderung größer ist als von der
Verwaltung ermittelt (siehe Anlage 1 zu V/0641/2021). In der Praxis benötigen die
Kinder zu Fuß zwar nur etwa die 1,5-fache Dauer wie mit Google-Maps gerechnet,
jedoch ist die Dauer mit dem Bus geringer als angegeben. Schließlich müssen Hin-
und Rückweg (!) berücksichtigt werden. Für die Kardinal von Galen Grundschule
verbleiben bei einer Doppelstunde nur 10 - 15 Minuten Wasserzeit. Mit dem Bus
erhöht sich diese Dauer auf ca. 45'- 50 Minuten. In der Praxis müssen bei straffer
Organisation ca. 2 x 25 Min. für Hin- und Rückweg zu Fuß (ca. 1,6 km) gerechnet
werden, hinzu kommen 10 Minuten Umkleiden vor dem Schwimmen und 15 Minuten
danach. Dabei gilt, dass Zweitklässler eher länger benötigen und im Winter für das
Umkleiden und Haare föhnen mehr Zeit benötigt wird.

Die Schulen nutzen die Möglichkeiten zur Optimierung der Wasserzeit bereits.
Dennoch ist die Wasserzeit ohne einen Bustransport zu gering, um einen
qualitätsgerichteten Schwimmunterricht durchzuführen und allen Kindern das
Schwimmen zu lehren.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Schwimmunterrichts für Sicherheit,
Gesundheit und motorische Entwicklung von Kindern hält die CDU-Fraktion
Einsparungen in diesem sensiblen Bereich für nicht vertretbar.

Die CDU-Fraktion appelliert daher an den Rat der Stadt Münster, die genannten
Maßnahmen im weiteren Haushaltsverfahren zu streichen und stattdessen Lösungen
zu verfolgen, die die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern sichern sowie
Familien verlässlich entlasten.

Für die Fraktion

Stefan Gottkehaskamp

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße 10

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Details

Aktenzeichen
A-O/0001/2026
Typ
Antrag an die BV Ost
Datum
10.02.2026
Erstellt
10.02.2026 09:49