3278/2018
Fachgespräch „Erfahrungen aus Berlin und NRW zu Drogenhilfeangeboten: Konsumräume und/ oder –mobil“ am 26. September 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 11.10.2018 3278/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 30.10.2018 Fachgespräch „Erfahrungen aus Berlin und NRW zu Drogenhilfeangeboten: Konsumräume und/ oder –mobil„ am 26. September 2018 Das Kölner Gesundheitsamt veranstaltete am 26. September 2018 ein zweistündiges Fachgespräch im Historischen Rathaus zum Thema „Erfahrungen aus Berlin und NRW zu Drogenhilfeangeboten: Konsumräume und/ oder –mobil“. Auf Einladung des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses nahmen Vertretungen aus der Kommunalpolitik (Gesundheitsausschuss und Bezirksvertretungen Mitte, Kalk und Mülheim), Polizei, Mitarbeitende der Verwaltung und aus der Suchthilfe teil. Zunächst stellte Frau Dr. Anne Pauly, Referentin der Landesstelle Sucht NRW, die Arbeit der zehn stationären Drogenkonsumräume in NRW auf Grundlage der erhobenen Daten von 2017 vor. Frau Martina Schu, Geschäftsführerin des Forschungsinstitutes FOGS Köln, präsentier te die wissen- schaftliche Evaluation der stationären und mobilen Drogenkonsum-räume in Berlin. Anschließend beleuchtete Frau Astrid Leicht, Geschäftsführerin von Fixpunkt e.V. (Träger von Proje k- ten der ambulanten Suchthilfegrundversorgung in Berlin), die Erfahrungen sowohl mit stationären - in festen Räumen und in Containern – als auch mobilen Drogenkonsumräumen. Moderiert von Frau Anke Bruns wurden die Möglichkeiten und Grenzen der drei verschiedenen Var i- anten (feste Räumlichkeiten, Containerlösung, mobi le Hilfen) während der Vorträge und der anschli e- ßenden Diskussion auf Moderationswänden festgehalten und ergänzt. Die Wirksamkeit von Drogenkonsumräumen, die vielfach wissenschaftlich belegt ist, wurde in dem Fachgespräch noch einmal anhand der Evaluation sergebnisse aus Berlin dargestellt. Es wird eine szenenahe, stationäre Komplexeinrichtung empfohlen, die neben der Konsummöglichkeit auch m e- dizinische Angebote, niedrigschwellig -lebenspraktische Hilfen sowie Kontakt - und Beratungsangebo- ten beinhaltet und i n die Strukturen des Drogenhilfesystems eingebettet ist. In NRW ist die Kombin a- tion aus Konsummöglichkeit, medizinischer Beratung und Vermittlung in weiterführende Beratungs - und Therapieangebote in der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen vo rgegeben. Es gibt in NRW bisher zehn - ausschließlich stationäre - Drogenkonsumräume. Allgemein lassen sich folgende Entwicklungen festhalten: Die Akzeptanz der Nutzer und Nutzerinnen gegenüber den bestehenden stationären Drogen- konsumräumen steigt. Die Konsumform ändert sich: der inhalative Konsum (und damit auch der Bedarf an inhalati- ven Konsumplätzen) steigt. Der inhalative Konsum ist weniger schädlich als der intravenöse Konsum. 2 Die Nutzer und Nutzerinnen werden älter und haben damit einen erhöhten Bedarf an Barriere- freiheit. Der Standort des Drogenkonsumraumes muss in der Nähe der Szene sein, da er ansonsten von den Konsumenten und Konsumentinnen nicht in Anspruch genommen wird. Die Anwohner und Anwohnerinnen sowie der öffentliche Raum werden entlastet. Die Kriminalität im Umfeld des Drogenkonsumraumes wird gesenkt. Längere Öffnungszeiten führen zu mehr Konsumvorgängen und erreichen mehr Nutzer und Nutzerinnen. Gegenüber den Mitarbeitenden des ASC des Gesundheitsamts äußerten die Konsumenten und Konsumentinnen von Neumarkt häufig den Wunsch nach Aufenthaltsmöglichkeiten. Für eine Komplexeinrichtung wurden drei verschiedenen Varianten diskutiert: Feste Räumlichkeiten, Containerlösung und mobile Hilfen. Feste Räumlichkeiten sind zweifelsfrei für alle Beteiligten die beste Lösung. Die Suche nach geei g- neten festen Räumlichkeiten gestaltet sich jedoch oft schwierig: Oftmals fehlt es an der Bereitschaft von Vermietern Räume für ein solches Angebot zu vermieten und es bestehen z.T. hohe Bauaufl a- gen. Ein Drogenkonsumraum in festen Räumlichkeiten verursacht insgesamt höhere Kosten, erreicht aber mit mehr Konsumplätzen deutlich mehr Konsumenten und Konsumentinnen als ein mobiles A n- gebot. Eine Komplexeinrichtung ist auch als temporäre Container-Lösung möglich. Dort sind die Bauaufla- gen geringer als bei einer stationären Lösung, der Brandschutz stellt eine gewisse Herausforderung dar. Es kann witterungsbedingt zu Temperaturproblemen kommen, die durch Klimaanlagen bzw. Heizgeräte reduziert werden können. Die Container benötigen mehr Stellfläche und sind insgesamt teurer als ein Drogenkonsummobil (Miete: ca. 20 Euro pro Quadratmeter), erreichen jedoch auch deutlich mehr Nutzer und Nutzerinnen als ein mobiles Angebot. Bei einer mobilen Lösung sind zwei Fahrzeu ge erforderlich, um dem Auftrag einer Komplexeinric h- tung auf einem Minimalstandard zu garantieren: Ein Drogenkonsummobil (z.B. umgebauter Sprinter) und ein Beratungsmobil (z.B. Campingbus). Das Drogenkonsummobil bietet bisher max. 4 Plätze für den intravenösen Konsum, sollte aber aufgrund der aktuellen Entwicklungen ebenso Plätze für den inhalativen Konsum bereitstellen. Ein solches Fahrzeug existiert noch nicht und müsste als Sonderan- fertigung hergestellt werden Daher sind die Kosten für einen entsprechend en Umbau nicht bekannt. Die Investitionen in ein Drogenkonsummobil ohne inhalative Konsumplätze würden bei 50.000 -80.000 Euro liegen. Aufgrund der geringen Konsumplätze werden durch ein mobiles Angebot weniger Nutzer und Nutzerinnen erreicht (1 -3 Konsumvor gänge pro Stunde) und somit ist die Personal -Nutzen- Relation ungünstiger. Eine mobile Lösung ist unter Umständen schneller umsetzbar und könnte nach Herrichtung einer dauerhaften Lösung anschließend an anderen Standorten eingesetzt werden. Um eine vergle ichbare Wirkung zu erzielen wie das bereits existierende Angebot am Hauptbahnhof und das geplante en d- gültige Angebot in Neumarktnähe müssen vergleichbare Rahmenbedingungen gegeben sein. Das bedeutet, dass das mobile Drogenhilfeangebot mit Konsumraum an ein em verlässlichen Standort zu verbindlichen, großzügig bemessenen Öffnungszeiten für die Nutzerinnen und Nutzer erreichbar sein muss. Es stellt sich allerdings die Frage, ob hierbei ein tageweiser oder stundenweiser Wechsel des Standortes der Fahrzeuge mit den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer vereinbar ist oder ob auch mit einem mobil bereitgestellten Angebot immer nur ein Standort so versorgt werden kann, dass der erhoffte positive Effekt für die Nutzerinnen und Nutzer und für das Umfeld eintritt. Die beiden Fahrzeuge benötigen während des Einsatzes wenig öffentliche Stellfläche (6 Parkplätze); sie werden über Nacht in einem Außenlager geparkt. In den Fahrzeugen kann es ggf. witterungsb e- dingt zu Temperaturproblemen kommen, die durch Einbau von Klimaa nlagen bzw. Heizgeräten red u- 3 ziert werden können. Die Fahrzeuge sind nicht barrierefrei und benötigen einen Zugang zu Strom und zu öffentlichen Toiletten in unmittelbarer Nähe. Aufgrund der insgesamt kurzen Aufenthaltsdauer der Nutzer und Nutzerinnen im Fahrzeug erfolgt hier keine direkte Entlastung des öffentlichen Raumes. Gez. Dr. Klein i.V. für Dez. V
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3278/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.10.2018
- Erstellt
- 09.10.2018 15:50