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2878/2020

Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald

Mitteilung BV 30.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.12.2020, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2228 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 2878/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 
 
Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald 
hier: Geänderter Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 31.08.2020, 
TOP 2.1. 
Geänderter Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe und beschließt folgende Maßnah-
men:  
 Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen jeweils östlich und westlich der Odenthaler Straße 
 Einrichtung von Tempo 30 im Bereich der Fußgängerüberwege.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die verkehrliche Situation wurde von der Straßenverkehrsbehörde und der Planung erneut geprüft. 
 
Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ergeben sich aus der Straßenver-
kehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen 
(R-FGÜ 2001). 
 
Nach den o. g. Richtlinien muss unter anderem ein gebündelter Fußgängerverkehr auftreten, d. h. ein 
Querungsbedarf bestehen. Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab 
einer Fußgängerverkehrsstärke von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen. 
 
Bei der durchgeführten Verkehrszählung in Höhe des Kreuzungsbereichs Odenthaler Stra-
ße/Dünnwalder Mauspfad querten im östlichen Knotenpunktarm 43 Personen in der Spitzenstunde 
die Odenthaler Straße. 
 
Im westlichen Knotenpunktarm der Odenthaler Straße wurden 16 Personen in der Spitzenstunde ge-
zählt. 
 
Der erforderliche Richtwert von 50 querenden Personen wird östlich der Odenthaler Straße mit 43 
Personen nur gering unterschritten. 
 
Im Rahmen des Ermessens der Verwaltung wird daher ausnahmsweise ein Fußgängerüberweg öst-
lich der Odenthaler Straße angeordnet. 
 
Die zulässige Geschwindigkeit wird im Bereich des Fußgängerüberweges aus östlicher Fahrtrichtung 
aufgrund der Sichtbeziehungen durch eine Einzelbeschilderung auf 30 km/h reduziert. 
 
Westlich der Odenthaler Straße liegt die Anzahl der Personen mit 16 deutlich unter dem Richtwert 
von 50 querenden Personen.

2 
 
Die Anlage eines Fußgängerüberweges westlich der Odenthaler Straße ist daher rechtlich nicht mög-
lich.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2878/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.10.2020
Erstellt
24.09.2020 07:41