2878/2020
Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald
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Mitteilung BV
2228 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 2878/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.12.2020 Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald hier: Geänderter Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 31.08.2020, TOP 2.1. Geänderter Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe und beschließt folgende Maßnah- men: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen jeweils östlich und westlich der Odenthaler Straße Einrichtung von Tempo 30 im Bereich der Fußgängerüberwege.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die verkehrliche Situation wurde von der Straßenverkehrsbehörde und der Planung erneut geprüft. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ergeben sich aus der Straßenver- kehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Nach den o. g. Richtlinien muss unter anderem ein gebündelter Fußgängerverkehr auftreten, d. h. ein Querungsbedarf bestehen. Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab einer Fußgängerverkehrsstärke von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen. Bei der durchgeführten Verkehrszählung in Höhe des Kreuzungsbereichs Odenthaler Stra- ße/Dünnwalder Mauspfad querten im östlichen Knotenpunktarm 43 Personen in der Spitzenstunde die Odenthaler Straße. Im westlichen Knotenpunktarm der Odenthaler Straße wurden 16 Personen in der Spitzenstunde ge- zählt. Der erforderliche Richtwert von 50 querenden Personen wird östlich der Odenthaler Straße mit 43 Personen nur gering unterschritten. Im Rahmen des Ermessens der Verwaltung wird daher ausnahmsweise ein Fußgängerüberweg öst- lich der Odenthaler Straße angeordnet. Die zulässige Geschwindigkeit wird im Bereich des Fußgängerüberweges aus östlicher Fahrtrichtung aufgrund der Sichtbeziehungen durch eine Einzelbeschilderung auf 30 km/h reduziert. Westlich der Odenthaler Straße liegt die Anzahl der Personen mit 16 deutlich unter dem Richtwert von 50 querenden Personen. 2 Die Anlage eines Fußgängerüberweges westlich der Odenthaler Straße ist daher rechtlich nicht mög- lich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2878/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.10.2020
- Erstellt
- 24.09.2020 07:41