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0187/2022

Radwegsanierungsmaßnahme entlang der BAB 57 zwischen Äußerer Kanalstraße und Ossendorfer Straße/ L 10 „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.01.2022

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Anlage 3_Bebauungsplan 6449.03

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Anlage 2_KölnGIS_Geltungsbereich Landschaftsplan

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Anlage 4_Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1_Antrag Befreiung vom Landschaftsschutz

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Anlage 3_Bebauungsplan 6449.03

5113 Zeichen

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i du Ten \ = Baulinie 1__.!1] 662 Gemeinschaftsgaragen von B augru ndstücken des gegenwärtigen Zustandes richtig Bundesbaugesetzes vom 23.6 1960 (B6Bl, I S. 341) in der Zeit
WA Allgemeines Wohngebiet Baugrenze . Flöche für Versorgungsaniagen und die Festlegung der städtebaulichen (BGBl. 1 5. 341) durch Beschluß des vom .2:12:.1767. bis.2:1..17?0offengelegen.
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52 Pe Beseitigung von Abwasser Planung geometrisch eindeutig ist. Rates der Stadt Köln vom .22.1.2,.19.69.

a! Die Emichtung von Gebäuden. die dem
dauernden Aufenthalt von Personen die - e-
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die mindestens I00 gm groß sind, eine Zen

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Der Oberstadtdirektor
Stadtplanungsamt
im Auftrage

Straßenverkehrsflächen oder festen Abfallstoffen
Öffentl. Parkflächen .
Öffentt. Grünflächen

Flächen für die Landwirtschaft

aufgestellt worden

Köln, den 3.0,42.4969 Oberbürgermeister

Bebauungsplan
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16 m haben. Das gleiche gilt für den:
Wiederaufbau zerstörter und beschädig -
ter Gebäude ‘der genannten Art. Flächen.

. die in der Planung für den Gemeinbe- B I
darf ausgewiesen sind. dürfen nicht
mitgerechnet werden..

Köln, den..8:.7:.7.770

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und Anregungen nach $2 Abs. 6 des

"Die Genehmigung des Bebauungsplanes
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z.B. H als Höchstgrenze Flächen für die Land -
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Bestehender Zu stand i BMZ "Baumsssenzeiil freizuhaltende Grundstücke . Feuerwehr [1x0 | Post öffentlicher Abwasseranlagen eine ort- (BGBI IS 31) vom Rat der Stadt Köln BGBL IS 341) mit Verfü Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 1960 | nach $ 12 Abs. 2 BBauG.
j 0 offene Bauweise Durchfahrt 7 j it die B liche Entwässerung erforderlich. so er Fer . 2 mit Verfügung (BGBI IS. 341) durch Beschluß des Rates sind em. 12.19. 1938. ortsüblich
“U -Tuaeise Iori Daikii- Ken s gi die Baunutzungsverordnung 1 988 Be folgende am. AÄE.6..19 fa. als Satzung vom.d4...9....19 70 der Stadt Köin vom AB.G..! 2%0 2

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beschlossen worden.

Von der Bebauung frei- ‚genehmigt. worden.

zuhaltende Schutzllächen geändert worden.

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Innerhalb der Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes Der Regierungspräsident

INH Zahl der Vollgeschosse =XE =: Entwösserungsanlagen g geschlossene Bauweise . Grenze des räumlichen bestehende Rechtssetzungen auf Grund des Preuss. Flucht, Ges. von 1875. des 7 Wohnung (1- Familienhaus ' 550 gm Im Aufuge m 197 ne
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Anlage 2_KölnGIS_Geltungsbereich Landschaftsplan

180 Zeichen

Radweg BAB 57
Mittelpunkt: 354030, 5648314
1:5000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 06.12.2021Seite 1 / 1
Teilstrecke 0 - 150 m
Teilstrecke 150 - 550 m

Anlage 4_Landschaftspflegerischer Begleitplan

26281 Zeichen

D. Liebert  BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG 
BÜRO: Dorfstr. 79  52477 ALSDORF   
Telefon: 02404 / 67 49 30    freiraumplanung@buero-liebert.de      mobil: 0173 / 345 22 54 
 
 
 
 
   
 
 
 
Landschaftspflegerischer Begleitplan  
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 
 
 
Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln 
hier: Radweg entlang der BAB 57 zwischen Äu-
ßere Kanalstraße und Ossendorfer Straße

AUFTRAGGEBER: 
Stadt Köln 
661/4 Radverkehrsförderung 
Willy-Brandt-Platz 
50679 Köln 
 
AUFTRAGNEHMER: 
 
D. Liebert 
Büro für Freiraumplanung 
Dorfstr. 79 
 
52477 Alsdorf 
 
 
QUELLEN: 
Bilder: D. Liebert 2020 
Luftbilder und Karten: geoserver.nrw 
Pläne: AG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ver-
sion 
Datum Bearbeiter Status/Bemerkung 
1.0 12.02.2021 D. Liebert Textteil 
1.1 16.02.2021 D. Liebert Ergänzung Aufbaustärken und Bodenbelastung 
2.0 19.11.2021 D. Liebert Ausgleich über reg. Ökokonto gem. Abstimmung 
Lie. / H. Weisskamp

INHALT 
 
 
1 Einleitung und Vorhabensbeschreibung 5 
1.1 Detailbeschreibung Trassenverlauf Bestand / Planung 6 
1.1.1 Äußere Kanalstraße bis ca. Station 0,00+ 150,00 6 
1.1.2 Abschnitt Station 0,00+ 150,00 bis 0,00+ 550,00 9 
1.2 Planung / Konflikte 11 
1.3  Details der Planung 12 
2 Lage im Raum 13 
3 Fotodokumentation aus dem Plangebiet 14 
4 Planungsvoraussetzungen / Eingriffe in den Naturhaushalt 16 
4.1 Schutzzweck LSG 18 
4.2 Auswirkungen der Planung auf Schutzzwecke 18 
5 Flächenbilanzierung Bestand 19 
5.1 Zuordnung der Biotoptypen Bestand 20 
5.1.1 Station 0,00 - + 150,00 20 
5.1.2 Station 0,00+ 150,00 bis 0,00+ 550,00 20 
5.2 Zuordnung der Biotoptypen Planung 20 
5.2.1 Station 0,00 - + 150,00 20 
5.2.2 Station 0,00+ 150,00 bis 0,00+ 550,00 20 
6 Bewertung der Biotoptypen Bestand 21 
7 Minimierungsmaßnahmen 22 
8 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 23 
8.1 Ökologische Wertigkeiten vor dem Eingriff 23 
8.2 Ökologische Wertigkeiten nach dem Eingriff 24 
9 Zusammenfassung 25

Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln - hier: Äußere Kanalstraße bis Ossendorfer Straße 
Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
5 
 
1 Einleitung und Vorhabensbeschreibung 
Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Sanierung und 
den Ausbau einer vorhandenen, etwa 2,00 bis 3,00 m breiten, Radwegeführung paral-
lel zur BAB57. Der Ausbaubereich besitzt eine Gesamtlänge von ca.  550,00 m. Die 
durchzuführenden Arbeiten lassen sich in zwei Teilbereiche gliedern: 
 
Das nördliche Teilstück (ca. 150 m) zweigt von der Äußeren Kanalstraße ab  und ver-
läuft dann mit einem Abstand von nur wenigen Metern, annähernd parallel zum Ra-
dius der Auffahrtsschleife der BAB 57 – Auf-/Abfahrt (29) Bickendorf. In diesem Be-
reich besitzt der Radweg  bereits die erforderliche Breite von etwa 3,00 m. Aufgrund 
mannigfacher Schäden in der Deckschicht, soll für diesen Teilabschnitt lediglich eine 
Sanierung der Radwegedecke durchgeführt werden. 
 
Das sich anschließende südliche Teilstück (ca. 400,00 m), beginnt hinter einem nach 
Südost weisenden Kurvenbereich und verläuft dann mit einem Abstand von etwa 
40,00 m im Norden und etwa 15,00 m im Süden ebenfalls parallel zur BAB57. Im Schei-
tel des nach Südost weisenden Kurvenbereichs verjüngt sich der Radweg von etwa 
3,00 m auf dann nur noch 2,00 m. Neben einer Sanierung des vorh. Weges, soll hier die 
Baubreite auf 3,00 m erweitert werden. 
 
Der gep lante Ausbau endet im Bereich einer versiegelten Platzfläche, von der eine 
Rampe zur Fuß / Radwegbrücke über die BAB57 führt (Nähe Ossendorfer Straße). 
 
Das gesamte Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „LSG 
Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“ (LSG-5007-
0005). 
 
 Für das Vorhaben ist ein LPB erforderlich.

Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln - hier: Äußere Kanalstraße bis Ossendorfer Straße 
Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
6 
 
 
1.1 Detailbeschreibung Trassenverlauf Bestand / Planung 
 
Die Rad- und Fußwegtrasse gliedert sich vom Straßenzug „ Äußere Kanalstraße“ bis 
zur „Ossendorfer Straße (Blickrichtung Nord-Süd) im Ist-Bestand wie folgt: 
 
Im Sinne der Übersichtlichkeit erfolgt eine Gliederung in zwei Bauabschnitte: 
 
 
 
1.1.1 Äußere Kanalstraße bis ca. Station 0,00+ 150,00 
Abb.: Lage Abschnitt 1 – Station 0,00 bis 0,00+ 150,00 
 
Der Ausbaubeginn im Norden befindet sich an der Äußeren Kanalstraße. Der vorhan-
dene Radweg verläuft auf diesem Teilstück nahezu parallel z ur benachbarten Auto-
bahnauffahrt. Der Radweg besitzt auf diesem Teilstück eine Breite von ca. 3,00 m. 
Durch ein vorliegendes Bodengutachten wurde ermittelt, dass eine Sanierung der 
Radwegedecke durch Abfräsen nicht möglich ist, sondern eine Sanierung des U nter-
baus erfolgen muss.  In den Kleinrammbohrungen wurde lediglich eine 0,035 m bis 
0,06 m mächtige, schwarze Asphaltschicht erbohrt. Die Wegebreite und Lage der vorh. 
Trasse werden jedoch nicht verändert! Die Randbereiche des Radweges werden zu-
nächst von Gehölzstrukturen geprägt. Nach Süd weichen diese Strukturen vermehrt 
artenarmen Rasenflächen. Rodungen sind nicht vorgesehen. Die Randbereiche des 
Radweges sind insbesondere im Kurvenbereich von Nutzungsspuren auch neben der 
Trasse gekennzeichnet.   
Ausbauanfang Station 0,00 
Ende Abschnitt 1 – 
Station 0,00+150,00 
BAB 57 
Auffahrtrampe 
BAB 57

Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln - hier: Äußere Kanalstraße bis Ossendorfer Straße 
Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
7 
 
 
Nach Angaben des AG ist auf Basis des Bodengutachtens zu Grunde zu legen, dass 
der Radweg auf gesamter Länge incl. Unterbau zunächst in vorhandener Aufbau-
stärke von ca. 30 cm zurückzubauen ist. Die Aufbaustärke  des neuen Radweges soll 
45 cm betragen (siehe Folgende Abb. = S. 19 des Bodengutachtens - Bodenmechani-
sches Labor Gumm – 5.2019).

Radwegesanierungsprogramm der Stadt Köln - hier: Äußere Kanalstraße bis Ossendorfer Straße 
Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
8 
 
Abb. oben Ausbaubeginn Trasse –/// unten Ende Abschnitt 1 – Station 0,00+ 150,00

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
9 
 
 
1.1.2 Abschnitt Station 0,00+ 150,00 bis 0,00+ 550,00 
Bei der Station 0,00+ 150,00 verjüngt sich der 3,00 m breite Radweg in einem Kurven-
bereich auf eine Breite von 2,00m. Gleichzeitig verschwenkt die Wegeachse leicht nach 
Südostost, sodass sich der Abstand zur BAB zunächst auf etwa 40,00 m erhöht und im 
weiteren Verlauf bis zur Fuß /Radwegbrücke (Verbindung Ossendorf – Bilderstöck-
chen) über die BAB wiederum auf etwa 15,00 m reduziert. Der Radweg besitzt auf dem 
gesamten Teilstück eine Breite von ca. 2,00 m. Die Arbeiten für diesen Teilbereich um-
fassen eine Sanierung des vorhandenen Radweges (wie bereits beschrieben) und den 
zusätzlichen Ausbau des Weges auf eine neue Gesamtbreite von 3,00 m  (Wegebau 
identisch wie vor) . Die durch die Wegeverbreiterung betroffenen Flächen werden 
überwiegend durch artenarme Rasenflächen geprägt. Rodungen sind nicht vorgese-
hen. Die Randbereiche des Radweges sind auf diesem 400,00 m langen Ausbau -Teil-
stück mannigfach und über die benannten Ausbaubreiten hinaus von deutlichen Nut-
zungsspuren abseits des befestigten Weges (sowohl Fahrradspuren als auch Spuren 
von Pflegefahrzeugen) g ekennzeichnet. In diesen Bereichen ist der Boden stark ver-
dichtet und vegetationslos.   
Ende Abschnitt 1 / 
Beginn Abschnitt 2 
– Station 
0,00+150,00 
BAB 57 
Ende Abschnitt 2 – 
Station 0,00+ 550,00

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10 
 
 
Abb. oben Ausbaubeginn Teilabschnitt II - Station 0,00+ 150,00 /// unten Ende Ab-
schnitt II – Station 0,00+ 550,00

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11 
 
1.2 Planung / Konflikte 
Station 0,00+ 0,00 
Station 0,00+ 150,00 
Station 0,00+ 300,00 
Station 0,00+ 300,00 
Station 0,00+ 550,00

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12 
 
1.3  Details der Planung 
Oben: Ausbaubeginn - 
Station 0,00+ 0,00 – 3,00 
m breite Trasse (As-
phaltsanierung) 
 
Mitte: Station 0,00+ 
150,00 – Übergang von 
3,00 m auf 2,00 m im 
Bestand – westlich ange-
lehnter Ausbau auf 3,00 
m 
 
Unten:  Ausbauende - 
Station 0,00+ 550,00 – 
2,00 m im Bestand – 
westlich angelehnter 
Ausbau auf 3,00 m bis 
zur gepflasterten Platz-
fläche im Bereich Brü-
ckenbauwerk

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
13 
 
2 Lage im Raum 
  
Oben Abb. Lage im Raum- rot gestrichelte Linie = Radwegetrasse 
Unten: roter Punkt = Lage im Großraum

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14 
 
3 Fotodokumentation aus dem Plangebiet  Bilder 1 – 3 
 
Aufgrund der Nut-
zungsbedürfnisse fin-
den sich in den Rand-
bereichen zahlreiche 
Spuren – stark verdich-
tete, meist vegetations-
lose Böden, werden im 
Zuge des geplanten 
Ausbaus überlagert.

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15 
 
  
Bilder 4 - 6 
 
Charakter im Bereich Brückenbauwerk  
 
Oben: Blick vom Brückenbauwerk ent-
lang des geradlinigen Radweges nach 
Nord – Ausbau erfolgt in Blickrichtung 
links. 
 
Mitte: Blick vom Brückenbauwerk auf 
die östlich angrenzende Trasse der 
BAB mit Begleitgrün. 
 
Unten: Blick vom Brückenbauwerk auf 
das Begleitgrün der BAB.

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16 
 
 
4 Planungsvoraussetzungen / Eingriffe in den Naturhaushalt 
Das Gelände wurde am 16.03.2020 sowie am 14.09.2020 begangen. Dabei wurden zu-
nächst alle relevanten Biotopstrukturen erfasst und die Auswirkungen der Planung in 
der Örtlichkeit überprüft. 
 
Die Ergebnisse der Begehung lassen sich wie folgt abbilden: 
 
• Innerhalb der Trasse finden sich keine hochwertigen (nicht ersetzbaren) Bio-
tope. Der vorhandene Radweg ist auf gesamter Länge durchgängig asphaltiert 
(mit teils erheblichen Schäden in der Deckschicht)  – zusätzlich werden durch 
die Planung primär artenarme Wiesenflächen oder stark verdichtete, vegetati-
onslose Bereiche überbaut – allenfalls kleinflächig überlagert die Planung bo-
dendeckende Pflanzenbestände (Efeu). I m Bereich der Vegetationsflächen be-
steht die Verpflichtung zum Schutz des Oberbodens.  
   
• Alle auf dem Gelände vorhandenen randlichen Vegetationsstrukturen blei-
ben erhalten – Rodungen können vermieden werden. Auch nach dem Ausbau 
der Wegetrasse (zwischen Station 0,00+ 150,00 und 0,00 + 550,00) verbleibt ein 
ausreichender Abstand zu den Stämmen heimischer Laubbäume. Kronentrauf-
bereiche werden somit nicht in schädlicher Weise tangiert oder versiegelt. Für 
die Bäume im Ausbaubereich sind Schutzmaßnahmen zu definieren. 
 
• Bezüglich der Aspekte des gesetzlichen Artenschutzes, §44 BNatschG  lassen 
sich keine Wirkfaktoren für artenschutzrechtlich relevante Tiere abbilden. Der 
Bereich ist durch die intensive bestehende Nutzung (Fuß- Radwegverbindung 
sowie Nutzung zu Erholungszwecken (mit Hunden)) bereits erheblich beein-
trächtigt. Zu beiden Begehungen hielten sich Hundehalter auch abseits der be-
festigten Wege auf. Offensichtlich werden die Randber eiche des Weges häufig 
und regelmäßig durch Pflegefahrzeuge befahren. Hinzu kommt die Störung 
und Zerschneidung durch die BAB 5 7, welche lediglich etwa 15,00 bis 40,00 m 
östlich des Radweges verläuft und erhebliche Verkehrslasten aufweist. Die 
durchgeführten Begehungen fanden sowohl in belaubtem als auch in unbelaub-
tem Zustand statt. Es fanden sich keine Horste. Die in §44 BNatschG beschrie-
benen Zugriffsverbote werden mithin nicht ausgelöst. 
 
• Die Wahl zur Durchführung der Verbreiterung nach West erfolgte unter beson-
derer Berücksichtigung der vorh. Laubbäume. Die Abstände zu den nach West 
vorhandenen Bäumen sind deutlich höher denn die Abstände zu randständi-
gen Bäumen nach Ost. Somit wird eine zu starke Versiegelung in Kronentrauf-
bereichen verhindert – zusätzlich sind Wurzelschutzmaßnahmen zu beachten.  
 
• Bodenschutz: Im Zuge eines parallelen Verfahrens (Radweg am Militärring zw. 
Am Eifeltor und Brühler Straße) wurde nach Vorlage entsprechender Untersu-
chungen entschieden, dass keine gesonderten Genehmigungen aus Sicht des 
Bodenschutzes erforderlich sind. Da auch im Zuge der hier gegenständlichen

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
17 
 
Planung auf einer Länge von ca. 550 m Bodenveränderungen durch die geplan-
ten Wegeverbreiterung / Neubau unvermeidbar sind, wurden im Vorfeld be-
reits entsprechende Bodenuntersuchungen durchgeführt.  
 
Aus den Untersuchungen ergibt sich eine Schadstoffbelastung des Unterbaus 
u.a. mit PAK (siehe folgende Abb.). 
 
 
 
 
 
• Es ist ein Antrag auf Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Land-
schaftsplans gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu stellen.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
18 
 
 
4.1 Schutzzweck LSG 
 
Das LSG „Erholungsgebiet Bürgerpark-Nord und angrenzende Grünverbindungen“ 
wird festgesetzt: 
 
• zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
halts, insbesondere durch Sicherung wichtiger stadtklimatischer Ausgleichs-
räume und Durchlüftungszonen sowie durch Erhaltung vielgestaltiger Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere. 
 
• wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes im Bereich 
der historischen Grünanlage Blücherpark und der durch ländlichen Charakter 
geprägten Umgebung des Heckhofes. 
 
• wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. 
 
 
4.2 Auswirkungen der Planung auf Schutzzwecke 
 
Schutzweck Auswirkung 
  
zur Erhaltung und Wiederherstellung 
der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
halts, insbesondere durch Sicherung 
wichtiger stadtklimatischer Ausgleichs-
räume und Durchlüftungszonen sowie 
durch Erhaltung vielgestaltiger Lebens-
räume für Pflanzen und Tiere. 
Die zur Überbauung vorgesehenen Flä-
chen besitzen keine essentielle Bedeu-
tung zur Erhaltung und Wiederherstel-
lung der Leistungsfähigkeit des Natur-
haushalts. Die Sicherung wichtiger 
stadtklimatischer Ausgleichsräume und 
Durchlüftungszonen sowie die Erhal-
tung vielgestaltiger Lebensräume für 
Pflanzen und Tiere wird durch die 
Überbauung von stark verdichteten Flä-
chen und Trittpionierrasenflächen nicht 
beeinträchtigt. 
  
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schön-
heit des Landschaftsbildes im Bereich 
der historischen Grünanlage Blücher-
park und der durch ländlichen Charak-
ter geprägten Umgebung des Heckho-
fes. 
Die historische Grünanlage Blücherpark 
und die durch ländlichen Charakter ge-
prägte Umgebung des Heckhofes wer-
den durch die Planung nicht tangiert. 
  
wegen der besonderen Bedeutung für 
die Erholung. 
Die vorliegende Planung entspricht dem 
Schutzweck und steht diesem nicht ent-
gegen.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
19 
 
 
 
Fazit der Auswirkungen der Planung auf Schutzzwecke des LSG „Erholungsge-
biet Bürgerpark-Nord und angrenzende Grünverbindungen“: 
 
Die Planung steht den Schutzzwecken des LSG nicht entgegen. Alle für die 
Schutzausweisung essentiellen Faktoren bleiben unberührt und stellen auch für 
die Entwicklung des Schutzgebietes keine Gefahr da.  
 
 
 
5 Flächenbilanzierung Bestand 
Die Intensität und der Umfang des Eingriffs wurden in den Kapiteln 2 und 3 bereits 
umfänglich beschrieben und bebildert. Die folgende Tabelle greift die dort beschrie-
bene Bewertung auf . Die resultierenden Werte bilden die B asis für die Eingriffs - / 
Ausgleichsbewertung. 
 
Die Einteilung und Bewertung der im Folgenden beschriebenen Biotoptypen erfolgt 
in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990. Die Beschreibung erfolgt in der 
Reihenfolge ihrer ökologischen Bedeutung, die in sogenannten Ökologischen Wertein-
heiten ÖW ausgedrückt ist. 
 
Bei der Met hode nach Sporbeck, 1990 erfolgt die Bewertung anhand folgender sechs 
Einzelkriterien, die in ihrer Gesamtheit eine Einstufung der Biotoptypen bezüglich ih-
rer Bedeutung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftsp flege möglich ma-
chen: 
 
1. Natürlichkeit    N  
2. Wiederherstellbarkeit   W 
3. Gefährdungsgrad   G  
4. Maturität     M 
5. Struktur- und Artenvielfalt  S  
6. Häufigkeit    H 
 
 
Das Bewertungsverfahren basiert auf einem Punktbewertungssystem, bei dem die 
Wertzahlen der Einzelkriterien additiv verknüpft werden und maximal den Wert 30 
erreichen können (= Summe). Die einzelnen Bewertungskriterien werden dabei 
gleichgewichtet. Die Wer tzahlen, die den Einzelkriterien zugeordnet werden, liegen 
zwischen 0 und 5.  
 
Die Wertzahlen werden in Tabellen, die bestimmten Naturraumgruppen zugeordnet 
sind, vorgegeben. Das Planungsgebiet befindet sich in der Naturraumgruppe 3.

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Landschaftspflegerischer Begleitplan  
 
20 
 
5.1 Zuordnung der Biotoptypen Bestand 
 
 
5.1.1 Station 0,00 - + 150,00 
 
Da sich die Arbeiten in diesem Bereich auf den Aspekt der Deckensanierung ohne Be-
einträchtigung von Randbereichen begrenzen lässt, sind Bestands - und Planungszu-
stand dem gleichen Biotoptypen zuzuordnen. Der Bereich wird daher in der Bilanz 
nicht berücksichtigt. 
 
 
5.1.2 Station 0,00+ 150,00 bis 0,00+ 550,00 
 
Gegenüber den ersten 150,00 m der Ausbaustrecke werden für diesen Teilbereich zu-
sätzlich ca. 400 qm versiegelt. Etwa 50% dieser Fläche ist durch die bereits beschriebe-
nen Vorbelastungen erheblich verdichtet und vegetationslos. Für diesen Anteil erfolgt 
eine Zuordnung zum Biotoptyp HY2 - Wegeflächen unversiegelt – die verbleibenden 
50% der zusätzlich versiegelten Fläche gehen als Trittpionier rasen in die Betrachtung 
ein. Die Flächen werden in der nachfolgenden Abbildung dargestellt – die Flächener-
mittlung erfolgte planimetrisch. 
 
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt 
400,00 m lang / 2,00 m breit 
HY1 800 qm 
Wegeflächen unversiegelt 
400,00 m lang / i.M. 0,50m breit 
HY2 200 qm 
Trittpionierrasen 
400,00 m lang / i.M. 0,50m breit 
EG 200 qm 
 
 
5.2 Zuordnung der Biotoptypen Planung 
 
5.2.1 Station 0,00 - + 150,00 
 
Siehe 5.1.1. 
 
5.2.2 Station 0,00+ 150,00 bis 0,00+ 550,00 
 
Betrachtet wird der etwa 400 m lange südliche Ausbaubereich. 
  
Nutzung Biotoptyp Flächenanteil 
   
Wegeflächen versiegelt HY1 1.200 qm

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21 
 
 
6 Bewertung der Biotoptypen Bestand 
 
 
Biotoptyp Kürzel gem. 
Sporbeck 
Bewertungskriterium Su 
  N W G M S H  
         
Wegeflächen versiegelt HY1 0 0 0 0 0 0 0 
Wegeflächen unversiegelt HY2 1 0 0 0 1 1 3 
Trittpionierrassen EG 2 1 1 1 2 1 8 
 
 
Bei der Planung wurden mit hoher Priorität die Erhaltung und der Schutz der vorhan-
denen Vegetation verfolgt. Die Rodung von standorttypischen heimischen Laubbäu-
men konnte durch entsprechende Plananpassungen gänzlich vermieden werden.  
 
 
Die Gegenüberstellung der versiegelten bzw. stark verdichteten Fläche vor und nach 
dem Eingriff wird in der folgenden Tabelle abgebildet: 
 
 
Biotoptyp   
   
 Bestand  
   
HY1 
Versiegelte Flächen 
150 m lang – etwa 3,00 m breit 
Und 
400 m lang – etwa 2,00 m breit 
1.250 qm 
HY2 
Wassergebundene – stark ver-
dichtete Flächen (regelmäßig be-
fahren) 
400 m lang – etwa 0,50 m breit 
200 qm 
   
 Summe: 1.450 qm 
   
   
 Planung  
   
HY1 Versiegelte Flächen nachher 
550 m lang – etwa 3,00 m breit 1.650 qm 
   
 Summe: 1.650 qm

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22 
 
 Differenz Bestand / Planung  
   
 1.450 – 1.650   
   
   
 Zusätzlich versiegelte Flächen: 200 qm 
 
 
 
 
Fazit: 
 
Durch die Planung werden zusätzlich 200 qm Vegetationsflächen versiegelt. 
 
 
 
7 Minimierungsmaßnahmen 
 
1. die Erstellung von externen Baustelleneinrichtungs - bzw. Materiallagerflächen 
darf ausschließlich auf befestigten Flächen des Plangebietes selbst oder auf be-
festigten Flächen im Umfeld erfolgen. Es dürfen dazu ohne gesonderte Geneh-
migung keine sonstigen Flächen genutzt werden. 
 
2. alle Bäume im Schwenk - bzw. Arbeitsbereich der eingesetzten Gerätschaften 
sind mittels unverrückbaren Bauzauns / Stammschutz während der gesamten 
Bauzeit zu schützen. Durch das Aufstellen dieser Zäune werden die Bäume 
nach den Richtlinien des RAS – LP4 während der gesamten Bauzeit vor Anfahr-
schäden bzw. vor Abgrabungen /Aufschüttungen im Wurzelbereich geschützt.  
 
3. Für alle Arbeiten im Bereich von Bäumen gelten die technischen Regeln: 
DIN 18920, RAS – LP4 und die ZTV Baumpflege sind zu beachten. 
 
4. Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor 
Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorge-
hen enthält die DIN 18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der Oberbodenla-
gerung. Die DIN 18300 “Erdarbeiten” ist zu berücksichtigen. Überschüssige Bo-
denmassen sind entsprechend schonend zu behandeln. 
 
5. Für die Baumaßnahme wird eine ökologische Baubegleitung empfohlen.  
 
6. Eine wesentliche Aufgabe der ö.B. ist die Überwa chung zur Einhaltung des 
Baumschutzes. In allen Bereichen, in denen der Abbruch innerhalb eines Radius 
von 4,00 m (gemessen ab Stamm) in Kronentraufbereichen erfolgt, ist die Aus-
schachtung automanuell durchzuführen. Beim Antreffen von Wurzelwerk sind 
die durchzuführenden Arbeiten mit der ö.B. abzustimmen.

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23 
 
7. Der im Ausbaubereich 0,00 + 150,00 bis 0,00 + 400,00 gewonnene Oberboden ist 
nach Abschieben der Grasnarbe in Auffüllbereichen zu verwenden. Es darf kein 
gebietsfremder Oberboden eingebaut werden. 
 
8. Im Zug e des Rückbaus der asphaltierten Wegeflächen ist mit größter Sorgfalt 
vorzugehen. Es ist dabei darauf zu achten, dass das Material möglichst rück-
standslos beseitigt wird. 
 
9. Bankettbereiche des neuen Radweges sind mit autochthonem Saatgut einzusäen 
 
10. Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. 
 
11. Es ist sicher zu stellen, dass die auf der Baustelle eingesetzten Bauleiter und 
Baufacharbeiter mit den landespflegerischen Auflagen zum Bauablauf vertraut 
sind. 
 
 
 
8 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
 
In den folgenden Tabellen werden die ökologischen Werteinheiten -ÖW- der Biotopty-
pen in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990 des Plangebietes zum Zeit-
punkt der Bestandsaufnahme dem Wert der Biotoptypen nach Umsetzung der Maß-
nahme gegenübergestellt. Der Ausgleichswert der im Rahmen der Ausgleichsmaß-
nahmen neu etablierten Biotoptypen stellt dabei den Wert eines Biotops ca. 30 Jahre 
nach Neuanlage dar. 
 
 
8.1 Ökologische Wertigkeiten vor dem Eingriff 
 
Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW-
Summe 
     
HY1 Wegeflächen versiegelt 800 0 0 
HY2 Wegeflächen unversiegelt 200 3 600 
EG Trittpionierrassen 200 8 1.600 
     
 Summe:   2.200 
 
*Bereich Ausbauanfang „Äußere Kanalstraße“ (Nord) bis Station 0,00 + 150,00 bleibt 
unberücksichtigt, da keine zusätzliche Inanspruchnahme von Randbereichen.

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24 
 
 
8.2 Ökologische Wertigkeiten nach dem Eingriff 
 
Durch den Bau des Radweges werden primär befestigte Flächen unterschiedlicher 
Bauart und Trittpionierrassen überbaut. Durch die Maßnahmen zur Minimierung der 
Eingriffsfolgen /insbesondere durch den Schutz der vorhandenen Vegetation, bleiben 
wichtige Biotopfunktionen erhalten. 
 
 
Kürzel Biotoptyp Fläche in m² Faktor ÖW-
Summe 
     
HY 1 Versiegelte Flächen 1.200 0 0 
     
 Summe   0 
     
 Summe vorher:   -2.200 
     
 Summe nachher – Summe vorher   -2.200 
 
 
 
Für die verbleibende Summe von 2.200 ÖW konnten trotz intensiver amtsübergreifen-
der Abstimmungen keine entsprechenden Flächen zur Umsetzung von Ausgleichs- / 
Ersatzmaßnahmen gefunden werden. Folglich soll das Defizit über ein regional es 
Ökokonto kompensiert werden.  
 
Eine Beeinträchtigung der Schutzziele für das LSG „Erholungsgebiet Bürgerpark -
Nord und angrenzende Grünverbindungen“ liegt nicht vor. 
 
Bei entsprechender Berücksichtigung aller Festsetzungen sowie Verrechnung des (ge-
ringen) Defizits über das regionale Ökokonto gilt der Eingriff im Sinne des LG NRW 
als kompensiert.

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25 
 
 
9 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln plant im Zuge Ihres Radwegesanierungsprogramms die Sanierung und 
den Ausbau einer vorhandenen, etwa 2,00 bis 3,00 m breiten, Radwegeführung paral-
lel zur BAB57 zwischen Äußerer Kanalstraße und Ossendorfer Weg. 
 
Die in Kapitel 7 beschriebenen Minimierungsmaßnahmen sind zu beachten: 
 
1. Beschränkung zur Errichtung von Baustelleneinrichtungs - bzw. Materiallager-
flächen  
 
2. Baumschutz 
 
3. Beachtung der DIN 18920, RAS – LP4 und ZTV Baumpflege 
 
4. Schutz von Oberboden 
 
5. ökologische Baubegleitung  
 
6. eingeschränkte Bauweise in Kronentraufbereichen 
 
7. Wiederverwendung Oberboden 
 
8. Restlose Beseitigung von Asphalt 
 
9. Verwendung von autochthonem Saatgut 
 
10. Versickerung Oberflächenwasser 
 
11. Verantwortung zur Kenntnisnahme auf der Baustelle 
 
12. Das Defizit von 2.200 ÖW kann über ein regionales Ökokonto kompensiert wer-
den. 
 
 
 
 
 
Das vorliegende Gutachten wurde neutral und unabhängig nach dem aktuellen 
Stand der Wissenschaft sowie nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. 
 
 
 
 
D. Liebert

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6867 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0187/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radwegsanierungsmaßnahme entlang der BAB 57 zwischen Äußerer Kanalstraße und 
Ossendorfer Straße/ L 10 „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende 
Grünverbindungen„ 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln ist einverstanden mit der 
Radwegsanierungsmaßnahme entlang der BAB 57 zwischen Äußerer Kanalstraße und Ossendorfer 
Straße/ L 10 „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“. Er stimmt ei-
ner beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Ver-
botsvorschriften des Landschaftsplans zu.  
 
Alternative: 
 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln stimmt der beabsichtigten 
Befreiung nicht zu.  
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.01.2022

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme 
 
Der entlang der BAB 57 verlaufende, durchgängig asphaltierte Radweg zwischen Äußerer 
Kanalstraße und Ossendorfer Straße soll aufgrund seines teilweise schlechten Zustands im 
Zuge des R adwegsanierungsprogramms saniert werden. Hierüber hinaus ist geplant, den 
vorhandenen Radweg aktuellen Richtlinien anzupassen und einheitlich zu verbreitern (Anla-
ge 1).  
 
Der gesamte Streckenverlauf befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans der  
Stadt Köln, welcher an dieser Stelle das Landschaftsschutzgebiet L 10 „Erholungsgebiet 
Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“ festsetzt (Anlage 2). In dem seit 1970 
rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 6449.03 ist der betreffende Abschnitt als öff entliche 
Grünfläche (Dauerkleingärten) ausgewiesen (Anlage 3).  
 
Aufgrund unterschiedlicher Bestandsausprägungen ist der Radweg bei den Planungen in 2 
Teilstrecken untergegliedert worden. Das erste Teilstück beschränkt sich hierbei auf 150 m 
Länge, beginnend an der Äußeren Kanalstraße. Dieser parallel zur Autobahnauffahrt verlau-
fende Streckenabschnitt weist eine Breite von ca. 3 m auf, so dass sich hinsichtlich seiner 
bestehenden Ausmaße (Lage/ Breite) keine Änderungen ergeben werden.  
 
Verbreitert werden s oll hingegen der zweite, sich unmittelbar anschließende Streckenab-
schnitt, da sich dieser auf eine verbleibende Breite von 2 m verjüngt. Betroffen hiervon ist 
eine Gesamtstrecke von 400 m (Meter 150 bis Meter 550).  
 
Aktuell entspricht die Bestandsbreite d es zweiten Abschnitts nicht mehr den fachlichen Vor-
gaben. Mittels der vorgesehenen Verbreiterung soll der Weg neueren Vorgaben Rechnung 
tragen und mitunter einen komfortablen, barrierefreien Begegnungsverkehr gewährleisten. In 
Bezug auf die Materialauswahl  hat sich das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung am 
Bestand (Asphalt) orientiert. Die Bauweise mit Asphalt wird nach Angabe der Kollegen*innen 
aufgrund des höheren Komforts (bessere Entwässerung, gleichmäßigere Oberfläche) und 
der besseren Barrierefre iheit gegenüber einer alternativen Ausführung (wassergebundene 
Wegedecke) favorisiert. 
 
Im Ergebnis soll der Radweg, neben der Aufweisung eines verkehrssicheren Zustands, dem 
Anspruch einer wichtigen Radverkehrsverbindung im Kölner Stadtgebiet gerecht werden. 
 
Eingriff/ Kompensation: 
 
Zur Abstimmung des Vorhabens erfolgte durch das zuständige Amt für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung eine frühzeitige Einbindung betroffener Dienststellen. Unter anderem wur-
de der Sachverhalt im Rahmen eines Ortstermins erörtert.  
 
Durch entsprechende Plananpassungen werden von der Umgestaltung/ Verbreiterung keine 
der entlang des Radwegs stehenden Gehölzstrukturen tangiert. Die Planung zielte prioritär 
darauf ab, Gehölze zu erhalten und entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.  
 
Aus dem zum Vorhaben angefertigten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP/ Anlage 4) 
geht hervor, dass die von der Wegverbreiterung betroffenen Randbereiche durch Fahrspuren 
(verursacht von Fahrrädern und Pflegefahrzeugen) geprägt sind und einen st ark verdichte-
ten, überwiegend vegetationslosen Zustand aufweisen. Gemäß dem LBP bzw. der hierin 
aufgeführten Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung werden im Ergebnis zusätzliche 200 m² ver-

3 
siegelt.  
 
In Bezug auf die Umsetzung von Ausgleichs -/ Ersatzmaßnahmen k onnten trotz intensiver 
amtsübergreifender Abstimmungen seitens des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 
bzw. des Planungsbüros keine entsprechenden Flächen gefunden werden. Das Defizit soll 
daher über das kommunale Ökokonto kompensiert werden.  
 
Artenschutz:          
 
Von der geplanten Maßnahme werden keine Auswirkungen auf Tiere gemäß Bundesnatur-
schutzgesetz erwartet. Im Bauablauf ist die Vermeidung von Störungen auf brütende Vögel 
zu berücksichtigen, ggf. wird eine ökologische Baubegleitung eingesetzt. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Die geplante Sanierung des Radwegs und dessen, auf dem zweiten Teilstück vorgesehene 
Verbreiterung soll auf einer innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt 
Köln liegenden Fläche zur Ausführung kommen. Fe stgesetzt ist hier das Landschaftsschutz-
gebiet L 10. Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. 
 
Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 und 
Nr.5, wonach es u.a. verboten ist, Vegetati on zu beschädigen oder zu beseitigen sowie bau-
liche Anlagen zu errichten oder zu ändern, so dass es einer Befreiung von diesen Verbots-
tatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG bedarf. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung 
gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse, Radwege-
verbindungen benutzerfreundlich auszubauen und somit Anreize zur Nutzung alternativer 
Fortbewegungsmöglichkeiten zu schaffen. Mit dem Ausbau durchgängiger, sich erer und at-
traktiver Radwegeverbindungen wird mitunter in die Lebensqualität, den Klimaschutz und 
eine kommunale Verkehrswende investiert. Dementgegen steht ein öffentliches Interesse am 
Erhalt bislang nicht versiegelter Freiflächen.   
 
Vor dem Hintergrund, dass die Radwegsanierung/ -verbreiterung einen verhältnismäßig klei-
nen Eingriff in bereits stark verdichtete, überwiegend vegetationslose Randflächen darstellt 
und eine Beeinträchtigung der Schutzzwecke für das Landschaftsschutzgebiet nicht vorliegt 
(vgl. LBP), kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 
1 BNatSchG zugestimmt werden. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Antrag Befreiung vom Landschaftsschutz 
Anlage 2: KölnGIS_Geltungsbereich Landschaftsplan 
Anlage 3: Bebauungsplan 6449.03 
Anlage 4: Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage 1_Antrag Befreiung vom Landschaftsschutz

2927 Zeichen

/ 2 
66 23.11.2021 
661/44 Herr Kühns 
 35665 
 2020-07-07 - an 571-1 An-
trag Befreiung vom Land-
schaftsschutz.docx 
Antrag auf Befreiung vom Landschaftsschutz 
Radwegesanierungsmaßnahme Militärring zwischen Brühler Landstraße und Am Ei-
feltor 
 
Sehr geehrte Herr Weißkamp, 
 
das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung plant im Zuge des Radwegesanierungspro-
gramms die Umgestaltung/Verbreiterung des Radweges entlang der BAB 57 zwischen Äu-
ßere Kanalstraße und Ossendorfer Straße. Der im Bestand in ca. 2,00 m breite, asphaltierte 
Weg soll auf ca. 3,00 verbreitert werden. Die Maßnahme ist zur Herstellung einer sicheren 
und komfortablen Radverkehrsverbindung im Abschnitt zwischen Äußere Kanalstraße und 
Ossendorfer Straße notwendig. Die bestehenden Radverkehrsanlagen entsprechen nicht 
den aktuellen Richtlinien (z.B. Breite) und sind teilweise in einem schlechten Zustand. Dieser 
entspricht nicht dem Anspruch für eine wichtige Radverkehrsverbindung im Kölner Stadtge-
biet. 
Die gesamte Trasse besitzt eine Länge von ca. 550 m und befindet sich im Landschafts-
schutzgebiet mit der Objektkennung LSG-5007-0005 / Objektbezeichnung: „LSG Erholungs-
gebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“. Für das Vorhaben ist ein LPB 
erforderlich. 
 
  
 
Das Gelände wurde am 16.03.2020 sowie am 14.09.2020 begangen. Dabei wurden zu-
nächst alle relevanten Biotopstrukturen erfasst und die Auswirkungen der Planung in der Ört-
lichkeit überprüft.  
Die Ergebnisse der Begehung lassen sich wie folgt abbilden: 
 
• Innerhalb der Trasse finden sich keine hochwertigen (nicht ersetzbaren) Biotope. Der 
vorhandene Radweg ist auf gesamter Länge durchgängig asphaltiert (mit teils erheblichen 
Schäden in der Deckschicht) – zusätzlich werden durch die Planung primär artenarme Wie-
senflächen oder stark verdichtete, vegetationslose Bereiche überbaut – allenfalls kleinflächig 
überlagert die Planung bodendeckende Pflanzenbestände (Efeu). Im Bereich der Vegeta-
tionsflächen besteht die Verpflichtung zum Schutz des Oberbodens.

- 2 - 
 
 
 
• Alle auf dem Gelände vorhandenen randlichen Vegetationsstrukturen bleiben erhal-
ten – Rodungen können vermieden werden. Auch nach dem Ausbau der Wegetrasse (zwi-
schen Station 0,00+ 150,00 und 0,00 + 550,00) verbleibt ein ausreichender Abstand zu den 
Stämmen heimischer Laubbäume. Kronentrauf-bereiche werden somit nicht in schädlicher 
Weise tangiert oder versiegelt. Für die Bäume im Ausbaubereich sind Schutzmaßnahmen zu 
definieren.  
 
Die Gegenüberstellung der versiegelten Fläche vor und nach dem Eingriff wird in der folgen-
den Tabelle abgebildet: 
 
Fazit: 
Durch die Planung werden zusätzliche 200 m² Vegetationsflächen versiegelt. 
 
Ich bitte um Zustimmung/Befreiung vom Landschaftsschutz. 
 
Vielen Dank im Voraus. 
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Dagobert Kühns 
661/4 Radverkehrsförderung 
Tel: 0221/ 221 35665

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0187/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.01.2022
Erstellt
14.01.2022 10:15