1423/2024
Verfahrensleitender Beschluss zur städtebaulichen Entwicklung, Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Nutzungsprogramm und Leitlinien Qualifizierungsverfahren)
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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren ist ein zweistufiges Qualifizierungsverfahren mit paralleler Beteiligung der Öffentlichkeit (Modell 2 der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB) geplant (siehe Ausführungen in der Beschlussvorlage). Eine Konkretisierung und Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt nach dem hier in Rede stehenden verfahrensleitenden Beschluss. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1
Anlage 2: Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Brück - Rather Steinweg in Köln - Rath / Heumar Maßstab 1 : 10 000 0 200100 400 600 Meter
Anlage 8: Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 8.1 StEA 07.11.2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 08.11.2024 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 öffentlich 8.1 Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifi- zierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss) Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 1423/2024 I Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Ver- waltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifi- zierungsverfahrens zu beteiligen, zu; 2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis. Mündlicher Änderungsantrag vom SB Frenzel (SPD): II Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2024 an (Änderungen/ Ergänzungen fett): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Ver- waltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifi- zierungsverfahrens zu beteiligen, zu; 2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis. 5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im Stadtteil eine zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerath- straße zur Rösrather Straße (verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzu- arbeiten.“ Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Frak- tion die LINKE zugestimmt. III Geänderter Beschlussvorschlag (Ergänzungen fett): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Ver- waltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifi- zierungsverfahrens zu beteiligen, zu; 2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis. 5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im Stadtteil eine zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerath- straße zur Rösrather Straße (verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzu- arbeiten.“ Abstimmungsergebnis über den so geänderten Beschlussvorschlag: Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Frak- tion die LINKE zugestimmt.
Anlage 6: Leitlinien Qualifizierungsverfahren
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Anlage 6 1 Leitlinien für die Durchführung des Qualifizierungsverfahren der städtebaulichen Entwicklung am Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar Leitlinien - Schaffung eines zukunftsorientierten, nachhaltigen, gesunden und sozial wertvollen Quartiers mit hoher Wohn- und Lebensqualität sowie einem vielfältigen generationenübergreifenden Wohnungsangebot sowohl im geförderten als auch im freifinanzierten Wohnungsbau unter Beachtung des Kooperativen Baulandmodells; - Schaffung eines immissions - und autoarmen Quartiers mit einer vielfältigen Nutzung des öffentlichen Straßenraums und einer hohen Aufenthaltsqualität - Umsetzung eines innovativen Mobilitätskonzeptes mit zukunftsorientierten, umweltfreundlichen, multimodalen Mobilitätsformen; - Schaffung von attraktiven und qualitativ hochwertigen Grün- und Freiräumen sowie Fuß- und Radwegeverbindungen mit hoher Aufenthaltsqualität; welche angepasst an unterschiedliche Nutzergruppen gestaltet werden. - Wirkungsvolle und logische Vernetzung aller Nutzungen im Plangebiet mit dem angrenzenden Landschafts- und Siedlungsraum - Einbindung der geplanten Sportanlagen in den Landschaftsraum und Schaffung einer landschaftlichen Verflechtung; - Klimagerechte und -angepasste Quartiersentwicklung, Minimierung der klimatischen Auswirkungen (Klimawandelfolgen) und Verbesserung der ökologischen und kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet; - wassersensible und starkregenangepasste Planung unter der Leitidee des Schwammstadtkonzeptes. Verfahren Zweistufiges Qualifizierungsverfahren als Planungswerkstatt und Mehrfachbeauftragung mit gleichzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB) 1.Stufe: städtebauliches Konzept für den gesamten Betrachtungsraum mit unterschiedlichen Vertiefungsbereichen: Betrachtungsraum, Ideenteil, Realisierungsteil Wohnen, Sport/Freizeit (6 Planungsteams) 2. Stufe: Vertiefung und Konkretisierung des Realisierungsteils Wohnen und Sport/Freizeit (3 Planungsteams) Planungsteams 6 Teams aus StadtplanerInnen, LandschaftsarchitektInnen bzw. Freiraum- planerInnen Anlage 6 2 Auswahlgremium Gemäß „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ vgl. AN/0251/2022 VertreterInnen der stimmberechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungs- ausschuss, Bezirksbürgermeisterin Kalk, Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk als stellvertretendene Mitglieder, FachexpertInnen und VertreterInnen der Stadt Köln und des Investors Übersicht Vertiefungsbereiche Qualifizierungsverfahren Verfahrensablauf Qualifizierungsverfahren
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 1423/2024 Freigabedatum 02.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss) Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah- rens zu beteiligen, zu; 2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 den Aufstellungsbe- schluss zum Bebauungsplanverfahren, Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heu- mar gefasst, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Sportanlagen, Schulnutzungen, eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Frei- räumen zu schaffen (Session-Nr. 2184/2023). Hintergrund ist die erforderliche Verlagerung der im Zentrum von Köln-Rath bestehenden Sportanlagen an den westlichen Ortsrand, da die dringend benötigte Sanierung der Sportflächen aufgrund der auslaufenden Pachtverhältnisse und den Nutzungskonflikten in der innerörtlichen Lage nicht möglich ist. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, parallel zum Bebauungsplanverfahren ein städ- tebauliches Gesamtkonzept für einen größeren Betrachtungsraum (Anlage 3) zu entwickeln, welches auch die durch die Verlagerung der Sportflächen freiwerdenden Grundstücksflächen im Ortszentrum von Rath berücksichtigt. Aufgrund seiner besonderen Lage im Landschaftsraum zwischen dem Rather See und dem Königsforst und den Einschränkungen, die sich aus der Nachtschutzzone des Flughafens er- geben, hat der Stadtteil Rath begrenzte Möglichkeiten einer großflächigen städtebaulichen Entwicklung. Deshalb bieten die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich von Rath eine der letzten Potenziale für zeitgemäßen, nachhaltigen Wohnungsbau mit Flächen für Sport- und Schulnutzungen, eine soziale Infrastruktur und Gewerbenutzungen. Die Verlegung der Sportflächen an den Ortsrand schafft neue Entwicklungspotenziale im Ortszentrum mit der Chance einer Neustrukturierung und Stärkung des Stadtteils Rath, insbesondere vor dem Hintergrund des durch den demografischen Wandel zukünftig weiter steigenden Bedarfs nach seniorengerechtem Wohnraum. Die städtebauliche Entwicklung der freiwerdenden Flächen imRather Ortszentrum kann erst nach der Verlagerung der Sportanlagen erfolgen. Rahmenbedingungen Das Büro ASTOC Architects und Planers GmbH hat für den ca. 60 ha großen Gesamtbetrach- tungsraum „Westliches Rath“ ein städtebauliches Strukturkonzept erarbeitet (Anlage 4). Die- ses betrachtet den Gesamtraum (Anlage 3) und erarbeitet eine Strukturplanung und ein Leit- bild für den Planungsraum Rath/Heumar sowie vertiefend für den Geltungsbereich des Bebau- ungsplans. Es analysiert diesen unterschiedlich beanspruchten Raum und zeigt die Möglich- keiten, Rahmenbedingungen und Potenziale für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung von Rath auf. Auf der Grundlage des erarbeiteten Strukturkonzeptes „Westliches Rath“ (Stand März 2024) wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange ge- mäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die wichtigsten Planungsparameter aus den eingegan- genen Stellungnahmen werden in der Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren berück- sichtigt. 3 Nutzungen Außerhalb der Fluglärmzone (siehe Anlage 5), nördlich angrenzend an die vorhandenen Bau- strukturen, soll ein gemischtes Wohnquartier mit unterschiedlichen Gebäudetypologien entste- hen. Neben Mehrfamilienhäusern als Geschosswohnungsbauten, die dem Charakter der Um- gebung zuträglich sind, werden auch Reihen- oder Doppelhäusern integriert. Ziel ist die Schaffung von qualitätsvollem Wohnraum für die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen. Dabei sind auch besondere Wohnformen, altersgerechtes Wohnen sowie geförderter Woh- nungsbau zu berücksichtigen. Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells 2017 plus der Stadt Köln sind 30 % der neuentstehenden Geschossfläche für Wohnen als geförder- ter Wohnungsbau zu realisieren. Der „Köln-Katalog“ gibt eine Quartiersdichte von 0,8 für die wohnbaulichen Entwicklungsflächen als Mindestdichte vor, die mit dem vorgelegten Struktur- konzept und den bis zu ca. 480 geplanten Wohnungen erreicht wird. Westlich der Wohnbauflächen im Bereich der Fluglärmzone sollen als Übergang in den Land- schaftsraum die Sport-und Freizeitflächen, die sich derzeit noch innerhalb des Ortszentrums südlich der Lützerathstraße befinden, gebündelt verlagert werden. Im Plangebiet sind zwei Kindertageseinrichtungen vorzusehen, der Bedarf einer Grundschule wird derzeit noch ge- prüft. Gewerbliche Flächen fügen sich untergeordnet nördlich der Rösrather Straße in die Nut- zungsstruktur ein. Südlich der Rösrather Straße ist ein möglicher Schulstandort als Reserve- fläche für eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe. Da der Regionalplanentwurf für diese Flächen keinen Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht, sind hier weitere gewerbli- che Nutzungen nicht möglich. Im Ortszentrum wäre eine Stärkung und Aufwertung durch neue Wohnbauflächen und Mischnutzungen, sowie soziale oder kulturelle Nutzungen denkbar. Im Rahmen des Qualifi- zierungsverfahrens sollen, die durch die Verlagerung der Sportanlagen freiwerdenden Flä- chen konzeptionell mitgedacht und Überlegungen zu möglichen Nutzungsbausteinen sowie Anknüpfungspunkten entwickelt werden. Erschließung und Verkehr Es soll ein Erschließungskonzept für ein lebenswertes und immissionsarmes Quartier entwi- ckelt werden, welches ein verträgliches Nebeneinander aller Verkehrsarten und Verkehrsteil- nehmenden gewährleistet und eine vielfältige Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen auch im Sinne einer klimaangepassten Planung und Freiraumgestaltung ermöglicht. Der Stra- ßenraum ist so zu qualifizieren, dass ein sehr hohes Maß an Aufenthaltsqualität entsteht. Es soll ein innovatives zukunftsfähiges Verkehrskonzept entwickelt werden, welches die Prä- senz des motorisierten Individualverkehrs in den Hintergrund stellt und ein fußgänger- und fahrradfreundliches Quartier mit attraktiven internen Verbindungen im Quartier und solchen mit der Umgebung zum Ziel hat. Grün- und Freiraumgestaltung Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Dieser stellt für den Bereich der neuen Entwicklungsflächen inklusive des Geltungsbereiches des Bebauungs- planes ein Landschaftsschutzgebiet dar. Daran grenzen nördlich geschützte Landschaftsbe- standteile an. Aufgrund der Bedeutung des Landschaftsraumes soll die Entwicklung der neuen Siedlungsstrukturen aus dem Freiraum gedacht und wirkungsvoll mit diesem vernetzt werden. Im neuen Quartier sollen für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bewohner*innen qualitativ hochwertige und nutzungsoffen gestaltete Grün- und Freiflächen entstehen. Die Ge- staltung des Freiraums soll nicht nur die Grünflächen, sondern auch alle weiteren Freiflächen sowie den öffentlichen Straßenraum umfassen. Gemäß dem Kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln sind die durch das Vorhaben aus- gelösten ursächliche Mehrbedarfe an öffentlichen, beziehungsweise öffentlich zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Spielplätzen zu ermitteln und innerhalb des Plangebiets nachzu- weisen. 4 Klimaresilienz Es soll ein innovatives Konzept erarbeitet werden, welches die Themenkomplexe Klimaresili- enz, Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit berücksichtigt und fördert. Insbeson- dere die Themen Hitzevorsorge als auch das Starkregenmanagement sind von Anfang an mit- zudenken. Auch die regionalen Luftbewegungen, welche sich bei austauscharmen sommerli- chen Wetterlagen in der Kölner Bucht in der zweiten Nachthälfte der sogenannte Rheintalwind einstellt, sind bei der Planung zu beachten. Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In dem als Anlage 5 beigefügten Strukturplan ist beispielhaft dargestellt, wie sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen die einzelnen Nutzungen entsprechend des Nutzungspro- gramms darstellen können. Qualifizierungsverfahren Für eine städtebauliche Konkretisierung der Planung soll ein zweistufiges Qualifizierungsver- fahren als Werkstattverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit gleichzeitiger Beteiligung der Öf- fentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, siehe hierzu Ratsbeschluss von 1983 „Richtlinien und Grundsätze für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 2 a BBauG“) durchgeführt werden (siehe Anlage 6). Das Ziel des Verfahrens ist eine qualitätsvolle städtebauliche und freiraumplanerische Ent- wicklung sowie eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzungsperspektive für das Plangebiet in Köln-Rath. An dem Wettbewerb sollen 6 Planungsteams aus Stadtplaner*innen, Landschafts- architekt*innen bzw. Freiraumplaner*innen teilnehmen. In der ersten Werkstatt, der „Ideenschmiede“ sollen die Planungsteams in einem Austausch mit der Öffentlichkeit und den am Planungsprozess Beteiligten erste konzeptionelle Ideen für den gesamten Betrachtungsraum erarbeiten. Für die zweite Werkstatt, der „Zwischenpräsen- tation“ werden erste skizzenhafte Entwurfsideen erstellt, die dann im Rahmen der Werkstatt kooperativ weiterentwickelt werden. Aus den 6 erarbeiteten Entwürfen werden 3 Arbeiten für die weitere Ausarbeitung ausgewählt. Im nächsten Schritt wird mithilfe der Anregungen aus der Öffentlichkeit und den Empfehlungen des Gremiums der Bereich nördlich der Rösrather Straße, der eigentliche Realisierungsteil mit den Wohn- und Sportflächen, weiter konkretisiert und ausgearbeitet. Aus den in der anschließenden öffentlichen Abschlusspräsentation vorge- stellten drei Entwürfen wird vom Gremium ein Siegerkonzept für den weiteren Planungspro- zess und als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan prämiert. Das Qualifizierungsverfahren wird durch ein Wettbewerbsgremium begleitet. Neben Fachex- pert*innen, Vertreter*innen der Stadt Köln und des Investors werden die politischen Mandats- träger auf der Grundlage des Beschlusses zu AN/0251/2022 im Gremium beteiligt sein. Derzeit werden die Aufgabenstellung, der konkrete zeitliche Ablauf des Verfahrens und die Auswahl der teilnehmenden Teams und Jurymitglieder*innen abgestimmt. Aktuell ist es ge- plant mit dem Qualifizierungsverfahren Ende des Jahres zu beginnen. Alle Mitglieder*innen der Jury werden rechtzeitig über die genauen Termine und die Rahmenbedingungen der Sit- zungen informiert. Die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren sind der Anlage 6 zu entnehmen. Neben dem Kooperativen Baulandmodell und den Klimaleitlinien der Stadt Köln sind auch die Vorgaben des Köln-Katalogs bei der Planung zu berücksichtigen. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen, Sachstand Regionalplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Dieser ist entsprechend der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen des weiteren Verfahrens zu än- dern. Aktuell erfolgt die Fortschreibung des Regionalplans. Die erneute Offenlage des Entwurfs zur Neuaufstellung ist im Oktober 2024 geplant. Der Abschluss des Verfahrens erfolgt voraus- sichtlich 2025. 5 Der Regionalplanentwurf legt nur für den Bereich nördlich der Rösrather Straße einen Allge- meinen Siedlungsbereich (ASB) fest (siehe hierzu Ausführungen in der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss Session-Nr. 2184/2023), die südlich gelegenen Flächen wurden auf- grund der Hochwasserbetroffenheit aus der zuerst größer gefassten ASB-Fläche wieder her- ausgenommen und werden weiterhin als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) festgelegt. Ob der negativen Stellungnahme dazu und dem Vorschlag des Rates der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf 2021, auch die südliche Fläche als ASB festzulegen gefolgt wird, bleibt noch abzuwarten. Es besteht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Siedlungsentwicklung (z.B. Errichtung einer Schule) im festgelegten Frei- raum, diese sind im weiteren Verfahren mit der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungs- behörde intensiv abzustimmen. Sachstand Interimslösung Sportplatz Zwischenzeitlich wurden die Fördermittel für den Umbau des bestehenden Fußballplatzes im Ortszentrum von Rath von der Stadt Köln bewilligt. Der Rasensportverein Rath-Heumar 1920 e.V. (RSV) hat mit der Umsetzung Maßnahme Ende August begonnen, die Fertigstellung ist bis Ende des Jahres geplant. Die Ertüchtigung des vorhandenen Platzes ist interimistisch vor- gesehen (siehe Beschlusspunkt 3, Aufstellungsbeschluss Vorlagen-Nr. 2184/2023), bis der dauerhafte Standort im Bereich der neuen Flächen westlich von Rath in Anspruch genommen werden kann. Entwicklung Madaus-Gartenland, Neubrücker Ring in Köln-Neubrück Das Gelände des ehemaligen Madaus Gartenlandes östlich des Neubrücker Rings und nörd- lich des Rather Sees, stellt ein weiteres erhebliches Wohnungsbaupotenzial dar. Da diese Flächen im Regionalplanentwurf ebenfalls als ASB ausgewiesen werden, ist auch in diesem Bereich eine zeitnahe wohnbauliche Entwicklung angedacht. Die beiden Verfahren, Brück- Rather Steinweg und die Entwicklung auf dem Madaus-Gelände werden als separate Bauleit- planverfahren durchgeführt, sie sollten aber in den wesentlichen Fachthemen wie Umwelt und Freiraum, Verkehr und Erschließung sowie soziale Infrastruktur zusammen gedacht werden. Bedingt durch ihre Lage im Landschaftsraum hat die Freiraumqualität und eine sinnvolle Ver- netzung mit der angrenzenden Landschaft eine besondere Bedeutung bei der weiteren Pla- nung. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 3: Betrachtungsraum für das Gesamtkonzept Anlage 4: Strukturkonzept „Westliches Rath“ Anlage 5: Strukturplan Anlage 6: Leitlinien zum Qualifizierungsverfahren
Anlage 3: Betrachtungsraum gesamt
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 3 N Stadtplanungsamt Betrachtungsraum für das städtebauliche Gesamtkonzept Brück - Rather Steinweg in Köln - Rath / Heumar Maßstab 1 : 10 000 0 200100 400 600 Meter
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
1423/2024
Stand: 18.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens
(verfahrensleitender Beschluss)
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung
vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah-
rens zu beteiligen, zu;
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu;
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6);
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand und nächste Schritte:
Für eine städtebauliche Konkretisierung der Planung soll als nächster Schritt ein zweistufiges
Qualifizierungsverfahren als Werkstattverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit gleichzeitiger Be-
teiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB)
entsprechend der Anlage 6 des Beschlusses durchgeführt werden.
Derzeit werden die Aufgabenstellung entsprechend den beschlossenen Leitlinien und der kon-
krete zeitliche Ablauf des Verfahrens zwischen dem Stadtplanungsamt und der Vorhabenträgerin
abgestimmt. Aktuell ist es geplant mit dem Qualifizierungsverfahren im 1.Quartal 2026 zu begin-
nen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Juni 2026
Anlage 7: Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 zu TOP 8.2.5. 1423-2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 11.10.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2024 öffentlich 8.2.5 Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifi- zierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss) Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 1423/2024 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den von der SPD-Fraktion mündlich einge- brachten Änderungsantrag/Ergänzungsantrag abstimmen: Beschluss I: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschlie- ßen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah- rens zu beteiligen, zu; 2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis. 5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im Stadtteil eine zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerathstraße zur Rösrather Straße (verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzuarbeiten.“ Abstimmung: Einstimmig zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Beschluss abstimmen: Beschluss II: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah- rens zu beteiligen, zu; 2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis. 5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im Stadtteil eine zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerathstraße zur Rösrather Straße (verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzuarbeiten.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Anlage 5: Strukturplan
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Fußball Option Ausgleichsflächen / Kleingärten Option Tennis Grundschule / Kita Schule heutiger Fußballplatz und Tennishalle Friedhof Rather See Kita Kita Option Breitensport im Kontext mit Schule H H LÜTZERATHSTRASSELÜTZERATHSTRASSE AN DER ORTSKAULEAN DER ORTSKAULE AM BURGACKERAM BURGACKER AM BURGACKERAM BURGACKER AM ZIEGELFELDAM ZIEGELFELD RATHER MAUSPFADRATHER MAUSPFAD PLANSTRASSEPLANSTRASSE FLUGLÄRMZONEFLUGLÄRMZONE BRÜCK-RATHER STEINWEGBRÜCK-RATHER STEINWEG HALTESTELLE STEINWEGHALTESTELLE STEINWEG BRÜCK-RATHER STEINWEGBRÜCK-RATHER STEINWEG RÖSRATHER STRASSERÖSRATHER STRASSE RÖSRATHER STRASSERÖSRATHER STRASSE SENGERWEGSENGERWEG AM RANDEAM RANDE AM VIERECKAM VIERECK PORZER STRASSEPORZER STRASSE STRUKTURPLAN „BRÜCK-RATHER-STEINWEG“STRUKTURPLAN „BRÜCK-RATHER-STEINWEG“ M: 1:2.000M: 1:2.000 LEGENDE WOHNBAUFLÄCHEN ~44.885 m² (KEG) / ~35.350 m² (innen) OPTION WOHNBAUFLÄCHENARRONDIERUNG ~3.170 m² GEMISCHTE BAUFLÄCHEN (OHNE NEUE WOHNNUTZUNG) ~40.340 m² GRÜNFLÄCHEN (BESTAND UND NEU) ZU DEFINIERENDE NUTZUNG IM KONTEXT VON SPORT UND GEWERBE ~ 12.880 m² GRÜNER SAUM - ZU DEFINIERENDE RAUMKANTEN IM ÜBERGANG ZUR LANDSCHAFT FLÄCHEN MIT DICHTEM BAUMBESTAND KORRIDOR GASPIPLINE (VON BEBAUUNG FREIZUHALTEN) ~10.270 m² GRENZE FLUGLÄRMZONE NACH SÜDOSTEN BESTANDSHÄUSER INNERHALB DES PLANUNGSRAUMS GRÜNVERNETZUNG OPTION GEMEINBEDARFSFLÄCHE SCHULE ~45.310 m² GEMEINBEDARFSFLÄCHE KINDERTAGESSTÄTTE ~4.720 m² GEMEINBEDARFSFLÄCHE SPORT ~27.145 m² MASSNAHMEN ZUR AUFWERTUNG DER MONOFUNKTIO- NALEN FELDSTRUKTUREN / AUSGLEICHSMASSNAHMEN STADTBAHNHATESTELLEH OPTION GEMEINBEDARFSFLÄCHE SPORT ~19.910 m² OPTION Erweiterung Schulfläche ~6.090 m² HAUPTERSCHLIESSUNGSSTRAßEN ERSCHLIESSUNGSSTRAßEN PLANGEBIETE VERBINDENDES FUß- UND RADWEGENETZ Anlage 5
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung zur Vorlagen-Nummer 1423/2024 „Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss) Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar“ Die Begründung richtet sich an die Bezirksvertretung Kalk und an die dringliche Beratung und Zustimmung der Vorlage in der Sitzung am 10.10.2024. Aufgrund der Herbstferien und der sitzungsfreien Zeit ergibt sich ausnahmsweise ein Beratungsabstand von circa 4 Wochen zwischen der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk und der Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses am 07.11.2024. Damit das Qualifizierungsverfahren, welches die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB inkludiert sowie ebenfalls das Bauleitverfahren sich nicht zeitlich verzögern und planmäßig durchgeführt werden können, ist eine Beschlussfassung in der oben genannten Sitzungsfolge erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Brückenstraße 5
- Lützerathstraße
- Rösrather Straße
- Brück-Rather Steinweg
- Neubrücker Ring
- Steinweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1423/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.10.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 10:57