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1423/2024

Verfahrensleitender Beschluss zur städtebaulichen Entwicklung, Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Nutzungsprogramm und Leitlinien Qualifizierungsverfahren)

Beschlussvorlage Ausschuss 02.10.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.11.2024, TOP 8.1

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2: Geltungsbereich

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Anlage 8: Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 8.1 StEA 07.11.2024

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Anlage 6: Leitlinien Qualifizierungsverfahren

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3: Betrachtungsraum gesamt

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 4: Strukturkonzept Westliches Rath

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Anlage 7: Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 zu TOP 8.2.5. 1423-2024

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Anlage 5: Strukturplan

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Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

1651 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung.
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? 
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept.
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren ist ein zweistufiges Qualifizierungsverfahren mit paralleler 
Beteiligung der Öffentlichkeit (Modell 2 der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 
BauGB) geplant (siehe Ausführungen in der Beschlussvorlage). 
Eine Konkretisierung und Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt nach dem hier in Rede stehenden 
verfahrensleitenden Beschluss. 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1

Anlage 2: Geltungsbereich

371 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Brück - Rather Steinweg
in Köln - Rath / Heumar
Maßstab  1 : 10 000
0 200100 400 600 Meter

Anlage 8: Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 8.1 StEA 07.11.2024

3286 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 08.11.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 
öffentlich 
8.1 Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifi-
zierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss)  
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
1423/2024 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Ver-
waltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifi-
zierungsverfahrens zu beteiligen, zu; 
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.  
 
Mündlicher Änderungsantrag vom SB Frenzel (SPD): 
 
II Beschlussvorschlag:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Kalk vom 10.10.2024 an (Änderungen/ Ergänzungen fett):  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Ver-
waltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifi-
zierungsverfahrens zu beteiligen, zu;

2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.  
5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im 
Stadtteil eine zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerath-
straße zur Rösrather Straße (verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzu-
arbeiten.“ 
Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag:  
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Frak-
tion die LINKE zugestimmt. 
 
III Geänderter Beschlussvorschlag (Ergänzungen fett): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Ver-
waltung vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifi-
zierungsverfahrens zu beteiligen, zu; 
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.  
5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im 
Stadtteil eine zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerath-
straße zur Rösrather Straße (verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzu-
arbeiten.“ 
 
Abstimmungsergebnis über den so geänderten Beschlussvorschlag: 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Frak-
tion die LINKE zugestimmt.

Anlage 6: Leitlinien Qualifizierungsverfahren

2619 Zeichen

Anlage 6 
 
 
1 
 
Leitlinien für die Durchführung des Qualifizierungsverfahren der 
städtebaulichen Entwicklung am Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
 
Leitlinien 
- Schaffung eines zukunftsorientierten, nachhaltigen, gesunden und sozial 
wertvollen Quartiers mit hoher Wohn- und Lebensqualität sowie einem 
vielfältigen generationenübergreifenden Wohnungsangebot sowohl im 
geförderten als auch im freifinanzierten Wohnungsbau unter Beachtung des 
Kooperativen Baulandmodells; 
- Schaffung eines immissions - und autoarmen Quartiers  mit einer vielfältigen 
Nutzung des öffentlichen Straßenraums und einer hohen Aufenthaltsqualität  
- Umsetzung eines innovativen Mobilitätskonzeptes mit zukunftsorientierten, 
umweltfreundlichen, multimodalen Mobilitätsformen; 
- Schaffung von attraktiven und qualitativ hochwertigen Grün- und Freiräumen 
sowie Fuß- und Radwegeverbindungen mit hoher Aufenthaltsqualität; welche 
angepasst an unterschiedliche Nutzergruppen gestaltet werden.  
- Wirkungsvolle und logische Vernetzung aller Nutzungen im Plangebiet mit dem 
angrenzenden Landschafts- und Siedlungsraum  
- Einbindung der geplanten Sportanlagen in den Landschaftsraum und 
Schaffung einer landschaftlichen Verflechtung; 
- Klimagerechte und -angepasste Quartiersentwicklung, Minimierung der 
klimatischen Auswirkungen (Klimawandelfolgen) und Verbesserung der 
ökologischen und kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet;  
- wassersensible und starkregenangepasste Planung unter der Leitidee des 
Schwammstadtkonzeptes. 
 
Verfahren 
Zweistufiges Qualifizierungsverfahren als Planungswerkstatt und 
Mehrfachbeauftragung mit gleichzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit 
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB) 
1.Stufe: städtebauliches Konzept für den gesamten Betrachtungsraum mit 
unterschiedlichen Vertiefungsbereichen: Betrachtungsraum, Ideenteil, 
Realisierungsteil Wohnen, Sport/Freizeit (6 Planungsteams) 
2. Stufe: Vertiefung und Konkretisierung des Realisierungsteils Wohnen und 
Sport/Freizeit (3 Planungsteams) 
 
Planungsteams 
6 Teams aus StadtplanerInnen, LandschaftsarchitektInnen bzw. Freiraum-
planerInnen

Anlage 6 
 
 
2 
 
Auswahlgremium  
Gemäß „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ vgl. AN/0251/2022 
VertreterInnen der stimmberechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungs-
ausschuss, Bezirksbürgermeisterin Kalk, Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk 
als stellvertretendene Mitglieder, FachexpertInnen und VertreterInnen der 
Stadt Köln und des Investors 
 
Übersicht Vertiefungsbereiche Qualifizierungsverfahren 
 
Verfahrensablauf Qualifizierungsverfahren

Beschlussvorlage Ausschuss

14863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 1423/2024 
Freigabedatum 
02.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens 
(verfahrensleitender Beschluss) 
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung 
vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah-
rens zu beteiligen, zu; 
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.  
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Hintergrund  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2023 den Aufstellungsbe-
schluss zum Bebauungsplanverfahren, Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heu-
mar gefasst, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 
Sportanlagen, Schulnutzungen, eines Wohnquartiers und der Sicherung von Grün- und Frei-
räumen zu schaffen (Session-Nr. 2184/2023). Hintergrund ist die erforderliche Verlagerung 
der im Zentrum von Köln-Rath bestehenden Sportanlagen an den westlichen Ortsrand, da die 
dringend benötigte Sanierung der Sportflächen aufgrund der auslaufenden Pachtverhältnisse 
und den Nutzungskonflikten in der innerörtlichen Lage nicht möglich ist.  
Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, parallel zum Bebauungsplanverfahren ein städ-
tebauliches Gesamtkonzept für einen größeren Betrachtungsraum (Anlage 3) zu entwickeln, 
welches auch die durch die Verlagerung der Sportflächen freiwerdenden Grundstücksflächen 
im Ortszentrum von Rath berücksichtigt.  
 
Aufgrund seiner besonderen Lage im Landschaftsraum zwischen dem Rather See und dem 
Königsforst und den Einschränkungen, die sich aus der Nachtschutzzone des Flughafens er-
geben, hat der Stadtteil Rath begrenzte Möglichkeiten einer großflächigen städtebaulichen 
Entwicklung. Deshalb bieten die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich von 
Rath eine der letzten Potenziale für zeitgemäßen, nachhaltigen Wohnungsbau mit Flächen für 
Sport- und Schulnutzungen, eine soziale Infrastruktur und Gewerbenutzungen. Die Verlegung 
der Sportflächen an den Ortsrand schafft neue Entwicklungspotenziale im Ortszentrum mit 
der Chance einer Neustrukturierung und Stärkung des Stadtteils Rath, insbesondere vor dem 
Hintergrund des durch den demografischen Wandel zukünftig weiter steigenden Bedarfs nach 
seniorengerechtem Wohnraum. Die städtebauliche Entwicklung der freiwerdenden Flächen 
imRather Ortszentrum kann erst nach der Verlagerung der Sportanlagen erfolgen.  
 
Rahmenbedingungen 
Das Büro ASTOC Architects und Planers GmbH hat für den ca. 60 ha großen Gesamtbetrach-
tungsraum „Westliches Rath“ ein städtebauliches Strukturkonzept erarbeitet (Anlage 4). Die-
ses betrachtet den Gesamtraum (Anlage 3) und erarbeitet eine Strukturplanung und ein Leit-
bild für den Planungsraum Rath/Heumar sowie vertiefend für den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans. Es analysiert diesen unterschiedlich beanspruchten Raum und zeigt die Möglich-
keiten, Rahmenbedingungen und Potenziale für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung 
von Rath auf.  
 
Auf der Grundlage des erarbeiteten Strukturkonzeptes „Westliches Rath“ (Stand März 2024) 
wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die wichtigsten Planungsparameter aus den eingegan-
genen Stellungnahmen werden in der Aufgabenstellung zum Qualifizierungsverfahren berück-
sichtigt.

3 
Nutzungen 
Außerhalb der Fluglärmzone (siehe Anlage 5), nördlich angrenzend an die vorhandenen Bau-
strukturen, soll ein gemischtes Wohnquartier mit unterschiedlichen Gebäudetypologien entste-
hen. Neben Mehrfamilienhäusern als Geschosswohnungsbauten, die dem Charakter der Um-
gebung zuträglich sind, werden auch Reihen- oder Doppelhäusern integriert. Ziel ist die 
Schaffung von qualitätsvollem Wohnraum für die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen. 
Dabei sind auch besondere Wohnformen, altersgerechtes Wohnen sowie geförderter Woh-
nungsbau zu berücksichtigen. Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells 2017 
plus der Stadt Köln sind 30 % der neuentstehenden Geschossfläche für Wohnen als geförder-
ter Wohnungsbau zu realisieren. Der „Köln-Katalog“ gibt eine Quartiersdichte von 0,8 für die 
wohnbaulichen Entwicklungsflächen als Mindestdichte vor, die mit dem vorgelegten Struktur-
konzept und den bis zu ca. 480 geplanten Wohnungen erreicht wird.  
 
Westlich der Wohnbauflächen im Bereich der Fluglärmzone sollen als Übergang in den Land-
schaftsraum die Sport-und Freizeitflächen, die sich derzeit noch innerhalb des Ortszentrums 
südlich der Lützerathstraße befinden, gebündelt verlagert werden. Im Plangebiet sind zwei 
Kindertageseinrichtungen vorzusehen, der Bedarf einer Grundschule wird derzeit noch ge-
prüft. Gewerbliche Flächen fügen sich untergeordnet nördlich der Rösrather Straße in die Nut-
zungsstruktur ein. Südlich der Rösrather Straße ist ein möglicher Schulstandort als Reserve-
fläche für eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe. Da der Regionalplanentwurf 
für diese Flächen keinen Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht, sind hier weitere gewerbli-
che Nutzungen nicht möglich. 
 
Im Ortszentrum wäre eine Stärkung und Aufwertung durch neue Wohnbauflächen und 
Mischnutzungen, sowie soziale oder kulturelle Nutzungen denkbar. Im Rahmen des Qualifi-
zierungsverfahrens sollen, die durch die Verlagerung der Sportanlagen freiwerdenden Flä-
chen konzeptionell mitgedacht und Überlegungen zu möglichen Nutzungsbausteinen sowie 
Anknüpfungspunkten entwickelt werden. 
 
Erschließung und Verkehr 
Es soll ein Erschließungskonzept für ein lebenswertes und immissionsarmes Quartier entwi-
ckelt werden, welches ein verträgliches Nebeneinander aller Verkehrsarten und Verkehrsteil-
nehmenden gewährleistet und eine vielfältige Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen 
auch im Sinne einer klimaangepassten Planung und Freiraumgestaltung ermöglicht. Der Stra-
ßenraum ist so zu qualifizieren, dass ein sehr hohes Maß an Aufenthaltsqualität entsteht.  
Es soll ein innovatives zukunftsfähiges Verkehrskonzept entwickelt werden, welches die Prä-
senz des motorisierten Individualverkehrs in den Hintergrund stellt und ein fußgänger- und 
fahrradfreundliches Quartier mit attraktiven internen Verbindungen im Quartier und solchen 
mit der Umgebung zum Ziel hat. 
 
Grün- und Freiraumgestaltung 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Dieser stellt für 
den Bereich der neuen Entwicklungsflächen inklusive des Geltungsbereiches des Bebauungs-
planes ein Landschaftsschutzgebiet dar. Daran grenzen nördlich geschützte Landschaftsbe-
standteile an. Aufgrund der Bedeutung des Landschaftsraumes soll die Entwicklung der 
neuen Siedlungsstrukturen aus dem Freiraum gedacht und wirkungsvoll mit diesem vernetzt 
werden. Im neuen Quartier sollen für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bewohner*innen 
qualitativ hochwertige und nutzungsoffen gestaltete Grün- und Freiflächen entstehen. Die Ge-
staltung des Freiraums soll nicht nur die Grünflächen, sondern auch alle weiteren Freiflächen 
sowie den öffentlichen Straßenraum umfassen.   
 
Gemäß dem Kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln sind die durch das Vorhaben aus-
gelösten ursächliche Mehrbedarfe an öffentlichen, beziehungsweise öffentlich zugänglichen 
Grünflächen und öffentlichen Spielplätzen zu ermitteln und innerhalb des Plangebiets nachzu-
weisen.

4 
Klimaresilienz 
Es soll ein innovatives Konzept erarbeitet werden, welches die Themenkomplexe Klimaresili-
enz, Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit berücksichtigt und fördert. Insbeson-
dere die Themen Hitzevorsorge als auch das Starkregenmanagement sind von Anfang an mit-
zudenken. Auch die regionalen Luftbewegungen, welche sich bei austauscharmen sommerli-
chen Wetterlagen in der Kölner Bucht in der zweiten Nachthälfte der sogenannte Rheintalwind 
einstellt, sind bei der Planung zu beachten. Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln sind im 
weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 
In dem als Anlage 5 beigefügten Strukturplan ist beispielhaft dargestellt, wie sich unter den 
gegebenen Rahmenbedingungen die einzelnen Nutzungen entsprechend des Nutzungspro-
gramms darstellen können. 
 
Qualifizierungsverfahren 
Für eine städtebauliche Konkretisierung der Planung soll ein zweistufiges Qualifizierungsver-
fahren als Werkstattverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit gleichzeitiger Beteiligung der Öf-
fentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, siehe hierzu 
Ratsbeschluss von 1983 „Richtlinien und Grundsätze für die Beteiligung der Bürger an der 
Bauleitplanung gemäß § 2 a BBauG“) durchgeführt werden (siehe Anlage 6).  
Das Ziel des Verfahrens ist eine qualitätsvolle städtebauliche und freiraumplanerische Ent-
wicklung sowie eine nachhaltige und wirtschaftliche Nutzungsperspektive für das Plangebiet in 
Köln-Rath. An dem Wettbewerb sollen 6 Planungsteams aus Stadtplaner*innen, Landschafts-
architekt*innen bzw. Freiraumplaner*innen teilnehmen.  
 
In der ersten Werkstatt, der „Ideenschmiede“ sollen die Planungsteams in einem Austausch 
mit der Öffentlichkeit und den am Planungsprozess Beteiligten erste konzeptionelle Ideen für 
den gesamten Betrachtungsraum erarbeiten. Für die zweite Werkstatt, der „Zwischenpräsen-
tation“ werden erste skizzenhafte Entwurfsideen erstellt, die dann im Rahmen der Werkstatt 
kooperativ weiterentwickelt werden. Aus den 6 erarbeiteten Entwürfen werden 3 Arbeiten für 
die weitere Ausarbeitung ausgewählt. Im nächsten Schritt wird mithilfe der Anregungen aus 
der Öffentlichkeit und den Empfehlungen des Gremiums der Bereich nördlich der Rösrather 
Straße, der eigentliche Realisierungsteil mit den Wohn- und Sportflächen, weiter konkretisiert 
und ausgearbeitet. Aus den in der anschließenden öffentlichen Abschlusspräsentation vorge-
stellten drei Entwürfen wird vom Gremium ein Siegerkonzept für den weiteren Planungspro-
zess und als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan prämiert.  
 
Das Qualifizierungsverfahren wird durch ein Wettbewerbsgremium begleitet. Neben Fachex-
pert*innen, Vertreter*innen der Stadt Köln und des Investors werden die politischen Mandats-
träger auf der Grundlage des Beschlusses zu AN/0251/2022 im Gremium beteiligt sein. 
 
Derzeit werden die Aufgabenstellung, der konkrete zeitliche Ablauf des Verfahrens und die 
Auswahl der teilnehmenden Teams und Jurymitglieder*innen abgestimmt. Aktuell ist es ge-
plant mit dem Qualifizierungsverfahren Ende des Jahres zu beginnen. Alle Mitglieder*innen 
der Jury werden rechtzeitig über die genauen Termine und die Rahmenbedingungen der Sit-
zungen informiert. 
 
Die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren sind der Anlage 6 zu entnehmen.  
 
Neben dem Kooperativen Baulandmodell und den Klimaleitlinien der Stadt Köln sind auch die 
Vorgaben des Köln-Katalogs bei der Planung zu berücksichtigen. 
 
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen, Sachstand Regionalplan 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Dieser 
ist entsprechend der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen des weiteren Verfahrens zu än-
dern. 
 
Aktuell erfolgt die Fortschreibung des Regionalplans. Die erneute Offenlage des Entwurfs zur 
Neuaufstellung ist im Oktober 2024 geplant. Der Abschluss des Verfahrens erfolgt voraus-
sichtlich 2025.

5 
Der Regionalplanentwurf legt nur für den Bereich nördlich der Rösrather Straße einen Allge-
meinen Siedlungsbereich (ASB) fest (siehe hierzu Ausführungen in der Beschlussvorlage zum 
Aufstellungsbeschluss Session-Nr. 2184/2023), die südlich gelegenen Flächen wurden auf-
grund der Hochwasserbetroffenheit aus der zuerst größer gefassten ASB-Fläche wieder her-
ausgenommen und werden weiterhin als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) 
festgelegt. Ob der negativen Stellungnahme dazu und dem Vorschlag des Rates der Stadt 
Köln zum Regionalplanentwurf 2021, auch die südliche Fläche als ASB festzulegen gefolgt 
wird, bleibt noch abzuwarten. Es besteht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen auch 
die Möglichkeit einer Siedlungsentwicklung (z.B. Errichtung einer Schule) im festgelegten Frei-
raum, diese sind im weiteren Verfahren mit der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungs-
behörde intensiv abzustimmen. 
 
Sachstand Interimslösung Sportplatz 
Zwischenzeitlich wurden die Fördermittel für den Umbau des bestehenden Fußballplatzes im 
Ortszentrum von Rath von der Stadt Köln bewilligt. Der Rasensportverein Rath-Heumar 1920 
e.V. (RSV) hat mit der Umsetzung Maßnahme Ende August begonnen, die Fertigstellung ist 
bis Ende des Jahres geplant. Die Ertüchtigung des vorhandenen Platzes ist interimistisch vor-
gesehen (siehe Beschlusspunkt 3, Aufstellungsbeschluss Vorlagen-Nr. 2184/2023), bis der 
dauerhafte Standort im Bereich der neuen Flächen westlich von Rath in Anspruch genommen 
werden kann. 
 
Entwicklung Madaus-Gartenland, Neubrücker Ring in Köln-Neubrück 
Das Gelände des ehemaligen Madaus Gartenlandes östlich des Neubrücker Rings und nörd-
lich des Rather Sees, stellt ein weiteres erhebliches Wohnungsbaupotenzial dar. Da diese 
Flächen im Regionalplanentwurf ebenfalls als ASB ausgewiesen werden, ist auch in diesem 
Bereich eine zeitnahe wohnbauliche Entwicklung angedacht. Die beiden Verfahren, Brück-
Rather Steinweg und die Entwicklung auf dem Madaus-Gelände werden als separate Bauleit-
planverfahren durchgeführt, sie sollten aber in den wesentlichen Fachthemen wie Umwelt und 
Freiraum, Verkehr und Erschließung sowie soziale Infrastruktur zusammen gedacht werden. 
Bedingt durch ihre Lage im Landschaftsraum hat die Freiraumqualität und eine sinnvolle Ver-
netzung mit der angrenzenden Landschaft eine besondere Bedeutung bei der weiteren Pla-
nung.  
 
 
Anlagen  
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Anlage 3: Betrachtungsraum für das Gesamtkonzept 
Anlage 4: Strukturkonzept „Westliches Rath“ 
Anlage 5: Strukturplan  
Anlage 6: Leitlinien zum Qualifizierungsverfahren

Anlage 3: Betrachtungsraum gesamt

389 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
N
Stadtplanungsamt
Betrachtungsraum für das städtebauliche Gesamtkonzept
Brück - Rather Steinweg
in Köln - Rath / Heumar
Maßstab  1 : 10 000
0 200100 400 600 Meter

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1711 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1423/2024
Stand: 18.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens 
(verfahrensleitender Beschluss) 
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung 
vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah-
rens zu beteiligen, zu; 
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand und nächste Schritte: 
Für eine städtebauliche Konkretisierung der Planung soll als nächster Schritt ein zweistufiges 
Qualifizierungsverfahren als Werkstattverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit gleichzeitiger Be-
teiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB) 
entsprechend der Anlage 6 des Beschlusses durchgeführt werden.  
 
Derzeit werden die Aufgabenstellung entsprechend den beschlossenen Leitlinien und der kon-
krete zeitliche Ablauf des Verfahrens zwischen dem Stadtplanungsamt und der Vorhabenträgerin 
abgestimmt. Aktuell ist es geplant mit dem Qualifizierungsverfahren im 1.Quartal 2026 zu begin-
nen.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Juni 2026

Anlage 7: Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 8 zu TOP 8.2.5. 1423-2024

2657 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail:  
corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 11.10.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 10.10.2024 
öffentlich 
8.2.5 Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifi-
zierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss)  
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
1423/2024 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den von der SPD-Fraktion mündlich einge-
brachten Änderungsantrag/Ergänzungsantrag abstimmen: 
Beschluss I: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschlie-
ßen:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung 
vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah-
rens zu beteiligen, zu; 
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.  
5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im Stadtteil eine 
zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerathstraße zur Rösrather Straße 
(verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzuarbeiten.“ 
Abstimmung: 
Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den so geänderten Beschluss abstimmen: 
Beschluss II: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss 
zu fassen:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung 
vorgeschlagenen Verfahren, die Öffentlichkeit im Rahmen des Qualifizierungsverfah-
rens zu beteiligen, zu; 
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
3. beschließt die Leitlinien für das Qualifizierungsverfahren (Anlage 6); 
4. nimmt das städtebauliche Strukturkonzept „Westliches Rath“ (Anlage 4) zur Kenntnis.  
5. "In das städtebauliche Strukturkonzept ist zur besseren Vernetzung im Stadtteil eine 
zusätzliche Fuß- und Radwegequerung von der Lützerathstraße zur Rösrather Straße 
(verbindendes Fuß und Radwegenetz) einzuarbeiten.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

Anlage 5: Strukturplan

1742 Zeichen

Fußball
Option 
Ausgleichsflächen /
Kleingärten
Option
Tennis
Grundschule / 
Kita
Schule
heutiger Fußballplatz
und Tennishalle
Friedhof
Rather See
Kita
Kita
Option Breitensport
im Kontext mit Schule
H
H
LÜTZERATHSTRASSELÜTZERATHSTRASSE
AN DER ORTSKAULEAN DER ORTSKAULE
AM BURGACKERAM BURGACKER
AM BURGACKERAM BURGACKER
AM ZIEGELFELDAM ZIEGELFELD
RATHER MAUSPFADRATHER MAUSPFAD
PLANSTRASSEPLANSTRASSE
FLUGLÄRMZONEFLUGLÄRMZONE
BRÜCK-RATHER STEINWEGBRÜCK-RATHER STEINWEG
HALTESTELLE STEINWEGHALTESTELLE STEINWEG
BRÜCK-RATHER STEINWEGBRÜCK-RATHER STEINWEG
RÖSRATHER STRASSERÖSRATHER STRASSE
RÖSRATHER STRASSERÖSRATHER STRASSE
SENGERWEGSENGERWEG
AM RANDEAM RANDE
AM VIERECKAM VIERECK
PORZER STRASSEPORZER STRASSE
STRUKTURPLAN „BRÜCK-RATHER-STEINWEG“STRUKTURPLAN „BRÜCK-RATHER-STEINWEG“
M: 1:2.000M: 1:2.000
LEGENDE
WOHNBAUFLÄCHEN ~44.885 m² (KEG) / ~35.350 m² (innen)   
OPTION WOHNBAUFLÄCHENARRONDIERUNG ~3.170 m²
GEMISCHTE BAUFLÄCHEN (OHNE NEUE WOHNNUTZUNG) ~40.340 m²
GRÜNFLÄCHEN (BESTAND UND NEU)
ZU DEFINIERENDE NUTZUNG IM KONTEXT VON SPORT UND GEWERBE
~ 12.880 m²
GRÜNER SAUM - 
ZU DEFINIERENDE RAUMKANTEN IM ÜBERGANG ZUR LANDSCHAFT
FLÄCHEN MIT DICHTEM BAUMBESTAND
KORRIDOR GASPIPLINE (VON BEBAUUNG FREIZUHALTEN) ~10.270 m²
GRENZE FLUGLÄRMZONE NACH SÜDOSTEN
BESTANDSHÄUSER INNERHALB DES PLANUNGSRAUMS
GRÜNVERNETZUNG
OPTION GEMEINBEDARFSFLÄCHE SCHULE ~45.310 m²
GEMEINBEDARFSFLÄCHE KINDERTAGESSTÄTTE ~4.720 m²
GEMEINBEDARFSFLÄCHE SPORT ~27.145 m²
MASSNAHMEN ZUR AUFWERTUNG DER MONOFUNKTIO-
NALEN FELDSTRUKTUREN / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
STADTBAHNHATESTELLEH
OPTION GEMEINBEDARFSFLÄCHE SPORT ~19.910 m²
OPTION Erweiterung Schulfläche ~6.090 m²
HAUPTERSCHLIESSUNGSSTRAßEN
ERSCHLIESSUNGSSTRAßEN PLANGEBIETE
VERBINDENDES FUß- UND RADWEGENETZ
Anlage 5

Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit

1012 Zeichen

Anlage 0 
Dringlichkeitsbegründung zur Vorlagen-Nummer 1423/2024 „Beschluss über 
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens 
(verfahrensleitender Beschluss) 
Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar“ 
 
Die Begründung richtet sich an die Bezirksvertretung Kalk und an die dringliche 
Beratung und Zustimmung der Vorlage in der Sitzung am 10.10.2024. Aufgrund der 
Herbstferien und der sitzungsfreien Zeit ergibt sich ausnahmsweise ein 
Beratungsabstand von circa 4 Wochen zwischen der Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk und der Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses am 07.11.2024.  
Damit das Qualifizierungsverfahren, welches die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach § 3 Abs. 1 BauGB inkludiert sowie ebenfalls das Bauleitverfahren sich nicht 
zeitlich verzögern und planmäßig durchgeführt werden können, ist eine 
Beschlussfassung in der oben genannten Sitzungsfolge erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

10.10.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Brückenstraße 5
  • Lützerathstraße
  • Rösrather Straße
  • Brück-Rather Steinweg
  • Neubrücker Ring
  • Steinweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1423/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.10.2024
Erstellt
25.04.2024 10:57