V/0055/2023
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde
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Anlage A
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Anlage A zur V/0055/2023 Kurzüberblick Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0055/2023 V/0055/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde Beratungsfolge 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde wird gewählt: Frau Beate Knees 67 Jahre alt oder Herr Thomas Rohde 47 Jahre alt. Frau Knees und Herr Rohde haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Korves ist seit 10 Jahren als Schiedsmann im Bezirk Kinderhaus/Coerde tätig. Seine Amtszeit endet Anfang März 2023. Herr Korves steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Herr Rohde ist bereits seit August 2020 als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Kinder- haus/Coerde tätig. Seine Amtszeit als Stellvertreter endet offiziell erst im August 2025.Er hat sich aber bereit erklärt, für den Fall seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Nord, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen. Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 25.01.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0055/2023 Frau Knees war bislang noch nicht als Schiedsfrau tätig, hat sich aber ebenfalls bereit erklärt, für den Fall ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Nord, das Amt der Schiedsperson zu überneh- men. Für das Amt der S chiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Rohde und Frau Knees erfüllt. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0055/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.01.2023
- Erstellt
- 19.01.2023 10:49