Mandari Insight

V/0055/2023

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde

Vorlagen 24.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 28.02.2023, TOP 8.2

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1316 Zeichen

Anlage A zur V/0055/2023 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2328 Zeichen

V/0055/2023 
V/0055/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 8 Münster-Kinderhaus/Coerde wird gewählt: 
 
Frau Beate Knees 
67 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Thomas Rohde 
47 Jahre alt. 
 
Frau Knees und Herr Rohde haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster-Kinderhaus/Coerde. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Korves ist seit 10 Jahren als Schiedsmann im Bezirk Kinderhaus/Coerde tätig. Seine Amtszeit 
endet Anfang März 2023. Herr Korves steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so 
dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
Herr Rohde ist bereits seit August 2020 als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Kinder-
haus/Coerde tätig. Seine Amtszeit als Stellvertreter endet offiziell erst im August 2025.Er hat sich 
aber bereit erklärt, für den Fall seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Nord, das Amt der 
Schiedsperson zu übernehmen. 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
25.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0055/2023 
Frau Knees war bislang noch nicht als Schiedsfrau tätig, hat sich aber ebenfalls bereit erklärt, für den 
Fall ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Nord, das Amt der Schiedsperson zu überneh-
men. 
 
Für das Amt der S chiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Rohde und Frau Knees erfüllt. 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0055/2023
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2023
Erstellt
19.01.2023 10:49