3303/2025
Bewerbung Olympische / Paralympische Spiele; Ratsbürgerentscheid und Bedarfsfeststellung
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Anlage 2_Kostenschätzung RBE Olympia
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Kostenschätzung Bürgerentscheid Olympia Sachkonto Kombiwahl Briefwahl m. B. Briefwahl o. B. 523400 Unterhaltung Büro- und Geschäftsgüter (BuG) und immaterielle Vermögensgüter 20.000 € 10.000 € 10.000 € Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro-Verbrauchsmaterial)20.000 € 10.000 € 10.000 € 524900 Sonstige Bewirtschaftungskosten 60.000 € 40.000 € 25.000 € Bewachung 60.000 € 40.000 € 25.000 € 529300 Aufwendungen für Honorare 10.000 € 5.000 € 5.000 € Dozent*innen 10.000 € 5.000 € 5.000 € 529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 637.000 € 379.000 € 309.000 € Transport der Wahlmöbel 40.000 € - € - € Taxinutzung 8.000 € 2.000 € 2.000 € Scandienstleistungen für die Erfassung von Briefwahlanträgen55.000 € 80.000 € - € Technikunterstützung am Wahlabend 17.000 € 17.000 € 17.000 € Catering Wahlwochenende 30.000 € 30.000 € 30.000 € Facility Management 6.000 € - € - € Sonderreinigung 6.000 € - € - € Anpassungen von IT-Anwendungen 35.000 € 35.000 € 35.000 € Präsentation im Rathaus - € - € - € Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen 300.000 € 130.000 € 130.000 € Schulungen für Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen60.000 € 25.000 € 25.000 € Aufwendungen für sogenannte Sonderfunktionskräfte 60.000 € 30.000 € 30.000 € Sortierung der Wahlbriefe 20.000 € 30.000 € 40.000 € Messengerdienst für Wahlhelfer*innen - € - € - € Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte - € - € - € Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen - € - € - € Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 727.000 € 434.000 € 349.000 € 540200 Aus- und Fortbildungen, Umschulungen - € - € - € Fortbildung insbesondere IT - € - € - € 540300 Reisekosten, Trennungsentschädigung 6.000 € 6.000 € 4.000 € Reisekosten 6.000 € 6.000 € 4.000 € 541200 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 495.000 € 478.500 € 473.500 € Anmietung Fuhrpark 39.000 € 35.000 € 30.000 € Anmietung Busse als Ausfallwahlraum 3.000 € - € - € Anmietung Maschinen 3.500 € 3.500 € 3.500 € Anmietung Rampen für Wahlgebäude 4.500 € - € - € Anmietung externe Wahlgebäude 5.000 € - € - € Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 440.000 € 440.000 € 440.000 € 542100 Büromaterial 50.000 € 40.000 € 40.000 € Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer) 50.000 € 40.000 € 40.000 € Seite 1 von 2 Stand: 25.11.2025, 15:30 Uhr Kostenschätzung Bürgerentscheid Olympia 542200 Druck und Vervielfältigung 228.000 € 226.000 € 187.000 € Druck Stimmzettel (inkl. Satz und Layout) 65.000 € 57.000 € 50.000 € Druck Wahlbenachrichtigungen (inkl. Satz und Layout) 60.000 € 60.000 € - € Druck Briefwahlunterlagen (inkl. Satz und Layout) 85.000 € 100.000 € 130.000 € Sonstige Druckdienstleistungen 5.000 € 2.000 € 2.000 € Druck der Stimmzettelschablonen - € - € - € Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden 13.000 € 7.000 € 5.000 € 542400 Zeitungen und Fachliteratur - € - € - € Gesetzestexte etc. - € - € - € Zeitungen und Fachliteratur - € - € - € 542510 Porto 702.800 € 830.800 € 604.000 € Versand Wahlbenachrichtigungen 442.800 € 442.800 € - € Versand Briefwahlunterlagen 200.000 € 328.000 € 574.000 € Rückversand Wahlbenachrichtigungen 30.000 € 30.000 € - € Sonstiges Porto 30.000 € 30.000 € 30.000 € 542520 Telefon 5.000 € 5.000 € 5.000 € Telefonkosten Wahlamt und Außenlager 5.000 € 5.000 € 5.000 € 542610 Gästebewirtungen und Repräsentationen 1.000 € 1.000 € 1.000 € Catering 1.000 € 1.000 € 1.000 € 542620 Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit 25.000 € 25.000 € 25.000 € Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise 10.000 € 10.000 € 10.000 € Werbematerial für Wahlhelfer*innen 5.000 € 5.000 € 5.000 € Wahlhelfer*innenwerbung 5.000 € 5.000 € 5.000 € Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innen-Akquise 5.000 € 5.000 € 5.000 € Infoscreenspots für Wahlhelfer*innen-Akquise - € - € - € 542900 Sonstige Geschäftsaufwendungen 12.000 € 12.000 € 12.000 € Müllentsorgung, Tanken etc. 3.500 € 3.500 € 3.500 € Sonderreinigung Außenlager 4.000 € 4.000 € 4.000 € Sonderreinigung Wahlamt 4.500 € 4.500 € 4.500 € Teilplanzeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.524.800 € 1.624.300 € 1.351.500 € Zwischensumme Sachaufwendungen 2.251.800 € 2.058.300 € 1.700.500 € Personalkosten 1.768.809 € 1.456.623 € 791.532 € Aufwand für befristet eingesetztes Personal 1.588.745 € 1.328.372 € 936.641 € Teilplanzeile 11 Personalaufwendungen 1.678.777 € 1.392.498 € 864.087 € GESAMT 4.020.609 € 3.514.923 € 2.492.032 € Seite 2 von 2 Stand: 25.11.2025, 15:30 Uhr
Anlage 3_Stellungnahme - Ratsbürgerinnen- und Ratsbürgerentscheid Olympische Spiele 2036, 2040, 2044
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/ 2 14 .12.2025 141/1 I/34 Beschlussvorlage 3303/2025: Bewerbung der Stadt Köln für Olympische und Paralympische Spiele Rhein- Ruhr für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 hier: Entscheidung zum Ratsbürger*innenentscheid und Bedarfsfeststellung Voraussichtliche Kosten rund 2.094.118 Euro netto, 2.492.000 Euro brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/12/25) Sehr geehrte Damen und Herren, die im Betreff genannte Beschlussvorlage wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 03.12.2025 per Session vorgelegt. Zur Bedarfsbegründung wird auf die Ausführun- gen der Beschlussvorlage (Schlusszeichnung 04.12.2025) verwiesen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Verwaltung die Möglichkeiten zur Reduzierung der Durchführungskosten, beispielsweise durch Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die zentrale Auszählung des Abstimmungsergebnisses, prüft und dies im Be- schluss berücksichtigt hat. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Der Rat hat mit Beschluss vom 03.04.2025 gefordert, dass vor einer Entscheidung transparent darzustellen ist, „welche Chancen und Kosten auf die Stadt zukommen könnten. Dies umfasst [unter anderem]: • die Mehrwerte für die Gesellschaft sowie das volkswirtschaftliche Nutzen • die Kosten für die Durchführung der Spiele einschließlich Sicherheitsmaß- nahmen städtischerseits • eventuelle Anteile an den Bewerbungskosten • die Kosten für den Neu- und Umbau von Sportstätten und weiterer Infrastruk- tur, abzüglich Fördermittel[.]“ Diese sollte aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes, wie vom Rat gefordert, zeitnah erstellt werden, sodass hinsichtlich der Olympischen und Paralympischen Spiele eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann. 08 - 2 - Recht des Rates Der Rat der Stadt Köln hat sein Recht, einen Ratsbürger*innenentscheid über zentra- le Zukunftsfragen, wie die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele Rhein/Ruhr (2036, 2040 oder 2044), zu beschließen, mit Beschluss vom 03.04.2025 (Vorlage 0693/2025) ausgeübt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bleibt dieses Instrument der politischen Wil- lensbildung von den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung sowie der Haushalts- sperre unberührt. Mit freundlichen Grüßen Alessandra Caroli
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Beschlussvorlage hat eine Beteiligung der Öffentlichkeit inForm eines Ratsbürgerentscheides zum Gegenstand. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht zielführend. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/34 Vorlagen-Nummer 3303/2025 Freigabedatum 04.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bewerbung der Stadt Köln für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 Hier: Entscheidung zum Ratsbürger*innenentscheid und Bedarfsfeststellung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. a. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass über die folgende vom Land NRW einheitlich formulierte Fragestellung ein Ratsbürger*innenentscheid gemäß § 26 Abs. 1 Gemein- deordnung NRW durchgeführt wird: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein / Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“ b. Als Abstimmungstag wird gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden (BE-Satzung) der 19. April 2026 festgelegt. c. Gemäß § 2 Abs. 4 BE-Satzung wird festgelegt, dass die Abstimmung ausschließlich durch Abstimmungsschein per Brief erfolgt und die Abstimmungsberechtigten die Un- terlagen hierfür ohne Antrag automatisch erhalten. d. Der Rat beschließt, dass die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Frakti- onen im Rat, des Oberbürgermeisters und ggf. einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder abweichend von § 5 Abs. 3 BE-Satzung am 58. Tag vor der Abstimmung (20. Februar 2026) in geeigneter Form vorliegen müssen. II. a. Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die Durchführung des Ratsbürger*innenent- scheides in Höhe von 2.492.000 EUR zur Kenntnis und erkennt den Bedarf an. Das Land NRW übernimmt von den Durchführungskosten einen Anteil von 85%, so dass für die Stadt Köln 373.000 EUR Eigenanteil anfallen. b. Gleichzeitig beschließt der Rat überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.492.000 EUR im Teilergebnisplan des Amtes Bürgerdienste in der Produktgruppe Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.12.2025 Sportausschuss 11.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 0211 – Wahlen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026. Die Deckung wird bedarfsorientiert durch Umschichtungen im Rahmen der Mittelbewirtschaftung bereitgestellt. c. Die Verwaltung wird beauftragt Kostenreduzierungen zu prüfen, die sich durch eine preisgünstige am Markt verfügbare Alternative bzw. die Nutzung städtischer Räumlich- keiten für die zentrale Auszählung des Abstimmungsergebnisses ergeben können. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 2.492.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja rd. 2.118.200 € / 85 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Am 03. April 2025 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die Stadt Köln darauf hinwir- ken soll, dass vor einer finalen Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für einen deutschen Bewerber ein geeigneter Ratsbürger*innenentscheid in Köln ge- meinsam mit der Region über die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036 oder 2040 durchgeführt wird (Vorlage 0693/2025). Die Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheides in allen an der Bewerbung beteiligten Kommunen ist die vom Land NRW und den beteiligten Kommunen angestrebte Vorgehens- weise. Das Land NRW hat die im Ratsbürger*innenentscheid zur Entscheidung zu stellende Fragestellung einheitlich für alle Kommunen wie folgt formuliert (siehe auch Beschlussvor- schlag): „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein / Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 betei- ligt?“ 4 Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheides sind § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Vorschriften der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerent- scheidDVO) sowie die Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden vom 28. Oktober 2024 (BE-Satzung). Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In Köln sind somit rund 817.000 Personen abstimmungsberechtigt. Vorgehen und Kosten Der Ratsbürger*innenentscheid soll in den teilnehmenden Kommunen einheitlich am 19. April 2026 durchgeführt werden. Die Auszählung der Stimmen soll ebenfalls am 19. April 2026 stattfinden. Zur Festlegung dieses Abstimmungstages bedarf es nach § 2 Abs. 1 der BE-Sat- zung eines entsprechenden Beschlusses des Rates. Weil zu diesem Zeitpunkt keine parlamentarische Wahl stattfindet und um das größte Poten- tial für eine hohe Abstimmungsbeteiligung auszuschöpfen, empfiehlt das Land NRW eine Ab- stimmung, die ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief erfolgt, ohne dass es seitens der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung der Abstimmungsunterlagen bedarf. Dies stellt gleichzeitig die abstimmorganisatorisch auf- wandsärmste, wirtschaftlichste und mit Blick auf den Zeitplan machbarste Abstimmungsvari- ante dar. Die Kostenprognose hierfür endet mit rund 2.492.000 EUR. Demgegenüber würde eine Abstimmung in einer kombinierten Urnen- und Briefabstimmung geschätzte Kosten i. H. v. rund 4.020.600 EUR und eine Abstimmung per Brief mit Antragsverfahren rund 3.514.900 EUR geschätzte Kosten verursachen, siehe Gegenüberstellung in der angefügten Anlage. Die Entscheidung, dass der Ratsbürger*innenentscheid ausschließlich durch Abstimmungsschein per Brief und durch automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen an alle Abstim- mungsberechtigten erfolgt, erfordert gemäß § 2 Abs. 4 der BE-Satzung einen entsprechenden Beschluss des Rates. Das Land NRW hat eine Beteiligung in Höhe von 85% der Kosten für die Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheides in Aussicht gestellt. Die von der Stadt Köln für die Variante Briefabstimmung ohne Antragsverfahren zu tragenden Kosten betragen danach noch rund 373.800 EUR. Die Kostenschätzung für die Variante Briefabstimmung ohne Antragsverfahren (2.492.000 EUR) beinhaltet eine Position i. H. v. 440.000 EUR für die Anmietung von Räumlichkeiten für die zentrale Auszählung der Stimmen (bei Wahlen im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse). Ggf. können hier zur weiteren Senkung der Durchführungskosten und des für die Stadt Köln verbleibenden Eigenanteils Kostensenkungen erzielt werden, wenn eine am Markt verfügbare Alternative preisgünstiger angemietet werden oder die zentrale Auszählung in städtischen Räumen ermöglicht werden kann. Diese werden von der Verwaltung geprüft. Nach § 5 Abs. 3 BE-Satzung werden die Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der Abstim- mungsbenachrichtigung in Textform über die Abstimmung sowie in kurzer und sachlicher Form über die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat, des Oberbürgermeisters und auf Verlangen einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von Ratsmit- gliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder informiert. Dabei werden nur solche Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen aufgenommen, die der Ver- waltung (Wahlamt) bis zum 35. Tag vor der Abstimmung in geeigneter Form vorliegen (Sonn- tag, 15. März 2026). Um die Abstimmungsunterlagen zeitgerecht produzieren, die Abstim- mungsbenachrichtigungen und -unterlagen rechtzeitig zustellen und den Abstimmungsberech- tigten einen ausreichend langen Briefabstimmungszeitraum zur Verfügung stellen zu können, ist abweichend von dem Stichtag der Satzung ein früherer Stichtag für die Abgabe der Auffas- sungen und Abstimmungsempfehlungen erforderlich, nämlich der 58. Tag vor der Abstim- mung (20. Februar 2026). Den Fraktionen und Ratsmitgliedern sowie dem Oberbürgermeister verbleiben nach dem Ratsbeschluss am 16. Dezember 2025 dennoch genügend Zeit für die Formulierung der Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen, d. h. bis zum 20. Februar 2026. Die abweichende Fristenregelung in diesem Einzelfall erfordert einen entsprechenden selbstbindenden Beschluss des Rates. 5 Zeitplan Insgesamt ergibt sich folgender Zeitplan für die Durchführung des Ratsbürger*innenentschei- des: 16. Dezember 2025 Ratsbeschluss (siehe oben) 20. Februar 2026 Stichtag Eingang Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat und des*der Oberbürgermeister*in (siehe oben, abweichend von § 5 Abs. 3 Satzung) 08. März 2026 Stichtag für Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis 09. März bis 02. April 2026 Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (z. B. Zu- und Wegzüge) 09. bis 20. März 2026 Produktion und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen 16. bis 27. März 2026 Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen und –unterla- gen 30. März bis 02. April 2026 Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis 23. März bis 17. April 2026 Briefabstimmungszeitraum 19. April 2026 Abstimmungstag und Auszählung der Stimmen 12 Mai 2026 Ratssitzung zur Ergebnisfeststellung (§ 8 Abs. 1 Satzung) Finanzierung und Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 Der Rat der Stadt Köln hat bereits im April 2025 beschlossen, die Durchführung eines Rats- bürgerentscheides anzustreben. Die Ratsbürgerentscheide werden NRW-weit am 19. April 2026 durchgeführt. Zur Vorbereitung des Entscheids ist eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da Vorbereitungen getroffen werden müssen. Die Durchführung zu ei- nem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Die im Teilergebnisplan des Amtes Bürgerdienste in der Produktgruppe 0211 – Wahlen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen entstehenden Mehraufwendungen werden einerseits in Höhe von rund 2.118.200 EUR (85 %) durch das Land NRW übernommen. Der Eigenanteil in Höhe von 373.000 EUR wird bedarfsorientiert durch Umschichtungen im Rah- men der flexiblen Mittelbewirtschaftung bereitgestellt. Die derzeit bestehende Haushaltssperre erfordert eine Prüfung aller Aufwendungen analog der strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW. Es handelt sich hierbei also um eine freiwillige Leistung. Aufwendungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich dürfen nur dann getätigt werden, wenn diese für die unaufschiebbare Wei- terführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) und damit unabweisbar sind. Der Rat der Stadt Köln hat bereits am 03. April 2025 beschlossen, dass sich die Stadt Köln an einer Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligen und zur gesellschaftlichen Absicherung ein Ratsbürger- entscheid durchgeführt werden soll. Dies ist zudem die für alle 17 teilnehmenden Kommunen vom Land NRW vorausgesetzte Vorgehensweise, um die größtmögliche Unterstützung der Bevölkerung zu erreichen. Für die Bewerbung müssen die Ratsbürgerentscheide bis zum 30. Juni 2026 durchgeführt sein. Alle teilnehmenden Kommunen werden den Ratsbürgerent- scheid einheitlich an dem vom Land festgelegten 19. April 2026 durchführen. Ohne ein (positi- ves) Votum der Bevölkerung zum Ratsbürgerentscheid wird Köln keine Berücksichtigung bei der Bewerbung der Region Rhein/Ruhr finden und – da Köln wesentlicher Austragungsort der olympischen und paralympischen Spiele ist – mangels entsprechender Alternativen in der Re- gion - die Erfolgsaussichten der Bewerbung insgesamt mindestens erheblich verschlechtern. 6 Köln erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten Sportveranstal- tung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber maßgeblich mitzuwirken. Als einzige Millionenstadt und attraktive Metropole in Nordrhein-Westfalen steht Köln immer im Fokus und ist für die Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein und Ruhr ein wichtiges Zugpferd. Köln ist eine Stadt mit großer Expertise bei der Ausrichtung nationaler wie internationaler Sporthighlights höchster Kategorie. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung/der Regelungen zur Haushaltssperre sind damit eingehalten. Begründung der Dringlichkeit Für die Einhaltung dieses Zeitplanes ist mit Blick auf die Vergabe von Dienstleistungen, insbe- sondere für die Produktion und den Versand der Briefabstimmungsunterlagen, und die zur Or- ganisation und Durchführung des Ratsbürger*innenentscheides erforderliche befristete Ein- stellung von Personal ein Beschluss des Rates in der Sitzung am 16. Dezember 2025 drin- gend erforderlich. Die Verwaltung muss die Vergabeverfahren und Personalgewinnungsmaß- nahmen unverzüglich durchführen und Dienstleistungs- bzw. Arbeitsverträge schnellstmöglich schließen. Umfassende verwaltungsinterne Abstimmungen und parallel erforderliche Klärun- gen mit Blick auf landesweite Rahmenbedingungen haben eine frühere Einbringung der Vor- lage verhindert. Anlage: Kostenschätzung Ratsbürger*innenentscheid
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3303/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 07:57