Mandari Insight

3303/2025

Bewerbung Olympische / Paralympische Spiele; Ratsbürgerentscheid und Bedarfsfeststellung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.12.2025

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Anlage 2_Kostenschätzung RBE Olympia

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Anlage 3_Stellungnahme - Ratsbürgerinnen- und Ratsbürgerentscheid Olympische Spiele 2036, 2040, 2044

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2_Kostenschätzung RBE Olympia

7608 Zeichen

Kostenschätzung Bürgerentscheid Olympia
Sachkonto Kombiwahl Briefwahl m. B. Briefwahl o. B.
523400 Unterhaltung Büro- und Geschäftsgüter (BuG) und immaterielle 
Vermögensgüter
20.000 €            10.000 €                10.000 €               
Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro-Verbrauchsmaterial)20.000 €            10.000 €                10.000 €               
524900 Sonstige Bewirtschaftungskosten 60.000 €            40.000 €                25.000 €               
Bewachung 60.000 €            40.000 €                25.000 €               
529300 Aufwendungen für Honorare 10.000 €            5.000 €                  5.000 €                 
Dozent*innen 10.000 €            5.000 €                  5.000 €                 
529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 637.000 €         379.000 €              309.000 €            
Transport der Wahlmöbel 40.000 €            -  €                       -  €                    
Taxinutzung 8.000 €              2.000 €                  2.000 €                 
Scandienstleistungen für die Erfassung von Briefwahlanträgen55.000 €            80.000 €                -  €                     
Technikunterstützung am Wahlabend 17.000 €            17.000 €                17.000 €               
Catering Wahlwochenende 30.000 €            30.000 €                30.000 €               
Facility Management 6.000 €              -  €                       -  €                    
Sonderreinigung 6.000 €              -  €                       -  €                    
Anpassungen von IT-Anwendungen 35.000 €            35.000 €                35.000 €               
Präsentation im Rathaus  -  €                 -  €                      -  €                    
Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen 300.000 €         130.000 €              130.000 €            
Schulungen für Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen60.000 €            25.000 €                25.000 €               
Aufwendungen für sogenannte Sonderfunktionskräfte 60.000 €            30.000 €                30.000 €               
Sortierung der Wahlbriefe 20.000 €            30.000 €                40.000 €               
Messengerdienst für Wahlhelfer*innen -  €                 -  €                      -  €                    
Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte -  €                 -  €                      -  €                    
Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen -  €                 -  €                      -  €                    
Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 727.000 €         434.000 €              349.000 €            
540200 Aus- und Fortbildungen, Umschulungen -  €                 -  €                      -  €                    
Fortbildung insbesondere IT -  €                 -  €                      -  €                    
540300 Reisekosten, Trennungsentschädigung 6.000 €              6.000 €                  4.000 €                 
Reisekosten 6.000 €              6.000 €                  4.000 €                 
541200 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 495.000 €         478.500 €              473.500 €            
Anmietung Fuhrpark 39.000 €            35.000 €                30.000 €               
Anmietung Busse als Ausfallwahlraum 3.000 €              -  €                       -  €                    
Anmietung Maschinen 3.500 €              3.500 €                  3.500 €                 
Anmietung Rampen für Wahlgebäude 4.500 €              -  €                       -  €                    
Anmietung externe Wahlgebäude 5.000 €              -  €                       -  €                    
Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 440.000 €         440.000 €              440.000 €            
542100 Büromaterial 50.000 €            40.000 €                40.000 €               
Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer) 50.000 €            40.000 €                40.000 €               
Seite 1 von 2 Stand: 25.11.2025, 15:30 Uhr

Kostenschätzung Bürgerentscheid Olympia
542200 Druck und Vervielfältigung 228.000 €         226.000 €              187.000 €            
Druck Stimmzettel (inkl. Satz und Layout) 65.000 €            57.000 €                50.000 €               
Druck Wahlbenachrichtigungen (inkl. Satz und Layout) 60.000 €            60.000 €                -  €                     
Druck Briefwahlunterlagen (inkl. Satz und Layout) 85.000 €            100.000 €              130.000 €            
Sonstige Druckdienstleistungen 5.000 €              2.000 €                  2.000 €                 
Druck der Stimmzettelschablonen -  €                 -  €                      -  €                    
Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden 13.000 €            7.000 €                  5.000 €                 
542400 Zeitungen und Fachliteratur -  €                 -  €                      -  €                    
Gesetzestexte etc. -  €                 -  €                      -  €                    
Zeitungen und Fachliteratur -  €                 -  €                      -  €                    
542510 Porto 702.800 €         830.800 €              604.000 €            
Versand Wahlbenachrichtigungen 442.800 €         442.800 €              -  €                     
Versand Briefwahlunterlagen 200.000 €         328.000 €              574.000 €            
Rückversand Wahlbenachrichtigungen 30.000 €            30.000 €                -  €                     
Sonstiges Porto 30.000 €            30.000 €                30.000 €               
542520 Telefon 5.000 €              5.000 €                  5.000 €                 
Telefonkosten Wahlamt und Außenlager 5.000 €              5.000 €                  5.000 €                 
542610 Gästebewirtungen und Repräsentationen 1.000 €              1.000 €                  1.000 €                 
Catering 1.000 €              1.000 €                  1.000 €                 
542620 Werbung, Öffentlichkeits- und Pressearbeit 25.000 €            25.000 €                25.000 €               
Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise 10.000 €            10.000 €                10.000 €               
Werbematerial für Wahlhelfer*innen 5.000 €              5.000 €                  5.000 €                 
Wahlhelfer*innenwerbung 5.000 €              5.000 €                  5.000 €                 
Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innen-Akquise 5.000 €              5.000 €                  5.000 €                 
Infoscreenspots für Wahlhelfer*innen-Akquise -  €                 -  €                      -  €                    
542900 Sonstige Geschäftsaufwendungen 12.000 €            12.000 €                12.000 €               
Müllentsorgung, Tanken etc. 3.500 €              3.500 €                  3.500 €                 
Sonderreinigung Außenlager 4.000 €              4.000 €                  4.000 €                 
Sonderreinigung Wahlamt 4.500 €              4.500 €                  4.500 €                 
Teilplanzeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.524.800 €      1.624.300 €           1.351.500 €         
Zwischensumme Sachaufwendungen 2.251.800 €      2.058.300 €           1.700.500 €         
Personalkosten 1.768.809 €      1.456.623 €           791.532 €            
Aufwand für befristet eingesetztes Personal 1.588.745 €      1.328.372 €           936.641 €            
Teilplanzeile 11 Personalaufwendungen 1.678.777 €      1.392.498 €           864.087 €            
GESAMT 4.020.609 €      3.514.923 €           2.492.032 €         
Seite 2 von 2 Stand: 25.11.2025, 15:30 Uhr

Anlage 3_Stellungnahme - Ratsbürgerinnen- und Ratsbürgerentscheid Olympische Spiele 2036, 2040, 2044

2248 Zeichen

/ 2 
14    .12.2025 
141/1  
 
I/34 
Beschlussvorlage 3303/2025: 
Bewerbung der Stadt Köln für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-
Ruhr für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 
hier: Entscheidung zum Ratsbürger*innenentscheid und Bedarfsfeststellung 
 
Voraussichtliche Kosten rund 2.094.118 Euro netto, 2.492.000 Euro brutto 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/12/25) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die im Betreff genannte Beschlussvorlage wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 
03.12.2025 per Session vorgelegt. Zur Bedarfsbegründung wird auf die Ausführun-
gen der Beschlussvorlage (Schlusszeichnung 04.12.2025) verwiesen. 
Positiv hervorzuheben ist, dass die Verwaltung die Möglichkeiten zur Reduzierung 
der Durchführungskosten, beispielsweise durch Nutzung städtischer Räumlichkeiten 
für die zentrale Auszählung des Abstimmungsergebnisses, prüft und dies im Be-
schluss berücksichtigt hat. 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 
Der Rat hat mit Beschluss vom 03.04.2025 gefordert, dass vor einer Entscheidung 
transparent darzustellen ist, „welche Chancen und Kosten auf die Stadt zukommen 
könnten. Dies umfasst [unter anderem]: 
• die Mehrwerte für die Gesellschaft sowie das volkswirtschaftliche Nutzen 
• die Kosten für die Durchführung der Spiele einschließlich Sicherheitsmaß-
nahmen städtischerseits 
• eventuelle Anteile an den Bewerbungskosten 
• die Kosten für den Neu- und Umbau von Sportstätten und weiterer Infrastruk-
tur, abzüglich Fördermittel[.]“ 
 
Diese sollte aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes, wie vom Rat gefordert, zeitnah 
erstellt werden, sodass hinsichtlich der Olympischen und Paralympischen Spiele eine 
fundierte Entscheidung getroffen werden kann. 
 
 
08

- 2 - 
 
 
Recht des Rates 
Der Rat der Stadt Köln hat sein Recht, einen Ratsbürger*innenentscheid über zentra-
le Zukunftsfragen, wie die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen 
Spiele Rhein/Ruhr (2036, 2040 oder 2044), zu beschließen, mit Beschluss vom 
03.04.2025 (Vorlage 0693/2025) ausgeübt. 
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bleibt dieses Instrument der politischen Wil-
lensbildung von den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung sowie der Haushalts-
sperre unberührt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Alessandra Caroli

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

914 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Beschlussvorlage hat eine Beteiligung der Öffentlichkeit inForm eines Ratsbürgerentscheides zum 
Gegenstand. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht zielführend. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

13927 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 3303/2025 
Freigabedatum 
 04.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bewerbung der Stadt Köln für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr für 
die Jahre 2036, 2040 oder 2044 
Hier: Entscheidung zum Ratsbürger*innenentscheid und Bedarfsfeststellung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I.  
a. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass über die folgende vom Land NRW einheitlich 
formulierte Fragestellung ein Ratsbürger*innenentscheid gemäß § 26 Abs. 1 Gemein-
deordnung NRW durchgeführt wird: 
„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region 
Rhein / Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 
2044 beteiligt?“ 
b. Als Abstimmungstag wird gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Köln über die 
Durchführung von Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden (BE-Satzung) der 
19. April 2026 festgelegt. 
c. Gemäß § 2 Abs. 4 BE-Satzung wird festgelegt, dass die Abstimmung ausschließlich 
durch Abstimmungsschein per Brief erfolgt und die Abstimmungsberechtigten die Un-
terlagen hierfür ohne Antrag automatisch erhalten. 
d. Der Rat beschließt, dass die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Frakti-
onen im Rat, des Oberbürgermeisters und ggf. einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen 
von Ratsmitgliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder 
abweichend von § 5 Abs. 3 BE-Satzung am 58. Tag vor der Abstimmung (20. Februar 
2026) in geeigneter Form vorliegen müssen. 
 
II.  
a. Der Rat nimmt die Kostenschätzung für die Durchführung des Ratsbürger*innenent-
scheides in Höhe von 2.492.000 EUR zur Kenntnis und erkennt den Bedarf an. Das 
Land NRW übernimmt von den Durchführungskosten einen Anteil von 85%, so dass 
für die Stadt Köln 373.000 EUR Eigenanteil anfallen.  
b. Gleichzeitig beschließt der Rat überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 
2.492.000 EUR im Teilergebnisplan des Amtes Bürgerdienste in der Produktgruppe 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.12.2025 
Sportausschuss 11.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
0211 – Wahlen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen im 
Haushaltsjahr 2026. Die Deckung wird bedarfsorientiert durch Umschichtungen im 
Rahmen der Mittelbewirtschaftung bereitgestellt. 
c. Die Verwaltung wird beauftragt Kostenreduzierungen zu prüfen, die sich durch eine 
preisgünstige am Markt verfügbare Alternative bzw. die Nutzung städtischer Räumlich-
keiten für die zentrale Auszählung des Abstimmungsergebnisses ergeben können.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 2.492.000 
€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja rd. 2.118.200 
€ / 85 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hintergrund  
Am 03. April 2025 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die Stadt Köln darauf hinwir-
ken soll, dass vor einer finalen Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes 
(DOSB) für einen deutschen Bewerber ein geeigneter Ratsbürger*innenentscheid in Köln ge-
meinsam mit der Region über die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 
2036 oder 2040 durchgeführt wird (Vorlage 0693/2025). 
Die Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheides in allen an der Bewerbung beteiligten 
Kommunen ist die vom Land NRW und den beteiligten Kommunen angestrebte Vorgehens-
weise. Das Land NRW hat die im Ratsbürger*innenentscheid zur Entscheidung zu stellende 
Fragestellung einheitlich für alle Kommunen wie folgt formuliert (siehe auch Beschlussvor-
schlag): 
„Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Köln an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein / 
Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 betei-
ligt?“

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Rechtsgrundlagen für die Durchführung eines Ratsbürger*innenentscheides sind § 26 Abs. 1 
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die Vorschriften der 
Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerent-
scheidDVO) sowie die Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerentscheiden 
und Ratsbürgerentscheiden vom 28. Oktober 2024 (BE-Satzung). 
Die Abstimmungsberechtigung entspricht der Wahlberechtigung zu den Kommunalwahlen. In 
Köln sind somit rund 817.000 Personen abstimmungsberechtigt. 
 
Vorgehen und Kosten 
Der Ratsbürger*innenentscheid soll in den teilnehmenden Kommunen einheitlich am 19. April 
2026 durchgeführt werden. Die Auszählung der Stimmen soll ebenfalls am 19. April 2026 
stattfinden. Zur Festlegung dieses Abstimmungstages bedarf es nach § 2 Abs. 1 der BE-Sat-
zung eines entsprechenden Beschlusses des Rates. 
Weil zu diesem Zeitpunkt keine parlamentarische Wahl stattfindet und um das größte Poten-
tial für eine hohe Abstimmungsbeteiligung auszuschöpfen, empfiehlt das Land NRW eine Ab-
stimmung, die ausschließlich mit Abstimmungsschein per Brief erfolgt, ohne dass es seitens 
der Abstimmungsberechtigten hierfür eines Antrags bzw. einer ausdrücklichen Anforderung 
der Abstimmungsunterlagen bedarf. Dies stellt gleichzeitig die abstimmorganisatorisch auf-
wandsärmste, wirtschaftlichste und mit Blick auf den Zeitplan machbarste Abstimmungsvari-
ante dar. Die Kostenprognose hierfür endet mit rund 2.492.000 EUR. Demgegenüber würde 
eine Abstimmung in einer kombinierten Urnen- und Briefabstimmung geschätzte Kosten i. H. 
v. rund 4.020.600 EUR und eine Abstimmung per Brief mit Antragsverfahren rund 3.514.900 
EUR geschätzte Kosten verursachen, siehe Gegenüberstellung in der angefügten Anlage. Die 
Entscheidung, dass der Ratsbürger*innenentscheid ausschließlich durch Abstimmungsschein 
per Brief und durch automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen an alle Abstim-
mungsberechtigten erfolgt, erfordert gemäß § 2 Abs. 4 der BE-Satzung einen entsprechenden 
Beschluss des Rates. 
Das Land NRW hat eine Beteiligung in Höhe von 85% der Kosten für die Durchführung eines 
Ratsbürger*innenentscheides in Aussicht gestellt. Die von der Stadt Köln für die Variante 
Briefabstimmung ohne Antragsverfahren zu tragenden Kosten betragen danach noch rund 
373.800 EUR. 
Die Kostenschätzung für die Variante Briefabstimmung ohne Antragsverfahren (2.492.000 
EUR) beinhaltet eine Position i. H. v. 440.000 EUR für die Anmietung von Räumlichkeiten für 
die zentrale Auszählung der Stimmen (bei Wahlen im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse). 
Ggf. können hier zur weiteren Senkung der Durchführungskosten und des für die Stadt Köln 
verbleibenden Eigenanteils Kostensenkungen erzielt werden, wenn eine am Markt verfügbare 
Alternative preisgünstiger angemietet werden oder die zentrale Auszählung in städtischen 
Räumen ermöglicht werden kann. Diese werden von der Verwaltung geprüft. 
Nach § 5 Abs. 3 BE-Satzung werden die Abstimmungsberechtigten zeitgleich mit der Abstim-
mungsbenachrichtigung in Textform über die Abstimmung sowie in kurzer und sachlicher 
Form über die Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen der Fraktionen im Rat, des 
Oberbürgermeisters und auf Verlangen einzelner Ratsmitglieder bzw. Gruppen von Ratsmit-
gliedern ohne Fraktionsstatus und Sondervoten einzelner Ratsmitglieder informiert. Dabei 
werden nur solche Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen aufgenommen, die der Ver-
waltung (Wahlamt) bis zum 35. Tag vor der Abstimmung in geeigneter Form vorliegen (Sonn-
tag, 15. März 2026). Um die Abstimmungsunterlagen zeitgerecht produzieren, die Abstim-
mungsbenachrichtigungen und -unterlagen rechtzeitig zustellen und den Abstimmungsberech-
tigten einen ausreichend langen Briefabstimmungszeitraum zur Verfügung stellen zu können, 
ist abweichend von dem Stichtag der Satzung ein früherer Stichtag für die Abgabe der Auffas-
sungen und Abstimmungsempfehlungen erforderlich, nämlich der 58. Tag vor der Abstim-
mung (20. Februar 2026). Den Fraktionen und Ratsmitgliedern sowie dem Oberbürgermeister 
verbleiben nach dem Ratsbeschluss am 16. Dezember 2025 dennoch genügend Zeit für die 
Formulierung der Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen, d. h. bis zum 20. Februar 
2026. Die abweichende Fristenregelung in diesem Einzelfall erfordert einen entsprechenden 
selbstbindenden Beschluss des Rates.

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Zeitplan  
Insgesamt ergibt sich folgender Zeitplan für die Durchführung des Ratsbürger*innenentschei-
des: 
16. Dezember 2025 Ratsbeschluss (siehe oben) 
20. Februar 2026 Stichtag Eingang Auffassungen und Abstimmungsempfehlungen 
der Fraktionen im Rat und des*der Oberbürgermeister*in (siehe 
oben, abweichend von § 5 Abs. 3 Satzung) 
08. März 2026 Stichtag für Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis 
09. März bis 02. April 2026 Fortschreibung des Abstimmungsverzeichnisses (z. B. Zu- und 
Wegzüge) 
09. bis 20. März 2026 Produktion und Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen 
und -unterlagen 
16. bis 27. März 2026 Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen und –unterla-
gen 
30. März bis 02. April 2026 Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis 
23. März bis 17. April 2026 Briefabstimmungszeitraum 
19. April 2026 Abstimmungstag und Auszählung der Stimmen 
12 Mai 2026 Ratssitzung zur Ergebnisfeststellung (§ 8 Abs. 1 Satzung) 
 
Finanzierung und Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits im April 2025 beschlossen, die Durchführung eines Rats-
bürgerentscheides anzustreben. Die Ratsbürgerentscheide werden NRW-weit am 19. April 
2026 durchgeführt. Zur Vorbereitung des Entscheids ist eine Beschlussfassung zum jetzigen 
Zeitpunkt erforderlich, da Vorbereitungen getroffen werden müssen. Die Durchführung zu ei-
nem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.  
Die im Teilergebnisplan des Amtes Bürgerdienste in der Produktgruppe 0211 – Wahlen in den 
Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen entstehenden Mehraufwendungen werden 
einerseits in Höhe von rund 2.118.200 EUR (85 %) durch das Land NRW übernommen. Der 
Eigenanteil in Höhe von 373.000 EUR wird bedarfsorientiert durch Umschichtungen im Rah-
men der flexiblen Mittelbewirtschaftung bereitgestellt.  
Die derzeit bestehende Haushaltssperre erfordert eine Prüfung aller Aufwendungen analog 
der strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW. 
Es handelt sich hierbei also um eine freiwillige Leistung. Aufwendungen und Auszahlungen im 
freiwilligen Bereich dürfen nur dann getätigt werden, wenn diese für die unaufschiebbare Wei-
terführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben nötig (§ 82 Abs.1 Nr.1 GO NRW) und 
damit unabweisbar sind. 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits am 03. April 2025 beschlossen, dass sich die Stadt Köln an 
einer Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im 
Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligen und zur gesellschaftlichen Absicherung ein Ratsbürger-
entscheid durchgeführt werden soll. Dies ist zudem die für alle 17 teilnehmenden Kommunen 
vom Land NRW vorausgesetzte Vorgehensweise, um die größtmögliche Unterstützung der 
Bevölkerung zu erreichen. Für die Bewerbung müssen die Ratsbürgerentscheide bis zum 30. 
Juni 2026 durchgeführt sein. Alle teilnehmenden Kommunen werden den Ratsbürgerent-
scheid einheitlich an dem vom Land festgelegten 19. April 2026 durchführen. Ohne ein (positi-
ves) Votum der Bevölkerung zum Ratsbürgerentscheid wird Köln keine Berücksichtigung bei 
der Bewerbung der Region Rhein/Ruhr finden und – da Köln wesentlicher Austragungsort der 
olympischen und paralympischen Spiele ist – mangels entsprechender Alternativen in der Re-
gion - die Erfolgsaussichten der Bewerbung insgesamt mindestens erheblich verschlechtern.

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Köln erhält durch eine Bewerbung die historische Gelegenheit, an der größten Sportveranstal-
tung und dem größten Festival der Welt zur Völkerverständigung als Gastgeber maßgeblich 
mitzuwirken. Als einzige Millionenstadt und attraktive Metropole in Nordrhein-Westfalen steht 
Köln immer im Fokus und ist für die Idee Olympischer und Paralympischer Spiele an Rhein 
und Ruhr ein wichtiges Zugpferd. Köln ist eine Stadt mit großer Expertise bei der Ausrichtung 
nationaler wie internationaler Sporthighlights höchster Kategorie. 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung/der Regelungen zur Haushaltssperre sind damit 
eingehalten. 
Begründung der Dringlichkeit  
Für die Einhaltung dieses Zeitplanes ist mit Blick auf die Vergabe von Dienstleistungen, insbe-
sondere für die Produktion und den Versand der Briefabstimmungsunterlagen, und die zur Or-
ganisation und Durchführung des Ratsbürger*innenentscheides erforderliche befristete Ein-
stellung von Personal ein Beschluss des Rates in der Sitzung am 16. Dezember 2025 drin-
gend erforderlich. Die Verwaltung muss die Vergabeverfahren und Personalgewinnungsmaß-
nahmen unverzüglich durchführen und Dienstleistungs- bzw. Arbeitsverträge schnellstmöglich 
schließen. Umfassende verwaltungsinterne Abstimmungen und parallel erforderliche Klärun-
gen mit Blick auf landesweite Rahmenbedingungen haben eine frühere Einbringung der Vor-
lage verhindert. 
 
Anlage: Kostenschätzung Ratsbürger*innenentscheid

Beratungsverlauf (4)

08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
11.12.2025 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3303/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.12.2025
Erstellt
20.11.2025 07:57