BKA 0806
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 17.03.2023
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 17.03.2023)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0806 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Eva Kuhl Telefon 0221 / 147 - 4871 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 16.06.2023 2. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braun- kohlenausschusses vom 17.03.2023 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 2_Final_Niederschrift_komplett_BKA 17.03.2023
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Final_Niederschrift_komplett_BKA 17.03.2023)
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Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braunkohlenausschusses am Freitag, dem 17. März 2023, von 10:04 Uhr bis 13:26 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Stefan Götz (CDU) Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse 1 Feststellung der Tagesordnung 5 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022 Drucksache Nr. BKA 0800 Der Braunkohlenausschuss genehmigt das Protokoll mit den gewünschten Änderungen einstimmig. 3 Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit 6 dem Braunkohlenausschuss Drucksache Nr. BKA 0804 Der Braunkohlenausschuss erteilt der Regionalplanungsbehörde Köln gegen die Stimmen der Vertreterin der Naturschutzverbände und der Vertreterin von DIE LINKE. mehrheitlich sein Einvernehmen zu der durch die RWE Power AG beantragten Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I. 4 Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, hier: Festlegung des Verfahrens zur 6 Durchführung der erforderlichen Änderungen im Tagebau Frimmersdorf und Festlegung des Verfahrens zur landesplanerischen Sicherung des Seeablaufs Drucksache Nr. BKA 0801 Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass die Regionalpla- nungsbehörde die Änderung des Braunkohlenplans Garzwei- ler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braun- kohlenplans Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braun- kohlenplanes Frimmersdorf durchführen soll. 2. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass für die landesplane- rische Sicherung des erforderlichen Seeablaufs Tagebausee Garzweiler in die Niers ein eigenständiges Braunkohlenplan- verfahren mit Umweltprüfung durchgeführt wird. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 3 – 5 Mündl. Beantwortung des Fragenkatalogs zu den Betriebsplänen 8 Vortrag von Wolfgang Dronia (Bergbehörde) Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 6 Vorstellung des Rheinwassergüteberichts 12 Vortrag von Dr. Nils Cremer (Erftverband) Drucksache Nr. BKA 0799 Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 7 Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf Tagebauflächen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) 14 Vortrag von Christian Chmela Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 8 Neue Leitentscheidung: Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorgehen 14 Vortrag von Dr. Alexandra Renz 8.1 14 Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Leitentscheidung Drucksache Nr. BKA 0805 Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 1 bis 3 des Antrags bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mehrheitlich zu. Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 4 bis 5 des Antrags bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Vertreterin der Naturschutzverbände mehrheitlich zu. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 4 – 9 Anträge 9.1 20 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022: Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz Drucksache Nr. BKA 0798 Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag bei einigen Enthaltungen mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen von Dieter Spalink (SPD) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. 10 Anfragen 21 10.1 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: 21 Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen Drucksache Nr. BKA 0802 Der Braunkohlenausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis. 10.2 Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 05.03.2023: 22 Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken Drucksache NR. BKA 0803 11. Mitteilungen 11.1 der Bezirksregierung 22 11.2 des Vorsitzenden 22 * * * Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 5 – 1 Feststellung der Tagesordnung Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Ein- ladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungswünsche zur Tages- ordnung ergeben sich nicht. Er entschuldigt den Regierungspräsidenten und heißt sodann Denise Viola als neue Leiterin der Geschäftsstelle willkommen. Anschließend gedenkt der Braunkohlenausschuss des verstorbenen Karl Schavier mit einer Schweigeminute. Seine Nach- folge als Sprecher der CDU-Fraktion trete Harald Zillikens an. 2 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022 Drucksache Nr. BKA 0800 Peter Feron (CDU) erinnert zur Beschlussfassung zur Rheinwassertransportleitung an seinen Hinweis, seine Zustimmung zum Beschlussentwurf zur geänderten Formulierung des Ziels 1 in Kapitel 3.6 Wasserwirtschaft gebe er nur, um den weiteren zeitkritischen Verfahrensablauf nicht zu gefährden, was im Protokoll vermerkt werden möge. Eine wesentliche Grundaussage des unter Tagesordnungspunkt 3.1 diskutierten Gutachtens halte er zudem für falsch und die entsprechende Frage, um es in den richtigen Kontext zu stellen, für unbeantwortet, was ebenfalls ins Protokoll aufgenommen werden möge. Josef Johann Schmitz (SPD) vermisst die im Protokoll vermerkte Karte des Geologischen Dienstes über die Kohleflöze als Anlage 7. Vorsitzender Stefan Götz stellt klar, der Geologische Dienst habe die Karte noch nicht gelie- fert, die deshalb nachgereicht werden müsse. Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) moniert, ihre Anfrage sei nicht im Nachgang schriftlich beant- wortet worden, was aber nach § 9 der Geschäftsordnung zu erfolgen habe. Michael Hildemann (SPD) erinnert an seine Frage an die Landesregierung, wann sie den Ent- wurf der Leitentscheidung in den kommunalen Räten vorstellen wolle. Die Landesregierung habe zugesichert, im Februar oder März eine erste Rückmeldung zu geben, was aber nicht im Protokoll wiedergegeben werde, sodass er um Ergänzung bitte. Der Braunkohlenausschuss genehmigt das Protokoll mit den gewünschten Ände- rungen einstimmig. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 6 – 3 Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braun- kohlenausschuss Drucksache Nr. BKA 0804 Josef Johann Schmitz (SPD) weist darauf hin, die verteilte Zeichnung zeige eine Brücke über den Lamersdorfer Kanal, allerdings ohne verkehrliche Anbindung, die der Braunkohlenplan für Inden aber vorsehe, sodass man die zeichnerische Darstellung entsprechend anpassen möge, was zugesagt wurde. Manfred Waddey (GRÜNE) führt aus, der Regionalplanentwurf enthalte den Tagebau Inden nicht mehr als weißen Fleck, sondern übernehme nun die Rekultivierungsziele des Braunkoh- lenplans in der regionalplanerischen Darstellung. Ihn interessiere, ob der Regionalplan durch die beabsichtigte Änderung auch geändert werden müsse. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) bestätigt daraufhin, der Entwurf des Regionalplans müsse in der Tat angepasst werden, der aber ohnehin in die zweite Offenlage gehe. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) kündigt an, der Beschlussvorlage nicht zu- zustimmen. Zwar müsse ein See entstehen, aber das Ziel einer ruhigen Erholung werde in ein- zelnen Bereichen nicht erreicht. Der Braunkohlenausschuss erteilt der Regionalplanungsbehörde Köln gegen die Stimmen der Vertreterin der Naturschutzverbände und der Vertreterin von DIE LINKE. mehrheitlich sein Einvernehmen zu der durch die RWE Power AG bean- tragten Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I. 4 Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, hier: Festlegung des Verfahrens zur Durch- führung der erforderlichen Änderungen im Tagebau Frimmersdorf und Festlegung des Verfahrens zur landesplanerischen Sicherung des Seeablaufs Drucksache Nr. BKA 0801 (keine Wortmeldung) Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass die Regionalplanungsbehörde die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und des Braunkohlenplans Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 7 – Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf durchführen soll. 2. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass für die landesplanerische Siche- rung des erforderlichen Seeablaufs Tagebausee Garzweiler in die Niers ein eigenständiges Braunkohlenplanverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt wird. RD’in Brüggemann (Bezirksregierung) ergänzt, der Vorentwurfsbeschluss müsse durch die Verschiebung der Leitentscheidung zunächst noch einmal mit der Landesplanungsbehörde be- sprochen werden, sodass er nicht in der Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II im Mai auf der Tagesordnung stehen werde. Die Beratung über den Seeablauf könne nicht in der Arbeitskreis- sitzung am 25. September stattfinden, weil die erforderlichen Unterlagen bis dahin noch nicht hergestellt werden könnten. Gudrun Zentis (GRÜNE) bittet um nähere Erläuterungen zur Verschiebung des Verfahrens zum Seeablauf. RD’in Brüggemann (Bezirksregierung) führt aus, das Verfahren zum Seeablauf werde weit- gehend parallel zur Braunkohlenplanänderung Garzweiler mit etwas Nachlauf durchgeführt. Dies schade nicht, weil der Seeablauf erst gegen Ende der Seebefüllung gebraucht werde. Es gehe um die rein landesplanerische Sicherung der Flächen. Die Verzögerung beruhe auf dem Umstand, dass RWE für das dafür erforderliche Braunkohlenplanverfahren die benötigte Pla- nungsvorlage einreichen müsse. Dafür warte man aber noch auf das Grundwassermodell, das auch für das Änderungsverfahren dringend gebraucht werde, und müsse auch noch Fragen zur möglichen Trassenführung beantworten. Gudrun Zentis (GRÜNE) regt eine Zwischennutzung an, die der Regionalplan vorsehen könnte. Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, die Zeitabläufe der einzelnen Verfahren in der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu besprechen. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 8 – 5 Mündl. Beantwortung des Fragenkatalogs zu den Betriebsplänen Vortrag von Wolfgang Dronia (Bergbehörde), als Anlage beigefügt. Wolfgang Dronia (Bergbehörde) trägt anhand der Präsentation „Betriebspläne zur Umset- zung des Braunkohlenplans“ vor. Hans Josef Dederichs (GRÜNE) meint, die Ausführungen von Wolfgang Dronia müssten wört- lich ins Protokoll aufgenommen werden. Vorsitzender Stefan Götz hält die gezeigte Präsentation für ausreichend, die im Nachgang zu Protokoll genommen werde. Wolfgang Dronia (Bergbehörde) bestätigt, seine Unterlagen sollten zu Protokoll genommen werden, und bietet an, weitere Fragen schriftlich zu beantworten. Horst Lambertz (GRÜNE) bemängelt, die meisten der schriftlich eingereichten zwölf Fragen seiner Fraktion habe Wolfgang Dronia nicht konkret behandelt. Hans Josef Dederichs (GRÜNE) bittet darum, die regionalen und überregionalen Alternativ- routen der L12 konkret zu benennen. Auch wolle er wissen, ob die sozialen Belange der in den Dörfern verbleibenden Anwohner bei der Genehmigung geprüft würden, zumal die Sozialver- träglichkeit einen Prüfungspunkt des Braunkohlenplans und damit vermutlich auch des Haupt- betriebsplans ausmache. Manfred Waddey (GRÜNE) erläutert, die Abschlussbetriebspläne enthielten konkrete Vorga- ben für die Rekultivierung. Dafür müssten sie die raumordnerischen Vorgaben des Braunkoh- lenplans einhalten. In diesem Zusammenhang fragt er nach möglichen Eingriffen in die Pla- nungshoheit der betroffenen Kommunen. Wolfgang Dronia (Bergbehörde) zeigt sich überrascht von dem Vorwurf, einige Fragen blie- ben unbeantwortet, und bittet um konkrete Benennung. Die alternativen Routen zur L12 lägen nicht in der Zuständigkeit seiner Behörde. Die Sozialverträglichkeit müsse im Braunkohlenplan beraten werden, dessen Festlegungen die Bergbehörde der Zulassung der Abschlussbetriebs- pläne zugrunde lege. Die Kommunen müssten deshalb auch ihre Belange in den Braunkohlen- plan einbringen. Änderungswünsche müssten frühzeitig geklärt werden. Auch zum Abschluss- betriebsplan Inden hätten sich RWE und die indeland GmbH in vielen Gesprächen ausgetauscht. Die Bergbehörde prüfe die Einhaltung der Belange des Bundesberggesetzes und die Kompatibilität des Abschlussbetriebsplans mit dem Braunkohlenplan. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 9 – Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, die Grünen sollten im Nachgang zur Sitzung direkt mit Wolfgang Dronia über die offenen Fragen sprechen, die gegebenenfalls schriftlich beantwortet werden müssten. Josef Johann Schmitz (SPD) fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Zwischennutzung von Flächen, die noch der Bergaufsicht unterstünden, um sie vorzeitig beplanen und baulich nutzen zu können. Rainer Thiel (SPD) möchte wissen, ob die Sonderflächen im Abschlussbetriebsplan oder in einer separaten Regelung behandelt würden, die für die Abschlussbetriebspläne eine be- stimmte Richtung vorgebe. Dieter Spalink (SPD) bittet darum, ein Prüfszenario innerhalb eines Abschlussbetriebsplans im Nachgang zu Protokoll zu geben, um besser einschätzen zu können, warum sich die Ge- nehmigungsdauern so stark unterschieden. Wenn Wolfgang Dronia die regionalen und über- regionalen Alternativen zur L12 trotz seiner Nichtzuständigkeit schon anspreche, müsse er dazu auch näher ausführen. Tatsächlich gebe es nämlich weder eine regionale noch eine überregio- nale Alternative. Vorsitzender Stefan Götz weist darauf hin, die L12 werde noch unter einem anderen Tages- ordnungspunkt behandelt. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) vermisst den vierten Hauptbetriebsplan bis Ende 2024, dem dann der fünfte inklusive der Manheimer Bucht folge. Das Braunkohlenplanän- derungsverfahren werde in diesem Herbst auf den Weg gebracht, sodass sie wissen wolle, wie man beides zeitlich und rechtlich in Einklang bringen könne. Wolfgang Dronia (Bergbehörde) erläutert, eine Folgenutzung werde grundsätzlich erst nach dem Ende der Bergaufsicht möglich. Allerdings müssten die Tagebauseen über Jahrzehnte hin- weg befüllt werden, was eine Zwischennutzung erforderlich mache, die grundsätzlich möglich sei. Die konkrete Genehmigung beispielsweise einer PV-Anlage erteile nicht die Bergbehörde, die aber mit Blick auf die Sicherheit die Möglichkeiten prüfe. Der Abschlussbetriebsplan enthalte die Sonderflächen noch nicht, die aber Bestandteil des endgültigen Abschlussbetriebsplans für das Gesamtkonzept würden. Er weist darauf hin, diese Flächen würden bis zum endgültigen Ende des Braunkohlenabbaus benötigt, um die Massen zu bewegen. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 10 – Rainer Thiel (SPD) präzisiert, das übergeordnete Ziel der Wiedernutzbarmachung und Rekul- tivierung solle für die Sonderflächen nicht gelten. Insofern möchte er wissen, ob die Bergbe- hörde keine rechtliche Regelung benötige, die Sonderflächen eben gesondert zu betrachten. Wolfgang Dronia (Bergbehörde) antwortet, die Sonderflächen müssten Bestandteil des Braunkohlenplans Garzweiler II werden. In einem nächsten Schritt würden dann die Ziele fest- gelegt und im Abschlussbetriebsplan konkretisiert. Zum gewünschten Prüfszenario führt er aus, die zeitlichen Verzögerungen beruhten in der Re- gel auf dem Beteiligungsverfahren, in dem berechtigte Interessen mitgeteilt würden, über die man mit dem Unternehmen diskutieren müsse. § 55 des Bundesberggesetzes enthalte einen Prüfkatalog für alle Betriebspläne. Dabei handele es sich um eine gebundene Entscheidung, sodass die Bergbehörde beim Vorliegen der Voraussetzungen die Zulassung aussprechen müsse. Sodann verweist er zum Prüfszenario auf Folie 3 seiner Präsentation und spricht von einem Zeitraum in der Vergangenheit von 10 bis 15 Jahren, weil die Regelungen aufgrund der stän- digen Änderungen sehr häufig hätten angepasst werden müssen, was die Bergbehörde sehr stark herausfordere. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) stellt klar, das Braunkohlenplanänderungs- verfahren für den Tagebau Hambach werde Ende 2024 noch nicht abgeschlossen sein. Der fünfte Hauptbetriebsplan regele aber Ausmaß, Umfang und Gestaltung der Manheimer Bucht. Wolfgang Dronia (Bergbehörde) erläutert, gegenwärtig gebe es drei Rahmenbetriebspläne; ein vierter werde nicht mehr kommen. Bei den Hauptbetriebsplänen spreche man über we- sentlich mehr als vier. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) wendet ein, nach dem vierten werde ge- genwärtig nördlich der A4 abgebaut. Harald Zillikens (CDU) spricht erhebliche Flächen an, die nun nicht mehr für den Tagebau Garzweiler II in Anspruch genommen würden, aber noch unter Bergrecht stünden. Er möchte wissen, in welchem Zeitraum diese Flächen aus dem Bergrecht entlassen werden könnten, um sie der Stadt Erkelenz planerisch wieder voll zur Verfügung zu stellen. Peter Feron (CDU) weist darauf hin, bei den Leitentscheidungen, die die Bergbehörde berück- sichtige, handele es sich zunächst einmal um die politische Willenserklärung der Landesregie- rung. Die Ansprüche der Region müssten in das Braunkohlenplanverfahren eingebracht wer- den, wo die endgültige Abwägung erfolge. Insofern interessiere ihn, wie die Bergbehörde mit Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 11 – Betriebsplänen während des noch laufenden Braunkohlenplanverfahrens umgehe, zumal wenn sie sich dabei lediglich auf die Leitentscheidung stütze. Möglicherweise sei nämlich der Tage- bau Garzweiler II vor dem dazugehörigen Braunkohlenplanverfahren beendet. Insofern müsse man mit den im Braunkohlenausschuss diskutierten Abwägungsfragen und der Notwendigkeit der Tagebaufortführung umgehen und sich deshalb zukünftig laufend über die Betriebsplan- genehmigungen austauschen, um Vorfestlegung zu vermeiden. Im Gespräch bleiben möge man auch über die Sicherstellung der Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung im Zusam- menhang mit § 55 des Bundesberggesetzes. Dr. Alexandra Renz (MWIKE) versichert, im Rahmen der gebundenen Entscheidungen ver- suchten Bergbehörden bestmöglich, die politische Willensbildung in der Leitentscheidung, im Braunkohlenplan und der Kommunen zu berücksichtigen. Dabei spreche man über einen Drahtseilakt, wie Peter Feron zu Recht beschreibe, weil die Abläufe in den nächsten Jahren nicht mehr nacheinander stattfänden. Auch RWE stehe dafür, das Ganze bei den beantragten Be- triebsplänen im Blick zu behalten. Alle wollten vernünftige Entscheidungen treffen, sodass man doch steuern könne, was Landesregierung und Bergbehörde bislang schon täten. Ulrich Göbbels (FDP) erinnert daran, nach den alten Plänen würde es die L12 gar nicht mehr geben, um an ihrer Stelle die Ersatzstraßen außen herum laufen zu lassen. Insofern gehe er davon aus, dass sie in den aktuellen Plänen gar nicht mehr enthalten sein könne. Andreas Heller (CDU) spricht sich dafür aus, angesichts der Geschwindigkeit der Verfahren „out of the box zu denken“ und sich dazu zu verpflichten, im Rahmen der Betriebspläne das kommunale Einvernehmen herzustellen, wenn auch das Bergrecht ein solches Vorgehen nicht vorsehe. Wolfgang Dronia (Bergbehörde) erläutert mit Blick auf Folie 6, der westliche Bereich sei bis- lang noch nicht betrieblich in Anspruch genommen worden und unterliegen noch nicht der Bergaufsicht. Die Bergaufsicht greife grob gesagt erst, wenn der Hauptbetriebsplan die ent- sprechenden Linien festlege und das Unternehmen im Vorfeld des Tagebaus einen Wall auf- schütte. Für die Entscheidung, wie man die Flächen möglichst schnell aus dem Braunkohlenplan heraus bekomme, um sie einer anderen Planung zuführen zu können, sei nicht die Bergbehörde am Zug, sondern die Landesplanung. Selbstverständlich bemühe sich die Bergbehörde im Rah- men ihrer Zuständigkeit, an Lösungen mitzuarbeiten. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 12 – 6 Vorstellung des Rheinwassergüteberichts Vortrag von Dr. Nils Cremer (Erftverband), als Anlage beigefügt Drucksache Nr. BKA 0799 Dr. Nils Cremer (Erftverband) trägt anhand der Präsentation „Eignung der Rheinwasserqua- lität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser – Monitoring Garzweiler II“ vor. Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, die Präsentation und die Unterlagen auch den Mitglie- dern des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung zur Verfügung zu stellen, und bittet um ein Abkürzungsverzeichnis. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) spricht sich dafür aus, im weiteren Verfah- ren stets beide Restseen zu betrachten. Nach dem Bericht könne die Bewertung des Tagebau- sees Garzweiler erst nach seiner Fertigstellung erfolgen, sodass sie wissen wolle, wie der öko- logische und gesundheitliche Zustand der Restseen denn bis zu ihrer vollständigen Befüllung überprüft werde. Manfred Krause (GRÜNE) bittet um Mitteilung, bei welchen Stoffen die Beurteilungswerte überschritten würden, wie man die Konzentration von Mikroschadstoffen bis 2040 um 30 % senken wolle und ob man für die Sicherstellung der guten Wasserqualität neue Anlagen bei den Wasserwerken brauche. Michael Hildemann (SPD) fürchtet negative Auswirkungen bei Havarien in der Nähe der Ent- nahmestelle und fragt nach entsprechenden Regelungen, falls sie einträten. Er möchte wissen, ob man die Wasserwerke mit Blick auf Arzneimittelrückstände im Rheinwasser nicht mit einer vierten Reinigungsstufe ausstatten sollte. Dr. Nils Cremer (Erftverband) stimmt Jutta Schnütgen-Weber zu, beide Seen zu betrachten. Es gebe einen engen Austausch zwischen dem Monitoring Garzweiler, Hambach und Inden, sodass er keine Defizite befürchte. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie könne man den See tatsächlich erst im hydraulischen Endzustand nach seiner vollständigen Befüllung bewerten. Selbstverständlich werde auch bis dahin die Wasserqualität beobachtet. An der Messstelle würden ungefähr 450 Einzelsubstanzen im Rheinwasser analysiert; allerdings könne er nicht mitteilen, bei welchen Stoffen im Jahr 2019 die Werte konkret überschritten worden seien. Der Erftverband wolle die Wasserqualität grundsätzlich betrachten, weil es wie auch bei Niers und Schwalm zu Überschreitungen bei weitergehenden Stofflisten komme. Bei der Mikroschadstoffreduktion handele es sich um ein europäisches Ziel. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 13 – Gegenwärtig plane man verschiedene Filtrationsstufen am Entnahmebauwerk in Dormagen, um das Wasser anschließend ohne weitere Reinigung in die Restseen zu leiten. Die Ökowas- serwerke Jüchen und Wanlo verfügten heute schon über Filtrationsstufen, weil das Sümpfungs- wasser beispielsweise Eisen und Mangan enthalte. Möglicherweise würden mit Blick auf die Wassermenge und seine Inhaltsstoffe technische Anpassungen erforderlich, aber die grund- sätzliche Ausstattung der Wasserwerke halte er für ausreichend. Mit der Reinigung an den Wasserwerksstandorten selbst beschäftige sich die Unterarbeits- gruppe Infiltrationswasser. Die Aufbereitung stelle einen Aspekt dar wie auch das Ausweichen auf tieferes Grundwasser ohne Infiltrationswasser, die Zusammenführung von Standorten, die verstärkte Aufbereitung im Wasserwerk oder eine Teilstromaufbereitung vor der Infiltration. Dabei müsse man stets den Einzelfall bewerten. Es gebe noch kein fertiges Konzept. Mit jedem der drei betroffenen Wasserversorger habe der Erftverband unter Beteiligung der Behörden bereits Termine durchgeführt. Zur Frage nach der Havarie verweist er auf dem Warn- und Alarmplan für den Rhein. Die Be- zirksregierung Düsseldorf koordiniere die Informationen der verschiedenen Messstellen, was er in der Kombination mit dem Monitoring für eine wesentliche Aufgabe halte, weshalb auch die Bezirksregierung Düsseldorf einbezogen werde. Manfred Krause (GRÜNE) möchte wissen, wann das Rheinwasser denn nun über die Wasser- werke Jüchen und Wanlo gereinigt werde, was der Erftverband zukünftig noch konzeptionell untersuche und wann er die Ergebnisse darstelle. Rainer Thiel (SPD) fragt nach den Oberflächengewässern, die bislang etwa durch das Kühl- wasser der Kraftwerke gespeist würden, die nämlich ebenfalls erhalten werden sollten. Ulrich Göbbels (FDP) hält es für sinnvoll, bei einer Havarie einfach die Wasserentnahme zu unterbrechen. Dr. Nils Cremer (Erftverband) bestätigt, das von Ulrich Göbbels dargestellte Vorgehen werde bei einer früh genug erkannten Schadstoffwelle im Rhein gewiss Teil der Lösung sein. Die bei- den Ökowasserwerke Jüchen und Wanlo reinigten das Wasser, das direkt in den Grundwasser- leiter infiltriert und im Nordraum in die oberirdischen Fließgewässer eingeleitet werde. Aller- dings finde keine gezielte Spurenstoffaufbereitung statt. Das Seewasser werde nicht auf diese Weise gereinigt. Bei den anderen Oberflächengewässern gehe es um ihren natürlichen Zustand. Sofern sie auch ohne menschliches Zutun nur zeitweise Wasser führten, weil ihnen etwa eine dauerhafte Grundwasseranbindung fehle, sei auch nur dies der Erhaltungszustand. Andernfalls müsste Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 14 – man dauerhafte Kosten in Kauf nehmen, um sie mit Wasser zu bespannen, obwohl sie natürli- cherweise gar nicht dauerhaft Wasser führten. Im Ergebnis strebe man einen sich selbst tra- genden Wasserhaushalt an. Rainer Thiel (SPD) wendet ein, der Gilbach verfüge nicht mehr über seine natürliche Quelle bei Bergheim, woraufhin Dr. Nils Cremer (Erftverband) erläutert, nach dem Wiederanstieg des Grundwassers erhalte auch die Norf wieder eine Grundwasseranbindung. Beim Gilbach ergebe die Auswertung des Erftverbandes, dass sein gesamter Oberlauf auch schon vor den bergbaulichen Maßnahmen über keine durchgehende Grundwasserführung verfügt habe. Zu diesem Punkt gebe es einen sehr intensiven Austausch mit der Stadt Rommerskirchen. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 7 Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf Tagebauflä- chen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) Vortrag von Christian Chmela, als Anlage beigefügt Christian Chmela (Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e. V.) trägt anhand der Präsentation „Naturschutz-orientierte Landschaftsentwicklung in und um den Tagebau Hambach“ vor. Vorsitzender Stefan Götz spricht von einer spannenden und charmanten Idee, deren Reali- sierung noch Abstimmungsbedarf mit der NEULAND HAMBACH GmbH und RWE auslöse. Ge- wiss werde man in Teilschritten voranschreiten müssen. Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 8 Neue Leitentscheidung: Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorge- hen Vortrag von Dr. Alexandra Renz, als Anlage beigefügt 8.1 Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Lei- tentscheidung Drucksache Nr. BKA 0805 Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 15 – Dr. Alexandra Renz (MWIKE) trägt anhand der Präsentation „Neue Leitentscheidung: Ergeb- nisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorgehen“ vor. Vorsitzender Stefan Götz erinnert an den Vorsatz, die Verfahren bis zur nächsten Kommunal- wahl im Jahr 2025 abzuschließen, weshalb man die Leitentscheidung so bald wie möglich brau- che. In der nächsten Wahlperiode würden sich auch andere mit dem Thema beschäftigen, die an der bisherigen Diskussion nicht teilgenommen hätten, was es nicht einfacher machen dürfte. Die Landesregierung möge nun also in einem geordneten Verfahren zügig zu einer Leitent- scheidung kommen und die Einzelheiten zur Not im Nachgang klären, um weitere Verzöge- rungen zu vermeiden. Harald Zillikens (CDU) schließt sich dem Vorsitzenden an und fragt nach dem Umgang mit den Entscheidungssätzen aus der bisherigen Leitentscheidung, wobei er sich dafür ausspricht, eine neue Leitentscheidung möge die Themen aufgreifen. Andreas Heller (CDU) führt aus, Leitentscheidungen entstammten der energiepolitischen Notwendigkeit, die Stromversorgung sicherzustellen, nicht aber dem Klimawandel. Er fordert eine Klarstellung zum Konsens, dass der Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 wünschenswert sei. Die Kohleverstromung erfordere CO 2-Zertifikate; blieben sie aber auf dem Markt, werde dem Klima nicht geholfen. Bislang erfahre man bedauerlicherweise nur von Ausschnitten der Lei- tentscheidung, sodass man sie noch nicht abschließend beurteilen könne. Da es sich voraus- sichtlich um die letzte handeln dürfte, halte er den Wunsch nach einer umfassenden Leitent- scheidung für angemessen, wofür dem Land auch genug Zeit bleibe. Diese Leitentscheidung müsse mit Blick auf die Gestaltung des Raums weit über den Tagebau Garzweiler hinausgehen. Dem Braunkohlenausschuss genügten die bisherigen Präsentationen jedenfalls nicht. Wie von der Landespolitik gefordert, hätten sich die Anrainerkommunen zu Umfeldverbünden zusammengeschlossen. Land und Bund förderten Tagebauinitiativen mit Steuermitteln. Die regional konsentierten Konzepte unterstützten der Braunkohlenausschuss für das Braunkohlenplanverfahren Hambach und der Regionalrat, der sogar das Land bitte, über die Landesentwicklungsplanung die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Diese Planungs- konzepte finde er in den Entscheidungssätzen bislang allerdings nicht wieder, weshalb er for- dere, die mit den Tagebauumfeldverbünden abgestimmten kommunalen Konzepte zum Leit- bild der zukünftigen Entwicklungen zu machen. Der Antrag enthalte deshalb bewusst Formulierungen, die auch Gegenstand des Reviervertrags zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem gesamten Rheinischen Revier würden. Wie auch der bestehende Reviervertrag dürfte wohl auch dieser neue vom Ministerpräsidenten o- der seiner Stellvertreterin unterschrieben werden, und zwar zusammen mit der Leitentschei- dung, sodass er sich Deckungsgleichheit wünsche. Im Entwurf des Reviervertrags bekenne sich Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 16 – das Land dankenswerterweise erstmalig zu den Folgekosten, was auch die Leitentscheidung aufnehmen müsse. Letztlich gehe es darum, einen geschlossenen regionalen Konsens herzu- stellen. Dabei spricht er sich dafür aus, den inhaltlichen Kontext offenzuhalten und einzelne Teile nicht schon vorzuprägen. Rainer Thiel (SPD) möchte wissen, ob die Sätze der Leitentscheidung Bestand behielten, die durch die sechs Themen nicht geändert würden wie beispielsweise der erste zu den Zukunfts- räumen für die Region und die Kommunen. Hier warte man an sich auf einen Fachbeitrag des Revierknotens Raum, um die Gesamtsicht herzustellen. Er appelliert an das Land, die Formulie- rung des energiepolitischen Teils nicht dem Bund zu überlassen, denn das energieintensive Gewerbe und die intensiven Siedlungsstrukturen warteten dringend auf die Sicherstellung der Stromversorgung. Andere Themen wie etwa Wasser bearbeite man im weiteren Verfahren. Dieter Spalink (SPD) spricht sich dafür aus, das Wichtige der Leitentscheidung aus dem Jahr 2021 in der neuen ganz klar zu benennen, um Interpretationsprobleme zu vermeiden. Das Land müsse auch die Förderkulisse vereinfachen und standardisieren, um zukünftig Förderprojekte nicht mehr aus den verschiedensten Fördertöpfen zu bedienen, die jeweils komplizierte An- träge erforderten. Gleiches gelte für das Planungsrecht, zumal man im Rheinischen Revier über eine besondere Situation spreche. Er weist die Flächenaufnahme in die PSW zurück, weshalb er im Rat der Stadt Erkelenz selbst gegen den Kooperationsvertrag gestimmt habe. Dass die PSW als Immobiliengesellschaft des Landes aktiv werde, gehe auf eine politische Entscheidung zurück und gehöre nicht in die Lei- tentscheidung. Die PSW könne zwar dabei helfen, die Förderkulisse zu analysieren, Wege zu finden, schneller an das Geld zu kommen, und gemeinsame Perspektiven zu entwickeln, dürfe aber nicht das Immobiliengeschäft für sämtliche Flächen abwickeln. Dr. Alexandra Renz (MWIKE) versichert, ihr Haus treffe alle notwendigen Entscheidungen zur Sicherung der Energieversorgung und setze auch den erhöhten Kohlebedarf in die Betriebs- pläne um. Die Räumung von Lützerath sei für das Land keine einfache Entscheidung gewesen, das aber die Notwendigkeit der sicheren Energieversorgung für bezahlbares Heizen wie auch für die Wirtschaft ebenso als besonders wichtig sehe wie auch den Klimaschutz. Die Ministerin habe den Kohleausstieg bis zum Jahr 2030, der sehr viel Rücksicht auf den momentanen hohen Bedarf an Kohleenergie nehme, ausgehandelt. Die Landesregierung tue alles dafür, die Ener- gieversorgung zunächst über Kohle sicherzustellen, langfristig aber über die Transformation und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Als Planerin für die Raumauswirkungen habe sie diesen Bereich in ihrem Vortrag aber nicht genannt. Sie greift den Vorschlag auf, in der neuen Leitentscheidung genau zu benennen, welche Leit- sätze der alten fortbestehen sollten. Die Landesregierung strebe die Fortgeltung all dessen an, Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 17 – was nicht durch die neue Leitentscheidung geändert werde, wozu auch der erste Entschei- dungssatz zähle. Die große Raumentwicklung obliege nicht mehr dem Braunkohlenausschuss, sondern dem Regionalrat. Der Braunkohlenausschuss beschäftige sich mit den rekultivierten Flächen und stimme sich dazu gut mit den beiden Regionalräten ab. Sie unterstütze die Arbeit der Tagebauumfeldinitiativen sehr, die sie für ganz entscheidend halte, wenn sie auch nicht alle Vorschläge begrüße. Sie denke darüber nach, die gelungene Formulierung in der Vorbemerkung zum Entwurf des Reviervertrags zu übernehmen, weil sie die Richtung verdeutliche, in der sich die Region entwickeln solle. Selbstverständlich könne man sich nicht pauschal dazu verpflichten, ausschließlich nach dem Willen der kommunalen Ebene vorzugehen, sondern müsse Kompromisse finden. Auch sie halte die Folgekosten für ein wichtiges Thema, das die Leitentscheidung möglicher- weise noch nicht abschließend regeln könne, weil sie schon im Sommer fertig werden solle. Wegen der sehr langen Folgekosten für die nächsten 200 Jahre möge man zudem über eine Stiftung oder eine andere langfristige Lösung nachdenken. Keinesfalls solle die Leitentscheidung sich in bereits bestehende Vereinbarungen der Kommu- nen mit der PSW zu ihrer Unterstützung einmischen. Die Frage, was mit den zahlreichen Grund- stücken passiere, bewege aber viele Menschen, sodass es auch nicht angehe, sich damit gar nicht zu beschäftigen. Nach ihrem Verständnis gingen die Grundstücke in die Obhut der PSW und damit des Landes über, um sodann in Zusammenarbeit mit den beiden Kommunen Lö- sungen zu erarbeiten. Dies könne aber nicht bis zum Sommer gelingen. Die Grundstücke ge- langten jedenfalls nicht in den freien Verkauf. Sie halte es für sinnvoll, dieses Zeichen in der Leitentscheidung zu geben. Josef Johann Schmitz (SPD) begrüßt die Aussage von Dr. Alexandra Renz, die Präsentation im Braunkohlenausschuss stelle den Höhepunkt dar und dass die Planungen geändert würden, wenn sie nicht funktionierten. Diese Entscheidung könne der Braunkohlenausschuss aber nicht anhand eines PowerPoint-Vortrags treffen, sondern verlange schriftliche Formulierung, die er bereits in der Sitzung im November gefordert habe. Den Entwurf der neuen Leitentscheidung erwarte der Braunkohlenausschuss zu seiner Sitzung im Juni etwa zur vorbereitenden Sitzung des Ältestenrates, um sodann Hinweise zu geben, was möglicherweise nicht funktioniere. Die Beteiligung der Betroffenen per Mail bewerte er kritisch, weil Mails verloren gehen könnten. Auch er spricht sich dafür aus, ganz klar kenntlich zu machen, welche Teile der alten Leitent- scheidung fortgelten sollten. Auch wünsche er sich ganz klare Formulierungen ohne großen Interpretationsspielraum, den man leidvoll aus den letzten beiden Leitentscheidungen kenne. Nach der Sitzung des Ältestenrates am 10. März kündige das Wirtschaftsministerium am 12. März in einer Pressemitteilung weitere Dialogformate an, um die vielfältigen Herausforde- rungen und offenen Fragen mit der Region zu besprechen. Auch danach sollten laut der Pres- Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 18 – semitteilung weitere schriftliche Anregungen für die Leitentscheidung über den 31. März hin- aus möglich sein, aber das Ministerium setze kein Enddatum fest. Es sage zu, alle Äußerungen auszuwerten und in die Bearbeitung der Leitentscheidung einfließen zu lassen, die nach der Sommerpause beschlossen werden solle. Christian Vossler (IHK) spricht den schwierigen Ausgleich der unterschiedlichen Belange der Landwirtschaft, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und des Naturschutzes an, wobei er aber die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung vermisse, die vom Strukturwandel ebenfalls betroffen werde. Hans Josef Dederichs (GRÜNE) begrüßt die Zusage der Ministerin, den Dialog mit Blick auf den großen Gesprächsbedarf insbesondere aus Hambach und Inden zu verlängern. Er wider- spricht, die Umsiedlung sollte nicht schnell beendet werden. Aus eigener Erfahrung wisse er, dass sich die Dorfgemeinschaften an den neuen Standorten gerade erst zusammenzuraufen versuchten. Nun komme es nicht mehr wie in der letzten Leitentscheidung festgelegt zu einer gemeinsamen Umsiedlung, sondern es entstünden neue Dorfgemeinschaften. Mit der Geneh- migung des Tagebaus habe das Land auch dafür eine gewisse Verantwortung übernommen; das Ende der Umsiedlung bedeutete aber auch das Ende der Verantwortung gegenüber den Umsiedlern. Die neue Leitentscheidung müsse sich dazu bekennen, die begonnene Umsiedlung vernünftig zu Ende zu führen. Viele Flächen müssten nun nicht mehr für Umsiedler zur Verfügung gestellt werden, sondern könnten in den freien Verkauf gehen. Er sehe die Landesregierung in der Pflicht, den Umsiedlungsraum zunächst zu schützen. So könnte RWE die Grundstücke etwa zum Selbstkostenpreis an die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz verkau- fen, anstatt für 30 % mehr an Menschen, die höchstwahrscheinlich nicht aus Erkelenz kämen; biete doch die Stadt Erkelenz selbst Bauland zu wesentlich günstigeren Preisen an. Insofern befürchteten die Dorfgemeinschaften starken Zuzug aus dem Speckgürtel der Großstädte, den sie aber auch integrieren müssten. Daher erwarte er mehr Verantwortung gegenüber denjeni- gen, die sich darauf verlassen hätten, dass am neuen Standort auch ein neues Dorf entstehe. Horst Lambertz (GRÜNE) hält das Vorgehen mit Blick auf die knappe Zeit grundsätzlich für richtig, sodass man sich bei der Leitentscheidung auf die wichtigen Punkte konzentrieren müsse. Über klare Formulierungen sollten jegliche Mehrdeutigkeiten verhindert werden. Der Braunkohlenausschuss müsse in jedem Fall beteiligt werden, um seine Zustimmung geben zu können. Den Antrag halte er nur für teilweise richtig und zu großen Teilen für die Leitentscheidung für irrelevant, weil viele Probleme nicht dort, sondern von den Gebietskörperschaften oder in der anschließenden Bearbeitung durch den Braunkohlenausschuss entschieden werden müssten. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 19 – Dabei gehe es darum abzuschätzen, was in 50 Jahren richtig sein könnte. Dies mache es be- sonders schwierig, weil niemand so weit in die Zukunft blicken könne. Deshalb spreche er sich dafür aus, zukünftigen Generationen möglichst viele eigene Entscheidungen offenzuhalten, an- statt nun allzu starre Festlegungen zu treffen. Er regt an, über den Antrag nicht heute, sondern in der Sitzung des Regionalrats oder der Kommission Rheinisches Revier abzustimmen. Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) moniert, die Naturschutzverbände und die Zivilgesellschaft erachteten das gesamte Verfahren ohne die Offenlegung von Entwürfen eines demokratischen Systems für unwürdig, weil jegliche Transparenz fehle. Die Punkte 1 bis 3 des Antrags könne sie unterstützen, die Punkte 4 und 5 hingegen nicht, weil der Freiraum damit noch stärker gefährdet werde als bisher schon. Insofern rege sie an, getrennt abzustimmen. Manfred Krause (GRÜNE) unterstreicht das Ziel des Antrags, über einen schriftlichen Vorent- wurf der Leitentscheidung zu einer vernünftigen Diskussion und Abwägung zu kommen und dazu schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die Antragsteller selbst hätten den Antrag aller- dings so spät eingereicht, dass man darüber nicht sinnvoll diskutieren könne. Zunächst einmal müsste sich die Regionalräte Düsseldorf und Köln über ihre Kompetenzen verständigen, bevor Anträge gestellt würden. Der Antrag berühre durchaus wichtige Themen, bleibe aber zu unbe- stimmt. Auch seine Fraktion habe in den letzten Jahren mehrfach Fragen nach den Folgekosten gestellt, die aber stets abgewehrt worden seien. Die Landesregierung möge darlegen, inwie- weit, wann und in welcher Form sie diese Themen aufgreifen wolle. Dr. Alexandra Renz (MWIKE) äußert zwar Verständnis für den Wunsch, stärker an der Leiten- tscheidung beteiligt zu werden, die aber im Sommer fertig werden müsse. Sie sagt zu, über den auch vom Regionalrat Düsseldorf geäußerten Wunsch über ein geeignetes Format nach- zudenken, wenn sie auch noch nicht wisse, ob dies die gesamte Leitentscheidung oder ihre Kernbestandteile betreffe. Allerdings könne sie nicht versprechen, dass es zur geplanten Sit- zung des Braunkohlenausschusses passen werde. Ihr Haus wolle in den nächsten 14 Tagen ei- nen Zeitplan aufstellen. Sie schlägt vor, anschließend Kontakt zur Geschäftsstelle aufzunehmen und die Termine nach Möglichkeit zu koordinieren. Vorsitzender Stefan Götz versichert, dem Braunkohlenausschuss gehe es darum, überhaupt über den Entwurf diskutieren zu können, sodass er gegebenenfalls auch zusätzliche Termine möglich machen würde. Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 1 bis 3 des Antrags bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr- heitlich zu. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 20 – Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 4 bis 5 des Antrags bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Vertreterin der Naturschutzverbände mehrheitlich zu. 9 Anträge 9.1 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022: Straßenan- bindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz Drucksache Nr. BKA 0798 Vorsitzender Stefan Götz hält den Antrag aufgrund der Umsetzung seiner Forderung für er- ledigt. Hans Josef Dederichs (GRÜNE) widerspricht, die L12 werde noch immer in Anspruch genom- men, obwohl es keine verkehrssicheren Ersatzverbindungen gebe. RWE stelle nicht hinreichend dar, warum die Inanspruchnahme der L12 innerhalb der nächsten zwei Jahre unbedingt not- wendig werde, die eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Keyenberg und Holzweiler sowie die einzig verbleibende Nord-Süd-Verbindung im Erkelenzer Osten darstelle. Die Stadt Er- kelenz bedaure die Inanspruchnahme und spreche sich dafür aus, dem Tagebau keinen nicht unbedingt notwendigen Quadratmeter Land zu opfern. Die Wirtschaftswege der Stadt Erkelenz könnten jedenfalls nicht als Ersatzwege ausgewiesen werden, die er baulich für den aufzunehmenden Verkehr auch gar nicht für geeignet und teil- weise sogar für gefährlich halte. Auch gehe es darum, die Menschen vor Ort zu schützen, so- dass die L12 so lange erhalten bleiben müsse, bis es eine richtige Ausweichstrecke gebe. Dies würde für RWE bedeuten, 2 bis 3 ha nicht in Anspruch nehmen zu können, bei denen es zudem ausschließlich um die Entnahme von Mutterboden gehe. Die Sicherheit und die sozialen Be- lange der Menschen müssten aber vorgehen. Bürgermeister Stefan Muckel (Stadt Erkelenz) fordert ebenfalls eine Ersatzverbindung, be- vor man die L12 unterbreche. Nach dem Hauptbetriebsplan dürfe RWE sie in Richtung Keyen- berg kappen. In ihrem Schreiben fordere die Stadt Erkelenz RWE auf darzustellen, warum dies gerade zu diesem Zeitpunkt geschehen müsse. Gegenwärtig würden lediglich Provisorien her- gerichtet, allerdings kein echter Ersatz für die L12, auf den der lokale und überregionale Ver- kehr angewiesen sei. Für die Lösung müsse man die endgültige Tagebaugrenze kennen. Zu- künftig laufe der regionale und überregionale Verkehr über die L354n und L72n. Josef Johann Schmitz (SPD) sieht das Problem ebenfalls als gelöst an, weil es im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in Absprache mit RWE eine Ausweichmöglichkeit gebe, sodass Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 21 – der Braunkohlenausschuss nun noch nicht über überörtliche Straßen diskutieren müsse; be- schäftige er sich mit diesem Thema doch im Rahmen der Leitentscheidung zu Garzweiler II. Dieter Spalink (SPD) erläutert, die L12 habe die Qualität einer Gemeindeverbindungsstraße und stehe symbolisch auch für die Verbundenheit zwischen den Dörfern, die nun bestehen blieben, und denjenigen am weiteren Tagebaurand. Er bezeichnet die Ersatzstraßen als subop- timal und verweist auf die kritischen Hinweise der Landwirtschaft. Im Vorgespräch habe ihm Michael Eyll-Vetter dargelegt, warum tatsächlich keine Möglichkeit bestehe, das Abbaugebiet etwas zu verschieben und die L12 noch länger zu erhalten. Michael Eyll-Vetter habe auch noch schriftliche Ausführungen zugesagt. Der Hauptbetriebsplan unterschätze die Bedeutung des westlichen Bereichs zwischen Keyen- berg und Holzweiler stark, der auch für die Entwicklung der Zukunftsdörfer und die neue Kul- turlandschaft wichtig werde, die nun doch nicht wegfalle und die man gestalten müsse. Zur erhaltenswerten Infrastruktur zählten auch die Wirtschaftswege, die gerade für den Fahrrad- verkehr im Sommer viele Freizeitmöglichkeiten böten. Er spricht sich dafür aus, im Rahmen des Hauptbetriebsplans den südlichen Bereich des Tagebaus frühzeitig in Anspruch zu nehmen und den westlichen Bereich bis zur Entscheidung im Jahr 2026 über die Inanspruchnahme der Kohlereserve stehen zu lassen. Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag bei einigen Enthaltungen mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen von Dieter Spalink (SPD) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. 10 Anfragen 10.1 Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen Drucksache Nr. BKA 0802 Manfred Krause (GRÜNE) verweist auf die hohe Bedeutung der Stoffe, die man auch als Ewig- keitskontaminierer bezeichne. In einer neuen Untersuchung weise das LANUV auf die beinahe Verzehnfachung der betroffenen Standorte seit 2011 hin. Die Werte an der Einleitungsstelle in Leverkusen-Bürrig erschienen ihm sehr hoch, sodass er um Einschätzung der Bezirksregierung bitte, die Vorsitzender Stefan Götz zur nächsten Sitzung ankündigt. Der Braunkohlenausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis. Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 17.03.2023 – 22 – 10.2 Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 05.03.2023: Den Struktur- wandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu denken Drucksache NR. BKA 0803 Vorsitzender Stefan Götz kündigt die Beantwortung zur nächsten Sitzung an. 11. Mitteilungen 11.1 der Bezirksregierung (keine) 11.2 des Vorsitzenden Vorsitzender Stefan Götz teilt mit, die nächste Sitzung des Braunkohlenausschusses beginne um 9:00 Uhr, was er angesichts der inzwischen doch geleerten Reihen für sinnvoll halte. Manfred Krause (GRÜNE) wendet ein, beispielsweise für Ute Sickelmann oder auch für Gu- drun Zentis sei es aufgrund der Probleme mit der Deutschen Bahn und der schlechten Anbin- dung äußerst schwierig, so früh anzureisen, zumal man ja auch die Vorbesprechungen der Fraktionen einplanen müsse. Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, gegebenenfalls mehr Sitzungstermine einzuplanen. gez. Stefan Götz gez. Josef Johann Schmitz (Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) (stellv. Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) gez. Eva Kuhl (Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses) Braunkohlenausschuss - 166. Sitzung Betriebspläne zur Umsetzung des Braunkohlenplans Wolfgang Dronia Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 61 17.03.2023 Anl. 1 zu TOP 5 Gliederung 2 Braunkohlenplanung Bergrecht - Betriebsplanverfahren Zulassungssituation Rheinisches Revier Weitere Fragen Sicherheitszone Landstraße L 12 Leitentscheidung Braunkohlenplan (mit SUP und UVP) Politik Landes- planung BBergG Rahmenbetriebsplan Hauptbetriebsplan Abschlussbetriebsplan Gewinnung Wiedernutzbarmachung Braunkohlenplanung in Nordrhein-Westfalen 3 stellt Zulässigkeit des Gesamtvorhabens fest (keine gestattende Wirkung): stellt gesamtes Abbaufeld oder großen Teilabschnitt dar Grundzüge der Wiedernutzbarmachung naturschutzrechtliche Belange sonstige Belange nach anderen Rechtsgebieten definiert den groben Rahmen des Vorhabens zeitlich befristet (kann grundsätzlich verlängert werden) 4 Rahmenbetriebsplan (RBP) Regelt die konkrete Durchführung des Betriebs in einem engen Zeitrahmen (2 - 4 Jahre) grundsätzlich keine Verlängerung; wird jeweils neu aufgestellt technisch geprägter Betriebsplan mit gestattender Wirkung (übergeordnete Regelungen im RBP) Berücksichtigt neben den bergrechtlichen Belangen die sonstigen Rechtsgebiete (insbes. Naturschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz) 5 Hauptbetriebsplan (HBP) Hauptbetriebspläne 6 bewegen sich innerhalb der Grenzen der gelten- den Braunkohlen- und Rahmenbetriebspläne berücksichtigen die Anforderungen der LE 2016 und 2021 berücksichtigen die Festlegungen des Eckpunktepapiers Abschlussbetriebsplan (ABP) regelt die Endgestaltung der ehemaligen Tagebauflächen werden zeitlich nicht befristet Ziel: Überführung der bergbaulichen Flächen in eine Folgenutzung Ende der Bergaufsicht, wenn • im ABP festgelegte Maßnahmen durchgeführt sind und • keine Gefährdung für die Allgemeinheit von den Flächen ausgeht 7 Gliederung Abschlussbetriebspläne Sachlicher Teil I • Regelt Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung • Erarbeitung mit Blick auf Rahmenpläne Sachlicher Teil II • Regelt Oberflächenentwässerung und landschaftsgestalterische Maßnahmen • Wird i. d. R. nachlaufend zum sachlichen Teil I zugelassen 8 Abschlussbetriebspläne Tagebau Garzweiler ABP‘s nicht an Braunkohlenplangrenzen orientiert ABP bis westlich A 44n zugelassen • Nachnutzung für Bandtrasse und Kohlebunker ist darin nicht geregelt Vorlage eines Gesamtkonzeptes für den westlichen Bereich (insbes. Tagebau- see) auf Basis der LE 2023 in einem ABP wird erwartet ggf. weitere ABP für Sonderflächen (z. B. Kohlebunker) 9 Abschlussbetriebspläne Tagebau Hambach 10 ABP‘s für Teile der Sophienhöhe und der überhöhten Innenkippe vorhanden ABP-Änderung 2021: • Teilbereiche (TB) 1 - 3 in 2022 zugelassen • Teilbereiche 4 - 5 im Zulassungsverfahren Gesamtkonzept für restl. Tagebaufläche nach Vor- gaben des in Änderung befindlichen BKP TB 1 TB 2 TB 3 TB 4 TB 5 Abschlussbetriebspläne Tagbau Inden ABP‘s für westliche Be- triebsteile (Braunkohlen- plan räumlicher Teilab- schnitt I) zugelassen ABP Inden I + II (Tage- bausee) mit Datum vom 30.11.2022: derzeit im Beteiligungsverfahren 11 12 Betriebspläne, die die Braunkohlenplanung berühren Tagebau Garzweiler Antragsdatum Zulassungs- datum Befristung Rahmenbetriebsplan 05.10.1987 22.12.1997 31.12.2045 Hauptbetriebsplan 07.03.2022 08.12.2022 31.12.2025 Abschlussbetriebsplan 30.11.2016 12.03.2020 13 Betriebspläne, die die Braunkohlenplanung berühren Tagebau Hambach Antragsdatum Zulassungs- datum Befristung Rahmenbetriebsplan 01.12.2011 12.12.2014 31.12.2030 Hauptbetriebsplan 16.09.2020 21.12.2020 31.12.2024 Abschlussbetriebsplan 14.11.1974 20.01.1992 01.07.2016 15.06.1977 12.11.1992 11.01.2019 14 Betriebspläne, die die Braunkohlenplanung berühren Tagebau Inden Antragsdatum Zulassungs- datum Befristung Rahmenbetriebsplan 20.09.1984 05.06.1998 17.12.2010 29.06.1995 06.04.2000 20.12.2012 31.12.2045 Hauptbetriebsplan 01.07.2021 21.12.2021 31.12.2025 Abschlussbetriebsplan 15.02.1963 30.04.1985 20.05.1992 13.10.2003 20.12.2013 30.11.2022 08.04.1964 20.01.1987 20.12.1995 09.06.2005 02.03.2017 Beendigung Bergaufsicht Rheinisches Revier 15 Flächen Bergaufsicht Tagebau Inden/Hambach 16 Flächen Bergaufsicht Tagebau Garzweiler 17 Sicherheitsabstände Mindestabstände gemäß landesplanerischer (vgl. LPlG DVO) und bergtechnisch erforderlicher Sicherheitszone von 100 m bzw. halber Tagebauteufe sind eingehalten Rahmenbetriebspläne beziehen sich auf derzeit geltende Braunkohlenpläne in der Leitentscheidung 2021 festgelegte Mindestabstände wurden im Hauptbetriebsplan für bewohnte Anwesen berücksichtigt 18 Bauliche Maßnahmen in Sicherheitszone abbaubegleitende Maßnahmen (werden in Betriebsplänen genehmigt) bei Bauvorhaben: Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der bergbaulichen und sicherheitlichen Belange kein dauerhafter Aufenthalt von Personen zulässig 19 Landstraße L 12 Inanspruchnahme der L 12 bereits im Braunkohlenplanverfahren Garzweiler II beschrieben Inanspruchnahme wurde Ende 2022 im Hauptbetriebsplan erneut geprüft regionale wie überregionale Alternativrouten vorhanden 20 21 Kontakt Wolfgang Dronia: Tel.: 02931/82-3919 E-Mail: wolfgang.dronia@bezreg-arnsberg.nrw.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Betriebspläne im Rheinischen B raunkohlenrevier zur Umsetzung de r Braunko hlenpl äne Stand: 10. März 2023 Anl. 2 zu TOP 5 - 1 - Übersicht Betriebspläne Tagebau Garzweiler Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung Hauptbetriebsplan g27-1.1-2022-1 Hauptbetriebsplan, Tagebau Garzweiler von 01.01.2023 bis 31.12.2025 https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-garzweiler/ 07.03.2022 08.12.2022 31.12.2025 Rahmenbetriebsplan g27-1.2-3-1 Rahmenbetriebsplan vom 05.10.1987 für den Tagebau Garzweiler mit Änderungen und Ergänzungen vom 31.08.1995 für den Zeitraum 2001 bis 2045 05.10.1987 22.12.1997 31.12.2045 g27-1.2-3-1 Änderung Änderung der NB 3.4 – Verkippung östliches Restloch 20.05.2022 14.11.2022 Abschlussbetriebspläne f17-3.6-1-14/28 Abschlussbetriebsplan vom 07.09.1982 zur Oberflächengestaltung und Rekultivierung einer Teilfläche des Tgb. Frimmersdorf - Garzweiler 07.09.1982 12.03.1984 f17-3.6-1-14/27 Ergänzung (1. Nachtrag): Überführungsbauwerk eines Wirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben 22.07.1983 16.08.1983 f17-3.6-1-14/29 Ergänzung (2. Nachtrag): Oberflächenentwässerung Rübenbuschtal mit Hohenholzer Graben 28.11.1983 08.03.1985 f17-3.6-1-14/30/14 Ergänzung (3. Nachtrag): Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 15.03.1985 23.12.1987 f17-3.6-1-16 Ergänzung (4. Nachtrag): Überführung eines Hauptwirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben und dessen Begleitweg 27.01.1986 03.06.1986 f17-1.4-1-1/11 1. Änderung: Anhebung der Geländeoberfläche oberhalb der Kraftwerksreststoffdeponie 18.12.1986 27.07.1987 f17-1-2/12 2. Änderung: Errichtung einer Abfallentsorgungsanlage für den Kreis Neuss (gepl. Kreismülldeponie) 04.05.1987 04.12.1987 - 2 - f17-1.4-1-4/1 3. Änderung: Antrag auf geringfügige Änderung. Durchführung von Erosionsversuchen 13.02.1989 18.05.1989 f17-3.6-1-14/28 Änderungen der Geländeoberfläche im Bereich der Deponie für Kraftwerksreststoffe gem. NB des Planfeststellungsbeschluss der LOBA vom 11.09.1982 23.01.1992 März 1992 f17-1.4-1-6 Ergänzung (5. Nachtrag) Ausbau der Gräben als Gewässer 30.09.1992 30.11.1992 f17-3.6-1-14/30 5. Änderung: Gestaltung des Nordfeldes 26.09.1994 04.01.1995 f17-3.6-1-14/30 6. Änderung: Gestaltung des nördlichen Randes des Nordfeldes (Lößhohlweg) 07.12.1994 24.01.1995 f17-1.3-4-15 Ergänzung: (6. Nachtrag): Tieferlegung der Betriebs-/Grubenrandstraße mit Errichtung eines Brückenbauwerkes unter die A 540 06.10.1995 25.04.1996 f17-1.4-1-8 Abschlussbetriebsplan vom 01.03.93 des Tgb. Garzweiler für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Oberflächenentwässerung und landschaftsgestaltende Anlagen für die Zeit von 1996 bis 2001 01.03.1993 07.06.1996 f17-1.4-1-8 Änderung der Betriebsplanzulassung. Neugestaltung im südlichen Teilbereich des Tagebaues (Forst- u. Landwirtschaft) 07.07.1997 05.11.1997 g27-1.4-2000-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung von 2001 bis 2025 31.08.2000 13.08.2002 g27-1.4-2003-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II -Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen von 2001 - 2025 26.09.2003 29.12.2006 g27-1.4-2018-1 Abschlussbetriebsplan gemäß § 53 Bundesberggesetz für die Autobahntrasse A 44n 04.05.2018 15.06.2018 g27-1.4-2000-2 Änderung der Abschlussbetriebspläne zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (sachlicher Teil I) Az. f17-3.6-1-17/28, f17-1.4-1-8, g27- 1.4-2000-02 30.11.2016 12.03.2020 - 3 - Übersicht Betriebspläne Tagebau Hambach Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung Hauptbetriebsplan h2-1.1-2020-1 Hauptbetriebsplan 01.01.2021 - 31.12.2024 https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-hambach/ 14.09.2020 21.12.2020 31.12.2024 Rahmenbetriebsplan h2-1.2-2007-1 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 01.12.2011 12.12.2014 31.12.2030 Abschlussbetriebspläne h2-1.4-h2-3.6-1-1 Oberflächengestaltung und Rekultivierung der Außenkippe Sophienhöhe des Tagebaues Hambach 14.11.1974 15.06.1977 h2-1.4-h2-3.6-1-1 1. Nachtrag 05.01.1979 04.12.1979 h2-1.4-h2-3.6-1-1 2. Nachtrag 01.09.1980 30.03.1981 h2-1.4-1-3 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der Innenkippenüberhöhung von 1993 bis 2015 20.01.1992 12.11.1992 h2-1.4-1-3 1. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes 28.10.2003 27.01.2005 h2-1.4-1-3 2. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes (Wetterradar) 26.08.2008 29.05.2009 h2-1.4-1-3 3. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 15.09.2011 01.06.2012 h2-1.4-1-3 4. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 01.07.2016 11.01.2019 h2-1.4-1-3 5. Änderung 25.03.2021 21.12.2020 (Teilzulassung) - 4 - h2-1.4-1-3 Anpassung 5. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022 h2-1.4-1-4 Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen der Innenkippenüberhöhung 1993 - 2015 (sachlicher Teil II) 20.04.1994 23.02.1999 h2-1.4-1-4 1. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes 10.09.2007 02.09.2008 h2-1.4-2009-1 2. Änderung Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil II 16.06.2014 20.01.2016 h2-1.4-2016-1 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der Innenkippenüberhöhung für den Zeitraum nach 2020 (sachlicher Teil I) mit Änderung vom 13.07.2017 01.07.2016 11.01.2019 h2-1.4-2016-1 1. Änderung 13.07.2017 11.01.2019 h2-1.4-2016-1 2. Änderung 25.03.2021 21.12.2020 h2-1.4-2016-1 Anpassung 2. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022 - 5 - Übersicht Betriebspläne Tagebau Inden Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung Hauptbetriebsplan i5-1.1-2021-1 Hauptbetriebsplan für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-inden/ 01.07.2021 21.12.2021 31.12.2025 Rahmenbetriebsplan i5-1.2-2-1 Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 20.09.1984 29.06.1995 31.12.2045 i5-1.2-2-3 1. Änderung vom 05.06.1998 zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 05.06.1998 06.04.2000 i5-1.2-2009-1 2. Änderung vom 17.12.2010 zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 mit Ergänzungen vom 21.05.1990 17.12.2010 20.12.2012 Abschlussbetriebspläne i5-3.6-I-1 Betriebsplan für die Rekultivierung der Innenkippe des Tagebaus Inden – südlicher Teil – vom 23.1.1963 15.02.1963 08.04.1964 i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 14.06.1993 06.09.1993 i5-1.4-1-2/24 i5-1.4-1-2/28 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I vom 30.04.1985 für den Zeitraum bis 1995 30.04.1985 20.01.1987 i5-1.4-1-3/16 i5-1.4-1-3/17 Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 Teil I (1. Ergänzung vom 18.02.87 zum) Mulde für die geplante Mülldeponie Kreis Aachen 18.02.1987 23.10.1987 19.11.1987 i5-1.4-1-2 2. Ergänzung vom 19.07.1991 zum Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - des Tgb. Inden für den Zeitraum bis 1995 (Fläche westlich der L 241) 19.07.1991 31.03.1992 i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 - Teil I - 24.05.1993 14.06.1994 - 6 - und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 . Teil II - für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500) i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 24.05.1993 14.06.1994 55.15-8-22 Tgb. Inden; Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung des Tgb. Inden für den Zeitraum bis 1995; hier: 3. Ergänzung vom 12.06.95, Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der Deponie für bergbauliche Abfälle 12.06.1995 05.06.1996 i5-1.4-1-4 Abschlussbetriebsplan für den Zeitraum bis 1995, Teil II - Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 29.06.1987 30.04.1992 i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 - Teil I und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 Teil II - für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500) 24.05.1993 14.06.1994 i 5-1.4-2-1 Tagebau Inden, Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 2005 - 20.05.1992 20.12.1995 i5-1.4-2-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 2005 hier: 1. Änderung des Abschlussbetriebsplanes 11.05.1998 25.09.1998 i5-1.4-2000-1 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den Zeitraum von 1995 bis 2005 09.06.2000 17.07.2009 i 5-1.4-2003-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Zeitraum 2005-2024) für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I 13.10.2003 09.06.2005 i5-1.4-2003-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung ab 2005 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I, Nebenbestimmung 7 der Zulassung vom 09.06.2005 - Änderung des Wirtschaftswegenetzes- 05.09.2005 20.01.2006 i5-1.4-2003-2 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den Zeitraum von 2005 bis 2024 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I, 27.02.2007, 18.05.2009 27.02.2007 11.09.2009 i 5-1.4-2004-3 Tagebau Inden, Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für einen Teilbereich der ehemaligen Tagesanlagen Inden 28.05.2004 03.11.2004 i 5-1.4-2009-1 Tagebau Inden - Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für eine Teilfläche im Bereich der Betriebswerkstatt Weisweiler 30.11.2009 21.01.2010 - 7 - i5-1.4-2010-1 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Bereiche der neuen Kraftwerksreststoffdeponie II Tagebau Inden gemäß vorliegender Planfeststellung - sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung 08.04.2010 21.07.2010 i5-1.4-2013-3 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden II - sachlicher Teil I - 20.12.2013 02.03.2017 i5-1.4-2016-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II - Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den räumlichen Teilabschnitt II 13.06.2016 04.01.2019 qu36-1.4-2017-1 Abschlussbetriebsplan für das Kieswerk Inden 15.08.2018 07.02.2019 i5-1.4-2022-1 Abschlussbetriebsplan für einen Teilbereich der ehemaligen Tagesanlagen Inden 29.09.2022 22.02.2023 i5-1.4-2022-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil 1 – Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die Restfläche Braunkohlenpläne Inden I + II 30.11.2022 Rheinwassergütebericht Eignung der Rheinwasserqualität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser - Monitoring Garzweiler II 17.03.2023 166. Sitzung des Braunkohlenausschusses Dr. Nils Cremer Anl. 1 zu TOP 6 Gliederung„Der Weg des Rheinwassers“ –aktueller Planungsstand: Entnahmebauwerk und TransportleitungAnlass und AufgabenstellungRheinwassergüte Inhalt und Ergebnisse des BerichtsAktuelles Schwerpunktthema: Sicherung der WasserversorgungFazit2 „Der Weg des Rheinwassers“ –aktueller Planungsstand: Entnahmebauwerk und Transportleitung 3 Entnahmebauwerk bei Dormagen:Grobrechen im Bereich des Rheinufers mit Stababständen von 50 cm Passiv-Rechen im Uferbereich des Rheins mit einer Spaltenbreite von 10 mmSiebbandanlage im Pumpwerk (Deichvorland) mit einer Maschenweite von 1 mm TagebauseeGarzweilerTagebauseeHambachTagebauseeInden Entnahme Ökowasserwerke (Belüftung, Kiesfiltration) Anlass und Aufgabenstellung 4 Vorgabe aus dem Braunkohlenplan Garzweiler II Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser bis zur Erreichung von Grundwasserverhältnissen, die als endgültiger Zustand angesehen werden (Kap. 2.5, Ziel 1)Die Seefüllung soll 40 Jahre nach Beendigung der Auskohlung im Tagebau Garzweiler II abgeschlossen sein. Der Restsee ist mit [ ] Rheinwasserzu befüllen. (Kap. 2.6, Ziel)Vorgabe aus dem Monitoring Garzweiler IIBereits frühzeitig ist zu prüfen, ob die die Qualität des Rheinwassers für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser geeignetist (PHB – Kap. 6.6.4)Zuständigkeit: LANUV, Erftverband, RWE Power AGweitere Vorgaben (exemplarisch)Fachrecht (u. a. EG-WRRL, WHG)Standsicherheit der Böschungen RheinwassergüteRheinwasser besteht aus: Schmelzwasser, Niederschlagswasser, Grundwasser, Einleitungen gereinigter kommunaler und industrieller AbwässerAllgemeine chemisch-physikalische Parameter (ACP, Auswahl)pH-Wert: etwa 8,0Sauerstoff: etwa 10 mg/lNitrat: etwa 10 mg/lPhosphor gesamt: etwa 0,1 mg/lChlorid und Sulfat (jeweils): etwa 50 mg/lTOC (total organic carbon): etwa 3 mg/lSchwermetalleOrganische Spurenstoffe (Wirkstoffe und Metaboliten, z.B. von PSM, LHKW, Arzneimitteln, PFAS, PAK, Süßstoffen, Stimulantien, Korrosionsschutzmitteln)Organismen (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) 5 Messstelle Inhalt und Ergebnisse des BerichtsBewertung der Rheinwasserbeschaffenheit hinsichtlich der Schutzgüter …Rohwasser zur TrinkwassergewinnungGrundwasseroberirdische FließgewässerTagebauseegrundwasserabhängige Feuchtgebiete6 Konzept aus Monitoringsicht, das mit zunehmender zeitlicher Annäherung an die Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitung zu präzisieren istDie vollständige Detailprüfung wird Gegenstand der Einleiterlaubnis und der Genehmigungsverfahren sein Schutzgut GrundwasserAusgangssituation und TransportverhaltenGrundwasserkörper bergbaubedingt im schlechten mengenmäßigen Zustanddie meisten Grundwasserkörper sind durch Nitrat gefährdet, einige auch durch SulfatSpurenstoffe werden teilweise im Untergrund durch Adsorption zurückgehalten oder abgebautBeurteilung der anthropogenen Stoffeinträge nach Vorgaben vonWasserhaushaltsgesetzEU-Grundwasserrichtlinie GrundwasserverordnungPrüfung eventueller negativer Auswirkungen auf grundwasserabhängige FeuchtgebieteOberflächengewässerTrinkwasserDie Parameter der Grundwasserverordnung werden im Rheinwasser nach heutigem Erkenntnisstand eingehalten, so dass eine Infiltration vertretbar ist.7 z.B. Verschlechterungsverbot, Trendumkehr, Erreichen des guten Zustands z.B. guter chemischer Zustand,Erreichen der Bewirtschaftungsziele Schutzgut oberirdische FließgewässerAusgangssituationohne Infiltrationsmaßnahmen und Direkteinleitungen keine ausreichende WasserführungDrohender Verlust der FließgewässerbiozönoseSchutzanforderungen der anthropogenen Stoffeinträge nach Vorgaben vonEG-WasserrahmenrichtlinieOberflächengewässerverordnungBraunkohlenplan (Monitoringbezug – Bericht über die Beschaffenheit der Oberflächengewässer)Bundesnaturschutzgesetz und EU-Verordnung zu gebietsfremden ArtenDerzeit Einhaltung der Umweltqualitätsnormen(vergleichbar mit Grenzwerten) flussgebietsspezifischer Schadstoffe im Rhein Vereinzelte Überschreitungen (Allgemeine chemisch-physikalische Parameter, Stoffe des chemischen Zustand und gesetzlich nicht geregelte Stoffe) sowohl im Rhein als auch in Schwalm und NiersNach derzeitigem Wissensstand kein Eintrag von invasiven Arten (Unionsliste, Forschungsbericht des BfN)8 Infiltration von Rheinwasser: Wahrscheinlich ab 20369 Etwa 10 potenziell betroffene Wassergewinnungsstandorte (kürzeste Entfernung zwischen Infiltrationsanlage und Förderbrunnen: 300 m)Schutzgut Rohwasser zur Trinkwassergewinnung Infiltrationswassereinfluss im Rohwasser eines Wasserwerks 10 Schutzgut Rohwasser zur TrinkwassergewinnungInfiltrationswasseranteile: Ergebnis Modellrechnungen 1990 - 2030Hori.-Br. 1Hori.-Br. 2Beispiel:WW Gatzweiler(Mönchengladbach) 11 Etwa 10 potenziell betroffene Wassergewinnungsstandorte (kürzeste Entfernung zwischen Infiltrationsanlage und Förderbrunnen: 300 m)Bewertung auf Grundlage landesweit abgestimmter Verfahren Nutzung der Quartalsberichte des LANUV, exemplarischfür die Daten der Messstelle Düsseldorf-Flehe 2019Nach vorliegender Einschätzung ist das Rheinwasser nach einer Kiesfiltration [ ] und einer mehreren Hundert Meter langen Untergrundpassage [ ] im Normalfall als Rohwasser geeignetOb im Einzelfall [ ] eine erweiterte Wasseraufbereitung an einem Standort zur Trinkwassergewinnung erforderlich ist, muss [ ] von den zuständigen Stellen zusammen mit den Wasserwerksbetreibern erörtert und entschieden werden Schutzgut Rohwasser zur Trinkwassergewinnung 12 Aktuelles Schwerpunktthema: Sicherung der WasserversorgungZusammenstellung des Kenntnisstandes zu den Auswirkungen einer Umstellung von Sümpfungs- auf Rheinwasser im Zustrom auf Gewinnungsanlagen der Öffentlichen WasserversorgungAussagen zur Betroffenheit der Standorte – qualitativ und quantitativKlärung offener Fragen hinsichtlich des Prozessverständnisses zum Verhalten von im Rheinwasser enthaltenen Stoffen bei der Untergrundpassage (extern)Zeitplanung, bis wann welche offenen Punkte geklärt sein müssen, um eventuell erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung an den betroffenen Standorten benennen und rechtzeitig umsetzen zu könnenInformation und Unterstützung insbesondere der Wasserversorgungsunternehmen und der Behörden bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung der abgestimmten MaßnahmenFachliche Bearbeitung und Abstimmung federführend durch den Erftverband(bereits 3 Abstimmungstermine in 2023) Monitoring Garzweiler II – AG Wasserversorgung – UAG Infiltrationswasser FazitSchutzgutbezogener Bewertungsvorschlag der Rheinwasserbeschaffenheit aus Sicht der am Monitoring Garzweiler II beteiligten InstitutionenDer Bericht stellt ein Konzept dar, das mit zunehmender zeitlicher Annäherung an die Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitung zu präzisieren istEine vollständige Detailprüfung wird Gegenstand der Einleiterlaubnis und des / der zugehörigen Genehmigungsverfahren(s) seinDer Bericht zeigt auf, an welchen Stellen vertiefende Untersuchungen bereits angelaufen bzw. noch erforderlich sind, um eine schutzgutverträgliche Nutzung des Rheinwassers zu ermöglichenDie bisherigen positiven Annahmen der braunkohlen- und landesplanerischen Festlegungen für die Überleitung und Verwendung von Rheinwasser können auch nach dem Ergebnis des vorliegenden Monitoringberichtes für alle Schutzgüter bestätigt werdenDie Entwicklungen sollten durch ein intensives wasserwirtschaftliches Monitoring begleitet werden13 Rheinwassergütebericht - Eignung der Rheinwasserqualität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser - Monitoring Garzweiler II 166. BKA-Sitzung am 17.03.2022 – Vortrag Dr. Nils Cremer, Erftverband Abkürzungsverzeichnis: Folie 4: PHB Projekthandbuch Monitoring Garzweiler II EG-WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie WHG Wasserhaushaltsgesetz Folie 5: PSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel LHKW Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe PFAS Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (oder -substanzen) PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe Folie 8: BfN Bundesamt für Naturschutz Anl. 2 zu TOP 6 Naturschutz-orientierte Landschaftsentwicklung in und um den Tagebau Hambach AG Tagebau Hambach der Naturschutzverbände und Biologischen Stationen in den Kreisen Düren und Rhein-Erft Vorstellung im Braunkohleausschuss am 17. März 2023 Anl. zu TOP 7 Großbeweidungsprojekt im rekultivierten Tagebau Hambach „Behütete Landschaft – Weidewald und rheinische Savanne“ • Umsetzung vom Ende des Braunkohleabbaus ab 2030 (ggfls. schon früher ab 2028), während der Befüllung des Hambach-Sees und darüber hinaus • Naturschutzentwicklung als Leitmotiv • Management der Thematik „Natur auf Zeit“ • Gelenkte Sukzession • Schaffung einer auch für die Naherholung hochattraktiven Landschaft • National bedeutsames Gesamtprojekt Leitgedanken und Rahmenbedingungen (1): • Die Flächen bleiben überwiegend noch Jahrzehnte in der Bergaufsicht und sind nicht frei zugänglich. • Der größte Teil des Tagebaus wird mit extrem nährstoffarmem tertiärem Boden zurückgelassen. • Fachliche Notwendigkeit einer funktionalen Waldbrücke (abgeleitet aus dem Artenschutzrecht). • Bedeutsames Entwicklungsgebiet für Offenlandbiotope und -arten (mit oder auch ohne Lenkung) • Anknüpfung an historische Nutzungsformen • Schwerpunkt der Projekt-Umsetzung auf den Rekultivierungsflächen inkl. der Ränder und Übergänge zum Tagebau Hambach unter Einbeziehung des Tagebaus in der Befüllungsphase, soweit technisch möglich und sinnvoll. • Kernflächen sind Teilflächen der in Rekultivierung befindlichen überhöhten Innenkippe, unter Einbindung der Ränder (mit quartärem Untergrund aufgefüllte Bereiche). Dies bedeutet hier eine Einschränkung der forstlichen Nutzung im herkömmlichen Sinne. Die landwirtschaftlichen Belange für den Ackerbau werden im Kern nicht berührt. Leitgedanken und Rahmenbedingungen (2): • Langfristig nachhaltig mit funktionaler Biotop-Ablösung in der Zeitentwicklung. • Hier entstehen - abhängig vom Management - über die Jahrzehnte geeignete Biotopqualitäten, die den mit steigendem Seespiegel weichenden besonderen Arten des Tagebaus hochwertige Ausweichmöglichkeiten bieten (Projekt als CEF-Maßnahme). • Der Tagebau mit seinen überwiegend extrem nährstoffarmen Böden lässt nur eine sehr dünne Beweidungsdichte mit sehr genügsamen Tierarten/Rassen im Tagebau zu. • Eine Integration von mehreren landwirtschaftlichen Betrieben in das Projekt (Unterhaltung der Infrastruktur, Betreuung des Tierbestands, Vermarktung) ist möglich, bzw. notwendig. • Ergänzende Landschaftspflege durch von den Biostationen mit betriebenen Landschaftspflegehof, der auch die Öffentlichkeitsarbeit betreibt (Trägerschaft des Landschaftspflegehofs noch offen). • Eine allmähliche touristische Erschließung ist genauso integrierbar, wie auch die partielle Nutzung von Hangflächen für Fotovoltaik. Ausgangssituation im Zeitraum 2030 bis 2040 kombiniert mit Zielbiotopen • Funktionaler Biotopverbund („Waldbrücke“) im Süden des Tagebaus • Entwicklung von interessanten Offenlandbiotopen und -arten im rekultivierten Tagebau Ausgangssituation im Zeitraum 2030 bis 2040 kombiniert mit Zielbiotopen • Funktionaler Biotopverbund („Waldbrücke“) im Süden des Tagebaus • Entwicklung von interessanten Offenlandbiotopen und -arten im rekultivierten Tagebau Großbeweidungsprojekt „Behütete Landschaft“ ohne Manheimer Bucht Ursprüngliche Projektabgrenzung Großbeweidungsprojekt „Behütete Landschaft“ mit Manheimer Bucht Projektabgrenzung Gesamtgröße: 3.900 ha = 39 km² Projektphase 1: 2030 bis 2040 Seefüllung bis ca. ein Viertel Photovoltaik und andere Nutzungen grundsätzlich integrierbar Seefüllung bis ca. ein Viertel Zuwegung Freizeitnutzung PV-Konfliktzone Zuwegung Freizeitnutzung RWTH-Projekt PV-Anlagen Gesamtgröße: 3.600 ha = 36 km² (ohne PV-Konfliktzone) Rheinwasser- leitung Projektphase 1: 2030 bis 2040 Seefüllung bis ca. ein Viertel • Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Extensiver Eichen-Hutewald Silbergras- Pionierrasen/Sandmagerrasen Projektphase 1: 2030 bis 2040 Seefüllung bis ca. ein Viertel • Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Extensiver Eichen-Hutewald Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ Zwergstrauchheiden Silbergras- Pionierrasen/Sandmagerrasen Projektphase 1: 2030 bis 2040 Seefüllung bis ca. ein Viertel • Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Extensiver Eichen-Hutewald Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ Zwergstrauchheiden Silbergras- Pionierrasen/Sandmagerrasen Halboffene Weidelandschaft Projektphase 1: 2030 bis 2040 Seefüllung bis ca. ein Viertel • Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • Extensiver Eichen-Hutewald Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ Zwergstrauchheiden Silbergras- Pionierrasen/Sandmagerrasen Extensiver Eichen-Hutewald Halboffene Weidelandschaft „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Halbtrockenrasen „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Borstgrasrasen „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Zwergstrauchheiden „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Kleingewässer „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Extensiver Eichen-Hutewald „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Ganzjahresbeweidung mit verschiedenen Arten, zum Teil in halbwilder Haltung „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Ganzjahresbeweidung mit verschiedenen Arten, zum Teil in halbwilder Haltung „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Ganzjahresbeweidung mit verschiedenen Arten, zum Teil in halbwilder Haltung „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Naherholung und touristische Erschließung grundsätzlich integrierbar „Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume Projektphase 1: 2030 bis 2040 Seefüllung bis ca. ein Viertel • 1.000 ha Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 1.780 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 425 ha Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 900 ha Extensiver Eichen-Hutewald Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ Zwergstrauchheiden Silbergras- Pionierrasen/Sandmagerrasen Extensiver Eichen-Hutewald Halboffene Weidelandschaft Projektphase 1 a: (2028) 2030 bis 2035 (Pilotphase 1) Seefüllung bis ca. ein Viertel Pilotphase 1 840 ha Pilotphase 1 840 ha Pilotphase 2 420 ha Projektphase 1 b: 2035 bis 2040 (Pilotphase 2) Erweiterung ab 2040 2.340 ha • 920 ha Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 1.570 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 440 ha Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald Pilotphase 1 840 ha Pilotphase 2 420 ha Projektphase 2: ab 2040 (Erweiterung) • 1.570 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 440 ha Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald Projektphase 2: 2040 bis 2055 Seefüllung bis ca. zur Hälfte • 650 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt • 440 ha Halboffene, baumdurchsetzte Weidelandschaft mit Sand-/Halbtrocken- u. Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden • 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald Projektphase 3: 2055 bis 2070 Seefüllung bis ca. Dreiviertel • 440 ha Halboffene, baumdurchsetzte Weidelandschaft mit Sand-/Halbtrocken- u. Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden • 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald Projektphase 4: 2070 bis 2090 Seefüllung bis Voll Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Neue Leitentscheidung Neue Leitentscheidung: Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorgehen 17. März 2023 Sitzung des BKA 1 Anl. zu TOP 8 Neue Leitentscheidung Welche Aufgabe hat die neue Leitentscheidung?•Koalitionsvertragumsetzen und räumliche Aspekte der Eckpunktevereinbarungvom 4. Oktober 2022 für die Raumordnung übersetzen.•Wichtige Leitplanken, insbesondere für die Braunkohlenplanung (Braunkohlenausschuss).•Konzentration auf wesentliche Änderungen, da erneut beschleunigter Kohleausstieg bis 2030 kaum Zeit lässt. •Leitentscheidung 2021 bleibt zum Teil erhalten. Neue Leitentscheidung Wie kommen wir zu den Inhalten für die neue Leitentscheidung? 3 „Zukunftsvertrag“„Zukunftsvertrag“Eckpunkte-vereinbarungEckpunkte-vereinbarungFachgesprächsreihe & Dialoge mit Akteuren und BetroffenenFachgesprächsreihe & Dialoge mit Akteuren und BetroffenenInhalte für Entscheidungssätze als Dialog-ThesenInhalte für Entscheidungssätze als Dialog-ThesenNeue LeitentscheidungNeue LeitentscheidungEntwurf MWIKEEntwurf MWIKEDialogveranstaltungen & StellungnahmenDialogveranstaltungen & StellungnahmenAbstimmung LandesregierungAbstimmung LandesregierungKoalitionsvertrag„...zu den räumlichen Folgen des vorgezogenen Kohleausstiegs und Regelungsbedarfen.“weitere Veranstaltungen vorgesehen „... Über den März hinaus.“„...bis zeitnah nach der Sommerpause.“Veranstaltungen am 8. und 11.03. Neue Leitentscheidung Welche Entscheidungssätze werden vorgeschlagen? 4 Abschluss und Wiedernutzbarmachung Garzweiler1.Neue Abbaugrenzen für den Kohleausstieg 20302.Rekultivierung als Fundament für eine nachhaltige Entwicklung 3.Vielfältig nutzbarer Restsee4.Neue Räume für nachhaltige EntwicklungenLebenswerte Orte der Zukunft5.Ende der Umsiedlungen6.Zukunftsdörfer in Erkelenz und Merzenich Neue Leitentscheidung ES 1: Neue Abbaugrenzen für den Kohleausstieg 2030 5 Restliches Abbaufeld gemäß Kohleausstiegsgesetzweiterer Bergbau nur noch mit zwingender Flächeninanspruchnahme 5 Dörfer und Feldhöfe bleiben erhalten, grundsätzlich 400 m-AbstandHolzweiler 500 m-Abstand Neue Leitentscheidung ES 2: Rekultivierung als Fundament für eine nachhaltige Entwicklung 6 Nachhaltige Rekultivierung unter Berücksichtigung der Belange von Kommunen, Wasserwirtschaft, Naturschutz (Flächen mit geringem Lössauftrag) und Klimaanpassung, Landwirtschaft und erneuerbarer EnergienAbraumverbringung grundsätzlich wieder im Abbaufeld, östliches RestlochOberflächengestaltung und Massendepots frühestmöglich abschließen/ auflösen sowie auf Nachfolgenutzung ausrichtenStandsichere Böschungs- und Uferbereiche gestalten für vielfältige Nutzungsoptionen inkl. Zwischennutzungen für erneuerbare Energien und Natur auf Zeit sowie in gutem Ausgleich mit Seezugängen Neue Leitentscheidung ES 3: Vielfältig nutzbarer Restsee 7 kompakter und naturnaher Restsee westlich A 44n, großer Abstand zu ungekalkten Kippen und mit Ablauf zur Niers Klimaresiliente Gewässerentwicklung mit Seewasserqualität für eine nachhaltig stabile Seeökologie und Flächen für vielfältige Nutzungen (Freizeit- und Erholung sowie Naturschutz und Biotopverbund).Befüllung möglichst binnen 40 Jahrengesamtheitliche Wasserwirtschaft mit Bestand der bisherigen wasserwirtschaftlichen Ziele, Anpassung an Tagebauveränderungen Neue Leitentscheidung ES 4: Neue Räume für nachhaltige Entwicklungen 8 Bergbau-Folgelandschaft als vielfältiger Zukunftsraum für nachhaltige Siedlungsentwicklung, Freizeit- und Erholung, Ausbau erneuerbarer Energien,Biotopverbund mit Gewässer-, Offenland- und Waldflächen (ausgehend von den Bürgerwäldern) für das Rheinische Kernrevier und vernetzt mit umliegendem Agrar- und Siedlungsraum,zukunftsfähige Landwirtschaft.A 61 zwischen Mönchengladbach und Titz entfällt: bestehendes Autobahnnetz ertüchtigen, bisherige Verkehrsplanung für Garzweiler I/II aufgrund neuer Rahmenbedingungen überprüfen und anpassen, moderne Mobilitätsaspekte berücksichtigen Neue Leitentscheidung ES 5: Ende der Umsiedlungen 9 Sozialverträgliches, vorgezogenes Ende der Umsiedlungen in den 5 Dörfern Entscheidung über die Teilnahme an gemeinsamer Umsiedlung nach Erkelenz-Nord bis ? Neue Leitentscheidung ES 6: Zukunftsdörfer in Erkelenz und Merzenich 10 5 Dörfer werden wie Morschenich zu „Orten der Zukunft“Leitbild: Klimaneutralität, klimaangepasstes, flächensparendes und ressourcenschonendes Bauen sowie hohe Anforderungen an Planen & Zusammenleben (als Basis für die kommunalen Konzepte)Land unterstützt mit Raumordnung und Förderung Flächenaufnahme in die PSW.GmbHRückkauf: ab ? für frühere Bewohner/innen mit Umsiedlerstatus, Voraussetzungen ist Mitwirkung an kommunalem Konzept, kein Rechtsanspruch auf früheres Wohneigentum. Neue Leitentscheidung Vielen Dank!Dr. Alexandra RenzMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein Westfalen Gruppe 73| Landesplanung und RaumordnungTelefon: +49 211 61772 - 539E-Mail:alexandra.renz@mwike.nrw.deBildmaterial: Eigene.11
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0806
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 16.06.2023
- Erstellt
- 19.05.2023 13:17