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BKA 0806

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 17.03.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 16.06.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 16.06.2023, TOP 2.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 17.03.2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Final_Niederschrift_komplett_BKA 17.03.2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 17.03.2023)

648 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0806 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Eva Kuhl 
Telefon 0221 / 147 - 4871 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 26.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 16.06.2023 2. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 166. Sitzung des Braun-
kohlenausschusses vom 17.03.2023 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt die Niederschrift. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 2_Final_Niederschrift_komplett_BKA 17.03.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 2_Final_Niederschrift_komplett_BKA 17.03.2023)

87427 Zeichen

Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der 
166. Sitzung des Braunkohlenausschusses
am Freitag, dem 17. März 2023, 
von 10:04 Uhr bis 13:26 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Stefan Götz (CDU)

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 2 –
Tagesordnung und Beschlüsse 
1  Feststellung der Tagesordnung 5 
2  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 
5 165. Sitzung des Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022 
Drucksache Nr. BKA 0800
Der Braunkohlenausschuss genehmigt das Protokoll mit den gewünschten 
Änderungen einstimmig. 
3  Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit 
6 dem Braunkohlenausschuss 
Drucksache Nr. BKA 0804
Der Braunkohlenausschuss erteilt der Regionalplanungsbehörde Köln 
gegen die Stimmen der Vertreterin der Naturschutzverbände und der 
Vertreterin von DIE LINKE. mehrheitlich sein Einvernehmen zu der durch die 
RWE Power AG beantragten Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I. 
4  Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, hier: Festlegung des Verfahrens zur 
6 
Durchführung der erforderlichen Änderungen im Tagebau Frimmersdorf und 
Festlegung des Verfahrens zur landesplanerischen Sicherung des Seeablaufs 
Drucksache Nr. BKA 0801 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass die Regionalpla-
nungsbehörde die Änderung des Braunkohlenplans Garzwei-
ler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem
gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braun-
kohlenplans Garzweiler II und seine Erweiterung um die
Änderung der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braun-
kohlenplanes Frimmersdorf durchführen soll.
2. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass für die landesplane-
rische Sicherung des erforderlichen Seeablaufs Tagebausee
Garzweiler in die Niers ein eigenständiges Braunkohlenplan-
verfahren mit Umweltprüfung durchgeführt wird.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 3 –
5  Mündl. Beantwortung des Fragenkatalogs zu den Betriebsplänen 8 
Vortrag von Wolfgang Dronia (Bergbehörde) 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 
6  Vorstellung des Rheinwassergüteberichts 12 
Vortrag von Dr. Nils Cremer (Erftverband) 
Drucksache Nr. BKA 0799 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 
7  Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf 
Tagebauflächen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) 14  
Vortrag von Christian Chmela 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 
8  Neue Leitentscheidung: Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und weiteres 
Vorgehen 14 
Vortrag von Dr. Alexandra Renz 
8.1 
14 
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 
zur neuen Leitentscheidung 
Drucksache Nr. BKA 0805 
Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 1 bis 3 des Antrags bei 
einigen Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ 
DIE GRÜNEN mehrheitlich zu. 
Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 4 bis 5 des Antrags bei 
einigen Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ 
DIE GRÜNEN sowie der Vertreterin der Naturschutzverbände mehrheitlich 
zu.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 4 –
9  Anträge 
9.1 
20 
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022: 
Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz 
Drucksache Nr. BKA 0798 
Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag bei einigen Enthaltungen mit 
den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen von Dieter Spalink 
(SPD) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. 
10  Anfragen 21 
10.1  Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: 
21 Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen 
Drucksache Nr. BKA 0802 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
10.2  Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 05.03.2023: 
22 
Den Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier 
noch einmal neu denken 
Drucksache NR. BKA 0803 
11. Mitteilungen
11.1  der Bezirksregierung 22 
11.2  des Vorsitzenden 22 
* * *

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 5 –
1  Feststellung der Tagesordnung 
Vorsitzender Stefan Götz begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Ein-
ladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungswünsche zur Tages-
ordnung ergeben sich nicht. Er entschuldigt den Regierungspräsidenten und heißt sodann 
Denise Viola als neue Leiterin der Geschäftsstelle willkommen. Anschließend gedenkt der 
Braunkohlenausschuss des verstorbenen Karl Schavier mit einer Schweigeminute. Seine Nach-
folge als Sprecher der CDU-Fraktion trete Harald Zillikens an. 
2  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 165. Sitzung des 
Braunkohlenausschusses vom 25.11.2022 
Drucksache Nr. BKA 0800 
Peter Feron (CDU) erinnert zur Beschlussfassung zur Rheinwassertransportleitung an seinen 
Hinweis, seine Zustimmung zum Beschlussentwurf zur geänderten Formulierung des Ziels 1 in 
Kapitel 3.6 Wasserwirtschaft gebe er nur, um den weiteren zeitkritischen Verfahrensablauf nicht 
zu gefährden, was im Protokoll vermerkt werden möge.  
Eine wesentliche Grundaussage des unter Tagesordnungspunkt 3.1 diskutierten Gutachtens 
halte er zudem für falsch und die entsprechende Frage, um es in den richtigen Kontext zu 
stellen, für unbeantwortet, was ebenfalls ins Protokoll aufgenommen werden möge. 
Josef Johann Schmitz (SPD) vermisst die im Protokoll vermerkte Karte des Geologischen 
Dienstes über die Kohleflöze als Anlage 7. 
Vorsitzender Stefan Götz stellt klar, der Geologische Dienst habe die Karte noch nicht gelie-
fert, die deshalb nachgereicht werden müsse. 
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE.) moniert, ihre Anfrage sei nicht im Nachgang schriftlich beant-
wortet worden, was aber nach § 9 der Geschäftsordnung zu erfolgen habe. 
Michael Hildemann (SPD) erinnert an seine Frage an die Landesregierung, wann sie den Ent-
wurf der Leitentscheidung in den kommunalen Räten vorstellen wolle. Die Landesregierung 
habe zugesichert, im Februar oder März eine erste Rückmeldung zu geben, was aber nicht im 
Protokoll wiedergegeben werde, sodass er um Ergänzung bitte. 
Der Braunkohlenausschuss genehmigt das Protokoll mit den gewünschten Ände-
rungen einstimmig.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 6 –
3  Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braun-
kohlenausschuss 
Drucksache Nr. BKA 0804 
Josef Johann Schmitz (SPD) weist darauf hin, die verteilte Zeichnung zeige eine Brücke über 
den Lamersdorfer Kanal, allerdings ohne verkehrliche Anbindung, die der Braunkohlenplan für 
Inden aber vorsehe, sodass man die zeichnerische Darstellung entsprechend anpassen möge, 
was zugesagt wurde. 
Manfred Waddey (GRÜNE) führt aus, der Regionalplanentwurf enthalte den Tagebau Inden 
nicht mehr als weißen Fleck, sondern übernehme nun die Rekultivierungsziele des Braunkoh-
lenplans in der regionalplanerischen Darstellung. Ihn interessiere, ob der Regionalplan durch 
die beabsichtigte Änderung auch geändert werden müsse. 
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung)  bestätigt daraufhin, der Entwurf des Regionalplans 
müsse in der Tat angepasst werden, der aber ohnehin in die zweite Offenlage gehe. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) kündigt an, der Beschlussvorlage nicht zu-
zustimmen. Zwar müsse ein See entstehen, aber das Ziel einer ruhigen Erholung werde in ein-
zelnen Bereichen nicht erreicht. 
Der Braunkohlenausschuss erteilt der Regionalplanungsbehörde Köln gegen die 
Stimmen der Vertreterin der Naturschutzverbände und der Vertreterin von DIE 
LINKE. mehrheitlich sein Einvernehmen zu der durch die RWE Power AG bean-
tragten Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I. 
4  Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, hier: Festlegung des Verfahrens zur Durch-
führung der erforderlichen Änderungen im Tagebau Frimmersdorf und Festlegung 
des Verfahrens zur landesplanerischen Sicherung des Seeablaufs   
Drucksache Nr. BKA 0801 
(keine Wortmeldung) 
Der Braunkohlenausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
1. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass die Regionalplanungsbehörde
die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und des Braunkohlenplans

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 7 –
Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des 
Braunkohlenplans Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der 
Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf 
durchführen soll. 
2. Der Braunkohlenausschuss beschließt, dass für die landesplanerische Siche-
rung des erforderlichen Seeablaufs Tagebausee Garzweiler in die Niers ein
eigenständiges Braunkohlenplanverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt
wird.
RD’in Brüggemann (Bezirksregierung) ergänzt, der Vorentwurfsbeschluss müsse durch die 
Verschiebung der Leitentscheidung zunächst noch einmal mit der Landesplanungsbehörde be-
sprochen werden, sodass er nicht in der Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II im Mai auf der 
Tagesordnung stehen werde. Die Beratung über den Seeablauf könne nicht in der Arbeitskreis-
sitzung am 25. September stattfinden, weil die erforderlichen Unterlagen bis dahin noch nicht 
hergestellt werden könnten. 
Gudrun Zentis (GRÜNE)  bittet um nähere Erläuterungen zur Verschiebung des Verfahrens 
zum Seeablauf. 
RD’in Brüggemann (Bezirksregierung) führt aus, das Verfahren zum Seeablauf werde weit-
gehend parallel zur Braunkohlenplanänderung Garzweiler mit etwas Nachlauf durchgeführt. 
Dies schade nicht, weil der Seeablauf erst gegen Ende der Seebefüllung gebraucht werde. Es 
gehe um die rein landesplanerische Sicherung der Flächen. Die Verzögerung beruhe auf dem 
Umstand, dass RWE für das dafür erforderliche Braunkohlenplanverfahren die benötigte Pla-
nungsvorlage einreichen müsse. Dafür warte man aber noch auf das Grundwassermodell, das 
auch für das Änderungsverfahren dringend gebraucht werde, und müsse auch noch Fragen zur 
möglichen Trassenführung beantworten. 
Gudrun Zentis (GRÜNE)  regt eine Zwischennutzung an, die der Regionalplan vorsehen 
könnte. 
Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, die Zeitabläufe der einzelnen Verfahren in der nächsten 
Sitzung des Ältestenrates zu besprechen.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 8 –
5  Mündl. Beantwortung des Fragenkatalogs zu den Betriebsplänen 
Vortrag von Wolfgang Dronia (Bergbehörde), als Anlage beigefügt. 
Wolfgang Dronia (Bergbehörde) trägt anhand der Präsentation „Betriebspläne zur Umset-
zung des Braunkohlenplans“ vor. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) meint, die Ausführungen von Wolfgang Dronia müssten wört-
lich ins Protokoll aufgenommen werden. 
Vorsitzender Stefan Götz hält die gezeigte Präsentation für ausreichend, die im Nachgang zu 
Protokoll genommen werde. 
Wolfgang Dronia (Bergbehörde) bestätigt, seine Unterlagen sollten zu Protokoll genommen 
werden, und bietet an, weitere Fragen schriftlich zu beantworten. 
Horst Lambertz (GRÜNE) bemängelt, die meisten der schriftlich eingereichten zwölf Fragen 
seiner Fraktion habe Wolfgang Dronia nicht konkret behandelt. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) bittet darum, die regionalen und überregionalen Alternativ-
routen der L12 konkret zu benennen. Auch wolle er wissen, ob die sozialen Belange der in den 
Dörfern verbleibenden Anwohner bei der Genehmigung geprüft würden, zumal die Sozialver-
träglichkeit einen Prüfungspunkt des Braunkohlenplans und damit vermutlich auch des Haupt-
betriebsplans ausmache. 
Manfred Waddey (GRÜNE) erläutert, die Abschlussbetriebspläne enthielten konkrete Vorga-
ben für die Rekultivierung. Dafür müssten sie die raumordnerischen Vorgaben des Braunkoh-
lenplans einhalten. In diesem Zusammenhang fragt er nach möglichen Eingriffen in die Pla-
nungshoheit der betroffenen Kommunen. 
Wolfgang Dronia (Bergbehörde) zeigt sich überrascht von dem Vorwurf, einige Fragen blie-
ben unbeantwortet, und bittet um konkrete Benennung. Die alternativen Routen zur L12 lägen 
nicht in der Zuständigkeit seiner Behörde. Die Sozialverträglichkeit müsse im Braunkohlenplan 
beraten werden, dessen Festlegungen die Bergbehörde der Zulassung der Abschlussbetriebs-
pläne zugrunde lege. Die Kommunen müssten deshalb auch ihre Belange in den Braunkohlen-
plan einbringen. Änderungswünsche müssten frühzeitig geklärt werden. Auch zum Abschluss-
betriebsplan Inden hätten sich RWE und die indeland GmbH in vielen Gesprächen 
ausgetauscht. Die Bergbehörde prüfe die Einhaltung der Belange des Bundesberggesetzes und 
die Kompatibilität des Abschlussbetriebsplans mit dem Braunkohlenplan.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 9 –
Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, die Grünen sollten im Nachgang zur Sitzung direkt mit 
Wolfgang Dronia über die offenen Fragen sprechen, die gegebenenfalls schriftlich beantwortet 
werden müssten. 
Josef Johann Schmitz (SPD)  fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Zwischennutzung von 
Flächen, die noch der Bergaufsicht unterstünden, um sie vorzeitig beplanen und baulich nutzen 
zu können. 
Rainer Thiel (SPD)  möchte wissen, ob die Sonderflächen im Abschlussbetriebsplan oder in 
einer separaten Regelung behandelt würden, die für die Abschlussbetriebspläne eine be-
stimmte Richtung vorgebe. 
Dieter Spalink (SPD)  bittet darum, ein Prüfszenario innerhalb eines Abschlussbetriebsplans 
im Nachgang zu Protokoll zu geben, um besser einschätzen zu können, warum sich die Ge-
nehmigungsdauern so stark unterschieden. Wenn Wolfgang Dronia die regionalen und über-
regionalen Alternativen zur L12 trotz seiner Nichtzuständigkeit schon anspreche, müsse er dazu 
auch näher ausführen. Tatsächlich gebe es nämlich weder eine regionale noch eine überregio-
nale Alternative. 
Vorsitzender Stefan Götz weist darauf hin, die L12 werde noch unter einem anderen Tages-
ordnungspunkt behandelt. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) vermisst den vierten Hauptbetriebsplan bis 
Ende 2024, dem dann der fünfte inklusive der Manheimer Bucht folge. Das Braunkohlenplanän-
derungsverfahren werde in diesem Herbst auf den Weg gebracht, sodass sie wissen wolle, wie 
man beides zeitlich und rechtlich in Einklang bringen könne. 
Wolfgang Dronia (Bergbehörde) erläutert, eine Folgenutzung werde grundsätzlich erst nach 
dem Ende der Bergaufsicht möglich. Allerdings müssten die Tagebauseen über Jahrzehnte hin-
weg befüllt werden, was eine Zwischennutzung erforderlich mache, die grundsätzlich möglich 
sei. Die konkrete Genehmigung beispielsweise einer PV-Anlage erteile nicht die Bergbehörde, 
die aber mit Blick auf die Sicherheit die Möglichkeiten prüfe. 
Der Abschlussbetriebsplan enthalte die Sonderflächen noch nicht, die aber Bestandteil des 
endgültigen Abschlussbetriebsplans für das Gesamtkonzept würden. Er weist darauf hin, diese 
Flächen würden bis zum endgültigen Ende des Braunkohlenabbaus benötigt, um die Massen 
zu bewegen.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 10 –
Rainer Thiel (SPD) präzisiert, das übergeordnete Ziel der Wiedernutzbarmachung und Rekul-
tivierung solle für die Sonderflächen nicht gelten. Insofern möchte er wissen, ob die Bergbe-
hörde keine rechtliche Regelung benötige, die Sonderflächen eben gesondert zu betrachten. 
Wolfgang Dronia (Bergbehörde)  antwortet, die Sonderflächen müssten Bestandteil des 
Braunkohlenplans Garzweiler II werden. In einem nächsten Schritt würden dann die Ziele fest-
gelegt und im Abschlussbetriebsplan konkretisiert.  
Zum gewünschten Prüfszenario führt er aus, die zeitlichen Verzögerungen beruhten in der Re-
gel auf dem Beteiligungsverfahren, in dem berechtigte Interessen mitgeteilt würden, über die 
man mit dem Unternehmen diskutieren müsse. § 55 des Bundesberggesetzes enthalte einen 
Prüfkatalog für alle Betriebspläne. Dabei handele es sich um eine gebundene Entscheidung, 
sodass die Bergbehörde beim Vorliegen der Voraussetzungen die Zulassung aussprechen 
müsse.  
Sodann verweist er zum Prüfszenario auf Folie 3 seiner Präsentation und spricht von einem 
Zeitraum in der Vergangenheit von 10 bis 15 Jahren, weil die Regelungen aufgrund der stän-
digen Änderungen sehr häufig hätten angepasst werden müssen, was die Bergbehörde sehr 
stark herausfordere. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) stellt klar, das Braunkohlenplanänderungs-
verfahren für den Tagebau Hambach werde Ende 2024 noch nicht abgeschlossen sein. Der 
fünfte Hauptbetriebsplan regele aber Ausmaß, Umfang und Gestaltung der Manheimer Bucht. 
Wolfgang Dronia (Bergbehörde) erläutert, gegenwärtig gebe es drei Rahmenbetriebspläne; 
ein vierter werde nicht mehr kommen. Bei den Hauptbetriebsplänen spreche man über we-
sentlich mehr als vier. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände)  wendet ein, nach dem vierten werde ge-
genwärtig nördlich der A4 abgebaut. 
Harald Zillikens (CDU)  spricht erhebliche Flächen an, die nun nicht mehr für den Tagebau 
Garzweiler II in Anspruch genommen würden, aber noch unter Bergrecht stünden. Er möchte 
wissen, in welchem Zeitraum diese Flächen aus dem Bergrecht entlassen werden könnten, um 
sie der Stadt Erkelenz planerisch wieder voll zur Verfügung zu stellen. 
Peter Feron (CDU) weist darauf hin, bei den Leitentscheidungen, die die Bergbehörde berück-
sichtige, handele es sich zunächst einmal um die politische Willenserklärung der Landesregie-
rung. Die Ansprüche der Region müssten in das Braunkohlenplanverfahren eingebracht wer-
den, wo die endgültige Abwägung erfolge. Insofern interessiere ihn, wie die Bergbehörde mit

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 11 –
Betriebsplänen während des noch laufenden Braunkohlenplanverfahrens umgehe, zumal wenn 
sie sich dabei lediglich auf die Leitentscheidung stütze. Möglicherweise sei nämlich der Tage-
bau Garzweiler II vor dem dazugehörigen Braunkohlenplanverfahren beendet. Insofern müsse 
man mit den im Braunkohlenausschuss diskutierten Abwägungsfragen und der Notwendigkeit 
der Tagebaufortführung umgehen und sich deshalb zukünftig laufend über die Betriebsplan-
genehmigungen austauschen, um Vorfestlegung zu vermeiden. Im Gespräch bleiben möge 
man auch über die Sicherstellung der Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung im Zusam-
menhang mit § 55 des Bundesberggesetzes. 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE)  versichert, im Rahmen der gebundenen Entscheidungen ver-
suchten Bergbehörden bestmöglich, die politische Willensbildung in der Leitentscheidung, im 
Braunkohlenplan und der Kommunen zu berücksichtigen. Dabei spreche man über einen 
Drahtseilakt, wie Peter Feron zu Recht beschreibe, weil die Abläufe in den nächsten Jahren nicht 
mehr nacheinander stattfänden. Auch RWE stehe dafür, das Ganze bei den beantragten Be-
triebsplänen im Blick zu behalten. Alle wollten vernünftige Entscheidungen treffen, sodass man 
doch steuern könne, was Landesregierung und Bergbehörde bislang schon täten. 
Ulrich Göbbels (FDP) erinnert daran, nach den alten Plänen würde es die L12 gar nicht mehr 
geben, um an ihrer Stelle die Ersatzstraßen außen herum laufen zu lassen. Insofern gehe er 
davon aus, dass sie in den aktuellen Plänen gar nicht mehr enthalten sein könne. 
Andreas Heller (CDU)  spricht sich dafür aus, angesichts der Geschwindigkeit der Verfahren 
„out of the box zu denken“ und sich dazu zu verpflichten, im Rahmen der Betriebspläne das 
kommunale Einvernehmen herzustellen, wenn auch das Bergrecht ein solches Vorgehen nicht 
vorsehe. 
Wolfgang Dronia (Bergbehörde) erläutert mit Blick auf Folie 6, der westliche Bereich sei bis-
lang noch nicht betrieblich in Anspruch genommen worden und unterliegen noch nicht der 
Bergaufsicht. Die Bergaufsicht greife grob gesagt erst, wenn der Hauptbetriebsplan die ent-
sprechenden Linien festlege und das Unternehmen im Vorfeld des Tagebaus einen Wall auf-
schütte. Für die Entscheidung, wie man die Flächen möglichst schnell aus dem Braunkohlenplan 
heraus bekomme, um sie einer anderen Planung zuführen zu können, sei nicht die Bergbehörde 
am Zug, sondern die Landesplanung. Selbstverständlich bemühe sich die Bergbehörde im Rah-
men ihrer Zuständigkeit, an Lösungen mitzuarbeiten. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 12 –
6  Vorstellung des Rheinwassergüteberichts 
Vortrag von Dr. Nils Cremer (Erftverband), als Anlage beigefügt 
Drucksache Nr. BKA 0799  
Dr. Nils Cremer (Erftverband) trägt anhand der Präsentation „Eignung der Rheinwasserqua-
lität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser – Monitoring Garzweiler II“ vor. 
Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, die Präsentation und die Unterlagen auch den Mitglie-
dern des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung zur Verfügung zu stellen, und bittet um 
ein Abkürzungsverzeichnis. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) spricht sich dafür aus, im weiteren Verfah-
ren stets beide Restseen zu betrachten. Nach dem Bericht könne die Bewertung des Tagebau-
sees Garzweiler erst nach seiner Fertigstellung erfolgen, sodass sie wissen wolle, wie der öko-
logische und gesundheitliche Zustand der Restseen denn bis zu ihrer vollständigen Befüllung 
überprüft werde. 
Manfred Krause (GRÜNE)  bittet um Mitteilung, bei welchen Stoffen die Beurteilungswerte 
überschritten würden, wie man die Konzentration von Mikroschadstoffen bis 2040 um 30 % 
senken wolle und ob man für die Sicherstellung der guten Wasserqualität neue Anlagen bei 
den Wasserwerken brauche. 
Michael Hildemann (SPD) fürchtet negative Auswirkungen bei Havarien in der Nähe der Ent-
nahmestelle und fragt nach entsprechenden Regelungen, falls sie einträten. Er möchte wissen, 
ob man die Wasserwerke mit Blick auf Arzneimittelrückstände im Rheinwasser nicht mit einer 
vierten Reinigungsstufe ausstatten sollte. 
Dr. Nils Cremer (Erftverband) stimmt Jutta Schnütgen-Weber zu, beide Seen zu betrachten. 
Es gebe einen engen Austausch zwischen dem Monitoring Garzweiler, Hambach und Inden, 
sodass er keine Defizite befürchte. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie könne man den See 
tatsächlich erst im hydraulischen Endzustand nach seiner vollständigen Befüllung bewerten. 
Selbstverständlich werde auch bis dahin die Wasserqualität beobachtet. 
An der Messstelle würden ungefähr 450 Einzelsubstanzen im Rheinwasser analysiert; allerdings 
könne er nicht mitteilen, bei welchen Stoffen im Jahr 2019 die Werte konkret überschritten 
worden seien. Der Erftverband wolle die Wasserqualität grundsätzlich betrachten, weil es wie 
auch bei Niers und Schwalm zu Überschreitungen bei weitergehenden Stofflisten komme. Bei 
der Mikroschadstoffreduktion handele es sich um ein europäisches Ziel.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 13 –
Gegenwärtig plane man verschiedene Filtrationsstufen am Entnahmebauwerk in Dormagen, 
um das Wasser anschließend ohne weitere Reinigung in die Restseen zu leiten. Die Ökowas-
serwerke Jüchen und Wanlo verfügten heute schon über Filtrationsstufen, weil das Sümpfungs-
wasser beispielsweise Eisen und Mangan enthalte. Möglicherweise würden mit Blick auf die 
Wassermenge und seine Inhaltsstoffe technische Anpassungen erforderlich, aber die grund-
sätzliche Ausstattung der Wasserwerke halte er für ausreichend.  
Mit der Reinigung an den Wasserwerksstandorten selbst beschäftige sich die Unterarbeits-
gruppe Infiltrationswasser. Die Aufbereitung stelle einen Aspekt dar wie auch das Ausweichen 
auf tieferes Grundwasser ohne Infiltrationswasser, die Zusammenführung von Standorten, die 
verstärkte Aufbereitung im Wasserwerk oder eine Teilstromaufbereitung vor der Infiltration. 
Dabei müsse man stets den Einzelfall bewerten. Es gebe noch kein fertiges Konzept. Mit jedem 
der drei betroffenen Wasserversorger habe der Erftverband unter Beteiligung der Behörden 
bereits Termine durchgeführt. 
Zur Frage nach der Havarie verweist er auf dem Warn- und Alarmplan für den Rhein. Die Be-
zirksregierung Düsseldorf koordiniere die Informationen der verschiedenen Messstellen, was 
er in der Kombination mit dem Monitoring für eine wesentliche Aufgabe halte, weshalb auch 
die Bezirksregierung Düsseldorf einbezogen werde. 
Manfred Krause (GRÜNE) möchte wissen, wann das Rheinwasser denn nun über die Wasser-
werke Jüchen und Wanlo gereinigt werde, was der Erftverband zukünftig noch konzeptionell 
untersuche und wann er die Ergebnisse darstelle. 
Rainer Thiel (SPD) fragt nach den Oberflächengewässern, die bislang etwa durch das Kühl-
wasser der Kraftwerke gespeist würden, die nämlich ebenfalls erhalten werden sollten. 
Ulrich Göbbels (FDP)  hält es für sinnvoll, bei einer Havarie einfach die Wasserentnahme zu 
unterbrechen. 
Dr. Nils Cremer (Erftverband) bestätigt, das von Ulrich Göbbels dargestellte Vorgehen werde 
bei einer früh genug erkannten Schadstoffwelle im Rhein gewiss Teil der Lösung sein. Die bei-
den Ökowasserwerke Jüchen und Wanlo reinigten das Wasser, das direkt in den Grundwasser-
leiter infiltriert und im Nordraum in die oberirdischen Fließgewässer eingeleitet werde. Aller-
dings finde keine gezielte Spurenstoffaufbereitung statt. Das Seewasser werde nicht auf diese 
Weise gereinigt. 
Bei den anderen Oberflächengewässern gehe es um ihren natürlichen Zustand. Sofern sie auch 
ohne menschliches Zutun nur zeitweise Wasser führten, weil ihnen etwa eine dauerhafte 
Grundwasseranbindung fehle, sei auch nur dies der Erhaltungszustand. Andernfalls müsste

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 14 –
man dauerhafte Kosten in Kauf nehmen, um sie mit Wasser zu bespannen, obwohl sie natürli-
cherweise gar nicht dauerhaft Wasser führten. Im Ergebnis strebe man einen sich selbst tra-
genden Wasserhaushalt an. 
Rainer Thiel (SPD) wendet ein, der Gilbach verfüge nicht mehr über seine natürliche Quelle 
bei Bergheim, woraufhin Dr. Nils Cremer (Erftverband)  erläutert, nach dem Wiederanstieg 
des Grundwassers erhalte auch die Norf wieder eine Grundwasseranbindung. Beim Gilbach 
ergebe die Auswertung des Erftverbandes, dass sein gesamter Oberlauf auch schon vor den 
bergbaulichen Maßnahmen über keine durchgehende Grundwasserführung verfügt habe. Zu 
diesem Punkt gebe es einen sehr intensiven Austausch mit der Stadt Rommerskirchen. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 
7  Rheinisches Savannenkonzept, Weidekonzept zur Zwischennutzung auf Tagebauflä-
chen (aus AG Naturschutzverbänden NABU, BUND und LNU) 
Vortrag von Christian Chmela, als Anlage beigefügt 
Christian Chmela (Biologische Station Bonn/Rhein-Erft e. V.) trägt anhand der Präsentation 
„Naturschutz-orientierte Landschaftsentwicklung in und um den Tagebau Hambach“ vor. 
Vorsitzender Stefan Götz spricht von einer spannenden und charmanten Idee, deren Reali-
sierung noch Abstimmungsbedarf mit der NEULAND HAMBACH GmbH und RWE auslöse. Ge-
wiss werde man in Teilschritten voranschreiten müssen. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 
8  Neue Leitentscheidung: Ergebnisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorge-
hen 
Vortrag von Dr. Alexandra Renz, als Anlage beigefügt 
8.1 Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP vom 15.03.2023 zur neuen Lei-
tentscheidung 
Drucksache Nr. BKA 0805

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 15 –
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) trägt anhand der Präsentation „Neue Leitentscheidung: Ergeb-
nisse der bisherigen Beteiligung und weiteres Vorgehen“ vor. 
Vorsitzender Stefan Götz erinnert an den Vorsatz, die Verfahren bis zur nächsten Kommunal-
wahl im Jahr 2025 abzuschließen, weshalb man die Leitentscheidung so bald wie möglich brau-
che. In der nächsten Wahlperiode würden sich auch andere mit dem Thema beschäftigen, die 
an der bisherigen Diskussion nicht teilgenommen hätten, was es nicht einfacher machen dürfte. 
Die Landesregierung möge nun also in einem geordneten Verfahren zügig zu einer Leitent-
scheidung kommen und die Einzelheiten zur Not im Nachgang klären, um weitere Verzöge-
rungen zu vermeiden. 
Harald Zillikens (CDU) schließt sich dem Vorsitzenden an und fragt nach dem Umgang mit 
den Entscheidungssätzen aus der bisherigen Leitentscheidung, wobei er sich dafür ausspricht, 
eine neue Leitentscheidung möge die Themen aufgreifen. 
Andreas Heller (CDU)  führt aus, Leitentscheidungen entstammten der energiepolitischen 
Notwendigkeit, die Stromversorgung sicherzustellen, nicht aber dem Klimawandel. Er fordert 
eine Klarstellung zum Konsens, dass der Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 wünschenswert sei. 
Die Kohleverstromung erfordere CO 2-Zertifikate; blieben sie aber auf dem Markt, werde dem 
Klima nicht geholfen. Bislang erfahre man bedauerlicherweise nur von Ausschnitten der Lei-
tentscheidung, sodass man sie noch nicht abschließend beurteilen könne. Da es sich voraus-
sichtlich um die letzte handeln dürfte, halte er den Wunsch nach einer umfassenden Leitent-
scheidung für angemessen, wofür dem Land auch genug Zeit bleibe. 
Diese Leitentscheidung müsse mit Blick auf die Gestaltung des Raums weit über den Tagebau 
Garzweiler hinausgehen. Dem Braunkohlenausschuss genügten die bisherigen Präsentationen 
jedenfalls nicht. Wie von der Landespolitik gefordert, hätten sich die Anrainerkommunen zu 
Umfeldverbünden zusammengeschlossen. Land und Bund förderten Tagebauinitiativen mit 
Steuermitteln. Die regional konsentierten Konzepte unterstützten der Braunkohlenausschuss 
für das Braunkohlenplanverfahren Hambach und der Regionalrat, der sogar das Land bitte, 
über die Landesentwicklungsplanung die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Diese Planungs-
konzepte finde er in den Entscheidungssätzen bislang allerdings nicht wieder, weshalb er for-
dere, die mit den Tagebauumfeldverbünden abgestimmten kommunalen Konzepte zum Leit-
bild der zukünftigen Entwicklungen zu machen.  
Der Antrag enthalte deshalb bewusst Formulierungen, die auch Gegenstand des Reviervertrags 
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem gesamten Rheinischen Revier würden. Wie 
auch der bestehende Reviervertrag dürfte wohl auch dieser neue vom Ministerpräsidenten o-
der seiner Stellvertreterin unterschrieben werden, und zwar zusammen mit der Leitentschei-
dung, sodass er sich Deckungsgleichheit wünsche. Im Entwurf des Reviervertrags bekenne sich

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
17.03.2023 
– 16 –
das Land dankenswerterweise erstmalig zu den Folgekosten, was auch die Leitentscheidung 
aufnehmen müsse. Letztlich gehe es darum, einen geschlossenen regionalen Konsens herzu-
stellen. Dabei spricht er sich dafür aus, den inhaltlichen Kontext offenzuhalten und einzelne 
Teile nicht schon vorzuprägen.  
Rainer Thiel (SPD) möchte wissen, ob die Sätze der Leitentscheidung Bestand behielten, die 
durch die sechs Themen nicht geändert würden wie beispielsweise der erste zu den Zukunfts-
räumen für die Region und die Kommunen. Hier warte man an sich auf einen Fachbeitrag des 
Revierknotens Raum, um die Gesamtsicht herzustellen. Er appelliert an das Land, die Formulie-
rung des energiepolitischen Teils nicht dem Bund zu überlassen, denn das energieintensive 
Gewerbe und die intensiven Siedlungsstrukturen warteten dringend auf die Sicherstellung der 
Stromversorgung. Andere Themen wie etwa Wasser bearbeite man im weiteren Verfahren. 
Dieter Spalink (SPD) spricht sich dafür aus, das Wichtige der Leitentscheidung aus dem Jahr 
2021 in der neuen ganz klar zu benennen, um Interpretationsprobleme zu vermeiden. Das Land 
müsse auch die Förderkulisse vereinfachen und standardisieren, um zukünftig Förderprojekte 
nicht mehr aus den verschiedensten Fördertöpfen zu bedienen, die jeweils komplizierte An-
träge erforderten. Gleiches gelte für das Planungsrecht, zumal man im Rheinischen Revier über 
eine besondere Situation spreche. 
Er weist die Flächenaufnahme in die PSW zurück, weshalb er im Rat der Stadt Erkelenz selbst 
gegen den Kooperationsvertrag gestimmt habe. Dass die PSW als Immobiliengesellschaft des 
Landes aktiv werde, gehe auf eine politische Entscheidung zurück und gehöre nicht in die Lei-
tentscheidung. Die PSW könne zwar dabei helfen, die Förderkulisse zu analysieren, Wege zu 
finden, schneller an das Geld zu kommen, und gemeinsame Perspektiven zu entwickeln, dürfe 
aber nicht das Immobiliengeschäft für sämtliche Flächen abwickeln. 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) versichert, ihr Haus treffe alle notwendigen Entscheidungen zur 
Sicherung der Energieversorgung und setze auch den erhöhten Kohlebedarf in die Betriebs-
pläne um. Die Räumung von Lützerath sei für das Land keine einfache Entscheidung gewesen, 
das aber die Notwendigkeit der sicheren Energieversorgung für bezahlbares Heizen wie auch 
für die Wirtschaft ebenso als besonders wichtig sehe wie auch den Klimaschutz. Die Ministerin 
habe den Kohleausstieg bis zum Jahr 2030, der sehr viel Rücksicht auf den momentanen hohen 
Bedarf an Kohleenergie nehme, ausgehandelt. Die Landesregierung tue alles dafür, die Ener-
gieversorgung zunächst über Kohle sicherzustellen, langfristig aber über die Transformation 
und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Als Planerin für die Raumauswirkungen habe sie 
diesen Bereich in ihrem Vortrag aber nicht genannt. 
Sie greift den Vorschlag auf, in der neuen Leitentscheidung genau zu benennen, welche Leit-
sätze der alten fortbestehen sollten. Die Landesregierung strebe die Fortgeltung all dessen an,

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
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– 17 –
was nicht durch die neue Leitentscheidung geändert werde, wozu auch der erste Entschei-
dungssatz zähle. Die große Raumentwicklung obliege nicht mehr dem Braunkohlenausschuss, 
sondern dem Regionalrat. Der Braunkohlenausschuss beschäftige sich mit den rekultivierten 
Flächen und stimme sich dazu gut mit den beiden Regionalräten ab. 
Sie unterstütze die Arbeit der Tagebauumfeldinitiativen sehr, die sie für ganz entscheidend 
halte, wenn sie auch nicht alle Vorschläge begrüße. Sie denke darüber nach, die gelungene 
Formulierung in der Vorbemerkung zum Entwurf des Reviervertrags zu übernehmen, weil sie 
die Richtung verdeutliche, in der sich die Region entwickeln solle. Selbstverständlich könne 
man sich nicht pauschal dazu verpflichten, ausschließlich nach dem Willen der kommunalen 
Ebene vorzugehen, sondern müsse Kompromisse finden. 
Auch sie halte die Folgekosten für ein wichtiges Thema, das die Leitentscheidung möglicher-
weise noch nicht abschließend regeln könne, weil sie schon im Sommer fertig werden solle. 
Wegen der sehr langen Folgekosten für die nächsten 200 Jahre möge man zudem über eine 
Stiftung oder eine andere langfristige Lösung nachdenken. 
Keinesfalls solle die Leitentscheidung sich in bereits bestehende Vereinbarungen der Kommu-
nen mit der PSW zu ihrer Unterstützung einmischen. Die Frage, was mit den zahlreichen Grund-
stücken passiere, bewege aber viele Menschen, sodass es auch nicht angehe, sich damit gar 
nicht zu beschäftigen. Nach ihrem Verständnis gingen die Grundstücke in die Obhut der PSW 
und damit des Landes über, um sodann in Zusammenarbeit mit den beiden Kommunen Lö-
sungen zu erarbeiten. Dies könne aber nicht bis zum Sommer gelingen. Die Grundstücke ge-
langten jedenfalls nicht in den freien Verkauf. Sie halte es für sinnvoll, dieses Zeichen in der 
Leitentscheidung zu geben. 
Josef Johann Schmitz (SPD)  begrüßt die Aussage von Dr. Alexandra Renz, die Präsentation 
im Braunkohlenausschuss stelle den Höhepunkt dar und dass die Planungen geändert würden, 
wenn sie nicht funktionierten. Diese Entscheidung könne der Braunkohlenausschuss aber nicht 
anhand eines PowerPoint-Vortrags treffen, sondern verlange schriftliche Formulierung, die er 
bereits in der Sitzung im November gefordert habe. Den Entwurf der neuen Leitentscheidung 
erwarte der Braunkohlenausschuss zu seiner Sitzung im Juni etwa zur vorbereitenden Sitzung 
des Ältestenrates, um sodann Hinweise zu geben, was möglicherweise nicht funktioniere. Die 
Beteiligung der Betroffenen per Mail bewerte er kritisch, weil Mails verloren gehen könnten. 
Auch er spricht sich dafür aus, ganz klar kenntlich zu machen, welche Teile der alten Leitent-
scheidung fortgelten sollten. Auch wünsche er sich ganz klare Formulierungen ohne großen 
Interpretationsspielraum, den man leidvoll aus den letzten beiden Leitentscheidungen kenne. 
Nach der Sitzung des Ältestenrates am 10. März kündige das Wirtschaftsministerium am 
12. März in einer Pressemitteilung weitere Dialogformate an, um die vielfältigen Herausforde-
rungen und offenen Fragen mit der Region zu besprechen. Auch danach sollten laut der Pres-

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– 18 –
semitteilung weitere schriftliche Anregungen für die Leitentscheidung über den 31. März hin-
aus möglich sein, aber das Ministerium setze kein Enddatum fest. Es sage zu, alle Äußerungen 
auszuwerten und in die Bearbeitung der Leitentscheidung einfließen zu lassen, die nach der 
Sommerpause beschlossen werden solle. 
Christian Vossler (IHK) spricht den schwierigen Ausgleich der unterschiedlichen Belange der 
Landwirtschaft, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und des Naturschutzes an, wobei er 
aber die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung vermisse, die vom Strukturwandel 
ebenfalls betroffen werde. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) begrüßt die Zusage der Ministerin, den Dialog mit Blick auf 
den großen Gesprächsbedarf insbesondere aus Hambach und Inden zu verlängern. Er wider-
spricht, die Umsiedlung sollte nicht schnell beendet werden. Aus eigener Erfahrung wisse er, 
dass sich die Dorfgemeinschaften an den neuen Standorten gerade erst zusammenzuraufen 
versuchten. Nun komme es nicht mehr wie in der letzten Leitentscheidung festgelegt zu einer 
gemeinsamen Umsiedlung, sondern es entstünden neue Dorfgemeinschaften. Mit der Geneh-
migung des Tagebaus habe das Land auch dafür eine gewisse Verantwortung übernommen; 
das Ende der Umsiedlung bedeutete aber auch das Ende der Verantwortung gegenüber den 
Umsiedlern. 
Die neue Leitentscheidung müsse sich dazu bekennen, die begonnene Umsiedlung vernünftig 
zu Ende zu führen. Viele Flächen müssten nun nicht mehr für Umsiedler zur Verfügung gestellt 
werden, sondern könnten in den freien Verkauf gehen. Er sehe die Landesregierung in der 
Pflicht, den Umsiedlungsraum zunächst zu schützen. So könnte RWE die Grundstücke etwa 
zum Selbstkostenpreis an die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz verkau-
fen, anstatt für 30 % mehr an Menschen, die höchstwahrscheinlich nicht aus Erkelenz kämen; 
biete doch die Stadt Erkelenz selbst Bauland zu wesentlich günstigeren Preisen an. Insofern 
befürchteten die Dorfgemeinschaften starken Zuzug aus dem Speckgürtel der Großstädte, den 
sie aber auch integrieren müssten. Daher erwarte er mehr Verantwortung gegenüber denjeni-
gen, die sich darauf verlassen hätten, dass am neuen Standort auch ein neues Dorf entstehe. 
Horst Lambertz (GRÜNE) hält das Vorgehen mit Blick auf die knappe Zeit grundsätzlich für 
richtig, sodass man sich bei der Leitentscheidung auf die wichtigen Punkte konzentrieren 
müsse. Über klare Formulierungen sollten jegliche Mehrdeutigkeiten verhindert werden. Der 
Braunkohlenausschuss müsse in jedem Fall beteiligt werden, um seine Zustimmung geben zu 
können.  
Den Antrag halte er nur für teilweise richtig und zu großen Teilen für die Leitentscheidung für 
irrelevant, weil viele Probleme nicht dort, sondern von den Gebietskörperschaften oder in der 
anschließenden Bearbeitung durch den Braunkohlenausschuss entschieden werden müssten.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
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Dabei gehe es darum abzuschätzen, was in 50 Jahren richtig sein könnte. Dies mache es be-
sonders schwierig, weil niemand so weit in die Zukunft blicken könne. Deshalb spreche er sich 
dafür aus, zukünftigen Generationen möglichst viele eigene Entscheidungen offenzuhalten, an-
statt nun allzu starre Festlegungen zu treffen. Er regt an, über den Antrag nicht heute, sondern 
in der Sitzung des Regionalrats oder der Kommission Rheinisches Revier abzustimmen. 
Jutta Schnütgen-Weber (Naturschutzverbände) moniert, die Naturschutzverbände und die 
Zivilgesellschaft erachteten das gesamte Verfahren ohne die Offenlegung von Entwürfen eines 
demokratischen Systems für unwürdig, weil jegliche Transparenz fehle. Die Punkte 1 bis 3 des 
Antrags könne sie unterstützen, die Punkte 4 und 5 hingegen nicht, weil der Freiraum damit 
noch stärker gefährdet werde als bisher schon. Insofern rege sie an, getrennt abzustimmen. 
Manfred Krause (GRÜNE) unterstreicht das Ziel des Antrags, über einen schriftlichen Vorent-
wurf der Leitentscheidung zu einer vernünftigen Diskussion und Abwägung zu kommen und 
dazu schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die Antragsteller selbst hätten den Antrag aller-
dings so spät eingereicht, dass man darüber nicht sinnvoll diskutieren könne. Zunächst einmal 
müsste sich die Regionalräte Düsseldorf und Köln über ihre Kompetenzen verständigen, bevor 
Anträge gestellt würden. Der Antrag berühre durchaus wichtige Themen, bleibe aber zu unbe-
stimmt. Auch seine Fraktion habe in den letzten Jahren mehrfach Fragen nach den Folgekosten 
gestellt, die aber stets abgewehrt worden seien. Die Landesregierung möge darlegen, inwie-
weit, wann und in welcher Form sie diese Themen aufgreifen wolle. 
Dr. Alexandra Renz (MWIKE) äußert zwar Verständnis für den Wunsch, stärker an der Leiten-
tscheidung beteiligt zu werden, die aber im Sommer fertig werden müsse. Sie sagt zu, über 
den auch vom Regionalrat Düsseldorf geäußerten Wunsch über ein geeignetes Format nach-
zudenken, wenn sie auch noch nicht wisse, ob dies die gesamte Leitentscheidung oder ihre 
Kernbestandteile betreffe. Allerdings könne sie nicht versprechen, dass es zur geplanten Sit-
zung des Braunkohlenausschusses passen werde. Ihr Haus wolle in den nächsten 14 Tagen ei-
nen Zeitplan aufstellen. Sie schlägt vor, anschließend Kontakt zur Geschäftsstelle aufzunehmen 
und die Termine nach Möglichkeit zu koordinieren. 
Vorsitzender Stefan Götz versichert, dem Braunkohlenausschuss gehe es darum, überhaupt 
über den Entwurf diskutieren zu können, sodass er gegebenenfalls auch zusätzliche Termine 
möglich machen würde. 
Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 1 bis 3 des Antrags bei einigen 
Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr-
heitlich zu.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
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Der Braunkohlenausschuss stimmt den Punkten 4 bis 5 des Antrags bei einigen 
Enthaltungen und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie 
der Vertreterin der Naturschutzverbände mehrheitlich zu. 
9  Anträge 
9.1 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.10.2022: Straßenan-
bindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz 
Drucksache Nr. BKA 0798 
Vorsitzender Stefan Götz hält den Antrag aufgrund der Umsetzung seiner Forderung für er-
ledigt. 
Hans Josef Dederichs (GRÜNE) widerspricht, die L12 werde noch immer in Anspruch genom-
men, obwohl es keine verkehrssicheren Ersatzverbindungen gebe. RWE stelle nicht hinreichend 
dar, warum die Inanspruchnahme der L12 innerhalb der nächsten zwei Jahre unbedingt not-
wendig werde, die eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Keyenberg und Holzweiler sowie 
die einzig verbleibende Nord-Süd-Verbindung im Erkelenzer Osten darstelle. Die Stadt Er-
kelenz bedaure die Inanspruchnahme und spreche sich dafür aus, dem Tagebau keinen nicht 
unbedingt notwendigen Quadratmeter Land zu opfern.  
Die Wirtschaftswege der Stadt Erkelenz könnten jedenfalls nicht als Ersatzwege ausgewiesen 
werden, die er baulich für den aufzunehmenden Verkehr auch gar nicht für geeignet und teil-
weise sogar für gefährlich halte. Auch gehe es darum, die Menschen vor Ort zu schützen, so-
dass die L12 so lange erhalten bleiben müsse, bis es eine richtige Ausweichstrecke gebe. Dies 
würde für RWE bedeuten, 2 bis 3 ha nicht in Anspruch nehmen zu können, bei denen es zudem 
ausschließlich um die Entnahme von Mutterboden gehe. Die Sicherheit und die sozialen Be-
lange der Menschen müssten aber vorgehen.  
Bürgermeister Stefan Muckel (Stadt Erkelenz) fordert ebenfalls eine Ersatzverbindung, be-
vor man die L12 unterbreche. Nach dem Hauptbetriebsplan dürfe RWE sie in Richtung Keyen-
berg kappen. In ihrem Schreiben fordere die Stadt Erkelenz RWE auf darzustellen, warum dies 
gerade zu diesem Zeitpunkt geschehen müsse. Gegenwärtig würden lediglich Provisorien her-
gerichtet, allerdings kein echter Ersatz für die L12, auf den der lokale und überregionale Ver-
kehr angewiesen sei. Für die Lösung müsse man die endgültige Tagebaugrenze kennen. Zu-
künftig laufe der regionale und überregionale Verkehr über die L354n und L72n. 
Josef Johann Schmitz (SPD) sieht das Problem ebenfalls als gelöst an, weil es im Rahmen der 
kommunalen Selbstverwaltung in Absprache mit RWE eine Ausweichmöglichkeit gebe, sodass

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
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der Braunkohlenausschuss nun noch nicht über überörtliche Straßen diskutieren müsse; be-
schäftige er sich mit diesem Thema doch im Rahmen der Leitentscheidung zu Garzweiler II. 
Dieter Spalink (SPD) erläutert, die L12 habe die Qualität einer Gemeindeverbindungsstraße 
und stehe symbolisch auch für die Verbundenheit zwischen den Dörfern, die nun bestehen 
blieben, und denjenigen am weiteren Tagebaurand. Er bezeichnet die Ersatzstraßen als subop-
timal und verweist auf die kritischen Hinweise der Landwirtschaft. Im Vorgespräch habe ihm 
Michael Eyll-Vetter dargelegt, warum tatsächlich keine Möglichkeit bestehe, das Abbaugebiet 
etwas zu verschieben und die L12 noch länger zu erhalten. Michael Eyll-Vetter habe auch noch 
schriftliche Ausführungen zugesagt. 
Der Hauptbetriebsplan unterschätze die Bedeutung des westlichen Bereichs zwischen Keyen-
berg und Holzweiler stark, der auch für die Entwicklung der Zukunftsdörfer und die neue Kul-
turlandschaft wichtig werde, die nun doch nicht wegfalle und die man gestalten müsse. Zur 
erhaltenswerten Infrastruktur zählten auch die Wirtschaftswege, die gerade für den Fahrrad-
verkehr im Sommer viele Freizeitmöglichkeiten böten. Er spricht sich dafür aus, im Rahmen des 
Hauptbetriebsplans den südlichen Bereich des Tagebaus frühzeitig in Anspruch zu nehmen 
und den westlichen Bereich bis zur Entscheidung im Jahr 2026 über die Inanspruchnahme der 
Kohlereserve stehen zu lassen. 
Der Braunkohlenausschuss lehnt den Antrag bei einigen Enthaltungen mit den 
Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen von Dieter Spalink (SPD) und 
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. 
10  Anfragen 
10.1  Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche 
PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen 
Drucksache Nr. BKA 0802 
Manfred Krause (GRÜNE) verweist auf die hohe Bedeutung der Stoffe, die man auch als Ewig-
keitskontaminierer bezeichne. In einer neuen Untersuchung weise das LANUV auf die beinahe 
Verzehnfachung der betroffenen Standorte seit 2011 hin. Die Werte an der Einleitungsstelle in 
Leverkusen-Bürrig erschienen ihm sehr hoch, sodass er um Einschätzung der Bezirksregierung 
bitte, die Vorsitzender Stefan Götz zur nächsten Sitzung ankündigt. 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

Braunkohlenausschuss des Regierungsbezirks Köln 
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10.2  Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 05.03.2023: Den Struktur-
wandel im Rheinischen Braunkohlerevier noch einmal neu 
denken Drucksache NR. BKA 0803 
Vorsitzender Stefan Götz kündigt die Beantwortung zur nächsten Sitzung an. 
11. Mitteilungen
11.1  der Bezirksregierung
(keine) 
11.2  des Vorsitzenden 
Vorsitzender Stefan Götz teilt mit, die nächste Sitzung des Braunkohlenausschusses beginne 
um 9:00 Uhr, was er angesichts der inzwischen doch geleerten Reihen für sinnvoll halte. 
Manfred Krause (GRÜNE) wendet ein, beispielsweise für Ute Sickelmann oder auch für Gu-
drun Zentis sei es aufgrund der Probleme mit der Deutschen Bahn und der schlechten Anbin-
dung äußerst schwierig, so früh anzureisen, zumal man ja auch die Vorbesprechungen der 
Fraktionen einplanen müsse.  
Vorsitzender Stefan Götz schlägt vor, gegebenenfalls mehr Sitzungstermine einzuplanen. 
gez. Stefan Götz        gez. Josef Johann Schmitz 
(Vorsitzender des Braunkohlenausschusses)  (stellv. Vorsitzender des Braunkohlenausschusses) 
gez. Eva Kuhl
(Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses)

Braunkohlenausschuss - 166. Sitzung
Betriebspläne zur Umsetzung des Braunkohlenplans
Wolfgang Dronia
Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 61
17.03.2023
Anl. 1 zu TOP 5

Gliederung
2
 Braunkohlenplanung
 Bergrecht - Betriebsplanverfahren
 Zulassungssituation Rheinisches Revier
 Weitere Fragen
 Sicherheitszone
 Landstraße L 12

Leitentscheidung
Braunkohlenplan (mit SUP und UVP)
Politik
Landes-
planung
BBergG
Rahmenbetriebsplan
Hauptbetriebsplan Abschlussbetriebsplan
Gewinnung Wiedernutzbarmachung
Braunkohlenplanung in Nordrhein-Westfalen
3

stellt Zulässigkeit des Gesamtvorhabens fest (keine gestattende 
Wirkung):
 stellt gesamtes Abbaufeld oder großen Teilabschnitt dar
 Grundzüge der Wiedernutzbarmachung
 naturschutzrechtliche Belange
 sonstige Belange nach anderen Rechtsgebieten
 definiert den groben Rahmen des Vorhabens
 zeitlich befristet (kann grundsätzlich verlängert werden)
4
Rahmenbetriebsplan (RBP)

 Regelt die konkrete Durchführung des Betriebs in einem engen 
Zeitrahmen (2 - 4 Jahre)
grundsätzlich keine Verlängerung; wird jeweils neu aufgestellt
 technisch geprägter Betriebsplan mit gestattender Wirkung
(übergeordnete Regelungen im RBP)
 Berücksichtigt neben den bergrechtlichen Belangen die 
sonstigen Rechtsgebiete (insbes. Naturschutz, Klimaschutz, 
Immissionsschutz)
5
Hauptbetriebsplan (HBP)

Hauptbetriebspläne
6
 bewegen sich innerhalb 
der Grenzen der gelten-
den Braunkohlen- und 
Rahmenbetriebspläne
 berücksichtigen die 
Anforderungen der LE 
2016 und 2021
 berücksichtigen die 
Festlegungen des 
Eckpunktepapiers

Abschlussbetriebsplan (ABP)
 regelt die Endgestaltung der ehemaligen Tagebauflächen
 werden zeitlich nicht befristet
 Ziel: Überführung der bergbaulichen Flächen in eine Folgenutzung
 Ende der Bergaufsicht, wenn
• im ABP festgelegte Maßnahmen durchgeführt sind und
• keine Gefährdung für die Allgemeinheit von den Flächen ausgeht
7

Gliederung Abschlussbetriebspläne
 Sachlicher Teil I
• Regelt Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung
• Erarbeitung mit Blick auf Rahmenpläne
 Sachlicher Teil II
• Regelt Oberflächenentwässerung und landschaftsgestalterische 
Maßnahmen
• Wird i. d. R. nachlaufend zum sachlichen Teil I zugelassen
8

Abschlussbetriebspläne Tagebau Garzweiler
 ABP‘s nicht an Braunkohlenplangrenzen 
orientiert
 ABP bis westlich A 44n zugelassen
• Nachnutzung für Bandtrasse und 
Kohlebunker ist darin nicht geregelt
 Vorlage eines Gesamtkonzeptes für den 
westlichen Bereich (insbes. Tagebau-
see) auf Basis der LE 2023 in einem 
ABP wird erwartet
 ggf. weitere ABP für Sonderflächen 
(z. B. Kohlebunker)
9

Abschlussbetriebspläne Tagebau Hambach
10
 ABP‘s für Teile der 
Sophienhöhe und der 
überhöhten Innenkippe 
vorhanden
 ABP-Änderung 2021:
• Teilbereiche (TB) 1 - 3 in 
2022 zugelassen
• Teilbereiche 4 - 5 im 
Zulassungsverfahren
 Gesamtkonzept für restl. 
Tagebaufläche nach Vor-
gaben des in Änderung 
befindlichen BKP
TB 1
TB 2
TB 3 TB 4
TB 5

Abschlussbetriebspläne Tagbau Inden
 ABP‘s für westliche Be-
triebsteile (Braunkohlen-
plan räumlicher Teilab-
schnitt I) zugelassen
 ABP Inden I + II (Tage-
bausee) mit Datum vom 
30.11.2022: derzeit im 
Beteiligungsverfahren
11

12
Betriebspläne, die die Braunkohlenplanung berühren
Tagebau Garzweiler
Antragsdatum Zulassungs-
datum
Befristung
Rahmenbetriebsplan 05.10.1987 22.12.1997 31.12.2045
Hauptbetriebsplan 07.03.2022 08.12.2022 31.12.2025
Abschlussbetriebsplan 30.11.2016 12.03.2020

13
Betriebspläne, die die Braunkohlenplanung berühren
Tagebau Hambach
Antragsdatum Zulassungs-
datum
Befristung
Rahmenbetriebsplan 01.12.2011 12.12.2014 31.12.2030
Hauptbetriebsplan 16.09.2020 21.12.2020 31.12.2024
Abschlussbetriebsplan 14.11.1974
20.01.1992
01.07.2016
15.06.1977
12.11.1992
11.01.2019

14
Betriebspläne, die die Braunkohlenplanung berühren
Tagebau Inden
Antragsdatum Zulassungs-
datum
Befristung
Rahmenbetriebsplan 20.09.1984
05.06.1998
17.12.2010
29.06.1995
06.04.2000
20.12.2012
31.12.2045
Hauptbetriebsplan 01.07.2021 21.12.2021 31.12.2025
Abschlussbetriebsplan 15.02.1963
30.04.1985
20.05.1992
13.10.2003
20.12.2013
30.11.2022
08.04.1964
20.01.1987
20.12.1995
09.06.2005
02.03.2017

Beendigung Bergaufsicht Rheinisches Revier
15

Flächen Bergaufsicht Tagebau Inden/Hambach
16

Flächen Bergaufsicht Tagebau Garzweiler
17

Sicherheitsabstände
 Mindestabstände gemäß landesplanerischer (vgl. LPlG DVO) und 
bergtechnisch erforderlicher Sicherheitszone von 100 m bzw. halber 
Tagebauteufe sind eingehalten
 Rahmenbetriebspläne beziehen sich auf derzeit geltende Braunkohlenpläne
 in der Leitentscheidung 2021 festgelegte Mindestabstände wurden im 
Hauptbetriebsplan für bewohnte Anwesen berücksichtigt
18

Bauliche Maßnahmen in Sicherheitszone
 abbaubegleitende Maßnahmen (werden in Betriebsplänen genehmigt)
 bei Bauvorhaben: Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der 
bergbaulichen und sicherheitlichen Belange
 kein dauerhafter Aufenthalt von Personen zulässig
19

Landstraße L 12
 Inanspruchnahme der L 12 bereits im Braunkohlenplanverfahren Garzweiler 
II beschrieben
 Inanspruchnahme wurde Ende 2022 im Hauptbetriebsplan erneut geprüft
 regionale wie überregionale Alternativrouten vorhanden
20

21
Kontakt
Wolfgang Dronia:
Tel.: 02931/82-3919
E-Mail: wolfgang.dronia@bezreg-arnsberg.nrw.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Betriebspläne im Rheinischen B raunkohlenrevier  
zur Umsetzung de r Braunko hlenpl äne 
Stand: 10. März 2023  
Anl. 2 zu TOP 5

- 1 - 
 
Übersicht Betriebspläne Tagebau Garzweiler 
 
Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung 
Hauptbetriebsplan 
g27-1.1-2022-1 Hauptbetriebsplan, Tagebau Garzweiler von 01.01.2023 bis 31.12.2025 
https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-garzweiler/  07.03.2022 08.12.2022 31.12.2025 
Rahmenbetriebsplan 
g27-1.2-3-1 Rahmenbetriebsplan vom 05.10.1987 für den Tagebau Garzweiler mit 
Änderungen und Ergänzungen vom 31.08.1995 für den Zeitraum 2001 bis 2045 05.10.1987 22.12.1997 31.12.2045 
g27-1.2-3-1 Änderung 
Änderung der NB 3.4 – Verkippung östliches Restloch 20.05.2022 14.11.2022  
Abschlussbetriebspläne 
f17-3.6-1-14/28 Abschlussbetriebsplan vom 07.09.1982 zur Oberflächengestaltung und 
Rekultivierung einer Teilfläche des Tgb. Frimmersdorf - Garzweiler 07.09.1982 12.03.1984  
f17-3.6-1-14/27 Ergänzung (1. Nachtrag): 
Überführungsbauwerk eines Wirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben  22.07.1983 16.08.1983  
f17-3.6-1-14/29 Ergänzung (2. Nachtrag): 
Oberflächenentwässerung Rübenbuschtal mit Hohenholzer Graben 28.11.1983 08.03.1985  
f17-3.6-1-14/30/14 Ergänzung (3. Nachtrag): 
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 15.03.1985 23.12.1987  
f17-3.6-1-16 
Ergänzung (4. Nachtrag): 
Überführung eines Hauptwirtschaftsweges über den Hohenholzer Graben und 
dessen Begleitweg 
27.01.1986 03.06.1986  
f17-1.4-1-1/11 1. Änderung: 
Anhebung der Geländeoberfläche oberhalb der Kraftwerksreststoffdeponie  18.12.1986 27.07.1987  
f17-1-2/12 
2. Änderung: 
Errichtung einer Abfallentsorgungsanlage für den Kreis Neuss (gepl. 
Kreismülldeponie) 
04.05.1987 04.12.1987

- 2 - 
 
f17-1.4-1-4/1 3. Änderung: 
Antrag auf geringfügige Änderung. Durchführung von Erosionsversuchen  13.02.1989 18.05.1989  
f17-3.6-1-14/28 Änderungen der Geländeoberfläche im Bereich der Deponie für Kraftwerksreststoffe 
gem. NB des Planfeststellungsbeschluss der LOBA vom 11.09.1982 23.01.1992 März 1992  
f17-1.4-1-6 Ergänzung (5. Nachtrag) 
Ausbau der Gräben als Gewässer 30.09.1992 30.11.1992  
f17-3.6-1-14/30 5. Änderung: 
Gestaltung des Nordfeldes 26.09.1994 04.01.1995  
f17-3.6-1-14/30 6. Änderung: 
Gestaltung des nördlichen Randes des Nordfeldes (Lößhohlweg) 07.12.1994 24.01.1995  
f17-1.3-4-15 
Ergänzung: (6. Nachtrag): 
Tieferlegung der Betriebs-/Grubenrandstraße mit Errichtung eines 
Brückenbauwerkes unter die A 540 
06.10.1995 25.04.1996  
f17-1.4-1-8 
Abschlussbetriebsplan vom 01.03.93 des Tgb. Garzweiler für die 
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, 
Oberflächenentwässerung und landschaftsgestaltende Anlagen für die Zeit 
von 1996 bis 2001 
01.03.1993 07.06.1996  
f17-1.4-1-8 Änderung der Betriebsplanzulassung. Neugestaltung im südlichen Teilbereich des 
Tagebaues (Forst- u. Landwirtschaft) 07.07.1997 05.11.1997  
g27-1.4-2000-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung von 2001 bis 2025 31.08.2000 13.08.2002  
g27-1.4-2003-1 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II -Oberflächenentwässerung und 
landschaftspflegerische Maßnahmen von 2001 - 2025 26.09.2003 29.12.2006  
g27-1.4-2018-1 Abschlussbetriebsplan gemäß § 53 Bundesberggesetz für die Autobahntrasse 
A 44n 04.05.2018 15.06.2018  
g27-1.4-2000-2 
Änderung der Abschlussbetriebspläne zur Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung (sachlicher Teil I) Az. f17-3.6-1-17/28, f17-1.4-1-8, g27-
1.4-2000-02 
30.11.2016 12.03.2020

- 3 - 
 
Übersicht Betriebspläne Tagebau Hambach 
 
Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung 
Hauptbetriebsplan 
h2-1.1-2020-1 Hauptbetriebsplan 01.01.2021 - 31.12.2024 
https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-hambach/  14.09.2020 21.12.2020 31.12.2024 
Rahmenbetriebsplan 
h2-1.2-2007-1 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 
2030 01.12.2011 12.12.2014 31.12.2030 
Abschlussbetriebspläne 
h2-1.4-h2-3.6-1-1 Oberflächengestaltung und Rekultivierung der Außenkippe Sophienhöhe des 
Tagebaues Hambach  14.11.1974 15.06.1977  
h2-1.4-h2-3.6-1-1 1. Nachtrag 05.01.1979 04.12.1979  
h2-1.4-h2-3.6-1-1 2. Nachtrag 01.09.1980 30.03.1981  
h2-1.4-1-3 Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der 
Innenkippenüberhöhung von 1993 bis 2015 20.01.1992 12.11.1992  
h2-1.4-1-3 1. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes 28.10.2003 27.01.2005  
h2-1.4-1-3 2. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes (Wetterradar) 26.08.2008 29.05.2009  
h2-1.4-1-3 3. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 15.09.2011 01.06.2012  
h2-1.4-1-3 4. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil I 01.07.2016 11.01.2019  
h2-1.4-1-3 5. Änderung 25.03.2021 21.12.2020 
(Teilzulassung)

- 4 - 
 
h2-1.4-1-3 Anpassung 5. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022   
h2-1.4-1-4 Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen der 
Innenkippenüberhöhung 1993 - 2015 (sachlicher Teil II) 20.04.1994 23.02.1999  
h2-1.4-1-4 1. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes 10.09.2007 02.09.2008  
h2-1.4-2009-1 2. Änderung 
Änderung des Abschlussbetriebsplanes sachlicher Teil II 16.06.2014 20.01.2016  
h2-1.4-2016-1 
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung der 
Innenkippenüberhöhung für den Zeitraum nach 2020 (sachlicher Teil I) mit 
Änderung vom 13.07.2017 
01.07.2016 11.01.2019  
h2-1.4-2016-1 1. Änderung 13.07.2017 11.01.2019  
h2-1.4-2016-1 2. Änderung 25.03.2021 21.12.2020  
h2-1.4-2016-1 Anpassung 2. Änderung (Teilbereiche 4 und 5) 26.09.2022

- 5 - 
 
Übersicht Betriebspläne Tagebau Inden 
 
Aktenzeichen Titel Antragsdatum Zulassungsdatum Befristung 
Hauptbetriebsplan 
i5-1.1-2021-1 Hauptbetriebsplan für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 
https://www.rwe.com/nachbarschaft/nachbarschaftsinformationen/hauptbetriebsplan-tagebau-inden/  01.07.2021 21.12.2021 31.12.2025 
Rahmenbetriebsplan 
i5-1.2-2-1 Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden vom 20.09.1984 mit Ergänzungen 
vom 21.05.1990 20.09.1984 29.06.1995 31.12.2045 
i5-1.2-2-3 
1. Änderung vom 05.06.1998 
zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 
mit Ergänzungen vom 21.05.1990 
05.06.1998 06.04.2000  
i5-1.2-2009-1 
2. Änderung vom 17.12.2010 
zum Rahmenbetriebsplan vom 20.09.1984 
mit Ergänzungen vom 21.05.1990 
17.12.2010 20.12.2012  
Abschlussbetriebspläne 
i5-3.6-I-1 Betriebsplan für die Rekultivierung der Innenkippe des Tagebaus Inden – 
südlicher Teil – vom 23.1.1963  15.02.1963 08.04.1964  
i5-1.4-1-2 
Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den 
Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 
14.06.1993 06.09.1993  
i5-1.4-1-2/24 
i5-1.4-1-2/28 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und 
Rekultivierung - Teil I vom 30.04.1985 für den Zeitraum bis 1995 30.04.1985 20.01.1987  
i5-1.4-1-3/16 
i5-1.4-1-3/17 
Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
Teil I (1. Ergänzung vom 18.02.87 zum) Mulde für die geplante Mülldeponie Kreis 
Aachen 
18.02.1987 23.10.1987 
19.11.1987  
i5-1.4-1-2 
2. Ergänzung vom 19.07.1991 zum Abschlussbetriebsplan für die 
Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - des Tgb. Inden für den Zeitraum 
bis 1995 (Fläche westlich der L 241) 
19.07.1991 31.03.1992  
i5-1.4-1-2 Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
- Teil I - 24.05.1993 14.06.1994

- 6 - 
 
und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 . Teil II -  
für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500)  
i5-1.4-1-2 
Betriebsplanänderung vom 14.06.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
des Tgb. Inden für die Oberflächengestaltung und Rekultivierung - Teil I - für den 
Zeitraum bis 1995, Änderung im Bereich Kieswerk Inden 
24.05.1993 14.06.1994  
55.15-8-22 
Tgb. Inden; Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 für die Oberflächengestaltung 
und Rekultivierung des Tgb. Inden für den Zeitraum bis 1995; 
hier: 3. Ergänzung vom 12.06.95, Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung der Deponie für bergbauliche Abfälle 
12.06.1995 05.06.1996  
i5-1.4-1-4 Abschlussbetriebsplan für den Zeitraum bis 1995, Teil II -
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen 29.06.1987 30.04.1992  
i5-1.4-1-2 
Betriebsplanänderung vom 24.05.1993 zum Abschlussbetriebsplan vom 30.04.1985 
- Teil I und Abschlussbetriebsplan vom 29.06.1987 Teil II -  
für den Zeitraum bis 1995 (Detailplanung zum Ausbau des Gewässers 500)  
24.05.1993 14.06.1994  
i 5-1.4-2-1 
Tagebau Inden, Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - 
Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 
2005 - 
20.05.1992 20.12.1995  
i5-1.4-2-1 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung für den Zeitraum 1995 bis 2005 hier: 1. Änderung des 
Abschlussbetriebsplanes 
11.05.1998 25.09.1998  
i5-1.4-2000-1 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II 
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den 
Zeitraum von 1995 bis 2005 
09.06.2000 17.07.2009  
i 5-1.4-2003-2 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung (Zeitraum 2005-2024) für die Restfläche 
Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I 
13.10.2003 09.06.2005  
i5-1.4-2003-2 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil I – Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung ab 2005 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, 
räumlicher Teilabschnitt I, Nebenbestimmung 7 der Zulassung vom 09.06.2005 -
Änderung des Wirtschaftswegenetzes- 
05.09.2005 20.01.2006  
i5-1.4-2003-2 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II 
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen für den 
Zeitraum von 2005 bis 2024 für die Restfläche Braunkohlenplan Inden, 
räumlicher Teilabschnitt I, 27.02.2007, 18.05.2009 
27.02.2007 11.09.2009  
i 5-1.4-2004-3 
Tagebau Inden, Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und 
Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für einen Teilbereich der 
ehemaligen Tagesanlagen Inden 
28.05.2004 03.11.2004  
i 5-1.4-2009-1 
Tagebau Inden - Antrag auf Zulassung eines Abschlussbetriebsplanes und 
Mitteilung über das Ende der Bergaufsicht für eine Teilfläche im Bereich der 
Betriebswerkstatt Weisweiler 
30.11.2009 21.01.2010

- 7 - 
 
i5-1.4-2010-1 
Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Bereiche der neuen 
Kraftwerksreststoffdeponie II Tagebau Inden gemäß vorliegender 
Planfeststellung - sachlicher Teil I - Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung 
08.04.2010 21.07.2010  
i5-1.4-2013-3 Tagebau Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden II - sachlicher Teil I - 20.12.2013 02.03.2017  
 
i5-1.4-2016-1 
Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil II - Oberflächenentwässerung und 
landschaftspflegerische Maßnahmen für den räumlichen Teilabschnitt II 13.06.2016 04.01.2019  
qu36-1.4-2017-1 Abschlussbetriebsplan für das Kieswerk Inden 15.08.2018 07.02.2019  
i5-1.4-2022-1 Abschlussbetriebsplan für einen Teilbereich der ehemaligen Tagesanlagen 
Inden 29.09.2022 22.02.2023  
i5-1.4-2022-2 Abschlussbetriebsplan sachlicher Teil 1 – Oberflächengestaltung und 
Wiedernutzbarmachung für die Restfläche Braunkohlenpläne Inden I + II  30.11.2022

Rheinwassergütebericht
Eignung der Rheinwasserqualität 
für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser
-
Monitoring Garzweiler II
17.03.2023
166. Sitzung des Braunkohlenausschusses
Dr. Nils Cremer
Anl. 1 zu TOP 6

Gliederung„Der Weg des Rheinwassers“ –aktueller Planungsstand: Entnahmebauwerk und TransportleitungAnlass und AufgabenstellungRheinwassergüte Inhalt und Ergebnisse des BerichtsAktuelles Schwerpunktthema: Sicherung der WasserversorgungFazit2

„Der Weg des Rheinwassers“ –aktueller Planungsstand: Entnahmebauwerk und Transportleitung
3
Entnahmebauwerk bei Dormagen:Grobrechen im Bereich des Rheinufers mit   Stababständen von 50 cm Passiv-Rechen im Uferbereich des Rheins mit einer Spaltenbreite von 10 mmSiebbandanlage im Pumpwerk (Deichvorland) mit einer  Maschenweite von 1 mm
TagebauseeGarzweilerTagebauseeHambachTagebauseeInden
Entnahme
Ökowasserwerke (Belüftung, Kiesfiltration)

Anlass und Aufgabenstellung
4
Vorgabe aus dem Braunkohlenplan Garzweiler II Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser bis zur Erreichung von Grundwasserverhältnissen, die als endgültiger Zustand angesehen werden (Kap. 2.5, Ziel 1)Die Seefüllung soll 40 Jahre nach Beendigung der Auskohlung im Tagebau Garzweiler II abgeschlossen sein. Der Restsee ist mit [ ] Rheinwasserzu befüllen. (Kap. 2.6, Ziel)Vorgabe aus dem Monitoring Garzweiler IIBereits frühzeitig ist zu prüfen, ob die die Qualität des Rheinwassers für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser geeignetist (PHB – Kap. 6.6.4)Zuständigkeit: LANUV, Erftverband, RWE Power AGweitere Vorgaben (exemplarisch)Fachrecht (u. a. EG-WRRL, WHG)Standsicherheit der Böschungen

RheinwassergüteRheinwasser besteht aus: Schmelzwasser, Niederschlagswasser, Grundwasser, Einleitungen gereinigter kommunaler und industrieller AbwässerAllgemeine chemisch-physikalische Parameter (ACP, Auswahl)pH-Wert: etwa 8,0Sauerstoff: etwa 10 mg/lNitrat: etwa 10 mg/lPhosphor gesamt: etwa 0,1 mg/lChlorid und Sulfat (jeweils): etwa 50 mg/lTOC (total organic carbon): etwa 3 mg/lSchwermetalleOrganische Spurenstoffe (Wirkstoffe und Metaboliten, z.B. von PSM, LHKW,  Arzneimitteln, PFAS, PAK, Süßstoffen, Stimulantien, Korrosionsschutzmitteln)Organismen (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) 5
 Messstelle

Inhalt und Ergebnisse des BerichtsBewertung der Rheinwasserbeschaffenheit hinsichtlich der Schutzgüter …Rohwasser zur TrinkwassergewinnungGrundwasseroberirdische FließgewässerTagebauseegrundwasserabhängige Feuchtgebiete6
Konzept aus Monitoringsicht, das mit zunehmender zeitlicher Annäherung an die Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitung zu präzisieren istDie vollständige Detailprüfung wird Gegenstand der Einleiterlaubnis und der Genehmigungsverfahren sein

Schutzgut GrundwasserAusgangssituation und TransportverhaltenGrundwasserkörper bergbaubedingt im schlechten mengenmäßigen Zustanddie meisten Grundwasserkörper sind durch Nitrat gefährdet, einige auch durch SulfatSpurenstoffe werden teilweise im Untergrund durch Adsorption zurückgehalten oder abgebautBeurteilung der anthropogenen Stoffeinträge nach Vorgaben vonWasserhaushaltsgesetzEU-Grundwasserrichtlinie GrundwasserverordnungPrüfung eventueller negativer Auswirkungen auf grundwasserabhängige FeuchtgebieteOberflächengewässerTrinkwasserDie Parameter der Grundwasserverordnung werden im Rheinwasser nach heutigem Erkenntnisstand eingehalten, so dass eine Infiltration vertretbar ist.7 z.B. Verschlechterungsverbot, Trendumkehr, Erreichen des guten Zustands
z.B. guter chemischer Zustand,Erreichen der Bewirtschaftungsziele

Schutzgut oberirdische FließgewässerAusgangssituationohne Infiltrationsmaßnahmen und Direkteinleitungen keine ausreichende WasserführungDrohender Verlust der FließgewässerbiozönoseSchutzanforderungen der anthropogenen Stoffeinträge nach Vorgaben vonEG-WasserrahmenrichtlinieOberflächengewässerverordnungBraunkohlenplan (Monitoringbezug – Bericht über die Beschaffenheit der Oberflächengewässer)Bundesnaturschutzgesetz und EU-Verordnung zu gebietsfremden ArtenDerzeit Einhaltung der Umweltqualitätsnormen(vergleichbar mit Grenzwerten) flussgebietsspezifischer Schadstoffe im Rhein Vereinzelte Überschreitungen (Allgemeine chemisch-physikalische Parameter, Stoffe des chemischen Zustand und gesetzlich nicht geregelte Stoffe) sowohl im Rhein als auch in Schwalm und NiersNach derzeitigem Wissensstand kein Eintrag von invasiven Arten (Unionsliste, Forschungsbericht des BfN)8

Infiltration von Rheinwasser: Wahrscheinlich ab 20369
Etwa 10 potenziell betroffene Wassergewinnungsstandorte (kürzeste Entfernung zwischen Infiltrationsanlage und Förderbrunnen: 300 m)Schutzgut Rohwasser zur Trinkwassergewinnung
Infiltrationswassereinfluss im Rohwasser eines Wasserwerks

10
Schutzgut Rohwasser zur TrinkwassergewinnungInfiltrationswasseranteile: Ergebnis Modellrechnungen 1990 - 2030Hori.-Br. 1Hori.-Br. 2Beispiel:WW Gatzweiler(Mönchengladbach)

11
Etwa 10 potenziell betroffene Wassergewinnungsstandorte (kürzeste Entfernung zwischen Infiltrationsanlage und Förderbrunnen: 300 m)Bewertung auf Grundlage landesweit abgestimmter Verfahren Nutzung der Quartalsberichte des LANUV, exemplarischfür die Daten der Messstelle Düsseldorf-Flehe 2019Nach vorliegender Einschätzung ist das Rheinwasser nach einer Kiesfiltration     [ ] und einer mehreren Hundert Meter langen Untergrundpassage [ ] im Normalfall als Rohwasser geeignetOb im Einzelfall [ ] eine erweiterte Wasseraufbereitung an einem Standort zur Trinkwassergewinnung erforderlich ist, muss [ ] von den zuständigen Stellen zusammen mit den Wasserwerksbetreibern erörtert und entschieden werden
Schutzgut Rohwasser zur Trinkwassergewinnung

12
Aktuelles Schwerpunktthema: Sicherung der WasserversorgungZusammenstellung des Kenntnisstandes zu den Auswirkungen einer Umstellung von Sümpfungs- auf Rheinwasser im Zustrom auf Gewinnungsanlagen der Öffentlichen WasserversorgungAussagen zur Betroffenheit der Standorte – qualitativ und quantitativKlärung offener Fragen hinsichtlich des Prozessverständnisses zum Verhalten von im Rheinwasser enthaltenen Stoffen bei der Untergrundpassage (extern)Zeitplanung, bis wann welche offenen Punkte geklärt sein müssen, um eventuell erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung an den betroffenen Standorten benennen und rechtzeitig umsetzen zu könnenInformation und Unterstützung insbesondere der Wasserversorgungsunternehmen und der Behörden bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung der abgestimmten MaßnahmenFachliche Bearbeitung und Abstimmung federführend durch den Erftverband(bereits 3 Abstimmungstermine in 2023)
Monitoring Garzweiler II – AG Wasserversorgung – UAG Infiltrationswasser

FazitSchutzgutbezogener Bewertungsvorschlag der Rheinwasserbeschaffenheit aus Sicht der am Monitoring Garzweiler II beteiligten InstitutionenDer Bericht stellt ein Konzept dar, das mit zunehmender zeitlicher Annäherung an die Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitung zu präzisieren istEine vollständige Detailprüfung wird Gegenstand der Einleiterlaubnis und des / der zugehörigen Genehmigungsverfahren(s) seinDer Bericht zeigt auf, an welchen Stellen vertiefende Untersuchungen bereits angelaufen bzw. noch erforderlich sind, um eine schutzgutverträgliche Nutzung des Rheinwassers zu ermöglichenDie bisherigen positiven Annahmen der braunkohlen- und landesplanerischen Festlegungen für die Überleitung und Verwendung von Rheinwasser können auch nach dem Ergebnis des vorliegenden Monitoringberichtes für alle Schutzgüter bestätigt werdenDie Entwicklungen sollten durch ein intensives wasserwirtschaftliches      Monitoring begleitet werden13

Rheinwassergütebericht - Eignung der Rheinwasserqualität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- 
und Ökowasser - Monitoring Garzweiler II 
166. BKA-Sitzung am 17.03.2022 – Vortrag Dr. Nils Cremer, Erftverband 
 
Abkürzungsverzeichnis: 
Folie 4:  PHB Projekthandbuch Monitoring Garzweiler II 
 EG-WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie 
 WHG Wasserhaushaltsgesetz 
 
Folie 5: PSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel 
 LHKW Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe 
 PFAS Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (oder -substanzen) 
 PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 
 
Folie 8: BfN Bundesamt für Naturschutz 
 
 
Anl. 2 zu TOP 6

Naturschutz-orientierte Landschaftsentwicklung in und um den 
Tagebau Hambach
AG Tagebau Hambach der Naturschutzverbände und Biologischen Stationen in den 
Kreisen Düren und Rhein-Erft
Vorstellung im Braunkohleausschuss am 17. März 2023
Anl. zu TOP 7

Großbeweidungsprojekt im rekultivierten Tagebau Hambach
„Behütete Landschaft – Weidewald und rheinische Savanne“
• Umsetzung vom Ende des Braunkohleabbaus ab 2030 (ggfls. schon früher ab 2028), 
während der Befüllung des Hambach-Sees und darüber hinaus
• Naturschutzentwicklung als Leitmotiv
• Management der Thematik „Natur auf Zeit“
• Gelenkte Sukzession
• Schaffung einer auch für die Naherholung hochattraktiven Landschaft
• National bedeutsames Gesamtprojekt

Leitgedanken und Rahmenbedingungen (1):
• Die Flächen bleiben überwiegend noch Jahrzehnte in der Bergaufsicht und sind nicht frei zugänglich.
• Der größte Teil des Tagebaus wird mit extrem nährstoffarmem tertiärem Boden zurückgelassen.
• Fachliche Notwendigkeit einer funktionalen Waldbrücke (abgeleitet aus dem Artenschutzrecht).
• Bedeutsames Entwicklungsgebiet für Offenlandbiotope und -arten (mit oder auch ohne Lenkung)
• Anknüpfung an historische Nutzungsformen
• Schwerpunkt der Projekt-Umsetzung auf den Rekultivierungsflächen inkl. der Ränder und Übergänge zum 
Tagebau Hambach unter Einbeziehung des Tagebaus in der Befüllungsphase, soweit technisch möglich 
und sinnvoll.
• Kernflächen sind Teilflächen der in Rekultivierung befindlichen überhöhten Innenkippe, unter Einbindung 
der Ränder (mit quartärem Untergrund aufgefüllte Bereiche). Dies bedeutet hier eine Einschränkung der 
forstlichen Nutzung im herkömmlichen Sinne. Die landwirtschaftlichen Belange für den Ackerbau werden 
im Kern nicht berührt.

Leitgedanken und Rahmenbedingungen (2):
• Langfristig nachhaltig mit funktionaler Biotop-Ablösung in der Zeitentwicklung.
• Hier entstehen - abhängig vom Management - über die Jahrzehnte geeignete Biotopqualitäten, die den 
mit steigendem Seespiegel weichenden besonderen Arten des Tagebaus hochwertige 
Ausweichmöglichkeiten bieten (Projekt als CEF-Maßnahme). 
• Der Tagebau mit seinen überwiegend extrem nährstoffarmen Böden lässt nur eine sehr dünne 
Beweidungsdichte mit sehr genügsamen Tierarten/Rassen im Tagebau zu.
• Eine Integration von mehreren landwirtschaftlichen Betrieben in das Projekt (Unterhaltung der 
Infrastruktur, Betreuung des Tierbestands, Vermarktung) ist möglich, bzw. notwendig.
• Ergänzende Landschaftspflege durch von den Biostationen mit betriebenen Landschaftspflegehof, der 
auch die Öffentlichkeitsarbeit betreibt (Trägerschaft des Landschaftspflegehofs noch offen).
• Eine allmähliche touristische Erschließung ist genauso integrierbar, wie auch die partielle Nutzung von 
Hangflächen für Fotovoltaik.

Ausgangssituation im Zeitraum 2030 bis 2040 kombiniert mit Zielbiotopen
• Funktionaler Biotopverbund 
(„Waldbrücke“) im Süden 
des Tagebaus
• Entwicklung von 
interessanten 
Offenlandbiotopen und 
-arten im rekultivierten 
Tagebau

Ausgangssituation im Zeitraum 2030 bis 2040 kombiniert mit Zielbiotopen
• Funktionaler Biotopverbund 
(„Waldbrücke“) im Süden 
des Tagebaus
• Entwicklung von 
interessanten 
Offenlandbiotopen und 
-arten im rekultivierten 
Tagebau

Großbeweidungsprojekt „Behütete Landschaft“ ohne Manheimer Bucht
Ursprüngliche Projektabgrenzung

Großbeweidungsprojekt „Behütete Landschaft“ mit Manheimer Bucht
Projektabgrenzung

Gesamtgröße: 3.900 ha = 39 km²
Projektphase 1: 2030 bis 2040    Seefüllung bis ca. ein Viertel

Photovoltaik und andere Nutzungen grundsätzlich integrierbar
Seefüllung bis ca. ein Viertel
Zuwegung Freizeitnutzung
PV-Konfliktzone
Zuwegung Freizeitnutzung
RWTH-Projekt
PV-Anlagen
Gesamtgröße: 3.600 ha = 36 km² (ohne PV-Konfliktzone)
Rheinwasser-
leitung

Projektphase 1: 2030 bis 2040    Seefüllung bis ca. ein Viertel
• Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Extensiver Eichen-Hutewald
Silbergras-
Pionierrasen/Sandmagerrasen

Projektphase 1: 2030 bis 2040    Seefüllung bis ca. ein Viertel
• Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Extensiver Eichen-Hutewald
Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ 
Zwergstrauchheiden
Silbergras-
Pionierrasen/Sandmagerrasen

Projektphase 1: 2030 bis 2040    Seefüllung bis ca. ein Viertel
• Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Extensiver Eichen-Hutewald
Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ 
Zwergstrauchheiden
Silbergras-
Pionierrasen/Sandmagerrasen
Halboffene Weidelandschaft

Projektphase 1: 2030 bis 2040    Seefüllung bis ca. ein Viertel
• Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• Extensiver Eichen-Hutewald
Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ 
Zwergstrauchheiden
Silbergras-
Pionierrasen/Sandmagerrasen
Extensiver Eichen-Hutewald
Halboffene Weidelandschaft

„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume
Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen

Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Halbtrockenrasen
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Borstgrasrasen
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Zwergstrauchheiden
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Kleingewässer
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Extensiver Eichen-Hutewald
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Ganzjahresbeweidung mit verschiedenen Arten, zum Teil in halbwilder Haltung
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Ganzjahresbeweidung mit verschiedenen Arten, zum Teil in halbwilder Haltung
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Ganzjahresbeweidung mit verschiedenen Arten, zum Teil in halbwilder Haltung
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Naherholung und touristische Erschließung grundsätzlich integrierbar
„Behütete Landschaft“: Landschaften und Lebensräume

Projektphase 1: 2030 bis 2040    Seefüllung bis ca. ein Viertel
• 1.000 ha Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 1.780 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 425 ha Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 900 ha Extensiver Eichen-Hutewald
Halbtrockenrasen/ Borstgrasrasen/ 
Zwergstrauchheiden
Silbergras-
Pionierrasen/Sandmagerrasen
Extensiver Eichen-Hutewald
Halboffene Weidelandschaft

Projektphase 1 a: (2028) 2030 bis 2035 (Pilotphase 1)
Seefüllung bis ca. ein Viertel
Pilotphase 1
840 ha

Pilotphase 1
840 ha
Pilotphase 2
420 ha
Projektphase 1 b: 2035 bis 2040 (Pilotphase 2)

Erweiterung ab 2040
2.340 ha
• 920 ha Silbergras-Pionierrasen / Sandmagerrasen, Ruderalfluren, locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 1.570 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 440 ha Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald
Pilotphase 1
840 ha
Pilotphase 2
420 ha
Projektphase 2: ab 2040 (Erweiterung)

• 1.570 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 440 ha Halboffene Weidelandschaft locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald
Projektphase 2: 2040 bis 2055 Seefüllung bis ca. zur Hälfte

• 650 ha Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden, Ruderalfluren locker mit Bäumen / Gehölzen durchsetzt
• 440 ha Halboffene, baumdurchsetzte Weidelandschaft mit Sand-/Halbtrocken- u. Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden
• 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald
Projektphase 3: 2055 bis 2070 Seefüllung bis ca. Dreiviertel

• 440 ha Halboffene, baumdurchsetzte Weidelandschaft mit Sand-/Halbtrocken- u. Borstgrasrasen, Zwergstrauchheiden
• 670 ha Extensiver Eichen-Hutewald
Projektphase 4: 2070 bis 2090 Seefüllung bis Voll

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Neue Leitentscheidung
Neue Leitentscheidung:
Ergebnisse der bisherigen Beteiligung
und weiteres Vorgehen
17. März 2023 Sitzung des BKA
1
Anl. zu TOP 8

Neue Leitentscheidung
Welche Aufgabe hat die neue Leitentscheidung?•Koalitionsvertragumsetzen und räumliche Aspekte der Eckpunktevereinbarungvom    4. Oktober 2022 für die Raumordnung übersetzen.•Wichtige Leitplanken, insbesondere für die Braunkohlenplanung (Braunkohlenausschuss).•Konzentration auf wesentliche Änderungen, da erneut beschleunigter Kohleausstieg bis 2030 kaum Zeit lässt. •Leitentscheidung 2021 bleibt zum Teil erhalten.

Neue Leitentscheidung
Wie kommen wir zu den Inhalten für die neue Leitentscheidung?
3
„Zukunftsvertrag“„Zukunftsvertrag“Eckpunkte-vereinbarungEckpunkte-vereinbarungFachgesprächsreihe & Dialoge mit Akteuren und BetroffenenFachgesprächsreihe & Dialoge mit Akteuren und BetroffenenInhalte für Entscheidungssätze als Dialog-ThesenInhalte für Entscheidungssätze als Dialog-ThesenNeue LeitentscheidungNeue LeitentscheidungEntwurf MWIKEEntwurf MWIKEDialogveranstaltungen & StellungnahmenDialogveranstaltungen & StellungnahmenAbstimmung LandesregierungAbstimmung LandesregierungKoalitionsvertrag„...zu den räumlichen Folgen des vorgezogenen Kohleausstiegs und Regelungsbedarfen.“weitere Veranstaltungen vorgesehen „... Über den März hinaus.“„...bis zeitnah nach der Sommerpause.“Veranstaltungen am 8. und 11.03.

Neue Leitentscheidung
Welche Entscheidungssätze werden vorgeschlagen?
4
Abschluss und Wiedernutzbarmachung Garzweiler1.Neue Abbaugrenzen für den Kohleausstieg 20302.Rekultivierung als Fundament für eine nachhaltige Entwicklung 3.Vielfältig nutzbarer Restsee4.Neue Räume für nachhaltige EntwicklungenLebenswerte Orte der Zukunft5.Ende der Umsiedlungen6.Zukunftsdörfer in Erkelenz und Merzenich

Neue Leitentscheidung
ES 1: Neue Abbaugrenzen für den Kohleausstieg 2030
5
Restliches Abbaufeld gemäß Kohleausstiegsgesetzweiterer Bergbau nur noch mit zwingender Flächeninanspruchnahme 5 Dörfer und Feldhöfe bleiben erhalten, grundsätzlich 400 m-AbstandHolzweiler 500 m-Abstand

Neue Leitentscheidung
ES 2: Rekultivierung als Fundament für eine nachhaltige Entwicklung 
6
Nachhaltige Rekultivierung unter Berücksichtigung der Belange von Kommunen, Wasserwirtschaft, Naturschutz (Flächen mit geringem Lössauftrag) und Klimaanpassung, Landwirtschaft und erneuerbarer EnergienAbraumverbringung grundsätzlich wieder im Abbaufeld, östliches RestlochOberflächengestaltung und Massendepots frühestmöglich abschließen/ auflösen sowie auf Nachfolgenutzung ausrichtenStandsichere Böschungs- und Uferbereiche gestalten für vielfältige Nutzungsoptionen inkl. Zwischennutzungen für erneuerbare Energien und Natur auf Zeit sowie in gutem Ausgleich mit Seezugängen

Neue Leitentscheidung
ES 3: Vielfältig nutzbarer Restsee
7
kompakter und naturnaher Restsee westlich A 44n, großer Abstand zu ungekalkten Kippen und mit Ablauf zur Niers Klimaresiliente Gewässerentwicklung mit Seewasserqualität für eine nachhaltig stabile Seeökologie und Flächen für vielfältige Nutzungen (Freizeit- und Erholung sowie Naturschutz und Biotopverbund).Befüllung möglichst binnen 40 Jahrengesamtheitliche Wasserwirtschaft mit Bestand der bisherigen wasserwirtschaftlichen Ziele, Anpassung an Tagebauveränderungen

Neue Leitentscheidung
ES 4: Neue Räume für nachhaltige Entwicklungen
8
Bergbau-Folgelandschaft als vielfältiger Zukunftsraum für nachhaltige Siedlungsentwicklung, Freizeit- und Erholung, Ausbau erneuerbarer Energien,Biotopverbund mit Gewässer-, Offenland- und Waldflächen (ausgehend von den Bürgerwäldern) für das Rheinische Kernrevier und vernetzt mit umliegendem Agrar- und Siedlungsraum,zukunftsfähige Landwirtschaft.A 61 zwischen Mönchengladbach und Titz entfällt: bestehendes Autobahnnetz ertüchtigen, bisherige Verkehrsplanung für Garzweiler I/II aufgrund neuer Rahmenbedingungen überprüfen und anpassen, moderne Mobilitätsaspekte berücksichtigen

Neue Leitentscheidung
ES 5: Ende der Umsiedlungen
9
Sozialverträgliches, vorgezogenes Ende der Umsiedlungen in den 5 Dörfern Entscheidung über die Teilnahme an gemeinsamer Umsiedlung nach Erkelenz-Nord bis ?

Neue Leitentscheidung
ES 6: Zukunftsdörfer in Erkelenz und Merzenich 
10
5 Dörfer werden wie Morschenich zu „Orten der Zukunft“Leitbild: Klimaneutralität, klimaangepasstes, flächensparendes und ressourcenschonendes Bauen sowie hohe Anforderungen an Planen & Zusammenleben (als Basis für die kommunalen Konzepte)Land unterstützt mit Raumordnung und Förderung Flächenaufnahme in die PSW.GmbHRückkauf: ab ? für frühere Bewohner/innen mit Umsiedlerstatus, Voraussetzungen ist Mitwirkung an kommunalem Konzept, kein Rechtsanspruch auf früheres Wohneigentum.

Neue Leitentscheidung
Vielen Dank!Dr. Alexandra RenzMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein Westfalen Gruppe 73| Landesplanung und RaumordnungTelefon: +49 211 61772 - 539E-Mail:alexandra.renz@mwike.nrw.deBildmaterial: Eigene.11

Beratungsverlauf (1)

16.06.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 2.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0806
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
16.06.2023
Erstellt
19.05.2023 13:17