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0995/2017

Kleingartenanlage Takufeld, Rochuspark

Beschlussvorlage Ausschuss 18.04.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2017, TOP 7.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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RPA-Kosten-Takufeld

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Beschlussvorlage Ausschuss

6932 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0995/2017 
Freigabedatum  18.04.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kleingartenanlage Takufeld, Rochuspark 
hier: Erneuerung Wasserleitung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die Erneuerung der Wass erleitung in der Kleingarte n-
anlage Takufeld, Rochuspark mit Gesamtkosten von 344.000 € zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
327.000 € im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsan-
lagen) bei Finanzstelle 6700 -1301-4-8920 / DKA Rochuspark III (Takufeld) – Wasserleitung, 
Hpl. 2016/2017, Hj. 2017. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.05.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.05.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   344.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.880 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Kleingärtne rverein Takufeld e.V. hat für seine zwischen der Äußeren Kanalstr. und der R o-
chusstr. gelegene Kleingartenanlage die Errichtung einer neuen Wasserzuleitung bzw. Wasserve r-
sorgung für die Gartenparzellen beantragt. 
 
Gemäß § 3 des Bundeskleingartengesetzes di ent der Wasseranschluss in den einzelnen Kleingärten 
zur Sicherstellung der kleingärtnerischen Nutzung, die eine der Grundvoraussetzungen für die Ei n-
richtung und Verpachtung von Kleingartenanlagen darstellt. Das Trinkwasserleitungsnetz wird sowohl 
bei der Neuanlage der Anlagen als auch bei Kompletterneuerungen von der Stadt erstellt; die Trin k-
wasserverbrauchskosten werden von den Pächtern getragen. Die Erstellung eines entsprechenden 
Wasserleitungsnetzes mit Entnahmestellen für jede Parzelle ist für die bes timmungsgemäße Betrei-
bung einer Kleingartenanlage unerlässlich. 
 
Das vorhandene Wasserleitungsnetz der insgesamt 82 Gärten umfassenden Anlage wurde ab 1950 
erstellt und als Stegleitung mit Sammelzapfstellen ausgebaut. 
 
Die damalige Bauweise entspricht nich t mehr dem heutigen technischen Standard und den damit 
verbundenen Hygienebestimmungen. Gemäß der Trinkwasserverordnung muss Wasser für den 
menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Es gelten en t-
sprechende Anforderungen an die mikrobiologische sowie chemische Zusammensetzung. 
  
Nach heutigem Stand der Technik erfolgt der Bau als Ringwasserleitung, wodurch eine kontinuierl i-
che Wasserbewegung gewährleistet ist und somit eine unerwünschte Verkeimung durch stagniere n-
des Wasser nicht stattfinden kann. 
Die Bereitstellung von lediglich einer zentralen Wasserentnahmestelle oder der Versorgung über 
Grundwasserbrunnen stellt keine kostengünstigere Alternative zur Erstellung eines Trinkwasserle i-
tungsnetzes für jede Gartenparzelle dar. Dies würde zudem nicht dem bundesweiten Stand der 
Technik zur Wasserversorgung in Kleingartenanlagen entsprechen.

3 
 
Die damalige Bauweise mit verzinkten Stahlrohren hat überdies zu starken Inkrustierungen geführt, 
die den Wasserdurchlauf behindern und zu Überlastungen bzw. Rohrbrüchen mit erheblichen Wa s-
serverlusten führen.  
 
Seit einigen Jahren werden die immer häufiger auftretenden Rohrbrüche auf Kosten des Verbandes 
und des Vereines instandgesetzt. Dies führt jedoch lediglich zu kurzfristigen Weitern utzungen. Da 
keine vollständigen Planunterlagen und Aufzeichnungen über den Verlauf der Wasserleitung zur Ve r-
fügung stehen, können die Bruch - und Leckstellen nur mit erheblichen, wirtschaftlich nicht mehr ve r-
tretbaren Such- und Kostenaufwand geortet werden . Somit ist der Neubau einer modernen Ringwa s-
serleitung unumgänglich. 
 
Auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes wurde der Generalpachtvertrag mit dem Kreisve r-
band Köln der Kleingartenvereine – zuletzt am 18.01.2012 - in Kraft gesetzt. In diesem Vert ragswerk 
verpflichtet sich die Stadt Köln bestimmte Unterhaltungs-, Pflege,– und Erneuerungsarbeiten durchzu-
führen. Gemäß § 6 (4) des o. g. Vertrages ist die Stadt Köln zuständig für die Erneuerung kompletter 
Wasserleitungsnetze im Rahmen der verfügbaren H aushaltsmittel. In jedem Fall ist der Pächter hie r-
bei zur Übernahme des Gewerkes Erdarbeiten (Aushub und Verfüllung der Gräben und Schach t-
standorte) in Form von Eigenleistung oder Kostenübernahme verpflichtet. 
 
Nach einer Kostenermittlung der Gebäudewirtsc haft belaufen sich die durch das Rechnungspr ü-
fungsamt geprüften Gesamtkosten incl. Aufwand für Planung, Bauleitung und Wiederherstellung der 
Wege auf 344 .000 € (RPA -Nr. 2016/1136, siehe Anlage). Planungsmittel in Höhe von 17.000 € wu r-
den bereits freigegeben. 
 
Die Finanzierung der Erneuerung der Wasserleitung ist gesichert im Teilfinanzplan 1301/ Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen; Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei 
Finanzstelle 6700 -1301-4-8920 DKA Rochuspark III (Takufeld) Wasserleitung, Hpl. 2016/2017, Hj. 
2017. 
 
Die Übernahme der anfallenden Erdarbeiten, die gem. Generalpachtvertrag vom Kleingartenverein 
getragen werden, beziffert sich auf rd. 55.000,00 €. 
 
Der Pachtzins, den die Kleingartenbesitzer jährlich an die Stadt entrichten (in 2016: 1,585 Mio. €), 
beinhaltet – konform zu den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes – ausschließlich das 
Entgelt für die Überlassung bzw. Bereitstellung durch die Stadt von Grund und Boden zur kleingärtne-
rischen Nutzung. Eine Refinanzierung der Abschreibungsaufwendungen durch die Pachteinnahmen 
wurde im aktuell gültigen Generalpachtvertrag nicht vereinbart, wird aber bei der Verhandlung des 
nächsten Pachtvertrags der Prüfung unterzogen. 
 
Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vereinnahmt die jährlichen Pachterträge aus 
Dauerkleingärten im Teilergebnisplan 0108/ Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Zeile 5 - Privat-
rechtliche Leistungsentgelte. 
 
Die Abschreibungsaufwendungen in Höhe von jährlich 6.880 € sind im Teilergebnisplan 1301/ Öffen t-
liches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen des 
Hpl. 2016/2017 incl. Mittelfristplanung berücksichtigt. 
 
 
Anlage

RPA-Kosten-Takufeld

835 Zeichen

14 23.8.2016

3 = Erau R
2 26 Gebäudewirtschaft en

29390

26

Kostenberechnung zur Erneuerung der Ffinkwasserversdrgung an udewtschapt
in der Dauerkleingartenanlage Takufe}d, Anlage Rochusperk, — De FM-Dienste

Äußere Kanalstraße in Köln
RPA-Nr.: 2016/1136

Summe eingereicht: rund 344.000 € brutto
Summe bestätigt: rund 344.000 € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10.8.2016 haben Sie die Kostenberechnung zur Erneuerung der Trinkwasserversorgung oreof
für die o. g. Kleingartenanlage zur Prüfung beim RPA vorgelegt. Ziel der Prüfung ist die Be-
schlussfassung durch die politischen Gremien.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen stimme ich der Fortführung des Bauvorhabens
zu. Die beiliegenden Unterlagen erhalten Sie zur weiteren Verwendung zurück.

Mit freundlichen Grüßen

26 Gebäudewirtschaft
262/4 FM-Dienste

IV u

Beratungsverlauf (3)

04.05.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.05.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0995/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27