1841/2023
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2022
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1841/2023 Freigabedatum 02.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln GmbH im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 40.000 T€ an die Stadt Köln ausgeschüttet wird. Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2022 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss von rd. 68.430 T€ ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung an die Stadt in Höhe von 40.000 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht dem im städtischen Haushalt 2023 eingeplanten Betrag. Ferner soll aus dem Jahresüberschuss 2022 der die Ausschüttung übersteigende Betrag von 28.430 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Ukraine-Krise derzeit mit hohen Unsi- cherheiten sowohl für den SWK-Konzern als auch für den städtischen Haushalt, der von den Ausschüttungen profitiert, behaftet ist, schafft eine Einstellung des den Haushaltsansatz über- steigenden Betrages in die Gewinnrücklage die nötige operative Flexibilität sowohl für die Stadt als auch für SWK, um auf negative Entwicklungen in den nächsten Jahren durch einen entsprechenden Rückgriff auf angesparte Rücklagenmittel reagieren zu können.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1841/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2023
- Erstellt
- 30.05.2023 17:53