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1841/2023

Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.40

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2637 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1841/2023 
Freigabedatum 
02.06.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2022  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass aus dem Jahresüberschuss, den die Stadtwerke Köln 
GmbH im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftet hat, ein Betrag in Höhe von 40.000 T€ an die 
Stadt Köln ausgeschüttet wird. 
Der*die Vertreter*in der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln 
GmbH wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. 
 
 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 
31.12.2022 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss von rd. 
68.430 T€ ab. 
 
Die Geschäftsführung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung an die Stadt 
in Höhe von 40.000 T€ vorzunehmen. Dieser Wert entspricht dem im städtischen Haushalt 
2023 eingeplanten Betrag. Ferner soll aus dem Jahresüberschuss 2022 der die Ausschüttung 
übersteigende Betrag von 28.430 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.  
 
Da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der Ukraine-Krise derzeit mit hohen Unsi-
cherheiten sowohl für den SWK-Konzern als auch für den städtischen Haushalt, der von den 
Ausschüttungen profitiert, behaftet ist, schafft eine Einstellung des den Haushaltsansatz über-
steigenden Betrages in die Gewinnrücklage die nötige operative Flexibilität sowohl für die 
Stadt als auch für SWK, um auf negative Entwicklungen in den nächsten Jahren durch einen 
entsprechenden Rückgriff auf angesparte Rücklagenmittel reagieren zu können.

Beratungsverlauf (2)

12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.40 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1841/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.06.2023
Erstellt
30.05.2023 17:53