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3251/2022

Nachfragen zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 12.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.11.2022, TOP 10.2.10

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.09.2022

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag

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Anlage 2 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2744 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3251/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 
 
Nachfragen zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von 
Straßen und Plätzen 
Beantwortung der Fragen von Herrn Müller zu TOP 10.2.11, Stellungnahme zum Antrag gem. § 3 der 
Geschäftsordnung des Rates zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenen-
nung von Straßen und Plätzen (Session-Nummer 1207/2022), aus der Sitzung vom 01.09.2022. 
 
Frage 1: „Wieso wird der Beschluss nicht wie beantragt umgesetzt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wurde gebeten, die Richtlinien für die Benennung von Straßen und Plätzen dahinge-
hend zu überarbeiten, dass eine Förderung von Frauennamen erfolgt und eine Umbenennung von 
kolonialen Straßennamen ermöglicht wird. Weder für die Förderung von Frauennamen noch für die 
Umbenennung von Straßennamen ist eine Änderung der Benennungsrichtlinien erforderlich. Beides 
ist bereits mit den bestehenden Richtlinien möglich. Die für die Straßenbenennung zuständigen Be-
zirksvertretungen werden von der Verwaltung bei der Neubenennung einer Straße oder eines Platzes 
auf mögliche Frauennamen hingewiesen. Die letztendliche Entscheidung über einen Namen trifft je-
doch alleinig die Bezirksvertretung. An der Stelle möchte die Verwaltung bemerken, dass jährlich im 
gesamten Stadtgebiet von Köln durchschnittlich lediglich 10 bis 15 Straßen, Wege oder Plätze be-
nannt werden und nur ein Drittel dieser Benennungen auf Personen zurückgehen. 
Aus diesem Grund ist eine Neufassung der Richtlinien für die Benennung von Straßen und Plätzen 
nicht erforderlich. 
 
Frage 2: „Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis das Projekt „(Post)koloniales Erbe Köln“ ab-
geschlossen ist und die Richtlinie dahingehend überarbeitet wird, dass Frauennamen bei der Benen-
nung von Straßen gefördert werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Projekt befindet sich erst seit dem 09.05.2022 in der Umsetzungsphase. Die Anzahl der zu prü-
fenden Straßennamen wurde noch nicht endgültig festgelegt. Im Anschluss an diese Festlegung wer-
den Gutachten erstellt, die ausgewertet werden müssen. Aufgrund dieses noch nicht abgeschlosse-
nen Verfahrens kann die Dauer des Projektes derzeit nicht eingeschätzt werden. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 : Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
01.09.2022 
Anlage 2: Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates zur Neufassung der Richtlinien des Ra-
tes für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
Anlage 3: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag

Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.09.2022

865 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 15.09.2022 
Auszug 
aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 01.09.2022 
öffentlich 
10.2.11 Stellungnahme zum Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenen-
nung von Straßen und Plätzen 
1207/2022 
Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. 
 
Herr Müller hat folgende Nachfragen: 
 
1. Wieso wird der Beschluss nicht wie beantragt umgesetzt? 
2. Wir lange wird es voraussichtlich dauern, bis das Projekt „(Post)koloniales Er-
be Köln“ abgeschlossen ist und die Richtlinie dahingehend überarbeitet wird, 
dass Frauennamen bei der Benennung von Straßen gefördert werden?

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag

3793 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1207/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.05.2022 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.05.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.06.2022 
 
Stellungnahme zum Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates zur Neufassung der 
Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales hat in seiner 
Sitzung vom 04.04.2022 dem Antrag AN/0592/2022 über die Neufassung der Richtlinie des Rates für 
die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen zugestimmt. Der Antrag ist als Anlage beige-
fügt. 
 
Es wurde beantragt, die Richtlinie dahingehend weiterzuentwickeln, dass „eine Förderung von Frau-
en*namen erfolgt und eine Umbenennung von kolonialen Straßennamen ermöglicht wird“. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Straßennamen haben originär eine Ordnungs-, Orientierungs- und Erschließungsfunktion. Sie fungie-
ren als Adressgebung und dienen der Orientierung und der Auffindbarkeit u. a. für Rettungsdienste 
und Polizei. Mit der Benennung nach Personen kann man Ehrungen vornehmen, Erinnerungen wach 
halten oder Statements bekräftigen.  
 
Bereits am 28.03.2016 hat der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beschlossen, die Be-
zirksvertretungen - die Entscheidungsträger bei Benennungen und Umbenennungen von Straßen und 
Plätzen - zu bitten, vermehrt Straßen nach Frauen, „die sich vor allem durch ihrer Frauensolidarität

2 
 
und / oder den Bruch mit der herkömmlichen Geschlechterrolle auszeichnen“, zu benennen (Session-
nummer 0189/2016). Basis dafür war ein Antrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender (LST). Seither schlägt das Zentrale Namensarchiv bei anstehenden Benennungen den 
zuständigen Bezirksvertretungen unter anderem Frauennamen vor.  
 
Umbenennungen von Straßen und Plätzen sind unter Punkt 4 der Richtlinien des Rates für die Neu- 
und Umbenennung von Straßen und Plätzen geregelt. Straßen sollen „nur in besonderen Ausnahme-
fällen umbenannt werden“ (Punkt 4.1). In der gängigen Praxis bedeutet das aufgrund einer bauli-
chen/verkehrlichen Veränderung (z.B. eine Unterbrechung in der Verkehrsführung) aber auch wenn 
der Umbenennungsgrund im bisherigen Namen liegt (z.B. späte Kenntnis über negative Aspekte im 
Geschichtsbild). Bereits heute ist die Umbenennung von Straßennamen mit kolonialistischem Hinter-
grund also möglich. Unabhängig davon erarbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes 
„(Post)koloniales Erbe Kölns“ derzeit ein Konzept zur objektiven und wissenschaftlichen Untersu-
chung aller Kölner Straßennamen mit postkolonialem und nationalsozialistischem Hintergrund und 
erarbeitet einen einheitlichen Verfahrensweg. Ziel ist es, kritische und undemokratische Straßenna-
men zu identifizieren und den zuständigen Bezirksvertretungen Handlungsempfehlungen zum Um-
gang mit diesen problematischen Straßennamen zu übermitteln.  
 
Eine Neufassung der Benennungsrichtlinien ist weder zur Förderung von Frauen*namen noch zur 
Umbenennung von kolonialen Straßennamen erforderlich.  
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst das Projekt „(Post)koloniales Erbe Kölns“ abzuschließen und im 
Anschluss die Richtlinien zu überarbeiten, die dann den zuständigen Gremien zur Beratung und Be-
schlussfassung vorgelegt werden.

Anlage 2 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates zur Neufassung der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen

2705 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Kölner Rat 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2022 
 
AN/0592/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 04.04.2022 
 
Neufassung der Richtlinie des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und 
Plätze 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 04.04.2022 auf-
zunehmen: 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird dazu beauftragt, die Richtlinie für die Benennung von Straßen vom 
26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) zu überarbeiten und dem Stadtrat sowie den zuständigen 
Gremien im ersten Halbjahr 2022 einen neuen Richtlinienentwurf vorzulegen. Dabei wird die 
Richtlinie dahingehend weiterentwickelt, dass eine Förderung von Frauen*namen erfolgt und 
eine Umbenennung von kolonialen Straßennamen ermöglicht wird. Bei einer Entscheidung 
zur Umbenennung von kolonialen Straßennamen erfolgt die Einzelfallbetrachtung in Zu-
sammenarbeit mit dem Kölner Namensarchiv. Die Regeln der Zuständigkeitsordnung bleiben 
davon unberührt. 
 
Begründung:  
Die Stadt Köln muss sich mit dem kolonialen Erbe auseinandersetzen. Dazu ist die Auftakt-
veranstaltung am 08.10.2021 im VHS Forum ein wichtiger Schritt. Jedoch sind seit Jahren 
Straßen bekannt, deren Namen koloniales Unrecht weiterhin heroisieren oder verharmlosen 
und/oder Personen ehren, die Kolonialverbrecher waren und die Kolonialisierung begrüßten,. 
In unserer vielfältigen Stadtgesellschaft, akzeptieren wir keine Herabwürdigung oder jegliche 
Form von Diskriminierung.

- 2 - 
 
Darüber hinaus sind die Straßennamen in Köln, die nach Personen benannt sind, zum Groß-
teil nach Männern bezeichnet. Frauen* stellen jedoch nicht nur 51% der Bevölkerung, son-
dern sind entscheidend in der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Diese entschei-
dende Rolle von Frauen* muss gewürdigt und die anerkennende Sichtbarkeit im Stadtbild 
geschaffen werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Mike Homann 
SPD- 
Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. gez.  
Michael Weisenstein 
LINKE- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller  
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3251/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
12.10.2022
Erstellt
05.10.2022 10:53