3356/2018
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Dellbrücker Mauspfad bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandorts Dellbrücker Mauspfad der Willy-Brandt-Gesamtschule
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3356/2018 Freigabedatum 09.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II am Standort Dellbrücker Mauspfad bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandorts Dellbrücker Mauspfad der Willy-Brandt-Gesamtschule Im Weidenbruch, Köln-Höhenhaus und Änderung der Aufnahmekapazität der Willy-Brandt-Gesamtschule auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2019/20 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Erric h- tung der in allen Jahrgängen integrativen Gesamtschule am Standort Dellbrücker Mauspfad 200 zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und baut die Sekundarstufe II ab 2021/22 jah r- gangsweise auf. 2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) den Teilstandort der Willy - Brandt-Gesamtschule, am Standort Dellbrücke r-Mauspfad 200, 51069 Köln zum 31.07.2019 au f- zuheben. 3. Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zu Beschluss 1, gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen (SchulG NRW) die Willy -Brandt- Gesamtschule, Gesamtschule Im Weidenbruch 214, 51061 Köln Höhenhaus, um 2 Züge in der Sekundarstufe I auf zukünftig 6 Züge Sekundarstufe I, an dann nur noch einem Standort, zu red u- zieren. Die Sekundarstufe II bleibt mit 5 Zügen unverändert. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwal tung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zur Genehmigung der Beschlus s- punkte 1. und 3. zu stellen und den Beschluss gem. Beschlusspunkt 2 anzuzeigen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 5. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2020 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 0,9 Stelle Schulsekretär/in in der EG 7 TVöD für die neu zu errichtenden Gesamtschule Dellbrücker Mau s- pfad als bisheriger Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule bei gleichzeitiger Berücksichtigung von nicht m ehr benötigten Stellenanteilen durch die Reduzierung der Zügigkeit bei der Willy - Brandt-Gesamtschule. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungs- intern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans werd en verwaltungsin- tern Stellenverrechnungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. 6. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür not - wendigen Bau- bzw. ÖPP- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse – unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen – zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Die Finanzierung der Personal - und Büroarbeitsplatzkosten er - folgt im Teilergebnisplan 0301 Schulträger aufgaben durch Einsparungen bei den Sachaufwe n- dungen. 7. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichts- ordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Alternative Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Ze itpunkt auf die Verselbständigung des Teilstando r- tes der Willy -Brandt-Gesamtschule am Standort Dellbrücker Mauspfad 200, 51069 Köln Dellbrück und die damit verbundenen Kapazitätsausweitung am Standort Im Weidenbruch 241, 51061 Köln - Höhenhaus. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe S. 7€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Einleitung Der Rat der Stadt Köln hat am 01.10.2013 die Änderung der Willy -Brandt-Gesamtschule, einschließ- lich der Einrichtung des Teilstandortes Dellbrücker Mauspfad 200 beschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat den Ratsbeschluss genehmigt. Die Gesamtschule wird nun an den beiden Teilstandorten mit insgesamt 8 Zügen in der Sekund arstufe I und 5 Zügen in der Sekundarstufe II geführt. Die Seku n- darstufe I ist vertikal geteilt. An beiden Standorten werden je 4 Züge geführt, die Oberstufe ist am Standort Im Weidenbruch verortet. Im Rahmen eines breit angelegten dialogischen Prozesses wurden im Vorfeld des Beschlusses mit den betroffenen Schulen die Optionen zur Ausweitung der Gesamtschulkapazität erörtert. Für den östlichen Bereich des Stadtbezirkes Mülheim stand neben der Zügigkeitserweiterung der bestehe n- den Gesamtschule Im Weidenbru ch auch die Errichtung einer eigenständigen Gesamtschule in Del l- brück zur Rede. Nach einem intensiven Abwägungsprozess favorisierte die Verwaltung jedoch die Dependance-Lösung, da ein bestehendes System flexibel erweitert wurde. Die schulrechtlichen Hü r- den einer Neugründung entfielen somit und letztlich sollte durch die Reduzierung des Baub edarfs am Standort Im Weidenbruch und am Standort Dellbrücker Mauspfad ein wichtiger Beitrag zur Entla stung des städtischen Haushaltes geleistet werden. In den vergangenen 5 Jahren hat sich der Teilstandort der Willy-Brandt-Gesamtschule in Dellbrück als gefragtes Nachfolgeangebot der geschlossenen Haupt- und Realschule etabliert. Die Diskussion um eine Verselbständigung wird nach wie vor an verschiedenen Stellen geführt. 4 Darüber hinaus haben sich in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse und Entscheidungen in Bezug auf die aktuellen Baumaßnahmen für den Standort Im Weidenbruch ergeben. Bisher war vorgesehen am dortigen Teilstandort 4 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge der Sekundarstufe II unterzubringen. Um beim erforderlichen Neubau der Gesamtschule Verzögerungen durch Umplanungen zu vermei- den, wurde das ursprünglich vorgesehene Raumprogramm auch nach Festlegung der Teilstandorte nicht verändert. Hierdurch ergibt sich am Standort Im Weidenbruch ein großzügiges Raumangebot. Aufgrund der aktuellen schulfachlichen Einschätzung soll eine Gesamtschule jedoch eine Größe von insgesamt 8 Zügen in der Sekundarstufe I nicht überschreiten. Dies führt dazu, dass trotz hoher Ab- weisungszahlen an den Gesamtschulen im Stadtbezirk Mülheim die (vorhandene) räumliche Kapazi- tät des Standortes Im Weidenbruch nicht voll ausgenutzt werden kann. Mit der nun zum Beschluss vorgelegten Lösung ist in dieser Raumsituation die Aufnahme von insge- samt 6 Klassen je Jahrgang in der Sekundarstufe I möglich. Die Sekundarstufe II bleibt bei 5 Zügen. In der Summe beider Schulen / Schulstandorte ist zukünftig die Aufnahme von 10 Eingangsklassen möglich. Die Gesamtschulkapazität im Stadtbezirk Mülheim ist zukünftig um 2 Eingangsklassen er- höht. Diese Erkenntnisse, wie sich die Bau-/Sanierungsmaßnahme für den Standort Im Weidenbruch ent- wickeln würde, lagen bei der Beschlussfassung im Oktober 2013 noch nicht vor. Daher schlägt die Verwaltung, in Kenntnis der Diskussionen um den Beschluss des Jahres 2013, nun die Verselbständigung der Nebenstelle in Dellbrück vor, um die Raumressourcen am Standort im Weidenbruch besser ausnutzen zu können und so je Jahr 50 wertvolle Plätze im Stadtbezirk Mülheim in den Eingangsklassen der Gesamtschulen zu gewinnen, um die Zahl der Abweisungen an Gesamt- schulen im Stadtbezirk Mülheim, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, reduzieren zu können: Schuljahr Burgwiesen- straße 125 Im Weiden- bruch 214 Ferdiandstraße / Wuppertaler Straße Anm. 335 176 Aufnahmen 241 160 Abweis. 94 16 Anm. 334 169 Aufnahmen 236 159 Abweis. 98 10 Anm. 387 144 127 Aufnahmen 236 161 106 Abweis. 151 -17 21 Anm. 300 275 124 Aufnahmen 243 214 108 Abweis. 57 61 16 Anm. 304 250 138 Aufnahmen 243 215 129 Abweis. 61 35 9 Anm. 292 271 149 Aufnahmen 243 216 108 Abweis. 49 55 41 Anm. 365 291 184 Aufnahmen 243 216 108 Abweis. 122 75 76 * vorläufig, Basis Vorstatistik März 2017 *** vorläufig, Basis Anmeldeergebnis lt. 400-4, Stand 13.02.2018, 2018/19*** 2012/13 2017/18* 2015/16 2016/17 2014/15 2013/14 5 Die Schüler*innen, die bisher an den jeweiligen Teilstandorten aufgenommen wurden, können mit der vorgeschlagenen Lösung ihre Schullaufbahn in der Regel auch an dem jeweiligen Schulstandort be- enden. An beiden Gesamtschulen soll gemeinsames Lernen möglich sein. Die Landesregierung NRW beab- sichtigt ab dem Schuljahr 2019/20, die Klassengrößen im gemeinsamen Lernen (in der Sekundarstufe I) schulformunabhängig von derzeit 27 auf 25 zu reduzieren. Damit ergibt sich folgende voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen: 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 Klassenstufe 5 214 213 150 150 150 150 150 150 150 150 150 Klassenstufe 6 216 220 107 150 150 150 150 150 150 150 150 Klassenstufe 7 223 220 110 107 150 150 150 150 150 150 150 Klassenstufe 8 157 220 110 110 107 150 150 150 150 150 150 Klassenstufe 9 169 166 110 110 110 107 150 150 150 150 150 Klassenstufe 10 155 164 166 110 110 110 107 150 150 150 150 Einführungsphase 83 93 98 100 66 66 66 64 90 90 90 Qualifikationsphase Q1 93 90 93 98 100 66 66 66 64 90 90 Qualifikationsphase Q2 92 93 90 93 98 100 66 66 66 64 90 Summe 1.402 1.479 1.034 1.028 1.041 1.048 1.055 1.096 1.120 1.144 1.170 Schüler 184937 / Willy-Brandt- Gesamtschule / Im Weidenbruch (GE) (Lesehilfe: Bei der Jahrgangsstufe 9 (Schuljahr 2018/19) handelt e s sich um den letzten 6 -zügigen Jahrgang der „alten“ Willy-Brandt-Gesamtschule. Dieser Jahrgang wird 2019/20 das 10. Schuljahr bilden. Die Jahrgänge des 5. -7. Schuljahr umfassen alle Schüler*innen der „aktuellen“ Willy -Brandt-Gesamtschule an beiden Tei l- standorten (Dellbrück und Höhenhaus). Die am Standort Im Weidenbruch verbleibenden Schüler*innen der „aktuellen“ Willy-Brandt-Gesamtschule bilden zum Schuljahr 2019/20 die 4 -zügigen Jahrgänge des 6.-8. Schul- jahrs der „zukünftigen“ Willy -Brandt-Gesamtschule. D as 5. Schuljahr 2019/20 der „zukünftigen“ Willy -Brandt- Gesamtschule ist dann wieder 6 -zügig, allerdings abweichend zur früheren 6 -zügigkeit aufgrund der zukünftig vorgesehenen neuen Klassenbildungswerte nur noch mit 150 Schüler*innen. Die unterschiedlichen Zügigkeiten und Klassenbildungswerte wirken sich auf die Eingangsklassen der Seku n- darstufe II aus. Für den Übergang wird eine Übergangsquote von 60% angenommen. Daher verändert sich die Größenordnung zu den Schuljahren 2021/22 und 2025/26 entsprechend. Zu m Schuljahr 2027/28 hat die „z u- künftige“ Willy-Brandt-Gesamtschule ihre nun zu beschließende Schulgröße durchgängig erreicht.) An der neuen Gesamtschule Dellbrück müssen im Rahmen der Mindestgröße in der Sekundarstufe II (2 Züge) mindestens 42 Kinder in der Qualifikationsphase 1 (Q1) vorhanden sein. Eine größere Schü- lerzahl wird aufgrund der eingeschränkten baulichen Erweiterungsmöglichkeit nicht realisierbar sein. Ggf. müssen Schüler*innen nach der Sekundarstufe I an eine andere Schule, beispielsweise die Wil- ly-Brandt-Gesamtschule wechseln, die rechnerisch noch Kapazitäten im Rahmen der 5 -zügigen Oberstufe aufweist. Um ein attraktives Kursangebot in der Sekundarstufe II erreichen zu können, bi e- tet sich eine Kooperation in der Oberstufe zwischen der neuen G esamtschule Dellbrück und der Wi l- ly-Brandt-Gesamtschule ohnehin an. Die neue, eigenständige Gesamtschule in Dellbrück übernimmt die bisher am Teilstandort in Del l- brück geführten Schüler*innen und startet daher unmittelbar mit den Jahrgängen 5 bis 9 und bau t in den Folgejahren darauf auf. 6 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 Klassenstufe 5 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 6 107 100 100 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 7 110 107 100 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 8 110 110 107 100 100 100 100 100 100 Klassenstufe 9 110 110 110 107 100 100 100 100 100 Klassenstufe 10 110 110 110 107 100 100 100 100 Einführungsphase 42 42 42 42 42 42 42 Qualifikationsphase Q1 42 42 42 42 42 42 Qualifikationsphase Q2 42 42 42 42 42 Summe 537 637 669 701 733 726 726 726 726 Schüler GE Dellbrück An beiden Schulen soll, soweit dies räumlich möglich ist, auch zukünftig die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf zumindest eine Klasse für geflüchtete Kinder und Jugendliche zu führen. 4 Finanzierung und (Personal-)Ressourcen 4.1. Beschreibung Baubedarf; Einrichtungskosten; Folgekosten, Investivkosten, Mietkosten Dellbrücker Mauspfad: Neben den bisher identifizierten Maßnahmen zur Vervollständigung des Raumprogramms der S e- kundarstufe I am Standort Dellbrücker Mauspfad – die Anzahl der Klassen und die Jahrgangsstruktur bleiben unverändert – müssen noch die erforderlichen Räume für die neue gymnasiale Oberstufe geschaffen werden. Da der Standort im ÖPP-Modell betrieben wird, sind hier Verhandlungen mit dem Betreiber zu führen. Fü r die erforderlichen Baumaßnahmen werden separate Beschlussvo rlagen, die auch die Kosten aufzeigen werden, erstellt, sobald dies möglich ist. Im Weidenbruch: Die schulorganisatorische Maßnahme an der Willy-Brandt-Gesamtschule, die zukünftig ausschließlich am Standort „Im Weidenbruch“ geführt wird, kann im vorgesehenen Raumbestand abgebildet we rden und verzögert die Baumaßnahmen daher nicht. Damit entstehen auch keine zusätzlichen Baukosten. 4.2 Schulsekretariat und Schulhausmeister Hinsichtlich der Betreuung der Schulstandorte durch Schulhausmeister entstehen durch die vorges e- hene Nutzung durch zwei separate Schulen keine Veränderungen, die sich auf den Umfang bzw. B e- wertung der vorhandenen Schulhausmeisterstelle auswirken. Es entstehen somit keine zusä tzlichen Personalkosten. Der Standort Dellbrücker Mauspfad wird zudem als OPP -Projekt betrieben, d.h. dort ist kein städtischer Hausmeister im Dienst. Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e- wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die E r- richtung der neuen 4/2 zügigen Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad unter Ein beziehung des bisheri- gen Teilstandortes der Willy -Brandt-Gesamtschule in Dellbrück und der Zügigkeitsreduzierung der bisher an zwei Teilstandorten geführten, 8/5 zügigen Willy -Brandt-Gesamtschule auf eine 6/5 zügige Schulgröße an nur noch einem Standort, e ntsteht ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von insgesamt 0,9 Stelle EG 7 TVöD für die Schulsekretariate gegenüber dem bisherigen Stellenbedarf der Willy-Brandt- Gesamtschule. In der Summe betrachtet ergibt sich dadurch, bezogen auf beide Standorte, eine h ö- here Aufnahmekapazität von 2 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Der zusätzliche Stellenbedarf ist jeweils anteilig in den jeweiligen Schuljahren bereitzustellen. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 entstehenden zusätzlichen Personalko sten für das Schulsekretariat 7 der neuen Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad in Höhe von insg esamt 43.406 € werden im Teile r- gebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben durch Einsparungen bei den Sachaufwendungen finanziert. Ebenso sind für die neue Gesamtschule 12.800 € für die jährlichen Kosten eines Büroarbeitsplatzes zu berücksichtigen. Die Deckung er folgt auch hier im Teilergebnisplan 0301 durch entsprechenden Wenigeraufwand bei den Sachmitteln. 4.3 Schulsozialarbeit An der Willy-Brandt-Gesamtschule sind derzeit zwei sozialpädagogische Fachkräfte im Lande sdienst beschäftigt. Deren zukünftiger Einsatz hinsichtlich der neuen Gesamtschulen sollte schu lseitig geklärt werden. Von Seiten der Kommune besteht zunächst kein Handlungsbedarf. 5. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern § 80 Abs. 2 SchulG NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und unfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betro f- fen sein können. Als benachbarte Schulträger si nd Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Abs. 7 SchulG NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Tr äger von Ersatzschulen gegenseitig über Ihre Planungen. Da neben der hier beschriebenen Veränderung der Gesamtschule Im Weidenbruch und die Erric h- tung einer neuen eigenständigen Gesamtschule am Standort Dellbrücker Mauspfad weitere Veränd e- rungen der Kölner Schullandschaft zum Schuljahr 2019/20 geplant sind, sieht die Verwa ltung vor, in zeitlicher Parallelität zum Gremienverlauf die an den Stadtbezirk Mülheim angrenzenden Nachba r- kommunen sowie die Schulträger anerkannter Kölner Ersatzschulen – letztere jedoch nur soweit Sie betroffen sein könnten - über die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem A n- hörungserfordernis gem. § 80 Abs. 2 SchulG nachzukommen. Nachbarkommunen, die an den Stadtbezirk Mülheim angrenzen Kreisfreie Stadt Leverkusen Bergisch Gladbach Träger von Ersatzschulen in Köln (ohne Gesamtschulen), die im Stadtbezirk Mülheim gelegen sind Türkisch-Deutscher Akademischer Bund e.V.), Arnsberger Straße 11, 51065 Köln als Schulträger der Werner-Heisenberg-Realschule und des Ferdinand-Franz-Wallraf Gymnasiums Gesamtschulen in Köln in nichtstädtischer Trägerschaft, die im Stadtbezirk Mülheim oder angrenze n- den rechtsrheinischen Stadtbezirken gelegen sind Erzbistum Köln (geplant zukünftig mit Gesamtschule im Bildungscampus Kalk) 6. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t- tel Einzelner gegen die Zügigkeitsveränderung der Willy -Brandt-Gesamtschule Im Weide nbruch und die Errichtung einer eigenständigen Gesamtschule am Standort Dellbrücker Mauspfad 2 00 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mögliche r- weise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Intere sse der 8 Eltern, frühzeitig vor Beginn des Schuljahres 2019/ 20 Klarheit über das zukünftige Schulang ebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen SK-Beschluss (wird bis spätestens zur Sitzung des Rates nachgereicht)
Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der Willy-Brandt-Gesamtschule
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Dieter Fabisch-Kordt info@wbgs-koeln.de
Schulleiter
dieter.fabisch-kordt@wbgs-koeln.de Tel.: 0
Veedel SchülerInnen Eltern LehrerInnen
Willy-Brandt-Gesamtschule
Im Weidenbruch 214 - 51061 Köln
Willy-Brandt-Gesamtschule Köln
Teilstandort Höhenhaus - Im Weidenbruch 214 - 51061 Köln - fon: 0221/96370-0 - fax: 0221/96370-175
Teilstandort Dellbrück - Dellbrücker Mauspfad 198-200 - 51069 Köln - fon: 0221/938 500-448 - fax: 0221/938 500-495
Willy-Brandt-Gesamtschule Köln
info@wbgs-koeln.de
www.wbgs-koeln.de
Köln, den 07.11.2018
Ihr Schreiben vom 24.10.2018 "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für allgemeinbildende Schulen
in Köln 2018" /
Stellungnahme der Schulkonferenz der Willy-Brandt-Gesamtschule Köln zur Maßnahme M115a
Sehr geehrte Frau Dr. Klein,
im Schulentwicklungsplan 2018 haben Sie in der Maßnahme M115a folgende Absicht veröffentlicht:
"Verselbständigung des Teilstandortes Dellbrück zu einer eigenständigen, vierzügigen Gesamtschule und
Festlegung der Zügigkeit der Willy-Brandt-Gesamtschule auf 6 Züge in der Sekundarstufe I".
In Ihrem o.a. Schreiben haben Sie um eine Stellungnahme der Schulkonferenz zur geplanten Maßnahme
M115a gebeten.
Die Schulkonferenz der Willy-Brandt-Gesamtschule Köln hat hierzu am 29.10.2018 folgende Stellungnahme
beschlossen:
Die Schulkonferenz der Willy-Brandt-Gesamtschule Köln ist der Meinung, dass ein Schulbetrieb mit
Teilstandorten grundsätzlich höchst problematisch ist. Wir beklagen und kritisieren, dass politische
Fehlplanungen und kurzfristige Meinungsänderungen auf unserem Rücken ausgetragen werden. Der Aufbau
eines Teilstandorts und nun nach nur drei Jahren das Ende des Teilstandorts ist eine überflüssige
Diskontinuität und für die gesamte Schulgemeinde eine sehr hohe Belastung.
Langfristig ist eine Verselbständigung des Teilstandortes Dellbrück die bessere Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fabisch-Kordt
- Schulleiter -
Stadt Köln
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport
Frau Dr. Agnes Klein
per Mail
Anlage 2 - Rückmeldung Nachbarschulträger
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Anlage Schulträgerbeteiligung nach § 80 Schulgesetz NRW Mit Schreiben vom 02.10.2018 wurden die Nachbarschulträger gem. § 80 Schulgesetz NRW zur geplanten Errichtung einer 4 zügigen Gesamtschule in Köln-Dellbrück angehört. Die Frist zur Stellungnahme endete am 26.10.2018. Es wurden keine Bedenken vorgetragen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3356/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.11.2018
- Erstellt
- 16.10.2018 09:49