AN/0897/2018
Kurzstreckenticket zum Nulltarif im Stadtbezirk Innenstadt
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Sachstandsbericht 2021
2591 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/0897/2018
Stand: 04.01.2022
Sachstandsbericht
Kurzstreckenticket zum Nulltarif im Stadtbezirk Innenstadt, Gemeinsamer Antrag Grüne, SPD
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt mit Oberbürgermeisterin Reker überein, dass Verwaltung
und Politik nicht auf die mögliche Einführung einer blauen Plakette warten können.
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt den Brief der drei ehemaligen Bundesminister*innen Hend-
ricks, Schmidt und Altmaier an den EU-Kommissar Karmenu Vella vom 11. Februar 2018, in dem die
damalige geschäftsführende Bundesregierung mitteilte, dass sie einen „kostenlosen ÖPNV“ in Erwä-
gung ziehe.
Die Bezirksvertretung Innenstadt regt nach §37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nord-
rhein-Westfalen den Rat der Stadt Köln dazu an, zu beschließen, dass der Preis für den Fahrschein
für die Kurzstrecke im Stadtbezirk Innenstadt auf € 0,00 gesenkt wird. Der nachgewiesene finanzielle
Ausfall wird der KVB AG aus dem städtischen Haushalt erstattet.
Dem Rat bleibt es frei, diesen Beschluss für alle Stadtbezirke zu fassen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2021:
Eine kostenlose Kurzstrecke wäre aus umweltpolitischer Sicht ein ungeeignetes Instrument. Eine
Kurzstrecke mit bis zu vier Haltestellen deckt in der Regel eine Strecke von einem bis eineinhalb Ki-
lometern ab. Ein nennenswerter Teil der Menschen, die dieses Angebot nutzen würden, sind heute
bereits mit dem Fahrrad oder zu Fuß, also schon im Umweltverbund unterwegs. Nur ein geringer Teil
würde möglicherweise vom Auto auf Bus oder Bahn umsteigen.
Auch der Vorschlag, die kostenlose Kurzstreckenfahrt für einen bestimmten Bereich, in diesem Fall
den Stadtbezirk Innenstadt zu erlauben, ist nicht sinnvoll. So würde dieses dazu führen, dass mit ei-
ner Aneinanderreihung kostenloser Kurzstrecken die Freifahrt im gesamten Stadtbezirk gelten würde.
In der Folge würde es zu deutlichen Rückgängen bei den Fahrgeldeinnahmen insgesamt kommen,
die dauerhaft durch die öffentliche Hand zu kompensieren wären, um das Fahrplanangebot weiter
aufrechterhalten zu können.
Und noch ein grundsätzlicher Hinweis: Die ÖPNV-Tarife werden von den Verkehrsunternehmen ge-
meinsam mit dem VRS entwickelt und festgelegt, und wir halten es ebenso wie der VRS aufgrund der
Wechselwirkungen zu anderen Tarifangeboten grundsätzlich für problematisch, ein einziges Produkt
aus dem Tarifgeflecht herauszunehmen und kostenfrei anzubieten.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.06.2018 AN/0897/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Kurzstreckenticket zum Nulltarif im Stadtbezirk Innenstadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung zu stellen: Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt mit Oberbürgermeisterin Reker überein, dass Verwaltung und Politik nicht auf die mögliche Einführung einer blauen Plakette warten können. 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt den Brief der drei ehemaligen Bundesminister*innen Hendricks, Schmidt und Altmaier an den EU-Kommissar Karmenu Vella vom 11. Februar 2018, in dem die damalige geschäftsführende Bundesregierung mitteilte, dass sie einen „kostenlosen ÖPNV“ in Erwägung ziehe. - 2 - 3. Die Bezirksvertretung Innenstadt regt nach §37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen den Rat der Stadt Köln dazu an, zu beschließen, dass der Preis für den Fahrschein für die Kurzstrecke im Stadtbezirk Innenstadt auf € 0,00 gesenkt wird. Der nachgewiesene finanzielle Ausfall wird der KVB AG aus dem städtischen Haushalt erstattet. Dem Rat bleibt es frei, diesen Beschluss für alle Stadtbezirke zu fassen. Begründung: In Köln ist die Luft stark durch Autoabgase (insbesondere Stickoxide und Feinstaub) verschmutzt, worunter die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die Natur zu leiden haben. So ist die Stickoxidbelastung so groß, dass die Grenzwerte zur Luftreinhaltung absehbar nicht eingehalten werden können. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 drohen nun die von Frau Oberbürgermeisterin auf dem CDU-Parteitag im März erwähnten Fahrverbote auch ohne die vom Bund einzuführende blaue Plakette. Drastische Maßnahmen sind also unausweichlich. Der Verkehrssektor ist beim Klimaschutz Nachzügler und hat als einziger Sektor den Ausstoß klimaschädlicher Gase nicht reduziert. Zudem leidet die Aufenthaltsqualität in den Städten durch den immer weiter zunehmenden motorisierten Straßenverkehr. Daher sind dringend Maßnahmen vonnöten, um den Autoverkehr in den Städten insgesamt stark zu reduzieren. Ein Nulltarif für die Kurzstrecke bei der KVB, ist eine effektive und attraktive Möglichkeit, um mehr Menschen von der Nutzung des ÖPNV statt des eigenen Autos zu überzeugen. Zudem hat ein Nulltarif sogar für die Kurzstrecke bei der KVB schon die soziale Funktion, vielen Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben besser oder überhaupt erst zu ermöglichen, die sich die Fahrscheine nicht leisten können. Gemeinsam mit flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Fahrradverkehrs im Stadtbezirk kann eine enorme Entlastung des Stadtbezirks und deutliche Verbesserungen der Lebensqualität erreicht werden. Antje Kosubek Regina Börschel B90/Grüne SPD-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0897/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
- Datum
- 07.06.2018
- Erstellt
- 07.06.2018 08:55