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AN/0897/2018

Kurzstreckenticket zum Nulltarif im Stadtbezirk Innenstadt

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 07.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2018, TOP 5.1.6

Sachstandsbericht 2021

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht 2021

2591 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0897/2018 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Kurzstreckenticket zum Nulltarif im Stadtbezirk Innenstadt, Gemeinsamer Antrag Grüne, SPD 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt mit Oberbürgermeisterin Reker überein, dass Verwaltung 
und Politik nicht auf die mögliche Einführung einer blauen Plakette warten können. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt den Brief der drei ehemaligen Bundesminister*innen Hend-
ricks, Schmidt und Altmaier an den EU-Kommissar Karmenu Vella vom 11. Februar 2018, in dem die 
damalige geschäftsführende Bundesregierung mitteilte, dass sie einen „kostenlosen ÖPNV“ in Erwä-
gung ziehe.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt regt nach §37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nord-
rhein-Westfalen den Rat der Stadt Köln dazu an, zu beschließen, dass der Preis für den Fahrschein 
für die Kurzstrecke im Stadtbezirk Innenstadt auf € 0,00 gesenkt wird. Der nachgewiesene finanzielle 
Ausfall wird der KVB AG aus dem städtischen Haushalt erstattet.  
Dem Rat bleibt es frei, diesen Beschluss für alle Stadtbezirke zu fassen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2021: 
Eine kostenlose Kurzstrecke wäre aus umweltpolitischer Sicht ein ungeeignetes Instrument. Eine 
Kurzstrecke mit bis zu vier Haltestellen deckt in der Regel eine Strecke von einem bis eineinhalb Ki-
lometern ab. Ein nennenswerter Teil der Menschen, die dieses Angebot nutzen würden, sind heute 
bereits mit dem Fahrrad oder zu Fuß, also schon im Umweltverbund unterwegs. Nur ein geringer Teil 
würde möglicherweise vom Auto auf Bus oder Bahn umsteigen. 
Auch der Vorschlag, die kostenlose Kurzstreckenfahrt für einen bestimmten Bereich, in diesem Fall 
den Stadtbezirk Innenstadt zu erlauben, ist nicht sinnvoll. So würde dieses dazu führen, dass mit ei-
ner Aneinanderreihung kostenloser Kurzstrecken die Freifahrt im gesamten Stadtbezirk gelten würde. 
In der Folge würde es zu deutlichen Rückgängen bei den Fahrgeldeinnahmen insgesamt kommen, 
die dauerhaft durch die öffentliche Hand zu kompensieren wären, um das Fahrplanangebot weiter 
aufrechterhalten zu können.   
Und noch ein grundsätzlicher Hinweis: Die ÖPNV-Tarife werden von den Verkehrsunternehmen ge-
meinsam mit dem VRS entwickelt und festgelegt, und wir halten es ebenso wie der VRS aufgrund der 
Wechselwirkungen zu anderen Tarifangeboten grundsätzlich für problematisch, ein einziges Produkt 
aus dem Tarifgeflecht herauszunehmen und kostenfrei anzubieten.

2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3148 Zeichen

Fraktion B90/Grüne 
SPD-Fraktion 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.06.2018 
AN/0897/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
 
Kurzstreckenticket zum Nulltarif im Stadtbezirk Innenstadt 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung zu stellen: 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt mit Oberbürgermeisterin Reker überein, 
dass Verwaltung und Politik nicht auf die mögliche Einführung einer blauen Plakette 
warten können.  
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt begrüßt den Brief der drei ehemaligen 
Bundesminister*innen Hendricks, Schmidt und Altmaier an den EU-Kommissar 
Karmenu Vella vom 11. Februar 2018, in dem die damalige geschäftsführende 
Bundesregierung mitteilte, dass sie einen „kostenlosen ÖPNV“ in Erwägung ziehe.

- 2 - 
 
3. Die Bezirksvertretung Innenstadt regt nach §37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen den Rat der Stadt Köln dazu an, zu beschließen, dass 
der Preis für den Fahrschein für die Kurzstrecke im Stadtbezirk Innenstadt auf € 0,00 
gesenkt wird. Der nachgewiesene finanzielle Ausfall wird der KVB AG aus dem 
städtischen Haushalt erstattet.  
Dem Rat bleibt es frei, diesen Beschluss für alle Stadtbezirke zu fassen. 
 
Begründung: 
In Köln ist die Luft stark durch Autoabgase (insbesondere Stickoxide und 
Feinstaub) verschmutzt, worunter die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die Natur zu 
leiden haben. So ist die Stickoxidbelastung so groß, dass die Grenzwerte zur Luftreinhaltung 
absehbar nicht eingehalten werden können.  
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 drohen nun die von 
Frau Oberbürgermeisterin auf dem CDU-Parteitag im März erwähnten Fahrverbote auch 
ohne die vom Bund einzuführende blaue Plakette. Drastische Maßnahmen sind also 
unausweichlich. 
 
Der Verkehrssektor ist beim Klimaschutz Nachzügler und hat als einziger Sektor den 
Ausstoß klimaschädlicher Gase nicht reduziert. Zudem leidet die Aufenthaltsqualität in den 
Städten durch den immer weiter zunehmenden motorisierten Straßenverkehr. 
Daher sind dringend Maßnahmen vonnöten, um den Autoverkehr in den Städten 
insgesamt stark zu reduzieren. 
 
Ein Nulltarif für die Kurzstrecke bei der KVB, ist eine effektive und attraktive Möglichkeit, um 
mehr Menschen von der Nutzung des ÖPNV statt des eigenen Autos zu überzeugen. Zudem 
hat ein Nulltarif sogar für die Kurzstrecke bei der KVB schon die soziale Funktion, vielen 
Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben besser oder überhaupt erst zu ermöglichen, 
die sich die Fahrscheine nicht leisten können. Gemeinsam mit flankierenden Maßnahmen 
zur Verbesserung des Fuß- und Fahrradverkehrs im Stadtbezirk kann eine enorme 
Entlastung des Stadtbezirks und deutliche Verbesserungen der Lebensqualität erreicht 
werden. 
 
 
 
 
 
 
Antje Kosubek      Regina Börschel 
B90/Grüne       SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0897/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
07.06.2018
Erstellt
07.06.2018 08:55