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1455/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Berhane aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18.04.2024 betreffend "Brauchtumsumzüge in den Stadtbezirken"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.06.2024

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 06.06.2024, TOP 3.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3223 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
32/327-1 
Vorlagen-Nummer  
07.05.2024 (*Korrektur 06.06.2024) 
 1455/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Berhane aus der Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses am 18.04.2024 betreffend "Brauchtumsumzüge in den 
Stadtbezirken" 
Die sachkundige Einwohnerin Frau Berhane bittet in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses 
vom 18.04.2024 vertretend für Herrn Bachhausen* um Mitteilung, wie hoch die Kosten von 
Brauchtumsumzügen seitens der Stadt Köln sind, ob die Gebühren in den Stadtbezirken un-
terschiedlich sind, nach welchen Kriterien die Gebühren festgelegt sind und wie viele Umzüge 
jährlich in Köln stattfinden. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Frage auf Schützenumzüge, Karnevalsumzüge, 
Martinsumzüge und kirchliche Prozessionen bezieht und beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Der Stadt Köln entstehen durch die vorgenannten Umzüge mit Ausnahme des Rosenmon-
tagszuges beziehungsweise der Schull- und Veedelszöch keine zusätzlichen Kosten. Auf die 
Vorlage unter der Session-Nr. 0714/2024 wird verwiesen. 
 
Kirchliche ortsübliche Prozessionen sind aufgrund einer entsprechenden Vorgabe in der Ver-
waltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubnis- und damit gebührenfrei. 
Martinsumzüge mit weniger als 500 Teilnehmer*innen werden im Regelfall lediglich bei der 
Verwaltung angemeldet und ohne Erlaubnis durchgeführt. Ab 500 Teilnehmer*innen werden 
Martinsumzüge im Hinblick auf die zu regelnden straßenverkehrsrechtlichen Belange mit einer 
entsprechenden gebührenfreien Erlaubnis versehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es 
sich bei den Veranstalter*innen weit überwiegend um Schulen, Kindergärten und ähnliche Ein-
richtungen öffentlich-rechtlicher Träger handelt. 
 
Karnevalsumzüge und Schützenumzüge sind entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur 
StVO unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer*innen grundsätzlich erlaubnispflichtig und 
machen daher ein entsprechendes Erlaubnisverfahren notwendig. Für die Erlaubniserteilung 
werden entsprechend der stadtbezirksübergreifend geltenden Gebührenordnung für Maßnah-
men im Straßenverkehr (GebOSt) im Regelfall und bei einfachem Verwaltungsaufwand 60,00 
EUR, bei erhöhtem Verwaltungsaufwand 150,00 EUR, bei hohem Verwaltungsaufwand 
300,00 EUR und bei sehr hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR fällig. 
Der Bemessung der Verwaltungsgebühr liegt der durch die Erlaubniserteilung im konkreten 
Einzelfall entstehende Verwaltungsaufwand zu Grunde beispielsweise durch den Umfang der 
Stellungnahmen anderer Dienststellen und Behörden, die im Vorfeld der jeweiligen Erlaub-
niserteilung einzubinden sind. 
 
In Köln fanden in 2023 insgesamt 34 Schützenumzüge sowie 73 Karnevalsumzüge statt. Die 
Verteilung dieser Veranstaltungen auf die Stadtbezirke ergibt sich aus der nachfolgenden 
Übersicht.

2 
 
 
 
 Karnevalsumzüge Schützenumzüge 
Stadtbezirk 1 21 - 
Stadtbezirk 2 7 3 
Stadtbezirk 3 4 3 
Stadtbezirk 4 4 2 
Stadtbezirk 5 6 4 
Stadtbezirk 6 6 7 
Stadtbezirk 7 9 6 
Stadtbezirk 8 7 3 
Stadtbezirk 9 9 6 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1455/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.06.2024
Erstellt
29.04.2024 14:03