1455/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Berhane aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18.04.2024 betreffend "Brauchtumsumzüge in den Stadtbezirken"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3223 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/327 32/327-1 Vorlagen-Nummer 07.05.2024 (*Korrektur 06.06.2024) 1455/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Berhane aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18.04.2024 betreffend "Brauchtumsumzüge in den Stadtbezirken" Die sachkundige Einwohnerin Frau Berhane bittet in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 18.04.2024 vertretend für Herrn Bachhausen* um Mitteilung, wie hoch die Kosten von Brauchtumsumzügen seitens der Stadt Köln sind, ob die Gebühren in den Stadtbezirken un- terschiedlich sind, nach welchen Kriterien die Gebühren festgelegt sind und wie viele Umzüge jährlich in Köln stattfinden. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Frage auf Schützenumzüge, Karnevalsumzüge, Martinsumzüge und kirchliche Prozessionen bezieht und beantwortet die Fragen wie folgt: Der Stadt Köln entstehen durch die vorgenannten Umzüge mit Ausnahme des Rosenmon- tagszuges beziehungsweise der Schull- und Veedelszöch keine zusätzlichen Kosten. Auf die Vorlage unter der Session-Nr. 0714/2024 wird verwiesen. Kirchliche ortsübliche Prozessionen sind aufgrund einer entsprechenden Vorgabe in der Ver- waltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubnis- und damit gebührenfrei. Martinsumzüge mit weniger als 500 Teilnehmer*innen werden im Regelfall lediglich bei der Verwaltung angemeldet und ohne Erlaubnis durchgeführt. Ab 500 Teilnehmer*innen werden Martinsumzüge im Hinblick auf die zu regelnden straßenverkehrsrechtlichen Belange mit einer entsprechenden gebührenfreien Erlaubnis versehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Veranstalter*innen weit überwiegend um Schulen, Kindergärten und ähnliche Ein- richtungen öffentlich-rechtlicher Träger handelt. Karnevalsumzüge und Schützenumzüge sind entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer*innen grundsätzlich erlaubnispflichtig und machen daher ein entsprechendes Erlaubnisverfahren notwendig. Für die Erlaubniserteilung werden entsprechend der stadtbezirksübergreifend geltenden Gebührenordnung für Maßnah- men im Straßenverkehr (GebOSt) im Regelfall und bei einfachem Verwaltungsaufwand 60,00 EUR, bei erhöhtem Verwaltungsaufwand 150,00 EUR, bei hohem Verwaltungsaufwand 300,00 EUR und bei sehr hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR fällig. Der Bemessung der Verwaltungsgebühr liegt der durch die Erlaubniserteilung im konkreten Einzelfall entstehende Verwaltungsaufwand zu Grunde beispielsweise durch den Umfang der Stellungnahmen anderer Dienststellen und Behörden, die im Vorfeld der jeweiligen Erlaub- niserteilung einzubinden sind. In Köln fanden in 2023 insgesamt 34 Schützenumzüge sowie 73 Karnevalsumzüge statt. Die Verteilung dieser Veranstaltungen auf die Stadtbezirke ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. 2 Karnevalsumzüge Schützenumzüge Stadtbezirk 1 21 - Stadtbezirk 2 7 3 Stadtbezirk 3 4 3 Stadtbezirk 4 4 2 Stadtbezirk 5 6 4 Stadtbezirk 6 6 7 Stadtbezirk 7 9 6 Stadtbezirk 8 7 3 Stadtbezirk 9 9 6 Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1455/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 06.06.2024
- Erstellt
- 29.04.2024 14:03