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AN/2157/2022

Energiearmut im Bezirk Köln- Mülheim – Strom-und Gassperren

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 21.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 28.11.2022, TOP 7.2.12

Energiearmut im Bezirk Köln Mülheim BV Sitzung 28.11.2022

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Energiearmut im Bezirk Köln Mülheim BV Sitzung 28.11.2022

3919 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 20.11.2022 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Energiearmut im Bezirk Köln- Mülheim – Strom-und Gassperren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
das Thema Energiearmut macht auch vor dem Bezirk Köln- Mülheim nicht halt.                                                          
Die Verbraucherzentrale NRW hat zu dieser Thematik folgendes in ihrer Broschüre 
„Energiearmut- nein danke“ , aus dem Jahre 2021 geschrieben: 
„Nach der Arbeitsdefinition der Verbraucherzentrale NRW  sind Menschen von Energiearmut 
betroffen, wenn sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Wärme 
und Haushaltsenergie aufwenden müssen oder aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht 
mehr in der Lage sind, ihre Energierechnung zu bezahlen. Im Gegensatz dazu existiert in 
Deutschland keine wissenschaftliche oder in einem Gesetz definierte Definition, also 
Erklärung dieses Begriffes.                                                                                                                               
Des Weiteren gibt die Broschüre der Verbraucherzentrale NRW darüber Auskunft, dass die 
Europäische Union seit 2009 ihre Mitgliedsstaaten regelmäßig in unterschiedlichen 
Richtlinien und Verordnungen dazu auffordert konkrete Konzepte und Maßnahmen zu 
definieren um Menschen vor Energiesperren und Energiearmut zu schützen. In Deutschland 
ist diesbezüglich noch viel Luft nach oben. 
Die in Köln eine Zeitlang ausgesetzten Stromsperren der Rheinenergie sind seit Sommer 2022 
wieder möglich. 
Die RheinEnergie AG bietet ihren Kund*innen zur Vermeidung von Strom-und Gassperren 
Beratungen und Hilfestellung an. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies ausreichend ist.

DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln hat den stadteigenen Energiekonzern aufgefordert 
größeres  Engagement an den Tag zu legen. Die RheinEnergie AG hat mittlerweile einen 
Härtefallfonds in Höhe von 1Million Euro bereitgestellt. Seit dem 01.10.2022 können 
Betroffene Anträge stellen, um einmalige  Abschlags-Reduzierungen auf ihre Energiekosten 
zu erhalten. 
Im Zusammenhang zur beschriebenen Thematik bitten wir um die Beantwortung der 
folgenden Fragen: 
 
1. Die RheinEnergie AG informiert über ihre  Beratungs- und Hilfestellungsangebote 
ausführlich auf ihrer Homepage. Wurden Kund*innen, die nicht über 
Internetmöglichkeiten verfügen, bislang auch schriftlich über diese Angebote inklusive 
der möglichen Antragstellung hinsichtlich des 1Millionen-Härtefallfonds informiert? 
2. Wie viele Kund*innen hat die RheinEnergie AG im Bezirk Köln-Mülheim in welchen 
Stadtteilen und wie viele haben in 2021 und 2022 Gebrauch von den Beratungs-
Angeboten gemacht? 
3. Wie vielen Kund*innen konnte erfolgreich geholfen werden? 
4. Wie viele Anträge gab es seit dem 01.10.2022 schon es hinsichtlich des Härtefallfonds  
aus welchen Stadtteilen im Bezirk Köln-Mülheim und sind diese identisch mit den 
Beratungssuchenden? 
5. Aus welchen  Personen besteht die neutrale Schiedsstelle der RheinEnergie AG, die 
über Anträge entscheidet und nach welchen Kriterien entscheiden diese?   
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
     DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2157/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
21.11.2022
Erstellt
21.11.2022 13:48