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Energiearmut im Bezirk Köln- Mülheim – Strom-und Gassperren

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/2157/2022 vom 21.11.2022

Stand: Am 28.11.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Energiearmut im Bezirk Köln Mülheim BV Sitzung 28.11.2022

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 20.11.2022 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Energiearmut im Bezirk Köln- Mülheim – Strom-und Gassperren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, das Thema Energiearmut macht auch vor dem Bezirk Köln- Mülheim nicht halt. Die Verbraucherzentrale NRW hat zu dieser Thematik folgendes in ihrer Broschüre „Energiearmut- nein danke“ , aus dem Jahre 2021 geschrieben: „Nach der Arbeitsdefinition der Verbraucherzentrale NRW sind Menschen von Energiearmut betroffen, wenn sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Wärme und Haushaltsenergie aufwenden müssen oder aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht mehr in der Lage sind, ihre Energierechnung zu bezahlen. Im Gegensatz dazu existiert in Deutschland keine wissenschaftliche oder in einem Gesetz definierte Definition, also Erklärung dieses Begriffes. Des Weiteren gibt die Broschüre der Verbraucherzentrale NRW darüber Auskunft, dass die Europäische Union seit 2009 ihre Mitgliedsstaaten regelmäßig in unterschiedlichen Richtlinien und Verordnungen dazu auffordert konkrete Konzepte und Maßnahmen zu definieren um Menschen vor Energiesperren und Energiearmut zu schützen. In Deutschland ist diesbezüglich noch viel Luft nach oben. Die in Köln eine Zeitlang ausgesetzten Stromsperren der Rheinenergie sind seit Sommer 2022 wieder möglich. Die RheinEnergie AG bietet ihren Kund*innen zur Vermeidung von Strom-und Gassperren Beratungen und Hilfestellung an. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies ausreichend ist. DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln hat den stadteigenen Energiekonzern aufgefordert größeres Engagement an den Tag zu legen. Die RheinEnergie AG hat mittlerweile einen Härtefallfonds in Höhe von 1Million Euro bereitgestellt. Seit dem 01.10.2022 können Betroffene Anträge stellen, um einmalige Abschlags-Reduzierungen auf ihre Energiekosten zu erhalten. Im Zusammenhang zur beschriebenen Thematik bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Die RheinEnergie AG informiert über ihre Beratungs- und Hilfestellungsangebote ausführlich auf ihrer Homepage. Wurden Kund*innen, die nicht über Internetmöglichkeiten verfügen, bislang auch schriftlich über diese Angebote inklusive der möglichen Antragstellung hinsichtlich des 1Millionen-Härtefallfonds informiert? 2. Wie viele Kund*innen hat die RheinEnergie AG im Bezirk Köln-Mülheim in welchen Stadtteilen und wie viele haben in 2021 und 2022 Gebrauch von den Beratungs- Angeboten gemacht? 3. Wie vielen Kund*innen konnte erfolgreich geholfen werden? 4. Wie viele Anträge gab es seit dem 01.10.2022 schon es hinsichtlich des Härtefallfonds aus welchen Stadtteilen im Bezirk Köln-Mülheim und sind diese identisch mit den Beratungssuchenden? 5. Aus welchen Personen besteht die neutrale Schiedsstelle der RheinEnergie AG, die über Anträge entscheidet und nach welchen Kriterien entscheiden diese? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.12, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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