AN/2157/2022
Energiearmut im Bezirk Köln- Mülheim – Strom-und Gassperren
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Energiearmut im Bezirk Köln Mülheim BV Sitzung 28.11.2022
3919 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 20.11.2022
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Energiearmut im Bezirk Köln- Mülheim – Strom-und Gassperren
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
das Thema Energiearmut macht auch vor dem Bezirk Köln- Mülheim nicht halt.
Die Verbraucherzentrale NRW hat zu dieser Thematik folgendes in ihrer Broschüre
„Energiearmut- nein danke“ , aus dem Jahre 2021 geschrieben:
„Nach der Arbeitsdefinition der Verbraucherzentrale NRW sind Menschen von Energiearmut
betroffen, wenn sie einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Wärme
und Haushaltsenergie aufwenden müssen oder aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht
mehr in der Lage sind, ihre Energierechnung zu bezahlen. Im Gegensatz dazu existiert in
Deutschland keine wissenschaftliche oder in einem Gesetz definierte Definition, also
Erklärung dieses Begriffes.
Des Weiteren gibt die Broschüre der Verbraucherzentrale NRW darüber Auskunft, dass die
Europäische Union seit 2009 ihre Mitgliedsstaaten regelmäßig in unterschiedlichen
Richtlinien und Verordnungen dazu auffordert konkrete Konzepte und Maßnahmen zu
definieren um Menschen vor Energiesperren und Energiearmut zu schützen. In Deutschland
ist diesbezüglich noch viel Luft nach oben.
Die in Köln eine Zeitlang ausgesetzten Stromsperren der Rheinenergie sind seit Sommer 2022
wieder möglich.
Die RheinEnergie AG bietet ihren Kund*innen zur Vermeidung von Strom-und Gassperren
Beratungen und Hilfestellung an. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies ausreichend ist.
DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln hat den stadteigenen Energiekonzern aufgefordert
größeres Engagement an den Tag zu legen. Die RheinEnergie AG hat mittlerweile einen
Härtefallfonds in Höhe von 1Million Euro bereitgestellt. Seit dem 01.10.2022 können
Betroffene Anträge stellen, um einmalige Abschlags-Reduzierungen auf ihre Energiekosten
zu erhalten.
Im Zusammenhang zur beschriebenen Thematik bitten wir um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Die RheinEnergie AG informiert über ihre Beratungs- und Hilfestellungsangebote
ausführlich auf ihrer Homepage. Wurden Kund*innen, die nicht über
Internetmöglichkeiten verfügen, bislang auch schriftlich über diese Angebote inklusive
der möglichen Antragstellung hinsichtlich des 1Millionen-Härtefallfonds informiert?
2. Wie viele Kund*innen hat die RheinEnergie AG im Bezirk Köln-Mülheim in welchen
Stadtteilen und wie viele haben in 2021 und 2022 Gebrauch von den Beratungs-
Angeboten gemacht?
3. Wie vielen Kund*innen konnte erfolgreich geholfen werden?
4. Wie viele Anträge gab es seit dem 01.10.2022 schon es hinsichtlich des Härtefallfonds
aus welchen Stadtteilen im Bezirk Köln-Mülheim und sind diese identisch mit den
Beratungssuchenden?
5. Aus welchen Personen besteht die neutrale Schiedsstelle der RheinEnergie AG, die
über Anträge entscheidet und nach welchen Kriterien entscheiden diese?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2157/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 21.11.2022
- Erstellt
- 21.11.2022 13:48