0238/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fragen und Anregung zu Online-Service "Falsch geparktes Fahrzeug melden" (Az.: 02-1600-208/16)
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Anlage 1 Eingabe
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Anlage 1:
Köln, den 07.12.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich sehr gerne folgende Fragen und eine Anregung einreichen.
Fragen zu "Falsch geparktes Fahrzeug melden"
(http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden):
* Wie viele Ordnungswidrigkeiten-Meldungen (OWI) wurden in den Jahren 2014, 2015 und
2016 durch BürgerInnen online eingereicht?
* Wie viele dieser OWI-Meldungen durch BürgerInnen wurden in den o.g. drei Jahren nicht
weiter verfolgt, z.B. durch fehlende oder ungenaue Angaben?
* Wie viele Verfahren wurden aufgrund von OWI-Meldungen durch BürgerInnen in den o.g.
drei Jahren mit einem Bussgeld geahndet?
* Welche Bussgeldhöhe wurde in den o.g. drei Jahren durch seitens BürgerInnen gemeldete
OWI-Meldungen erlöst?
Anregung:
* Die oben angefragten Informationen sollten jährlich auf der Internetseite der Stadt Köln
öffentlich und transparent dargestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0238/2017 Freigabedatum 06.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fragen und Anregung zu Online-Service "Falsch geparktes Fahrzeug melden" (Az.: 02-1600-208/16) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis. Der Ausschuss spricht sich gegen die angeregte Darstellung der Informationen zu Fremdanzeigen aus. Alternative: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die dargestellten Informationen zu Fremdanzeigen jährlich auf der Internetseite der Stadt Köln zu veröffentlichen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 09.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent stellt Nachfragen zum städtischen Online-Service „Falsch geparktes Fahrzeug melden“ und hat hierzu eine Anregung (vgl. Anlage 1). Die Stellungnahme der Verwaltung bezieht sich lediglich auf das Jahr 2016, da für die vorhergehen- den Jahre durch organisatorische Umstrukturierungen keine verlässlichen Zahlen ermittelt werden können. Frage: „Wie viele Ordnungswidrigkeiten-Meldungen (OWI) wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 durch BürgerInnen online eingereicht?“ Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2016 sind insgesamt 19234 Fremdanzeigen eingegangen. Hiervon wurden 13517 Anzeigen online eingereicht. Frage: „Wie viele dieser OWI-Meldungen durch BürgerInnen wurden in den o.g. drei Jahren nicht wei- ter verfolgt, z.B. durch fehlende oder ungenaue Angaben?“ Antwort der Verwaltung: 278 Anzeigen wurden durch fehlerhafte oder ungenaue Angaben abgelehnt. Diese Angabe bezieht sich jedoch auf die Gesamtanzahl der Anzeigen und wird erst ab Oktober 2016 ermittelt. Frage: „Wie viele Verfahren wurden aufgrund von OWI-Meldungen durch BürgerInnen in den o.g. drei Jahren mit einem Bußgeld geahndet?“ Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich werden zunächst alle vollständig und fehlerfrei eingereichten Anzeigen im Rahmen der daraus erfolgenden Verwarnungen mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Sofern jedoch nach Einga- be berechtigte Zweifel an der Verwarnung bestehen, bzw. Fahrereigenschaften nicht nachweisbar sind, führt dies zur Verfahrenseinstellung. Frage: „Welche Bußgeldhöhe wurde in den o.g. drei Jahren durch seitens BürgerInnen gemeldete OWI-Meldungen erlöst?“ Antwort der Verwaltung: Für das zweite Halbjahr 2016 belaufen sich die Einnahmen im Bereich der Fremdanzeigen auf etwa 83.000 Euro. Da die Einnahmen aus den Fremdanzeigen bisher nicht separat statistisch erfasst wur- den, sondern allgemein unter dem Bereich Verwarnungsgelder, ist eine weitere Rückrechnung sys- tembedingt nicht möglich. Anregung: Die oben angefragten Informationen sollten jährlich auf der Internetseite der Stadt Köln öffentlich und transparent dargestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die öffentliche Darstellung der Informationen auf der Internetseite der Stadt Köln wird bisher nicht vorgenommen und ist auch grundsätzlich nicht geplant, da dafür verlässliche Auswertungen sowie eine personalintensive Pflege des Internetauftritts erforderlich sind. Die Verfolgung der Ordnungswid- 3 rigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden und wird entsprechend durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0238/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27