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0238/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fragen und Anregung zu Online-Service "Falsch geparktes Fahrzeug melden" (Az.: 02-1600-208/16)

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 09.05.2017, TOP 4.1

Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

975 Zeichen

Anlage 1: 
 
         Köln, den 07.12.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit möchte ich sehr gerne folgende Fragen und eine Anregung einreichen. 
Fragen zu "Falsch geparktes Fahrzeug melden" 
(http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/falsch-geparktes-fahrzeug-melden): 
* Wie viele Ordnungswidrigkeiten-Meldungen (OWI) wurden in den Jahren 2014, 2015 und 
2016 durch BürgerInnen online eingereicht? 
* Wie viele dieser OWI-Meldungen durch BürgerInnen wurden in den o.g. drei Jahren nicht 
weiter verfolgt, z.B. durch fehlende oder ungenaue Angaben? 
* Wie viele Verfahren wurden aufgrund von OWI-Meldungen durch BürgerInnen in den o.g. 
drei Jahren mit einem Bussgeld geahndet? 
* Welche Bussgeldhöhe wurde in den o.g. drei Jahren durch seitens BürgerInnen gemeldete 
OWI-Meldungen erlöst? 
Anregung: 
* Die oben angefragten Informationen sollten jährlich auf der Internetseite der Stadt Köln 
öffentlich und transparent dargestellt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

3673 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0238/2017 
Freigabedatum  06.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fragen und Anregung zu Online-Service "Falsch geparktes 
Fahrzeug melden" (Az.: 02-1600-208/16) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt 
die Stellungnahme der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis. Der Ausschuss 
spricht sich gegen die angeregte Darstellung der Informationen zu Fremdanzeigen aus. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt 
die Stellungnahme der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen zur Kenntnis. Der Ausschuss bittet 
die Verwaltung, die dargestellten Informationen zu Fremdanzeigen jährlich auf der Internetseite der 
Stadt Köln zu veröffentlichen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 09.05.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent stellt Nachfragen zum städtischen Online-Service „Falsch geparktes Fahrzeug melden“ 
und hat hierzu eine Anregung (vgl. Anlage 1). 
 
Die Stellungnahme der Verwaltung bezieht sich lediglich auf das Jahr 2016, da für die vorhergehen-
den Jahre durch organisatorische Umstrukturierungen keine verlässlichen Zahlen ermittelt werden 
können. 
 
Frage: „Wie viele Ordnungswidrigkeiten-Meldungen (OWI) wurden in den Jahren 2014, 2015 und 
2016 durch BürgerInnen online eingereicht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Jahr 2016 sind insgesamt 19234 Fremdanzeigen eingegangen. Hiervon wurden 13517 Anzeigen 
online eingereicht. 
 
Frage: „Wie viele dieser OWI-Meldungen durch BürgerInnen wurden in den o.g. drei Jahren nicht wei-
ter verfolgt, z.B. durch fehlende oder ungenaue Angaben?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
278 Anzeigen wurden durch fehlerhafte oder ungenaue Angaben abgelehnt. Diese Angabe bezieht 
sich jedoch auf die Gesamtanzahl der Anzeigen und wird erst ab Oktober 2016 ermittelt. 
 
Frage: „Wie viele Verfahren wurden aufgrund von OWI-Meldungen durch BürgerInnen in den o.g. drei 
Jahren mit einem Bußgeld geahndet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Grundsätzlich werden zunächst alle vollständig und fehlerfrei eingereichten Anzeigen im Rahmen der 
daraus erfolgenden Verwarnungen mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Sofern jedoch nach Einga-
be berechtigte Zweifel an der Verwarnung bestehen, bzw. Fahrereigenschaften nicht nachweisbar 
sind, führt dies zur Verfahrenseinstellung. 
 
Frage: „Welche Bußgeldhöhe wurde in den o.g. drei Jahren durch seitens BürgerInnen gemeldete 
OWI-Meldungen erlöst?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für das zweite Halbjahr 2016 belaufen sich die Einnahmen im Bereich der Fremdanzeigen auf etwa 
83.000 Euro. Da die Einnahmen aus den Fremdanzeigen bisher nicht separat statistisch erfasst wur-
den, sondern allgemein unter dem Bereich Verwarnungsgelder, ist eine weitere Rückrechnung sys-
tembedingt nicht möglich. 
 
Anregung: Die oben angefragten Informationen sollten jährlich auf der Internetseite der Stadt Köln 
öffentlich und transparent dargestellt werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die öffentliche Darstellung der Informationen auf der Internetseite der Stadt Köln wird bisher nicht 
vorgenommen und ist auch grundsätzlich nicht geplant, da dafür verlässliche Auswertungen sowie 
eine personalintensive Pflege des Internetauftritts erforderlich sind. Die Verfolgung der Ordnungswid-

3 
rigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden und wird entsprechend durchgeführt.

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0238/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27