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2006/0474

Renaturierung Darmbach im Bereich Lichtwiese hier: Grundstückstausch mit dem Land Hessen

Magistratsvorlage 24.07.2006

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2006/0474

3728 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.08.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0474 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Renaturierung Darmbach im Bereich Lichtwiese 
hier: Grundstückstausch mit dem Land Hessen 
 
Vorlage vom: 24.07.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Unter Bezugnahme auf die Magistratsvorlage vom 29.05.2006 Vorlage-Nr. 2006/0073 wird das 
Liegenschaftsamt ermächtigt, folgenden Grundstückstausch mit dem Land Hessen durchzuführen: 
 
Land Hessen an Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
 
a) Teilfläche von ca. 1.785 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 25 Nr. 45/9  
    Petersenstraße, Gebäude- und Freifläche mit 416.621 m² 
b) Das Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 222/8 Nachtweide, Anlage mit 857 m² 
c) Eine Teilfläche von ca. 765 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 222/10  
    Petersenstraße 1, Erholungsfläche mit 164.514 m² 
zu einem Gesamtpreis in Höhe von ca. 22.742,00 Euro. 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen
 
 
a) Teilfläche von ca. 340 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 25 Nr. 73 
    Wasserfläche, Darmbach mit 584 m² 
b) Teilfläche von ca. 781 m² aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 25 Nr. 62/5  
    Erholungsfläche, Schnampelweg 21 mit 2.654 m² 
zu einem Gesamtpreis in Höhe von ca. 20.404,00 Euro. 
 
Der Herauszahlungsbetrag in Höhe von ca. 2.338,00 Euro geht zu Lasten der  
HHSt.: 02.6900001.940009. 
 
 
 
Anlagen: Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 1 Seite 
Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 2 Seite 
Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 3 Seite 
Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 4 Seite 
Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 5 Seite 
Lageplan Gemarkung DA Flur 8 + 25

2 
... 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 24.07.2006  
 
Begründung
 
 
Durch Magistratsbeschluss vom 28.06.2006, Vorlagennummer 2006/0073, wurde der Herstellung 
der Renaturierung des Darmbaches im Bereich der Lichtwiese zugestimmt. 
 
Um die Realisierung des neuen Bachverlaufes zu ermöglichen, ist ein Grundstückstausch mit dem 
Land Hessen (TUD) notwendig. 
 
Aufgrund der unterschiedlichen Nutzung wurden folgende Grundstückspreise zu Grunde gelegt: 
 
a) Kleingartenanlage:  20,00 Euro/m² 
b) Grün- und Erholungsfläche:   4,00 Euro/m² 
c) Flächen mit Baumbewuchs:     2,00 Euro/m² 
 
Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Land Hessen an Wissenschaftsstadt Darmstadt
 
 
Fläche a)    ca. 670 m² x 20,00 Euro/m²  = 13.400,00 Euro 
Fläche b) ca. 1.934 m² x 4,00 Euro/m²  =   7.736,00 Euro 
Fläche c)    ca. 803 m² x 2,00 Euro/m²  =   1.606,00 Euro
 
Summe ca.      = 22.742,00 Euro 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen
 
 
Fläche a) 995 m² x 20,00 Euro/m²   = ca. 19.900,00 Euro 
Fläche b) 126 m² x   4,00 Euro/m²   = ca.      504,00 Euro
 
Summe ca.      = ca. 20.404,00 Euro 
 
Somit ergibt sich ein herauszuzahlender Betrag an das Land Hessen in Höhe von ca. 2.338,00 
Euro. 
 
Die Grundstückspreise basieren auf einer Schätzung der Grundstücksbewertungsstelle des 
Vermessungsamtes und sind angemessen. 
 
Darmstadt, 24.07.2006 
23-II/4/15-17-B3-ti-ba 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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2001 Zeichen

/
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.06.2006
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
an den Magistrat
D zur Kenntnis
~ zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistrats-
beschlussfassung:
Dezernat VI
Amt: Straßenverkehrsamt
Vorlage-Nr.200610073
Magistratsbeschluss-Nr .
Dezernat II
Dezernat III
D OBW bei abschi.
Beschlussfassung
Magistrat
an die Stadtverordnetenversammlung
D OBW zur Befassung
D zur Kenntnis
~ zur Beschlussfassung
D zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet D ja D nein
429
Verteiler:
II
VI
67
Stvv
II
21
61
01
 D II
Tagesordnung
~
Betreff:
 Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese
Gesamtkosten 650.000,00 Euro
Vorlage vom: 29.05.2006
Beschlussvorschlag:
1. Der Herstellung der Renaturierung des Darmbachs im Bereich der Lichtwiese nach der
Planung des Straßenverkehrsamtes mit Gesamtkosten in Höhe von 650.000,00 Euro
wird zugestimmt.
2. Zur Finanzierung der Maßnahme ist im 2. Nachtragshaushalt 2006 auf der
Haushaltsstelle 02.6900001.940009 der Ansatz von 200.000,00 Euro (1. NTHH) auf
100.000,00 Euro zu reduzieren und die VE mit Kassenwirksamkeit 2007 von
374.000,00 Euro 1. NTHH) auf 474.000,00 Euro zu erhöhen.
3. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind auf der Haushaltsstelle
02.6900001.940009 Mittel in Höhe von 474.000,00 Euro kassenwirksam einzustellen.
4. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind bei der HHSt. 02.6900001.361200
"Zuweisungen Land -Projektförderung Naturnahe Gewässer" Einnahmen von
520.000,00 Euro einzuplanen.
5. Die nicht durch die Einnahmen nach Punkt 4, den Mitteln aus der Ausgleichsabgabe
(100.000,00 Euro) oder den Eigenleistungen (90.000,00 Euro) abgedeckten Ausgaben
in Höhe von 30.000,00 Euro werden durch Einsparungen bei der HHSt. 02.6900001.
940006 "Darmbach zwischen Woog und Carl-Schenck-Ring, Bachwasserkanal" im
Haushaltsjahr 2006 gedeckt.
6. Mit dem Baubeginn ist erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides zu beginnen.
IAnlagen: Lageplan I
Beschluss des Magistrats vom 28.06.2006
Der Vorlage wird zug~!!..~
~
~f
I
O
6

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3
An der Kreuzung Schnampelweg ist der Neubau einer Brücke geplant. Die
Brückenlänge beträgt ca. 7,00m. Die Brücke wird für Schwerlast SLW 30 ausgelegt
(Forstbetrieb). Die tragende Konstruktion besteht aus Stahlträgern und der Belag aus
Holzbohlen. Als Geländer ist ein Füllstabgeländer mit abgesetztem Handlauf
vorgesehen.
Der neue Steg für den geplanten Fuß. und Radweg nördlich des Kleingartengeländes
hat die gleichen Konstruktionsmerkmale.
Auf einer Länge von ca. 30 rn unterhalb der neuen Brücke Schnampelweg sind
Maßnahmen zur Böschungssicherung erforderlich, da nicht genügend Platz für eine
ausreichend flache Erdböschung vorhanden ist. Die Böschungssicherung besteht aus
einer Blockschichtung mit Granitsteinen oder alternativ Sandstein.
Die geplante Gehölzpflanzung ist zurückhaltend und soll den Standortverhältnissen
und der natürlichen Vegetation entsprechen. Der Darmbach wird im süd-östlichen
Bereich bis zur Fußgängerbrücke mit Sträuchern und Hochstämmen bepflanzt. Ab der
Fußgängerbrücke bis zum Breslauer Platz sind keine neuen Pflanzungen vorgesehen.
Lediglich einige Bäume kennzeichnen den Bachlauf, damit der Wiesencharakter
erhalten bleibt.
Das vorhandene Wegenetz wird neu geordnet. Eine neue Wegeverbindung schließt an
die geplante Wegeführung am Breslauer Platz an und verläuft bis zum Schnampelweg.
Ein weiterer Weg führt entlang dem rechten Darmbachufer zum Eingang Vivarium. Der
vorhandene Trampelpfad nördlich des Kleingartengeländes soll bis zur Petersenstraße
so ausgebaut werden, wie dies zwischen dem geplanten Steg und dem
Eingangsbereich des Vivariums derzeit vorhanden ist (Wegebreite 2,50m). An der
Petersenstraße ist eine Fußgängerquerung vorgesehen, die an das vorhandene
Wegenetz westlich anschließt.
Der Platzbereich südlich des Vivariums ist für die Andienung des Vivariums weiterhin
gewährleistet. Der definitive Platzbedarf für das Wenden großer Zugfahrzeuge wird vor
Ort über einen Fahrversuch überprüft.
Vor dem Rondell des Eingangsbereiches Vivarium werden im Schnampelweg Poller
gesetzt. Nur Berechtigte des Kleingärtnervere,ins und des Vivariums, sowie Rettungs-
Forst- und Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sollen Zugang erhalten.
Nach Abschluss der Plangenehmigung durch das Regierungspräsidium ist mit einem
frühesten Baubeginn ab Ende 2006 zu rechnen.

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2
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.05.2006 -
Begründung:
Der Magistrat hat am 18.02.2004 der Vorplanung zur Neugestaltung des Darmbaches
im Bereich der Lichtwiese zugestimmt und das Straßenverkehrsamt beauftragt, die
Planungen weiterzuführen.
Das Projekt entspricht den Vorgaben zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
und dem Hessischen Wassergesetz, in denen als Ziel u.a. die Erreichung eines guten
ökologischen Zustandes der oberirdischen Gewässer bis 2015 gesetzlich vorgegeben
ist. Das bedeutet, dass die entsprechende Gewässerstruktur wie Durchgängigkeit,
Morphologie am Gewässer vorhanden sein muss. Am Darmbach im Bereich der
Lichtwiese ist die Gewässerstruktur laut Gewässerstrukturgütekarte des Landes
Hessen als überwiegend naturfern eingestuft. Das Regierungspräsidium Darmstadt
leitet daraus in seiner Fachvereinbarung "Gewässerrenaturierung" vom 30. September
2005 mit dem Hessischen Ministerium (HMULV) einen erheblichen Handlungsbedarf
ab und stuft diesen Abschnitt des Darmbaches im Oberlauf als Vorranggewässer zur
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien ein.
Neben den wasserbaulichen Maßnahmen am Darmbach wurden in enger Abstimmung
mit dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächen- und Umweltamt auch
landschaftsbauliche Arbeiten zur Einbindung des Darmbachs in die umgebende
Lichtwiese, für die Bepflanzung im Auenbereich und für die Anbindung der geplanten
und vorhandenen Wege betrachtet.
Der Bereich Breslauer Platz wird gesondert beplant. Die Wegebeziehungen wurden in
Landschaftsplanung berücksichtigt.
Über das Ergebnis wird wie folgt berichtet:
Im Einvernehmen mit dem Planungsbeirat Darmbach wurde in der weiteren Planung
eine flächenminimierte Planung im Bereich der Kleingartenanlage entwickelt. Die
Offenlegung des Darmbaches kann auf der ersten Parzellenreihe parallel zum
Schnampelweg realisiert werden. 7 Kleingartenparzellen müssen zugunsten der
Renaturierungsmaßnahme aufgegeben werden, wobei eine Parzelle davon als Ersatz
für den vorhandenen Spielplatz entfällt. Den Pächtern der Gartenparzellen wurde
mittlerweile innerhalb des Vereins neue Parzellen zugewiesen, zwei davon wollten
ihren Garten sowieso aufgeben und haben gekündigt.
Die vorhandene Bachverrührung kann auf der so gewonnen Fläche offengelegt und mit
der unterhalb angrenzenden Betonrinne über eine Länge von rd. 450 rn naturnah
ausgebaut werden. Das Einlaufbauwerk, die Verbauung und die betonierte Sohle
werden abgebrochen. Oberhalb und unterhalb der bestehenden Brücke wird der Lauf
des Darmbaches verlegt und die Bachsohle verbreitert. Das vorhandene
Darmbachprofil wird so verfüllt, das die vorhandene Vegetation nicht beeinträchtigt
wird.
Der größte Teil des Darmbaches erhält flache Böschungen, wechselnde
Profilabmessungen und Böschungsneigungen. Dadurch entsteht eine gewünschte
Strukturvielfalt, wie z.B. Flachwasserzonen und wechselfeuchte Standorte. Nur an
bestimmten Zwangspunkten, wie im Bereich des Kleingärtnervereins, der Brücken und
des Wendebereiches der LKWs (Zufahrt des Vivariums) werden die Böschungen steiler
ausgebildet.
Die Ableitung des Bemessungshochwassers von Q=4,5 m3/s erfordert eine mittlere
Sohlbreite von 2,10 m und eine mittlere Gerinnetiefe von ca. 1,50 m. Das Sohlgefälle
beträgt 15=4,6 %0.

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4
Kosten :
Gemäß Kostenberechnung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gliedert sich die
Gesamtbausumme wie folgt:
-Baustelleneinrichtung 40.500,00 Euro
-Baufeldräumung 56.900,00 Euro
.Erdarbeiten 124.500,00 Euro
.Sicherungsarbeiten und Wasserhaltung 50.910,00 Euro
-Verbauarbeiten 5.200,00 Euro
-Beton-, Maurer- und Holzarbeiten 31.400,00 Euro
-Metallbau- und Stahlbauarbeiten. 69.300,00 Euro
-Wegebauarbeiten 24.750,00 Euro
.Straßenbauarbeiten 23.000,00 Euro
-Landschaftsbau und BeoflanzunQ 38.065.00 Euro
Baukosten Netto 464.525,00 Euro
zzgl. Mehrwertsteuer 16 cm 74.324.00 Euro
Baukosten 538.849.00 Euro
Baunebenkosten
(Ingenieurhonorar, Bodengutachten) 90.650,00 Euro
Unvorhersehbares und AufrundunQ 20.501.00 Euro
Zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2005 /2006 auf der
Haushaltsstelle 02 .6900001.940009 im Jahr 2006580.000,00 Euro und eine VE von
230.000,00 Euro kassenwirksam 2007 eingeplant. Nach der ausgearbeiteten
Entwurfsplanung mit detaillierter Kostenschätzung belaufen sich die zu finanzierenden
Gesamtkosten für die Maßnahme auf 650.000,00 Euro. Durch die Herausnahme des
Planungsabschnittes Breslauer Platz und die Verlagerung zum Planungsabschnitt
"Botanischer Garten / Woog" haben sich die Gesamtkosten von 886.000,00 Euro auf
jetzt 650.000,00 Euro reduziert.
Abzüglich der bereits bis 2005 bereitgestellten Mittel in Höhe Von 76.000,00 Euro für
Planungsleistungen sind im 2. Nachtragshaushalt 2006 die Haushaltsansätze wie folgt
zu ändern: 100.000,00 Euro kassenwirksam, eine VE von 474.000,00 Euro
kassenwirksam 2007. Im Haushaltsjahr 2007 sind 474.000,00 Euro einzuplanen.
Für das Projekt ist eine Landesförderung aus dem Programm Naturnahe Gewässer in
Höhe von ca. 70% zu erwarten. Der verbliebende Eigenanteil kann durch Mittel der
Ausgleichsabgabe in Höhe von ca. 100.000,00 Euro und durch Eigenleistungen von
Bauleitung und Grundstückswert überwiegend erbracht werden. Beim hessischen
Ministerium für Umwelt und ländlichen Raum wurden bereits 100.000,00 Euro aus
der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe für diesen Renaturierungsabschnitt
gebunden.
Die Landesförderung aus Naturnahe Gewässer können im Jahr 2007 als
Einnahmeposition in den Haushalt eingestellt werden.

anlage 6

332 Zeichen

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auschfläche auf städtischem Grundstück 62/5: (589 +46) 781qm 5
Tauschfläche auf städtischerfi Grundstück 73 340qm EEE
N (126 H AIR +46

= = N,
Bachfläche auf Grundstück 459 des Landes Hessan: u samt. 785qm um. 5
rundstück 222/8 des Landes Hessen: 857qm x
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Beratungsverlauf (1)

TOP 523

Orte (3)

  • Schnampelweg 21
  • Breslauer Platz
  • Carl-Schenck-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0474
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.07.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00