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3672/2019

Sachstand über die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Parkcafés im Kölner Rheinpark

Mitteilung BV 29.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.11.2019, TOP 9.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2298 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 3672/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
 
Sachstand über die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Parkcafés im Kölner Rheinpark 
 
Das Parkcafé im Kölner Rheinpark wird saniert und wieder als Café und Restaurant im Ganzjahres-
betrieb mit Beteiligung von Qualifizierungs - und Beschäftigungsmaßnahmen in Betrieb genommen 
werden. 
In den letzten drei Monaten haben die in der Mitteilung vom 27.06.2019 angekündigten Arbeiten 
stattgefunden; der Zeitplan wurde eingehalten. 
 
Aktuell werden im Untergeschoss noch Betonsägearbeiten durchgeführt. Die Entlackungsarbeiten 
sind so gut wie fertig gestellt. Ebenso ist die Bodenplatte im Technikkeller fertig, so dass in Kürze die 
Wände gegossen werden können. 
Zurzeit werden außerdem die Stützen und Wände per Sandstrahlverfahren gereinigt und Fehlstellen 
im Beton der Wände saniert. Weiterhin wird die bei der Betonsanierung beschädigte Notabdichtung 
saniert. 
Ab November 2019 beginnen die Dachdeckerarbeiten am Hauptdach. Witterungsabhängig wird in 
Kürze der Anstrich des Geländers erneuert. 
In Abhängigkeit vom Einbau der Lüftungsleitung, können voraussichtlich bis Dezember 2019 die Holz-
rahmen für die Fenster eingebaut werden. 
 
Die Gewerke Außenanstricharbeiten, Putzarbeiten und Estricharbeiten befinden sich noch im Verga-
beverfahren. Die Vergaben für die Gewerke Schlosserarbeiten Treppe, Metallbau Fassade Kiosk und 
Innentüren sind in Vorbereitung. 
 
Die aktuelle Ausführung entspricht noch dem Bauzeitenplan. In den nächsten Monaten sind Verzöge-
rungen im Bauablauf durch eine erforderliche Umplanung/Änderung der Lüftungsführung vom geplan-
ten Technikkeller zum Bestandskeller mit Auswirkungen auf Folgegewerke (Rohbau Technikkeller 
etc.) möglich. Eine Anpassung des Bauzeitenplans erfolgt nach Prüfung möglicher Kompensations-
maßnahmen. Hier sind auch von der Witterung abhängige Arbeiten maßgeblich und die Vergaben der 
o.g. weiteren Ausbaugewerke, so dass mit einer aussagekräftigen zeitlichen Angabe Anfang 2020 zu 
rechnen ist. 
 
Die Arbeitsmarktförderung wird regelmäßig über den weiteren Bauablauf, sowie über konkrete 
Planänderungen nach deren Bekanntwerden berichten.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3672/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.10.2019
Erstellt
22.10.2019 08:59