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1842/2025

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Vogelsanger Platz in Junkersdorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.06.2025, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7401 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1842/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Vogelsanger Platz in Junkersdorf  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des öffentlichen 
Spielplatzes Vogelsanger Platz in Köln-Junkersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 92.000 
€ netto durchzuführen. 
Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spiel-
plätze zur Verfügung. 
 
Alternative: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   92.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    Im Rahmen 
der Wartung und Pflege € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.200 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Beschlussvorlage muss der Bezirksvertretung Lindenthal verfristet vorgelegt werden, da 
die Finalisierung der Maßnahmenplanung und die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse 
aufgrund personeller Engpässe mehr Zeit in Anspruch genommen haben als vorgesehen.  
Eine Beschlussfassung in der Sitzung am 23.06.2025 ist wünschenswert, um die Maßnahme 
in der Sitzungspause vor der Neuwahl und Neukonstituierung der Bezirksvertretung bereits 
umsetzen zu können.  
 
Begründung: 
Vor ca. vier Jahren mussten auf dem öffentlichen Spielplatz „Vogelsanger Platz“ ein Kletter-
turm mit Rutsche und eine separate Kletterwand aus sicherheitstechnischen Gründen abge-
baut werden. Seitdem stehen den Kindern und Jugendlichen hier nur eine Doppelschaukel, 
eine Tischtennisplatte und eine Wippe zur Verfügung, Klettermöglichkeiten und eine Rutsche 
fehlen. Der Spiel- und Aufenthaltswert des Spielplatzes ist somit als gering einzustufen.

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Eine Umgestaltung ist zwingend erforderlich, da der Bedarf an Spielfläche in Junkersdorf oh-
nehin mit durchschnittlich 0,7 m² Spielfläche je Einwohner*in weit unter der Zielerfüllungs-
quote von 2 m² je Einwohner*in liegt. Zumindest eine qualitative Aufwertung ist deswegen er-
forderlich. 
 
Beteiligung:  
Eine umfangreiche Beteiligungsveranstaltung hat vor Ort stattgefunden. Viele anwohnende 
Kinder und Jugendliche haben mit ihren Eltern teilgenommen. In den letzten Jahren haben 
sich viele Anwohner*innen auch schriftlich und telefonisch an die Verwaltung gewendet. In 
Einzelgesprächen und E-Malis wurden auch hier der Bedarf und die Wünsche zur Gestaltung 
kommuniziert. Die Ideen mit der größten Resonanz sind in der Planung verwirklicht worden. 
 
Ein Spielschiff mit vielen verschiedenen Kletter-, Hangel- und Balancierelementen sowie zwei 
unterschiedlich hohen Rutschen möchte bald von den Kindern und Jugendlichen erobert wer-
den. Einzelne Bereiche des Spielschiffes sind jeweils für unterschiedliche Altersgruppen kon-
zipiert. Der Bereich mit einer Podesthöhe von 1,45 m ist mit mehreren Anbauelementen und 
Rutsche für jüngere Kinder interessant, während weitere Teile des Schiffes sich bis auf eine 
Höhe von 2,45 m erstrecken. So können sich die Kinder und Jugendlichen immer neuen Her-
ausforderungen stellen und auch ältere Kinder und Jugendliche werden hier noch viel Freude 
haben. Da der Spielplatz durch die Aufwertung sicher gut besucht sein wird, ist das Spielschiff 
für die gleichzeitige Nutzung vieler Kinder und Jugendliche ausgelegt. 
 
Barrierefreiheit: 
Der Spielplatz verfügt über zwei Eingang, beide sind barrierefrei zugänglich. 
Das Spielschiff verfügt über viele verschiedene Kletter- und Balancierelemente, die ganz un-
terschiedliche motorische Fähigkeiten erfordern. Ziel ist, dass jedes Kind und jeder Jugendli-
che entsprechend seiner individuellen Interessen und Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkei-
ten am gemeinsamen Spiel teilhaben und dazu gehören kann. 
 
Finanzierung:  
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 92.000 Euro. 
 
Die Finanzierung der Kosten erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungser-
mächtigungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah-
men bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 9.200 Euro p. a sind im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Ab-
schreibungen im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt. 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff.ist vom Dezernat IV (Dezernat 
für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gegebenenfalls durch Mittelum-
schichtungen. 
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal-
tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 
2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: 
 
Die rechtliche und zeitliche Umsetzung ist zwingend erforderlich. Der Spielplatz ist nun seit 
vier Jahren stillgelegt, wird aber dringend im Stadtviertel gebraucht. Der Unmut der dort leben-
den Kinder, Jugendlichen und Anwohnenden wächst täglich. Durch den unzufrieden stellen-
den Zustand des Spielplatzes werden zunehmend unerwünschte Personen wie Drogenver-
käufer und Konsumenten und auch Obdachlose angezogen. Das führt zu Konflikten. Die Flä-
che wird zudem zunehmend vermüllt.

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Die Bereitstellung sinnvoller Freizeitangebote ist zwingend zu gewährleisten. Sinnvolle Frei-
zeitangebote unterstützen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen maßgeblich. Dazu 
gehören besonders auch niedrigschwellige Bewegungsangebote, die jederzeit zugänglich 
sind sowie soziale Interaktion ermöglichen. Durch die Bereitstellung von qualitativ hochwerti-
gen Spielplätzen werden sowohl die körperliche Gesundheit als auch soziale Fähigkeiten ge-
fördert. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis der in der Spielplatzbedarfsplanung 2025-
2030 gelisteten prioritären Maßnahmen. 
 
Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kosten-
günstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und Nach-
haltigkeit ausgewählt.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1842/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.06.2025
Erstellt
06.06.2025 08:08