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1514/2021

Information zur neuen Leipzig-Charta

Mitteilung Ausschuss 22.04.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 18.13

Anlage1_2020_die_neue_leipzig_charta

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Anlage1_2020_die_neue_leipzig_charta

42010 Zeichen

NEUE
LEIPZIG
CHARTA
Die transformative Kraft 
der Städte für das Gemeinwohl
Verabschiedet beim Informellen Ministertreffen Stadtentwicklung am 30. November 2020

1
PRÄAMBEL
Die Leipzig-Charta aus dem Jahr 2007 hat die Stadtentwicklungspolitik in Europa 
und darüber hinaus maßgeblich beeinflusst. Ihre Kernbotschaft, eine integrierte 
und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik voranzubringen, ist weiterhin aktuell. 
Allerdings stehen die Städte und Gemeinden in Europa heute vor drängenden 
globalen Herausforderungen, die sich direkt auf die lokale Ebene auswirken. 
Dazu zählen der Klimawandel, der Verlust der Biodiversität, Ressourcenknapp -
heit, Migration, der demografische Wandel, Pandemien oder rasante Veränderun-
gen der Wirtschaft. Diese Herausforderungen können bestehende Disparitäten in 
unserer Gesellschaft verstärken. Darüber hinaus verändern digitale Technologien 
unser Leben auf tiefgreifende Weise. Sie haben das Potenzial, politische, sozia -
le, ökologische und wirtschaftliche Vorteile zu schaffen. Gleichzeitig bringt die 
Digitalisierung jedoch neue grundlegende Herausforderungen mit sich, etwa die 
digitale Spaltung der Gesellschaft, Fragen zum Datenschutz und zur Datensicher-
heit sowie Marktabhängigkeiten. Um auf diese Herausforderungen reagieren zu 
können, bedarf die Leipzig-Charta von 2007 einiger Anpassungen. 
Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Transformation wird durch die Agenda 
2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere mit ihrem Nachhaltigkeitsziel 11 
(Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestal -
ten), die New Urban Agenda, das Übereinkommen von Paris und den Green Deal 
der Europäischen Kommission unterstrichen. Der Green Deal ist darauf ausge -
richtet, Europa als ersten Kontinent der Welt „klimaneutral“ zu machen. Europa 
als Ganzes trägt hierfür eine grundlegende Verantwortung und ist gemeinschaft-
lich in der Lage, dieses Ziel zu erreichen. Die Neue Leipzig-Charta bietet einen 
politischen Rahmen, um diese europäischen und internationalen Abkommen auf 
städtischer Ebene zu berücksichtigen und umzusetzen.
Wir, die für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister, eini -
gen uns  auf die Neue Leipzig-Charta, die die Gemeinwohlorientierung in den 
Fokus rückt und dafür die transformative Kraft der Städte nutzt. Zum Gemeinwohl 
gehören verlässliche öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sowie die 
Verringerung und Vermeidung von neuen Formen der Ungleichheit in sozialer, 
wirtschaftlicher, ökologischer und räumlicher Hinsicht. Unser gemeinsames Ziel 
sind der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität in allen europäischen 
Städten und Gemeinden und ihren funktional zusammenhängenden Räumen. 
Niemand soll dabei zurückgelassen werden.
Wir betonen, dass bereits zahlreiche Städte Verantwortung dafür übernehmen, 
einen Wandel hin zu einer gerechten, grünen und produktiven Gesellschaft zu 
verwirklichen. Dies erfordert politische Führung, zuverlässiges Verwaltungshan -
 A

2
deln und ausreichende Ressourcen. Städte sind auf die umfassende Unterstüt -
zung aller Regierungsebenen und aller Schlüsselakteure angewiesen, sowohl 
staatlicher als auch zivilgesellschaftlicher.
Wir bekräftigen erneut,  dass wir diese Transformation durch eine integrierte 
Stadtentwicklung auf der Grundlage eines ortsbezogenen, partizipativen und 
Mehrebenen-Ansatzes unterstützen.
Wir heben hervor, wie wichtig die Förderung integrierter Stadtentwicklung durch 
die Europäische Union ist. Dazu zählen insbesondere die Kohäsionspolitik sowie 
alle weiteren EU-Politiken, Forschungsprogramme und Initiativen mit einer städti-
schen Dimension.
Wir erkennen an, dass die Urbane Agenda für die EU, die mit dem Pakt von Amster-
dam ins Leben gerufen wurde, einen wichtigen Beitrag zum allgemein anerkannten 
ebenen- und akteursübergreifenden Ansatz in der Stadtentwicklung geleistet hat.
Wir betonen,  dass wir die Ziele der Territorialen Agenda 2030 unterstützen. 
Gemeinsam mit der Neuen Leipzig-Charta plädiert diese für den ortsbezogenen 
Ansatz als übergeordnetes Prinzip für alle räumlichen Ebenen und Politikbereiche. 
Die Neue Leipzig-Charta dient als Leitfaden für die Umsetzung dieses Ansatzes 
in Kommunen und ihren funktional zusammenhängenden Räumen. Aus diesem 
Grund befürworten wir eine stärkere Zusammenarbeit zwischen und auf allen 
räumlichen Ebenen.
DIE TRANSFORMATIVE KRAFT DER EUROPÄISCHEN STÄDTE
Europa ist geprägt durch eine Vielfalt an kleinen, mittelgroßen und großen Städ -
ten. Sie bilden eine polyzentrische Siedlungsstruktur aus funktional zusammen -
hängenden Räumen, die alle unterschiedliche Potenziale und Herausforderungen 
aufweisen. Europäische Städte sind mehr als dicht bebaute Siedlungen, sie ermög-
lichen ein kulturelles, soziales, ökologisches und wirtschaftliches Zusammenspiel. 
Die meisten Städte sind geprägt von einzigartigen, historisch gewachsenen Innen-
städten von außergewöhnlicher kultureller Bedeutung. Sie prägen das städtische 
Kulturerbe Europas und die Identität ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Kultur 
steht im Zentrum jeder nachhaltigen Stadtentwicklung. Dazu zählen auch der 
Erhalt und die Entwicklung des gesamten baukulturellen und kulturellen Erbes. 
Städte sind Orte der Vielfalt, Kreativität und Solidarität. Kulturelle und politische 
Traditionen bilden die Grundlage für die Entwicklung der Stadt als Ausgangs -
 B
punkt demokratischer Rechte und Werte. Zudem sind Städte Experimentierfelder 
für neue Problemlösungsansätze und soziale Innovationen.
Qualitativ hochwertige, für alle offene und sichere öffentliche Räume machen die 
Stadt lebendig: Sie schaffen Räume für Begegnungen, Austausch und Integration. 
Es gilt, eine hochwertige Stadtplanung und einen guten Städtebau zu stärken, die 
zum Wohlergehen aller beitragen. So können kompakte, sozial und wirtschaft -
lich gemischte Städte mit gut ausgebauten Infrastrukturen und einem gesunden 
Stadtklima entstehen, die den Menschen die Möglichkeit zur Identifikation bieten. 
Dafür ist ein ganzheitliches Verständnis von qualitativ hochwertiger Baukultur 
als Grundlage von integrierten Planungs- und Gestaltungsprozessen notwendig. 
Dies gilt für die gesamte vom Menschen gebaute Umwelt in europäischen Städ -
ten. Dazu gehören das Management und die Umnutzung des Bestands, ebenso 
wie die Gestaltung und der Bau von zeitgemäßen Gebäuden, Infrastrukturen und 
öffentlichen Räumen. 
Städte und Städtesysteme sollen flexibel und in der Lage sein, auf externe disruptive 
Ereignisse sowie auf dauerhafte Belastungen reagieren zu können. Um die städtische 
Widerstandsfähigkeit zu stärken und somit besser auf sich verändernde Rahmenbe-
dingungen reagieren zu können, sollten Städte voneinander und aus vergangenen 
Ereignissen lernen. Auch eine anpassungsfähige Stadtentwicklungspolitik und ein 
Verwaltungshandeln im Sinne des Gemeinwohls sowie eine ausgewogene Umset-
zung der gerechten, grünen und produktiven Dimension tragen zur Entwicklung 
robuster Strukturen bei. Vorausschauende und präventive Politiken, Konzepte 
und Projekte sollten dabei verschiedene Szenarien beinhalten. Dies ermöglicht es, 
Herausforderungen im Umwelt- und Klimabereich vorherzusehen; ebenso wie wirt-
schaftliche Risiken, soziale Veränderungen und Gesundheitsprobleme. 
Drei räumliche Ebenen der europäischen Städte
Der Alltag der Bürgerinnen und Bürger spielt sich heutzutage oft auf verschiede -
nen räumlichen Ebenen ab. Deshalb sollten lokale Entwicklungsmaßnahmen in 
den jeweils passenden räumlichen Kontext eingebettet werden. Zusätzlich zur 
formellen Stadtentwicklungspolitik in einer Kommune sollten spezifische und 
informelle Ansätze auch auf anderen räumlichen Ebenen einschließlich der Stadt-
quartiere wie auch größerer, funktional zusammenhängender Räume oder im 
Kontext von Metropolregionen gestärkt werden. Dies erfordert die Koordinierung 
von Maßnahmen auf allen räumlichen Ebenen, um ein kohärentes Vorgehen zu 
gewährleisten und Ineffizienz zu vermeiden. 
 — Städtische Herausforderungen kommen besonders häufig auf Quartiersebene 
zum Ausdruck. Einige Stadtviertel müssen mit sozialen Spannungen, Armut 
B.1

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punkt demokratischer Rechte und Werte. Zudem sind Städte Experimentierfelder 
für neue Problemlösungsansätze und soziale Innovationen.
Qualitativ hochwertige, für alle offene und sichere öffentliche Räume machen die 
Stadt lebendig: Sie schaffen Räume für Begegnungen, Austausch und Integration. 
Es gilt, eine hochwertige Stadtplanung und einen guten Städtebau zu stärken, die 
zum Wohlergehen aller beitragen. So können kompakte, sozial und wirtschaft -
lich gemischte Städte mit gut ausgebauten Infrastrukturen und einem gesunden 
Stadtklima entstehen, die den Menschen die Möglichkeit zur Identifikation bieten. 
Dafür ist ein ganzheitliches Verständnis von qualitativ hochwertiger Baukultur 
als Grundlage von integrierten Planungs- und Gestaltungsprozessen notwendig. 
Dies gilt für die gesamte vom Menschen gebaute Umwelt in europäischen Städ -
ten. Dazu gehören das Management und die Umnutzung des Bestands, ebenso 
wie die Gestaltung und der Bau von zeitgemäßen Gebäuden, Infrastrukturen und 
öffentlichen Räumen. 
Städte und Städtesysteme sollen flexibel und in der Lage sein, auf externe disruptive 
Ereignisse sowie auf dauerhafte Belastungen reagieren zu können. Um die städtische 
Widerstandsfähigkeit zu stärken und somit besser auf sich verändernde Rahmenbe-
dingungen reagieren zu können, sollten Städte voneinander und aus vergangenen 
Ereignissen lernen. Auch eine anpassungsfähige Stadtentwicklungspolitik und ein 
Verwaltungshandeln im Sinne des Gemeinwohls sowie eine ausgewogene Umset-
zung der gerechten, grünen und produktiven Dimension tragen zur Entwicklung 
robuster Strukturen bei. Vorausschauende und präventive Politiken, Konzepte 
und Projekte sollten dabei verschiedene Szenarien beinhalten. Dies ermöglicht es, 
Herausforderungen im Umwelt- und Klimabereich vorherzusehen; ebenso wie wirt-
schaftliche Risiken, soziale Veränderungen und Gesundheitsprobleme. 
Drei räumliche Ebenen der europäischen Städte
Der Alltag der Bürgerinnen und Bürger spielt sich heutzutage oft auf verschiede -
nen räumlichen Ebenen ab. Deshalb sollten lokale Entwicklungsmaßnahmen in 
den jeweils passenden räumlichen Kontext eingebettet werden. Zusätzlich zur 
formellen Stadtentwicklungspolitik in einer Kommune sollten spezifische und 
informelle Ansätze auch auf anderen räumlichen Ebenen einschließlich der Stadt-
quartiere wie auch größerer, funktional zusammenhängender Räume oder im 
Kontext von Metropolregionen gestärkt werden. Dies erfordert die Koordinierung 
von Maßnahmen auf allen räumlichen Ebenen, um ein kohärentes Vorgehen zu 
gewährleisten und Ineffizienz zu vermeiden. 
 — Städtische Herausforderungen kommen besonders häufig auf Quartiersebene 
zum Ausdruck. Einige Stadtviertel müssen mit sozialen Spannungen, Armut 
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oder Umweltbelastungen umgehen. Andere Quartiere sind Ankunftsorte für 
Migranten oder sehen sich konfrontiert mit Gentrifizierung, sozialem Auf- bzw. 
Abstieg und einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Eine zielgerichtete  
Quartiersentwicklungspolitik sollte das Engagement vor Ort fördern, damit 
gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration gelingen können. Für eine 
langfristige Stabilisierung brauchen Stadtquartiere mit einer Vielzahl an komple-
xen sozioökonomischen Herausforderungen passgenaue politische Program-
me und Fördermittel. Darüber hinaus sollten Quartiere als mögliche Experi -
mentierfelder für innovative Ansätze in allen Bereichen der Stadtentwicklung 
betrachtet werden. 
 — Eingebettet in ihren jeweiligen nationalen Kontext sind Kommunen verant-
wortlich für die Stadtentwicklung vor Ort. Kommunale Entscheidungsträger 
legen strategische Leitlinien und konkrete Maßnahme für die Gesamtstadt 
fest. Sie fungieren als formales Bindeglied zwischen kleinräumigen Stadt -
quartieren sowie größeren funktional zusammenhängenden Räumen und 
übernehmen entscheidende Funktionen für die Stabilisierung des Umlands 
und des ländlichen Raums. Der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen der 
Bürgerinnen und Bürger in kleinen und mittleren Städten sowie in Kommunen 
in schrumpfenden Regionen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 
 — Eine nachhaltige, widerstandsfähige Stadtentwicklung ist eingebettet in den 
weiteren Kontext einer Region oder von Metropolräumen und beruht auf 
einem komplexen Netzwerk funktionaler Abhängigkeiten und Partnerschaf -
ten. Die Territoriale Agenda 2030 beschreibt dies mit dem Begriff funktio-
nal zusammenhängender Räume. Diese schließen zum Teil Metropolregio -
nen oder eine Kombination anderer Gebietskörperschaften mit ein. Um die 
Stadtentwicklungspolitik an der Lebenswirklichkeit der Menschen auszurich -
ten, sollten Kommunen zusammenarbeiten sowie ihre politischen Strategien 
und Instrumente mit ihrem Umland und dem ländlichen Raum abstimmen. 
Dies gilt unter anderem für die Bereiche Wohnen, Gewerbeflächen, Mobilität, 
Dienstleistungen, grüne und blaue Infrastrukturen, Materialströme, lokale 
und regionale Ernährungssysteme sowie für die Energieversorgung. 
Drei Dimensionen der europäischen Städte
Städtische Transformation basiert auf der Integration der sozialen, ökologischen 
und wirtschaftlichen Dimension nachhaltiger Entwicklung.
Wir, die Ministerinnen und Minister, erkennen an, dass diese drei Dimensio -
nen in der transformativen Kraft der Städte in Form einer gerechten, grünen und 
produktiven Dimension zum Ausdruck kommen. Bei einer kombinierten, ausge -
B.2

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wogenen und integrierten Anwendung tragen diese Dimensionen zur Entwicklung 
widerstandsfähiger Städte bei, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Heraus-
forderungen bewältigen können und so das Ziel verfolgen, eine hohe Lebensquali-
tät für alle zu garantieren. 
Die gerechte Stadt
Die transformative Kraft der Städte gewährleistet Chancengleichheit und Umwelt-
gerechtigkeit für alle, unabhängig von Geschlecht, sozioökonomischem Status, 
Alter und Herkunft. Die gerechte Stadt lässt niemanden außen vor. Sie bietet jeder 
und jedem die Möglichkeit, sich in die Gesellschaft zu integrieren. 
Alle gesellschaftlichen Gruppen, einschließlich der besonders vulnerablen, soll-
ten einen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen der Daseinsvorsorge 
haben: zu Bildung, sozialen Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und zu 
Kultur. Der Zugang zu einer angemessenen, sicheren und bezahlbaren Wohn -
raum- und Energieversorgung sollte auf die Bedürfnisse verschiedener gesell-
schaftlicher Gruppen abgestimmt sein. Dazu zählen eine alternde und zuneh -
mend vielfältige Gesellschaft, Menschen mit Behinderung, junge Menschen und 
Familien. Sozial ausgewogene, gemischte und sichere Stadtquartiere tragen zur 
Integration aller sozialen und ethnischen Gruppen und Generationen bei. Stadt -
teile mit einem hohen Anteil an Migrantinnen und Migranten brauchen dafür eine 
umfassende Politik, die Integration unterstützt und Segregation verhindert.  
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit zur Aus- und Weiterbildung 
haben. Dies erfordert den Zugang zu bezahlbaren und gut ausgestatteten Kinder-
betreuungseinrichtungen und Schulen, die Aus- und Fortbildung von jungen 
Menschen ebenso wie lebenslange Weiterbildungsangebote, insbesondere im 
Bereich Digitalisierung und Technik. 
Die grüne Stadt
Die transformative Kraft der Städte trägt zum Kampf gegen die Erderwärmung und 
zu einer hohen Umweltqualität bezüglich Luft, Wasser, Boden und zu einer nach-
haltigen Flächennutzung bei. Zur Entwicklung eines hochwertigen städtischen 
Umfelds für alle Einwohnerinnen und Einwohner gehört auch ein entsprechender 
Zugang zu Grün- und Freizeitflächen. Eine klimaneutrale Energieversorgung, die 
Nutzung erneuerbarer Ressourcen, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnah -
men sowie klimabeständige und CO
2-neutrale Gebäude tragen zu einer wesent -
lichen Senkung der Treibhausgasemissionen bei. Sie unterstützen europäische 
Städte bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Einige europäische 
Vorreiter-Kommunen zeigen schon heute beispielhaft auf, wie eine klimaneutrale 
Stadt aussehen kann. Für einen solchen Wandel sind Investitionen in innovati-

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ve und effiziente Technologien notwendig, ebenso wie eine grundlegende Ände-
rung der Produktion und des Konsumverhaltens. So kann eine Kreislaufwirtschaft 
geschaffen werden, die die nachhaltige Nutzung von Ressourcen neu definiert 
und sicherstellt. Gleichzeitig trägt sie zu einem wesentlichen Rückgang der Abfall-
mengen und des CO
2-Ausstoßes bei.
Städte sind dazu aufgerufen, gefährdete Ökosysteme und die dort lebenden Arten 
zu schützen und zu ihrer Regenerierung beizutragen. Wo hochwertige grüne und 
blaue Infrastrukturen Extremwetterereignisse abmildern können, sollten Kommu-
nen auf naturbasierte Lösungen zurückgreifen. Gut gestaltete und unterhaltene 
sowie vernetzte grüne und blaue Infrastrukturen bilden die Grundlage für ein 
gesundes Lebensumfeld. Sie erhöhen die Anpassungsfähigkeit von Städten an 
den Klimawandel und tragen zur Entwicklung der Biodiversität bei. 
Städtische Verkehrs- und Mobilitätssysteme sollten effizient, klimaneutral, sicher 
und multimodal sein. Aktive und emissionsarme Formen der Fortbewegung und 
Logistik sollten gefördert werden. Dazu gehört, dass anteilig mehr Menschen 
öffentliche Verkehrsmittel nutzen, zu Fuß gehen oder Rad fahren. Alle sollten 
Zugang zu einem bezahlbaren, sauberen, sicheren und attraktiven öffentlichen 
Nahverkehr haben. Um das Verkehrsaufkommen und die Mobilitätsbedarfe an 
sich zu reduzieren, sind möglichst kompakte und dichte polyzentrische Sied-
lungsstrukturen gefragt. Im Sinne einer Stadt der kurzen Wege wird somit die 
Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel und Produktion gefördert.
Die produktive Stadt
Die transformative Kraft der Städte beruht auf einer breit aufgestellten Wirt -
schaft, die Arbeitsplätze und eine solide finanzielle Grundlage für die nachhal -
tige Stadtentwicklung schafft. Als attraktive, innovative und wettbewerbsfähige 
Wirtschaftsstandorte brauchen Städte qualifizierte Arbeitskräfte, soziale, tech-  
nische und logistische Infrastrukturen sowie bezahlbare und verfügbare Flächen. 
Es sollte ein wesentlicher Bestandteil der Stadtplanung sein, dafür entsprechende 
Voraussetzungen zu schaffen: so etwa eine innovationsfreundliche Umgebung 
oder Möglichkeiten zur lokalen und regionalen Produktion. 
Neben klassischen Industriezweigen setzen auch viele andere Bereiche vermehrt 
auf eine digitale, dienstleistungsorientierte und CO
2-arme Ökonomie. Deren 
Grundlage bilden die Wissensgesellschaft und die Kulturwirtschaft. Es können 
Anreize für Kleinbetriebe, für eine emissionsarme handwerkliche Produktion und 
eine urbane Landwirtschaft geschaffen werden, um die Produktion wieder in Städ-
te und städtische Gebiete zurückzuholen. So werden neue Formen von nutzungs-
gemischten Stadtquartieren ermöglicht und unterstützt.

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Mit der zunehmenden Digitalisierung im Handel ist in europäischen Städten auch 
im Einzelhandelssektor ein Wandel zu beobachten. Eine Nahversorgung sollte 
weiterhin vor Ort gegeben sein. Dies gewährleistet eine gute Lebensqualität und 
gleicht die negativen Folgen des demografischen Wandels aus. Die Umwandlung 
von Innenstadtbereichen in attraktive multifunktionale Räume bietet neue Möglich-
keiten für die Stadtentwicklung: Es entstehen verschiedene Nutzungen für die 
Bereiche Wohnen, Arbeiten und Erholung. Produzierendes Gewerbe, Einzelhan -
del und Dienstleistungen finden sich dort gleichermaßen wie Wohnungen, Gast-  
gewerbe und Freizeitangebote.
Die Digitalisierung trägt als Querschnittsthema maßgeblich zu den aktuellen 
Veränderungen bei und betrifft alle Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwick -
lung.  Sie ist in vielerlei Hinsicht eine Chance für die Transformation der Städ -
te. Mit Hilfe digitaler Lösungen können innovative und qualitativ anspruchsvolle 
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitgestellt 
werden. Dazu gehören eine „smarte“ städtische Mobilität, Energieeffizienz, nach-
haltiges Wohnen, öffentliche Dienstleistungen, Einzelhandel, Nahversorgung 
sowie digitale Verwaltung und Beteiligung. Gleichzeitig kann die Digitalisierung 
räumliche und soziale Unterschiede weiter vertiefen und birgt Datenschutzrisiken. 
Digitalisierungsprozesse sollten umweltfreundlich, inklusiv und gerecht gestaltet 
werden. Von einem breiteren Blickwinkel aus betrachtet ist die digitale Souveräni-
tät Europas eine wesentliche Voraussetzung für die künftige Wettbewerbsfähig -
keit der EU. Mit ihrem Potenzial, digitale Lösungen in die Breite zu tragen und sie 
an die jeweiligen lokalen Bedingungen anzupassen, tragen Kommunen entschei -
dend zu diesem Ziel bei.   
PRINZIPIEN GUTER STADTENTWICKLUNGSPOLITIK
Die in der Leipzig-Charta von 2007 formulierten Prinzipien sind nach wie vor 
gültig. Angesichts der globalen Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, 
sollten sie allerdings aktualisiert und von allen Akteuren der Stadtentwicklung 
umgesetzt werden. 
Wir, die Ministerinnen und Minister, erkennen an,  dass eine ausgewogene, 
integrierte Transformation der Städte und Regionen zur Umsetzung der Nach -
haltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Ziele des Green Deals der Europä- 
ischen Union nur durch Zusammenarbeit erreicht werden kann. Daher sollten sich 
Regierungs- und Nichtregierungsakteure aller Ebenen und aus allen Bereichen auf 
gemeinsame strategische Prinzipien einigen. Diese Prinzipien bilden zudem die 
Grundlage für die Weiterentwicklung und Umsetzung der Urbanen Agenda für die 
 C

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EU sowie für die städtische und die territoriale Dimension der EU-Kohäsionspoli -
tik. Wir betonen unsere Unterstützung für die Territoriale Agenda 2030, die sich 
auf ein gemeinsames Verständnis der Prinzipien einer guten Raumentwicklungs -
politik gründet. 
Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklungspolitik 
Kommunen sollten im Interesse der Allgemeinheit handeln und dementsprechend 
gemeinwohlorientierte Dienstleistungen und Infrastrukturen zur Verfügung stel-
len. Diese sollten inklusiv, bezahlbar, sicher und für alle verfügbar sein. Dazu 
zählen auch die am stärksten gefährdeten und benachteiligten Gesellschaftsgrup-
pen sowie insbesondere diejenigen, die in schrumpfenden und abgelegenen Städ-
ten und Gemeinden leben. Unter gemeinwohlorientierte Dienstleistungen und 
Infrastrukturen fallen Gesundheitsversorgung, soziale Dienstleistungen, Bildung, 
kulturelle Angebote, Wohnen, Wasser- und Energieversorgung, Abfallwirtschaft, 
öffentlicher Nahverkehr sowie digitale Informations- und Kommunikationssyste-
me. Wichtig sind zudem hochwertige öffentliche Räume sowie grüne und blaue 
Infrastrukturen, ebenso wie der Erhalt und die Revitalisierung des baukulturellen 
Erbes. Dafür ist es notwendig, die Kompetenzen und Leistungen aller Stadtent -
wicklungsakteure mit Strategien und Instrumenten weiterzuentwickeln und so 
ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Eine gute Stadtentwicklungspolitik ist in der 
Lage, öffentliche, wirtschaftliche und private Interessen in Einklang zu bringen. 
Integrierter Ansatz
Alle Bereiche der Stadtentwicklungspolitik sollten räumlich, sektoral und zeit -
lich koordiniert werden. Der integrierte Ansatz beruht auf einer gleichzeitigen 
und gerecht abgewogenen Berücksichtigung aller Belange und Interessen, die für 
die Stadtentwicklung relevant sind. Deshalb sollte er verschiedene, teils wider -
sprüchliche Interessen bündeln und in Einklang bringen. Dies gilt ebenso für den 
wechselseitigen Nutzen verschiedener Maßnahmen. Städte sollten integrierte 
und nachhaltige Stadtentwicklungskonzepte erstellen und deren Umsetzung im 
gesamtstädtischen Kontext gewährleisten; in ihren funktional zusammenhängen-
den Räumen genauso wie in ihren Stadtquartieren.  
Beteiligung und Koproduktion 
Der integrierte Ansatz erfordert eine Einbeziehung wirtschaftlicher Akteure, der 
breiten Öffentlichkeit sowie weiterer Stakeholder, damit deren Belange und Fach-
wissen berücksichtigt werden können. Eine öffentliche Beteiligung in Stadtent-
wicklungsprozessen sollte alle städtischen Akteure einbeziehen. Dies stärkt auch 
die lokale Demokratie. Bürgerinnen und Bürger sollten möglichst überall dort zu 
Wort kommen, wo Stadtentwicklungsprozesse sich auf ihren Alltag auswirken.

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Es gilt, neue Formen der Beteiligung zu unterstützen und zu verbessern. Dazu 
zählen die Koproduktion sowie gemeinsame Gestaltungsprozesse in Zusam-
menarbeit mit den Einwohnerinnen und Einwohnern, zivilgesellschaftlichen 
Netzwerken, Organisationen und Privatunternehmen. Durch das Erproben von 
neuen Formen der Beteiligung können Städte besser mit gegensätzlichen Inte-
ressen umgehen, Verantwortung teilen und neue Lösungen erarbeiten. Gleich -
zeitig kann dies zur Umgestaltung und Unterhaltung des städtischen Raums 
beitragen und fördert die Bereitschaft dazu, neue Bündnisse für dessen inte-  
grierte Weiterentwicklung einzugehen. Öffentliche Beteiligungsprozesse sind eine 
grundlegende Voraussetzung für eine hohe Qualität der gebauten Umwelt.   
Mehrebenen-Ansatz
Jede politische Verwaltungsebene – kommunal, regional, in der Metropolregion, 
national, europäisch und global – ist in bestimmter Weise für die Zukunft unse -
rer Städte verantwortlich. Die Grundlage dafür bilden das Subsidiaritäts- und das 
Verhältnismäßigkeitsprinzip. Komplexe Herausforderungen sollten alle Ebenen 
der Stadtentwicklungs- und Raumordnungspolitik gemeinsam angehen. Dafür 
sollten alle gesellschaftlichen Akteure zusammenarbeiten, auch Zivilgesellschaft 
und Privatwirtschaft. Der Pakt von Amsterdam und die New Urban Agenda machen 
deutlich, was das entscheidende Kriterium für eine gute Stadtentwicklungspolitik 
ist: Eine vertikale und eine horizontale Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen 
und allen Akteuren, sowohl „Bottom-up“, als auch „Top-down“. 
Ortsbezogener Ansatz
Orte sollten als Bezugspunkte für den integrierten horizontalen und vertikalen 
Ansatz betrachtet werden. Konzepte und Förderinstrumente der Stadtentwick -
lung sollten auf Grundlage einer fundierten Analyse der spezifischen Situation vor 
Ort sowie möglicher Vorteile und Risiken, Akteure und Restriktionen entstehen. 
Dieser Ansatz ermöglicht eine städtische Transformation von innen heraus und 
verringert lokale sozioökonomische Unterschiede. Geeignete formelle und infor -
melle Instrumente sollten auf allen räumlichen Ebenen zum Einsatz kommen: im 
Quartier und in der Kommune selbst, in ihren funktional zusammenhängenden 
Räumen bis hin zur Metropolregion.

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KOMMUNALE HANDLUNGSFÄHIGKEIT STÄRKEN
Die Kommunen sind am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern und stehen in 
Verbindung zu deren Alltag und Bedürfnissen. Die Aufgabe der Städte ist es, den 
Einwohnerinnen und Einwohnern öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung zu 
stellen, mit denen sie ihre grundlegende Rechte geltend machen und am gesell -
schaftlichen Leben teilhaben können. Darüber hinaus sind die Kommunen dafür 
zuständig, verschiedene, teils gegensätzliche, Standpunkte und Interessen mitei-
nander zu vereinbaren. Damit übernehmen Kommunen eine wichtige Funktion, 
wenn es um die Wahrung und Vertretung des öffentlichen Interesses geht. 
Wir, die Ministerinnen und Minister, betonen  die Bedeutung der Handlungs -
fähigkeit von Städten, um ihre transformative Kraft entfalten, dynamisch auf sich 
rasant verändernde Rahmenbedingungen reagieren und eine hohe Lebensqualität 
garantieren zu können. Dafür ist die Unterstützung durch die europäische, die 
nationale und die regionale Ebene notwendig: Sie gewährleistet, dass Städte lokale 
Lösungen für globale Herausforderungen finden können. 
Stärkung einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklungspolitik 
Städte brauchen:
 — Rechtliche Rahmenbedingungen auf allen Ebenen der Verwaltung und der 
Politik, die auf dem Partnerschaftsprinzip beruhen und die in ein ebenenüber-
greifendes System eingebunden sind;
 — Investitionsmöglichkeiten, die sich aus eigenen Einnahmen, aus Mittelzu -
weisungen von nationaler und regionaler Ebene sowie aus speziellen Förder -
programmen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene speisen;
 — Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,  die sich kontinuierlich 
weiterbilden und spezialisieren, um mit künftigen Herausforderungen sowie 
technischen und gesellschaftlichen Trends Schritt halten zu können. Kommu-
nen sollten zudem in der Lage sein, unterschiedliche Sektor-Politiken und 
-Planungen zu integrieren und komplexe Beteiligungs- und „Bottom-up“-Pro -
zesse voranzubringen und zu moderieren; 
 — Lenkungs- und Gestaltungshoheit bei Infrastrukturen, öffentlichen Dienst -
leistungen und bei der Sicherung des Gemeinwohls. Dazu zählen Dienstleis -
tungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Fürsorge, Bildung, 
Kultur, Wasser- und Energieversorgung, Abfallwirtschaft und im Öffentlichen 
 D
D.1

11
Nahverkehr; weiterhin digitale Informations- und Kommunikationssysteme, 
öffentliche Räume sowie grüne und blaue Infrastrukturen. Essentiell für alle 
Bereiche der Stadtentwicklungspolitik ist zudem die Versorgung mit siche -
rem, gesundem, bezahlbarem, gut gestaltetem und angemessenem Wohn -
raum.  
Wir, die Ministerinnen und Minister, betonen, dass eine zuverlässige, gemein-
wohlorientierte Stadtentwicklungspolitik die Voraussetzung für die Transfor-  
mation aller Kommunen hin zu gerechten, grünen und produktiven städtischen 
Systemen ist. Politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie 
Verwaltungen aller Ebenen sind deshalb gefordert, entsprechende finanzielle und 
rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen unter Beachtung des Subsidiaritäts- 
und des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie der Haushaltsregeln und -vorgaben. 
Die Rahmenbedingungen sollen die folgenden Handlungsbereiche unterstützen: 
D 1.1 Eine aktive und strategische Bodenpolitik sowie Flächennutzungsplanung
In vielen Städten sind Flächen nur in begrenztem Maße verfügbar, was häufig Inte-
ressenskonflikte zur Folge hat. Die Kommunen brauchen nachhaltige, transpa -
rente und gerechte Strategien der Flächennutzung und Bodenpolitik. Dazu zählen 
auch der Grundbesitz und die Steuerung der Flächennutzung durch Kommunen. 
Um eine stabile und langfristige Entwicklung gewährleisten zu können, sollten 
Kommunen strategische und zukünftige Entwicklungen sowie Risiken berücksich-
tigen. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind:
 — Polyzentrische Siedlungsstrukturen mit angemessener Dichte und 
Kompaktheit in städtischen und ländlichen Räumen.  Diese sollten opti -
mal innerhalb der Städte angebunden sein, um die Wege zwischen Wohnung, 
Arbeit, Freizeit, Ausbildung, Nahversorgung und Dienstleistungen kurz zu 
halten. Dies minimiert innerhalb der Städte und zwischen ihnen das Verkehrs- 
aufkommen und den Mobilitätsbedarf, was wiederum die Zersiedelung 
eindämmt; Verkehrsflächen können folglich reduziert werden.   
 — Förderung einer verwaltungsübergreifenden und grenzüberschreiten -
den Zusammenarbeit und einer koordinierten Raumordnung in funktio -
nal zusammenhängenden Räumen.  Dabei werden Stadt-Land-Beziehungen 
berücksichtigt, um einer Zersiedelung vorzubeugen und diese einzudämmen. 
 — Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Der Fokus wird auf die Erneu-  
erung und die umfassende Revitalisierung von städtischen Gebieten gelegt,

12
um die Flächenversiegelung zu begrenzen. Dazu zählt auch die Umnutzung 
von Industriebrachen. 
 — Schaffung eines Ausgleichs für Flächeninanspruchnahme und städtische 
Dichte durch Förderung grüner und blauer Infrastrukturen.  Dies soll die 
Biodiversität in der Stadt erhöhen, eine klimaneutrale, widerstandsfähige und 
umweltfreundliche Stadtentwicklung fördern und die Luftqualität verbessern.  
 — Gestaltung und Management von sicheren öffentlichen Räumen.  Diese 
sollten für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sein und ihnen ein 
gesundes Lebensumfeld bieten. 
 — Ausreichend Flächen für angemessenen, sicheren, gut gestalteten und 
bezahlbaren Wohnraum.  Dadurch sollen lebendige und sozial gemischte 
Stadtquartiere erhalten sowie Bodenspekulation vermieden werden. 
 — Städtische Räume, die sich durch Mischnutzung auszeichnen. Dadurch 
werden neue Produktions- und Unternehmensformen gefördert und eine 
grüne, kreative, dienstleistungsorientierte Wirtschaft ermöglicht.  
D 1.2 Den digitalen Wandel aktiv gestalten
Wie Städte Prozesse digitalisieren, diese verwalten und wie sie mit gewaltigen, 
schnell anwachsenden Datenmengen umgehen, sind heutzutage entscheidende 
Faktoren für eine integrierte Stadtentwicklung. Die Digitalisierung ist kein Selbst- 
zweck. Kommunen als Teil der öffentlichen Hand sollten lösungsorientierte Tech-
nologien voranbringen, die sich an gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen orien-
tieren. Damit niemand vom digitalen Wandel ausgeschlossen wird, sollte dieser 
auf gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Dies gilt gleichermaßen für die 
Zusammenarbeit, die zu dessen Umsetzung notwendig ist. Zu diesen Werten 
gehört es, alle einzubeziehen, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und 
Transparenz zu gewährleisten. Weiterhin sollte der digitale Wandel im Einklang 
mit dem Völkerrecht und den Menschenrechten stehen. Die Kommunen sollten 
ihn gestalten können durch: 
 — Die Entwicklung und Umsetzung integrierter, inklusiver und gemeinwohlori -
entierter Smart-City-Strategien. Dazu zählen auch Folgeabschätzungen, die 
langfristige Auswirkungen berücksichtigen.
 — Die Verbesserung von Entscheidungsprozessen und von digitalen öffentli -
chen Dienstleistungen. Daten sollten im Sinne des Gemeinwohls zum Einsatz 
kommen und nach ethischen Grundsätzen sowie sozial verantwortungsvoll

13
zugänglich sein und verwendet, geteilt und verwaltet werden. Gleichzeitig ist 
diese Nutzung von Daten sorgfältig nach Datenschutzaspekten abzuwägen.
 — Die Einführung einer umfassenden, leistungsstarken und resilienten öffentli -
chen Dateninfrastruktur und -verwaltung. Städte brauchen Zugriff auf Daten, 
die Relevanz für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben haben.
 — Die Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen, um die Rolle der Bürge -
rinnen und Bürger sowie der öffentlichen Verwaltung zu stärken, digitale 
Kompetenzen zu fördern und den digitalen Zusammenhalt zu sichern. 
 — Digitale Lösungen können – insbesondere in Krisenzeiten – die Handlungs -
fähigkeit der Kommunen sichern und stärken.
Geeignete politische Strategien und Fördermöglichkeiten für Städte
Um diese Ziele zu erreichen, brauchen die Kommunen geeignete Rahmenbedin -
gungen auf allen Regierungsebenen und von allen relevanten Akteuren. Europäi -
sche, nationale und regionale Regelungen sollten die Umsetzung einer integrierten, 
gemeinwohlorientierten Stadtentwicklungspolitik unterstützen und unter Berück-
sichtigung des Subsidiaritätsprinzips und in Übereinstimmung mit den Zuständig-
keiten jeder einzelnen Ebene die Transformation der Städte voranbringen. 
D 2.1 Starke nationale Rahmen- und Förderbedingungen in der Stadtentwicklungspolitik
Die Leipzig-Charta von 2007 und die New Urban Agenda sprechen sich für eine 
Stärkung nationaler und regionaler Stadtentwicklungspolitiken aus: Diese machen 
Städte handlungsfähiger und tragen zur konsequenten Umsetzung einer nachhal-
tigen Stadtentwicklungspolitik auf kommunaler Ebene bei.  
Wir, die Ministerinnen und Minister, stimmen zu, dass wir im Rahmen unserer 
Zuständigkeiten und Möglichkeiten und unter Einhaltung von Haushaltsvorga -
ben die Fortschreibung und Einführung nationaler oder regionaler Stadtentwick -
lungs-politiken unterstützen, um:
 — zum Austausch von Erfahrungen und Fachwissen zwischen Städten und 
anderen Akteuren auf regionaler, nationaler, transnationaler und EU-Ebene 
beizutragen. Dies stärkt deren Strukturen und Kompetenzen zur Umsetzung 
integrierter, nachhaltiger Stadtentwicklungsstrategien;
D.2

14
 — als Plattform für den Dialog zwischen städtischen und allen weiteren Partnern 
zu agieren. So wird der Mehrebenenansatz auf verschiedene Art und Weise 
garantiert, auch im Rahmen von partnerübergreifenden Ansätzen;
 — die Entwicklung oder Neuausrichtung von nationalen oder regionalen 
Förderprogrammen zu unterstützen, um grundlegenden städtischen Heraus-
forderungen zu begegnen. Zudem soll die Kofinanzierung aus den europä-  
ischen Strukturfonds erleichtert werden, da sie wichtige Instrumente zur Erar-
beitung von Strategien und Projekten einer integrierten, nachhaltigen Stadt -
entwicklung sind. 
 — Anreize für Innovation und experimentelle Projekte zu schaffen, die sich 
aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der nachhaltigen 
Stadtentwicklung widmen.
D 2.2 Kohärente EU-Rechtssetzung und Förderinstrumente 
Die Urbane Agenda für die EU , die 2016 durch den Pakt von Amsterdam ins 
Leben gerufen wurde, gab den Startschuss für einen entscheidenden Mehr-  
ebenen-Prozess. Ihr Ziel: die Stellung der Städte bei der Gesetzgebung und in 
politischen Entscheidungsprozessen zu stärken. Wir würdigen die Leistungen der 
ebenenübergreifenden Partnerschaften, die sich für eine bessere Rechtsetzung, 
bessere Förderbedingungen und einen besseren Aufbau und Austausch von Fach-
wissen engagiert haben. Ihre Arbeit hat dazu beigetragen, den EU-Rechtsrahmen 
zu Stadtentwicklungsthemen kohärenter zu gestalten und die Entwicklung von 
EU-Politiken mit einer städtischen Dimension zu verbessern. Zu ihren Errungen -
schaften zählt außerdem die Weiterentwicklung und Anpassung von Förderins -
trumenten, genauso wie der Ausbau einer gemeinsamen Wissensgrundlage zu 
Stadtentwicklungsthemen in Europa. Die Urbane Agenda für die EU ist als ein 
umfassender Prozess zu verstehen: Sie unterstützt die europäischen Institutio -
nen, die Mitgliedstaaten, die regionalen und kommunalen Behörden und die funk-
tional zusammenhängenden Räume aller Größenordnungen dabei, die strategi -
schen Prinzipien der Neuen Leipzig-Charta umzusetzen.  
Wir, die Ministerinnen und Minister, sind uns einig, dass wir die Urbane Agen-
da für die EU als einen Prozess, der auf dem Partnerschaftsprinzip beruht, fortfüh-
ren, stärken und verbessern möchten. Dies wird über einen Mehrebenenansatz 
und unter vollständiger Wahrung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeits -
prinzips umgesetzt. Zudem fordern wir die europäischen Institutionen dazu auf, 
in ihren Folgeabschätzungen, wo dies relevant ist, die Auswirkungen und Konse-
quenzen von EU-Verordnungen und -Richtlinien zu berücksichtigen, die einen 
städtischen Bezug haben. Weiterhin rufen wir sie dazu auf, lokale und regionale

15
Akteure in die Konsultationen zu neuer und bestehender EU-Gesetzgebung aktiv 
einzubeziehen. 
Die von den europäischen Institutionen bereitgestellten Fördermittel, Finanz-  
instrumente und EU-Programme mit städtischem Bezug spielen eine maßgeb-
liche Rolle für die Stadtentwicklungspolitik in europäischen Städten und sollten 
demzufolge auch weiterhin eine starke städtische Dimension beibehalten. Die 
Kohäsionspolitik bildet neben anderen EU-Programmen, Beratungsleistungen 
und Finanzinstrumenten eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung integ -
rierter, nachhaltiger Stadtentwicklungsstrategien und ortsbezogener Ansätze in 
lokalen und regionalen Projekten. Mit Hilfe der European Urban Initiative sollten 
diese Programme Anreize für integrierte, innovative und partizipative Ansätze im 
Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung schaffen. Sie sollten den sozioökono -
mischen und den räumlichen Zusammenhalt stärken, polyzentrische Siedlungs -
strukturen unterstützen und mehr Nähe der EU zu ihren Bürgerinnen und Bürgern 
schaffen.  
Der v ertikale und horizontale Austausch von Fachwissen und Expertise   
zwischen allen Akteuren des Mehrebenenansatzes sollte fortgesetzt und gestärkt 
werden. EU-geförderte Programme in den Bereichen Stadtentwicklung, Forschung, 
Entwicklungszusammenarbeit sowie Netzwerke und Initiativen können zu diesem 
Ziel beitragen. Damit ist die Möglichkeit verbunden, von guten Praxisbeispielen 
und innovativen Ansätzen sowie von zentralen Arbeitsprinzipien und Instrumenten 
zu lernen. Die Urbane Agenda für die EU bietet eine Plattform für den Austausch 
zwischen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen städtischen Akteuren.
Wir, die Ministerinnen und Minister , ermutigen die europäischen Institutio -
nen, die Mitglied- und Partnerstaaten sowie regionale Behörden und Kommunen 
dazu, die Methoden und Ziele der europäischen Programme und Initiativen stär -
ker miteinander abzustimmen. So etwa die der Urbanen Agenda für die EU, von 
URBACT sowie der European Urban Initiative inklusive ihrer Innovative Actions 
und der Programme der Kohäsionspolitik. 
SCHLUSSAPPELL
Wir, die Ministerinnen und Minister, sind der Überzeugung, dass die Neue Leip-
zig-Charta einen starken Rahmen für eine gute, nachhaltige Stadtentwicklungs -
politik bietet. Sie betont die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl, 
die sich durch Prinzipien, Dimensionen und konkrete Handlungsfelder entfalten 
kann.  
 E

16
Wir rufen die EU-Institutionen, Mitglied- und Partnerstaaten sowie die Kommunen, 
die regionalen Behörden und die Stadtentwicklungsakteure aller Regierungsebe -
nen dazu auf, sich zu diesem vereinbarten Rahmen zu bekennen und ihren Beitrag 
dazu zu leisten, ihn mit Hilfe europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ini- 
tiativen und Programme in die Praxis umzusetzen. 
Wir befürworten daher das Dokument „Umsetzung der Neuen Leipzig-Charta im 
Rahmen eines Mehrebenen-Ansatzes: Nächste Schritte für die Urbane Agenda für 
die EU“, das gleichberechtigt neben der Neuen Leipzig-Charta die dort formulier-
ten strategischen Prinzipien mit der Fortsetzung der Urbanen Agenda für die EU 
verbindet und diese operationalisiert.

www.bmi.bund.de
Bildquellen:
Tom Thiele (Mobilität in Leipzig), 
Andreas Schmidt (Buntgarnwerke und Johanna Park Leipzig)
Peter Eichler (Tagespflegezentrum Leipzig)
Stadt Leipzig (Wohnen in Leipzig)

Mitteilung Ausschuss

2685 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/15/1 
15/1 
Vorlagen-Nummer 22.04.2021 
 1514/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 
 
Information zur neuen Leipzig-Charta 
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde am 30. November 2020 beim „informellen 
Ministertreffen Stadtentwicklung“ die neue Leipzig-Charta verabschiedet. Die Leipzig-Charta formu-
liert die Grundprinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik. Die fünf Prinzipien Gemeinwohl-
orientierung, Integrierter Ansatz, Beteiligung und Koproduktion, Mehrebenen-Ansatz und der Ortsbe-
zogene Ansatz werden entlang der drei Dimensionen gerecht, grün und produktiv auf die drei räumli-
chen Ebenen Quartier, Stadt und Region angewendet. Die Digitalisierung fungiert dabei als Quer-
schnittsdimension.  
 
Die erste Leipzig-Charta („Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“) wurde 2007, eben-
falls unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft, erarbeitet. Sie ebnete den Weg für eine nachhaltige 
und integrierte Stadtentwicklungspolitik und unterstrich die Bedeutung eines starken kommunalen 
Handlungsspielraums. Sie richtete die Aufmerksamkeit vor allem auf die frühzeitige Förderung be-
nachteiligter Stadtquartiere (vgl. Mitteilung 2860/2007).   
 
Die neue Leipzig-Charta hat diese Ansätze weiter ausformuliert und insbesondere entlang der seit 
2007 an Bedeutung gewinnenden Themen Klimawandel, Digitalisierung und Gemeinwohlorientierung 
konkretisiert. Sie wurde in einem Beteiligungsprozess auf nationaler und europäischer Ebene erarbei-
tet. Ergänzt wird sie durch ein Umsetzungsdokument, das den Mehrebenen-Ansatz (lokal, regional, 
national, europäisch) hervorhebt.  
 
Der Deutsche Städtetag hat per Beschluss die neue Leipzig-Charta und deren Schwerpunktsetzung 
begrüßt und fordert den Bund auf, die bestehende Plattform zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik 
dauerhaft mit den nötigen finanziellen Mitteln auszustatten. 
 
Bezug zur Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“: 
Sowohl die neue als auch die alte Leipzig Charta empfiehlt die Entwicklung von integrierten Strate-
gien auf kommunaler Ebene. Diese Forderung ist mit der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
erfüllt. Die Grundsätze der ersten Leipzig-Charta sind Teil der 360-Grad-Perspektive und insbesonde-
re in die Erstellung des Zielgerüstes eingeflossen. Die Stadtstrategie ist auch zur neuen Leipzig-
Charta passfähig und aktuell und überträgt die dort erwähnten Schwerpunkte der Stadtentwicklung 
auf die Stadt Köln.  
 
 
gez. Greitemann 
 
 
Anlage 
Neue Leipzig Charta – Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl (deutsche Fassung)

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1514/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.04.2021
Erstellt
21.04.2021 12:13