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Änderungsantrag zu StEA TOP 10.5, Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld
SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0190/2019 vom 07.02.2019
Stand: Am 07.02.2019 im Stadtentwicklungsausschuss endgültig abgelehnt.
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.02.2019 AN/0190/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Änderungsantrag zu StEA TOP 10.5, Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vor- lage in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.02.2019 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 3. Das Kooperative Baulandmodell Köln, insbesondere die Verpflichtung zur Er- richtung von mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau, findet Anwendung. Begründung: Durch das Vorhaben soll neues Planungsrecht u.a. für Wohnzwecke geschaffen werden. Das Kooperative Baulandmodell Köln ist daher anzuwenden. Das Gebiet der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ist nicht vom Anwen- dungsbereich des Kooperativen Baulandmodell Köln (vgl. Ziff. 2 der Richtlinie) ausgenommen. Im Maßnahmenprogramm der Rahmenplanung ist zwar unter 1.2 aufgeführt, dass das Plangebiet für die Errichtung von freifinanzierten Geschosswohnungs- - 2 - bauten/Stadthäusern durch private Wohnungsbauunternehmen vorgesehen ist. Die Rahmenplanung, die 2004 vom Rat beschlossen worden ist, wird insoweit durch die zeitlich spätere Beschlussfassung des Rates zum Kooperativen Bau- landmodell Köln (zuletzt am 04.04.2017) modifiziert. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
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