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AN/0190/2019

Änderungsantrag zu StEA TOP 10.5, Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld

SPD Änderungsantrag nach § 13 07.02.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.02.2019

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

2097 Zeichen

An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.02.2019 
 
AN/0190/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
 
Änderungsantrag zu StEA TOP 10.5, Beschluss über die Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan), Arbeitstitel: 
Nördlich Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vor-
lage in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
07.02.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 
 
3. Das Kooperative Baulandmodell Köln, insbesondere die Verpflichtung zur Er-
richtung von mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau, findet Anwendung. 
  
 
Begründung: 
 
Durch das Vorhaben soll neues Planungsrecht u.a. für Wohnzwecke geschaffen 
werden. Das Kooperative Baulandmodell Köln ist daher anzuwenden. Das Gebiet 
der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ist nicht vom Anwen-
dungsbereich des Kooperativen Baulandmodell Köln (vgl. Ziff. 2 der Richtlinie) 
ausgenommen.  
 
Im Maßnahmenprogramm der Rahmenplanung ist zwar unter 1.2 aufgeführt, 
dass das Plangebiet für die Errichtung von freifinanzierten Geschosswohnungs-

- 2 - 
 
bauten/Stadthäusern durch private Wohnungsbauunternehmen vorgesehen ist. 
Die Rahmenplanung, die 2004 vom Rat beschlossen worden ist, wird insoweit 
durch die zeitlich spätere Beschlussfassung des Rates zum Kooperativen Bau-
landmodell Köln (zuletzt am 04.04.2017) modifiziert. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Scheidtweilerstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0190/2019
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
07.02.2019
Erstellt
07.02.2019 11:18