0612/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion und der Kölner StadtGesellschaft von 22.01.2026 aus der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 29.01.2026
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6211 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/VII/2
Vorlagen-Nummer 10.03.2026
0612/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion und der Kölner
StadtGesellschaft von 22.01.2026 aus der Sitzung des Ausschusses für Kunst und
Kultur vom 29.01.2026 ("AN/0144/2026") betreffend "Sachstand Hallen Kalk"
In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 29.01.2026 haben die FDP-Fraktion
und die Kölner Stadtgesellschaft aufgrund ihres Sachstands nachfolgende Fragen auf die Ta-
gesordnung gesetzt:
Die Hallen Kalk 75 bis 77 auf dem ehemaligen KHD-Gelände in Köln-Kalk sollten gemäß
Ratsbeschluss zu einem neuen Quartier mit kulturellen, sozialen und stadtentwicklungspoliti-
schen Nutzungen entwickelt werden. Gleichzeitig ist aus verschiedenen Vorlagen der Verwal-
tung und öffentlichen Berichtserstattungen bekannt, dass sich der bauliche Zustand der Hallen
in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert hat und die Standfähigkeit nicht länger
sicher ist bzw. die Gebäude einsturzgefährdet sind.
Im Rahmen einer europaweiten Markterkundung zur möglichen Entwicklung der Hallen wurde
zuletzt am 26.06.2025 über den Sachstand berichtet. Die Bekanntgabe von Ergebnissen der
Interessenbekundung war für den 31.07.2025 angekündigt. Seitdem wurden jedoch keine wei-
teren Informationen veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgen-
den Fragen:
1. Aus welchen Gründen wurden seit dem letzten Sachstandsbericht vom 26.06.2025 keine
weiteren Informationen zur Markterkundung und zur Entwicklung der Hallen Kalk veröf-
fentlicht?
Antwort der Verwaltung:
Die Konsultationsgespräche zur Markterkundung mit potenziellen Projektentwickler*innen ha-
ben Ende 2025 stattgefunden, so dass geplant war, erst im Jahr 2026 nach Auswertung und
Aufbereitung der Ergebnisse zum Verfahren weitergehende Informationen mitzuteilen.
In dem Ausschuss für Kunst und Kultur wird regelmäßig unter dem Tagesordnungspunkt 9
Kulturbauten im Rahmen der Kulturbaumaßnahmenliste auch zu den Hallen Kalk berichtet.
Die letzte Information hierzu erfolgte in der Sitzung vom 29.01.2026.
2. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der europaweiten Markterkundung dar?
2
Antwort der Verwaltung:
Derzeit erfolgt die Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse der dezernatsübergreifenden
Markterkundung für die politische Beratung. Es wird angestrebt, eine entsprechende Vorlage
für die zuständigen Gremien in der 1. Jahreshälfte 2026 vorzulegen, zwecks Entscheidungs-
findung betreffend den weiteren Umgang mit den Hallen.
3. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die Standsicherheit der Hallen 75 bis 77, insbeson-
dere vor dem Hintergrund der bekannten Prognosen zur eingeschränkten Tragfähigkeit ab
Anfang 2025?
Antwort der Verwaltung:
Es gibt keinen Anlass, Bedenken zur Strandsicherheit der Halle 75 zu haben. Die Halle wird
aktuell und weiterhin bis zum Umzug an den Offenbachplatz als Probebühne des Schauspiels
genutzt. Der außenliegende aus Gerüstbau errichtete Fluchttunnel Richtung Ottmar-Pohl-
Platz, ist ein Schutz vor Trümmerteilen, die sich aus der Giebelwand der Halle 76 lösen könn-
ten.
Die Schutzmaßnahmen für die Hallen 76 und 77 werden momentan noch als ausreichend er-
achtet. Die Innenbereiche beider Hallen dürfen nur von eingewiesenen Personen betreten
werden. Der Aufenthalt im Nahbereich der Fassade ist für alle Personen untersagt.
Bei der Halle 76 ist eine deutliche Schadenszunahme festzustellen. Dies betrifft insbesondere
die Anschlüsse der Mauergefache an die Haupttragkonstruktion sowie korrosionsbedingte
Schäden an den Hauptstützen. Die Schäden beeinflussen insgesamt die Standsicherheit der
Hallenkonstruktion und schreiten unkalkulierbar weiter fort. Überdies können kurzfristige Teil-
einstürze einzelner Fassadenteile und ggfs. -elemente nicht ausgeschlossen werden.
Die Dachflächen der Halle 77 dürfen weiterhin wegen akuter Einsturzgefahr in keinem Fall be-
treten werden. Auch dieser Zustand verschlechtert sich kontinuierlich.
Der Zustand der Hallen 76 und 77 werden regelmäßig von einem Sachverständigen begut-
achtet. Bei Feststellung von erheblichen Schäden werden seitens der Verwaltung Sicherungs-
maßnahmen in Auftrag gegeben.
4. In der Veröffentlichung zur Markterkundung wird als Voraussetzung ein „stadtentwick-
lungspolitisch sinnvoller Nutzen“ genannt, wobei Nutzungen in den Bereichen Bau, Frei-
zeit, Sport, Kultur, Unterbringung und Verpflegung aufgeführt werden. Inwieweit sieht die
Verwaltung hierin eine Einschränkung der Attraktivität des Projektes für potenzielle Pro-
jektentwickler?
Antwort der Verwaltung:
Mit dem Ziel die Hallen in Kalk einer „stadtentwicklungspolitisch sinnvollen Nutzung“ zuzufüh-
ren, werden unterschiedliche Nutzungsoptionen ermöglicht. Die oben genannten Aufzählun-
gen sind nicht als abschließend zu betrachten, so dass neben den oben genannten Nutzun-
gen, weitere Optionen denkbar sind. Wichtig ist in dem Zusammenhang zu erwähnen, dass
die Stadt Köln, professionelle, erfahrene Akteure sucht, die ihr Konzept eigenverantwortlich
und ohne finanzielle Beteiligung der Stadt realisieren. Damit sollen Projektentwickler*innen,
die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von einer ineffektiven und wirkungslosen Projektie-
rung zum Nachteil des Standortes abgehalten werden.
5. Inwieweit wurden seitens der Verwaltung Alternativen geprüft, die eine Öffnung der Hallen
für wirtschaftliche Nutzungen ermöglichen, um eine zeitnahe Sicherung und Entwicklung
der Gebäude zu erreichen?
3
Antwort der Verwaltung:
Mit dem Instrument der Markterkundung und ihrer EU-weiten Veröffentlichung als sogenannte
„Vorinformation“ in der Vergabeplattform TED hat die Verwaltung ein offenes, transparentes
und breites Verfahren gewählt. Damit können auch Alternativen zum Zuge kommen, die wirt-
schaftliche Nutzungen ermöglichen.
Die Aufbereitung der Ergebnisse dieses Verfahren und das weitere Vorgehen hierzu stehen
noch aus (s. auch Antwort zu Frage 2).
Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0612/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.03.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 10:38