Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion und der Kölner StadtGesellschaft von 22.01.2026 aus der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 29.01.2026
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0612/2026 vom 10.03.2026
Stand: Am 12.03.2026 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 10.03.2026 0612/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion und der Kölner StadtGesellschaft von 22.01.2026 aus der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 29.01.2026 ("AN/0144/2026") betreffend "Sachstand Hallen Kalk" In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 29.01.2026 haben die FDP-Fraktion und die Kölner Stadtgesellschaft aufgrund ihres Sachstands nachfolgende Fragen auf die Ta- gesordnung gesetzt: Die Hallen Kalk 75 bis 77 auf dem ehemaligen KHD-Gelände in Köln-Kalk sollten gemäß Ratsbeschluss zu einem neuen Quartier mit kulturellen, sozialen und stadtentwicklungspoliti- schen Nutzungen entwickelt werden. Gleichzeitig ist aus verschiedenen Vorlagen der Verwal- tung und öffentlichen Berichtserstattungen bekannt, dass sich der bauliche Zustand der Hallen in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert hat und die Standfähigkeit nicht länger sicher ist bzw. die Gebäude einsturzgefährdet sind. Im Rahmen einer europaweiten Markterkundung zur möglichen Entwicklung der Hallen wurde zuletzt am 26.06.2025 über den Sachstand berichtet. Die Bekanntgabe von Ergebnissen der Interessenbekundung war für den 31.07.2025 angekündigt. Seitdem wurden jedoch keine wei- teren Informationen veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgen- den Fragen: 1. Aus welchen Gründen wurden seit dem letzten Sachstandsbericht vom 26.06.2025 keine weiteren Informationen zur Markterkundung und zur Entwicklung der Hallen Kalk veröf- fentlicht? Antwort der Verwaltung: Die Konsultationsgespräche zur Markterkundung mit potenziellen Projektentwickler*innen ha- ben Ende 2025 stattgefunden, so dass geplant war, erst im Jahr 2026 nach Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse zum Verfahren weitergehende Informationen mitzuteilen. In dem Ausschuss für Kunst und Kultur wird regelmäßig unter dem Tagesordnungspunkt 9 Kulturbauten im Rahmen der Kulturbaumaßnahmenliste auch zu den Hallen Kalk berichtet. Die letzte Information hierzu erfolgte in der Sitzung vom 29.01.2026. 2. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand der europaweiten Markterkundung dar? 2 Antwort der Verwaltung: Derzeit erfolgt die Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse der dezernatsübergreifenden Markterkundung für die politische Beratung. Es wird angestrebt, eine entsprechende Vorlage für die zuständigen Gremien in der 1. Jahreshälfte 2026 vorzulegen, zwecks Entscheidungs- findung betreffend den weiteren Umgang mit den Hallen. 3. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die Standsicherheit der Hallen 75 bis 77, insbeson- dere vor dem Hintergrund der bekannten Prognosen zur eingeschränkten Tragfähigkeit ab Anfang 2025? Antwort der Verwaltung: Es gibt keinen Anlass, Bedenken zur Strandsicherheit der Halle 75 zu haben. Die Halle wird aktuell und weiterhin bis zum Umzug an den Offenbachplatz als Probebühne des Schauspiels genutzt. Der außenliegende aus Gerüstbau errichtete Fluchttunnel Richtung Ottmar-Pohl- Platz, ist ein Schutz vor Trümmerteilen, die sich aus der Giebelwand der Halle 76 lösen könn- ten. Die Schutzmaßnahmen für die Hallen 76 und 77 werden momentan noch als ausreichend er- achtet. Die Innenbereiche beider Hallen dürfen nur von eingewiesenen Personen betreten werden. Der Aufenthalt im Nahbereich der Fassade ist für alle Personen untersagt. Bei der Halle 76 ist eine deutliche Schadenszunahme festzustellen. Dies betrifft insbesondere die Anschlüsse der Mauergefache an die Haupttragkonstruktion sowie korrosionsbedingte Schäden an den Hauptstützen. Die Schäden beeinflussen insgesamt die Standsicherheit der Hallenkonstruktion und schreiten unkalkulierbar weiter fort. Überdies können kurzfristige Teil- einstürze einzelner Fassadenteile und ggfs. -elemente nicht ausgeschlossen werden. Die Dachflächen der Halle 77 dürfen weiterhin wegen akuter Einsturzgefahr in keinem Fall be- treten werden. Auch dieser Zustand verschlechtert sich kontinuierlich. Der Zustand der Hallen 76 und 77 werden regelmäßig von einem Sachverständigen begut- achtet. Bei Feststellung von erheblichen Schäden werden seitens der Verwaltung Sicherungs- maßnahmen in Auftrag gegeben. 4. In der Veröffentlichung zur Markterkundung wird als Voraussetzung ein „stadtentwick- lungspolitisch sinnvoller Nutzen“ genannt, wobei Nutzungen in den Bereichen Bau, Frei- zeit, Sport, Kultur, Unterbringung und Verpflegung aufgeführt werden. Inwieweit sieht die Verwaltung hierin eine Einschränkung der Attraktivität des Projektes für potenzielle Pro- jektentwickler? Antwort der Verwaltung: Mit dem Ziel die Hallen in Kalk einer „stadtentwicklungspolitisch sinnvollen Nutzung“ zuzufüh- ren, werden unterschiedliche Nutzungsoptionen ermöglicht. Die oben genannten Aufzählun- gen sind nicht als abschließend zu betrachten, so dass neben den oben genannten Nutzun- gen, weitere Optionen denkbar sind. Wichtig ist in dem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Stadt Köln, professionelle, erfahrene Akteure sucht, die ihr Konzept eigenverantwortlich und ohne finanzielle Beteiligung der Stadt realisieren. Damit sollen Projektentwickler*innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von einer ineffektiven und wirkungslosen Projektie- rung zum Nachteil des Standortes abgehalten werden. 5. Inwieweit wurden seitens der Verwaltung Alternativen geprüft, die eine Öffnung der Hallen für wirtschaftliche Nutzungen ermöglichen, um eine zeitnahe Sicherung und Entwicklung der Gebäude zu erreichen? 3 Antwort der Verwaltung: Mit dem Instrument der Markterkundung und ihrer EU-weiten Veröffentlichung als sogenannte „Vorinformation“ in der Vergabeplattform TED hat die Verwaltung ein offenes, transparentes und breites Verfahren gewählt. Damit können auch Alternativen zum Zuge kommen, die wirt- schaftliche Nutzungen ermöglichen. Die Aufbereitung der Ergebnisse dieses Verfahren und das weitere Vorgehen hierzu stehen noch aus (s. auch Antwort zu Frage 2). Gez. Charles
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