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V/0058/2026

Zwischenbericht zur Sanierung und Unterhaltung der städtischen Brunnen

Vorlagen 16.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 16.04.2026, TOP 6.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

12652 Zeichen

V/0058/2026 
V/0058/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zwischenbericht zur Sanierung und Unterhaltung der städtischen Brunnen 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   03.02.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit folgendem Zwischenbericht informiert die Verwaltung zum aktuellen Sachstand über die Sanie-
rung und Erkenntnisse zur zukünftigen Unterhaltung der städtischen Brunnen. 
 
Die Stadt Münster unterhält nach derzeitigem Stand 24 Brunnenanlagen / Wasserspiele. Davon wa-
ren zehn Brunnen 2025 betriebsfähig. Für das Jahr 2026 könnten 9 Brunnenanlagen wieder in Be-
trieb genommen werden. Mit dem neuen Brunnen auf dem Böckmannplatz käme ein zehnter Brunnen 
hinzu. Abhängig von den geplanten Sanierungen für 2026 können voraussichtlich noch zwei weitere 
Brunnen in Betrieb genommen werden, so dass insgesamt 12 von 24 möglichen Standorten funkti-
onsfähig wären. 
 
Für den Lamberti-Brunnen ist dieses Jahr eine umfängliche Sanierung geplant, so dass dieser dieses 
Jahr nicht in Betrieb gehen wird. Die Stadtwerke Münster wurden für die Sanierung des Brunnens als 
Generalübernehmer beauftragt. Für die Sanierung des Lamberti -Brunnens ist eine gesonderte Be-
schlussvorlage in der nächsten Sitzungskette vorgesehen. 
 
Im Jahr 2026 sollen weitere kleinere Sanierungsmaßnahmen an den Brunnen Domplatz, Kiepenkerl, 
Clemenskirchgarten und Joseph-Kirche erfolgen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die den 
dauerhaften Betrieb gewährleisten sollen und keine weiteren umfänglichen Sanierungen erfolgen 
müssen. Während der Arbeiten kann der Betrieb der Brunnen eingeschränkt sein. Zudem sollen klei-
nere Sanierungsmaßnahmen an den Brunnen Wasserfall Promenade und Stadthaus 1 durchgeführt 
werden, damit diese wieder in Betrieb genommen werden können.  
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit  
 
23.01.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Driesch  
Telefon: 492-6700 
Driesch@stadt -muenster.de

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V/0058/2026 
 
Nr.  Brunnen  2026 
Betrieb 
geplant 
Hinweise / Arbeitsstand 
1 Domplatz In Betrieb  
2 Kiepenkerl In Betrieb  
3 Clemenskirchgarten In Betrieb  
4 Martini-Brunnen   Sanierung über Maßnahme Martini-
viertel 
5 Südpark In Betrieb Fontänen-Feld: 
Pumpe der Wasseraufbereitung ist 
defekt, wird aktuell instandgesetzt 
6 Idenbrockplatz  Brunnen geht dauerhaft auf Störung / 
läuft heiß, vermutlich Defekt in techni-
scher Steuerung, aktuelle Fehlersu-
che – ohne Erkenntnis 
7 Sprickmannplatz  Beschluss BV-N Rückbau Brunnen 
8 Aabrücke/Bergstraße  Grundsätzlich betriebsfähig – ob die 
Anlage läuft, ist abhängig vom Was-
serstand der Aa, von welcher die An-
lage gespeist wird. Aus Sicht der Ge-
wässerökologie sollte die Anlage nicht 
mehr aus der Aa gespeist werden.  
Daher keine Inbetriebnahme 2026 
9 Lamberti-Brunnen  Sanierung 2026 durch die Stadtwerke 
Münster GmbH 
10 Michaelis-Brunnen (Bankhaus 
Lampe) 
 Flurstück nicht im Besitz Stadt Müns-
ter, befindet sich auf Privatgrundstück 
des Bankhaus Lampe, Technik befin-
det sich im Bankhaus, aktuell techni-
scher Defekt, Klärung der Eigentums-
verhältnisse sowie Sanierung / Um-
bau erforderlich. 
11 Berg-Fidel In Betrieb  
12 Wasserfall Promenade  In Betrieb 
mit Vor-
behalt 
Inbetriebnahme nach Sanierung  
13 Harsewinkelplatz  Technischer Defekt an der Pumpe, 
Instandsetzung erforderlich 
14 Marktallee-Brunnen  Sanierung erforderlich, Interesse zur 
Trägerschaft seitens Heimatverein  
15 Joseph-Kirche In Be-
trieb 
 
16 Neubrückenstraße  Brunnen stillgelegt; Bepflanzung über 
Patenschaften in Abstimmung mit der 
Initiative starke Innenstadt Münster 
e.V., Sanierung im Zuge Maßnahme 
Apostelgarten  
17 Mauritztor  Dauerhaft stillgelegt 
18 Hamannplatz   Neubau im Zuge der Maßnahme Ha-
mannplatz, Platzumgestaltung noch 
ausstehend 
19 Engelenschanze  Nur Fon-
täne in 
Stillgelegt aufgrund von Undichtigkei-
ten; Bepflanzung soll dauerhaft erhal-

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V/0058/2026 
Betrieb ten bleiben,  
Fontäne in der Gräfte in Betrieb, re-
duzierte Höhe aufgrund organischen 
Eintrages; auf Dauer Sanierung der 
Gräfte ausstehend 
20 Michaelkirche  Sanierung im Zuge der Maßnahme 
Neugestaltung Ortsmitte Gievenbeck 
21 Servatiiplatz In Betrieb  
22 Bremer Platz In Betrieb  
23 Stadthaus 1 In Betrieb 
mit Vor-
behalt 
Nach Betonsanierung Tiefgarage STH 
1, massive Verschmutzung Technik-
raum hat zur dauerhaften Störung in 
Technik geführt,  
Pumpe läuft an aber blockiert, Inbe-
triebnahme nach Revision  
24  Oxford-Kaserne (Simonsplatz)  Neuer städtebaulicher Entwurf = Neu-
planung Simonsplatz, Fertigstellung 
noch nicht terminiert 
25 Böckmannplatz In Betrieb Inbetriebnahme nach Fertigstellung 
Böckmannplatz 2.Q 2026  
 
Im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 sind im Finanzplan in der Produktgruppe 1301 investive Mittel für 
die Sanierung der Brunnen vorgesehen. Für die Sanierung des Brunnens auf dem Lamberti -
Kirchplatz ist zudem eine großzügige Spende seitens einer Stiftung vorhanden. 
 
 
Über die Defizite und Probleme im Rahmen der Unterhaltung von Brunnen wurde umfänglich in den 
letzten Vorlagen und Mitteilungen durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit berich-
tet. Die Probleme bestehen nach wie vor und haben sich aufgrund der angespannten Haushaltssitua-
tion der Stadt Münster noch verschlechtert. 
 
Die Unterhaltung, der Betrieb und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Brunnen erfolgt zur-
zeit weiterhin durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Im Amt gibt es hierfür wei-
terhin keine entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden z. B aus dem Sanitär - und Elektrohandwerk 
bzw. auch Ingenieure, die Ausschreibungen und Baumaßnahmen begleiten und abnehmen können. 
Alle erworbenen Fähigkeiten in Bezug auf den Betrieb und die Unterhaltung von Brunnenanlagen 
haben sich die Mitarbeitenden der Bereiche Grün- und Sportflächenunterhaltung, Service und Logistik 
über Jahren in Eigenleistung erarbeitet. Mit altersbedingtem Ausscheiden von Mitarbeitenden bre-
chen die Fähigkeiten in Bezug auf die Brunnenunterhaltung Stück für Stück weg. Der Wissenstransfer 
und die Qualifikation der nachfolgenden Gärtner*innen gestaltet sich als schwierig. 
 
Daher strebt die Verwaltung an, die Sanierung und vor allem die technische Unterhaltung der Brun-
nen dauerhaft extern zu vergeben. Die Stadtwerke Münster haben in diesem Zusammenhang z.B. 
bereits die Sanierung des Lambertibrunnens übernommen. Weitergehend wurden auch diverse Ge-
spräche in Bezug auf eine mögliche Unterhaltung durch die Stadtwerke geführt. Auch die Stadtwerke 
müssten hierfür zunächst eine Brunnenunterhaltung neu im Konzern einrichten und aufbauen. Aus 
diesem Grund wurde seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit parallel zusätz-
lich eine Markterkundung durchgeführt, um potenzielle Firmen zu ermitteln, die in der Lage sind eine 
Brunnenunterhaltung nach Ausschreibung durchzuführen. Die Markterkundung zeigte, dass es nur 
wenige Firmen, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Münster gibt, die eine solche Leistung in Gän-
ze durchführen könnten. Letztlich blieben nach derzeitigem Stand nur zwei Fachfirmen über. Dem-
entsprechend hat die zuständige Fachamtes bei den zwei Firmen Referenzen eingefordert. Weiterge-
hend wurde dann Kontakt zu den Referenzstädten aufgenommen, um weitere Erkenntnisse zum 
Ausschreibungsverfahren, zu Budget / Ressourcen und zu dem Leistungsumfang bzw. Eigenleistun-
gen zu erfahren.

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V/0058/2026 
Da die Referenzen aufgrund der Größe der Referenzstädte, als auch in Bezug auf die Anzahl an zu 
unterhaltenden Brunnen voneinander abweichen, wurde sich zunächst auf die zu erwartenden Unter-
haltungskosten pro Jahr durch Fremdfirmen konzentriert. Im Ergebnis betragen diese zwischen 
30.000€/Jahr und 70.000€/Jahr pro Brunnen. Die Preisdifferenz resultiert aus den baulichen Gege-
benheiten, Alter und Zustand der Anlagen. Eine tiefergehende Betrachtung war aufgrund der Unter-
schiede nicht möglich. Im Grundsatz deckt sich dies mit vorherigen Berechnungen des Fachamtes, 
welche auch in einer vorherigen Berichtsvorlage prognostiziert wurden. Hochgerechnet bedeutet dies 
prognostische Unterhaltungskosten bei 25 Brunnenanlagen von 750.000€/Jahr bis 
1.750.000,00€/Jahr. Hinzu kommen zusätzlich noch Eigenleistungen wie Ausschreibung, Koordinati-
on und Betreuung der Fremdfirmen, als auch Pflegearbeiten durch städtische Mitarbeitenden, die 
nicht über die Fremdvergabe abgedeckt werden können. Weiterhin werden Aufwände und Kosten für 
kurzfristige Instandsetzungen oder Sanierungen auflaufen. In mehreren Vergleichsstädten wird die 
Brunnenunterhaltung durch eine eigens gegründete Stiftung unterstützt, als auch durch die zum städ-
tischen Konzern gehörenden Wasserversorger getragen bzw. unterstützt.  
 
Aktuell stehen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gemittelt auf die Jahre von 2016 
bis 2025 gemäß erfassten Daten für die Unterhaltung der Brunnen (* Hinweis: wechselnde Anzahl 
betriebsfähiger Brunnen, bei Vollbetrieb wären die Daten deutlich höher) derzeitig nur 0,5 VZÄ und 
ca. 17.000 €/Jahr zur Verfügung. Faktisch werden aber mehr als die benannten 0,5 VZÄ für den Be-
trieb eingesetzt. Die im Mittel 17.000€/Jahr stellen primär die laufenden Betriebskosten für Ersatzteile, 
Elektroprüfungen, Reparaturen durch Dritte sowie Betriebsstoffe wie Wasserstoffperoxid, etc. dar. Im 
Vergleich zur Wirtschaft ist damit faktisch keine Brunnenunterhaltung möglich.  
 
Sanierungen als auch Neubauten von Brunnen über die aktuell zehn im Betrieb befindlichen 
Brunnenhinaus, erscheint daher nur in dem Umfang sinnvoll, wie auch ausreichend Unterhal-
tungsmittel bei Realisierung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden.  
 
In den letzten Jahren wurden die Mittel für die Unterhaltung der städtischen Grünanlagen im Rahmen 
der Maßnahmen zur Stabilisierung des städtischen Haushalts teilweise erheblich reduziert. Parallel 
stiegen die Ansprüche der Bevölkerung hinsichtlich der Aufenthalts- und Nutzungsqualität in den An-
lagen und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Auch wurden Preissteigerungen bei Fremd-
vergaben von Leistungen, Materialien und Betriebsmitteln finanziell nicht berücksichtigt und die Per-
sonalkapazitäten für die Grünflächenunterhaltung nicht erhöht, so dass es im Laufe der Jahre zu er-
heblichem Substanzverlust durch Pflege auf niedrigstem Niveau in den Grünanlagen gekommen ist, 
was zukünftig einen höheren Pflegeaufwand nach sich zieht. Hinzu kommen Flächenzuwächse und 
Objekte in der Pflege durch Neubaumaßnahmen, wie z.B. durch den Brunnen am Böckmannplatz 
oder dem geplanten Fontänenfeld im Martiniviertel. So lange die Pflege und Unterhaltung der vorhan-
denen Grün- und Spielflächen, Brunnen usw. nicht gewährleistet werden kann, erscheint es wenig 
sinnvoll, neue Anlagen zu bauen. Die Umsetzung neuer Maßnahme sollte daher erst erfolgen, wenn 
die Folgekosten für Pflege und Unterhaltung nicht nur für die bestehenden, sondern auch für die zu-
sätzlichen Flächen und Objekte im Teilergebnisplan auch dauerhaft zur Verfügung gestellt werden 
können.   
 
Wasserspiele und Brunnen können eine positive Wirkung auf das Mikroklima eines Ortes haben oder 
als Anlaufstelle zur Kühlung dienen. Angesichts des finanziellen und personellen Aufwandes sollte 
jedoch abgewogen werden, ob diese Aufwendungen in einer akzeptablen Relation zu ihrer Funktion 
und Wirkung stehen.  
 
Allgemein wird seitens der Fachamtes darauf hingewiesen, dass das Vorhalten von Brunnenanlagen 
und Wasserspielen keine vom Gesetzgeber vorgesehene pflichtige Leistung ist. Erst mit Inbetrieb-
nahme entstehen durch den Betrieb verpflichtende Leistungen wie die Verkehrssicherungspflicht und 
Wasserhygiene. Bereits 2012 wurde im Zuge der Konsolidierung die Stilllegung von Brunnen be-
schlossen und vorgesehen. Aufgrund von Beschwerden aus Bürgerschaft und Politik wurde die Maß-
nahme allerdings bisher nie umgesetzt. Gerade in Hinblick auf die anstehende Aufgabenkritik im Zu-
ge des Transformationsprozesses zur Finanzstabilität der Stadtverwaltung sollte der Betrieb und die 
Sanierung von Brunnenanlagen kritisch in Hinblick auf die laufenden Kosten und Aufwände hinterfragt

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V/0058/2026 
werden. Die Priorisierung von nicht pflichtigen Aufgaben vor Pflichtaufgaben kann im Schadensfall 
rechtliche Konsequenzen für die Stadt Münster nach sich ziehen. 
 
 
 
i.V. 
gez. 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1811 Zeichen

Anlage A zur V/0058/2026 
Kurzüberblick 
Zwischenbericht zur Sanierung und Unterhaltung der städtischen Brunnen mit Angaben zu bishe-
rigen Erkenntnissen und welche Brunnen 2026 in Betrieb genommen werden sollen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und 
Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft“ verfolgt. Im Teilfinanzplan PG 1301 wird das Ziel weiter definiert: „Die Versorgung mit 
Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berücksichti-
gung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben.“ 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Verbesserung der Umgebungsqualität und des Stadtklimas in Parks und auf Plätzen ist ein 
erklärtes Ziel im Handlungskonzept Klimaanpassung 2030. Eine gute und attraktive Möglichkeit 
dazu bieten Brunnen, Wasserspiele und Wasserläufe. Wenn Wasser verdunstet, kühlt sich 
dadurch die Umgebungstemperatur ab. Die kühlende Wirkung ist bei offenen und bewegten Was-
serflächen besonders groß. Selbst auf kleinstem Raum kann eine Abkühlung erreicht und das 
Kleinklima verbessert werden.

Beratungsverlauf (5)

03.02.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Marktallee
  • Neubrückenstraße
  • Böckmannplatz 2
  • Idenbrockplatz
  • Sprickmannplatz
  • Harsewinkelplatz
  • Servatiiplatz
  • Bremer Platz
  • Simonsplatz
  • Kirchplatz
  • Engelenschanze
  • Bergstraße
  • Domplatz
  • Kiepenkerl
  • Mauritztor

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Details

Aktenzeichen
V/0058/2026
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2026
Erstellt
15.01.2026 07:32