V/0058/2026
Zwischenbericht zur Sanierung und Unterhaltung der städtischen Brunnen
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Berichtsvorlage
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V/0058/2026 V/0058/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zwischenbericht zur Sanierung und Unterhaltung der städtischen Brunnen Beratungsfolge 03.02.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Mit folgendem Zwischenbericht informiert die Verwaltung zum aktuellen Sachstand über die Sanie- rung und Erkenntnisse zur zukünftigen Unterhaltung der städtischen Brunnen. Die Stadt Münster unterhält nach derzeitigem Stand 24 Brunnenanlagen / Wasserspiele. Davon wa- ren zehn Brunnen 2025 betriebsfähig. Für das Jahr 2026 könnten 9 Brunnenanlagen wieder in Be- trieb genommen werden. Mit dem neuen Brunnen auf dem Böckmannplatz käme ein zehnter Brunnen hinzu. Abhängig von den geplanten Sanierungen für 2026 können voraussichtlich noch zwei weitere Brunnen in Betrieb genommen werden, so dass insgesamt 12 von 24 möglichen Standorten funkti- onsfähig wären. Für den Lamberti-Brunnen ist dieses Jahr eine umfängliche Sanierung geplant, so dass dieser dieses Jahr nicht in Betrieb gehen wird. Die Stadtwerke Münster wurden für die Sanierung des Brunnens als Generalübernehmer beauftragt. Für die Sanierung des Lamberti -Brunnens ist eine gesonderte Be- schlussvorlage in der nächsten Sitzungskette vorgesehen. Im Jahr 2026 sollen weitere kleinere Sanierungsmaßnahmen an den Brunnen Domplatz, Kiepenkerl, Clemenskirchgarten und Joseph-Kirche erfolgen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die den dauerhaften Betrieb gewährleisten sollen und keine weiteren umfänglichen Sanierungen erfolgen müssen. Während der Arbeiten kann der Betrieb der Brunnen eingeschränkt sein. Zudem sollen klei- nere Sanierungsmaßnahmen an den Brunnen Wasserfall Promenade und Stadthaus 1 durchgeführt werden, damit diese wieder in Betrieb genommen werden können. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 23.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Driesch Telefon: 492-6700 Driesch@stadt -muenster.de - 2 - V/0058/2026 Nr. Brunnen 2026 Betrieb geplant Hinweise / Arbeitsstand 1 Domplatz In Betrieb 2 Kiepenkerl In Betrieb 3 Clemenskirchgarten In Betrieb 4 Martini-Brunnen Sanierung über Maßnahme Martini- viertel 5 Südpark In Betrieb Fontänen-Feld: Pumpe der Wasseraufbereitung ist defekt, wird aktuell instandgesetzt 6 Idenbrockplatz Brunnen geht dauerhaft auf Störung / läuft heiß, vermutlich Defekt in techni- scher Steuerung, aktuelle Fehlersu- che – ohne Erkenntnis 7 Sprickmannplatz Beschluss BV-N Rückbau Brunnen 8 Aabrücke/Bergstraße Grundsätzlich betriebsfähig – ob die Anlage läuft, ist abhängig vom Was- serstand der Aa, von welcher die An- lage gespeist wird. Aus Sicht der Ge- wässerökologie sollte die Anlage nicht mehr aus der Aa gespeist werden. Daher keine Inbetriebnahme 2026 9 Lamberti-Brunnen Sanierung 2026 durch die Stadtwerke Münster GmbH 10 Michaelis-Brunnen (Bankhaus Lampe) Flurstück nicht im Besitz Stadt Müns- ter, befindet sich auf Privatgrundstück des Bankhaus Lampe, Technik befin- det sich im Bankhaus, aktuell techni- scher Defekt, Klärung der Eigentums- verhältnisse sowie Sanierung / Um- bau erforderlich. 11 Berg-Fidel In Betrieb 12 Wasserfall Promenade In Betrieb mit Vor- behalt Inbetriebnahme nach Sanierung 13 Harsewinkelplatz Technischer Defekt an der Pumpe, Instandsetzung erforderlich 14 Marktallee-Brunnen Sanierung erforderlich, Interesse zur Trägerschaft seitens Heimatverein 15 Joseph-Kirche In Be- trieb 16 Neubrückenstraße Brunnen stillgelegt; Bepflanzung über Patenschaften in Abstimmung mit der Initiative starke Innenstadt Münster e.V., Sanierung im Zuge Maßnahme Apostelgarten 17 Mauritztor Dauerhaft stillgelegt 18 Hamannplatz Neubau im Zuge der Maßnahme Ha- mannplatz, Platzumgestaltung noch ausstehend 19 Engelenschanze Nur Fon- täne in Stillgelegt aufgrund von Undichtigkei- ten; Bepflanzung soll dauerhaft erhal- - 3 - V/0058/2026 Betrieb ten bleiben, Fontäne in der Gräfte in Betrieb, re- duzierte Höhe aufgrund organischen Eintrages; auf Dauer Sanierung der Gräfte ausstehend 20 Michaelkirche Sanierung im Zuge der Maßnahme Neugestaltung Ortsmitte Gievenbeck 21 Servatiiplatz In Betrieb 22 Bremer Platz In Betrieb 23 Stadthaus 1 In Betrieb mit Vor- behalt Nach Betonsanierung Tiefgarage STH 1, massive Verschmutzung Technik- raum hat zur dauerhaften Störung in Technik geführt, Pumpe läuft an aber blockiert, Inbe- triebnahme nach Revision 24 Oxford-Kaserne (Simonsplatz) Neuer städtebaulicher Entwurf = Neu- planung Simonsplatz, Fertigstellung noch nicht terminiert 25 Böckmannplatz In Betrieb Inbetriebnahme nach Fertigstellung Böckmannplatz 2.Q 2026 Im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 sind im Finanzplan in der Produktgruppe 1301 investive Mittel für die Sanierung der Brunnen vorgesehen. Für die Sanierung des Brunnens auf dem Lamberti - Kirchplatz ist zudem eine großzügige Spende seitens einer Stiftung vorhanden. Über die Defizite und Probleme im Rahmen der Unterhaltung von Brunnen wurde umfänglich in den letzten Vorlagen und Mitteilungen durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit berich- tet. Die Probleme bestehen nach wie vor und haben sich aufgrund der angespannten Haushaltssitua- tion der Stadt Münster noch verschlechtert. Die Unterhaltung, der Betrieb und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Brunnen erfolgt zur- zeit weiterhin durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Im Amt gibt es hierfür wei- terhin keine entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden z. B aus dem Sanitär - und Elektrohandwerk bzw. auch Ingenieure, die Ausschreibungen und Baumaßnahmen begleiten und abnehmen können. Alle erworbenen Fähigkeiten in Bezug auf den Betrieb und die Unterhaltung von Brunnenanlagen haben sich die Mitarbeitenden der Bereiche Grün- und Sportflächenunterhaltung, Service und Logistik über Jahren in Eigenleistung erarbeitet. Mit altersbedingtem Ausscheiden von Mitarbeitenden bre- chen die Fähigkeiten in Bezug auf die Brunnenunterhaltung Stück für Stück weg. Der Wissenstransfer und die Qualifikation der nachfolgenden Gärtner*innen gestaltet sich als schwierig. Daher strebt die Verwaltung an, die Sanierung und vor allem die technische Unterhaltung der Brun- nen dauerhaft extern zu vergeben. Die Stadtwerke Münster haben in diesem Zusammenhang z.B. bereits die Sanierung des Lambertibrunnens übernommen. Weitergehend wurden auch diverse Ge- spräche in Bezug auf eine mögliche Unterhaltung durch die Stadtwerke geführt. Auch die Stadtwerke müssten hierfür zunächst eine Brunnenunterhaltung neu im Konzern einrichten und aufbauen. Aus diesem Grund wurde seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit parallel zusätz- lich eine Markterkundung durchgeführt, um potenzielle Firmen zu ermitteln, die in der Lage sind eine Brunnenunterhaltung nach Ausschreibung durchzuführen. Die Markterkundung zeigte, dass es nur wenige Firmen, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Münster gibt, die eine solche Leistung in Gän- ze durchführen könnten. Letztlich blieben nach derzeitigem Stand nur zwei Fachfirmen über. Dem- entsprechend hat die zuständige Fachamtes bei den zwei Firmen Referenzen eingefordert. Weiterge- hend wurde dann Kontakt zu den Referenzstädten aufgenommen, um weitere Erkenntnisse zum Ausschreibungsverfahren, zu Budget / Ressourcen und zu dem Leistungsumfang bzw. Eigenleistun- gen zu erfahren. - 4 - V/0058/2026 Da die Referenzen aufgrund der Größe der Referenzstädte, als auch in Bezug auf die Anzahl an zu unterhaltenden Brunnen voneinander abweichen, wurde sich zunächst auf die zu erwartenden Unter- haltungskosten pro Jahr durch Fremdfirmen konzentriert. Im Ergebnis betragen diese zwischen 30.000€/Jahr und 70.000€/Jahr pro Brunnen. Die Preisdifferenz resultiert aus den baulichen Gege- benheiten, Alter und Zustand der Anlagen. Eine tiefergehende Betrachtung war aufgrund der Unter- schiede nicht möglich. Im Grundsatz deckt sich dies mit vorherigen Berechnungen des Fachamtes, welche auch in einer vorherigen Berichtsvorlage prognostiziert wurden. Hochgerechnet bedeutet dies prognostische Unterhaltungskosten bei 25 Brunnenanlagen von 750.000€/Jahr bis 1.750.000,00€/Jahr. Hinzu kommen zusätzlich noch Eigenleistungen wie Ausschreibung, Koordinati- on und Betreuung der Fremdfirmen, als auch Pflegearbeiten durch städtische Mitarbeitenden, die nicht über die Fremdvergabe abgedeckt werden können. Weiterhin werden Aufwände und Kosten für kurzfristige Instandsetzungen oder Sanierungen auflaufen. In mehreren Vergleichsstädten wird die Brunnenunterhaltung durch eine eigens gegründete Stiftung unterstützt, als auch durch die zum städ- tischen Konzern gehörenden Wasserversorger getragen bzw. unterstützt. Aktuell stehen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gemittelt auf die Jahre von 2016 bis 2025 gemäß erfassten Daten für die Unterhaltung der Brunnen (* Hinweis: wechselnde Anzahl betriebsfähiger Brunnen, bei Vollbetrieb wären die Daten deutlich höher) derzeitig nur 0,5 VZÄ und ca. 17.000 €/Jahr zur Verfügung. Faktisch werden aber mehr als die benannten 0,5 VZÄ für den Be- trieb eingesetzt. Die im Mittel 17.000€/Jahr stellen primär die laufenden Betriebskosten für Ersatzteile, Elektroprüfungen, Reparaturen durch Dritte sowie Betriebsstoffe wie Wasserstoffperoxid, etc. dar. Im Vergleich zur Wirtschaft ist damit faktisch keine Brunnenunterhaltung möglich. Sanierungen als auch Neubauten von Brunnen über die aktuell zehn im Betrieb befindlichen Brunnenhinaus, erscheint daher nur in dem Umfang sinnvoll, wie auch ausreichend Unterhal- tungsmittel bei Realisierung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. In den letzten Jahren wurden die Mittel für die Unterhaltung der städtischen Grünanlagen im Rahmen der Maßnahmen zur Stabilisierung des städtischen Haushalts teilweise erheblich reduziert. Parallel stiegen die Ansprüche der Bevölkerung hinsichtlich der Aufenthalts- und Nutzungsqualität in den An- lagen und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Auch wurden Preissteigerungen bei Fremd- vergaben von Leistungen, Materialien und Betriebsmitteln finanziell nicht berücksichtigt und die Per- sonalkapazitäten für die Grünflächenunterhaltung nicht erhöht, so dass es im Laufe der Jahre zu er- heblichem Substanzverlust durch Pflege auf niedrigstem Niveau in den Grünanlagen gekommen ist, was zukünftig einen höheren Pflegeaufwand nach sich zieht. Hinzu kommen Flächenzuwächse und Objekte in der Pflege durch Neubaumaßnahmen, wie z.B. durch den Brunnen am Böckmannplatz oder dem geplanten Fontänenfeld im Martiniviertel. So lange die Pflege und Unterhaltung der vorhan- denen Grün- und Spielflächen, Brunnen usw. nicht gewährleistet werden kann, erscheint es wenig sinnvoll, neue Anlagen zu bauen. Die Umsetzung neuer Maßnahme sollte daher erst erfolgen, wenn die Folgekosten für Pflege und Unterhaltung nicht nur für die bestehenden, sondern auch für die zu- sätzlichen Flächen und Objekte im Teilergebnisplan auch dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können. Wasserspiele und Brunnen können eine positive Wirkung auf das Mikroklima eines Ortes haben oder als Anlaufstelle zur Kühlung dienen. Angesichts des finanziellen und personellen Aufwandes sollte jedoch abgewogen werden, ob diese Aufwendungen in einer akzeptablen Relation zu ihrer Funktion und Wirkung stehen. Allgemein wird seitens der Fachamtes darauf hingewiesen, dass das Vorhalten von Brunnenanlagen und Wasserspielen keine vom Gesetzgeber vorgesehene pflichtige Leistung ist. Erst mit Inbetrieb- nahme entstehen durch den Betrieb verpflichtende Leistungen wie die Verkehrssicherungspflicht und Wasserhygiene. Bereits 2012 wurde im Zuge der Konsolidierung die Stilllegung von Brunnen be- schlossen und vorgesehen. Aufgrund von Beschwerden aus Bürgerschaft und Politik wurde die Maß- nahme allerdings bisher nie umgesetzt. Gerade in Hinblick auf die anstehende Aufgabenkritik im Zu- ge des Transformationsprozesses zur Finanzstabilität der Stadtverwaltung sollte der Betrieb und die Sanierung von Brunnenanlagen kritisch in Hinblick auf die laufenden Kosten und Aufwände hinterfragt - 5 - V/0058/2026 werden. Die Priorisierung von nicht pflichtigen Aufgaben vor Pflichtaufgaben kann im Schadensfall rechtliche Konsequenzen für die Stadt Münster nach sich ziehen. i.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0058/2026 Kurzüberblick Zwischenbericht zur Sanierung und Unterhaltung der städtischen Brunnen mit Angaben zu bishe- rigen Erkenntnissen und welche Brunnen 2026 in Betrieb genommen werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge- sellschaft“ verfolgt. Im Teilfinanzplan PG 1301 wird das Ziel weiter definiert: „Die Versorgung mit Grünanlagen sowie Grün- und Freiflächen (der Ämter und Einrichtungen) soll unter Berücksichti- gung des demografischen Wandels zumindest im bisherigen Umfang gewährleistet bleiben.“ Finanzierung Produktgruppe: 1301 Grün- und Freiflächen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Mit der Berichtsvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Verbesserung der Umgebungsqualität und des Stadtklimas in Parks und auf Plätzen ist ein erklärtes Ziel im Handlungskonzept Klimaanpassung 2030. Eine gute und attraktive Möglichkeit dazu bieten Brunnen, Wasserspiele und Wasserläufe. Wenn Wasser verdunstet, kühlt sich dadurch die Umgebungstemperatur ab. Die kühlende Wirkung ist bei offenen und bewegten Was- serflächen besonders groß. Selbst auf kleinstem Raum kann eine Abkühlung erreicht und das Kleinklima verbessert werden.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Marktallee
- Neubrückenstraße
- Böckmannplatz 2
- Idenbrockplatz
- Sprickmannplatz
- Harsewinkelplatz
- Servatiiplatz
- Bremer Platz
- Simonsplatz
- Kirchplatz
- Engelenschanze
- Bergstraße
- Domplatz
- Kiepenkerl
- Mauritztor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0058/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2026
- Erstellt
- 15.01.2026 07:32