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V/0451/2021

Anpassung der Kulturförderung in Corona-Zeiten

Vorlagen 20.05.2021

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 08.06.2021, TOP 14

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

3333 Zeichen

Anlage A zur V/0451/2021 
Kurzüberblick 
Erste Zwischenbilanz zur Umsetzung des kommunalen Unterstützungsfonds zur gezielten Struk-
tur- und Existenzsicherung freier Kulturbetriebe und Kulturträger sowie freischaffender und solo-
selbständiger Künstlerinnen und Künstler in Corona-Zeiten im ersten Halbjahr 2021; Hinweis auf 
bedarfsgerechtere und erforderliche Modifikationen im Sinne der Förderintention des Unterstüt-
zungsfonds noch im ersten Halbjahr 2021 insbesondere für die freischaffenden und soloselbstän-
digen Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund des mehrmonatigen lockdowns bislang nicht in 
der intendierten mittelbaren Form von dem kommunalen Unterstützungsfond profitieren können. 
Ausblick auf die zweite Jahreshälfte, in der von einer Wiederaufnahme des Kulturbetriebs unter 
deutlich eingeschränkten Bedingungen auszugehen ist. Für die Fortsetzung des kommunalen 
Unterstützungsfonds zur Kompensation von Mindereinnahmen und Mehrausgaben ist die Ent-
sperrung der bereitgestellten Mittel i. H. v. 375.500 Euro erforderlich. 
Zudem erfolgt ein erster Überblick über das gemeinsam mit der Freien Kulturszene entwickelte 
Veranstaltungsprogramm open-air und an besonderen, dafür erschlossenen und „ertüchtigten“ 
Orten ab den Sommermonaten.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir sind auch nach Überwinden der Corona-Krise eine Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität  
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 Wir werden auch nach Überwinden der Corona-Krise als kulturelles Zentrum unseres 
Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung entwickeln. 
 
Der aktuell existenzbedrohlichen Situation insbesondere für die freien Kulturschaffenden 
und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler wird noch im ersten Halbjahr ergänzend 
zu den Stipendienprogrammen auf Bundes- und Landesebene begegnet.   
Trotz einschränkender Bedingungen können Kulturveranstaltungen freier Kulturakteure und 
Kultureinrichtungen stattfinden und ein attraktives Programm ggf. auf neuen Wegen und in 
zusätzlichen Räumen und open-air-Flächen stattfinden, die möglichst vielen freien Kultur-
schaffenden Verdienstmöglichkeiten bieten und die Kultur in dieser Stadt wieder sichtbar 
macht. 
Die institutionell geförderten Kultureinrichtungen sowie weitere freie Träger von Veranstal-
tungsstätten und Initiativen mit ganzjährigem Kulturprogramm sind auch nach der zweiten 
Hälfte des Jahres 2021 nicht in ihrer Existenz bedroht. Die freien Kulturschaffenden und 
soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler profitieren im zweiten Halbjahr mittelbar durch 
Auftrittsmöglichkeiten bei marktüblichen Honoraren.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

20091 Zeichen

V/0451/2021 
V/0451/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anpassung der Kulturförderung in Corona-Zeiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.06.2021 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Kulturausschuss nimmt den aktuellen Sachbericht zur Umsetzung des kommuna-
len Unterstützungsfonds zur gezielten Struktur- und Existenzsicherung freier Kulturbe-
triebe und Kulturträger sowie freischaffender und soloselbständiger Künstlerinnen und 
Künstler in Corona-Zeiten zur Kenntnis. 
 
2. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere die freischaffenden und 
soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler nicht in der intendierten mittelbaren 
Form von den aufgelegten Programmen A (regelgeförderte Einrichtungen) und B (För-
derung der Veranstaltungsstätten und -initiativen) des beschlossenen Unterstützungs-
fonds profitieren konnten, da durch das langfristige und nahezu vollständige Erliegen 
des Kulturbetriebs seit November 2020 Auftrittsangebote und damit auch Verdienst-
möglichkeiten weggefallen sind.  
 
3. Der Kulturausschuss begrüßt, dass die Kulturverwaltung im engen Dialog mit den 
freien Kulturschaffenden bedarfsgerechte und erforderliche Modifikationen im Sinne 
der Förderintention des Sonderfonds dahingehend vornimmt, die im 1. Halbjahr 2021 
nicht verbrauchten Restbeträge der Programme A und B für die unmittelbare Stipendi-
enförderung der freischaffenden und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler 
einzusetzen. Ergänzend zu den Stipendienprogrammen von Land NRW und Bund soll 
damit den existenzbedrohlichen Folgen effektiver begegnet werden. 
 
4. Der Kulturausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Kulturverwaltung gemeinsam mit 
der Freien Kulturszene und Münster Marketing ein Kulturprogramm im open-air-
Bereich sowie an besonderen Orten entwickelt hat, von dem auch möglichst viele frei-
Kulturamt 
 
26.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Telefon: 492-4100 
Schnell@stadt-muenster.de

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V/0451/2021 
schaffende und soloselbständige Künstlerinnen und Künstler ab Sommer profitieren 
sollen. Der Kulturausschuss begrüßt zudem, dass die Kulturverwaltung ergänzend zu 
den kommunalen Mitteln einen umfänglichen Antrag auf Fördermittel im Rahmen des 
Bundesprogramms NEUSTART „Kultursommer 2021“ gestellt hat.  
 
5. Der Kulturausschuss beschließt die Entsperrung der bereitgestellten Finanzmittel i. H. 
v. 375.500 Euro für die zweite Jahreshälfte, um den bereits angekündigten Bedarfen 
aus der Kulturszene angesichts des zu erwartenden Wiederaufnahmebetriebes unter 
deutlich eingeschränkten ökonomischen Bedingungen entsprechen zu können und ei-
nen dafür notwendigen finanziellen Ausgleich für die veranstaltenden Einrichtungen 
und Initiativen herzustellen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzmittel für den kommunalen Unterstützungsfonds sind im Haushaltsplan 2021 wie folgt 
veranschlagt: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kul-
turförderung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 1.000.000 Davon 
375.500 € 
gesperrt. 
      
 
Der Sperrvermerk bei den für die zweite Jahreshälfte bereitgestellten Mitteln von 375.500 Euro wird 
aufgehoben. 
Keine weiteren finanziellen Auswirkungen; 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
In seiner Sitzung vom 17.03.2021 hat der Rat die erneute Auflage eines kommunalen Unterstützungs-
fonds i.H.v. 1.000.000 Euro beschlossen.  
Subsidiär zu den Hilfsprogrammen von Bund und Land sollen die Mittel zur gezielten Struktur- und 
Existenzsicherung freier Kulturbetriebe und Kulturträger sowie freischaffender und soloselbständiger 
Künstlerinnen und Künstler in Pandemie-Zeiten im Rahmen definierter Handlungsansätze und Pro-
gramme eingesetzt werden.  
 
Für das erste Halbjahr wurden die Mittel wie folgt aufgelegt: 
 
Programm A  
Sonderfonds für die durch die Stadt Münster institutionell geförderten Kultureinrichtungen: 324.500

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Euro (davon 24.500 Euro gebunden für Jubiläum Theater Titanick und Mietschuldenerlass Zukunfts-
werkstatt Kreuzviertel) 
 
Der Kommunale Unterstützungsfonds 2020 hat sich auch nach Auffassung der Kulturakteure in seiner 
Ausrichtung (Kompensation von Mindereinnahmen und Mehrausgaben) sowie seiner Adressierung 
(institutionell geförderte Kulturakteure mit mittelbaren Effekt für freie Kulturschaffende) bewährt und 
wird im Jahr 2021 fortgeführt.  
Zentrale Zielsetzung ist es, pandemiebedingte Einnahmeausfälle von bis zu 50 % der Einnahmen aus 
dem Vergleichszeitraum 2019 sowie eine pandemiebedingte Kostensteigerung von bis 30 % zu er-
setzen, um die Einrichtungen in Krisenzeiten zu stabilisieren sowie einen Kulturbetrieb auch unter 
stark eingeschränkten Produktions- und Präsentationsbedingungen realisieren zu können.  
Priorität sollen dabei insbesondere diejenigen regelgeförderten Einrichtungen haben, die eine Platt-
formfunktion für die freien Kulturschaffenden Münsters bieten und von denen somit mittelbar auch 
weitere freie Kulturschaffende Münsters profitieren können.  
Die maximale Förderung pro Antragsteller beträgt 40.000 Euro. 
 
Programm B  
a) Struktur- und Existenzsicherung freier nicht institutionell geförderter Kulturbetriebe  
b) Stipendienunterstützung für freie und soloselbstständige Kulturschaffende 
100.000 Euro 
 
Das Budget von 100.000 Euro wird als Solidaritätsfonds freien Trägern von Veranstaltungsstätten und 
freien Initiativen zur Verfügung gestellt, die sich nicht in städtischer Regelförderung befinden und ein 
kontinuierliches Veranstaltungsangebot vorhalten.  
Antragsberechtigt sind freie Träger, die sich verpflichten, in ihrem Veranstaltungsprogramm bis Au-
gust 2021 überwiegend professionell arbeitende Künstlerinnen, Künstler oder Ensembles aus Müns-
ter zu beteiligen und dafür ein marktübliches Honorar zu zahlen.  
Die maximale Förderung pro Veranstaltungsstätte / Initiative beträgt 10.000 Euro.  
Zudem soll in diesem Programm eine zusätzliche direkte Förderung von in Münster tätigen freischaf-
fenden und soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler nach den üblichen Auswahlkriterien wie 
Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder berufsspezifischen Verwertungsgesellschaften (wie 
GEMA, VG-Wort, VG-Bild, GVL u. ä) erfolgen. 
 
Für beide Programmlinien A und B gilt, dass sie subsidiär angelegt sind zu den Maßnahmen auf Bun-
des- und Landesebene. Die beiden Unterstützungsprogramme sind zudem gegenseitig deckungsfä-
hig. 
 
Programm C 
Einrichtung und Ausstattung neuer (Open-Air)-Räume für Kulturprogramme der Freien Szene 
200.000 Euro 
In Kenntnis der Bemühungen von Kulturverwaltung und Freier Kulturszene um die Akquise von Dritt-
mitteln wurde zur Finanzierung einer ausreichenden Einrichtung und zur strukturellen Ausstattung 
neuer (open-air)-Räume für Veranstaltungsprogramme der Freien Kulturszene ein Budget i.H.v. 
200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dabei wurde verdeutlicht, dass es für die Kulturszene von be-
sonderer Wichtigkeit ist, sichtbar und produktiv bleiben und in Live-Veranstaltungen im direkten Kon-
takt mit dem Publikum stehen zu können. 
 
Sachstand der Umsetzung im ersten Halbjahr 2021

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V/0451/2021 
Programme A und B 
Unmittelbar nach Ratsbeschluss hat das Kulturamt die regelgeförderten Kultureinrichtungen mit ge-
zielten Anschreiben auf die Wiederauflage des kommunalen Unterstützungsfonds (Programm A) hin-
gewiesen.  
Gleichzeitig sind die privaten und freien Träger von Veranstaltungsstätten und die freien Veranstalter-
initiativen mittels gezielter Anschreiben, Newsletter und Pressemitteilungen sowie auf der Website 
des Kulturamts über die Ausschreibung und bereitgestellten Antragsunterlagen für das Programm B 
informiert worden.  
Für die ebenfalls im Programm B vorgesehene unmittelbare Förderung der in Münster tätigen frei-
schaffenden und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler ist seitens des Kulturamts ein Stipen-
dienprogramm mit einer Förderhöhe von jeweils 3.000 Euro und einer Bewerbungslaufzeit bis Ende 
Mai aufgesetzt worden.  
 
Mit Stand vom 20.05.2021 liegen dem Kulturamt im Programm A neun Anträge vor bzw. sind konkret 
angekündigt. Mit Blick auf die aktuell bewilligten Modellvorhaben bzw. die sich tendenziell abzeich-
nenden Lockerungen geht das Kulturamt von weiteren zeitnahen Antragstellungen für das erste Halb-
jahr 2021 aus. 
Im Programm B wurden von freien Trägern von Veranstaltungsstätten fristgerecht zum 10. Mai 2021 
zehn Anträge eingereicht, die sich zum Teil noch in Prüfung befinden. Das Antragsverfahren im 
kommunalen Stipendienprogramm ist noch nicht abgeschlossen. Nach den derzeitigen Antrags- und 
Vergabevoraussetzungen sind hier jedoch kaum Anträge zu erwarten (s.u.). 
 
Nach erster Hochrechnung der vorliegenden und angekündigten weiteren Anträge für das erste Halb-
jahr 2021 werden Fördermittel i.H.v. ca. 270.000 Euro bis 300.000 Euro verausgabt. Dabei muss auf 
der Basis der aktuellen Antragslage und der umfänglichen Informations- und Beratungsgespräche mit 
Vertretern der Kultureinrichtungen und -initiativen sowie mit soloselbständigen Künstlerinnen und 
Künstler und Vertretern von moNOkultur festgestellt werden, dass die Unterstützungsprogramme den 
aktuellen Bedarfen nur zum Teil ents prechen können.  
Hintergrund ist, dass der zum Zeitpunkt der Konzeption und Verabschiedung der Sonderfonds noch 
nicht absehbare, deutlich massivere Verlauf des Infektionsgeschehens zu einem vollständigen Erlie-
gen des Kulturbetriebs über nunmehr sieben Mona te geführt hat. Die regelgeförderten Einrichtungen 
sowie die freien Träger von Veranstaltungsstätten konnten somit in der ersten Jahreshälfte 2021 
deutlich weniger als prognostiziert einen eingeschränkten Kulturbetrieb und / oder Veranstaltungspro-
gramme unter Mitwirkung von lokalen Kulturschaffenden realisieren. Die in den Programmen A und B 
angelegte Option eines finanziell unterstützten Kulturbetriebs unter corona-konformen, einschränken-
den Bedingungen kam damit bislang nicht in der prognostizierten Form zum Tragen. 
 
Dementsprechend sind in beiden Programmen für das erste Halbjahr weniger Anträge eingegangen 
bzw. geringere Fördermittel von den Antragsberechtigten regelgeförderten Einrichtungen sowie freien 
Trägern von Veranstaltungsstätten und freien Initiativen beantragt worden als erwartet.  
Zugleich ist für die freischaffenden und soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler mit diesem 
langfristigen lockdown der intendierte mittelbare Effekt der beiden Programme, nämlich die Auftritts-
möglichkeit bei mark tüblichen Gagen, entfallen. Bei vielen besteht aktuell grundsätzlich keine Ver-
dienstmöglichkeit im analogen Kulturbetrieb.  
 
Vor diesem Hintergrund hat die Relevanz einer unmittelbaren Förderung der freischaffenden und so-
loselbständigen Künstlerinnen und Künstler durch eine Stipendienunterstützung deutlich zugenom-
men. Nach der aktuellen, subsidiär zu den Stipendienprogrammen auf Bundes- und Landesebene 
angelegten Konzeption des kommunalen Stipendienprogramms sind einer Antragstellung und Verga-

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V/0451/2021 
be jedoch deutliche Grenzen gesetzt, da sich viele der freien Kulturschaffenden, soloselbständigen 
Künstlerinnen und Künstler bereits erfolgreich insbesondere an dem Stipendienprogramm „Auf 
geht´s“ des Landes NRW beteiligt haben. Die dadurch erhaltenen Stipendien in Höhe von jeweils 
6.000 Euro sind bei dem oben beschriebenen weitest gehenden Wegbrechen anderweitiger Ver-
dienstmöglichkeiten durch Auftritte, Präsentationen, Workshops, Ausstellungen etc. für viele von 
ihnen nun jedoch die einzige Einnahmequelle und Lebensgrundlage der gesamten ersten Jahreshälf-
te.  
 
In einer aktuellen Videokonferenz mit Vertretern und Vertreterinnen der Freien Szene wurden diese 
alarmierenden Zuständen deutlich beschrieben und Vorschläge und Ansätze für eine bedarfsgerech-
tere Umsetzung besprochen. 
Um die Förderintention im Programm B umsetzen zu können, besteht demnach die Notwendigkeit 
einer Modifikation dahingehend, die unmittelbare Unterstützung der in Münster tätigen freischaffen-
den Künstlerinnen und Künstler effektiver auszugestalten.  
Empfohlen wird insbesondere die Vergabe des kommunalen Stipendienprogramms als Ergänzung zu 
den Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene unter besonderer Berücksichtigung der Absicherung 
des künstlerischen Nachwuchses, der Relevanz der Kulturschaffenden für die Stadt sowie des Sti-
pendiums für den Kulturschaffenden und ggf. spezieller inhaltlicher Ausrichtungen der Stipendien.  
Zur Vergabe der Stipendien wird die Kulturverwaltung einen neutralen Beirat mit Vertretern und Ver-
treterinnen aus verschiedenen Sparten einrichten und damit für eine zusätzliche Expertise sorgen. 
Für die Besetzung des Beirats werden der Initiative moNOkultur Vorschlagsrechte eingeräumt. 
Die Kulturverwaltung verspricht sich dadurch einen erleichterten Zugang für die professionellen Kul-
turschaffenden und damit eine gezieltere und der aktuellen Situation des ersten Halbjahres ange-
passte und angemessene Ausgestaltung der individuellen Förderung. 
Die Anzahl der zu bewilligenden Stipendien und das Fördervolumen des Programms ergeben sich 
aus den nicht verbrauchten Mitteln der untereinander deckungsfähigen Programme A und B im ersten 
Halbjahr 2021.  
 
Programm C 
Allen Unwägbarkeiten zum Trotz haben eine Reihe von Kulturakteuren in den verschiedenen Sparten 
und in „Verantwortungsgemeinschaften“ spezielle Programme an besonderen Orten sowie open-air 
weiterentwickelt.  
Das Programm umfasst Großprojekte wie  
- die Jubiläumsfeierlichkeiten des Theater Titanick mit der Aufführung von verschiedenen Pro-
duktionen an drei unterschiedlichen Orten in der Stadt (Gasometer, York-Kaserne, Syndikats-
platz),  
- mobile Angebote wie das „Fliegende Zelt“, vorgesehen vom Theater im Pumpenhaus mit zahl-
reichen Gastspielen in unterschiedlichen Sparten, 
- ortsspezifische Interventionen einer „urbanen Kultur“ an der York-Kaserne  
- sowie spezielle Angebote für Kinder und Familien u.a. durch Cactus Junges Theater auf dem 
Areal der Musikschule.  
Das Kulturamt hat zudem unter Einbezug zahlreicher weiterer Akteure einen Antrag bei der Kulturstif-
tung des Bundes im Rahmen des Programms „Kultursommer 2021“ gestellt, der bei positiver Bewilli-
gung und vollumfänglicher Anerkennung aller beantragter Maßnahmen we itere 135.000 Euro zusätz-
lich zu den vorgeseh enen kommunalen Mitteln i.H.v. 200.000 Euro freisetzt.  
Vorgesehen ist ein umfängliches Musikprogramm unterschiedlichster Musikgenres im Schlossgarten, 
verschiedene kleinformatig und subtilere Interventionen der  verschiedenen Sparten und spartenüber-

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V/0451/2021 
greifend in der Innenstadt – auf den öffentlichen Plätzen, an verborgenen Orten, in Hinterhöfen, auf 
den Dächern, Balkonen oder auch in den Fenstern. 
  
Auch hier wurde bewusst auf eine möglichst große Beteiligung versc hiedenster Kulturschaffender 
gesetzt sowie auf einen Mix unterschiedlicher Formate, insbesondere auch auf solche, die flexibel 
handhabbar und besonders „Corona kompatibel“ sind. Nicht zuletzt muss grundsätzlich auch berück-
sichtigt werden, dass sich ggf. das Rezeptionsverhalten des Publikums verändert hat bzw. eine große 
Vorsicht herrschen wird. In jedem Fall ist bei allen Veranstaltungen darauf zu achten, dass sich die 
Besucher sicher fühlen können und ein entsprechendes Vertrauen aufgebaut wird. 
  
Das finanzielle Gesamtvolumen aller beabsichtigten Veranstaltungen (inklusive der über die Bundes-
kulturstiftung beantragten Maßnahmen) beläuft sich nach aktuellem Planungsstand auf ca. 300.000 
Euro. Der Entscheid über eine Förderung seitens der Kulturstiftung des Bundes wird in der 21. KW 
erwartet. Im Falle einer abschlägigen Entscheidung können ggf. nicht alle eingereichten Vorhaben 
realisiert werden. Im Falle einer positiven und vollumfänglichen Bewilligung können aus den dann 
noch verbliebenen kommunalen Mitteln im Programm C (ca. 35.000 Euro) ggf. weitere Einzelmaß-
nahmen zusätzlich ermöglicht werden. 
 
Die ersten Programmlinien sollen, sofern es das Pandemiegeschehen zulässt, bereits im Juni starten. 
Bei aller Unwägbarkeit, Planungsunsicherheit und in Teilen zermürbendem Stillstand beeindruckte 
umso mehr, mit welchem Elan und mit welcher Begeisterung, im konstruktivem teamplay und im soli-
darischem Miteinander die verschiedenen Programmbereiche entwickelt wurden.  
 
Ausblick: Zweite Jahreshälfte 
 
Mit politischem Beschluss sind die verbleibenden 375.500 Euro aus dem kommunalen Sonderfonds 
mit einem Sperrvermerk versehen und nach Bericht der Kulturverwaltung für Maßnahmen in der 2. 
Jahreshälfte oder zur Deckung weiterer Bedarfe in den Programmen A und B sowie zur Bereitstellung 
von Räumen und open-air-Flächen zu verwenden. 
  
Mit Blick auf das aktuell deutlich abgesenkte Infektionsgeschehen und die angekündigten Lockerun-
gen, die beschleunigten und fortgeschrittenen Impfprozesse, die verbesserten digitalen Erfassungs-
möglichkeiten und eingespielten Schutzmaßnahmen bestehen grundsätzlich hoffnungsvollere Per-
spektiven für einen Kulturbetrieb ab Sommer und in der zweiten Jahreshälfte. Dennoch bleiben auch 
weiterhin Unwägbarkeiten und Planungsunsicherheiten bestehen. So ist noch nicht absehbar, welche 
Schutzmaßnahmen – insbesondere welche Abstandsregelungen, die über die Auslastungsmöglich-
keiten in den Einrichtungen entscheiden – auch perspektivisch umzusetzen sind. Zudem ist aktuell 
noch nicht absehbar, wie sich das Rezeptio nsverhalten des Publikums entwickeln wird und in wel-
chem Ausmaß die Angebote in den verschiedenen Einrichtungen wieder angenommen werden. 
 
Dementsprechend ist grundsätzlich von einer Wiederaufnahme des Betriebs in den freien Einrichtun-
gen unter deutlich ei ngeschränkten Bedingungen auszugehen. Da dies nicht ökonomisch ausgegli-
chen zu handhaben sein wird, ist für das zweite Halbjahr in Relation zu dem ersten Halbjahr mit ei-
nem höheren Unterstützungsbedarf für die Kultureinrichtungen zu rechnen. Aktuell sind entsprechend 
bereits Bedarfe seitens der institutionell geförderten Kultureinrichtungen und -initiativen benannt und 
für die zweite Jahreshälfte angekündigt worden. Die angekündigten Bedarfe basieren dabei auf Kal-
kulationen, die von einer 50%igen Auslastung  der Einrichtung ausgehen. Dies entspricht auch den 
grundsätzlichen Berechnungsgrundlagen des kommunalen Unterstützungsfonds 2021 auf der Basis 
der Erfahrungswerte aus dem Jahr 2020.

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V/0451/2021 
 
Aus den genannten Gründen ist auch im Programm B von einer verstärkten A ntragstellung bei den 
freien Trägern von Veranstaltungsstätten auszugehen, von dem die „angeschlagenen“ Musikclubs mit 
„kuratiertem“ Kulturprogramm ebenso profitieren können wie z.B. die ehrenamtlich in den Stadtteilen 
betriebenen Kultureinrichtungen, die seit Pandemiebeginn mehrheitlich zurückhaltend agieren muss-
ten. Aktuell haben Vertreter der Musikclubs bereits die Planungen zu einer gemeinsamen „clubüber-
greifenden“ Aktion in der zweiten Jahreshälfte aufgenommen, die eine Programmierung mit vielen 
Künstlerinnen und Künstlern der verschiedenen Sparten vorsieht. 
 
Die regelgeförderten Einrichtungen und die freien Träger von Veranstaltungsstätten werden durch die 
Förderung aus dem kommunalen Unterstützungsfonds in die Lage versetzt, Kulturprogramme umzu-
setzen und damit Auftrittsmöglichkeiten für die professionell arbeitenden Kulturschaffenden zu bieten. 
Dadurch greift der intendierte Effekt einer gezielten Struktur- und Existenzsicherung für die freien Kul-
turbetriebe und Kulturträger sowie für die freischaffen den und soloselbständigen Künstlerinnen und 
Künstler gleichermaßen. 
  
Daher ist die Fortsetzung des kommunalen Unterstützungsfonds mit einer Ausrichtung auf einer 
Kompensation von Mindereinnahmen und Mehrausgaben auch in der zweiten Jahreshälfte mit dem 
veranschlagten Budget erforderlich. Die Kulturverwaltung schlägt die Entsperrung der dafür vorgese-
henen Mittel vor. 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Kulturausschuss
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schlossgarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0451/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2021
Erstellt
20.05.2021 15:18