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0600/2020

Trinkwasserbrunnen in Kölner Schulen - dat Wasser vun Kölle is jot!

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.04.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.04.2020, TOP 3.1.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4311 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 17.04.2020 
 0600/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 
 
Trinkwasserbrunnen in Kölner Schulen - dat Wasser vun Kölle is jot! 
Beantwortung der Anfrage AN/1584/2019 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: 
Trinkwasserbrunnen in Kölner Schulen - dat Wasser vun Kölle is jot! 
 
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, fragen: 
 
1. An welchen städtischen Schulen gibt es bereits einen Trinkwasserbrunnen auf dem Schulge-
lände? Gibt es schon Überlegungen seitens der Verwaltung, die Schulen mit einem Trinkwas-
serbrunnen zu bestücken? Sofern ja, wie ist die Sachlage? 
 
2. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn alle städtischen Schulen mit einem Trinkwasser-
brunnen ausgestattet würden (Einrichtung, Betrieb und Unterhaltung)? 
 
3. Könnten die Kosten durch das Gewinnen von Sponsoren reduziert werden? 
 
4. Könnten die Gesamtkosten pro Brunnen reduziert werden, wenn man einen solchen beim 
Schulneubau direkt mit einplanen würde?  
 
5. Gibt es alternative Vorschläge seitens der Verwaltung zu den Trinkwasserbrunnen? 
 
Antwort der Verwaltung : 
 
Zu 1 
 
Es gibt auf Schulhöfen städtischer Schulen keine Trinkwasserbrunnen. Die Installation von Trinkwas-
serbrunnen auf dem Schulgelände ist weiterhin nicht vorgesehen. Dies hat den Hintergrund, dass 
diese Brunnen u.a. auch durch Vogelkot und andere Faktoren verunreinigt werden könnten und die 
Hygiene nicht sichergestellt ist. Weiterhin müsste der Brunnen im Winter abgebaut, eingelagert und 
im Frühjahr wieder installiert werden, so dass dieser auch keine kontinuierliche Versorgung bieten 
würde. Zu beachten sind auch die durch den erforderlichen Auf- und Abbau entstehenden jährlichen 
zusätzlichen Kosten. 
 
Um eine Alternative zu Trinkwasserbrunnen in Außenanlagen bieten zu können, wurde die Installation 
von Trinkwasserzapfanlagen innerhalb der Schulgebäude bereits in den Allgemeinen Planungshin-

2 
 
weisen für Schulbauten ergänzt, so dass diese je nach Baufortschritt in künftigen Neubauten vorhan-
den sein werden. Eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich. 
 
 
Zu 2: 
Kosten für Brunnen im Außenbereich wurden nicht ermittelt, da die Entscheidung, diese nicht zu in-
stallieren, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, unabhängig von den zu erwartenden Kosten, 
getroffen wurde. 
 
 
 
 
Zu 3: 
Grundsätzlich ist eine Kostenreduzierung durch Sponsoren möglich. Da auch eine möglichst flä-
chendeckende Ausstattung von Kölner Schulen mit Trinkwasseranlagen vorgesehen ist, wurde Kon-
takt mit der Rheinenergie als eventueller Sponsor für Trinkwasserzapfgeräte aufgenommen. Hierbei 
wurde der Fokus auf ein Gerät gelegt, das den erforderlichen Hygieneanforderungen auf Grund einer 
automatischen Spülung, auch an Wochenenden und während der Ferienzeiten, entspricht.  
Die RheinEnergie engagiert sich für Nachhaltigkeitsprojekte und hat seit 9/2019 das befristete För-
derprogramm „Rhein-Start“ auf den Weg gebracht, um Schulen Zuschüsse zur Anschaffung von 
Trinkwasserzapfgeräten zu gewähren. Bei einer erfolgreichen Bewerbung ist die Gewährung eines 
Zuschusses von 3.000,- € möglich. Eine Wartung des Gerätes wird nicht von der RheinEnergie fi-
nanziert. 
 
Zu 4: 
Gemeinsame Beratungen des Amtes für Schulentwicklung mit dem Gesundheitsamt und der Rhein-
Energie führten zu dem Ergebnis, dass man auf Grund der erhöhten Wartungskosten von Trinkwas-
sergeräten und deren Hygienerisiko künftig nur in Einzelfällen deren Installation vorsehen wird. 
Schulneubauten sollen jedoch mit Trinkwasserzapfanlagen ausgestattet werden, für die im Betrieb 
neben den Verbrauchskosten ausschließlich Reinigungskosten anfallen.  
 
Da für die Nachrüstung einer Zapfstelle, ein Wasseranschluss sowie ein Wasserabfluss benötigt wer-
den, ist eine Nachrüstung im Bestand in der Regel kostenintensiver als eine Berücksichtigung bei der 
Planung. Gemäß der Allgemeinen Planungshinweise für Schulbauten sind Trinkwasseranlagen vor-
zusehen. 
Ein Entwurf für die Gestaltung von Trinkwasserzapfanlagen ist in Arbeit. 
 
Zu 5:  
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die vorherigen Ausführungen verwiesen. 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.04.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0600/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.04.2020
Erstellt
19.02.2020 14:43