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0839/2020

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Chorweiler

Mitteilung BV 16.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1834 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 0839/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Chorweiler 
Im Jahr 2019 wurden für den Stadtbezirk Chorweiler keine Unfallhäufungsstellen gemeldet. Hier er-
eigneten sich in diesem Jahr auch keine tödlichen Verkehrsunfälle. 
 
Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Un-
fallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem 
Knoten oder einer Strecke drei schwerwiegende Unfälle mit der gleichen Ursache ereigneten. Ein 
Unfall ist dann schwerwiegend, wenn ein Mensch verletzt wurde oder aber eines der beteiligten Fahr-
zeuge nicht mehr fahrbereit ist. Sofern die Meldekriterien erreicht sind, wird der Knoten bzw. die Stre-
cke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Kno-
tens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhö-
hen. 
 
Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Treten in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, 
bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig 
von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung innerhalb der Drei-
jahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Knoten drei Verkehrs-
teilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. 
 
Für den Stadtbezirk Chorweiler wurden weder die Kriterien für eine Meldung nach der Einjahres- noch 
nach der Dreijahresbetrachtung erfüllt.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0839/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
16.03.2020
Erstellt
10.03.2020 15:48