Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Chorweiler
Mitteilung BV 0839/2020 vom 16.03.2020
Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 0839/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle im Stadtbezirk Chorweiler Im Jahr 2019 wurden für den Stadtbezirk Chorweiler keine Unfallhäufungsstellen gemeldet. Hier er- eigneten sich in diesem Jahr auch keine tödlichen Verkehrsunfälle. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Un- fallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei schwerwiegende Unfälle mit der gleichen Ursache ereigneten. Ein Unfall ist dann schwerwiegend, wenn ein Mensch verletzt wurde oder aber eines der beteiligten Fahr- zeuge nicht mehr fahrbereit ist. Sofern die Meldekriterien erreicht sind, wird der Knoten bzw. die Stre- cke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung eines Kno- tens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhö- hen. Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Treten in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung innerhalb der Drei- jahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Knoten drei Verkehrs- teilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Für den Stadtbezirk Chorweiler wurden weder die Kriterien für eine Meldung nach der Einjahres- noch nach der Dreijahresbetrachtung erfüllt.
Beratungsverlauf
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04.06.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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