BV4/070/2025
Mitteilungen der Verwaltung
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Informationsvorlage BV
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BV4/070/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Mitteilungen der Verwaltung Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 4 30.04.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: 1. Rodung der alten Bahntrasse in Heerdt Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 19.02.2025 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Die bioklimatischen Erkenntnisse stützen sich auf die Ergebnisse der städtischen Klimaanalyse von 2020, bei der die für die stadtklimatischen Prozesse relevanten Klimaparameter für das gesamte Stadtgebiet flächen - deckend rasterbasiert modelliert wurden. Die Modellergebnisse spiegeln dabei den grundsätzlich in der Fachliteratur angegebenen Zusammenhang zwischen der Grünfläch engröße und der klimatischen Gunstwirkung wieder. Demnach kann einer Grün - oder Freifläche erst ab einer Größe von ca. 1 ha des gesamten Grünflächenverbundes eine klimatische Gunstwirkung unterstellt werden, die über die unmittelbar angrenzenden Flächen hi naus wirksam ist. Im konkreten Fall ist die Gunstwirkung aufgrund der in weiten Teilen nur 10 m bis 20 m schmalen, linienhaften Struktur dieser Trasse als vergleichsweise räumlich begrenzt zu bewerten. Aus bioklimatischer Sicht sollten jedoch auch kleinere innerstädtische Grün - oder Freiflächen mit ausgeprägter Vegetationsstruktur aufgrund ihrer lokalen Gunstwirkung grundsätzlich erhalten und gestärkt werden. Seitens der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Garten -, Friedhofs - und Forstamtes, mit dem Schwerp unkt auf dem Gebiet der Ornithologie und des Artenschutzes, wurde ausgeschlossen, dass seltene Arten von den Rückschnittmaßnahmen betroffen waren. Diese Einschätzung erfolgte weiterhin vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme außerhalb der Vogelschutzzeit durchgeführt wurde. Seite 2 2. Pflege- und Sicherungskosten ehemaliges Friedhofserweiterungs - gelände Am Mühlenberg Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Staack in der Sitzung vom 19.03.2025 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Die Zäune befinden sich im städtischen Eigentum, so dass keine Mietkosten anfallen. 3. Benennung eines Weges in der Grünfläche im Belsenpark nach Adolf Uzarski Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 19.02.2025 nimmt das Vermessungs- und Katasteramt wie folgt Stellung: Die Veröffentlichung der Benennung des Weges nach Adolf Uzarski im Düsseldorfer Amtsblatt erfolgte am 05.04.2025. Die Fertigung der Beschilderung, die durch das Amt für Verkehrsmanagement durchgeführt wird, ist in Bearbeitung. Der Termin der Beschilderung wird der Bezirksvertretung 4 mitgeteilt. 4. Baumfällungen im Stadtbezirk 4 Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 16. Kalenderwoche insgesamt 8 Bäume im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf maps.Düsseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist e s, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen. Seite 3 Lfd. Nr. Lage Baumart St.U Fällgrund 1 Zülpicher Straße Bergahorn 63 Fäule 2 Knechtstedenstraße Hainbuche 60 absterbend 3 Burggrafenstraße Hainbuche 122 absterbend 4 Im Kämpchen Ahorn 107 absterbend 5 Grevenbroicher Weg Robinie 153 Fäule 6 Grevenbroicher Weg Robinie 155 Pilzbefall: Schwefelporling 7 Grevenbroicher Weg Weide 400 absterbend 8 Malmedyer Straße Erberesche 60 absterbend 5. Beschlussvorlage Benediktusstraße, BV4/002/2024 Das Bauaufsichtsamt teilt folgendes mit: Das Vorhaben wurde der Bezirksvertretung am 24.01.2024 unter der Vorlagenummer BV4/002/2024 zunächst vorgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt ist davon ausgegangen worden, dass die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 BauGB erfolge. Aufgrund noch zu klärender Rechtsfragen wurde das Vorhaben dann zurückgezogen. Die Prüfung des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf hat nun ergeben, dass es sich bei dem Bebauungsplan 5077/047, der seit dem 23.05.1964 rechtskräftig ist, um einen qualifizierten Bebauungsplan handelt. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass er Angaben zu Art der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet), Maß der baulichen Nutzung (II Vollgeschosse, GRZ 0.4, GFZ 0.7), Festsetzungen zu Verkehrs - und Grünflächen sowie Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) enthält. Das Vorhandensein einer straßenseitigen Baulinie, die durch die Bestandsbebauung eingehalten ist, steht einer Bebauung im rückwärtig en Grundstücksbereich nicht entgegen. Mit einer straßenseitigen Baulinie soll regelmäßig eine einheitliche Häuserflucht an der Straße gewährleistet werden. Ein darüberhinausgehender Zweck dürfte nur bei entsprechender Begründung des Plangebers anzunehmen sein. Eine solche Begründung ist in dem Bebauungsplan nicht vorhanden. Der Bebauungsplan enthält keine Angaben zur Bebauungstiefe. Daher kann das Grundstück in voller Tiefe bebaut werden. Die weiteren Festsetzungen zum Maß der Nutzung sind dabei einzuhalten. Da mit der beantragten Planung keine Befreiungen erforderlich sind, ist eine Beteiligung der Bezirksvertretung nicht vorgesehen. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Dieser wird nunmehr erteilt. Seite 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV4/070/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 09.04.2025
- Erstellt
- 09.04.2025 11:50