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BV4/070/2025

Mitteilungen der Verwaltung

Bezirksvertretung Informationsvorlage 09.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4, Sitzung am 30.04.2025, TOP 12

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

6339 Zeichen

BV4/070/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Mitteilungen der Verwaltung 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 4 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 4 30.04.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
1. Rodung der alten Bahntrasse in Heerdt 
 
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 19.02.2025 
nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung:  
 
Die bioklimatischen Erkenntnisse stützen sich auf die Ergebnisse der 
städtischen Klimaanalyse von 2020, bei der die für die stadtklimatischen 
Prozesse relevanten Klimaparameter für das gesamte Stadtgebiet flächen -
deckend rasterbasiert modelliert wurden. Die Modellergebnisse spiegeln dabei 
den grundsätzlich in der Fachliteratur angegebenen Zusammenhang zwischen 
der Grünfläch engröße und der klimatischen Gunstwirkung wieder. Demnach 
kann einer Grün - oder Freifläche erst ab einer Größe von ca. 1 ha des 
gesamten Grünflächenverbundes eine klimatische Gunstwirkung unterstellt 
werden, die über die unmittelbar angrenzenden Flächen hi naus wirksam ist. 
Im konkreten Fall ist die Gunstwirkung aufgrund der in weiten Teilen nur 10 m 
bis 20 m schmalen, linienhaften Struktur dieser Trasse als vergleichsweise 
räumlich begrenzt zu bewerten. Aus bioklimatischer Sicht sollten jedoch auch 
kleinere innerstädtische Grün - oder Freiflächen mit ausgeprägter 
Vegetationsstruktur aufgrund ihrer lokalen Gunstwirkung grundsätzlich 
erhalten und gestärkt werden. 
 
Seitens der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Garten -, Friedhofs - und 
Forstamtes, mit dem Schwerp unkt auf dem Gebiet der Ornithologie und des 
Artenschutzes, wurde ausgeschlossen, dass seltene Arten von den 
Rückschnittmaßnahmen betroffen waren. Diese Einschätzung erfolgte 
weiterhin vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme außerhalb der 
Vogelschutzzeit durchgeführt wurde.

Seite 2 
2. Pflege- und Sicherungskosten ehemaliges Friedhofserweiterungs -
gelände Am Mühlenberg 
 
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Staack in der Sitzung vom 19.03.2025 
nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung:  
 
Die Zäune befinden sich im städtischen Eigentum, so dass keine Mietkosten 
anfallen.  
 
 
3. Benennung eines Weges in der Grünfläche im Belsenpark nach Adolf 
Uzarski 
 
Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Loh in der Sitzung vom 19.02.2025 
nimmt das Vermessungs- und Katasteramt wie folgt Stellung:  
 
Die Veröffentlichung der Benennung des Weges nach Adolf Uzarski im 
Düsseldorfer Amtsblatt erfolgte am 05.04.2025. 
 
Die Fertigung der Beschilderung, die durch das Amt für Verkehrsmanagement 
durchgeführt wird, ist in Bearbeitung. 
 
Der Termin der Beschilderung wird der Bezirksvertretung 4 mitgeteilt. 
 
 
4. Baumfällungen im Stadtbezirk 4  
 
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die 
in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt 
Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand - und 
bruchsicher und müssen gefällt werden. 
 
Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. 
 
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 16. Kalenderwoche 
insgesamt 8 Bäume  im Stadtbezirk 4 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen 
Details zur Lage, Baumart und Grund der Fällung hervor. 
 
Die zu fällenden Bäume werden vor der Fällung mit einer gut sichtbaren 
Informations-Banderole am Baumstamm gekennzeichnet und auf 
maps.Düsseldorf.de veröffentlicht. 
 
Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den 
vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte 
Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie z.B. die 
Netzgesellschaft, der  Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die 
Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind 
auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische 
Belange zu beachten. 
 
Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist e s, möglichst viele Standorte wieder 
zu bepflanzen.

Seite 3 
Lfd. 
Nr. 
Lage Baumart St.U Fällgrund 
1 Zülpicher Straße  Bergahorn 63 Fäule 
2 Knechtstedenstraße  Hainbuche 60 absterbend 
3 Burggrafenstraße Hainbuche 122 absterbend 
4 Im Kämpchen Ahorn 107 absterbend  
5 Grevenbroicher Weg Robinie 153 Fäule  
6 Grevenbroicher Weg Robinie 155 Pilzbefall: 
Schwefelporling 
7 Grevenbroicher Weg Weide 400 absterbend 
8 Malmedyer Straße Erberesche 60 absterbend 
 
 
5. Beschlussvorlage Benediktusstraße, BV4/002/2024  
 
Das Bauaufsichtsamt teilt folgendes mit:  
 
Das Vorhaben wurde der Bezirksvertretung am 24.01.2024 unter der 
Vorlagenummer BV4/002/2024 zunächst vorgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt 
ist davon ausgegangen worden, dass die bauplanungsrechtliche Beurteilung 
nach § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 BauGB erfolge. Aufgrund noch zu 
klärender Rechtsfragen wurde das Vorhaben dann zurückgezogen.  
 
Die Prüfung des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf hat nun 
ergeben, dass es sich bei dem Bebauungsplan 5077/047, der seit dem 
23.05.1964 rechtskräftig ist, um einen qualifizierten Bebauungsplan handelt. 
Er ist dadurch gekennzeichnet, dass er Angaben zu Art der baulichen Nutzung 
(allgemeines Wohngebiet), Maß der baulichen Nutzung (II Vollgeschosse, GRZ 
0.4, GFZ 0.7), Festsetzungen zu Verkehrs - und Grünflächen sowie 
Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinien) enthält. 
 
Das Vorhandensein einer straßenseitigen Baulinie, die durch die 
Bestandsbebauung eingehalten ist, steht einer Bebauung im rückwärtig en 
Grundstücksbereich nicht entgegen. Mit einer straßenseitigen Baulinie soll 
regelmäßig eine einheitliche Häuserflucht an der Straße gewährleistet werden. 
 
Ein darüberhinausgehender Zweck dürfte nur bei entsprechender Begründung 
des Plangebers anzunehmen sein. Eine solche Begründung ist in dem 
Bebauungsplan nicht vorhanden. 
Der Bebauungsplan enthält keine Angaben zur Bebauungstiefe. Daher kann 
das Grundstück in voller Tiefe bebaut werden. Die weiteren Festsetzungen 
zum Maß der Nutzung sind dabei einzuhalten. 
 
Da mit der beantragten Planung keine Befreiungen erforderlich sind, ist eine 
Beteiligung der Bezirksvertretung nicht vorgesehen. Es besteht ein 
Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Dieser wird nunmehr erteilt.

Seite 4

Beratungsverlauf (1)

30.04.2025 Bezirksvertretung 4
TOP 12 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
BV4/070/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
09.04.2025
Erstellt
09.04.2025 11:50