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4454/2019

Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.03.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Fassung (Synopse)

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Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 4454_2019

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Anlage 1 - Neufassung der Entgelt- und Honorarordnung Museumsdienst

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Anlage 3 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur zu 4454_2019

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Beschlussvorlage Rat

28498 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4522 
 
Vorlagen-Nummer 
 4454/2019 
Freigabedatum 
10.02.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2020 die beigefügte Entgelt- und Honorarordnung für den 
Museumsdienst Köln. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  130.770 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    130.770 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

3 
 
 
Begründung: 
 
 
Ausgangslage und Problemstellung 
 
Der Museumsdienst Köln ist als zentrale Einrichtung für die museumspädagogische Betreu-
ung der nachfolgend genannten Museen der Stadt Köln und deren Sonderausstellungen zu-
ständig: 
 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Museum Ludwig, Römisch -Germa-nisches 
Museum, Archäologische Zone, Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum für Angewandte 
Kunst Köln, Museum für Ostasiatische Kunst, Museum Schnütgen, Kölnisches Stadtmuseum 
sowie NS-Dokumentationszentrum. Hinzu kommt die punktuelle Betreuung von Bildungsa n-
geboten in der Artothek, im Rheinischen Bildarchiv, im Historischen Rathaus sowie an weite-
ren Orten auf Anfrage. 
 
Er hält ein breites Spektrum museumspädagogischer Angebote für die Besucher der Museen 
und deren Ausstellungen bereit. Im Jahr 2018 wurden 7.783 Veranstaltungen mit 135.697 
Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Dafür stehen dem Museumsdienst Köln rd. 
140 freiberufliche Honorarkräfte zur Verfügung. An die Qualifikation der freiberuflichen Ver-
mittlerinnen und Vermittler werden hohe Maßstäbe gelegt, um einerseits qualitätsvolle Ange-
bote bereitstellen und damit die Qualität sicherstellen zu können sowie andererseits den ho-
hen Ansprüchen der Nutzer zu entsprechen.  
 
Der Kreis der freiberuflichen Honorarkräfte zeichnet sich durch ein gewisses Maß an Fluktua-
tion aus. Diese wird durch Abwanderungstendenzen zu Museen benachbarter Städte und im 
Umland sowie zu Anbietern des freien Marktes verstärkt, da dort museumspädagogische 
Leistungen deutlich besser honoriert werden. Dadurch wird es für den Museumsdienst Köln 
zunehmend schwieriger, ausreichend qualifizierte freiberufliche Honorarkräfte zu gewinnen 
und vor allem zu halten. Dies führt teilweise dazu, dass für einen Teil der Angebote, insbe-
sondere bei besucherstarken Sonderausstellungen, nicht mehr ausreichend freiberufliche 
Honorarkräfte zur Verfügung stehen. 
 
Die letzte Anhebung der Honorare für museumspädagogische Leistungen wurde im Jahre 
2011 vorgenommen. Die Honorare sind statisch, d.h. sie sind nicht an die Einkommensent-
wicklung des Öffentlichen Dienstes, des allg. Dienstleistungssektors oder an die steigenden 
Lebenshaltungskosten gekoppelt. Seitens der freiberuflichen Honorarkräfte wird eine Erhö-
hung des Honorars von z.Zt. 35,00 € auf 50,00 € pro Stunde gefordert. 
 
Aus den dargestellten Gründen ist aus Sicht des Museumsdienstes Köln eine Anhebung der 
Honorarsätze geboten. Es handelt sich damit um eine, in Bezug auf freiberufliche Kräfte, 
wichtige Maßnahme zur Personalgewinnung und -bindung sowie um eine Maßnahme zur 
Aufrechterhaltung der vielfältigen, umfangreichen und qualitätsvollen Angebote des Muse-
umsdienstes Köln.

4 
 
 
Einbettung der Maßnahme in das Leitprojekt „Museen, Menschen, Medien“ 
 
Es handelt sich um eine Maßnahme des Qualitätsmanagements in der personalen Vermitt-
lungsarbeit an den Museen der Stadt Köln. Diese wiederum ist Teil eines Maßnahmenpa-
kets, das im Rahmen von Teilprojekt 4 („Bildung und Vermittlung“) des Leitprojekts „Museen, 
Menschen, Medien. Neue Strategien für den Standort“ umgesetzt wird.  
 
Um die gesamte Bevölkerung Kölns und seines Umlandes bedienen zu können, ist eine 
diversitätssensible Erweiterung von Angeboten der Bildung und Vermittlung notwendig. In 
einer Gesamtneuausrichtung sind die im Konzept zur musealen Bildungsarbeit für Köln fest-
gelegten Ziele nach Prinzipien des Qualitätsmanagements umzusetzen. Besonderes Au-
genmerk liegt auf den Bereichen Lebenslanges Lernen und Alter, Interkulturalität und Diversi-
tät sowie Inklusion und barrierearme Vermittlung. Weiterhin geht es um die Ausarbeitung und 
nachhaltige Umsetzung von Angeboten der digitalen Vermittlung und des E-Learnings für 
unterschiedliche Nutzergruppen.  
 
Operativ geschieht dies durch die Umsetzung von fünf Strategiekonzepten 
 
- Strategiekonzept „Qualitätsmanagement in der personalen Vermittlung“ 
- Strategiekonzept „Digitale Vermittlung“ 
- Strategiekonzept „Museen und Inklusion“ 
- Strategiekonzept „Museen und Diversität“ 
- Strategiekonzept „Museen und Outreach“ 
 
 
Im Folgenden sind die künftigen Sätze der Honorare dargestellt: 
 
Es handelt sich um eine Erhöhung des Basistarifs von 35 € pro Stunde auf 48 € pro Stunde. 
Dies entspricht den Tarifen, wie sie vergleichbar in den benachbarten Museumsstandorten 
Bonn und Düsseldorf, aber auch in Berlin gezahlt werden. Die durchschnittliche Honorierung 
in Frankfurt und München ist noch weitaus höher. Das neue Honorar liegt in der vom Ver-
band deutscher Kunsthistoriker e.V. (VdK) und dem Bundesverband freiberuflicher Kultur-
schaffender BfK empfohlenen Honorarzone. Weiterhin entspricht die Honorierung annähernd 
den in den Förderprogrammen des Bundes festgelegten Tarifsätzen (Kultur macht stark: 
45,00 €). 
 
 
Lösungsvorschlag 
 
Die Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln ist wie folgt anzupassen bzw. 
zu ändern: 
 
Entgelte und Honorare 
 
Die im Folgenden dargestellten Entgelte sind unverändert, es sind redaktionelle Anpassun-
gen erforderlich. Das Preisniveau entspricht der gängigen Bepreisung an vergleichbaren 
Standorten. Die Basistarife der Stundenhonorare sind um die genannte Steigerungsrate an-
gepasst, die aufgeführten Honorarzuschläge (Wochenende, Sprachen) aufgerundet.

5 
 
 
1. Entgelte für museumspädagogische Leistungen (§ 2) 
 
1.1. Gebuchte Gruppenführungen 
 
Die Dauer von Führungen beträgt 60 Minuten. 
 
Die maximale Gruppengröße bei Führungen in den Museen beträgt 30 Personen, im NS-
Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. Bei Führungen in Sonder-
ausstellungen ist die maximale Gruppengröße jedoch von den jeweiligen Raumverhältnissen 
der einzelnen Ausstellungsarchitektur abhängig und kann daher abweichen. Bei öffentlichen 
Führungen in Sonderausstellungen beträgt die maximale Gruppengröße regelmäßig 25 Per-
sonen. Im NS-Dokumentationszentrum liegt die maximale Gruppengröße aus räumlichen 
Gründen bei 20 Personen. 
 
Das Entgelt für Erwachsenenführungen beträgt weiterhin 75,00 €. Führungen für Erwachse-
ne in Sonderausstellungen mit Headset-Einsatz dauern wegen des Handlings anstatt 60 Mi-
nuten rund 75 Minuten. Das Entgelt hierfür beträgt 90,00 €. 
 
Für Studierende, Teilnehmende aus Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Auszubildende 
sowie Gruppen von Teilnehmenden am Bundesfreiwilligendienst beträgt das ermäßigte Ent-
gelt 50,00 €. 
 
Für Schulklassen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte beträgt das Entgelt 
40,00 €. Finanziell weniger leistungsstarke Schulklassen können alternativ eine Unterrichts-
veranstaltung bei der dem Museumsdienst Köln angeschlossenen Museumsschule in An-
spruch nehmen. Dort wird ein Entgelt in Höhe von 25,00 € pro Projekttag erhoben. 
 
Für Schulklassen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte im NS -Dokumen-
tationszentrum beträgt das Entgelt 30,00 € pro Stunde.  
 
In allen Museen wird sowohl von Schulklassen wie von Erwachsenengruppen nach der Mög-
lichkeit einer 30-minütigen Verlängerung nachgefragt. Hierfür gelten die folgenden Entgelte: 
 
Bei Erwachsenenführungen 37,50 € 
Bei Erwachsenenführungen 45,00 € in Sonderausstellungen mit  
      Headset-Einsatz 
Bei ermäßigten Gruppen  25,00 € 
Bei Schulen, Kindergärten etc. 20,00 € in den Museen 
Bei Schulen, Kindergärten etc. 15,00 € im NS-Dokumentationszentrum 
 
Für Führungen in einer Fremdsprache, an Wochenenden (samstags und sonntags) und Fei-
ertagen beträgt der Zuschlag 10,00 €, bei einer 30-minütigen Verlängerung weitere 5,00 €. 
 
Für Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm des Museumsdienstes Köln (= Führungen 
zu Spezialthemen, Vorträge, Lesungen u. ä.) beträgt das Entgelt pro Person und Stunde an 
Wochentagen 3,00 €, an Wochenenden (samstags u. sonntags) und Feiertagen 4,00 €. Bei 
Veranstaltungen des Akademieprogramms handelt es sich um anmeldepflichtige Angebote 
für Erwachsene.

6 
 
 
1.2. Öffentliche Führungen 
 
Die Teilnahme an öffentlichen Führungen des Museumsdienstes in den Sonderausstellungen 
war bisher wie folgt geregelt: 
 
In allen Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln bietet der Museumsdienst Köln den 
Besucherinnen und Besuchern öffentliche Führungen an, für die keine Anmeldung erforder-
lich ist. Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS-Dokumentationszentrum 
aus räumlichen Gründen 20 Personen. 
 
In Sonderausstellungen wird ein Führungsentgelt von 2,00 € pro Person erhoben. Davon 
ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Köln-Pass-Inhaberinnen 
und Köln-Pass-Inhaber. 
 
Aus sozialen Gründen soll diese Regelung auch Personen im Bezug von sonstigen Transfer-
leistungen sowie schwerbehinderte Personen einbeziehen. 
 
Da hierzu keine belastbaren Teilnehmerzahlen zu diesen Personengruppen vorliegen, kön-
nen die finanziellen Auswirkungen nicht beziffert werden. Es handelt sich jedoch mengen-
mäßig betrachtet um eine äußert kleine Anzahl an Personen. 
 
Bisher wurden nur 60-minütige Führungen in den Sonderausstellungen durchgeführt. Es hat 
sich gezeigt, dass diese Zeit in manchen Ausstellungen nicht ausreicht. Daher sollen künftig 
auch 90-minütige öffentliche Führungen in Sonderausstellungen angeboten werden können. 
Das Entgelt dafür soll 3,00 € pro Person betragen. 
 
Die Teilnahme an öffentlichen Führungen des Museumsdienstes Köln in den Sonderausstel-
lungen soll deshalb künftig wie folgt geregelt werden: 
 
In allen Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln bietet der Museumsdienst Köln den 
Besucherinnen und Besuchern öffentliche Führungen an, für die keine Anmeldung erforder-
lich ist. Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS-Dokumen-tationszentrum 
aus räumlichen Gründen 20 Personen. 
 
Das Entgelt für eine Teilnahme an einer öffentlichen Führung des Museumsdienstes Köln in 
einer Sonderausstellung beträgt pro Person bei einer Dauer von 60 Minuten 2,00 €, bei einer 
Dauer von 90 Minuten 3,00 €. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 
Jahren, bei entsprechendem Nachweis Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-Inhaber und 
Personen, die sonstige Transferleistungen beziehen. Schwerbehinderte oder diesen gleich-
gestellte Personen nehmen bei entsprechendem Nachweis ebenfalls kostenfrei teil, und auch 
falls erforderlich und im Nachweisdokument vermerkt, für eine sie begleitende Person. 
 
1.3. Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonderausstellungen 
mit eigener Führungskraft (Fremdführungsentgelt) 
 
Alle Besuchergruppen, die ihre eigene Führungskraft mitbringen, müssen ihren Besuch beim 
Museumsdienst Köln vorab anmelden. Es wird ein Entgelt von 25,00 € pro angemeldeter 
Führungsgruppe erhoben.

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Erfolgt keine vorherige Anmeldung, kann diese vor Ort zum Zeitpunkt des Museums- bzw. 
Ausstellungsbesuchs nachgeholt werden, sofern das aktuelle Besucher - und Führungsauf-
kommen es zulassen. In diesem Fall ist dann ebenfalls ein Entgelt von 25,00 € erhoben. 
 
Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS-Dokumentations-zentrum aus 
räumlichen Gründen 20 Personen. 
 
Folgende Besuchergruppen sind von dieser Regelung ausgenommen: 
 
- Schulklassen, Kindergarten-, Kindertagesstätten- und Kinderhortgruppen 
- Jugend- und Studierendengruppen im Rahmen einer Lehrveranstaltung 
- Von den Museen der Stadt Köln direkt betreute Besuchergruppen 
- Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen der Stadt Köln 
 
1.4. Premiumveranstaltungen (gebuchte Veranstaltungen außerhalb Öffnungszeit) 
 
Bei Premiumveranstaltungen handelt es sich um gebuchte Veranstaltungen außerhalb der 
Öffnungszeiten. Es sind beispielsweise Veranstaltungen im Rahmen einer Firmenpräsentati-
on oder eines Begleitprogramms zu einer Tagung, dies meist in den frühen Abendstunden 
außerhalb der Öffnungszeiten oder an den Schließtagen der Museen stattfinden. Dass das 
Museum dann ausschließlich für die Gruppe zur Verfügung steht, unterstreicht die Exklusivi-
tät und somit den Premiumcharakter der Veranstaltung. Dafür ist neben einem sehr hohen 
Organisations- und Koordinationsbedarf auch eine intensive museumspädagogische Vorbe-
reitung (Konzept/Beratung) und Betreuung (Durchführung) erforderlich. 
 
Das Entgelt beträgt pro Stunde 150,00 €, an Wochenenden (samstags und sonntags) und 
Feiertagen sowie in einer Fremdsprache wird ein Zuschlag in Höhe von 20,00 € pro Stunde 
erhoben. 
 
Der Museumsdienst Köln ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch hö-
here als die o.g. Entgelte zu vereinbaren. 
 
1.5. Werkstätten/Workshops 
 
Für Werkstätten/Workshops (Werkbetrachtung mit anschließender praktischer Arbeit, Dauer 
ab zwei Stunden, Gruppengrößen analog zu den Führungen 30 Personen in den Museen, 20 
Personen im NS-Dokumentationszentrum), werden pro Stunde folgende Entgelte erhoben: 
 
Für Schulklassen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte beträgt das Entgelt 
40,00 €, im NS-Dokumentationszentrum 30,00 €. 
 
Angebote dieser Art sollen künftig auch von Erwachsenengruppen, Gruppen von Studieren-
den sowie aus der Erwachsenenbildung gebucht werden können. Die Dauer beträgt mindes-
tens zwei Stunden, die Gruppengrößen analog zu den Führungen 30 Personen in den Muse-
en, 20 Personen im NS-Dokumentationszentrum.

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Folgende Entgelte sollen dafür pro Stunde erhoben werden: 
 
Die Entgelte entsprechen denen für Führungen. Für Erwachsenengruppen soll das Entgelt 
75,00 betragen, für Gruppen von Studierenden, Teilnehmenden aus Einrichtungen der Er-
wachsenenbildung und Auszubildende sowie Gruppen von Teilnehmenden am Bundesfrei-
willigendienst 50,00 €. 
 
Für eine 30-minütige Verlängerung soll folgendes Entgelt erhoben werden: 
 
Bei Erwachsenengruppen  37,50 €  
Bei ermäßigten Gruppen  25,00 €  
Bei Schulen, Kindergärten etc. 20,00 €  in den Museen 
Bei Schulen, Kindergärten etc. 15,00 €  im NS-Dokumentationszentrum 
 
Für Werkstätten/Workshops in einer Fremdsprache, an Wochenenden (samstags und sonn-
tags) sowie an Feiertagen soll der Zuschlag 10,00 € betragen, bei einer 30-minütigen Ver-
längerung weitere 5,00 €. 
 
Bei Werkstätten und Workshops wird eine Materialkostenpauschale für Standardmaterialien 
(Farben, Kreiden, Pinsel, Klebstoff, Papier, Ton etc.) von 20,00 € erhoben. 
 
Bei Werkstätten und Workshops, in denen Tonerzeugnisse hergestellt werden, übernimmt 
der Museumsdienst Köln auf Wunsch das Brennen der Objekte. Dafür wird eine Brennkos-
tenpauschale von 20,00 € erhoben. 
 
1.6. Praktische Museumkurse, Ateliers, Seminare 
 
Für die Teilnahme an praktischen Museumskursen, Ateliers, Seminaren etc. werden pro Per-
son und Stunde folgende Entgelte erhoben: 
 
Erwachsene an Wochentagen (dienstags bis freitags) 6,00 €, an Wochenenden (samstags 
und sonntags) und Feiertagen 7,00 €. 
 
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten an Wochentagen (dienstags bis freitags) 
3,50 €, an Wochenenden (samstags und sonntags) und Feiertagen 4,50 €. 
 
Mitglieder der Museumspädagogischen Gesellschaft e.V. an Wochentagen (dienstags bis 
freitags) 5,00 € und an Wochenenden (samstags und sonntags) und Feiertagen 6,00 €. 
 
Der Teilnehmerausweis berechtigt an den Kurs- bzw. Veranstaltungstagen zum unentgeltli-
chen Besuch des Museums oder der Sonderausstellung, in der der Kurs stattfindet. 
 
Es werden kostendeckende Materialkosten erhoben. Entstehen bei Museumskursen, Ateliers 
oder Seminaren Mehrkosten für Honorarkräfte (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten), 
Mieten von technischen Geräten o.ä., werden diese zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer umgelegt. 
 
Bisher war für Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-Inhaber die Teilnahme an den o.g. 
Veranstaltungen kostenfrei, lediglich die Materialkosten waren von diesen zu tragen.

9 
 
 
Da hierzu keine belastbaren Teilnehmerzahlen zu diesen Personengruppen vorliegen, kön-
nen die finanziellen Auswirkungen nicht beziffert werden. Es handelt sich jedoch mengen-
mäßig betrachtet um eine äußert kleine Anzahl an Personen. 
 
Diese Regelung soll künftig auch für schwerbehinderte Personen sowie für Personen, die 
sonstiger Transferleistungen beziehen, gegen entsprechenden Nachweis gelten. Diese Re-
gelung soll daher wie folgt geändert werden: 
 
Bisherige Regelung: 
 
Für Köln-Pass-Inhaber ist die Teilnahme an den praktischen Museumskursen, Ateliers oder 
Seminaren kostenfrei. Der Köln-Pass ist am ersten Kurstag als Nachweis zur Berechtigung 
der Inanspruchnahme dieser Regelung vorzuzeigen. 
 
Künftige Regelung:  
 
Für Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-Inhaber, für Bezieherinnen und Bezieher sonsti-
ger Transferleistungen sowie für Schwerbehinderte (Personen mit einem Grad der Behinde-
rung (GdB) ab 50%), gegebenenfalls mit einer Begleitperson, ist die Teilnahme an den prak-
tischen Museumskursen, Ateliers oder Seminaren kostenfrei. Der entsprechende Nachweis 
zur Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Regelung ist spätestens am ersten Kurs- oder 
Veranstaltungstag vorzuzeigen. 
 
Die Mindestteilnehmerzahl für praktische Museumskurse, Ateliers oder Seminare beträgt 10 
Personen. Bei Kinderkursen kann aus museumspädagogischen Gründen oder bei Kursen für 
Erwachsene, wenn die Kostendeckung bereits bei weniger als 10 Personen erreicht ist, ab-
gewichen werden. 
 
1.7. Kindergeburtstage 
 
Bei diesem Angebot beträgt die Durchführungsdauer einschließlich der Vor- und Nachberei-
tung für Herrichten und anschließendem Aufräumen des Raumes drei Stunden. Dieses An-
gebot wird überwiegend für Geburtstagskinder im Alter von 8 bis 12 Jahren gebucht. Besu-
cher dieses Alters haben in die Dauerausstellungen der Museen freien Eintritt. Dies gilt auch 
für bis zu zwei begleitende Erwachsene, in der Regel die Eltern des Geburtstagskindes. 
 
Für den Kindergeburtstag im Museum beträgt die Veranstaltungspauschale an Wochentagen 
(dienstags bis freitags) 120,00 €, an Wochenenden (samstags und sonntags) und Feiertagen 
150,00 €. 
 
1.8. Stornierungsfristen und Ausfallentgelt 
 
Gebuchte Veranstaltungen können bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung storniert wer-
den. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird das jeweilige Entgelt in voller Höhe fällig. 
 
1.9. Unterrichtsveranstaltungen der Museumsschule 
 
Das Entgelt beträgt 25,00 € pro Projekttag. 
 
Die Regelungen zu den Stornierungsfristen treffen auf die Veranstaltungen der Museums-
schule nicht zu.

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2. Honorare für museumspädagogische und sonstige Leistungen (§ 3) 
 
2.1. Honorare für Führungen, Öffentliche Führungen (auch bei Beginn oder Ende  
der regulären Öffnungszeiten), Werkstätten/Workshops, praktische Museumskurse, 
Ateliers, Seminare, Lehrer- und Multiplikatorenfortbildungen 
 
Für Führungen, Werkstätten/Workshops, praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare, Leh-
rer- und Multiplikatorenfortbildungen soll pro Stunde ein Honorar von 48,00 € gewährt wer-
den, bei einer 30-minütigen Verlängerung weitere 24,00 €. 
 
Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen mit Headset-Einsatz sind wegen des 
Handlings zeitlich aufwändiger und dauern rund 75 Minuten. Das Honorar soll deshalb bei 
diesen Führungen 60,00 € betragen. 
 
Bei den vorgenannten Veranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und an 
Feiertagen sowie in einer Fremdsprache soll ein Zuschlag von 13,50 € pro Stunde, bei einer 
30-minütigen Verlängerung weitere 6,75 € gewährt werden. 
 
Führungen, Werkstätten/Workshops und praktische Museumskurse bei Sonder- bzw. Groß-
veranstaltungen (z.B. Museumsfest, Museumsnacht etc.) dauern oftmals nur 30 Minuten. 
Das Honorar soll daher 24,00 € betragen. Analog dazu sollen Zuschläge an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen sowie in einer Fremdsprache jeweils 6,75 € be-
tragen. 
 
2.2. Honorare bei Premiumveranstaltungen 
 
Für von Kunden gebuchte Premiumveranstaltungen (außerhalb der Öffnungszeiten der Mu-
seen) soll wegen des besonders hohen Aufwandes und Anspruchs ein Honorar von 96,00 € 
pro Stunde gelten. 
 
Bei Veranstaltungen an Wochenenden (samstags und sonntags) und Feiertagen sowie in 
einer Fremdsprache soll der Zuschlag jeweils 27,00 € pro Stunde betragen. 
 
2.3. Honorare bei Kindergeburtstagen 
 
Bei Kindergeburtstagen ist die Durchführungsdauer wegen der Vor- und Nachbereitung für 
Herrichten und anschließendem Aufräumen des Raumes nicht eindeutig kalkulierbar. 
 
Das Honorar soll daher pauschal 120,00 € pro Veranstaltung betragen, an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und Feiertagen pauschal 150,00 €. 
 
2.4. Ausfallhonorare 
 
Bislang wurde den Honorarkräften ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % gewährt, wenn eine 
Veranstaltung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Honorarkraft lagen, ausfiel. Di e-
se Regelung bleibt bestehen und gilt für den Bereich der Buchungen von Gruppenveranstal-
tungen.

11 
 
 
Sie gilt nicht für anmeldepflichtige Angebote für Individualgäste (praktische Museumskurse, 
Ateliers, Seminare), die auf Grund zu geringer Nachfrage die Mindestteilnehmerzahl nicht 
erreichen und daher abgesagt werden. In diesen Fällen wird die Honorarkraft frühzeitig über 
das Nichtzustandekommen der Veranstaltung informiert. 
 
2.5. Sonderhonorare 
 
Der Museumsdienst Köln kann bei Projekten ein von den vorstehenden Honorarsätzen ab-
weichendes und gesondert festzulegendes Honorar gewähren, wenn es sich um eine Vollfi-
nanzierung durch Drittmittel handelt oder der Honoraranteil vollständig durch Drittmittel ab-
gedeckt werden kann. 
 
Weiterhin kann der Museumsdienst für die Ausarbeitung einzelner Themen ein Sonderhono-
rar in Höhe der oben aufgeführten Honorarsätze gewähren.  
 
2.6. Sonstige Honorare 
 
Die bisherige Formulierung „Hilfskrafttätigkeit bei Versandaktionen, Aufräumarbeiten etc.“ soll 
künftig wie folgt lauten: 
 
Der Museumsdienst Köln benötigt mitunter Unterstützung bei der Durchführung von Zusatz-
tätigkeiten wie Versandaktionen, bei Aufräumarbeiten in seinen Werkräumen sowie bei Or-
ganisation und Durchführung von Großveranstaltungen. Dies gilt auch für die organisatori-
sche Vor- und Nachbereitung einzelner Veranstaltungen (insbesondere bei den Museums-
kursen). 
 
Das bisherige Honorar soll pro Stunde von 10,00 € auf 13,50 € erhöht werden. 
 
 
3. Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote (§ 4) 
 
Fortlaufende Veränderungsprozesse in Gesellschaft, Bildung, Kultur, sozialen Bereichen 
usw. führen dazu, dass die Vermittlungsangebote des Museumsdienstes Köln diesen Verä n-
derungen angepasst oder neue Angebote entwickelt werden müssen. Dazu ist es erforder-
lich, sie vor ihrer endgültigen Einführung über einen bestimmten Zeitraum zu erproben und 
auf ihre Publikumsakzeptanz hin zu evaluieren. Aus diesen Gründen kann es erforderlich 
sein, von den bestehenden Regelungen der „Entgelt- und Honorarordnung“ abzuweichen. 
 
Der bisherige Absatz 1 
 
„Vor Aufnahme eines neuen museumspädagogischen Angebotes kann dieses vom Muse-
umsdienst Köln über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vorabevaluiert werden. Während 
dieses Zeitraums nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung der neuen Angebote bereit 
erklärt haben, an diesen kostenfrei teil.“ 
 
soll geändert werden in: 
 
„Um neu entwickelte Vermittlungsangebote auf deren Publikumsakzeptanz hin zu erproben 
und zu evaluieren, kann der Museumsdienst Köln, über einen angemessenen und begrenz-
ten Zeitraum hinweg, vor deren endgültiger Einführung von den bestehenden Regelungen 
der Entgelt- und Honorarordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung abweichen.

12 
 
 
Während dieses Zeitraums nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung der neuen Angebo-
te bereit erklärt haben, an diesen kostenfrei teil.“ 
 
Absatz 2 bleibt unverändert: 
 
„Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell vereinbart werden. Die bei der 
Entwicklung und Erprobung von neuen museumspädagogischen Angeboten eingesetzten 
freien Mitarbeiter des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen ein Honorar nach 
den Sätzen des § 3 abrechnen.“ 
 
 
4. Übersicht über die finanziellen Auswirkungen 
 
Die finanziellen Auswirkungen (= Mehraufwendungen) der vorgeschlagenen Änderungen 
betragen insgesamt 130.770 € und stellen sich in der Übersicht wie folgt dar: 
 
Aufgrund der unterschiedlich langen Dauer der Veranstaltungen wurden die Berechnungen 
für alle Veranstaltungsarten zusammengefasst und auf Basis der in Summe im Jahr 2018 
geleisteten Honorarstunden erstellt. 
 
Tabelle 4.1. (Basishonorare) 
 
 Honorar 
ALT 
Honorar 
NEU 
entspricht 
Erhöhung 
je Stunde  
Anzahl 
Stunden  
Gesamt 
gerundet 
Basishonorar 35,00 € 48,00 € 13,00 € 8.625 112.200 €  
Basishonorar Headset 44,00 € 60,00 € 16,00 € 497 8.000 € 
Zwischensumme     120.200 € 
 
 
Tabelle 4.2. (Zuschläge) 
 
 Honorar 
ALT 
Honorar 
NEU 
entspricht 
Erhöhung 
je Stunde  
Anzahl 
Stunden  
Gesamt 
gerundet 
Zuschlag Wochen-
ende und Feiertage 
10,00 € 13,50 € 3,50 € 1.917 6.800 € 
Zuschlag  
Fremdsprache 
10,00 € 13,50 € 3,50 € 582 2.100 € 
Zuschlag  
Vor-/Nachbereitung 
10,00 € 13,50 € 3,50 € 140 500 € 
Zwischensumme     9.400 €

13 
 
 
Tabelle 4.3. (Ausfallhonorar) 
 
 Honorar 
ALT 
Honorar 
NEU 
entspricht 
Erhöhung 
je Stunde  
Anzahl 
Stunden  
Gesamt 
gerundet 
Bisherige Regelung 26,25 €   120 3.150 € 
Neuregelung  36,00 € 9,75 € 120 4.320 € 
Zwischensumme     1.170 € 
 
Bisher wurde ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % gewährt, wenn der Ausfall der Veranstal-
tung nicht aus der Sphäre der Honorarkraft stammte. Diese Regelung bleibt weiterhin beste-
hen. 2018 wurde dieses Honorar in 120 Fällen gewährt. Durch die vorgeschlagene Erhöhung 
ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 1.170 €. Auf dieser Basis erfolgte die Berech-
nung in vorstehender Tabelle (s. o). 
 
 
Tabelle 4.4. (Gesamtübersicht) 
 
 Honorar 
ALT 
Honorar 
NEU 
entspricht 
Erhöhung 
je Stunde  
 Anzahl 
Stunden  
Gesamt 
gerundet 
Basishonorar 35,00 € 48,00 € 13,00 € 8.625 112.200 € 
Basishonorar Headset 44,00 € 60,00 € 16,00 € 497 8.000 € 
Zuschlag Wochen-
ende und Feiertage 
10,00 € 13,50 € 3,50 € 1.917 6.800 € 
Zuschlag  
Fremdsprache 
10,00 € 13,50 € 3,50 € 582 2.100 € 
Zuschlag  
Vor-/Nachbereitung 
10,00 € 13,50 € 3,50 € 140 500 € 
Ausfallhonorar 26,25 € 36,00 € 9,75 € 36 1.170 € 
Gesamt     130.770 € 
 
 
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die hier dargestellten, für die Entgelt- und Ho-
norarordnung maßgeblichen Aufwands- und Ertragspositionen nur einen Ausschnitt des 
Budgets des Museumsdienstes Köln abbilden. Zusätzlich fallen im Teilplan 0411 – Muse-
umsdienst noch in erheblichem Maße Verwaltungskosten (insbes. Personal-, Miet- und Ge-
schäftsaufwendungen etc.) an, welche die erwarteten Erträge bei Weitem übersteigen. Ein 
Überschuss bzw. eine Kostenüberdeckung entsteht somit nicht. 
 
Zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 130.770 € p.a. stehen entsprechende Mittel im 
Teilergebnisplan 0411 – Museumsdienst in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020ff zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Neufassung der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln 
Anlage 2: Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Fassung (Synopse)

Anlage 2 - Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Fassung (Synopse)

28984 Zeichen

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 1 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
 
§1 
Zuständigkeitsbereich und Aufgaben  
 
 §1 
Zuständigkeitsbereich und Aufgaben  
 
Der Museumsdienst Köln ist als zentrale Einrichtung für die 
museumspädagogische Betreuung der im Folgenden genannten 
Museen der Stadt Köln zuständig: 
 Der Museumsdienst Köln ist als zentrale Einrichtung für die 
museumspädagogische Betreuung folgender Museen der Stadt 
Köln und deren Sonderausstellungen zuständig: 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Museum Ludwig, 
Römisch-Germanisches Museum, Archäologische Zone, 
Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum für Angewandte Kunst 
Köln, Museum für Ostasiatische Kunst, Museum Schnütgen, 
Kölnisches Stadtmuseum und NS-Dokumentationszentrum. 
 Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Museum Ludwig, 
Römisch-Germanisches Museum, Rautenstrauch -Joest-Museum, 
Museum für Angewandte Kunst Köln, Museum für Ostasiatische 
Kunst, Museum Schnütgen, Kölnisches Stadtmuseum und NS-
Dokumentationszentrum. Hinzu kommt die punktuelle Betreuung 
von Bildungsangeboten in der Artothek, im Rheinischen Bildarchiv, 
im Historischen Rathaus sowie an weiteren Orten auf Anfrage 
Im Rahmen seines Bildungsauftrags bietet der Museumsdienst allen 
Besucherinnen und Besuchern der Museen der Stadt Köln seine 
Angebote und Leistungen gegen Entgelt an: Führungen, Vorträge, 
Werkstätten, Museumskurse, Ateliers, Seminare, Events, Fortbildung 
von Lehrkräften und Multiplikatoren. Die Durchführung der 
Veranstaltungen erfolgt durch Museumspädagoginnen und  
Museumspädagogen des Museumsdienstes Köln sowie durch 
freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  
 
 Im Rahmen seines Bildungsauftrags bietet der Museumsdienst Köln 
den Besucherinnen und Besuchern der Museen der Stadt Köln 
seine Angebote und Leistungen gegen Entgelt an: Führungen, 
Vorträge, Lesungen, Museumskurse, Werkstätten, Ateliers, 
Seminare, Premiumveranstaltungen, Fortbildung von Lehrkräften 
und Multiplikatoren. Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt 
durch Museumspädagoginnen und Museumspädagogen des 
Museumsdienstes Köln sowie durch freiberufliche Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter.

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 2 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
 
§2 
Entgelte für museumspädagogische Leistungen  
 §2 
Entgelte für museumspädagogische Leistungen  
1. Führungen   1. Führungen  
1.1 Gebuchte Gruppenführungen   1.1 Gebuchte Gruppenführungen  
Bei gebuchten Gruppenführungen werden die Besuchergruppen 
nach vorheriger Anmeldung durch die Sammlungen 
(Dauerausstellungen) und Sonderausstellungen geführt. Die Dauer 
einer Führung beträgt 60 Minuten. Die maximale Gruppenstärke ist 
in den Museen auf 30 Personen, im NS-Dokumentationszentrum 
aus räumlichen Gründen auf 25 Personen begrenzt. Es werden 
folgende Entgelte erhoben: 
 Bei gebuchten Gruppenführungen werden die Besuchergruppen 
nach vorheriger Anmeldung durch die Sammlungen 
(Dauerausstellungen) und Sonderausstellungen geführt. Die Dauer 
einer Führung beträgt 60 Minuten. Die maximale Gruppenstärke ist 
in den Museen auf 30 Personen, im NS-Dokumentationszentrum 
aus räumlichen Gründen auf 20 Personen begrenzt. Es werden 
folgende Entgelte erhoben: 
Führungen für Erwachsene 75,00 €  Führungen für Erwachsene 75,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
37,50 € 
 
Führungen für Erwachsene 
Sonderausstellungen mit Head-Set- 
Einsatz 
 
90,00 €  Führungen für Erwachsene 
Sonderausstellungen mit Head-Set- 
Einsatz 
 
90,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
45,00 € 
 
Führungen für Studierende, 
Auszubildende, Teilnehmende aus 
Einrichtungen der 
Erwachsenenbildung sowie für 
Wehr- und Zivildienstleistende 
 
50,00 €  Führungen für Studierende.  
Auszubildende, Teilnehmende aus 
Einrichtungen der 
Erwachsenenbildung sowie 
Wehrdienstleistende, Freiwillige im 
Rahmen eines Freiwilligen Sozialen 
Jahres (FSJ) und Teilnehmende  
am Bundesfreiwilligendienst (BFD 
50,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
25,00 €

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 3 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
 
Führungen für Schulen, 
Kindergärten, Kindertagesstätten 
und Kinderhorte 
 
40,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
20,00 € 
 
 Führungen für Schulen, 
Kindergärten, Kindertagesstätten 
und Kinderhorte 
 
40,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
20,00 € 
 
Führungen im NS-
Dokumentationszentrum für 
Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten und Kinderhorte  
 
30,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
15,00 € 
 
 Führungen im NS-
Dokumentationszentrum für 
Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten und Kinderhorte  
30,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
15,00 € 
 
Zuschlag für Führungen in einer 
Fremdsprache 
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
 Zuschlag für Führungen in einer 
Fremdsprache 
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
Zuschlag für Führungen an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen  
 
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
 Zuschlag für Führungen an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm an 
Wochentagen (dienstags bis 
freitags) pro Person 
 
3,00 €  Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm an 
Wochentagen (dienstags bis 
freitags) pro Person 
3,00 € 
Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen pro 
Person 
4,00 €  Veranstaltungen aus dem 
Akademieprogramm an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen pro 
Person 
4,00 €

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 4 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
1.2 Teilnahme an öffentlichen Führungen  in Sonderausstellungen  1.2 Teilnahme an öffentlichen Führungen  in Sonderausstellungen 
In allen Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln bietet der 
Museumsdienst Köln den Besucherinnen und Besuchern 
öffentliche Führungen an, für die keine Anmeldung erforderlich ist. 
Die maximale Gruppenstärke beträgt 25  Personen, im NS-
Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen: 
 In allen Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln bietet der 
Museumsdienst Köln den Besucherinnen und Besuchern öffentliche 
Führungen an, für die keine Anmeldung erforderlich ist. Die 
maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen, im NS-
Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen: 
In Sonderausstellungen wird ein Führungsentgelt von 2,00 € pro 
Person erhoben. Davon ausgenommen sind Kinder und 
Jugendliche unter 18 Jahren sowie Köln-Pass- Inhaberinnen und 
Köln-Pass-Inhaber. Es wird folgendes Entgelt erhoben: 
 In Sonderausstellungen wird ein Führungsentgelt von 2,00 € pro 
Person erhoben. Davon ausgenommen sind Kinder und 
Jugendliche unter 18 Jahren. Bei entsprechendem Nachweis Köln-
Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-Inhaber, Schwerbehinderte 
(Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50%) und 
deren Begleitperson sowie Bezieherinnen und Bezieher sonstiger 
Transferleistungen. Es wird folgendes Entgelt erhoben: 
Bei einer 60-min. Führung pro Person 2,00 €  Bei einer 60-min. Führung pro 
Person 
2,00 € 
Bei einer 90-min. Führung pro Person 3,00 €  Bei einer 90-min. Führung pro Person 3,00 €

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 5 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
1.3 Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonder -
ausstellungen mit eigener Führungskraft (Fremdführungsentgelt ) 
 1.3 Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonder -
ausstellungen mit eigener Führungskraft (Fremdführungsentgelt ) 
Alle Besuchergruppen , die ihre eigene Führungskraft mitbringen, 
müssen ihren Besuch beim Museumsdienst Köln vorab anmelden. 
Es wird ein Entgelt von 25,00 € pro angemeldeter Führungsgruppe 
und Stunde (=60 Minuten) fällig. 
 Alle Besuchergruppen , die ihre eigene Führungskraft mitbringen, 
müssen ihren Besuch beim Museumsdienst Köln vorab anmelden. 
Es wird ein Entgelt von 25,00 € pro angemeldeter Führungsgruppe  
fällig. 
Erfolgte keine vorherige Anmeldung, kann diese vor Ort zum 
Zeitpunkt des Museums- bzw. Ausstellungsbesuchs nachgeholt 
werden, sofern das aktuelle Besucher- und Führungsaufkommen 
es zulassen. In diesem Fall ist dann ebenfalls ein Entgelt von 
25,00 € pro angemeldeter Führungsgruppe und Stunde (=60 
Minuten) fällig. 
 Erfolgte keine vorherige Anmeldung, kann diese vor Ort zum 
Zeitpunkt des Museums- bzw. Ausstellungsbesuchs nachgeholt 
werden, sofern das aktuelle Besucher- und Führungsaufkommen es 
zulassen. In diesem Fall ist dann ebenfalls ein Entgelt von 25,00 € 
pro angemeldeter Führungsgruppe fällig. 
Folgende Besuchergrup pen sind von dieser Regelung 
ausgenommen: 
- Schulklassen, Kindergarten-, Kindertagesstätten- und 
Kinderhortgruppen  
- Jugend- und Studierendengruppen im Rahmen einer 
Lehrveranstaltung  
- von den Museen der Stadt Köln direkt betreute 
Besuchergruppen  
- Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen der 
Stadt Köln 
 Folgende Besuchergruppen sind von dieser Regelung 
ausgenommen: 
- Schulklassen, Kindergarten-, Kindertagesstätten- und 
Kinderhortgruppen  
- Jugend- und Studierendengruppen im Rahmen einer 
Lehrveranstaltung  
- von den Museen der Stadt Köln direkt betreute 
Besuchergruppen  
- Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen der 
Stadt Köln 
Bei einer 60-min. Führung pro Person 2,00 €  Bei einer 60-min. Führung pro Person 2,00 € 
Bei einer 90-min. Führung pro Person 3,00 €  Bei einer 90-min. Führung pro Person 3,00 €

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 6 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
 
2. Premiumveranstaltungen  2. Premiumveranstaltungen 
Für Premiumveranstaltungen werden pro Einheit (= 60 Min.) 
folgende Entgelte erhoben: 
 Für Premiumveranstaltungen werden pro Einheit (= 60 Min.) 
folgende Entgelte erhoben: 
Premiumveranstaltungen  150,00 €  Premiumveranstaltungen  150,00 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen in 
einer Fremdsprache 
20,00 €  Zuschlag für Premiumveranstaltungen in 
einer Fremdsprache 
20,00 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen an 
Wochenenden und an Feiertagen 
20,00 €  Zuschlag für Premiumveranstaltungen an 
Wochenenden und an Feiertagen 
20,00 € 
Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der 
Veranstaltung ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu 
vereinbaren . 
 Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der 
Veranstaltung ggfs. auch höhere als die o.g. Entgelte zu 
vereinbaren .

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 7 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
 
3. Werkstätten, Workshops  3. Werkstätten, Workshops 
Für Werkstätten/Workshops (Werkbetrachtung und anschließendes 
praktisches Arbeiten) werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende 
Entgelte erhoben: 
 Für Werkstätten/Workshops (Werkbetrachtung und anschließendes 
praktisches Arbeiten) werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende 
Entgelte erhoben: 
   für Erwachsenengruppen  75,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
37,50 € 
   für Studierende, Auszubildende, 
Teilnehmende aus Einrichtungen 
der Erwachsenenbildung, 
Wehrdienstleistende, Freiwillige im 
Rahmen eines Freiwilligen Sozialen 
Jahres (FSJ) und Teilnehmende am 
Bundesfreiwilligendienst (BFD) 
 
50,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
25,0 € 
Werkstätten für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten, Kinderhorte u.  ä 
40,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
20,00 € 
 Werkstätten für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten, Kinderhorte u. ä 
40,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
20,00 € 
   Werkstätten für Schulen, Kindergärten, 
Kindertagesstätten, Kinderhorte u.  ä. im 
NS-Dokumentationszentrum 
30,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
15,00 € 
Zuschlag für Werkstätten in einer  
Fremdsprache 
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
 Zuschlag für Werkstätten in einer 
Fremdsprache 
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
Bei Werkstätten wird eine Materialkostenpauschale für Standardmaterial 
(Farben, Kreiden, Pinsel, Klebstoff, Ton etc.) von 20,00 € erhoben. 
 
 Bei Werkstätten wird eine Materialkostenpauschale für Standardmaterial 
(Farben, Kreiden, Pinsel, Klebstoff, Ton etc.) von 20,00 € erhoben.

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 8 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
 
Bei Werkstätten, in denen Tonerzeugnisse hergestellt werden, 
übernimmt der Museumsdienst Köln auf Wunsch das Brennen. Hierfür 
wird eine einmalige Brennkostenpauschale von 20,00 € erhoben. 
 
 Bei Werkstätten, in denen Tonerzeugnisse hergestellt werden, 
übernimmt der Museumsdienst Köln auf Wunsch das Brennen. Hierfür 
wird eine einmalige Brennkostenpauschale von 20,00 € erhoben. 
 
 
1. 4. Praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare   4. Praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare  
Für die Teilnahme an praktischen Museumskursen, Ateliers, 
Seminaren etc. wird pro Person und Einheit (=60 Min.) folgende 
Entgelte erhoben:: 
 Für die Teilnahme an praktischen Museumskursen, Ateliers, 
Seminaren etc. wird pro Person und Einheit (=60 Min.) folgende 
Entgelte erhoben:: 
Erwachsene pro Person an 
Wochentagen (dienstags bis freitags) 
6,00 €  Erwachsene pro Person an 
Wochentagen (dienstags bis 
freitags) 
6,00 € 
Erwachsene pro Person an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
7,00 €  Erwachsene pro Person an Wochen-
enden (samstags und sonntags) und an 
Feiertagen  
7,00 € 
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und 
Studenten pro Person an Wochentagen 
(dienstags bis freitags) 
3,50 €  Kinder, Jugendliche, Auszubildende, 
Studierende, Teilnehmende aus 
Einrichtungen der Erwachsenenbildung, 
Wehrdienstleistende, Freiwillige im 
Rahmen eines Freiwilligen Sozialen 
Jahres (FSJ) und Teilnehmende  am 
Bundesfreiwilligendienst (dienstags bis 
freitags) 
3,50 € 
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und 
Studenten pro Person an Wochenenden) 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
4,50 €  Kinder, Jugendliche, Auszubildende, 
Studierende, Teilnehmende aus 
Einrichtungen der Erwachsenenbildung, 
Wehrdienstleistende, Freiwillige im 
Rahmen eines Freiwilligen Sozialen 
4,50 €

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 9 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
Jahres (FSJ) und Teilnehmende am 
Bundesfreiwilligendienst (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
Mitglieder der Museumspädagogischen 
Gesellschaft pro Person an Wochentagen 
(dienstags bis freitags) 
5,00 €  Mitglieder der Museumspädagogischen 
Gesellschaft pro Person an Wochentagen 
(dienstags bis freitags) 
5,00 € 
Mitglieder der Museumspädagogischen 
Gesellschaft pro Person an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen 
 
6,00 €  Mitglieder der Museumspädagogischen 
Gesellschaft pro Person an 
Wochenenden (samstags und sonntags) 
und an Feiertagen  
 
6,00 € 
Der Teilnehmerausweis berechtigt an den Kurs- bzw. 
Veranstaltungstagen zum unentgeltlichen Besuch des Museums 
oder der Sonderausstellung, in der der Kurs stattfindet. 
 
Es werden kostendeckende Materialkosten erhoben.  
 
Entstehen bei praktischen Museumskursen, Ateliers oder 
Seminaren Mehrkosten für die Honorarkräfte (z.B. Anreise- oder 
Übernachtungskosten), Mieten von technischen Geräten o.ä., so 
werden diese zu gleichen Teilen auf Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer umgelegt. 
 Der Teilnehmerausweis berechtigt an den Kurs- bzw. 
Veranstaltungstagen zum unentgeltlichen Besuch des Museums 
oder der Sonderausstellung, in der der Kurs stattfindet. 
 
Es werden kostendeckende Materialkosten erhoben.  
 
Entstehen bei praktischen Museumskursen, Ateliers oder 
Seminaren Mehrkosten für die Honorarkräfte (z.B. Anreise- oder 
Übernachtungskosten), Mieten von technischen Geräten o.ä., so 
werden diese zu gleichen Teilen auf Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer umgelegt. 
Für Köln-Pass-Inhaber ist die Teilnahme an den praktischen 
Museumskursen, Ateliers oder Seminaren kostenfrei. Der Köln-
Pass ist spätestens am ersten Kurstag als Nachweis zur 
Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Regelung 
 Für Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-Inhaber, für 
Bezieherinnen und Bezieher sonstiger Transferleistungen sowie 
für Schwerbehinderte (Personen mit einem Grad der 
Behinderung (GdB) ab 50%), ggfs. mit einer erforderlichen 
Begleitperson, ist die Teilnahme an den praktischen 
Museumskursen, Ateliers oder Seminaren kostenfrei. Der

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 10 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
vorzuzeigen. entsprechende Nachweis zur Berechtigung der 
Inanspruchnahme dieser Regelung ist spätestens am ersten 
Kurs- bzw. Veranstaltungstag vorzuzeigen. 
Die Mindestteilnehmerzahl für praktische Museumskurse, Ateliers 
oder Seminare beträgt 10 Personen. Bei Kinderkursen kann aus 
museumspädagogischen Gründen oder bei Kursen für 
Erwachsene, wenn die Kostendeckung bereits bei weniger als 10 
Personen erreicht ist, davon abgewichen werden. 
 Die Mindestteilnehmerzahl für praktische Museumskurse, Ateliers 
oder Seminare beträgt 10 Personen. Bei Kinderkursen kann aus 
museumspädagogischen Gründen oder bei Kursen für 
Erwachsene, wenn die Kostendeckung bereits bei weniger als 10 
Personen erreicht ist, davon abgewichen werden. 
 
2. 5. Kindergeburtstage   5. Kindergeburtstage  
Für Kindergeburtstage werden folgende Entgelte erhoben:   Für Kindergeburtstage werden folgende Entgelte erhoben: 
Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 
Stunden, an Wochentagen (dienstags 
bis freitags) 
Pauschale 120,00 €  Kindergeburtstag im Museum, 
Dauer 2,5 Stunden, an 
Wochentagen (dienstags bis 
freitags) 
Pauschale 120,00 € 
Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 
Stunden, an Wochenenden (samstags 
und sonntags) und an Feiertagen 
Pauschale 150,00 €  Kindergeburtstag im Museum, 
Dauer 2,5 Stunden, an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
Pauschale 150,00 € 
Die Veranstaltungspauschalen  beinhalten den Eintritt für bis zu zwei 
erwachsene Begleitpersonen. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 
15 Personen. 
 
 Die Veranstaltungspauschalen beinhalten den Eintritt für bis zu 
zwei erwachsene Begleitpersonen, die Planung sowie Vor- und 
Nachbereitungsarbeiten. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 11 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
Personen. 
6. Stornierungs - und Ausfallentgelt   6. Stornierungs - und Ausfallentgelt  
Gebuchte Veranstaltungen können bis fünf Tage vor Beginn der 
Veranstaltung storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung 
wird das jeweilige Entgelt in voller Höhe fällig. 
 
 Gebuchte Veranstaltungen können bis fünf Tage vor Beginn der 
Veranstaltung kostenfrei beim Museumsdienst Köln storniert 
werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird das jeweilige 
Entgelt in voller Höhe fällig. 
 
7. Unterrichtsveranstaltungen der Museumsschule   7. Unterrichtsveranstaltungen der Museumsschule  
Für Projekttage der Museumsschule wird pro Schulklasse und 
Projekttag ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Die Regelungen zu den 
Stornierungsfristen treffen auf die Veranstaltungen der 
Museumsschule nicht zu. 
 
 Für Projekttage der Museumsschule wird pro Schulklasse und 
Projekttag ein Entgelt von 25,00 € erhoben. Die Regelungen zu 
den Stornierungsfristen und Ausfallentgelt des Museumsdienstes 
Köln treffen auf die Unterrichtsveranstaltungen der 
Museumsschule nicht zu. 
 
8. Kostenfreie Angebote, Gewinnspiele, Preisausschreiben u.ä.   8. Kostenfreie Angebote, Gewinnspiele, Preisausschreiben u.  ä. 
Der Museumsdienst Köln kann kostenfreie museumspädagogische 
Veranstaltungen für eine breite Öffentlichkeit (z.B. öffentliche Führungen 
durch die Dauerausstellungen der Museen der Stadt Köln) anbieten. 
 Der Museumsdienst Köln kann kostenfreie museumspädagogische 
Veranstaltungen für eine breite Öffentlichkeit (z.B. öffentliche 
Führungen durch die Dauerausstellungen der Museen der Stadt 
Köln) anbieten. 
Der Museumsdienst Köln kann für die Teilnahme an Gewinnspielen, 
Preisausschreiben, Ratespielen und ähnlichen Aktionen, die im Rahmen 
von museumspädagogischen Veranstaltungen durchgeführt werden, eine 
geringe Schutzgebühr erheben. Diese soll regelmäßig 0,50 € pro 
 Der Museumsdienst Köln kann für die Teilnahme an 
Gewinnspielen, Preisausschreiben, Ratespielen und ähnlichen 
Aktionen, die im Rahmen von museumspädagogischen 
Veranstaltungen durchgeführt werden, eine geringe Schutzgebühr 
erheben. Diese soll regelmäßig 0,50 € pro Teilnehmer nicht

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 12 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
Teilnehmer nicht übersteigen. übersteigen 
§ 3 
Honorare für museumspädagogische und sonstige Leistungen  
 § 3 
Honorare für museumspädagogische und sonstige Leistungen  
1. Führungen, Werkstätten, Workshops, praktische Museumskurse, 
Ateliers und Seminare  
 1. Gebuchte Führungen, Öffentliche Führungen (auch bei Beginn 
vor oder nach Ende der regulären Öffnungszeiten ), Werkstätten, 
Workshops, praktische Museumskurse, Ateliers, Seminaren, 
Lehrer - und Multiplikatorenfortbildungen 
Für museumspädagogische Leistungen werden pro Einheit (= 60 Min.) 
folgende Honorare gewährt: 
 Für museumspädagogische Leistungen werden pro Einheit (= 60 
Min.) folgende Honorare gewährt: 
Führungen, Werkstätten, Workshops, 
praktische Museumskurse, Ateliers und 
Seminare 
35,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
17,50 € 
 Führungen, Werkstätten, 
Workshops, praktische 
Museumskurse, Ateliers und 
Seminare 
48,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
24,00 € 
Führungen für Erwachsene in Sonder-
ausstellungen mit Head-Set-Einsatz 
44,00 €  Führungen für Erwachsene in 
Sonder-ausstellungen mit Head-
Set-Einsatz 
60,00 € 
Führungen, Werkstätten, praktische 
Museumskurse bei Sonder- und Groß-
veranstaltungen wie Museumsfest, 
Lange Nacht der Museen u. ä. bei einer 
Dauer von 30 Min. 
17,50 €  Führungen, Werkstätten, 
praktische Museumskurse bei 
Sonder- und Groß-
veranstaltungen wie Museumsfest, 
Lange Nacht der Museen u. ä. bei 
einer Dauer von 30 Min. 
30,00 € 
Zuschlag für Veranstaltungen in einer 
Fremdsprache 
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
 Zuschlag für Veranstaltungen in 
einer Fremdsprache 
13,50 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
6,75 €

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 13 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
  
Zuschlag für Veranstaltungen an 
Wochenenden (samstags und sonntags) 
und an Feiertagen  
10,00 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
 
 Zuschlag für Veranstaltungen an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
13,50 € 
Je weitere 0,5 Stunde 
6,75 € 
 
 
2. Premiumveranstaltungen   2. Premiumveranstaltungen  
Für Premiumveranstaltungen wird pro Einheit (=60 Min.) folgendes 
Honorar gewährt: 
 Für Premiumveranstaltungen wird pro Einheit (= 60 Min.) 
folgendes Honorar gewährt: 
Premiumveranstaltungen 70,00 €  Premiumveranstaltungen 96,00 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen in 
einer Fremdsprache 
20,00 €  Zuschlag für 
Premiumveranstaltungen in einer 
Fremdsprache 
27,00 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen 
an Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
20,00 €  Zuschlag für 
Premiumveranstaltungen an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
27,00 € 
 
3. Kindergeburtstage   3. Kindergeburtstage  
Für Premiumveranstaltungen wird pro Einheit (= 60 Min.)  
folgendes Honorar gewährt: 
 Für Premiumveranstaltungen wird pro Einheit (= 60 Min.) 
folgendes Honorar gewährt: 
Kindergeburtstag im Museum an 
Wochentagen (dienstags bis freitags). 
Durchführungszeit 2,5 Stunden plus 1 
Pauschale 105,00 €  Kindergeburtstag im Museum 
an Wochentagen (dienstags bis 
freitags). Durchführung szeit 2,5 
Pauschale 120,00 €

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 14 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
Stunde Vor-/Nachbereitung Stunden plus 1 Stunde Vor-
/Nachbereitung 
Kindergeburtstag im Museum an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags). Durchführungszeit 2,5 
Stunden plus 1 Stunde Vor-
/Nachbereitung 
135,00 €  Kindergeburtstag im Museum an 
Wochenenden (samstags und 
sonntags). Durchführungszeit 2,5 
Stunden plus 1 Stunde Vor-
/Nachbereitung 
150,00 € 
 
4. Ausfallhonorare   4. Ausfallhonorare  
Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die nicht aus der Sphäre 
der Honorarkraft stammen, erhält die Honorarkraft ein 
Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars, es sei 
denn, der Museumsdienst und die Honorarkraft einigen sich auf eine 
Ersatzveranstaltung 
 Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die von der Honorarkraft 
nicht zu verantworten sind, erhält die Honorarkraft ein 
Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars, es sei 
denn, der Museumsdienst und die Honorarkraft einigen sich auf 
eine Ersatzveranstaltung. 
Diese Regelung gilt nicht für anmeldepflichtige Angebote (praktische 
Museumskurse, Ateliers, Seminare), die auf Grund zu geringer 
Nachfrage die Mindesteilnehmerzahl nicht erreichen und damit nicht 
zustande kommen. 
 Diese Regelung gilt nicht für die anmeldepflichtigen Angebote für 
Individualgäste (praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare), 
die wegen zu geringer Nachfrage die Mindestteilnehmerzahl nicht 
erreichen und deshalb nicht zustande kommen und abgesagt 
werden müssen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf ein 
Ausfallhonorar, da die Honorarkraft frühzeitig vom Museumsdienst 
Köln informiert wird.

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 15 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
 
5. Sonderhonorare   5. Sonderhonorare  
Der Museumsdienst Köln kann bei drittmittelfinanzierten Projekten ein 
von den vorstehenden Honorarsätzen abweichendes und gesondert 
festzusetzendes Honorar gewähren. 
 
 Der Museumsdienst Köln benötigt mitunter Unterstützung bei der 
Durchführung von Zusatztätigkeiten wie Versandaktionen, bei 
Aufräumarbeiten in seinen Werkräumen sowie bei Organisation und 
Durchführung von Großveranstaltungen. Dies gilt auch für die 
organisatorische Vor- und Nachbereitung einzelner Veranstaltungen 
(insbesondere bei den Museumskursen).  
 
Dafür wird pro Einheit (= 60 Min.) folgendes Honorar gewährt: 
 
 
5. Sonstige Honorare  5. Sonstige Honorare 
Hilfstätigkeit bei Versandaktionen, 
Aufräumarbeiten u.ä. 
10,00 €  Honorar für die Durchführung 
von Zusatz- und Hilfstätigkeiten 
13,50 € 
 
§ 4 
Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote   
 § 4 
Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote  
Vor Aufnahme eines neuen museumspädagogischen Angebotes 
kann dieses vom Museumsdienst Köln über einen Zeitraum von bis 
zu 18 Monaten vorabevaluiert werden. Während dieses Zeitraums 
nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung der neuen Angebote 
bereit erklärt haben, an diesen kostenfrei teil. 
 Um neu entwickelte Veranstaltungsformate auf deren 
Publikumsakzeptanz hin zu erproben und zu evaluieren, kann der 
Museumsdienst Köln, vor deren endgültiger Einführung, über 
einen angemessenen und begrenzten Zeitraum hinweg, von den 
bestehenden Regelungen dieser Entgelt- und Honorarordnung in 
ihrer jeweils gültigen Fassung abweichen. Während dieses 
Zeitraums nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung der neuen 
Angebote bereit erklärt haben, daran kostenfrei teil.

4522 Honorar- und Entgeltordnung. Gegenüberstellung bisherige und neue Fassung (Synopse) Anlage 2, Seite 16 von 16 
 
Bisherige Fassung Neue Fassung  
 
Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell vereinbart 
werden. Die bei der Entwicklung und Erprobung von neuen 
museumspädagogischen Angeboten eingesetzten freien Mitarbeiter 
des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen ein Honorar 
nach den Sätzen des § 3 abrechnen.  
 Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell 
vereinbart werden. Die bei der Entwicklung und Erprobung von 
neuen museumspädagogischen Angeboten eingesetzten freien 
Mitarbeiter des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen 
ein Honorar nach den Sätzen des § 3 abrechnen. 
 
§ 5 
Inkrafttreten  
 § 5 
Inkrafttreten  
Die „Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln“ 
tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 
der Stadt Köln in Kraft. 
 Die „Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln“ tritt 
rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig treten die 
„Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln“ vom 
14. Juli 2011 sowie die Änderungsfassung vom 18. Mai 2017 außer 
Kraft.

Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 4454_2019

3500 Zeichen

Anlage 4 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 10. März 2020 
Vorlage 4454/2019 – Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln 
hier: Überarbeitung des § 3 Abs. 4 des Entwurfs der Entgelt- und Honorarordnung für den 
Museumsdienst Köln (Anlage 1 der Ratsvorlage) 
 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum, je-
doch mit den folgenden Aufträgen an die Verwaltung in die nachfolgenden Gremien spätes-
tens zur Sitzung des Finanzausschusses am 23. März 2020 verwiesen. 
 
a) Konkret sollen die Bedingungen zur Zahlung von Ausfallhonoraren gem. § 3 Ziffer 4 
dahingehend verbessert werden, dass diese Honorare bei Stornierung ohne Ver-
schulden der Honorarkraft gezahlt werden und  
 
b) eine Prognose zu zukünftigen Honorarerhöhungen abgegeben werden.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
a) Änderung des Entwurfs zur Neufassung der Entgeltordnung des Museums-
dienstes Köln, Anlage 2 zur Ratsvorlage 4454/2019 
Die Ausfallhonorare werden unter § 3 Ziffer 4 geregelt. Die bisherige Bestimmung  
 
„Ein Ausfallhonorar wird gewährt, wenn die Veranstaltung aus Gründen ausfällt, die von der 
Honorarkraft nicht zu verantworten sind und es nicht mehr möglich war, die Honorarkraft 
vorab über den Ausfall zu informieren, sie bereits sich einsatzbereit vor Ort befindet. In die-
sem Fall beträgt das Ausfallhonorar 100% des zuvor vereinbarten Honorars. Im Falle der 
vorherigen Information wird kein Ausfallhonorar gewährt. 
 
Diese Regelung gilt nicht für die anmeldepflichtigen Angebote (praktische Museumskurse, 
Ateliers, Seminare), die wegen zu geringer Nachfrage die Mindestteilnehmerzahl nicht errei-
chen und deshalb nicht zustande kommen und abgesagt werden müssen. In diesen Fällen 
besteht kein Anspruch auf ein Ausfallhonorar, da die Honorarkraft frühzeitig vom Museums-
dienst Köln darüber informiert wird.“ 
 
wird wie folgt geändert: 
 
„Für eine nach Ablauf der Stornierungsfrist gem. § 2 Ziffer 6 ohne Verschulden der 
Honorarkraft entfallende Veranstaltung zahlt der Museumsdienst ein Ausfallhonorar in 
Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars, es sei denn, Museumsdienst und Honorar-
kraft einigen sich auf eine Ersatzveranstaltung.“ 
 
Mit dieser Formulierung werden alle Veranstaltungen des Museumsdienstes erfasst und 
gleichbehandelt. Die Stornierungsfrist gem. § 2 Ziffer 6 beläuft sich auf fünf Tage vor Beginn 
der Veranstaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt können von Besucher/innen gebuchte Veranstal-
tungen kostenfrei storniert werden. Mit der neu gefassten Regelung erhalten Honorarkräfte 
im Falle einer Stornierung der Veranstaltung nach Ablauf der Stornierungsfrist das Ausfall-
honorar in Höhe von 75 %.  
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert 
 
Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2020 die unter Anlage 1 beigefügte Neufas-
sung der Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln mit der unter An-
lage 4 formulierten Änderung des § 3 Ziffer 4.

Anlage 4 
 
 
b)  Prognose zu weiteren Honorarerhöhungen 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Honorare künftig orientiert an den Tarifeinigungen im Rah-
men des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst anzugleichen. Hierfür müssen jedoch 
entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine gleitende Honorargestal-
tung ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen werden zur Haushaltsplanaufstellung ab 
2022 eingebracht und dem Rat sodann eine entsprechende Regelung beginnend mit dem-
selben Jahr zur Beschlussfassung unterbreitet.

Anlage 1 - Neufassung der Entgelt- und Honorarordnung Museumsdienst

15449 Zeichen

Anlage 1, Seite 1 von 9 
 
Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am     auf Grund der §§ 
41, Abs. 1, Buchst. f und 76, Abs. 2, Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der bei Erlass dieses 
Ratsbeschlusses geltenden Fassung den Erlass der „Entgelt- und Honorarordnung des Mu-
seumsdienstes Köln“ wie folgt beschlossen: 
§ 1 
Zuständigkeitsbereich und Aufgaben 
Der Museumsdienst Köln ist als zentrale Einrichtung für die museumspädagogische Betreu-
ung der im Folgenden genannten Museen der Stadt Köln zuständig: 
Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Museum Ludwig, Römisch-Germanisches 
Museum, Rautenstrauch-Joest-Museum, Museum für Angewandte Kunst, Museum für Ost-
asiatische Kunst, Museum Schnütgen, Kölnisches Stadtmuseum und NS-
Dokumentationszentrum. Hinzu kommt die punktuelle Betreuung von Bildungsangeboten in 
der Artothek, im Rheinischen Bildarchiv sowie im Historischen Rathaus. 
Im Rahmen seines Bildungsauftrags bietet der Museumsdienst den Besucherinnen und Be-
suchern der Museen der Stadt Köln seine Angebote und Leistungen gegen ein Entgelt an: 
Führungen, Vorträge, Lesungen, Werkstätten, Museumskurse, Ateliers, Seminare, Premium-
veranstaltungen, Fortbildung von Lehrkräften und Multiplikatoren. Die Durchführung der Ver-
anstaltungen erfolgt durch Museumspädagoginnen und Museumspädagogen des Museums-
dienstes Köln sowie durch freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
 
§ 2 
Entgelte für museumspädagogische Leistungen 
1.  Führungen 
1.1 Gebuchte Gruppenführungen 
 
Bei gebuchten Gruppenführungen werden die Besuchergruppen nach vorheriger Anmeldung 
durch die Sammlungen (Dauerausstellungen) und Sonderausstellungen geführt. Die Dauer 
einer Führung beträgt 60 Minuten. Die maximale Gruppenstärke ist in den Museen auf 30 
Personen, im NS-Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen auf 20 Personen be-
grenzt. Folgende Entgelte werden erhoben:

Anlage 1, Seite 2 von 9 
 
Führungen für Erwachsene 75,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
37,50 € 
Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen mit Head-Set-
Einsatz 
90,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
45,00 € 
Führungen für Studierende, Auszubildende, Teilnehmende aus 
Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Wehrdienstleistende, 
Freiwillige im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) 
und Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) 
50,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
25,00 € 
Führungen für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und 
Kinderhorte 
40,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
20,00 € 
Führungen im NS-Dokumentationszentrum für Schulen, Kinder-
gärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte 
30,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
15,00 € 
Zuschlag für Führungen in einer Fremdsprache 10,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
Zuschlag für Führungen an Wochenenden (samstags und sonn-
tags) und an Feiertagen 
10,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochentagen 
(dienstags bis freitags) pro Person 
3,00 € 
Veranstaltungen aus dem Akademieprogramm an Wochenenden 
(samstags und sonntags) und an Feiertagen pro Person 
4,00 € 
 
1.2 Teilnahme an öffentlichen Führungen in Sonderausstellungen 
 
In allen Sonderausstellungen der Museen der Stadt Köln bietet der Museumsdienst Köln den 
Besucherinnen und Besuchern öffentliche Führungen an. Die maximale Gruppenstärke be-
trägt 25 Personen, im NS- Dokumentationszentrum aus räumlichen Gründen 20 Personen. 
Folgende Entgelte werden erhoben: 
Bei einer 60-minütigen Führung pro Person 2,00 € 
Bei einer 90-minütigen Führung pro Person 3,00 €

Anlage 1, Seite 3 von 9 
 
Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bei entsprechendem 
Nachweis sind weiterhin Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-Inhaber, Schwerbehinderte 
(Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50%) und deren Begleitperson sowie 
Bezieherinnen und Bezieher sonstiger Transferleistungen ausgenommen. 
 
1.3 Anmeldepflicht und Entgelt für Gruppen in Sonderausstellungen mit eigener  
Führungskraft (Fremdführungsentgelt) 
Alle Besuchergruppen, die ihre eigene Führungskraft mitbringen, müssen ihren Besuch beim 
Museumsdienst Köln vorab anmelden. Es wird ein Entgelt von 25,00 € pro angemeldeter 
Führungsgruppe erhoben. 
Erfolgte keine vorherige Anmeldung, kann diese vor Ort zum Zeitpunkt des Museums- bzw. 
Ausstellungsbesuchs nachgeholt werden, sofern das aktuelle Besucher- und Führungsauf-
kommen es zulassen. In diesem Fall wird dann ebenfalls ein Entgelt von 25,00 € pro ange-
meldeter Führungsgruppe erhoben. 
Folgende Besuchergruppen sind von dieser Regelung ausgenommen:  
- Schulklassen, Kindergarten-, Kindertagesstätten- und Kinderhortgruppen 
- Jugend- und Studierendengruppen im Rahmen einer Lehrveranstaltung 
- von den Museen der Stadt Köln selbst betreute Besuchergruppen 
- Gruppen der ehrenamtlichen Arbeitskreise der Museen der Stadt Köln 
 
2.  Premiumveranstaltungen 
Für Premiumveranstaltungen werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende Entgelte erhoben: 
Premiumveranstaltungen 150,00 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen in einer Fremdsprache 20,00 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen an Wochenenden  20,00 € 
Der Museumsdienst ist berechtigt, je nach Charakter der Veranstaltung ggfs. auch höhere 
als die o.g. Entgelte zu vereinbaren.

Anlage 1, Seite 4 von 9 
 
3.  Werkstätten, Workshops 
Für Werkstätten/Workshops (Werkbetrachtung und anschließendes praktisches Arbeiten) 
werden pro Stunde folgende Entgelte erhoben: 
Für Erwachsenengruppen 75,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
37,50 € 
Für Studierende, Auszubildende, Teilnehmende aus Einrichtun-
gen der Erwachsenenbildung, Wehrdienstleistende, Freiwillige im 
Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und Teilneh-
mende am Bundesfreiwilligendienst (BFD) 
50,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
25,00 € 
Werkstätten für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kin-
derhorte u. ä. 
40,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
20,00 € 
Werkstätten für Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kin-
derhorte u. ä. im NS- Dokumentationszentrum 
30,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
15,00 € 
Zuschlag für Werkstätten in einer Fremdsprache 10,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
Zuschlag für Werkstätten an Wochenenden (samstags und sonn-
tags) und an Feiertagen 
10,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
5,00 € 
Bei Werkstätten wird eine Materialkostenpauschale für Standardmaterial (Farben, Kreiden, 
Pinsel, Klebstoff, Papier, Ton etc.) von 20,00 € erhoben. 
Bei Werkstätten, in denen Tonererzeugnisse hergestellt werden, übernimmt der Museums-
dienst Köln auf Wunsch das Brennen. Hierfür wird eine einmalige Brennkostenpauschale von 
20,00 € erhoben. 
4.  Praktische Museumskurse, Ateliers, Seminare 
Für die Teilnahme an praktischen Museumskursen, Ateliers, Seminaren etc. werden pro 
Person und Stunde folgende Entgelte erhoben: 
Erwachsene pro Person an Wochentagen (dienstags bis freitags) 6,00 € 
Erwachsene pro Person an Wochenenden (samstags und sonn-
tags) und an Feiertagen 
7,00 € 
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende pro Person 
an Wochentagen (dienstags bis freitags) 
3,50 €

Anlage 1, Seite 5 von 9 
 
Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende pro Person 
an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 
4,50 € 
Mitglieder der Museumspädagogischen Gesellschaft pro Person 
an Wochentagen (dienstags bis freitags) 
5,00 € 
Mitglieder der Museumspädagogischen Gesellschaft pro Person 
an Wochenenden (samstags und sonntags) und an Feiertagen 
6,00 € 
 
Der Teilnehmerausweis berechtigt an den Kurs- bzw. Veranstaltungstagen zum unentgeltli-
chen Besuch des Museums, in welchem der Kurs bzw. die Veranstaltung stattfindet oder der 
Sonderausstellung, anlässlich derer der Kurs bzw. die Veranstaltung durchgeführt wird. 
Es werden kostendeckende Materialkosten erhoben. 
Entstehen bei praktischen Museumskursen, Ateliers oder Seminaren Mehrkosten für Hono-
rarkräfte (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten), Mieten von technischen Geräten o.ä., 
werden diese zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umgelegt. 
Für Köln-Pass-Inhaberinnen und Köln-Pass-Inhaber, für Bezieherinnen und Bezieher sonsti-
ger Transferleistungen sowie für Schwerbehinderte (Personen mit einem Grad der Behinde-
rung (GdB) ab 50%), gegebenenfalls mit einer Begleitperson, ist die Teilnahme an den prak-
tischen Museumskursen, Ateliers oder Seminaren kostenfrei. Der entsprechende Nachweis 
zur Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Regelung ist spätestens am ersten Kurs- 
bzw. Veranstaltungstag vorzuzeigen.  
Die Mindestteilnehmerzahl bei praktische Museumskursen, Ateliers oder Seminaren beträgt 
10 Personen. Bei Kinderkursen kann aus museumspädagogischen Gründen davon abgewi-
chen werden. Bei Kursen für Erwachsene kann davon abgewichen werden, wenn die Kos-
tendeckung bereits bei weniger als 10 Personen erreicht ist. 
5.  Kindergeburtstage 
Für Kindergeburtstage werden folgende Entgelte erhoben: 
Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 Stunden, an Wochenta-
gen (dienstags bis freitags). Pauschale für die Gesamtdauer 
Pauschale 120,00 € 
Kindergeburtstag im Museum, Dauer 2,5 Stunden, an Wochen-
enden (samstags und sonntags) und an Feiertagen. Pauschale 
für die Gesamtdauer 
Pauschale 150,00 € 
Die Veranstaltungspauschalen beinhalten den Eintritt für bis zu zwei erwachsene Begleitper-
sonen, die Planung sowie Vor- und Nachbereitungsarbeiten. Die maximale Teilnehmerzahl 
beträgt 15 Personen.

Anlage 1, Seite 6 von 9 
 
6. Stornierungsfristen und Ausfallentgelt 
Gebuchte Veranstaltungen können bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei 
beim Museumsdienst Köln storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird das je-
weilige Entgelt in voller Höhe fällig. 
7. Unterrichtsveranstaltungen der Museumsschule 
Für Projekttage der Museumsschule wird pro Schulklasse und Projekttag ein Entgelt von 
25,00 € erhoben. Die Regelungen zu den Stornierungsfristen treffen auf die Veranstaltungen 
der Museumsschule nicht zu. 
8. Kostenfreie Angebote, Gewinnspiele, Preisausschreiben u. ä. 
Der Museumsdienst Köln kann kostenfreie museumspädagogische Veranstaltungen für eine 
breite Öffentlichkeit (z.B. öffentliche Führungen) anbieten. 
Der Museumsdienst kann für die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben, Ratespie-
len und ähnlichen Aktionen, die im Rahmen von museumspädagogischen Veranstaltungen 
durchgeführt werden, eine geringe Schutzgebühr erheben. Diese soll regelmäßig 0,50 € pro 
Teilnehmer nicht übersteigen.

Anlage 1, Seite 7 von 9 
 
§ 3  
Honorare für museumspädagogische 
und sonstige Leistungen 
1. Gebuchte Führungen, Öffentliche Führungen (auch bei Beginn oder nach Ende 
der regulären Öffnungszeiten), Werkstätten, Workshops, praktische Museums-
kurse, Ateliers und Seminare. Lehrer- und Multiplikatorenfortbildungen 
Für museumspädagogische Leistungen werden pro Einheit (= 60 Min.) folgende Honorare 
gewährt: 
Führungen, Werkstätten, Workshops, praktische Museumskurse, 
Ateliers und Seminare 
48,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
24,00 € 
Führungen und Werkstätten für Schulen, Kindergärten, Kinderta-
gesstätten und Kinderhorte 
48,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
24,00 € 
Führungen für Erwachsene in Sonderausstellungen mit Head-Set-
Einsatz 
60,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
30,00 € 
Führungen, Werkstätten, praktische Museumskurse bei Sonder- 
und Großveranstaltungen wie Museumsfest, Lange Nacht der 
Museen u. ä. bei einer Dauer von 30 Min. 
24,00 € 
Zuschlag für Veranstaltungen in einer Fremdsprache 13,50 € 
je weitere 0,5 Stunde 
6,75 € 
Zuschlag für Veranstaltungen an Wochenenden (samstags und 
sonntags) und an Feiertagen 
13,50 € 
je weitere 0,5 Stunde 
6,75 € 
 
2.  Gebuchte Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten 
Für Premiumveranstaltungen wird pro Einheit (= 60 Min) folgendes Honorar gewährt: 
Premiumveranstaltungen 96,00 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen in einer Fremdsprache 27,00 € 
je weitere 0,5 Stunde 
6,75 € 
Zuschlag für Premiumveranstaltungen an Wochenenden (sams-
tags und sonntags) und an Feiertagen 
27,00 €

Anlage 1, Seite 8 von 9 
 
3.  Kindergeburtstage 
Für Kindergeburtstage wird pauschal folgendes Honorar gewährt: 
Kindergeburtstag im Museum an Wochentagen (dienstags bis 
freitags). Durchführungszeit 2,5 Stunden plus 1 Stunde Vor-
/Nachbereitung. 
Pauschale 120,00 € 
Kindergeburtstag im Museum an Wochenenden (samstags und 
sonntags) sowie an Feiertagen. Durchführungszeit 2,5 Stunden 
plus 1 Stunde Vor-/ Nachbereitung. 
Pauschale 150,00 € 
 
4. Ausfallhonorare 
Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die von der Honorarkraft nicht zu verantworten 
sind, erhält die Honorarkraft ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des vereinbarten Honorars, 
es sei denn, der Museumsdienst und die Honorarkraft einigen sich auf eine Ersatzveranstal-
tung. 
Diese Regelung gilt nicht für die anmeldepflichtigen Angebote für Individualgäste (praktische 
Museumskurse, Ateliers, Seminare), die wegen zu geringer Nachfrage die Mindestteilneh-
merzahl nicht erreichen und deshalb nicht zustande kommen und abgesagt werden müssen. 
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf ein Ausfallhonorar, da die Honorarkraft frühzeitig 
vom Museumsdienst Köln informiert wird. 
5. Sonderhonorare 
Bei museumspädagogischen Projekten kann der Museumsdienst Köln von den vorstehen-
den Honorarsätzen abweichen und ein Sonderhonorar vereinbaren, wenn dafür Projektmittel 
(z.B. Zuschuss oder Kostenerstattung durch Dritte) in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. 
Weiterhin kann der Museumsdienst Köln für die Ausarbeitung einzelner Themen oder Spezi-
althemen ein Sonderhonorar auf Grundlage der vor-stehend aufgeführten Honorarsätze ver-
einbaren. 
 
6. Sonstige Honorare 
Der Museumsdienst Köln benötigt mitunter Unterstützung bei der Durchführung von Zusatz-
tätigkeiten wie Versandaktionen, bei Aufräumarbeiten in seinen Werkräumen sowie bei Or-
ganisation und Durchführung von Großveranstaltungen. Dies gilt auch für die organisatori-
sche Vor- und Nachbereitung einzelner Veranstaltungen (insbesondere bei den Museums-
kursen).  
 
Dafür wird pro Einheit (= 60 Min.) folgendes Honorar gewährt:

Anlage 1, Seite 9 von 9 
 
Honorar für die Durchführung von Zusatz- und Hilfstätigkeiten 13,50 € 
 
 
§ 3  
Erprobung neuer museumspädagogischer Angebote 
 
Um neu entwickelte Veranstaltungsformate auf deren Publikumsakzeptanz hin zu erproben 
und zu evaluieren, kann der Museumsdienst Köln, vor deren endgültiger Einführung, über 
einen angemessenen und begrenzten Zeitraum hinweg, von den bestehenden Regelungen 
dieser Entgelt- und Honorarordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung abweichen. Während 
dieses Zeitraums nehmen die Gruppen, die sich zur Erprobung der neuen Angebote bereit 
erklärt haben, daran kostenfrei teil. 
Das Honorar für externe Beratungskräfte kann individuell vereinbart werden. Die bei der 
Entwicklung und Erprobung von neuen museumspädagogischen Angeboten eingesetzten 
freien Mitarbeiter des Museumsdienstes Köln können für ihre Leistungen ein Honorar nach 
den Sätzen des § 3 abrechnen. 
§ 4 
Inkrafttreten 
Die „Entgelt- und Honorarordnung des Museumsdienstes Köln“ tritt rückwirkend zum 
01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig treten die „Entgelt- und Honorarordnung des Museums-
dienstes Köln“ vom 14. Juli 2011 sowie die Änderungsfassung der Entgelt- und Honorarord-
nung des Museumsdienstes Köln vom 18. Mai 2017 außer Kraft.

Anlage 3 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur zu 4454_2019

887 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Maida 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Kerstin.Maida@stadt-koeln.de 
Datum: 12.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur vom 10.03.2020 
öffentlich 
4.4 Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdien st Köln 
4454/2019 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfol- 
genden Gremien. Der Ausschuss spricht sich für eine rückwirkende Beschlussfas- 
sung zum 01.01.2020 in diesem Gremienlauf aus. Die Verwaltung wird beauftragt, 
die Vorlage bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 23.03.2020 wie folgt zu än- 
dern bzw. zu ergänzen. 
 
1. Klarstellung bzw. Schärfung der Regelung der Aus fallhonorare 
2. Prognose zu weiteren Honorarerhöhungen 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.03.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4454/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.03.2020
Erstellt
30.12.2019 09:35