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3072/2025

Auswirkung der Steuerschätzung aus Oktober 2025

Mitteilung Ausschuss 05.11.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

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Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 05.11.2025 
 3072/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss  
 
Auswirkung der Steuerschätzung aus Oktober 2025 
Vom 21. bis 23. Oktober 2025 fand die 169. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. 
Die Ergebnisse wurden vom Städtetag wie folgend übermittelt: 
 
1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung 
 
Prognose der Bundesregierung 
 
Die Steuerschätzung Oktober 2025 basiert auf der Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung 
seitens der Bundesregierung. Insgesamt betrachtet entwickeln sich die Steuereinnahmen für 
den Zeitraum der Finanzplanung leicht besser als noch zur Mai-Schätzung 2025 erwartet.  
 
Die aktuelle Steuerschätzung hat, wie bereits die vorherige Steuerschätzung, jedoch grund-
sätzlich weiterhin mit dem Ausbleiben des wirtschaftlichen Aufschwungs zu kämpfen.  
Die Bundesregierung erwartet für das laufende Jahr kein nennenswertes reales Wachstum 
und geht davon aus, dass sich die konjunkturelle Situation in 2025 gegenüber dem Vorjahr 
verschlechtert hat.  
 
Wie bereits in der Steuerschätzung Mai 2025 wird gesamtwirtschaftlich gesehen von Stagna-
tion gesprochen, da die Produktionslücke zwischen dem BIP und dem Produktionspotential im 
laufenden Jahr weiter ansteigt. Jedoch unterstellt die Prognose, dass der kontinuierliche ge-
ringfügige Anstieg des Produktionspotentials in den nächsten Jahren die Produktionslücke in 
gleichmäßigen Raten schließen wird. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich schwach, bleibt aber 
grundsätzlich noch stabil. 
 
Die Änderungen durch den sog. „Investitionsbooster“ wurden bei der Steuerschätzung bereits 
mitberücksichtigt, jedoch wurden weitere anstehende Steuerrechtsänderungen noch nicht be-
rücksichtigt.  
 
Insgesamt führt der Deutsche Städtetag zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: 
 
„Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2025 um 2,8 % 
auf 149,9 Mrd. Euro, im Jahr 2026 um 4,2 %. In den Folgejahren liegt das Steuerwachstum in 
der Größenordnung von 3,4 % bis 4,4 %. Für den Bund werden für das laufende Jahr Einnah-
mesteigerungen von 4,2 % erwartet, für die Länder von 5,1 %. Die Zuwachsrate der Steuer-
einnahmen der Städte und Gemeinden entspricht dem sog. BIP-Deflator, der im Jahr 2025 vo-
raussichtlich ebenfalls bei 2,8 % liegen wird. 
 
Im Vergleich zur Schätzung aus dem Mai 2025 liegen die erwarteten Einnahmen im Jahr 2025

2 
 
für die Städte und Gemeinden trotz weitgehend identischer realer Wachstumsraten, aufgrund 
geänderter Inflationswartungen, 1,8 Mrd. Euro höher als bislang prognostiziert. Im darauffol-
genden Jahr liegen sie 2,3 Mrd. Euro höher als im Mai 2025 prognostiziert. 
 
Das in der medialen Berichterstattung stark betonte erwartete Steuermehraufkommen von 
rund 33,6 [Mrd.] Euro entspricht 6,4 Promille des für den entsprechenden Zeitraum insgesamt 
erwarteten Steueraufkommens. Wie bereits seit 2 Jahren gilt: Das Ergebnis dieser Steuer-
schätzung zeigt eine unbefriedigende Entwicklung. Sie ist die direkte Folge des enttäuschen-
den Verlaufs der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Steuerschätzung macht offensichtlich, dass 
zumindest auf die mittlere Frist eine Linderung der kommunalen Finanzkrise nicht durch 
wachstumsbedingte Steuermehreinnahmen erfolgen wird.“ 
 
2. Auswertung der Steuerschätzung aus Oktober 2025 für die Stadt Köln 
2.1. Allgemeines 
 
Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage des gelten-
den bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit sind absehbare Steuererleichterungen, welche 
zu Steuermindereinnahmen führen werden, bei der veröffentlichten Prognose unberücksich-
tigt. Die absehbaren Steuerrechtsänderungen werden daher wie in den Vorjahren – entspre-
chend den Empfehlungen und Einschätzungen des Städtetags – bei der Übertragung der 
Steuerschätzung auf den Kölner Haushalt nach dem Vorsichtsprinzip unter Berücksichtigung 
der jeweiligen Gegebenheit der Stadt Köln berücksichtigt. Beim Vergleich mit den Planwerten 
des Kölner Haushalts ist weiter zu berücksichtigen, dass diese auf der Steuerschätzung von 
Oktober 2024 basieren.  
 
2.2. Gewerbesteuer 
 
Für das laufende Jahr 2025 wird aktuell unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und 
Ausdifferenzierungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein Gewer-
besteuerertrag in Höhe von 1.650,0 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die erwartete Ent-
wicklung 78,8 Mio. EUR unter dem Planansatz für das Haushaltsjahr 2025.  
 
Für die Jahre 2026 ff. geht der Städtetag davon aus, dass sich das Gewerbesteueraufkom-
men im Durchschnitt um 3,9 % % pro Jahr positiv entwickeln wird. Für die einzelnen Jahre 
werden Steigerungsraten von 3,5 % in 2026, 2,1 % in 2027 und 2028, 5,6 % in 2029 und 
6,2 % in 2030 erwartet. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Steigerungssätze ergibt sich ein negatives Gesamtbild für den 
Doppelhaushalt 2025/2026, obwohl die negativen Erwartungen bezüglich der Steuerentwick-
lung angesichts der Oktober-Steuerschätzung 2024 in der Haushaltsplanung 2025/2026 be-
reits berücksichtigt wurden. 
 
Es ergeben sich im Bereich der Gewerbesteuer Ertragsrückgänge, die sich in der folgenden 
Gegenüberstellung des Haushaltes 2025/2026 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung mit der 
aktuell prognostizierten Steuerentwicklung zeigen:

3 
 
Gewerbesteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2025 Abweichung 
2025 1.728,7 1.650,0 -78,8 
2026 1.803,1 1.707,7 -95,3 
2027 1.864,4 1.743,6 -120,8 
2028 1.922,2 1.780,2 -142,0 
2029 1.976,0 1.879,9 -96,1 
Gesamt 
(gerundet) 9.294,4 8.761,5 -532,9 
 
2.3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 
 
Auch zu dieser Steuerschätzung werden die Erwartungen zur Entwicklung des Gemeindean-
teils an der Einkommensteuer im aktuellen Jahr weiterhin mit einem Anstieg prognostiziert.  
Wie bereits in der Mai Steuerschätzung 2025 sind beabsichtigte Steuerrechtsänderungen und 
eine Anpassung des Einkommensteuertarifs noch nicht berücksichtigt. Die Anpassung des 
Einkommensteuertarifs wird auf Bundesebene schätzungsweise zu einem Minderertrag von 
jährlich rund 2,6 Mrd. EUR führen. 
 
Der Anpassung des Einkommensteuertarifs wurde daher – entsprechend den Empfehlungen 
des Deutschen Städtetages – bei der Übertragung der Ergebnisse auf die Stadt Köln durch 
einen reduzierten Steigerungswert Rechnung getragen. Insgesamt ergeben sich für die Jahre 
2025 und 2026 die Chance auf ein leicht über dem Haushaltsansatz liegendes Ergebnis. 
 
Ab dem Haushalt 2027 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 werden im Vergleich zur 
aktuellen Oktober-Steuerschätzung hingegen voraussichtliche Minderträge prognostiziert. 
 
Gemeindeanteil Einkommensteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2025 Abweichung 
2025 736,0 752,1 16,1 
2026 764,8 769,4 4,7 
2027 803,0 794,8 -8,2 
2028 839,1 817,1 -22,0 
2029 879,4 848,1 -31,3 
Gesamt 
(gerundet) 4.022,3 3.981,6 -40,7

4 
 
2.4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
 
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer hat sich im Vergleich zur Steuer-
schätzung im Mai 2025 erheblich verbessert, da die Wachstumsraten hier starke Veränderun-
gen aufweisen. Zurückzuführen ist dies auf die Kompensationsleistungen des Bundes, um die 
steuerrechtsbedingten Einbußen bei der Gewerbesteuer (Investitionsbooster) auszugleichen. 
Dadurch weisen die Wachstumsraten eine große Spannbreite auf und liegen zwi-
schen -22,1 % und +23,1 %. 
 
Somit ergeben sich für den Haushalt 2025/2026 und die Mittelfristplanung bis 2029 höhere Er-
träge als noch zur Steuerschätzung Mai 2025 angenommen.  
 
Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2025 Abweichung 
2025 182,8 188,2 5,4 
2026 187,2 222,1 34,8 
2027 191,0 273,4 82,4 
2028 194,8 301,8 107,0 
2029 198,7 263,8 65,1 
Gesamt 
(gerundet) 954,5 1.249,2 294,7 
 
2.5. Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Oktober 2025 
 
Insgesamt ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2025, unter 
Berücksichtigung der planerisch anzupassenden Gewerbesteuerumlage, folgende Minderer-
träge gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung bis 2029: 
 
Abweichungen (in Mio. EUR) 
Jahr Abweichungen zum Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mifrifi 
2025 -51,5 
2026 -48,8 
2027 -37,7 
2028 -46,5 
2029 -55,2 
Gesamt (gerundet) -239,7

5 
 
3. Fazit der Steuerschätzung 
 
Insgesamt werden im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristplanung bis 
2029 Mindererträge in Höhe von 239,7 Mio. EUR erwartet.  
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Steuerertragsprognose erneut nach unten 
korrigiert wurde, wie schon in der vorherigen Steuerschätzung im Mai 2025. Ursächlich dafür 
sind der weiterhin ausbleibende wirtschaftliche Aufschwung und die Stagnation der Wirtschaft 
in 2025. Bevorstehende Steuerrechtsänderungen und die aktuelle wirtschaftliche Lage führen 
weiterhin zu einer risikobehafteten Schätzung, da deren Auswirkungen nicht vollumfänglich 
prognostiziert werden können. 
 
Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Mai 2026 statt. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3072/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.11.2025
Erstellt
29.10.2025 08:47