AN/1280/2019
Mögliche Auswirkungen bei einer Neuaufstellung eines Bebauungsplans zur Innenentwicklung Heidelweg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (CDU BV2)
2753 Zeichen
CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1280/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 Mögliche Auswirkungen bei einer Neuaufstellung eines Bebauungsplans zur Innenentwicklung Heidelweg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 16.09.2019 hat die Fraktion der Grünen zur Vorlage 0396/2019 einen Änderungsantrag (AN/1247/2019) gestellt, in dem sie die Neuaufstellung des Bebauungsplans für das entsprechende Gebiet fordert. In diesem Zusammenhang möchte die CDU -Fraktion von der Verwaltung wissen: 1. Besteht für die Eigentümer der Grundstücke Heidelweg 24 bis 28 sowie Sürther Hauptstraße 227, 235 und 237 ein Rechtsanspruch, auf Basis des geltenden Be- bauungsplanes zu bauen? 2. Würde die Stadt durch einen neuen, geänderten Bebauungsplan regresspflichtig gegenüber dem Investor in Bezug auf den bereits getätigten finanziellen Auf- wand? 3. Welche zeitliche Verzögerung würde sich durch eine Änderung bzw. Neuaufstel- lung eines Bebauungsplanes ergeben, wann wäre frühestens mit einem Baube- ginn zu rechnen und wann mit der Fertigstellung? CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln Aachener Str. 220 50931 Köln (Braunsfeld) CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertr etung Köln -Rodenkirchen 4. Welches Signal würde ein solcher Schritt aus Sicht der Stadtverwaltung für poten- tielle Investoren von Wohngebäuden aussenden? 5. Wie beabsichtigt die Verwaltung unter Berücksichtigung der am 9. Juli 2019 im Rat der Stadt Köln beschlossenen Verwaltungsvorlage 2081/2019 – Stichwort „Klimanotstand“ - den Zielkonflikt zu lösen, einerseits dringend benötigten Wohn- raum zu schaffen, andererseits die zusätzliche Versiegelung von Flächen zu vermeiden und welche Auswirkungen hat das im konkreten Fall („Dabei sind die konkurrierenden Zielsetzungen der Stadtstrategie zu berücksichtigen.“ Punkt 3 der Vorlage, letzter Satz)? Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Aengenvoort
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1280/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (CDU)
- Datum
- 20.09.2019
- Erstellt
- 20.09.2019 07:43