3613/2024
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62450/04 (62450/04-03)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 (im Original)N Stadtplanungsamt 010050200300 Meter010050200300 Meter Geltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.62450/04 (62450/04-03) Westlich Eupener Straßein Köln - Müngersdorf62450/0462450/0462450/06
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 3613/2024 Freigabedatum 12.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62450/04 (62450/04-03) Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den am 26.06.1987 durch den Rat gefassten und am 06.07 1987 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung/Ergänzung des Bebau- ungsplanes 62450/04-03 für das Gebiet zwischen Stolberger Straße, Eupener Straße, Aachener Straße, Herbesthaler Straße, nördliche Grenze des Flurstücks 1852 und ent- lang der östlichen Grenze des Flurstücks 1856, östlich der Militärringstraße, alle Flur 77 der Gemarkung Müngersdorf -Arbeitstitel: westlich Eupener Straße in Köln-Mün- gersdorf- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Aufhebung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne die zum Teil seit mehreren Jahren, ruhen und nicht weiterbearbeitet werden, weil die städte- bauliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufender Bebauungsplan- verfahren erfolgt vorwiegend eine Priorisierung von solchen Bebauungsplänen, die zwecks Realisierung dringend erforderlichen Wohnungsbau oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besit- zen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit derzeit gerin- gem „Planungsdruck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden können. Dies betrifft insbesondere solche Verfahren, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass bei längerer Verfahrensdauer nicht mehr aktuell ist oder/und Planinhalt und Planungsziele überholt und erneut planungs- rechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und eingestellt. Verfahren und Auswirkung Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.1987 zur 3. Änderung des Be- bauungsplanes Nr.62450/04-03 ist deckungsgleich mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan 62450/04 aus dem Jahr 1971, der bereits zwei Mal textlich geändert/ergänzt wurde, zuletzt am 05.08.1985. Ziel der 3. Änderung war der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben für das festgesetzte Gewerbe- und Industriegebiet und die Umstellung auf die Baunutzungsverord- nung 1977. Nach der Einstellung der industriellen Produktion an diesen Standort durch die Firma Henkel wurden diese Flächen an einen Investor veräußert, um das seinerzeit in großen Teilbereichen mindergenutzte beziehungsweise brachliegende Gesamtareal einer neuen, dem Ort ange- messenen Nutzung zuzuführen. Durch diese städtebauliche Neuplanung wurde jedoch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 62450/06 mit dem Arbeitstitel „Ehemaliges Sidol-Gelände“ erforderlich der auch am 23.09.2009 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurde die geplante 3. Änderung hinfällig und ist nicht weiterverfolgt worden. Aus den v.g. Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit ein- hergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber den an- fragenden Bürgern, Eigentümern, Investoren, Architekten und Planern, empfiehlt die Verwal- tung, den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung vom 25.06.1987 aufzuheben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch die rechtsgültigen Bebauungspläne Nr.62450/04 und 62450/06 gewährleistet. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 62450/04 (62450/04-03) 3
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/612-1
Vorlagen-Nummer
3613/2024
Stand: 19.08.2025
Sachstandsbericht
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
62450/04 (62450/04-03)
Beschlussfassung vom 27.03.2025:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den am 26.06.1987 durch den Rat gefassten und am 06.07 1987 ortsüblich
bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung/Ergänzung des Bebau-
ungsplanes 62450/04-03 für das Gebiet zwischen Stolberger Straße, Eupener Straße,
Aachener Straße, Herbesthaler Straße, nördliche Grenze des Flurstücks 1852 und ent-
lang der östlichen Grenze des Flurstücks 1856, östlich der Militärringstraße, alle Flur
77 der Gemarkung Müngersdorf -Arbeitstitel: westlich Eupener Straße in Köln-Mün-
gersdorf- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzuheben;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ungeändert zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Amtsblatt Nummer 18 am 30.04.2025 bekanntgemacht. Es sind keine weiteren Schritte er-
forderlich.
Nächste Schritte:
Keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: nicht erforderlich
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3613/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.12.2024
- Erstellt
- 14.11.2024 09:37