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3613/2024

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62450/04 (62450/04-03)

Beschlussvorlage Ausschuss 12.12.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.03.2025, TOP 11.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1176 Zeichen

Anlage 1 
 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die 
Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

498 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000 (im Original)N
Stadtplanungsamt
010050200300 Meter010050200300 Meter
Geltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.62450/04 (62450/04-03) Westlich Eupener Straßein Köln - Müngersdorf62450/0462450/0462450/06

Beschlussvorlage Ausschuss

4434 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3613/2024 
Freigabedatum 12.12.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
62450/04 (62450/04-03)  
Beschlussorgan 
StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den am 26.06.1987 durch den Rat gefassten und am 06.07 1987 ortsüblich 
bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung/Ergänzung des Bebau-
ungsplanes 62450/04-03 für das Gebiet zwischen Stolberger Straße, Eupener Straße, 
Aachener Straße, Herbesthaler Straße, nördliche Grenze des Flurstücks 1852 und ent-
lang der östlichen Grenze des Flurstücks 1856, östlich der Militärringstraße, alle Flur 
77 der Gemarkung Müngersdorf -Arbeitstitel: westlich Eupener Straße in Köln-Mün-
gersdorf- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Aufhebung 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne 
die zum Teil seit mehreren Jahren, ruhen und nicht weiterbearbeitet werden, weil die städte-
bauliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und für die städtebauliche Entwicklung und 
Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufender Bebauungsplan-
verfahren erfolgt vorwiegend eine Priorisierung von solchen Bebauungsplänen, die zwecks 
Realisierung dringend erforderlichen Wohnungsbau oder sozialer Infrastruktureinrichtungen 
oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besit-
zen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit derzeit gerin-
gem „Planungsdruck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden können. Dies betrifft insbesondere 
solche Verfahren, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass bei längerer Verfahrensdauer 
nicht mehr aktuell ist oder/und Planinhalt und Planungsziele überholt und erneut planungs-
rechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für 
diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive 
das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und eingestellt. 
 
Verfahren und Auswirkung 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.1987 zur 3. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr.62450/04-03 ist deckungsgleich mit dem rechtsgültigen Bebauungsplan 
62450/04 aus dem Jahr 1971, der bereits zwei Mal textlich geändert/ergänzt wurde, zuletzt 
am 05.08.1985. Ziel der 3. Änderung war der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben für das 
festgesetzte Gewerbe- und Industriegebiet und die Umstellung auf die Baunutzungsverord-
nung 1977.  
 
Nach der Einstellung der industriellen Produktion an diesen Standort durch die Firma Henkel 
wurden diese Flächen an einen Investor veräußert, um das seinerzeit in großen Teilbereichen 
mindergenutzte beziehungsweise brachliegende Gesamtareal einer neuen, dem Ort ange-
messenen Nutzung zuzuführen. Durch diese städtebauliche Neuplanung wurde jedoch die 
Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 62450/06 mit dem Arbeitstitel „Ehemaliges 
Sidol-Gelände“ erforderlich der auch am 23.09.2009 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurde die 
geplante 3. Änderung hinfällig und ist nicht weiterverfolgt worden. 
 
Aus den v.g. Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit ein-
hergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber den an-
fragenden Bürgern, Eigentümern, Investoren, Architekten und Planern, empfiehlt die Verwal-
tung, den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung vom 25.06.1987 aufzuheben. Die geordnete 
städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch die rechtsgültigen Bebauungspläne 
Nr.62450/04 und 62450/06 gewährleistet. 
 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 62450/04 (62450/04-03)

3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1326 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3613/2024
Stand: 19.08.2025 
Sachstandsbericht  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
62450/04 (62450/04-03) 
Beschlussfassung vom 27.03.2025:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den am 26.06.1987 durch den Rat gefassten und am 06.07 1987 ortsüblich 
bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung/Ergänzung des Bebau-
ungsplanes 62450/04-03 für das Gebiet zwischen Stolberger Straße, Eupener Straße, 
Aachener Straße, Herbesthaler Straße, nördliche Grenze des Flurstücks 1852 und ent-
lang der östlichen Grenze des Flurstücks 1856, östlich der Militärringstraße, alle Flur 
77 der Gemarkung Müngersdorf -Arbeitstitel: westlich Eupener Straße in Köln-Mün-
gersdorf- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig ungeändert zugestimmt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im Amtsblatt Nummer 18 am 30.04.2025 bekanntgemacht. Es sind keine weiteren Schritte er-
forderlich. 
Nächste Schritte: 
Keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: nicht erforderlich

Beratungsverlauf (3)

06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3613/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.12.2024
Erstellt
14.11.2024 09:37