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AN/1286/2017

Kein Moratorium zur Bauordnung NRW

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 11.09.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.09.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2620 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1286/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.09.2017 
 
Kein Moratorium zur Bauordnung NRW 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 in die 
Tagesordnung des Hauptausschusses am 11.09.2017 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Anlässlich des aktuellen Vorschlags des Bauministeriums NRW an den Landesgesetzgeber 
das Inkrafttreten der verabschiedeten Landesbauordnung (BauO NRW) um ein Jahr - bis 
Ende Dezember 2018 – zu verschieben, erklärt der Hauptausschuss: 
 
Die  neue Landesbauordnung beinhaltet Regularien, die für die Weiterentwicklung des Woh-
nungsbaus – insbesondere in wachsenden Städten wie Köln – relevante Vorteile haben. 
Dies betrifft u.a. verbesserte und erleichterte Bestimmungen zur Stellplatzregelung, für den 
Brandschutz, die Barrierefreiheit, für mehr Verbraucherschutz für private Bauherren und das 
Bauen mit Holz. Eine Verzögerung des Inkrafttretens der neuen BauO NRW droht zu einem 
Investitionshemmnis für den Wohnungsbau zu werden. Der Städtetag NRW betrachtet ein 
Moratorium zur aktuell in Umsetzung befindlichen geänderten Landesbauordnung ebenfalls 
ausgesprochen kritisch und führt dazu in seiner Erklärung aus: 
„Da sich die unteren Bauaufsichtsbehörden bereits auf die umfangreichen Neuregelungen in 
der BauO NRW mit großem Aufwand vorbereitet haben, ist das unerwartete Verschieben 
des Inkrafttretens zu kritisieren … Mit einer kommunalen Stellplatzsatzung kann Einfluss auf 
die Ausgestaltung von Bauvorhaben und die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung 
genommen werden. Im Vergleich zu den bisher landesweit einheitlichen Regelungen ermög-
licht eine kommunale Satzung, die Stellplatzanforderungen differenziert auf örtliche Gege-
benheiten und Entwicklungsstrategien auszurichten.“ (Städtetag NRW, 17.08.2017) 
 
Ein Aussetzen der Landesbauordnung führt zu erheblicher Verunsicherung der kommunalen 
Bauaufsichtsbehörden und der Bauinvestoren. 
Der Hauptausschuss begrüßt daher ausdrücklich die Stellungnahme des Städtetages Nord-
rhein-Westfalen und fordert die Landesregierung auf, von einem einjährigen Moratorium für 
das Inkrafttreten der Landesbauordnung abzusehen.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   gez. Jörg Frank   
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Hauptausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1286/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
11.09.2017
Erstellt
11.09.2017 17:37