AN/1286/2017
Kein Moratorium zur Bauordnung NRW
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: AN/1286/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.09.2017 Kein Moratorium zur Bauordnung NRW Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1 in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 11.09.2017 aufzunehmen: Beschluss: Anlässlich des aktuellen Vorschlags des Bauministeriums NRW an den Landesgesetzgeber das Inkrafttreten der verabschiedeten Landesbauordnung (BauO NRW) um ein Jahr - bis Ende Dezember 2018 – zu verschieben, erklärt der Hauptausschuss: Die neue Landesbauordnung beinhaltet Regularien, die für die Weiterentwicklung des Woh- nungsbaus – insbesondere in wachsenden Städten wie Köln – relevante Vorteile haben. Dies betrifft u.a. verbesserte und erleichterte Bestimmungen zur Stellplatzregelung, für den Brandschutz, die Barrierefreiheit, für mehr Verbraucherschutz für private Bauherren und das Bauen mit Holz. Eine Verzögerung des Inkrafttretens der neuen BauO NRW droht zu einem Investitionshemmnis für den Wohnungsbau zu werden. Der Städtetag NRW betrachtet ein Moratorium zur aktuell in Umsetzung befindlichen geänderten Landesbauordnung ebenfalls ausgesprochen kritisch und führt dazu in seiner Erklärung aus: „Da sich die unteren Bauaufsichtsbehörden bereits auf die umfangreichen Neuregelungen in der BauO NRW mit großem Aufwand vorbereitet haben, ist das unerwartete Verschieben des Inkrafttretens zu kritisieren … Mit einer kommunalen Stellplatzsatzung kann Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben und die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung genommen werden. Im Vergleich zu den bisher landesweit einheitlichen Regelungen ermög- licht eine kommunale Satzung, die Stellplatzanforderungen differenziert auf örtliche Gege- benheiten und Entwicklungsstrategien auszurichten.“ (Städtetag NRW, 17.08.2017) Ein Aussetzen der Landesbauordnung führt zu erheblicher Verunsicherung der kommunalen Bauaufsichtsbehörden und der Bauinvestoren. Der Hauptausschuss begrüßt daher ausdrücklich die Stellungnahme des Städtetages Nord- rhein-Westfalen und fordert die Landesregierung auf, von einem einjährigen Moratorium für das Inkrafttreten der Landesbauordnung abzusehen. - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Jörg Frank SPD-Fraktionsgeschäftsführerin GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1286/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 11.09.2017 17:37