2886/2020
Grundstücksvermarktung Westhovener Weg in Köln-Weiß
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 170015V Bra Vorlagen-Nummer 26.10.2020 2886/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 26.01.2021 Grundstücksvermarktung Westhovener Weg in Köln-Weiß Der Stadt wurden aus der Gemarkung Rondorf-Land, Flur 25 im vereinfachten Umlegungsverfahren vier Einfamilienhaus-Grundstücke (Flurstücke 751, 752, 755 und 756) zugeteilt. Im Jahr 2020 wurden Kanal und Baustraße fertiggestellt; die Grundstücke sind somit baureif. Gemäß Grundsatzbeschlusses des Rates zur Vergabe städtischer Grundstücke vom 22. September 2016 (1775/2016) werden in Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zwei- familienhausgrundstücke zur Verfügung stehen, diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressenten veräußert. Die Grundstücke dürfen für die Dauer von zwanzig Jahren nur mit Wohnhäusern bebaut und nur zu Wohnzwecken genutzt werden (Bau- und Nutzungsbeschränkung). Für den Fall, dass die Vertragspartner ihre Vorhaben nicht umsetzen, wird der Stadt ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Sowohl die Bau- und Nutzungsbeschränkung als auch das Rücktrittsrecht werden dinglich im Grundbuch ge- sichert. Die Liegenschaftsverwaltung beabsichtigt daher, die Grundstücke auf der städtischen Internetseite und bei ImmoScout24 mit einem Verkaufsexposé anzubieten (siehe Anlage). Als Grundlage zur Fest- setzung der Mindestgebote dient die Wertermittlung aus 2020. Anlage Exposé Gez. Blome
Exposé Westhovener Weg
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Exposé Westhovener Weg Die Stadt Köln bietet vier Grundstücke für eine Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Dop- pelhaushälften) in Köln -Weiß für Selbstnutzende an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei und zum Höchstgebot. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihre Ansprechpartnerin: Frau Brand Telefon: 0221/221-33247 Telefax: 0221/221-24500 E-Mail: liegenschaften@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de Stand 09/2020 Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zu den Grundstücken ..................................................................................... 3 1.1 Übersichtsplan ...................................................................................................... 3 1.2 Auszug aus der Flurkarte ...................................................................................... 4 1.3 Lagebeschreibung ................................................................................................ 5 1.4 Objektbeschreibung und Besichtigung .................................................................. 5 1.5 Bebaubarkeit ......................................................................................................... 5 1.6 Erschließungs- und Grünausgleichsbeiträge ........................................................ 6 1.7 Lärmimmissionen .................................................................................................. 6 1.8 Landschaftsschutz ................................................................................................ 6 1.9 Wasserschutzzone ................................................................................................ 6 1.10 Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................................ 7 2. Allgemeine Vertragskonditionen .................................................................................... 7 2.1 Kaufpreisfälligkeit und Nebenkosten ..................................................................... 7 2.2 Bau- und Nutzungsbeschränkung ......................................................................... 7 2.3 Weiterveräußerung ............................................................................................... 7 3. Gebotsverfahren ............................................................................................................ 8 3.1 Teilnahmebedingungen ........................................................................................ 8 3.2 Abgabefrist ............................................................................................................ 8 3.3 Gebotsabgabe ...................................................................................................... 8 4. Auswahlverfahren .......................................................................................................... 9 4.1 Zuschlag ............................................................................................................... 9 4.2 Informationsgespräch ........................................................................................... 9 4.3 Reservierung ........................................................................................................ 9 4.4 Gewährleistung ..................................................................................................... 9 5. Datenschutzerklärung .................................................................................................. 11 6. Rückmeldebogen ......................................................................................................... 13 Stand 09/2020 Seite 3 von 14 1. Angaben zu den Grundstücken Nutzung: Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Doppelhaushälften) Stadtteil: Köln-Weiß Objektanschrift: Westhovener Weg Kataster: Gemarkung Rondorf-Land Flur 25 Flurstück 751 Flurstück 752 Flurstück 755 Flurstück 756 Größe: 206 m² 209 m² 438 m² 438 m² Mindestgebot: 253.380 Euro 257.070 Euro 385.440 Euro 385.440 Euro Bieterkreis: Selbstnutzende Gebotsfrist: XX. XX. 2021 1.1 Übersichtsplan Stand 09/2020 Seite 4 von 14 1.2 Auszug aus der Flurkarte Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter der Ru fnummer 0221/221 -23636 oder per E- Mail an kataster@stadt-koeln.de. Stand 09/2020 Seite 5 von 14 1.3 Lagebeschreibung Die Grundstücke liegen im linksrheinischen Kölner Süden ge- legenen Stadtteil Weiß. Die Anschlu ssstelle Köln - Rodenkirchen der A 555 ist circa fünf Kilometer e ntfernt, die Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven der Linie 16 und 17 circa 3 Kilometer. Die Bushaltestelle Weißer Hauptstraße der Linien 131 und 134 ergänzen das Angebot zum Anschluss an die angrenzenden Stadtteile . Nach einigen hundert Metern er- reicht man den Anleger der Personenfähre in den rechtsrhei- nischen Stadtteil Köln-Zündorf mit der Freizeitanlage Groov. Im Ortskern von Weiß sind Geschäfte für den täglichen Be- darf. Im Ort befinden si ch mehrere Kindertagesstätten und ei- ne Grundschule . Weitere Schulen befinden sich im benach- barten Stadtteil Rodenkirchen. 1.4 Objektbeschreibung und Besichtigung Die Grundstücke sind frei einsehbar . Besichtigungstermine sind nicht vorgesehen. Die Grundstücksbreite zur Straße be- trägt bei allen Flurstücken circa 11 Meter. Die Flurstücke 751 und 752 haben eine Tiefe von circa 19 Metern. Die Flurstücke 755 und 756 haben eine Tiefe von circa 40 Metern. Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs liegen nicht vor. 1.5 Bebaubarkeit Bitte wenden Sie sich grundsätzlich mit allen Fragen zur Be- baubarkeit bereits im Vorfeld eines möglichen Grundstücks- kaufs an die Bürgerberatung Bauen des Bauaufsichtsamtes der Stadt Köln. Informationen zu den Öffnu ngszeiten und die Möglichkeit zur Terminabsprache erhalten Sie unter 0221/221- 33363. Folgende Informationen vorab: Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Be- bauungsplanes. Die pla nungsrechtliche Zulässigkeit de s Vor- habens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Danach „ist ein Vorhaben grundsätzlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä- heren Umgebung einfügt.“ Auf allen Grundstüc ken ist durch Baulasten jedoch die Errichtung von Doppelhaushälften vor- gegeben. Die Anbaugrenzen liegen zwischen den Flurstücken 751 und 752 auf der westlichen und zwischen den Flurstücken 755 und 756 auf der östlichen Seite des Westhovener Wegs. Wichtige Hinweise Die öffentlich -rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprechen- den gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Ab- lehnung von Bauanträgen bleiben unberührt. Ebenso bleiben die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln als örtliche Planungsbehörde unberührt, mit dem Recht, verbindliche pla - Stand 09/2020 Seite 6 von 14 nungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf d as zum Verkauf anstehende Grundstück beziehen können. Alle im Zusammenhang mit den Geboten erbrachten Vorarbei- ten, wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einrei- chen einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko der Bietenden. 1.6 Erschließungs- und Grünaus- gleichsbeiträge Erschließungsbeiträge Die Grundstücke werden durch den Westhovener Weg er- schlossen. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sowie Bei- träge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt die Käuferin oder der Käufer ab d em Zeitpunkt des Besitzüberganges mit Bekanntgabe des entsprechenden Beitragsbescheides, eben- so Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 Ab- satz 4 Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbeso ndere Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Ver sor- gungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen. Hinsichtlich der Hausanschlüss e (Strom, Wasser, Gas, Tele- kommunikation, Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) und den zu erwartenden Anschlusskosten wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Versorgungsbetriebe. Grünausgleichsbeiträge Es fallen keine Grünausgleichsbeiträge nach den Bestimmun- gen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs atz 1a und §§ 135 a - c) und der Satzung zur Erhebung von K ostenerstattungsbe- trägen nach § 135a-135c Baugesetzbuch der Stadt Köln an. 1.7 Lärmimmissionen Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln weist darauf hin, dass Lärmimmissionen durch den Straßen - und Flugverkehr auf das Siedlungsgebiet einwirken. 1.8 Landschaftsschutz Die Grundstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet L 20 „Rhein, Rheinauen, und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh“ fest. 1.9 Wasserschutzzone Die Grundstücke liegen in der Wasserschutzzone II de s Was- serwerks Weißer Bogen , bei der zukünftigen Nutzung ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten. Stand 09/2020 Seite 7 von 14 1.10 Ver- und Entsorgungs- leitungen Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich in den Grund- stücken keine Ver- oder Entsorgungsleitungen. Sollten sich im Verkaufsgrundstück dennoch Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet sich die Käuferin oder der Käufer, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträgerin zur Sicherung für diese Ver- oder Entsorgungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu las- sen. 2. Allgemeine Vertragskonditionen 2.1 Kaufpreisfälligkeit und Nebenkosten Der Kaufpreis wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung fällig. Alle mit dem Erwerb des Grundstückes verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind von der Käuferin oder dem Käufer zu übernehmen. 2.2 Bau- und Nutzungs- beschränkung Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren ab dem Tag der Beurkundung nur mit einem Wohnhaus bebaut und nur zu Wohnzwecken genutzt werden . Diese Nutzungsbindung wird durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Das Bauvorhaben muss innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Beurkundung bezugsfertig hergestellt und bezogen wer- den. Für den Fall, dass die Käuferin oder der Käufer d ieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Stadt ein Rücktritts- recht eingeräumt, das durch Eintragung einer Auflassungs- vormerkung im Grundbuch gesichert wird. Verstöße gegen diese Regelungen können außerdem mit ei- ner Vertragsstrafe belegt werden. 2.3 Weiterveräußerung Die ganze oder teilweise W eiterveräußerung de s Grund- stücks, ebenso die Weiterveräußerung von Wohnungs - oder Teileigentum oder die Bestellung eines Erbbaurechtes, ist vor Erfüllung der Bauverpflichtung und Bezug durch die Käuferin oder den Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Köln zulässig. Stand 09/2020 Seite 8 von 14 3. Gebotsverfahren 3.1 Teilnahmebedingungen Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch bauträger- gebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt und ausschließlich an Selbstnutzende. Kaufpreisgebote, die mit einer Bedingung oder Auflage verknüpft sind, werden nicht berücksichtigt. Es ist ein eindeutiger Kaufpreis anzugeben. Gebote mit zwei oder mehr unterschiedlichen Preisangaben (von/bis Euro ) werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Bietende, die Gebote un- terhalb des geforderten Mindest gebotes einreichen, werden grundsätzlich vom weiteren Auswahlverfahren ausge schlos- sen. Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als verbindlicher Festpreis vereinbart. Das bedeutet, dass si ch dieser Preis nicht mehr verringert oder erhöht. 3.2 Abgabefrist Die Gebote sind bis spätestens zum XX. XX. 2021 einzu- reichen. Der Nachweis der fristge rechten Einlieferung obliegt den Bietenden. 3.3 Gebotsabgabe Die Bietenden müssen sich mit den allgemeinen Vertrags- und Verkaufskonditionen der Stadt Köln einverstanden erklären. Die Stadt Köln behält sich vor, einen Nachweis über die Fi- nanzierung zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist für jedes Ausschreibungsverfahren ein schriftliches Gebot (si ehe Rückmeldebogen) einzureichen. Kaufgebote sind wie folgt an die Stadt Köln zu senden: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 230/21 Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Exposé Westhovener Weg Eine persönliche Abgabe im Verwaltungsgebäude (Zimmer 12 E 6 6) oder die Einreichung per E -Mail ist ebenfalls möglich. Gebote, die nach dem Fristablauf eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Stand 09/2020 Seite 9 von 14 4. Auswahlverfahren 4.1 Zuschlag Den Zuschlag erhalten, vorbehaltlich der Gen ehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln, die Bietenden, die das Höchstgebot entsprechend den Kriterien der Ausschreibung abgeben. Haben Bietende das Höchstge- bot für mehrere Grundstücke (auch aus anderen Ausschrei- bungen) abgegeben, erhalten sie den Zuschlag für das erste verfügbare Grundstück. Sofern innerhalb einer Ausschrei- bung mehrere Grundstücke angeboten werden, wird die im Vordruck zur Gebotsabgabe erstellte Wunschrangfolge be- rücksichtigt. Geben Bietende mehrere Gebote für ein Grund- stück ab, wird ausschließlich das zuletzt eingegangene Gebot berücksichtigt. Sofern mehrere Gebote mit gleichem Kaufpreis für ein Grundstück eingehen, entscheidet das Los. 4.2 Informationsgespräch Die Auswahlentscheidung wird nach Abschluss des Gebots - verfahrens den jeweiligen Höchstbie tenden mitgeteilt. Diese erhalten eine Einladung zu einem persönlichen oder telefoni- schen Informationsgespräch. Hierbei werden die all gemeinen Verkaufs- und Vertrags konditionen der Stadt Köln erläutert sowie auf Fragen eingegangen. 4.3 Reservierung Gleichzeitig wird eine für die Höchstbietenden unverbindliche Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wochen vorgenommen. Spätestens mit Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsfrist ist bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Re servie- rungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Mit der Ent- richtung dieses B etrages wird das Grundstück verbindlich für die Höchstbietenden reserviert. Das Reservierungsentgelt wird auf den Kaufpreis angerechnet. Erfolgt nach Ablauf der Reservierungsfrist jedoch keine Ein zahlung wird das Grund- stück den nächsten Bietenden angeboten. Sofern der Kaufvertrag aus Gründen, die die Stadt zu vertre- ten hat, nicht beurkundet wird (zum Beispiel wegen fehlender Genehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln), wird der Reservierungsbetrag erstattet. Falls der Kaufvertrag, aus Gründen, die die Stadt Köln nicht zu ver- treten hat, nicht zustande kommt, wird der Reservierungsbe- trag nicht erstattet. Darüber hinaus tragen die Bietenden sämt- liche mit dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkos- ten. 4.4 Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tat- sächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorg- falt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Stand 09/2020 Seite 10 von 14 Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit bezie- hungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Män- gel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht a us den Angaben in diesem Expo- sé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Ver- einbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke mit den in dem Exposé genann- ten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröf- fentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten. Stand 09/2020 Seite 11 von 14 5. Datenschutzerklärung Im Rahmen des vorliegenden Immobilienverkaufs benötigt die Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Katas- ter, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Angaben zu Ihren per- sonenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werde n verarbeitet, also ins- besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert. Ihre in die- sem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ge- setzlichen Bestimmungen, insbesondere die seit 25.05.2018 geltenden EU -Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Datenschutzgesetzes NRW werden beachtet. Weitere In- formationen zum Datenschutz enthält die allgemeine Daten- schutzerklärung der Stadt Köln, die S ie über nachfolgenden Link einsehen können: https://www.stadt- koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklaerung Ihre Daten werden unter Verwendung von Pro grammen ge- speichert, verarbeitet und dabei auch an andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden weitergeben, wenn und soweit dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufga- benerledigung erforderlich ist. Zu den verwandten Programmen zählen insbeso ndere Micro- soft Office -Produkte, der Sitzungsdienst Session und das Grundstücksmanagementsystem der Stadt Köln. Die Daten werden dauerhaft in den o.g. Fachanwendungen und in Pa- pierform gespeichert. Über die Löschung der Daten entschei- det das Historische Ar chiv der Stadt Köln nach Maßgabe des Archivgesetzes NRW. Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie- ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder- liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vorgenannten Zweck. Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sper- rung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezo- genen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU - Datenschutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW. Diese Rechte können nach Arti- kel 23 EU -Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12 -14 des Daten- schutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Ge- brauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu be- schränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Ge- brauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Vo- raussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. Stand 09/2020 Seite 12 von 14 Die rechtlichen Grundlagen beziehu ngsweise Voraussetzun- gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln, Herrn Frank Fricke, Rathausplatz (Spanischer Bau), 50667 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser da- tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informatio nsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211/38424 -0 oder der E -Mail- Adresse poststelle@ldi.nrw.de Stand 09/2020 Seite 13 von 14 6. Rückmeldebogen Stadt Köln Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 230/21 Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Exposé Westhovener Weg _____________________________________________________________________________ Käuferin oder Käufer __________________________________ ______________ _____________________ Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort _____________________________________________________________________________ Name der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners __________________________ ________________________________________________ Telefon E-Mail Hinweise zum Vergabeverfahren Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als ver bindlicher Festpreis vereinbart. Gebote unter dem vorgegebenen städtischen Mindestgebot werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Wenn auf mehre- re Grundstücke geboten wird, ist hinter dem Euro-Betrag die Wunschrangfolge anzugeben. Das Gebot muss bis zum Ende der Gebotsfrist XX. XX. 2021 bei der Stadt Köln vorliegen. Maß- geblich ist der Eingang bei der Stadt Köln. Grundstücksbezeichnung Das Kaufpreisgebot wird abgegeben für ein Grundstück im Westhovener Weg in Köln-Weiß, Ge- markung Rondorf-Land, Flur 25, Flurstücke 751, 752, 755 oder 756. Stand 09/2020 Seite 14 von 14 Kaufpreisgebot (hier sind volle Eurobeträge und gegebenenfalls die Wunschrangfolge anzugeben) Wunschrangfolge Ich biete für das Flurstück 751 ____________________________ Euro. _______ Ich biete für das Flurstück 752 ____________________________ Euro. _______ Ich biete für das Flurstück 755 ____________________________ Euro. _______ Ich biete für das Flurstück 756 ____________________________ Euro. _______ Angaben zum Notariat Bei Zuschlagserteilung werde ich mit dem folgenden Notariat zusammenarbeiten: _____________________________________________________________________ Name und Anschrift des Notariats Kommt es in der durch die Stadt Köln vorgegebenen Beurkundungsfrist nicht zu einem Kaufver- tragsabschluss, wird das Grundstück dem nächsten Interessenten angeboten. Unterschrift Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich (im Namen der Käuferin oder des Käufers) sowohl die oben genannten Hinweise, als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzer- klärung auf den Seiten 11 und 12. Weiterhin bestätige ich, dass mit der oben genannten Käufe- rin oder dem oben genannten Käufer nach Zuschlagserteilung der Kaufvertrag abgeschlossen wird. ____________ Ort und Datum (Unterschrift der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2886/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 28.09.2020 11:26