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2886/2020

Grundstücksvermarktung Westhovener Weg in Köln-Weiß

Mitteilung Ausschuss 01.12.2020

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 01.03.2021, TOP 6.4

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Exposé Westhovener Weg

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1475 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
170015V Bra 
Vorlagen-Nummer  26.10.2020 
 2886/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 26.01.2021 
 
Grundstücksvermarktung Westhovener Weg in Köln-Weiß 
Der Stadt wurden aus der Gemarkung Rondorf-Land, Flur 25 im vereinfachten Umlegungsverfahren 
vier Einfamilienhaus-Grundstücke (Flurstücke 751, 752, 755 und 756) zugeteilt. Im Jahr 2020 wurden 
Kanal und Baustraße fertiggestellt; die Grundstücke sind somit baureif. 
 
Gemäß Grundsatzbeschlusses des Rates zur Vergabe städtischer Grundstücke vom 
22. September 2016 (1775/2016) werden in Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zwei-
familienhausgrundstücke zur Verfügung stehen, diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressenten 
veräußert. Die Grundstücke dürfen für die Dauer von zwanzig Jahren nur mit Wohnhäusern bebaut 
und nur zu Wohnzwecken genutzt werden (Bau- und Nutzungsbeschränkung). Für den Fall, dass die 
Vertragspartner ihre Vorhaben nicht umsetzen, wird der Stadt ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Sowohl 
die Bau- und Nutzungsbeschränkung als auch das Rücktrittsrecht werden dinglich im Grundbuch ge-
sichert. 
 
Die Liegenschaftsverwaltung beabsichtigt daher, die Grundstücke auf der städtischen Internetseite 
und bei ImmoScout24 mit einem Verkaufsexposé anzubieten (siehe Anlage). Als Grundlage zur Fest-
setzung der Mindestgebote dient die Wertermittlung aus 2020. 
 
Anlage 
Exposé 
 
Gez. Blome

Exposé Westhovener Weg

22649 Zeichen

Exposé Westhovener Weg 
 
Die Stadt Köln bietet vier Grundstücke für eine Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Dop-
pelhaushälften) in Köln -Weiß für Selbstnutzende an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei 
und zum Höchstgebot. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster 
Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Brand 
Telefon: 0221/221-33247 
Telefax: 0221/221-24500 
E-Mail: liegenschaften@stadt-koeln.de 
www.stadt-koeln.de

Stand 09/2020  Seite 2 von 14 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Angaben zu den Grundstücken ..................................................................................... 3 
1.1 Übersichtsplan ...................................................................................................... 3 
1.2 Auszug aus der Flurkarte ...................................................................................... 4 
1.3 Lagebeschreibung ................................................................................................ 5 
1.4 Objektbeschreibung und Besichtigung .................................................................. 5 
1.5 Bebaubarkeit ......................................................................................................... 5 
1.6 Erschließungs- und Grünausgleichsbeiträge ........................................................ 6 
1.7 Lärmimmissionen .................................................................................................. 6 
1.8 Landschaftsschutz ................................................................................................ 6 
1.9 Wasserschutzzone ................................................................................................ 6 
1.10 Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................................ 7 
2. Allgemeine Vertragskonditionen .................................................................................... 7 
2.1 Kaufpreisfälligkeit und Nebenkosten ..................................................................... 7 
2.2 Bau- und Nutzungsbeschränkung ......................................................................... 7 
2.3 Weiterveräußerung ............................................................................................... 7 
3. Gebotsverfahren ............................................................................................................ 8 
3.1 Teilnahmebedingungen ........................................................................................ 8 
3.2 Abgabefrist ............................................................................................................ 8 
3.3 Gebotsabgabe ...................................................................................................... 8 
4. Auswahlverfahren .......................................................................................................... 9 
4.1 Zuschlag ............................................................................................................... 9 
4.2 Informationsgespräch ........................................................................................... 9 
4.3 Reservierung ........................................................................................................ 9 
4.4 Gewährleistung ..................................................................................................... 9 
5. Datenschutzerklärung .................................................................................................. 11 
6. Rückmeldebogen ......................................................................................................... 13

Stand 09/2020  Seite 3 von 14 
 
 
1. Angaben zu den Grundstücken 
 
Nutzung: Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Doppelhaushälften) 
Stadtteil: Köln-Weiß 
Objektanschrift: Westhovener Weg  
Kataster: 
Gemarkung Rondorf-Land 
Flur 25 
Flurstück 751  Flurstück 752 Flurstück 755 Flurstück 756 
Größe: 206 m² 209 m² 438 m² 438 m² 
Mindestgebot: 253.380 Euro 257.070 Euro 385.440 Euro 385.440 Euro 
Bieterkreis: Selbstnutzende 
Gebotsfrist: XX. XX. 2021 
 
 
1.1 Übersichtsplan

Stand 09/2020  Seite 4 von 14 
 
1.2 Auszug aus der Flurkarte 
 
 
 
 
 
Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, 
erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter der Ru fnummer 0221/221 -23636 oder per E-
Mail an kataster@stadt-koeln.de.

Stand 09/2020  Seite 5 von 14 
   
1.3 Lagebeschreibung Die Grundstücke liegen im linksrheinischen Kölner Süden ge-
legenen Stadtteil Weiß. Die Anschlu ssstelle Köln -
Rodenkirchen der A 555 ist circa fünf Kilometer e ntfernt, die 
Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven der Linie 16 und 17 circa 
3 Kilometer. Die Bushaltestelle Weißer Hauptstraße der Linien 
131 und 134  ergänzen das Angebot zum  Anschluss an die 
angrenzenden Stadtteile . Nach einigen hundert Metern er-
reicht man den Anleger der Personenfähre in den rechtsrhei-
nischen Stadtteil Köln-Zündorf mit der Freizeitanlage Groov. 
 
Im Ortskern von Weiß sind Geschäfte für den täglichen Be-
darf. Im Ort befinden si ch mehrere Kindertagesstätten und ei-
ne Grundschule . Weitere Schulen befinden sich im benach-
barten Stadtteil Rodenkirchen. 
 
 
 
1.4 Objektbeschreibung 
und Besichtigung 
Die Grundstücke sind frei einsehbar . Besichtigungstermine 
sind nicht vorgesehen.  Die Grundstücksbreite zur Straße be-
trägt bei allen Flurstücken circa 11 Meter. Die Flurstücke 751 
und 752 haben eine Tiefe von circa 19 Metern. Die Flurstücke 
755 und 756 haben eine Tiefe von circa 40 Metern.  
 
Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuchs 
liegen nicht vor. 
 
 
 
1.5 Bebaubarkeit 
 
 
Bitte wenden Sie sich grundsätzlich mit allen Fragen zur Be-
baubarkeit bereits im Vorfeld eines möglichen Grundstücks-
kaufs an die Bürgerberatung Bauen des Bauaufsichtsamtes 
der Stadt Köln. Informationen zu den Öffnu ngszeiten und die 
Möglichkeit zur Terminabsprache erhalten Sie unter 0221/221-
33363.  
 
Folgende Informationen vorab: 
 
Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Be-
bauungsplanes. Die pla nungsrechtliche Zulässigkeit de s Vor-
habens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Danach „ist ein  
Vorhaben grundsätzlich zulässig, wenn es sich nach Art und 
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund-
stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der nä-
heren Umgebung einfügt.“ Auf allen Grundstüc ken ist durch 
Baulasten jedoch die Errichtung von Doppelhaushälften vor-
gegeben. Die Anbaugrenzen liegen zwischen den Flurstücken 
751 und 752 auf der westlichen und zwischen den Flurstücken 
755 und 756 auf der östlichen Seite des Westhovener Wegs.  
 
Wichtige Hinweise 
 
Die öffentlich -rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer 
Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprechen-
den gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Ab-
lehnung von Bauanträgen bleiben unberührt.  Ebenso bleiben 
die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln als örtliche 
Planungsbehörde unberührt, mit dem Recht, verbindliche pla -

Stand 09/2020  Seite 6 von 14 
 
 nungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf d as 
zum Verkauf anstehende Grundstück beziehen können. 
 
 Alle im Zusammenhang mit den Geboten erbrachten Vorarbei-
ten, wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einrei-
chen einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf eigene 
Kosten und auf eigenes Risiko der Bietenden. 
 
 
 
1.6 Erschließungs- 
und Grünaus-
gleichsbeiträge 
Erschließungsbeiträge 
 
Die Grundstücke werden durch den Westhovener Weg er-
schlossen. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig. 
 
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sowie Bei-
träge nach dem Kommunalabgabengesetz trägt die Käuferin 
oder der Käufer ab d em Zeitpunkt des Besitzüberganges mit 
Bekanntgabe des entsprechenden Beitragsbescheides, eben-
so Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 Ab-
satz 4 Baugesetzbuch und sonstige Anlagen, insbeso ndere 
Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten für Ver sor-
gungsanlagen sowie Abgaben für Entsorgungsanlagen. 
 
Hinsichtlich der Hausanschlüss e (Strom, Wasser, Gas, Tele-
kommunikation, Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) 
und den zu erwartenden Anschlusskosten wenden Sie sich 
bitte direkt an die entsprechenden Versorgungsbetriebe. 
 
Grünausgleichsbeiträge 
 
Es fallen keine Grünausgleichsbeiträge nach den Bestimmun-
gen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs atz 1a und §§ 135 a 
- c) und der Satzung zur Erhebung von K ostenerstattungsbe-
trägen nach § 135a-135c Baugesetzbuch der Stadt Köln an. 
 
 
 
1.7 Lärmimmissionen Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln weist 
darauf hin, dass Lärmimmissionen durch den Straßen - und 
Flugverkehr auf das Siedlungsgebiet einwirken. 
 
 
 
1.8 Landschaftsschutz Die Grundstücke liegen im Landschaftsschutzgebiet L 20 
„Rhein, Rheinauen, und Uferbereiche von Rodenkirchen bis 
Langel rrh“ fest.  
 
 
 
1.9 Wasserschutzzone Die Grundstücke liegen in der Wasserschutzzone II de s Was-
serwerks Weißer Bogen , bei der zukünftigen Nutzung ist die  
Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.

Stand 09/2020  Seite 7 von 14 
 
1.10 Ver- und Entsorgungs-
leitungen 
Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich in den Grund-
stücken keine Ver- oder Entsorgungsleitungen. Sollten sich im 
Verkaufsgrundstück dennoch Ver- oder Entsorgungsleitungen 
befinden, so verpflichtet sich die Käuferin oder der Käufer, auf 
Verlangen der Ver- und Entsorgungsträgerin zur Sicherung für 
diese Ver- oder Entsorgungsanlagen beschränkte persönliche 
Dienstbarkeiten unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu las-
sen. 
 
 
2. Allgemeine Vertragskonditionen 
 
2.1 Kaufpreisfälligkeit 
und Nebenkosten 
 
Der Kaufpreis wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung 
fällig. Alle mit dem Erwerb des Grundstückes verbundenen 
Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sowie die 
Grunderwerbsteuer, sind von der Käuferin oder dem Käufer zu 
übernehmen. 
 
 
 
2.2 Bau- und Nutzungs-
beschränkung 
Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren ab dem Tag 
der Beurkundung nur mit einem Wohnhaus bebaut und nur zu 
Wohnzwecken genutzt werden . Diese Nutzungsbindung wird 
durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. 
 
Das Bauvorhaben muss innerhalb von zweieinhalb Jahren 
nach Beurkundung bezugsfertig hergestellt und bezogen wer-
den. Für den Fall, dass die Käuferin oder der Käufer d ieser 
Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Stadt ein Rücktritts-
recht eingeräumt, das durch Eintragung einer Auflassungs-
vormerkung im Grundbuch gesichert wird. 
 
Verstöße gegen diese Regelungen können außerdem mit ei-
ner Vertragsstrafe belegt werden. 
 
 
 
2.3 Weiterveräußerung Die ganze oder teilweise W eiterveräußerung de s Grund-
stücks, ebenso die Weiterveräußerung von Wohnungs - oder 
Teileigentum oder die Bestellung eines Erbbaurechtes, ist vor 
Erfüllung der Bauverpflichtung und Bezug durch die Käuferin 
oder den Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung 
der Stadt Köln zulässig.

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3. Gebotsverfahren 
 
3.1 Teilnahmebedingungen Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch bauträger-
gebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt und ausschließlich 
an Selbstnutzende. Kaufpreisgebote, die mit einer Bedingung 
oder Auflage verknüpft sind, werden nicht berücksichtigt. Es 
ist ein eindeutiger Kaufpreis anzugeben. Gebote mit zwei oder 
mehr unterschiedlichen Preisangaben (von/bis Euro ) werden 
bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Bietende, die Gebote un-
terhalb des geforderten Mindest gebotes einreichen, werden 
grundsätzlich vom weiteren Auswahlverfahren ausge schlos-
sen. Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als verbindlicher 
Festpreis vereinbart. Das bedeutet, dass si ch dieser Preis 
nicht mehr verringert oder erhöht. 
 
 
 
3.2 Abgabefrist Die Gebote sind bis spätestens zum XX. XX. 2021 einzu-
reichen. Der Nachweis der fristge rechten Einlieferung obliegt 
den Bietenden. 
 
 
 
3.3 Gebotsabgabe Die Bietenden müssen sich mit den allgemeinen Vertrags- und 
Verkaufskonditionen der Stadt Köln einverstanden erklären. 
Die Stadt Köln behält sich vor, einen Nachweis über die Fi-
nanzierung zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist für jedes 
Ausschreibungsverfahren ein schriftliches Gebot (si ehe 
Rückmeldebogen) einzureichen. Kaufgebote sind wie folgt an 
die Stadt Köln zu senden: 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
230/21 Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Exposé Westhovener Weg 
 
Eine persönliche Abgabe im Verwaltungsgebäude (Zimmer 12 
E 6 6) oder die Einreichung  per E -Mail ist ebenfalls möglich. 
Gebote, die nach dem Fristablauf eingehen, können nicht 
mehr berücksichtigt werden.

Stand 09/2020  Seite 9 von 14 
 
4. Auswahlverfahren 
 
4.1 Zuschlag Den Zuschlag erhalten, vorbehaltlich der Gen ehmigung des 
Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln, die 
Bietenden, die das Höchstgebot entsprechend den Kriterien 
der Ausschreibung abgeben. Haben Bietende das Höchstge-
bot für mehrere Grundstücke (auch aus anderen Ausschrei-
bungen) abgegeben, erhalten sie den Zuschlag für das erste 
verfügbare Grundstück. Sofern innerhalb einer Ausschrei-
bung  mehrere Grundstücke angeboten werden, wird die im 
Vordruck zur Gebotsabgabe erstellte Wunschrangfolge be-
rücksichtigt. Geben Bietende mehrere Gebote für ein Grund-
stück ab, wird ausschließlich das zuletzt eingegangene Gebot 
berücksichtigt. Sofern mehrere Gebote mit gleichem Kaufpreis 
für ein Grundstück eingehen, entscheidet das Los. 
 
 
 
4.2 Informationsgespräch Die Auswahlentscheidung wird nach Abschluss des Gebots -
verfahrens den  jeweiligen Höchstbie tenden mitgeteilt. Diese  
erhalten eine Einladung zu einem persönlichen oder telefoni-
schen Informationsgespräch. Hierbei werden die all gemeinen 
Verkaufs- und Vertrags konditionen der Stadt Köln erläutert 
sowie auf Fragen eingegangen. 
 
 
 
4.3 Reservierung Gleichzeitig wird eine für die  Höchstbietenden unverbindliche 
Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wochen 
vorgenommen. 
 
Spätestens mit Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsfrist ist 
bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Re servie-
rungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Mit der Ent-
richtung dieses B etrages wird das Grundstück verbindlich für 
die Höchstbietenden reserviert. Das Reservierungsentgelt 
wird auf den Kaufpreis angerechnet.  Erfolgt nach Ablauf der 
Reservierungsfrist jedoch keine Ein zahlung wird das Grund-
stück den nächsten Bietenden angeboten. 
 
Sofern der Kaufvertrag aus Gründen, die die Stadt zu vertre-
ten hat, nicht beurkundet wird (zum Beispiel wegen fehlender 
Genehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates 
der Stadt Köln), wird der Reservierungsbetrag erstattet. Falls 
der Kaufvertrag, aus Gründen, die die Stadt Köln nicht zu ver-
treten hat, nicht zustande kommt, wird der Reservierungsbe-
trag nicht erstattet. Darüber hinaus tragen die Bietenden sämt-
liche mit dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkos-
ten. 
 
 
 
4.4 Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar.  Alle tat-
sächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorg-
falt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und 
Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Stand 09/2020  Seite 10 von 14 
 
 Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und 
begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die 
enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen 
sind unverbindlich. 
 
Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit bezie-
hungsweise den Zustand der Verkaufssache können hieraus 
nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Män-
gel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen 
Vereinbarungen und nicht a us den Angaben in diesem Expo-
sé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Ver-
einbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich 
vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf 
Verkauf der Baugrundstücke mit den in dem Exposé genann-
ten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröf-
fentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. 
Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln 
nicht honoriert. 
 
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden 
vorbehalten.

Stand 09/2020  Seite 11 von 14 
 
5. Datenschutzerklärung 
 
Im Rahmen des vorliegenden Immobilienverkaufs benötigt die 
Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Katas-
ter, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Angaben zu Ihren per-
sonenbezogenen Daten.  
 
Ihre personenbezogenen Daten werde n verarbeitet, also ins-
besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert. Ihre in die-
sem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen 
Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den 
Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ge-
setzlichen Bestimmungen, insbesondere die seit 25.05.2018 
geltenden EU -Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie 
das Datenschutzgesetzes NRW werden beachtet. Weitere In-
formationen zum Datenschutz enthält die allgemeine Daten-
schutzerklärung der Stadt Köln, die S ie über nachfolgenden 
Link einsehen können: 
 
https://www.stadt-
koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklaerung  
 
Ihre Daten werden unter Verwendung von Pro grammen ge-
speichert, verarbeitet und dabei auch an andere Dienststellen 
der Stadt Köln sowie andere Behörden weitergeben, wenn 
und soweit dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufga-
benerledigung erforderlich ist. 
 
Zu den verwandten Programmen zählen insbeso ndere Micro-
soft Office -Produkte, der Sitzungsdienst Session und das 
Grundstücksmanagementsystem der Stadt Köln. Die Daten 
werden dauerhaft in den o.g. Fachanwendungen und in Pa-
pierform gespeichert. Über die Löschung der Daten entschei-
det das Historische Ar chiv der Stadt Köln nach Maßgabe des 
Archivgesetzes NRW. 
 
Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie-
ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder-
liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den 
vorgenannten Zweck.  
 
Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sper-
rung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezo-
genen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. 
Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU -
Datenschutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des 
Datenschutzgesetzes NRW. Diese Rechte können nach Arti-
kel 23 EU -Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. 
Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12 -14 des Daten-
schutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Ge-
brauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu be-
schränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Ge-
brauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Vo-
raussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Stand 09/2020  Seite 12 von 14 
 
Die rechtlichen Grundlagen beziehu ngsweise Voraussetzun-
gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt 
Köln, Herrn Frank Fricke, Rathausplatz (Spanischer Bau), 
50667 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den 
Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse 
 
datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de 
 
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser da-
tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informatio nsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf 
unter der Telefonnummer 0211/38424 -0 oder der E -Mail-
Adresse poststelle@ldi.nrw.de

Stand 09/2020  Seite 13 von 14 
 
6. Rückmeldebogen                
 
Stadt Köln                
Amt für Liegenschaften,  
Vermessung und Kataster 
230/21 Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Exposé Westhovener Weg  
 
 
_____________________________________________________________________________ 
Käuferin oder Käufer  
 
__________________________________          ______________     _____________________ 
Straße und Hausnummer                                      Postleitzahl              Ort 
 
_____________________________________________________________________________ 
Name der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners 
 
__________________________       ________________________________________________ 
Telefon                                               E-Mail 
 
 
 
Hinweise zum Vergabeverfahren 
Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als ver bindlicher Festpreis vereinbart. Gebote unter dem 
vorgegebenen städtischen Mindestgebot werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Wenn auf mehre-
re Grundstücke geboten wird, ist hinter dem Euro-Betrag die Wunschrangfolge anzugeben. 
 
Das Gebot muss bis zum Ende  der Gebotsfrist XX. XX. 2021 bei der Stadt Köln vorliegen. Maß-
geblich ist der Eingang bei der Stadt Köln. 
 
 
 
Grundstücksbezeichnung 
Das Kaufpreisgebot wird abgegeben für ein Grundstück im Westhovener Weg  in Köln-Weiß, Ge-
markung Rondorf-Land, Flur 25, Flurstücke 751, 752, 755 oder 756.

Stand 09/2020  Seite 14 von 14 
 
Kaufpreisgebot  
(hier sind volle Eurobeträge und gegebenenfalls die Wunschrangfolge anzugeben)  
 
Wunschrangfolge 
 
Ich biete für das Flurstück 751 ____________________________ Euro.             _______ 
 
Ich biete für das Flurstück 752 ____________________________ Euro.             _______ 
 
Ich biete für das Flurstück 755 ____________________________ Euro.             _______ 
 
Ich biete für das Flurstück 756 ____________________________ Euro.             _______ 
 
 
Angaben zum Notariat 
Bei Zuschlagserteilung werde ich mit dem folgenden Notariat zusammenarbeiten: 
 
_____________________________________________________________________ 
Name und Anschrift des Notariats 
 
Kommt es in der durch die Stadt Köln vorgegebenen Beurkundungsfrist nicht zu einem Kaufver-
tragsabschluss, wird das Grundstück dem nächsten Interessenten angeboten. 
 
 
Unterschrift 
Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich (im Namen der Käuferin oder des Käufers) sowohl die oben 
genannten Hinweise, als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzer-
klärung auf den Seiten 11 und 12. Weiterhin bestätige ich, dass mit der oben genannten Käufe-
rin oder dem oben genannten Käufer nach Zuschlagserteilung der Kaufvertrag abgeschlossen 
wird. 
 
 
 
 
____________ 
Ort und Datum  (Unterschrift der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners)

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2886/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.12.2020
Erstellt
28.09.2020 11:26