4222/2018
Essen in Kindertageseinrichtungen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 15.01.2019 4222/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 12.02.2019 Essen in Kindertageseinrichtungen Der Jugendhilfeausschuss hat mit den Vorlage-Nummern AN 0414/2017 und AN 1260/2018 folgenden Beschluss und entsprechende Nachfrage zum Thema „Frisch Kochen in städti- schen Kindertageseinrichtungen“ gefasst: Am 14.03.2017 hat der JHA u. a. folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten, hinsichtlich der Neuregelung und Neuvergabe der Mittagsverpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen 1. zu prüfen, welche Kindertageseinrichtungen sich aufgrund ihrer räumlichen Situation (Küchengrö- ße- und Ausstattung) ohne erheblichen Umbauaufwand für das Angebot eines in der Einrichtung frisch gekochten Mittagessens eignen. Dabei soll unter Einbeziehung der Leitungen und Fachberatungen auch die konzeptionelle Ausrich- tung berücksichtigt werden. 2. zu prüfen, in welchen Kindertageseinrichtungen nach den oben genannten Kriterien eine Misch- form aus Catering (beispielsweise an vier Tagen Catering, an einem Tag frisch gekochtes Mittages- sen pro Gruppe) umsetzbar ist, um den pädagogischen Aspekt der Ernährungsbildung zu stärken, 3. die Einrichtungen zu benennen, die direkt ein frisches Essen anbieten können und diese bei der zügigen Umsetzung zu unterstützen 4. zu prüfen, inwieweit der Einsatz von Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern für die Essens- zubereitung in Kitas im Wege der Arbeitsmarktförderung möglich ist, 5. fraktionsübergreifende Gespräche unter Beteiligung der zuständigen Personal-vertretung sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus der Fachabteilung anzubieten, so dass deren Er- gebnisse in die Beschlussvorlage zur weiteren Vorgehensweise einfließen können. Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtelternrat sowie den Kölner Ernährungsbeirat in die Prüfung mit einzubeziehen und dem Jugendhilfeausschuss die Ergebnisse mit einer entsprechenden Kosten- 2 kalkulation darzustellen. Dabei sollen auch die Einnahmen (Essensgelder, Verfügungspauschalen nach KiBiz, etc.) berücksichtigt werden.“ In der Sitzung vom 13.09.2018 wurde folgende Frage gestellt: Welche Unterstützung ist bei der in 2016 eröffneten Kita („erforderliche Umbaumaßnahmen“) erfolgt? Wann ist die Begehung der zweiten Kita erfolgt und mit welchen Ergebnissen? Liegt die Auswertung der Ergebnisse vor, die als Planungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise dienen soll? Falls ja, wann wird sie dem JHA vorgestellt? Falls nein, wann ist damit zu rechnen? Ergänzend wurde durch Herrn Gümüs am 06.11.2018 folgende mündliche Anfrage gestellt: Weiter fragt Herr Gümüs, warum die Stadt nach der Übernahme der Kita Am Hilgerskreuz das bis zu diesem Zeitpunkt praktizierte „Frisch Kochen“ nicht übernommen habe. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Neben den o.g. Anfragen aus dem Jugendhilfeausschuss liegt der Fachverwaltung ein Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vor, der die öffentliche Ausschreibung der Essensbelieferung fordert. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, beide Aufträge in Einklang zu bringen. Erhebliche zeitliche Verzögerungen ergaben sich, da für die anstehenden Aufgaben der Ausschrei- bung zunächst eine Stelle geschaffen werden musste und die anschließende zweimalige interne und externe Ausschreibung nicht zum gewünschten Erfolg der Stellenbesetzung führte. Um die Aufträge weiter zu verfolgen, hat die Verwaltung beiliegendes Konzept mit folgender Zielset- zung entwickelt: Sicherstellung einer öffentlichen Ausschreibung und eines rechtssicheren Vergabeverfahrens Die Qualitätsverbesserung im Essensangebot für die Kinder Sicherung einheitlicher Standards für alle städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Kindertageseinrichtung Am Hilgerskreuz in Meschenich wurde zum 01.09.2018 von der Stadt Köln übernommen. Neben baulichen und personellen Schwierigkeiten unterliegt die Einrichtung einer Schimmelproble- matik von der auch die Küche betroffen ist. Es ist vorgesehen, die Einrichtung zu erweitern. In diesem Zuge soll entsprechend des beiliegenden Konzeptes die bauliche Voraussetzung in der Küche für frisches Kochen geschaffen werden. Gez. Dr. Klein
Konzept Essen in Kitas
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/ 2 Konzept „Essen in Kindertageseinrichtungen“ Maßnahmenkatalog zur Ernährung in städtischen Kindertageseinrichtungen Kinder verbringen heute immer mehr Zeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen. So erfül- len diese Institutionen und ihre verantwortlichen Träger eine wesentliche Funktion im Auf- wachsen von jungen Menschen. Das Thema Essen und Ernährung ist ein relevanter Bestandteil der frühkindlichen Erziehung. Kinder sind offen, wissbegierig und die ersten Jahre sind prägend für das weitere Essverhal- ten im ganzen Leben. Es ist daher wichtig, auch dem Thema Essen und Ernährung, im Sin- ne der Chancengleichheit, einen für alle Kindertageseinrichtungen einheitlichen verbindli- chen Qualitätsrahmen zu geben. Dazu gehören auch die verschiedenen Vorgaben aus Poli- tik, Verwaltungsvorschriften, Tarifvertrag, räumlichen Gegebenheiten und finanziellen Rah- menbedingungen. Kindertageseinrichtungen sind in erster Linie pädagogischen Zielen verpflichtet, die sich vor- rangig an den Bedarfen und Wünschen der Kinder orientieren müssen, wobei auch die Eltern in der Zielformulierung und Prozessgestaltung zu beteiligen sind. Im Rahmen der 2018 gestarteten Qualitätsoffensive für die städtischen Kindertageseinrich- tungen wurden mehrere Elternforen durchgeführt. Eingeladen waren aus jeder städtischen Kindertageseinrichtung Vertreterinnen und Vertreter aus der Elternschaft, die zu ihren Vor- stellungen von Qualität in der Kindertageseinrichtung befragt wurden. 65% der 226 Kinderta- geseinrichtungen waren in den Elternforen vertreten und haben sich dort unter anderem auch zum Thema Essensangebot in städtischen Kindertageseinrichtungen geäußert. Nachfolgend die Rückmeldungen auf den Plakaten "Was ich sonst noch sagen, fragen, wis- sen will" zum Thema Essen: Zu knappes Budget für Essen Keine Extra-Essen für Kinder, die Allergien haben Kein frisches Essen Essensbeiträge könnten erhöht werden wer „ökologisch und bio“ will, soll zu Privaten wechseln. Frisches Obst + Gemüse (schon zum Frühstück) Brötchen (Kita selbst einkaufen) nicht in allen Kitas möglich/gewünscht Mehr Kompetenzen für Leitungen bezüglich des Essens Zuckerregelung (weniger Süßigkeiten) Mehr kindgerechte Ernährung Gesundes Essen/wenn schon Catering dann gesund und frisch Wer entscheidet über das Essensangebot? Die Leitung? Zum Thema Essen und Ernährung gab es in den Foren der Fachkräfte und Leitungen im Rahmen der Qualitätsoffensive kaum Rückmeldungen. Folgende Aussagen wurden festge- halten: Von Fachkräften: Frisches Essen, kein Catering Das Mittagessen ist qualitativ sehr minderwertig (oft einzige warme Mahlzeit für das Kind!) Von Leitungen: Gesunde Ernährung in der Kita/hohe Ansprüche von Eltern/zu niedrige Beiträge um Ansprüche zu erfüllen - 2 - / 3 Der Prüfauftrag „Frisch Kochen in Kitas“ (0414/2017) des Jugendhilfeausschusses bittet die Verwaltung darzustellen, unter welchen Bedingungen in den Einrichtungen frisch gekocht werden kann. Hierzu gehört auch die Prüfung der baulichen und personellen (haus- wirtschaftliche Unterstützungskräfte) Gegebenheiten. Ferner soll mitgeteilt werden, in wel- chen Einrichtungen (teilweise) ab sofort frisch gekocht werden kann. Die Fachverwaltung nahm zunächst eine Begehung mit dem Gesundheitsamt und der Le- bensmittelüberwachung in einer neu gebauten Einrichtung vor. Es wurde davon ausgegangen, dass es aus baulicher Sicht relativ unproblematisch sein soll- te, den JHA-Beschluss in neu gebauten Einrichtungen umzusetzen. Im Ergebnis muss je- doch festgestellt werden, dass dazu Maßnahmen in einer Größenordnung von 30.000 Euro bis 50.000 Euro pro Einrichtung erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, wie z.B. o Schaffung einer Abluft nach außen, o Trennung der Küche in „reine“ und „unreine“ Arbeitsbereiche (Trennung von Fleisch und Salat), o der Beschaffung einer Edelstahlarbeitsplatte und o Beschaffung zusätzlicher Kühlgeräte (hier ergibt sich zusätzlich ein erhebliches Raumproblem). Die Inaugenscheinnahme einer zweiten, ebenfalls neueren Einrichtung, kam zu einem ver- gleichbaren Ergebnis. Aus Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben ergeben sich zudem noch eine Menge weiterer Anforderungen. Die an Kinder ausgegebenen Speisen müssen von hygienisch einwandfreier Qualität sein. Um dies sicherzustellen, sind im Umgang mit Lebensmitteln rechtliche Best- immungen einzuhalten. Küchen müssen den Anforderungen der Lebensmittelhygieniever- ordnung (LMHV) entsprechen. Hierzu gehört eine regelmäßige Kontrolle, die dokumentiert werden muss. Ein vorbeugendes System für Kontrollmaßnahmen ist das HACCP-Konzept (Hazard Analysis und Critical Control Point), das die hygienische Qualität der Lebensmittel sicherstellen soll. Das Konzept besteht aus einer Risikoanalyse und der Ermittlung kritischer Kontrollpunkte. „Hygienestandards wie die Aufrechterhaltung der Kühlkette, Temperaturkon- trolle, die Anwendung der HACCP-Grundsätze und regelmäßige Mitarbeiterschulungen müs- sen eingehalten werden“. Das Personal, das Lebensmittel zubereitet muss gemäß §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) regelmäßig verbindliche Hygieneschulungen er- halten. Neben den gesetzlichen Vorgaben existieren zahlreiche DIN-Normen zur Lebensmit- telhygiene. Eine Zusammenfassung ist in der Broschüre des aid-Infodienstes Küchenhygiene für Profis (2008, S. 52-54) S. 57) zu finden. (vgl. Curriculum zur Gesundheitsförderung in der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jah- ren, Stiftung Kindergesundheit 2015). Des Weiteren müsste Fachpersonal eingestellt werden. Frisches Kochen in der Kindertages- einrichtung ist mit einer Aufgabenstellung verbunden, die die Profile vorhandener Stellen nicht abbilden. Es sind zusätzliche Stellen nötig, die mit einer Köchin oder einem Koch zu besetzen wären. Eine wesentliche Voraussetzung für die richtige Herstellung von Speisen ist das Wissen über grundlegende Gesetze und Verordnungen (Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuch LFGB) und die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittelkennzeich- nungsverordnung, Nährwertkennzeichnungsverordnung, Diätverordnung und Fertigverpa- ckungsverordnung), die ebenfalls von diesen Stellen sicherzustellen ist. Diese Aufgaben können nicht den pädagogischen Fachkräften und den hauswirtschaftlichen Unterstützungs- kräften übertragen werden. Wie bereits oben erwähnt, haben Kindertageseinrichtungen einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Kernaufgabe ist die Förderung des Kindes in der Ent- - 3 - / 4 wicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrich- tungen hat den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten (KiBiz §3 Aufgaben und Ziele). Dies wird weiter in den Bildungsgrundsätzen in Kindertagesbetreuung und Schulen im Prim- arbereich in NRW ausgeführt. Hier werden 10 Bildungsbereiche definiert, die im ganzheitli- chen Bildungsverständnis Auftrag und Ziel der Arbeit in der Kindertagesbetreuung darlegen. In einem dieser 10 Bildungsbereichen „Körper, Gesundheit, Ernährung“ wird auch das Essen in Kindertageseinrichtungen in den Blick genommen: „Ziel in … Kindertageseinrichtungen…sollte in erster Linie sein, dass Kinder Freude und Ge- nuss an (gesundem) Essen und Trinken erfahren und positive Vorbilder erhalten. So können sie ein nachhaltig gesundes Ernährungsverhalten entwickeln. Der alltägliche Umgang mit Lebensmitteln…ermöglicht vielfältige Sinneserfahrungen und den Erwerb von Kompeten- zen…“ Hierzugehört z.B. die kindgerechte Verarbeitung Obst, Gemüse, Salat, das Backen von Plätzchen in der Weihnachtszeit oder auch mal das Zubereiten eines Nachtischs. Die Tätigkeiten der Fachkräfte können sich daher ausschließlich im Rahmen des „pädagogi- schen Prozesses“ bewegen. Die tägliche Sicherstellung des Mittagessens durch Fachkräfte ist somit aus zeitlichen und zur Gleichstellung aller Bildungsbereiche nicht möglich. Die in den städtischen Einrichtungen eingesetzten hauswirtschaftlichen Unterstützungskräfte wurden im Rahmen des bestehenden Gesundheitsschutztarifvertrages installiert. Ziel war u.a. die Fachkräfte in den Einrichtungen von fachfremden Tätigkeiten wie Spülen und Wä- schepflege zu entlasten, um somit auch die Qualität der pädagogischen Arbeit weiter zu ver- bessern. Zusätzliche Aufgaben wie Kochen können von diesen Kräften nicht übernommen werden, da sie dann die bisherigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nicht mehr leisten könn- ten und dies wiederum zulasten der pädagogischen Arbeit ginge. Entscheidend jedoch ist, dass auch die hauswirtschaftlichen Unterstützungskräfte über keinerlei Qualifikation für die Zubereitung eines kindgerechten Essens, Umgang mit Allergien etc. und formalen Voraus- setzungen (LFGB u.a.) verfügen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes „Mittagessen in städtischen Kitas und Erhebung von Essengeld durch 51- Amt für Kinder, Jugend und Familie des Rechnungsprü- fungsamtes vom 25.04.2016“ resultiert der zentrale Auftrag für das Amt für Kinder, Jugend und Familie, dass die Bereitstellung des Mittagessens zukünftig über eine öffentliche Verga- be und daraus eine Beauftragung über externe Caterer zu erfolgen habe. „Bereits während der Prüfung hat das RPA -51- aufgefordert, für die Beauftragung von Es- senszulieferern eine Vergabe einzuleiten.“ Die in dem Prüfbericht aufgeworfene Problematik zeigt, dass die bisherige Vergabepraxis verändert werden muss, um den gestiegenen Anforderungen der Vergabe gerecht zu wer- den und ein Ausschreibungsverfahren einzuleiten. Um den Anforderungen des RPA nachzukommen, wurde zunächst eine Stelle im Amt für Kinder, Jungend und Familie zu besetzen. Die für die Ausschreibung erforderliche und be- reitgestellte Stelle wurde zweimal intern und extern ausgeschrieben. Qualifizierte Bewerbun- gen liegen bisher nicht vor, sodass eine Besetzung der Stelle nicht erfolgen konnte. Die Ju- gendverwaltung hat daraufhin verwaltungsintern die „zentralen Dienste“ kontaktiert. Es gilt abzustimmen, ob die komplexe Aufgabe der Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens, das grundlegendes Fachwissen voraussetzt, von dort übernommen werden kann. Hier ergibt sich die Herausforderung, dass bei einer öffentlichen Ausschreibung der Essenslieferung künftig - 4 - / 5 jede Kindertageseinrichtung an den einen Caterer, der die Ausschreibung gewonnen hat, für die Dauer des Vergabeauftrages gebunden sein wird. Da das Vergabeverfahren auch für die Unternehmen sehr komplex ist, ist nicht davon aus- zugehen, dass kleinere Unternehmen (der „Laden von nebenan“) sich an der Ausschreibung beteiligen werden. Entscheidend für das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist allerdings, dass in einem Vergabeverfahren sichergestellt ist, dass neben dem Catering die Möglichkeit besteht, Le- bensmittel (insbesondere Frischwaren) täglich im Umfeld der Kindertageseinrichtung (regio- nal) zu beschaffen, da ansonsten auch die pädagogische Arbeit mit den Kindern zum Bil- dungsbereich gesunde Ernährung nicht umzusetzen ist. Zudem stellt auch der Kölner Ernährungsrat Anforderungen an die Verpflegungen von Kin- dern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es ist erklärtes Ziel vor allem fair gehandelte, nachhaltige und regionale Produkte in Köln einzusetzen. Aus diesem Grund gibt es eine enge Kooperation mit dem Ernährungsrat und es wurden schon verschie- dene Schulungen und nun ein gemeinsames Projekt vereinbart. Dieser Anspruch ist weiter zu verfolgen und muss noch stärker in die Haltung der Einrichtungsmitarbeiterinnen und - mitarbeiter vor Ort gebracht werden. Dies wird letztlich nur durch eine individuelle Vor-Ort- Beratung durch ausgewiesene Fachkräfte zu realisieren sein. Die Finanzierung des Mittagessens erfolgt über Beiträge der Eltern. Den Einrichtungen ste- hen nach Ratsbeschluss (Jugendhilfeausschuss 11.06.2002, DS 0742/2002) pro Essen 1,90 Euro je Kind und Tag zur Verfügung. Zuzüglich zahlen die Eltern 0,60 Euro je Essen für die anteilige Finanzierung der hauswirtschaftlichen Unterstützungskräfte. Kita-Leitungen berichten, dass sie immer größere Probleme bei der Finanzierung des Mitta- gessens habensiehe auch Rückmeldung aus den Elternforen der Qualitätsoffensive). Einzel- ne Lieferanten erhöhen inzwischen nicht mehr die Preise, da sie die Finanzsituation der städtischen Kindertageseinrichtungen kennen. Stattdessen werden die Portionen verkleinert. Auch der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus 2016 weist ausdrücklich darauf hin, dass „der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes allein für Nahrungsmitte seit August 2002 um 24% gestiegen“ ist. Alleine um diese Preissteigerung aufzufangen, wä- re eine Anpassung des Entgeltes auf 2,35 Euro tgl. erforderlich. Um diesen vielfältigen Erwartungen, Vorgaben und Rahmen zu genügen, schlägt die Verwaltung folgenden Maßnahmenkatalog zu Verpflegung in städtischen Kindertages- einrichtungen vor: Ziel ist es, allen Kindern eine gesunde Ernährung während ihrer Zeit in den Kindertagesein- richtungen bereit zu stellen. Gleichzeitig ist es von elementarer Bedeutung, Kindern Erfah- rungen im Umgang mit und in der Zubereitung von Lebensmitteln zu ermöglichen und ein gesundes und genussvolles Ernährungsverhalten zu vermitteln. Dies kann nur durch Vorbil- der möglich sein, so dass die Haltung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein muss, die- ses Ziel umzusetzen. Dies muss in einem wirtschaftlich soliden und rechtssicheren Umfeld geschehen. 1. In allen Kindertageseinrichtungen wird sichergestellt, dass die Kinder an der Zuberei- tung von Speisen und der Verarbeitung von Lebensmittel beteiligt sind, um so einen eigenen Zugang zur Ernährung zu finden. Hierzugehört z.B. die kindgerechte Verar- - 5 - beitung Obst, Gemüse, Salat, das Backen von Plätzchen oder auch das Zubereiten eines Nachtischs. Dies geschieht in den Gruppenräumen im pädagogischen Alltag. Um dieses sicherzustellen, bedarf es eines Rahmens der Beschaffung von Lebens- mittel im vergaberechtlichen Sinne und der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch zur Einhaltung hygienetechnischer Notwendigkeiten. 2. Es wird eine Ausschreibung zur Mittagsverpflegung in den städtischen Einrichtungen auf den Weg gebracht. In dieser Ausschreibung soll es möglichst viele Lose geben, um auch die Möglichkeit zu eröffnen, dass kleinere regionale Anbieter sich beteiligen können. Die Ausschreibung sollte möglichst auf 50-75% des Gesamtvolumens be- schränkt werden, so dass der verbleibende Rest als „Terminware“ (Frischware) frei- vergeben werden kann. Leitungen könnten also diesen Teil der zur Verfügung ste- henden Mittel z.B. für Einkäufe im benachbarten Lebensmittelgeschäft im Sinne einer regionalen Stärkung verwenden. 3. Frisch Kochen in Kitas ist weiterhin das Ziel, kann aber in bestehenden Einrichtungen nur mit hohem wirtschaftlichem und personellem Aufwand umgesetzt werden. Aus diesem Grund könnte es nur für alle Neubauten als Standard festgelegt werde. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit zukünftig neue städtische Kinderta- geseinrichtungen sowohl baulich, als auch personell entsprechend geplant und aus- gestattet werden können. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass mit der Umsetzung unterschiedliche Standards in den städtischen Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Gleichzeitig wird es unumgänglich sein, ein Qualitätsmanagement zu installieren, das die Qualität des frisch gekochten Mittagessens sichert und abhebt von der Qualität der Caterer. Um Personalausfall kompensieren zu können, muss die Küchenausstattung für beide Modelle (frisch Kochen und Catering) geschaffen werden. Die mit dieser Maßnahme verbundenen zusätzlichen Personalkosten gehen zulasten der Stadt Köln. 4. Die vorhandene, aber nicht besetzbare Stelle für das Ausschreibungsverfahren wird entfristet und umgewandelt in eine Fachstelle für Ernährungsberatung und im Fortbil- dungsbereich angesiedelt. Diese Stelle wird in Zukunft feste Schulungen für alle Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter in den städtischen Kindertageseinrichtungen anbieten und als zentrale Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle Ernährungsfragen zur Verfügung stehen. Diese Stelle wird mit einer Ökotrophologin o.ä. besetzt. 5. In jeder Einrichtung wird sichergestellt, dass die Eltern und die Kinder in allen Fragen der Ernährung beteiligt werden. Dies geschieht zum einen durch Transparenz der Ausgaben und Kosten, als auch der Beteiligung der Elternbeiräte im Rahmen des Ca- terings, dies soll auch in die Anforderung an den Caterer in der Ausschreibung auf- genommen werden. 6. Unabhängig von der Diskussion um die Notwendigkeit des Projektes „Frisch Kochen“ sind die Essensentgelte für die Mittagsverpflegung nach 16 Jahren Preisstabilität an- zupassen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass Essensgeld auf 3,10 Euro zu erhöhen, so dass abzüglich der Teilfinanzierung der hauswirtschaftlichen Kräfte 2,50 Euro pro Tag und Kind zur Verfügung stehen. Hierzu bedarf es einer Ratsvorlage, die in absehbarer Zeit eingebracht wird.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4222/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.01.2019
- Erstellt
- 17.12.2018 10:40