1702/2020
Rampe für Hohenzollernbrücke mit geplanter Bebauung des Breslauer Platzes kompatibel?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2979 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 10.06.2020 1702/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.06.2020 Rampe für Hohenzollernbrücke mit geplanter Bebauung des Breslauer Platzes kompatibel? hier: Anfrage der FDP-Fraktion am 03.06.2020 (Session-Nr. AN/0755/2020) Fragen: 1. Inwieweit sind die vorgestellten Skizzen mit dem Wettbewerbsergebnis zur Bebauung des Breslauer Platzes von 2009 kompatibel? 2. Inwieweit gibt es Überlegungen, Gespräch oder Planungen, die Rampe in Richtung Breslauer Platz in die Baumaßnahme für die beiden neuen S-Bahn-Gleise zu integrieren? 3. Inwieweit gibt es Überlegungen, die Rampe in Richtung Breslauer Platz und bzw. oder in Rich- tung Rheinuferstraße in die Bebauung des Breslauer Platzes nach Ende der Laufzeit des Mu- sicaldomes zu integrieren? 4. Wie ist der Sachstand der Verlegung der DB-Kabel unter dem Breslauer Platz und der Über- tragung der Grundstücke an die Stadt, die bisher eine Bebauung des Breslauer Platzes blo- ckiert haben? 5. Inwieweit muss die UNESCO einbezogen werden, wenn im Umfeld der Welterbestätte Kölner Dom und in einer wichtigen Sichtachse auf diese ein Rampenbauwerk entlang der Rheinufer- promenade errichtet werden soll? Antwort der Verwaltung: zu Frage 1: Die aktuell vorgeschlagene dauerhafte Rampe verläuft parallel zum Rheinufer und lässt der zukünfti- gen Entwicklung des Breslauer Platzes damit alle Freiheiten. zu Frage 2: Die Integration der Rampe in die Planung der Deutschen Bahn AG ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. zu Frage 3: Im Rahmen der Planung der Rampe werden insbesondere die Lage und Erreichbarkeit sowie die Möglichkeit einer späteren Erweiterbarkeit in Richtung Breslauer Platz untersucht. zu Frage 4: Die Abklärung, welche betriebsnotwendigen Kabel und Leitungen der Deutschen Bahn AG auf dem Breslauer Platz bzw. dem Bereich zwischen dem Hauptbahnhof, der Tiefgarage, der Rheinuferstraße sowie der Goldgasse verlegt sind, war sehr komplex und langwierig. Nunmehr herrscht jedoch Klar- heit über die Ist-Situation und die Planungen der unterbrechungsfreien Verlegung sind weit fortge- schritten. Die Umlegung der Leitungen ist im Kontext des Baus der Gleiserweiterung vorgesehen. Parallel zur Baumaßnahme wird die Neubebauung des o.g. Bereichs geplant. Dies schließt auch die 2 Neuordnung der Grundstücke durch Verkauf und/oder Tausch ein. Ein Verkauf von Grundstücken zum jetzigen Zeitpunkt wird seitens der Deutschen Bahn AG abgelehnt. Vielmehr möchte man die anstehenden Planfeststellungsverfahren abwarten. Erst wenn diese abgeschlossen sind, steht fest, welche Flächen zukünftig betriebsnotwendig sind und welche für eine städtebauliche Entwicklung vermarktet werden können. zu Frage 5: Die Klärung zur Erforderlichkeit der Einbeziehung der UNESCO erfolgt im Zuge der Planung. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1702/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.06.2020
- Erstellt
- 03.06.2020 15:20