AN/0688/2022
Antrag der Fraktionen CDU und Grüne "Besetzung von Schulplätzen in den Eingangsstufen der weiterführenden Schulen"
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Antrag CDU und Grüne - Schulplatzvergabe
2517 Zeichen
Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 24.03.2022 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 07.04.2022 hier: Besetzung von Schulplätzen in den Eingangsstufen der weiterführenden Schulen Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat und das Schulentwicklungsamt, eine gerechte und nachvollziehbare Form der Platzzuweisung für alle Porzer Grundschulen, am besten noch für alle Kölner Grundschulen zu schaffen und die geografischen Lagen und Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu sind folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Es ist die Einführung von Schuleinzugsbereichen oder alternativ von rechtsverbindli- chen Härtefallregelungen (in Porz z.B. für die Grundschulen in Langel und Libur) ein- zuführen. 2. Wenn es erforderlich ist, muss am Lessing-Gymnasium eine Mehrklasse zum kom- menden Schuljahr eingerichtet werden. 3. Gegenüber dem Land NRW soll eine Initiative ergriffen werden, dass das Mehrfach- wahlsystem nur in den Kommunen zulässig ist, wo ein Überangebot an Kapazitäten an weiterführenden Schulen gibt und nicht – wie in Köln – eine Unterkapazität 4. Für zukünftige Verfahren soll durch Digitalisierungsmaßnahmen eine Optimierung und Transparenz für die Platzvergabe an weiterführenden Schulen geschaffen wer- den. Begründung: Die generelle Ablehnung von allen Kindern der Langeler Grundschule im Vergabe-Verfahren ist nicht hinnehmbar. Es muss zwingend eine gerechte und nachvollziehbare Form der Platzzuweisung für alle Porzer Grundschulen am besten noch für alle Kölner Grundschulen geschaffen werden. Eine Möglichkeit könnte es sein, für alle Grundschulen bestimmte weiterführende Schulen als Erstbeleger-Schulen in bestimmter Reihung benannt werden. Kinder aus diesen Grund- schulen haben bei der Schulanmeldung an „ihren“ erstbeleger Schulen absoluten Vorrang vor anderen Anmeldungen. Nach der Verteilung der vorhandenen Plätze auf diese Grund- schüler werden die anderen Anmeldungen nach den Kriterien § 1 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I vergeben. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
IV/40
Vorlagen-Nummer
AN/0688/2022
Stand: 23.02.2024
Sachstandsbericht
Antrag der Fraktionen CDU und Grüne "Besetzung von Schulplätzen in den
Eingangsstufen der weiterführenden Schulen"
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat und den Ausschuss für Schule und Weiterbildung,
die Verwaltung zu beauftragen, eine gerechte und nachvollziehbare Form der Platzzuweisung
für alle weiterführenden Schulen in Porz zu schaffen, evtl. für Köln übertragbar, und dabei die
geografischen Lagen und Besonderheiten einzelner Stadtteile aus Sicht der Grundschulen in
Richtung der nächstgelegenen weiterführenden Schule zu berücksichtigen. Die Verwaltung
soll dabei insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen und prüfen:
1. Es sind rechtssichere Kriterien zu schaffen, damit nicht mehrere Kinder einzelner Grund-
schulen – beispielsweise aufgrund der örtlichen Entfernung – bei der Schulauswahl benachtei-
ligt werden. Es ist die Einführung von Schuleinzugsbereichen oder alternativ von rechtsver-
bindlichen Härtefallregelungen (in Porz z.B. für die Grundschulen in Langel und Libur) einzu-
führen.
2. Gegenüber dem Land NRW soll eine Initiative zur Anpassung des Mehrfachwahlsystems
ergriffen werden. Dabei ist zu beachten, dass das derzeitige System in Städten mit einer Un-
terkapazität von Schulplätzen nicht funktionieren kann.
3. Für zukünftige Verfahren soll durch Digitalisierungsmaßnahmen eine Optimierung und
Transparenz für die Platzvergabe an weiterführenden Schulen geschaffen werden.
Darüber hinaus bitten wir die Schulverwaltung um Auskunft, wie viele Mehrklassen an weiter-
führenden Schulen im Stadtbezirk Porz bereits geschaffen worden sind. Ergänzend ist darzu-
legen, wie sich dies bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf die Nutzung der Mensen, Fachräume
und Sporthallen auswirkt, und ob es auf Grund der örtlichen Situation überhaupt möglich und
zulässig ist, weitere Mehrklasseneinzurichten, ohne dass der Lehrauftrag zu stark leidet.
Es ist des Weiteren durch die städtische Gebäudewirtschaft aufzuzeigen, bis wann aus heuti-
ger Sicht die in der Schulbauliste aufgeführten neuen Schulbauten oder Erweiterungen im
Stadtbezirk Porz realisiert werden können.
Ebenso ist zu erläutern, durch welche baulichen Maßnahmen die bis zu diesem Zeitpunkt feh-
lenden Schulplätze provisorisch zur Verfügung gestellt werden können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinweis: Die Anträge AN/0688/2022 und
AN/0788/2022 haben sich damit erledigt. Die Beratung und Abstimmung hat im Anschluss an
die Aktuelle Stunde unter TOP 0 stattgefunden.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
1. Über die Aufnahme eines Kindes an eine weiterführende Schule entscheidet der Schullei-
ter / die Schulleiterin nach den Maßgaben des § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Sekundarstufe I (APO S I). Auch die Anerkennung eines Härtefalls obliegt dem Schulleiter
/ der Schulleiterin.
Der Schulträger Stadt Köln darf somit keinen Einfluss auf die Auswahl der Kinder neh-
men.
2. Herr Beigeordneter Voigtsberger hat bereits während des Anmeldeverfahrens für das
Schuljahr 2022/23 das Ministerium für Schule und Bildung NRW kontaktiert mit der Ziel-
setzung, Mehrfachanmeldungen durch Änderung der APO S I auszuschließen.
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekun-
darstufe I vom 11.11.2022 wurde die APO S I dahingehend geändert, dass Mehrfachan-
meldungen nicht zulässig sind.
3. Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder erfolgt durch die jeweilige Schulleitung.
Die Verwaltung arbeitet jedoch verstärkt an der Optimierung und Weiterentwicklung der
Anmeldeverfahren, um die Schulleitungen dabei zu unterstützen um mehr Transparenz
zu schaffen und über die Ergebnisse nach Abschluss des Verfahrens berichten zu kön-
nen.
4. Mehrklassen wurden durch den Schulträger Stadt Köln letztmalig im Schuljahr 2021/22
eingerichtet.
Mehrklassen im Stadtbezirk Porz:
Schuljahr 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Gymnasium Heer-
straße
X
Gymnasium Hum-
boldtstraße
X X
Gymnasium Nachti-
gallenstraße
X X
Realschule Albert-
Schweitzer-Straße
X
An den anderen weiterführenden Schulen des Stadtbezirks erfolgte keine Mehrklassenbil-
dung.
Die Schüler*innen, die im Schuljahr 2018/19 in die fünften Klassen aufgenommen wur-
den, beenden zum 31.07.2024 die Klasse 10.
Die Einrichtung weiterer Mehrklassenbildungen war nicht erforderlich. Auch für das Schul-
jahr 2024/25 sind keine Mehrklassen geplant, da das Schulplatzangebot an den weiter-
führenden Schulen ausreichend ist. Um stadtweit zusätzliche Schulplätze zu schaffen, hat
die Verwaltung zum Schuljahr 2023/24 an vier Gymnasien durch die Zügigkeit erhöht.
Hierfür wurden Containereinheiten zur Verfügung gestellt um die Raumsituation zu ver-
bessern. Im Stadtbezirk Porz konnte so die Zügigkeit des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums
erhöht werden.
3
Die aktualisierten Fertigstellungstermine aller Schulbaumaßnahmen können dem Status-
bericht zur Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste entnommen werden, der jeweils
zum Stand 31.12. eines Jahres verfasst wird (siehe Session 0337/2023).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (2)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Albert-Schweitzer-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0688/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 24.03.2022 11:47