Siedlung Egonstraße in Köln-Stammheim; Bürgereingabe vom 01.09.2019
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0131/2020 vom 21.01.2020
Stand: Am 21.01.2020 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden geändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Herrn Horst Thelen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2020 AN/0131/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020 Siedlung Egonstraße in Köln-Stammheim; Bürgereingabe vom 01.09.2019 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung, 3707/2019 mit dem Titel „Siedlung Egonstraße in Köln-Stammheim; Bürgereingabe vom 01.09.2019“, in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Anregungen und Beschwerden am 21.01.2020 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung soll wie folgt ersetzt werden: I. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Bürgereinga- be. II. Der Ausschuss empfiehlt, dass die Verwaltung für die Siedlung Egonstraße folgendes Ver- fahren anwendet: Die angestammten Mieter können die Wohngebäude auf Basis der geltenden Mietvereinbarungen weiterhin unbefristet nutzen. Bei eintretendem Leerstand eines Gebäudes prüft die Verwaltung, ob das Gebäude sich weiterhin zu Wohnzwecken eignet und eine Instandsetzung aus Haushaltsmitteln wirtschaftlich vertretbar ist. Im Falle der weiteren Eignung wird das Gebäude durch das Amt für Wohnungswesen mit Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht - 2 - sind, belegt. Sofern ein leergezogenes Gebäude nicht mehr zu Wohnzwecken nutzbar sein sollte, weil eine Instandsetzung nachweislich nicht wirtschaftlich wäre, erfolgt der Rückbau. Die entstehende Freifläche wird anschließend als Gartenland an die unmittelbaren Nachbarn vermietet. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für den Bereich der Siedlung kein Bebauungsplan besteht und die geltende planungsrechtliche Ausweisung keine Wohnnutzung zulässt. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Grünfläche dar. Der Regionalplan stellt im Nor- den Stammheims das Großklärwerk als „Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen – Abwasserbehandlungs- und reinigungsanlagen“ und den südlich und östlich angrenzenden Bereich als „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ sowie „regionalen Grünzug“ dar. Sei- tens der Bezirksregierung Köln wurden Änderungen an diesen Festlegungen, die Vorausset- zung für eine Änderung des Flächennutzungsplans wären, nicht in Aussicht gestellt, weil die Sicherung der Funktion des Großklärwerks Vorrang hat. Dabei wird auf den geringen Ab- stand der Siedlung zum Großklärwerk vor dem Hintergrund des Abstandserlasses (V-3- 8804.25.1 v. 06.06.2007) sowie auf die Bestimmungen des BImschG verwiesen. Der Ausschuss stellt daher fest, dass eine planungsrechtliche Sicherung der Siedlung Egon- straße als Wohnbaufläche nicht möglich ist, wodurch auch die Bestellung von Erbbaurechten zugunsten der Mieter ausscheidet. III. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden verweist seine Empfehlung an den Lie- genschaftsausschuss mit der Bitte, das unter Ziffer I dargestellte Verfahren so zu beschlie- ßen. Begründung: Die antragstellenden Fraktionen haben die ausführlichen Darlegungen der Verwaltung über die planungs- und baurechtliche Situation der „Siedlung Egonstraße“ zur Kenntnis geno m- men und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass vor diesem Hintergrund die Vorschläge der Petenten nicht realisierbar sind. Die antragstellenden Fraktionen sind sich aber bewusst, dass angesichts der äußerst ange- spannten Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ein sozialer „Modus vivendi“ sinnvoll ist, die Wohnnutzungen in der Egonstraße fortzuführen. Dieser „Modus vivendi“ ist im geänderte n Beschlusstext dieses Änderungsantrages definiert. Die Verwaltung soll auf dieser Basis be- auftragt werden, so zu verfahren. Demnach sollen die MieterInnen ihre Wohngebäude auf Basis der geltenden sehr günstigen Mietvereinbarungen (1,80 – 3,50 €/m² Kaltmiete) weiterhin unbefristet nutzen können. Dies ermöglicht den Bewohnern so lange in den Wohngebäuden zu bleiben wie sie dies wün- schen und so lange der bauliche Zustand der Gebäude dies zulässt. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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21.01.2020
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.12.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen
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