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AN/0131/2020

Siedlung Egonstraße in Köln-Stammheim; Bürgereingabe vom 01.09.2019

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 21.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 21.01.2020, TOP 1.12.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4543 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden 
Herrn Horst Thelen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2020 
 
AN/0131/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 21.01.2020 
 
Siedlung Egonstraße in Köln-Stammheim; Bürgereingabe vom 01.09.2019 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung, 3707/2019 
mit dem Titel „Siedlung Egonstraße in Köln-Stammheim; Bürgereingabe vom 01.09.2019“, in 
die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Anregungen und Beschwerden am 
21.01.2020 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung soll wie folgt ersetzt werden: 
 
I. 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Bürgereinga-
be. 
 
II. 
Der Ausschuss empfiehlt, dass die Verwaltung für die Siedlung Egonstraße folgendes Ver-
fahren anwendet: 
 Die angestammten Mieter können die Wohngebäude auf Basis der geltenden 
Mietvereinbarungen weiterhin unbefristet nutzen. 
 Bei eintretendem Leerstand eines Gebäudes prüft die Verwaltung, ob das Gebäude 
sich weiterhin zu Wohnzwecken eignet und eine Instandsetzung aus Haushaltsmitteln 
wirtschaftlich vertretbar ist. Im Falle der weiteren Eignung wird das Gebäude durch 
das Amt für Wohnungswesen mit Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht

- 2 - 
 
sind, belegt. 
 Sofern ein leergezogenes Gebäude nicht mehr zu Wohnzwecken nutzbar sein sollte, 
weil eine Instandsetzung nachweislich nicht wirtschaftlich wäre, erfolgt der Rückbau. 
Die entstehende Freifläche wird anschließend als Gartenland an die unmittelbaren 
Nachbarn vermietet. 
 
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für den Bereich der Siedlung kein Bebauungsplan 
besteht und die geltende planungsrechtliche Ausweisung keine Wohnnutzung zulässt. Der 
Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Grünfläche dar. Der Regionalplan stellt im Nor-
den Stammheims das Großklärwerk als „Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen – 
Abwasserbehandlungs- und reinigungsanlagen“ und den südlich und östlich angrenzenden 
Bereich als „Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ sowie „regionalen Grünzug“ dar. Sei-
tens der Bezirksregierung Köln wurden Änderungen an diesen Festlegungen, die Vorausset-
zung für eine Änderung des Flächennutzungsplans wären, nicht in Aussicht gestellt, weil die 
Sicherung der Funktion des Großklärwerks Vorrang hat. Dabei wird auf den geringen Ab-
stand der Siedlung zum Großklärwerk vor dem Hintergrund des Abstandserlasses (V-3-
8804.25.1 v. 06.06.2007) sowie auf die Bestimmungen des BImschG verwiesen.  
Der Ausschuss stellt daher fest, dass eine planungsrechtliche Sicherung der Siedlung Egon-
straße als Wohnbaufläche nicht möglich ist, wodurch auch die Bestellung von Erbbaurechten 
zugunsten der Mieter ausscheidet.  
 
III. 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden verweist seine Empfehlung an den Lie-
genschaftsausschuss mit der Bitte, das unter Ziffer I dargestellte Verfahren so zu beschlie-
ßen. 
 
Begründung: 
 
Die antragstellenden Fraktionen haben die ausführlichen Darlegungen der Verwaltung über 
die planungs- und baurechtliche Situation der „Siedlung Egonstraße“ zur Kenntnis geno m-
men und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass vor diesem Hintergrund die Vorschläge der 
Petenten nicht realisierbar sind. 
Die antragstellenden Fraktionen sind sich aber bewusst, dass angesichts der äußerst ange-
spannten Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ein sozialer „Modus vivendi“ sinnvoll ist, die 
Wohnnutzungen in der Egonstraße fortzuführen. Dieser „Modus vivendi“ ist im geänderte n 
Beschlusstext dieses Änderungsantrages definiert. Die Verwaltung soll auf dieser Basis be-
auftragt werden, so zu verfahren. 
Demnach sollen die MieterInnen ihre Wohngebäude auf Basis der geltenden sehr günstigen 
Mietvereinbarungen (1,80 – 3,50 €/m² Kaltmiete) weiterhin unbefristet nutzen können. Dies 
ermöglicht den Bewohnern so lange in den Wohngebäuden zu bleiben wie sie dies wün-
schen und so lange der bauliche Zustand der Gebäude dies zulässt.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.12.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0131/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
21.01.2020
Erstellt
21.01.2020 13:38