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Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021 betr. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße / Bahntrasse HGK

Beschlussvorlage Ausschuss 2566/2021 vom 23.07.2021

Stand: Am 02.12.2021 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 02.06.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokol l der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021 öffentlich 8.2.6 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße / Bahntrasse HGK AN/1059/2021 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich zwischen Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße / Bahntrasse HGK / Akazienweg in Köln - Bickendorf, auf Basis des geltenden Flächennutzungsplanes, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich außerhalb bereits bestehender B -Pläne ist als GE-Fläche mit Ausschluss von Wohnnutzung zu widmen. Der Beschluss der BV-Ehrenfeld ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 2
  • Anlage 3 Ausschnitt Regionalplan

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    Anlage 3 Ausschnitt Regionalplan
  • Anlage 1 Übersichtsplan

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtÜbersichtsplan Nördlich Wilhelm-Mauser-Straße / südlich Akazienwegin Köln - Bickendorf 010050200300 Meter
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 Rhei 612 Az Vorlagen-Nummer 2566/2021 Freigabedatum 23.07.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021 betr. Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Veränderungssperre für den Bereich Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße / Bahntrasse HGK Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Ein- leitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich zwischen Wilhelm-Mauser-Straße, Venloer Straße, Bahntrasse HGK, Akazienweg in Köln-Bickendorf nicht zu folgen. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB), für das Gebiet nördlich Wilhelm-Mauser-Straße, östlich Bahntrasse HGK, südlich Akazienweg, südlich der bestehenden Bebauung Akazienweg 159-159g, südlich Venloer Straße, westlich der bestehenden Bebauung Venloer Str. 749a, 725 und Wilhelm-Mauser Str. 20 (Flurstücke 970, 1542, 1543, 1792, 1853, 1854, Flur 76, Gemarkung Müngersdorf) –Arbeitstitel: Nördlich Wilhelm-Mauser-Straße/Südlich Akazienweg in Köln-Bickendorf– einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, Gewerbe festzuset- zen. Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 31.05.2021 folgenden Beschluss gefasst: "Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, für den Bereich zwischen Wilhelm- Mauser-Straße, Venloer Straße / Bahntrasse HGK / Akazienweg in Köln-Bickendorf, auf Basis des geltenden Flächennutzungsplanes, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich außerhalb bereits bestehender B-Pläne ist als GE-Fläche mit Ausschluss von Wohnnutzung zu widmen. Der Beschluss der BV-Ehrenfeld ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen." Für das Areal besteht kein Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist es als Gewerbefläche (GE) und teilweise Industriefläche (GI) dargestellt. Im Regionalplan ist es als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen ausgewiesen (GIB). In dem Beschluss zugrunde liegenden Antrag (AN/1059/2021) wurde vom Antragsteller argumentiert, es bestehe aktuell die Gefahr, dass entgegen der Vorgabe GE im Flächennutzungsplan, in dem Areal eine Wohnnutzung etabliert werden könnte und dadurch im Stadtteil Bickendorf zahlreiche gewerbli- che Arbeitsplätze in ihrem Bestand gefährdet wären. Im Zielbildentwurf für den Kölner Westen ist für das Areal die Sicherung und Entwicklung von Gewer- bestandorten für Produktion, Lagerung und Logistik vorgesehen. Daher sieht die Verwaltung auf der Fläche weiterhin eine klassische gewerbliche Nutzung ("Blue-Collar"). Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Im vorliegenden Fall sieht die Verwal- tung keine städtebaulichen Gründe, die die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordern oder recht- fertigen. Es soll weiterhin eine gewerbliche Nutzung stattfinden und für eine anderweitige Nutzung (z.B. Wohnnutzung) wäre aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und da- mit einhergehend eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Änderung des Regionalplans erforderlich. Da die Verwaltung weiterhin eine gewerbliche Nutzung auf dem Areal sieht, wird kein Planerfordernis gesehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. Anlagen Übersichtsplan Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021, TOP 8.2.6
  • Anlage 4 Ausschnitt FNP

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    Anlage 4 Ausschnitt Flächennutzungsplan

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2021

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 16.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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