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0571/2021

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Gießener Straße/Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 18.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.03.2021, TOP 8.2.3

Anlage (Vorlage 3395-2020-komplett-)

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage (Vorlage 3395-2020-komplett-)

12235 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 3395/2020 
Freigabedatum 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Gießener Straße / Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwen- 
dung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich nörd- 
lich der Gießener Straße auf der Höhe der Hausnummer 39–45, östlich des Deutzer Rings, südlich 
der Bahntrasse Köln–Siegburg und westlich der Gießener Str. Nr. 47 (Gemarkung Mülheim, Flur 3, 
Flurstücke 2323 und 2324) —Arbeitstitel: Gießener Straße/Deutzer Ring in Köln- 
Humboldt/Gremberg—, aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsflächen – Schule festzusetzen; 
Alternative:   
Es wird kein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Mögliche Vorhaben auf den 
Grundstücken werden auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans 70449.04, welcher Gewer- 
begebiet (GE, § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)), Geschossflächenzahl 2,4 (GFZ) und ge- 
schlossene Bauweise (g) festsetzt, beurteilt oder es wird die Schaffung entsprechenden Planungs- 
rechts über einen neuen Bebauungsplan erforderlich.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.01.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
Das Plangebiet befindet sich rechtsrheinisch im Stadtbezirk Kalk im Stadtteil Humboldt/Gremberg. Es 
liegt nördlich der Gießener Straße auf Höhe der Hausnummern 39–45, östlich des Deutzer Rings, 
südlich der Bahntrasse Köln–Siegburg und westlich der Gießener Straße 45. Es umfasst circa 17.470 
m². Aktuell wird das Areal durch ein Autohaus genutzt, wobei an die Verwaltung herangetragen wur- 
de, dass diese perspektivisch durch die Eigentümer aufgeben werden könnte. Für diesen Nutzungs- 
zweck befinden sich mehrere bis zu zweigeschossige Bürogebäude, Ausstellungshallen und Werk- 
stätten auf dem Gelände. Die Freiflächen sind als Park- und Verkehrsflächen gestaltet.  
Für das Plangebiet besteht aktuell ein Bebauungsplan. Der Bebauungsplan 70449.09 (rechtskräftig 
seit 04.09.1972 Arbeitstitel Nordseite Feldbergstraße) setzt für den vorgesehenen Geltungsbereich 
des Aufstellungsbeschlusses Gewerbegebiet (GE § 8 BauNVO), eine Geschossflächenzahl (GFZ) 
von 2, 4 und geschlossene Bauweise (g) fest. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Realisierung einer Schule zu schaffen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.  
Planungsziel des Bebauungsplans ist die dauerhafte Sicherung eines Standortes für eine weiterfüh- 
rende Schule als Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Schule.  
Die schulische Versorgung im ganzen Stadtgebiet, aber insbesondere in den rechtsrheinischen 
Stadtbezirken Kalk und Mülheim ist angespannt. Durch die aktuelle demographische Entwicklung, 
zahlreiche neue Wohnbauflächen und beispielsweise die Umstellung von G-8 auf G-9 wird sich die 
Situation noch verschärfen. 
Zur Sicherung der zukünftig anzunehmenden Schulplatzbedarfe sind nach Fortschreibung der Schul- 
entwicklungsplanung 2020 (0418/2020), welche am 18.06.2020 vom Rat beschlossen wurde, für den 
Stadtbezirk Kalk aktuell vier Standorte für weiterführende Schulen vorgesehen. Insgesamt sollen 
hierdurch Kapazitäten von 21 Zügen (1 Gymnasium (6), 3 Gesamtschulen (6/5/4)) geschaffen wer- 
den. Zurzeit ist hiervon ein Standort (Gesamtschule „Bildungscampus“ des Erzbistums Köln) in Pla- 
nung und Umsetzung. 
Der mit der Bebauungsplanaufstellung zu sichernde Standort entspricht M98 „Neue weiterführende 
Schule (Gesamtschule), Ersatzfläche für Walter-Pauli-Ring (Fläche am Polizeipräsidium) in Kalk“ der 
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (Anlage 1 zu 0418/2020, S. 113), beziehungs- 
weise M 104 " Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk" (ebenda. S. 116). Die Maßnahme findet 
sich in der Schulbaumaßnahmenliste unter Auftragsnummer 107 (Priorität „A“). 
Durch die Schaffung der Möglichkeit eines Schulbaus auf dem Areal Gießener Straße/Deutzer Ring 
kann ein äußerst zentral gelegener Schulstandort für eine weiterführende Schule entwickelt werden. 
Durch die zentrale Lage im Schnittbereich der Stadtteile Humboldt/Gremberg, Kalk und Deutz mit 
einer direkten Anbindung an die Stadtbahnlinien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post) und die S-Bahn 
(Bahnhof Trimbornstraße) und die Größe ist der Standort ideal geeignet für eine weiterführende 
Schule im Rechtsrheinischen. Da der bisher von der BV 8 favorisierte Standort Walter-Pauli-Ring 
(Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen) nicht wie ursprünglich vorgesehen zur Verfügung steht, ist

3 
kurzfristig ein alternativer Standort zu sichern und zu entwickeln. 
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist notwendig, um die beschriebenen Planinhalte si- 
chern zu können. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Satz 2 
Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden: 
•  Der Bebauungsplan wird für die Konversion einer mi ndergenutzten Gewerbefläche in zentraler 
Lage aufgestellt. 
•  die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 m ² im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverord- 
nung, 
•  Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- o der Vogelschutzgebieten im Sinne des § 1 
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB liegen nicht vor, 
•  es wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet,  die einer Pflicht zur Durchführung einer Um- 
weltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) o- 
der dem Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unter- 
liegen, 
•  es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei de r Planung Pflichten zur Vermeidung oder der 
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissions- 
schutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind. 
Da die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 vorliegen, werden die Verfahrenserleichterungen des 
§ 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Anspruch genommen. Das bedeutet, dass von einer 
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusam- 
menfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB (Monitoring) ist 
ebenfalls nicht anzuwenden. Ferner gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungs- 
plans zu erwarten sind, als erfolgt. Eine Ausgleichspflicht besteht somit nicht. Die relevanten Umwelt-
belange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben. 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für diese Grundstücke Gewerbegebiet dar. Die aktuelle Darstel- 
lung eines Gewerbegebietes stellt durch die zunehmende Aufgabe umgebender gewerblicher Nut- 
zungen und deutlicher Zunahme der Wohnnutzung eine weitgehend stadträumlich isolierte Lage dar. 
Mit der Entwicklung auf dem Deutzer Feld/Ehemaligem CFK-Gelände in direkter Nachbarschaft wur- 
den großräumig umfassende zeitgemäße und standortgerechte Gewerbeflächen geschaffen und be- 
stehende gesichert. Die Entwicklung eines neuen Schulstandortes fügt sich auch übergeordnet stadt- 
räumlich ein und entspricht damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 13a Absatz 2 
Nr. 2 BauGB. Der FNP soll im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die planerische Perspektive 
für angrenzende, verbleibende gewerbliche Nutzungen wird im weiteren Verfahren geprüft. 
Parallel zur Schaffung des Planungsrechts hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ankaufsver- 
handlungen mit der Eigentümerin der Flächen aufgenommen. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die bauliche Nutzung der Flächen wird sich mit dem geplanten Schulneubau verändern. Die Umset- 
zung des Bebauungsplanes führt dazu, dass eine kompakte Gebäudehülle mit moderner Heiz- und 
Lüftungstechnik entstehen wird. Dies wird gegenüber dem heutigen Zustand zu einer Minderung von 
Luftschadstoff-Emissionen, auch von Treibhausgasen, führen. Im weiteren Verlauf des Bebauungs- 
plan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases CO 
2 geprüft.  
Voraussichtlich erheblich betroffene Umweltbelange 
Lärm : das Plangebiet ist erheblich durch Verkehrslärm-Immissionen der Bahntrasse (Bahn AG), die 
nördlich des Plangebietes verläuft und durch den Verkehrslärm der Straßen Deutzer Ring und Gieße- 
ner Straße betroffen. Weiterhin sind gewerbliche Emissionen aus dem östlich gelegenen Betriebshof

4 
der Polizei anzunehmen. Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, das auch bauliche 
Schallschutzmaßnahmen aufzeigen soll. 
Stadtklima : Gemäß der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung ist das Plangebiet als 
hoch bzw. sehr hoch (wärme) belastet zu bewerten. Im weiteren Verfahren werden Begrünungsmaß- 
nahmen wie Baumpflanzungen und eine Dachbegrünung geprüft. 
Luft : Aufgrund der Straßenverkehrsbelastung insbesondere auf dem Deutzer Ring ist mit einer erhöh- 
ten Emission von verkehrsbedingten Luftschadstoffen zu rechnen. Der Belang wird im weiteren Ver- 
fahren geprüft. 
Mögliche Auswirkungen der Planung auf weitere Umweltbelange werden im weiteren Verfahren bei 
den zuständigen Fachbehörden abgefragt. 
Auswirkungen auf den Haushalt 
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung fallen bei 
der Stadt Köln keine zusätzlichen Kosten an. Es ergeben sich allerdings investive Kosten im Zuge 
des beabsichtigten Erwerbs der Grundstücksflächen und der Umsetzung der Planung für einen 
Schulstandort. Hierzu wird die Verwaltung gesonderte Beschlussvorlagen erarbeiten. 
Anlagen 
Anlage 1:Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Anlage 2: Bebauungsplan 70449.04 
Anlage 3: Flächennutzungsplan

        
612 Tuch ANLAGE 0 zu 3395-2020 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: Gießener Straße / Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg 
Vorlage 3395/2020 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Herbeiführung des Beschlusses  
in der Sitzung des Rates am 10.12.2020 
Für den Bereich des Aufstellungsbeschlusses sind der Verwaltung Verkaufsüberlegungen der Ei- 
gentümer und das Interesse verschiedener Projektentwickler am Standort bekannt geworden. 
Nach Prüfung durch die Verwaltung ist der Standort in hohem Maße geeignet, zu einer Lösung der 
aktuell äußerst kritischen Schulversorgung insbesondere im Bereich weiterführender Schulen bei- 
zutragen. 
Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist daher die kurzfristige planungsrechtliche Sicherung eines 
Standortes für eine weiterführende Schule im Stadtbezirk Kalk.  
Durch einen kurzfristigen Aufstellungsbeschluss wird es der Stadt Köln ermöglicht diesen essenti- 
ellen Bestandteil der Daseinsvorsorge zu sichern und strategisch im Sinne des öffentlichen Inte- 
resses zu steuern. 
Parallel zur Schaffung des Planungsrechts hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ankaufsver- 
handlungen mit der Eigentümerin der Flächen aufgenommen. 
Da aktuell keine Sitzungstermine des originär zuständigen Stadtentwicklungsausschusses festste- 
hen, ist eine Beschlussfassung im Rat erforderlich, um zeitnah Handlungsspielräume der Stadt 
Köln in diesem Bereich zu erlangen.

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- 
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 
Anlage 1 
0 50 25 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
Giessener Straße / Deutzer Ring 
in Köln - Deutz 
Maßstab  1 : 2 500

*LHVVHQHU6WUD‰H'HXW]HU5LQJLQ.|OQ'HXW] 
Rechtskräftiger Bebauungsplan 704 9.04 
Anlage 2

Maßstab  1 : 5 000 
N
0 100 50 200 300 Meter 
*LHVVHQHU6WUD‰H'HXW]HU5LQJLQ.|OQ'HXW] 
)OlFKHQQXW]XQJVSODQ 
Anlage 

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2307 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0571/2021 
Freigabedatum 
17.02.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Gießener Straße/Deutzer 
Ring in Köln-Humboldt/Gremberg 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 
TOP 8.2.3 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung des 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Gießener Straße/Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg 
beschlossen; die erforderliche Anhörung der Bezirksvertretung Kalk sollte ebenfalls am 28.01.2021 
erfolgen. Diese Sitzung ist jedoch aufgrund der Corona Pandemie ausgefallen. Die nächste Sitzung 
der Bezirksvertretung Kalk findet erst am 04.03.2021 statt. 
 
Damit das Aufstellungsverfahren zügig weitergeführt werden kann, um das Ziel, im Plangebiet eine 
Schule zu errichten, schnell umzusetzen, ist diese Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksbürgermeisterin und ein weiteres Mitglied der Bezirksvertretung Kalk stimmen im Rahmen 
der Anhörung dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 28.01.2021, 
TOP 10.3.  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in 
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den 
Bereich nördlich der Gießener Straße auf der Höhe der Hausnummer 39–45, östlich des 
Deutzer Rings, südlich der Bahntrasse Köln–Siegburg und westlich der Gießener Str. Nr. 47 
(Gemarkung Mülheim, Flur 3, Flurstücke 2323 und 2324) —Arbeitstitel: Gießener Stra-
ße/Deutzer Ring in Köln-Humboldt/Gremberg—, aufzustellen mit dem Ziel Gemeinbedarfsflä-
chen – Schule festzusetzen; 
 
uneingeschränkt zu. 
 
 
 
17.02.2021     gez. C. Greven-Thürmer gez. M. Grube 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Siehe beigefügte Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr. 3395/2020)

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Gießener Straße 45
  • Deutzer Ring
  • Walter-Pauli-Ring
  • Feldbergstraße
  • Trimbornstraße
  • Auf der Höhe
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0571/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.02.2021
Erstellt
17.02.2021 07:54