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2399/2019

Ergänzung des Stadtbahnvertrages "Linie 1"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.22

Anlage 2 Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung der Linie 1 -Ost-West-Achse-

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 1

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

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Anlage 3 Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1

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Anlage 2 Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung der Linie 1 -Ost-West-Achse-

2063 Zeichen

Genehmigung 
nach § 9
Genehmigung 
nach § 28 Finanzierung Betriebs-
einrichtung 
Lichtsignal-
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges Betriebs-
einrichtung 
Lichtsignal-
anlagen / 
Straßenbau-
arbeiten
Haltestellen-
ausbau Sonstiges
1 Weiden West 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
2 Weiden Schulstraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
3 Weiden Zentrum 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
4 Bahnstraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
5 Mohnweg 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
6 Junkersdorf 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
7 Rheinenergie-Stadion 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
8 Rheinenergie-Stadion 
(Sonderverkehr) KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
9 Alter Militärring 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
10 Eupener Straße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
11 Clarenbachstift 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
12 Maarweg 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
13 Aachener Straße / 
Gürtel 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
14 Melaten 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
15 Universitätsstraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
16 Moltkestraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
17 Rudolfplatz 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
18 Neumarkt 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
19 Heumarkt 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69
20 Kalker Friedhof KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
21 Merheim KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
22 Flebachstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
23 Brück Mauspfad KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB
Legende
64 Amt für Verkehrsmanagement
66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Baudurchführung
Anzahl Maßnahme Federführung
Durchführung der Arbeiten Ausschreibung
Anlage: Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 1  "Ost-West-Achse"

Beschlussvorlage Rat

12179 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2399/2019 
Freigabedatum 
02.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der Federführung 
für die Maßnahme „Kapazitätserweiterung durch Verlängerung der Bahnsteige der Haltestellen 
der Stadtbahnlinie 1" sowie Beschluss über die Erstellung der Planung für die 
rechtsrheinischen Haltestellen und die Haltestelle Rheinenergie-Stadion der Stadtbahnlinie 1 
bis Leistungsphase 4 HOAI durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Ergänzung des 
Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für die Kapazitätserweiterung der 
Stadtbahnlinie 1 „Ost-West-Achse“ im rechtsrheinischen Streckenabschnitt sowie für die Halte-
stelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) zu übertragen.  
 
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als Anlage 1 
beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Kapazitätserweiterung des rechtsrheini-
schen Streckenabschnittes der Ost-West-Achse sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion 
(nur Haltestelle für den Sonderverkehr) die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung 
(Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 – HOAI 2013) erar-
beiten und die erforderliche Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI 2013) erstellt. 
 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Planung der Kapazitätserweiterung des 
rechtsrheinischen Streckenabschnittes der Ost-West-Achse und der Haltestelle Rheinenergie-
Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) zu beauftragen, mit der Folge, dass die Maß-
nahme aufgrund anderer Prioritäten zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt durchgeführt werden 
kann. 
 
 
Verkehrsausschuss 12.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   s. Text € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Text      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen der Beschlüsse, die im 
weiteren Verlauf des Projektes einzuholen sind. Bereits jetzt ist aber schon absehbar, dass die Maß-
nahme durch die geplante Stärkung des Umweltverbundes im Bereich des öffentlichen Personennah-
verkehrs einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. 
 
Begründung 
 
Anlass 
 
Köln ist eine prosperierende Stadt, deren Bevölkerung nach aktuellen Prognosen bis 2025 auf bis zu 
1,15 Millionen Menschen steigen soll. Vor diesem Hintergrund und der angestrebten Verkehrswende 
steht die Stadt Köln vor großen Herausforderungen. Wesentliche Ziele und Rahmenbedingungen für 
die Mobilität der Zukunft sind in dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ zusammengefasst worden. 
Ein Ziel ist dabei die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dies kann nur durch den 
Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur realisiert werden.  
 
Die Kapazitätsgrenze der Stadtbahnlinie 1, eine der wesentlichen Verbindungen im Kölner Stadt-
bahnnetz auf der Ost-West-Achse, ist zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Eine Taktverdichtung ist 
aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten in jede Richtung im zentralen Bereich nicht mög-
lich. Durch den Einsatz von Langzügen von 90 m statt bisher 60 m länge, kann eine Steigerung des 
Platzangebotes um 50 % erreicht werden. Hierfür ist es erforderlich, die Bahnsteiglängen an dem

3 
überwiegenden Teil der Haltestellen anzupassen. 
 
Den grundsätzlichen Bedarf für den Ausbau der Ost-West-Achse hat der Rat in seiner Sitzung am 
18.12.2018 (Vorlage 3211/2018) festgestellt. Mit Vorlage 1137/2019 wurde am 21.05.2019 der Be-
darfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den linksrheinischen Streckenabschnitt, ohne Pla-
nungsleistungen für den rechtsrheinischen Abschnitt, gefasst. 
 
Gegenstand dieses Beschlusses sind die betroffenen Stadtbahnhaltestellen im rrh. Abschnitt sowie 
im lrh. Abschnitt die Haltestelle Rheinenergie-Stadion, hier jedoch nur die Haltestelle für den Sonder-
verkehr.

4 
Umsetzungsplanung 
 
Für einen Einsatz von 90 m langen Zügen bedarf es einer Bahnsteignutzlänge von mindestens 80 m. 
Mit einem 80 m langen Bahnsteig können alle Türen für die Fahrgäste erreicht werden, da der Ab-
stand zwischen vorderster und hinterster Fahrzeugtür passend sein wird. Die KVB wird entsprechen-
de Stadtbahnen beschaffen. Die Kabinen für die Fahrzeugführer bedürfen keiner Anbindung an den 
Bahnsteig. Alle Bahnsteige der Ost-West-Achse mit einer geringeren Nutzlänge müssen entspre-
chend verlängert werden.  
Auf städtischem Gebiet sind folgende oberirdische Stadtbahnhaltestellen im Bereich des rechtsrheini-
schen Streckenverlaufs auf 80 m Bahnsteignutzlänge anzupassen:  
 
- Kalker Friedhof 
- Merheim 
- Flehbachstraße 
- Brück Mauspfad 
 
Aus betriebstechnischen Gründen soll die Kapazitätserweiterung der Haltestelle Rheinenergie-
Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) einschließlich der Abstellanlage von der KVB geplant 
werden, da diese Stadtbahnhaltestelle bei Stadionveranstaltungen für einen zusätzlichen Fahrbetrieb 
eingesetzt wird. 
 
Der Ausbau der Bahnsteige ist ohne Eingriffe in Privatflächen möglich. 
 
Alle für die Ertüchtigung und Verlängerung der Bahnsteige notwendigen Maßnahmen wie z.B. Eingrif-
fe in den Straßenraum und mögliche Anpassungen der Bahnsteigzugänge sowie der Betriebstechnik 
werden untersucht und geplant. 
 
Die Ergebnisse der Planung werden dem Rat der Stadt Köln für weitere Beschlussfassungen (z. B. 
Beschluss zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens und des Baubeschlusses) für die Kapazitäts-
erweiterungen der Ost-West-Achse vorgestellt. 
 
Die unterirdischen rechtsrheinischen Haltestellen auf der Ost-West-Achse weisen ausreichende 
Bahnsteiglängen für den Einsatz von Langzügen auf. Aufgrund der wesentlichen Erhöhung der Fahr-
gastzahlen in den Zügen und auf den Bahnsteigen werden sich die Entfluchtungssituationen im Er-
eignisfall an den vorhandenen unterirdischen Haltestellen so verändern, dass die unterirdischen Be-
standshaltestellen brandschutztechnisch zu ertüchtigen sind. Die Prüfung der Zuständigkeit für die 
brandschutztechnischen Ertüchtigungen ist derzeit Gegenstand von Abstimmungen mit der KVB. 
 
Die KVB ist auch für die Haltestellen auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach zuständig. Hierzu folgen 
gesonderte vertragliche Regelungen mit der Stadt Bergisch Gladbach bzw. dem Rheinisch-
Bergischen-Kreis. 
 
Für die Verlängerungen der Haltestellen zwischen der Stadtgrenze und der Endhaltstelle Bensberg 
hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises am 04.07.2019 einen Grundsatzbeschluss über 
die Bereitstellung des Eigenanteils der Baukosten gefasst. Ein entsprechender Planungsbeschluss 
durch den Rheinisch-Bergischen Kreis muss noch erfolgen. 
 
 
Zeitplanung 
 
Nach einem ersten groben Zeitplan ist der Baubeginn für die Verlängerung der Bahnsteige der 
rechtsrheinischen Haltestellen der Stadtbahnlinie 1 für 2027 vorgesehen.

5 
Änderung des Stadtbahnvertrages 
 
Im Stadtbahnvertrag vom 03./09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwi-
schen der Stadt Köln und der KVB für die bis zum damaligen Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stadt-
bahnstrecken festgelegt worden. Für die Bahnsteigverlängerungen der Stadtbahnlinie 1 zwischen 
Höhenberg/Frankfurter Straße und der Stadtgrenze sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion 
(nur Haltestelle für den Sonderverkehr) soll eine ergänzende Vereinbarung getroffen werden.  
Vertraglich geregelt ist grundsätzlich, dass die Stadt Köln für die Planung, Durchführung und Finan-
zierung der v. g. Maßnahme verantwortlich ist. Zwischen KVB und Stadt Köln besteht Einvernehmen, 
diese Zuständigkeiten für die Bahnsteigverlängerungen der Stadtbahnlinie 1 zwischen Höhen-
berg/Frankfurter Straße und der Stadtgrenze sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Hal-
testelle für den Sonderverkehr) mit dem beigefügten Nachtragsvertrag an die KVB zu übertragen.  
 
In § 4 des Stadtbahnvertrages ist die Übernahme von Kosten geregelt. Demnach tragen die Stadt 
Köln und die KVB jeweils für ihre Maßnahmenanteile die nicht durch Zuwendungen abgedeckten Kos-
ten. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass Ingenieurbauwerke einschließlich Haltestellen, 
Leiteinrichtungen und Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung in die Zuständig-
keit der Stadt fallen und hierfür die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu tragen sind. Die betriebs-
technischen Ausrüstungen einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen werden von der KVB um-
gesetzt und finanziert.  
 
 
Kosten, Förderung und Finanzierung 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Verlängerung der Bahnsteige der Haltestellen 
Kalker Friedhof, Merheim, Flehbachsraße, Brück Mauspfad und Rheinenergie-Stadion (hier nur Hal-
testelle für den Sonderverkehr) der Ost-West-Achse beträgt rd. 16,0 Mio. € netto. 
 
Aufgrund der im Stadtbahnvertrag geregelten Aufteilung der Kosten beträgt der städtische Anteil 
rd. 8,9 Mio. € netto. Der Anteil der KVB für die betriebstechnische Ausrüstung der Maßnahme be-
läuft sich auf rd. 7,1 Mio. € netto.  
 
Der städtische Anteil wird nach Ergänzung des Stadtbahnvertrages an die KVB erstattet. Ferner 
erhält die KVB auf die Fremdleistungen eine 7%ige Pauschale i. H. v. rd. 0,6 Mio. € netto für Pla-
nungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen.  
 
Die Verwaltung geht auf Basis des zuvor genannten städtischen Anteils von zuwendungsfähigen 
Kosten von rund 8,0 Mio. € netto aus. Dies entspricht Fördermitteln für die Baukosten i.H.v. rd. 7,2 
Mio. € netto.  
 
Für den städtischen Haushalt ergibt sich – nach Bewilligung der Fördermittel – insgesamt folgende 
Belastung:  
 
Städtischer Anteil 8.900.000 € 
zuzüglich 7 % Zuschlag 623.000 € 
Zwischensumme 9.523.000 € 
zuzüglich 19 % MwSt. 1.809.370 € 
Zwischensumme 11.332.370 € 
abzüglich 90 % Zuschuss 7.200.000 € 
Eigenanteil rund 4.132.370 € 
 
Die Zahlungen an die KVB stehen mit Beginn der Bautätigkeit an. Daher ist der prognostizierte städti-
sche Eigenanteil i. H. v. rd. 4,1 Mio. € für die rechtsrheinische Streckenführung der Ost-West-Achse 
und die Haltstelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) im Haushaltsplan-
entwurf ab dem Haushaltsjahr 2027 inklusive Mittelfristplanung bedarfsgerecht zu berücksichtigen. 
 
Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Entscheidung des Rates der Stadt Köln über die Projekt-

6 
fortführung wird die Verwaltung gemeinsam mit der KVB die Fördermittel beantragen. Sodann liegen 
durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor. Die Kostenberechnung wird dem Rat der Stadt 
Köln im Rahmen von weiteren Beschlussvorlagen über die Durchführung der Maßnahmen vorgelegt. 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
 
Anlagen 
1. Nachtrag zum Stadtbahnvertrag 
2. Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 1 „Ost-West-Achse“ 
3. Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1

Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 1

1234 Zeichen

Anlage zur Vorlage 2399/2019: Nachtrag zum Stadtbahnvertrag 
 
3. Nachtragsvertrag  
zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 
 
zwischen der  
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, vertreten durch das Dezernat für Mobilität und  
Verkehrsinfrastruktur, vertreten durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
- nachfolgend „Stadt“ genannt - 
 
und der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Scheidtweilerstraße 38, 50933 Köln 
vertreten durch den Vorstand 
- nachfolgend „KVB“ genannt – 
 
wird in Ergänzung zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 folgender Nachtragsvertrag ge-
schlossen: 
 
Durch die Anlage 1 zu diesem Nachtragsvertrag wird die Anlage 2 zum Stadtbahnvertrag vom 
03.09./09.09.1991 gemäß § 1 Absatz 4 des Stadtbahnvertrages im Sinne einer Ergänzung fortge-
schrieben.  
 
Anlage  – (Kapazitätserweiterungen durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 1 „Ost-West-Achse“) 
 
Köln, den  Köln, den 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin  Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
In Vertretung                Im Auftrag 
 
Andrea Blome Sonja Rode Stefanie Haaks Peter Densborn 
Beigeordnete für  Amtsleiterin Vorsitzende des Mitglied des  
Mobilität und   Vorstands Vorstands 
Verkehrsinfrastruktur

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

2702 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2399/2019
Stand: 11.07.2025 
Sachstandsbericht  
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der 
Federführung für die Maßnahme „Kapazitätserweiterung durch Verlängerung der 
Bahnsteige der Haltestellen der Stadtbahnlinie 1" sowie Beschluss über die Erstellung 
der Planung für die rechtsrheinischen Haltestellen und die Haltestelle Rheinenergie-
Stadion der Stadtbahnlinie 1 bis Leistungsphase 4 HOAI durch die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Ergänzung 
des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für die Kapazitätserweite-
rung der Stadtbahnlinie 1 „Ost-West-Achse“ im rechtsrheinischen Streckenabschnitt so-
wie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) zu 
übertragen.  
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als An-
lage 1 beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Kapazitätserweiterung des 
rechtsrheinischen Streckenabschnittes der Ost-West-Achse sowie für die Haltestelle 
Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) die Entwurfsplanung ein-
schließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure 2013 – HOAI 2013) erarbeiten und die erforderliche Genehmigungsplanung 
(Leistungsphase 4 der HOAI 2013) erstellt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
11.07.2025 
Die Planung der oberirdischen Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet befindet sich in der Leis-
tungsphase 3. Für die Sonderhaltestelle Stadion wurde durch die KVB eine Machbarkeitsun-
tersuchung durchgeführt. Da nun externe Planer mit den Leistungen beauftragen werden sol-
len, ist der Gremienlauf für einen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss gestartet. 
16.08.2023 
Die Federführung wurde an die KVB übertragen. Ein den Stadtbahnvertrag ergänzender 
Nachtrag wurde mit Datum vom 4.4./4.6.2020 abgeschlossen. Punkt 1 ist umgesetzt.  
Die Planung der oberirdischen Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet befindet sich am Ende der

2 
 
Leistungsphase 2. 
 
Nächste Schritte:   
11.07.2025 
Für die oberirdischen Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet befindet sich die Bearbeitung in der 
Lph. 3. Für die Haltestelle Stadion werden die Ausschreibungen der Planungsleistungen vor-
bereitet. 
16.08.2023 
Abstimmung der Vorplanung mit der Stadt Köln 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:    
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 09/2026

Anlage 3 Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1

274 Zeichen

Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1
Anlage 3 
Haltestellen West
Haltestellen Innenstadt
Haltestellen Ost
Haltestellen Bestandstunnel
Brandschutzertüchtigungen bei
unterirdischen Haltestellen
Haltestellen ohne Anpassungsbedarf
Legende
Planung und Durchführung durch die KVB

Beratungsverlauf (3)

12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Scheidtweilerstraße 38
  • Flehbachstraße
  • Bahnstraße 66K
  • Eupener Straße 66K
  • Aachener Straße
  • Universitätsstraße 66K
  • Moltkestraße 66K
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Mohnweg 66K
  • Alter Militärring 66K
  • Maarweg 66K
  • Rudolfplatz 66K
  • Frankfurter Straße
  • Schulstraße 66
  • Straße 6
  • Neumarkt 66
  • Heumarkt 66

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Details

Aktenzeichen
2399/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
04.07.2019 14:58