2399/2019
Ergänzung des Stadtbahnvertrages "Linie 1"
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Anlage 2 Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung der Linie 1 -Ost-West-Achse-
2063 Zeichen
Genehmigung nach § 9 Genehmigung nach § 28 Finanzierung Betriebs- einrichtung Lichtsignal- anlagen / Straßenbau- arbeiten Haltestellen- ausbau Sonstiges Betriebs- einrichtung Lichtsignal- anlagen / Straßenbau- arbeiten Haltestellen- ausbau Sonstiges 1 Weiden West 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 2 Weiden Schulstraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 3 Weiden Zentrum 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 4 Bahnstraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 5 Mohnweg 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 6 Junkersdorf 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 7 Rheinenergie-Stadion 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 8 Rheinenergie-Stadion (Sonderverkehr) KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB 9 Alter Militärring 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 10 Eupener Straße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 11 Clarenbachstift 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 12 Maarweg 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 13 Aachener Straße / Gürtel 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 14 Melaten 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 15 Universitätsstraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 16 Moltkestraße 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 17 Rudolfplatz 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 18 Neumarkt 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 19 Heumarkt 66 KVB 66 66 / 69 KVB 64 / 66 69 KVB 64 / 66 69 20 Kalker Friedhof KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB 21 Merheim KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB 22 Flebachstraße KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB 23 Brück Mauspfad KVB KVB KVB KVB KVB 64 / 66 KVB KVB 64 / 66 KVB Legende 64 Amt für Verkehrsmanagement 66 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Baudurchführung Anzahl Maßnahme Federführung Durchführung der Arbeiten Ausschreibung Anlage: Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 1 "Ost-West-Achse"
Beschlussvorlage Rat
12179 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 Vorlagen-Nummer 2399/2019 Freigabedatum 02.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der Federführung für die Maßnahme „Kapazitätserweiterung durch Verlängerung der Bahnsteige der Haltestellen der Stadtbahnlinie 1" sowie Beschluss über die Erstellung der Planung für die rechtsrheinischen Haltestellen und die Haltestelle Rheinenergie-Stadion der Stadtbahnlinie 1 bis Leistungsphase 4 HOAI durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 „Ost-West-Achse“ im rechtsrheinischen Streckenabschnitt sowie für die Halte- stelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) zu übertragen. In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als Anlage 1 beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Kapazitätserweiterung des rechtsrheini- schen Streckenabschnittes der Ost-West-Achse sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 – HOAI 2013) erar- beiten und die erforderliche Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI 2013) erstellt. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Planung der Kapazitätserweiterung des rechtsrheinischen Streckenabschnittes der Ost-West-Achse und der Haltestelle Rheinenergie- Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) zu beauftragen, mit der Folge, dass die Maß- nahme aufgrund anderer Prioritäten zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Verkehrsausschuss 12.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Text € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Text % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen der Beschlüsse, die im weiteren Verlauf des Projektes einzuholen sind. Bereits jetzt ist aber schon absehbar, dass die Maß- nahme durch die geplante Stärkung des Umweltverbundes im Bereich des öffentlichen Personennah- verkehrs einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten wird. Begründung Anlass Köln ist eine prosperierende Stadt, deren Bevölkerung nach aktuellen Prognosen bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen Menschen steigen soll. Vor diesem Hintergrund und der angestrebten Verkehrswende steht die Stadt Köln vor großen Herausforderungen. Wesentliche Ziele und Rahmenbedingungen für die Mobilität der Zukunft sind in dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ zusammengefasst worden. Ein Ziel ist dabei die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dies kann nur durch den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur realisiert werden. Die Kapazitätsgrenze der Stadtbahnlinie 1, eine der wesentlichen Verbindungen im Kölner Stadt- bahnnetz auf der Ost-West-Achse, ist zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Eine Taktverdichtung ist aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten in jede Richtung im zentralen Bereich nicht mög- lich. Durch den Einsatz von Langzügen von 90 m statt bisher 60 m länge, kann eine Steigerung des Platzangebotes um 50 % erreicht werden. Hierfür ist es erforderlich, die Bahnsteiglängen an dem 3 überwiegenden Teil der Haltestellen anzupassen. Den grundsätzlichen Bedarf für den Ausbau der Ost-West-Achse hat der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 (Vorlage 3211/2018) festgestellt. Mit Vorlage 1137/2019 wurde am 21.05.2019 der Be- darfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den linksrheinischen Streckenabschnitt, ohne Pla- nungsleistungen für den rechtsrheinischen Abschnitt, gefasst. Gegenstand dieses Beschlusses sind die betroffenen Stadtbahnhaltestellen im rrh. Abschnitt sowie im lrh. Abschnitt die Haltestelle Rheinenergie-Stadion, hier jedoch nur die Haltestelle für den Sonder- verkehr. 4 Umsetzungsplanung Für einen Einsatz von 90 m langen Zügen bedarf es einer Bahnsteignutzlänge von mindestens 80 m. Mit einem 80 m langen Bahnsteig können alle Türen für die Fahrgäste erreicht werden, da der Ab- stand zwischen vorderster und hinterster Fahrzeugtür passend sein wird. Die KVB wird entsprechen- de Stadtbahnen beschaffen. Die Kabinen für die Fahrzeugführer bedürfen keiner Anbindung an den Bahnsteig. Alle Bahnsteige der Ost-West-Achse mit einer geringeren Nutzlänge müssen entspre- chend verlängert werden. Auf städtischem Gebiet sind folgende oberirdische Stadtbahnhaltestellen im Bereich des rechtsrheini- schen Streckenverlaufs auf 80 m Bahnsteignutzlänge anzupassen: - Kalker Friedhof - Merheim - Flehbachstraße - Brück Mauspfad Aus betriebstechnischen Gründen soll die Kapazitätserweiterung der Haltestelle Rheinenergie- Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) einschließlich der Abstellanlage von der KVB geplant werden, da diese Stadtbahnhaltestelle bei Stadionveranstaltungen für einen zusätzlichen Fahrbetrieb eingesetzt wird. Der Ausbau der Bahnsteige ist ohne Eingriffe in Privatflächen möglich. Alle für die Ertüchtigung und Verlängerung der Bahnsteige notwendigen Maßnahmen wie z.B. Eingrif- fe in den Straßenraum und mögliche Anpassungen der Bahnsteigzugänge sowie der Betriebstechnik werden untersucht und geplant. Die Ergebnisse der Planung werden dem Rat der Stadt Köln für weitere Beschlussfassungen (z. B. Beschluss zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens und des Baubeschlusses) für die Kapazitäts- erweiterungen der Ost-West-Achse vorgestellt. Die unterirdischen rechtsrheinischen Haltestellen auf der Ost-West-Achse weisen ausreichende Bahnsteiglängen für den Einsatz von Langzügen auf. Aufgrund der wesentlichen Erhöhung der Fahr- gastzahlen in den Zügen und auf den Bahnsteigen werden sich die Entfluchtungssituationen im Er- eignisfall an den vorhandenen unterirdischen Haltestellen so verändern, dass die unterirdischen Be- standshaltestellen brandschutztechnisch zu ertüchtigen sind. Die Prüfung der Zuständigkeit für die brandschutztechnischen Ertüchtigungen ist derzeit Gegenstand von Abstimmungen mit der KVB. Die KVB ist auch für die Haltestellen auf dem Stadtgebiet Bergisch Gladbach zuständig. Hierzu folgen gesonderte vertragliche Regelungen mit der Stadt Bergisch Gladbach bzw. dem Rheinisch- Bergischen-Kreis. Für die Verlängerungen der Haltestellen zwischen der Stadtgrenze und der Endhaltstelle Bensberg hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises am 04.07.2019 einen Grundsatzbeschluss über die Bereitstellung des Eigenanteils der Baukosten gefasst. Ein entsprechender Planungsbeschluss durch den Rheinisch-Bergischen Kreis muss noch erfolgen. Zeitplanung Nach einem ersten groben Zeitplan ist der Baubeginn für die Verlängerung der Bahnsteige der rechtsrheinischen Haltestellen der Stadtbahnlinie 1 für 2027 vorgesehen. 5 Änderung des Stadtbahnvertrages Im Stadtbahnvertrag vom 03./09.09.1991 ist eine grundsätzliche Aufgaben- und Kostenteilung zwi- schen der Stadt Köln und der KVB für die bis zum damaligen Zeitpunkt geplanten ebenerdigen Stadt- bahnstrecken festgelegt worden. Für die Bahnsteigverlängerungen der Stadtbahnlinie 1 zwischen Höhenberg/Frankfurter Straße und der Stadtgrenze sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) soll eine ergänzende Vereinbarung getroffen werden. Vertraglich geregelt ist grundsätzlich, dass die Stadt Köln für die Planung, Durchführung und Finan- zierung der v. g. Maßnahme verantwortlich ist. Zwischen KVB und Stadt Köln besteht Einvernehmen, diese Zuständigkeiten für die Bahnsteigverlängerungen der Stadtbahnlinie 1 zwischen Höhen- berg/Frankfurter Straße und der Stadtgrenze sowie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Hal- testelle für den Sonderverkehr) mit dem beigefügten Nachtragsvertrag an die KVB zu übertragen. In § 4 des Stadtbahnvertrages ist die Übernahme von Kosten geregelt. Demnach tragen die Stadt Köln und die KVB jeweils für ihre Maßnahmenanteile die nicht durch Zuwendungen abgedeckten Kos- ten. Diese Regelung sieht unter anderem vor, dass Ingenieurbauwerke einschließlich Haltestellen, Leiteinrichtungen und Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung in die Zuständig- keit der Stadt fallen und hierfür die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu tragen sind. Die betriebs- technischen Ausrüstungen einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen werden von der KVB um- gesetzt und finanziert. Kosten, Förderung und Finanzierung Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Verlängerung der Bahnsteige der Haltestellen Kalker Friedhof, Merheim, Flehbachsraße, Brück Mauspfad und Rheinenergie-Stadion (hier nur Hal- testelle für den Sonderverkehr) der Ost-West-Achse beträgt rd. 16,0 Mio. € netto. Aufgrund der im Stadtbahnvertrag geregelten Aufteilung der Kosten beträgt der städtische Anteil rd. 8,9 Mio. € netto. Der Anteil der KVB für die betriebstechnische Ausrüstung der Maßnahme be- läuft sich auf rd. 7,1 Mio. € netto. Der städtische Anteil wird nach Ergänzung des Stadtbahnvertrages an die KVB erstattet. Ferner erhält die KVB auf die Fremdleistungen eine 7%ige Pauschale i. H. v. rd. 0,6 Mio. € netto für Pla- nungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen. Die Verwaltung geht auf Basis des zuvor genannten städtischen Anteils von zuwendungsfähigen Kosten von rund 8,0 Mio. € netto aus. Dies entspricht Fördermitteln für die Baukosten i.H.v. rd. 7,2 Mio. € netto. Für den städtischen Haushalt ergibt sich – nach Bewilligung der Fördermittel – insgesamt folgende Belastung: Städtischer Anteil 8.900.000 € zuzüglich 7 % Zuschlag 623.000 € Zwischensumme 9.523.000 € zuzüglich 19 % MwSt. 1.809.370 € Zwischensumme 11.332.370 € abzüglich 90 % Zuschuss 7.200.000 € Eigenanteil rund 4.132.370 € Die Zahlungen an die KVB stehen mit Beginn der Bautätigkeit an. Daher ist der prognostizierte städti- sche Eigenanteil i. H. v. rd. 4,1 Mio. € für die rechtsrheinische Streckenführung der Ost-West-Achse und die Haltstelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) im Haushaltsplan- entwurf ab dem Haushaltsjahr 2027 inklusive Mittelfristplanung bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Entscheidung des Rates der Stadt Köln über die Projekt- 6 fortführung wird die Verwaltung gemeinsam mit der KVB die Fördermittel beantragen. Sodann liegen durch die Kostenberechnung belastbarere Werte vor. Die Kostenberechnung wird dem Rat der Stadt Köln im Rahmen von weiteren Beschlussvorlagen über die Durchführung der Maßnahmen vorgelegt. Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. Anlagen 1. Nachtrag zum Stadtbahnvertrag 2. Kapazitätserweiterung durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 1 „Ost-West-Achse“ 3. Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1
Anlage 1 Nachtragsvertrag Linie 1
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Anlage zur Vorlage 2399/2019: Nachtrag zum Stadtbahnvertrag 3. Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 zwischen der Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, vertreten durch das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, vertreten durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln - nachfolgend „Stadt“ genannt - und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Scheidtweilerstraße 38, 50933 Köln vertreten durch den Vorstand - nachfolgend „KVB“ genannt – wird in Ergänzung zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 folgender Nachtragsvertrag ge- schlossen: Durch die Anlage 1 zu diesem Nachtragsvertrag wird die Anlage 2 zum Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 gemäß § 1 Absatz 4 des Stadtbahnvertrages im Sinne einer Ergänzung fortge- schrieben. Anlage – (Kapazitätserweiterungen durch Bahnsteigverlängerung auf der Linie 1 „Ost-West-Achse“) Köln, den Köln, den Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Kölner Verkehrs-Betriebe AG In Vertretung Im Auftrag Andrea Blome Sonja Rode Stefanie Haaks Peter Densborn Beigeordnete für Amtsleiterin Vorsitzende des Mitglied des Mobilität und Vorstands Vorstands Verkehrsinfrastruktur
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
2702 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/693/1
Vorlagen-Nummer
2399/2019
Stand: 11.07.2025
Sachstandsbericht
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09./09.09.1991 zur Übertragung der
Federführung für die Maßnahme „Kapazitätserweiterung durch Verlängerung der
Bahnsteige der Haltestellen der Stadtbahnlinie 1" sowie Beschluss über die Erstellung
der Planung für die rechtsrheinischen Haltestellen und die Haltestelle Rheinenergie-
Stadion der Stadtbahnlinie 1 bis Leistungsphase 4 HOAI durch die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) in Ergänzung
des Stadtbahnvertrages vom 03./09.09.1991 die Federführung für die Kapazitätserweite-
rung der Stadtbahnlinie 1 „Ost-West-Achse“ im rechtsrheinischen Streckenabschnitt so-
wie für die Haltestelle Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) zu
übertragen.
In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als An-
lage 1 beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die KVB für die Kapazitätserweiterung des
rechtsrheinischen Streckenabschnittes der Ost-West-Achse sowie für die Haltestelle
Rheinenergie-Stadion (nur Haltestelle für den Sonderverkehr) die Entwurfsplanung ein-
schließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure 2013 – HOAI 2013) erarbeiten und die erforderliche Genehmigungsplanung
(Leistungsphase 4 der HOAI 2013) erstellt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
11.07.2025
Die Planung der oberirdischen Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet befindet sich in der Leis-
tungsphase 3. Für die Sonderhaltestelle Stadion wurde durch die KVB eine Machbarkeitsun-
tersuchung durchgeführt. Da nun externe Planer mit den Leistungen beauftragen werden sol-
len, ist der Gremienlauf für einen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss gestartet.
16.08.2023
Die Federführung wurde an die KVB übertragen. Ein den Stadtbahnvertrag ergänzender
Nachtrag wurde mit Datum vom 4.4./4.6.2020 abgeschlossen. Punkt 1 ist umgesetzt.
Die Planung der oberirdischen Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet befindet sich am Ende der
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Leistungsphase 2.
Nächste Schritte:
11.07.2025
Für die oberirdischen Haltestellen auf Kölner Stadtgebiet befindet sich die Bearbeitung in der
Lph. 3. Für die Haltestelle Stadion werden die Ausschreibungen der Planungsleistungen vor-
bereitet.
16.08.2023
Abstimmung der Vorplanung mit der Stadt Köln
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 09/2026
Anlage 3 Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1
274 Zeichen
Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie 1 Anlage 3 Haltestellen West Haltestellen Innenstadt Haltestellen Ost Haltestellen Bestandstunnel Brandschutzertüchtigungen bei unterirdischen Haltestellen Haltestellen ohne Anpassungsbedarf Legende Planung und Durchführung durch die KVB
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Scheidtweilerstraße 38
- Flehbachstraße
- Bahnstraße 66K
- Eupener Straße 66K
- Aachener Straße
- Universitätsstraße 66K
- Moltkestraße 66K
- Willy-Brandt-Platz 2
- Mohnweg 66K
- Alter Militärring 66K
- Maarweg 66K
- Rudolfplatz 66K
- Frankfurter Straße
- Schulstraße 66
- Straße 6
- Neumarkt 66
- Heumarkt 66
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Details
- Aktenzeichen
- 2399/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 04.07.2019 14:58