2243/2020
Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln - Anfrage der SB Balke
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Anfrage Unisex-Toiletten StadtAG LST 01.09.2020
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Köln, 13.07.2020
Anfrage bezüglich Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln
Sitzung der Stadt Arbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020
Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das Grundgesetz
auch die geschlechtliche Identität der Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Seit Ende 2018 haben
intersexuelle Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister
außer den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ zu wählen, die
sogenannte „Dritte Option“ (Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden
Angaben vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2635)).
Laut mehreren Berichten von inter* und trans* Jugendlichen gleicht ein Besuch in
herkömmlichen Damen- oder Herren-Toiletten oft einem Spießrutenlauf, da sie an dieser Stelle
gezwungen werden, sich in das binäre Geschlechtersystem einzugliedern. Es gebe auch verbale
Beschimpfungen und gewalttätige Übergriffe.
Gerade die Regenbogenhochburg Köln sollte nicht nur auf die sogenannte Mehrheitsgesellschaft
Rücksicht nehmen, sondern versuchen, allen Bewohner*innen der Stadt einen Platz zu
gewähren. Ein dreigeteiltes Toilettenmodell (eine Toilette für Frauen, eine Toilette für Männer
und eine Unisextoilette) bietet Schutzräume für jegliches Geschlechts-, Kultur und
Religionsverständnis und fördert Gleichstellung und Familienfreundlichkeit.
anyway e.V., Kamekestr. 14, 50672 Köln
An die Vorsitzende
Frau Oberbürgermeisterin Reker
Geschäftsführung
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und
Transgender (StadtAG LST)
Kathrin Balke
& Jürgen Piger
anyway e.V
Kamekestr. 14
50 672 Köln
+49-(0)221-577776-66
fax +49-(0)221-5577776-99
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Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:
1. An welchen städtischen Schulen gibt es bereits Unisex-Toiletten (abgesehen von den
barrierefreien Toiletten)?
2. An welchen anderen städtischen Gebäuden gibt es bereits Unisex-Toiletten
(abgesehen von den barrierefreien Toiletten)?
3. Wie stellt sich die Verwaltung die konkrete Umsetzung zur Einführung von Unisex-
Toiletten in Bestandsgebäuden (Schulen und anderen städtischen Gebäuden) vor?
4. Welche Schritte unternimmt die Stadt Köln, um die Einrichtung von Unisex-Toiletten
bei Neubauten (Schulen und anderen städtischen Gebäuden) zu berücksichtigen?
Es wird um Beantwortung zur kommenden Sitzung der StadtAG LST am 01.09.2020 gebeten.
Ebenso bitten wir darum, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern der
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, des
Jugendhilfeausschusses, des Sportausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren
zur Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Kathrin Balke Jürgen Piger
Vorstand anyway e.V. Geschäftsführung anyway e.V.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
1451 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2243/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln - Anfrage der SB Balke Fragen der SB Balke: 1. An welchen städtischen Schulen gibt es bereits Unisex-Toiletten (abgesehen von den barrierefreien Toiletten)? 2. An welchen anderen städtischen Gebäuden gibt es bereits Unisex-Toiletten (abgesehen von den barrierefreien Toiletten)? 3. Wie stellt sich die Verwaltung die konkrete Umsetzung zur Einführung von Unisex-Toiletten in Bestandsgebäuden (Schulen und anderen städtischen Gebäuden) vor? 4. Welche Schritte unternimmt die Stadt Köln, um die Einrichtung von Unisex-Toiletten bei Neubauten (Schulen und anderen städtischen Gebäuden) zu berücksichtigen? Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 2.) Derzeit sind die barrierefreien Toiletten für Menschen mit Behinderung als Unisex-Toiletten ausgestattet. Dies gilt sowohl für Kölner Schulen als auch für die sonstigen städtischen Gebäude im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Über die barrierefreien Toiletten für Menschen mit Behinderung hinaus sind keine Unisex-Toiletten vorhanden. Zu 3. und 4.) Es gibt aktuell keine Verpflichtung, grundsätzlich Unisex-Toiletten einzurichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2243/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.03.2021
- Erstellt
- 22.07.2020 08:17