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2243/2020

Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln - Anfrage der SB Balke

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender, Sitzung am 21.04.2021, TOP 3.1

Anfrage Unisex-Toiletten StadtAG LST 01.09.2020

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage Unisex-Toiletten StadtAG LST 01.09.2020

3775 Zeichen

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IBAN: DE02 3702 0500 0001 2480 01 
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14 bis 27 Jahre in Köln. #café #projekte #beratung   #aufklärung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
  
Köln, 13.07.2020 
 
 
Anfrage bezüglich Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln 
 
Sitzung der Stadt Arbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 01.09.2020 
      
Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass das Grundgesetz 
auch die geschlechtliche Identität der Personen schützt, die sich dauerhaft weder dem 
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Seit Ende 2018 haben 
intersexuelle Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister 
außer den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „divers“ zu wählen, die 
sogenannte „Dritte Option“ (Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden 
Angaben vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2635)).   
 
Laut mehreren Berichten von inter* und trans* Jugendlichen gleicht ein Besuch in 
herkömmlichen Damen- oder Herren-Toiletten oft einem Spießrutenlauf, da sie an dieser Stelle 
gezwungen werden, sich in das binäre Geschlechtersystem einzugliedern. Es gebe auch verbale 
Beschimpfungen und gewalttätige Übergriffe. 
 
Gerade die Regenbogenhochburg Köln sollte nicht nur auf die sogenannte Mehrheitsgesellschaft 
Rücksicht nehmen, sondern versuchen, allen Bewohner*innen der Stadt einen Platz zu 
gewähren. Ein dreigeteiltes Toilettenmodell (eine Toilette für Frauen, eine Toilette für Männer 
und eine Unisextoilette) bietet Schutzräume für jegliches Geschlechts-, Kultur und 
Religionsverständnis und fördert Gleichstellung und Familienfreundlichkeit.  
 
 
anyway e.V., Kamekestr. 14, 50672 Köln 
An die Vorsitzende 
Frau Oberbürgermeisterin Reker 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und 
Transgender (StadtAG LST) 
 
Kathrin Balke  
& Jürgen Piger 
anyway e.V 
Kamekestr. 14 
50 672 Köln 
+49-(0)221-577776-66 
fax +49-(0)221-5577776-99 
info@anyway-koeln.de 
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Mitglied im Paritätischen

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14 bis 27 Jahre in Köln. #café #projekte #beratung   #aufklärung 
 
 
Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 
 
1. An welchen städtischen Schulen gibt es bereits Unisex-Toiletten (abgesehen von den 
barrierefreien Toiletten)? 
2. An welchen anderen städtischen Gebäuden gibt es bereits Unisex-Toiletten 
(abgesehen von den barrierefreien Toiletten)? 
3. Wie stellt sich die Verwaltung die konkrete Umsetzung zur Einführung von Unisex-
Toiletten in Bestandsgebäuden (Schulen und anderen städtischen Gebäuden) vor? 
4. Welche Schritte unternimmt die Stadt Köln, um die Einrichtung von Unisex-Toiletten 
bei Neubauten (Schulen und anderen städtischen Gebäuden) zu berücksichtigen? 
 
Es wird um Beantwortung zur kommenden Sitzung der StadtAG LST am 01.09.2020 gebeten.  
Ebenso bitten wir darum, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, des 
Jugendhilfeausschusses, des Sportausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren 
zur Kenntnis zu geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Kathrin Balke     Jürgen Piger 
Vorstand anyway e.V.    Geschäftsführung anyway e.V.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1451 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2243/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
 
Unisex-Toiletten in Schulen und anderen städtischen Gebäuden in Köln -  
Anfrage der SB Balke 
Fragen der SB Balke:  
 
1. An welchen städtischen Schulen gibt es bereits Unisex-Toiletten (abgesehen von den  
barrierefreien Toiletten)?  
2. An welchen anderen städtischen Gebäuden gibt es bereits Unisex-Toiletten (abgesehen von den 
barrierefreien Toiletten)?  
3. Wie stellt sich die Verwaltung die konkrete Umsetzung zur Einführung von Unisex-Toiletten in  
Bestandsgebäuden (Schulen und anderen städtischen Gebäuden) vor?  
4. Welche Schritte unternimmt die Stadt Köln, um die Einrichtung von Unisex-Toiletten bei Neubauten 
(Schulen und anderen städtischen Gebäuden) zu berücksichtigen?  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. und 2.)  
Derzeit sind die barrierefreien Toiletten für Menschen mit Behinderung als Unisex-Toiletten  
ausgestattet. Dies gilt sowohl für Kölner Schulen als auch für die sonstigen städtischen Gebäude im 
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Über die barrierefreien Toiletten für  
Menschen mit Behinderung hinaus sind keine Unisex-Toiletten vorhanden. 
 
Zu 3. und 4.)  
Es gibt aktuell keine Verpflichtung, grundsätzlich Unisex-Toiletten einzurichten.

Beratungsverlauf (1)

21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2243/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.03.2021
Erstellt
22.07.2020 08:17