Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Lindenthal) Baumaßnahme: Generalsanierung Feldblumenweg/Anemonenweg
Beschlussvorlage Ausschuss 3145/2021 vom 24.11.2021
Stand: Am 31.01.2022 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/3 Vorlagen-Nummer 3145/2021 Freigabedatum 24.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Lindenthal) Baumaßnahme: Generalsanierung Feldblumenweg/Anemonenweg hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Feld- blumenweges im Abschnitt vom Mohnweg bis zum Kornblumenweg und des Anemonenweges im Bereich der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 7 mit Gesamtkosten in Höhe von 404.600 € (da- von 26.000 € konsumtive Beleuchtungskosten) 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von 378.600 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 für die Generalsanierung des Feldblumenweges und des Anemonenweges im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalin- standsetzung von Straßen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 378.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Beleuchtung 26.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 7.572 € € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beim Feldblumenweg handelt es sich um eine Wohnsammelstraße im Stadtbezirk 3, Köln Lindenthal. Der Anemonenweg schließt als Wohnstraße hieran an. Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse und Absackun- gen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es erforderlich, die Fahrbahnen und Gehwege in beiden Straßen vollständig im Vollausbau zu sanieren. 3 Der Feldblumenweg soll im Abschnitt vom Mohnweg bis zum Kornblumenweg auf einer Länge von ca. 180 m saniert werden. Der Anemonenweg soll im Bereich der Hausnummer 1 bis zur Hausnum- mer 7 auf einer Länge von ca. 80 m grundhaft erneuert werden. Die Entwässerungsanlagen (Sinkkäs- ten, Sinkkastenleitungen) werden bei Erfordernis ebenfalls in beiden Straßen saniert. Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. Der Baubeginn ist Anfang 2022 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2,5 Monate. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffentlichkeitsbeteiligung Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke nach § 8 KAG NRW aus. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraussichtlich bei- tragsfähigen Kosten, der voraussichtlichen Landesförderung sowie der geschätzten Anliegerbelas- tung enthalten wird. Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge übernimmt das Land NRW die Hälfte der kommunalen Straßenbaubeiträge, welche nach § 8 KAG NRW von den Beitrags- pflichtigen zu zahlen sind. Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde vom 04.08.2021 bis zum 29.08.2021 in ei- nem Onlineformat durchgeführt. Insgesamt gingen 7 Anfragen bei der Stadt Köln ein. Im Wesentli- chen äußerten die Anlieger*innen Fragen zur Notwendigkeit der Maßnahme (Art und Umfang), zur Einbeziehung der Grundstücke (Berechnung des KAG-Beitrags) und zur Straßeneinstufung. Zudem gab es Wünsche hinsichtlich der Beschilderung. Sämtliche Punkte konnten umfangreich erläutert werden, so dass seitens der Anlieger*innen keine weiteren Rückfragen bestehen. Unter dem Link: https://cms-internet.verwaltung.stadtkoeln.de/artikel/71159/index.html sind weiterge- hende Informationen zu finden. Kosten und Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 404.600 €. Sie setzen sich zusammen aus In- vestitionsauszahlungen in Höhe von 378.600 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 26.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens der Rhein- energie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Für die Auftragsvergabe an die bauausführende Firma ist in 2021 die Bereitstellung einer Verpflich- tungsermächtigung in Höhe von 378.600 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 erforderlich. Diese ist im Hpl. 2020/2021 im Hj. 2021 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601- 1201-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen in entsprechender Höhe veranschlagt. Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten Kassenmittel sind im Haushaltsplan 2022 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) in ausreichender Höhe bei der o. g. Finanzstelle veran- schlagt. Des Weiteren sind im Hpl. 2022 in der Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2023 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibun- gen in Höhe von 7.572 € sowie entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Finanzierung der Beleuchtungskosten eingeplant. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Fotos -
Anlage 2_Fotos
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 2 – Fotos
Beratungsverlauf
-
24.01.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz