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3145/2021

Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Lindenthal) Baumaßnahme: Generalsanierung Feldblumenweg/Anemonenweg

Beschlussvorlage Ausschuss 24.11.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.01.2022, TOP 10.4

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Anlage 2 – Fotos

Beschlussvorlage Ausschuss

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3145/2021 
Freigabedatum 
24.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Straßenunterhaltungsmaßnahme im Kölner Stadtgebiet (Lindenthal) Baumaßnahme: 
Generalsanierung Feldblumenweg/Anemonenweg 
hier: Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung des Feld-
blumenweges im Abschnitt vom Mohnweg bis zum Kornblumenweg und des Anemonenweges im 
Bereich der Hausnummer 1 bis zur Hausnummer 7 mit Gesamtkosten in Höhe von 404.600 € (da-
von 26.000 € konsumtive Beleuchtungskosten)  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 378.600 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 für die Generalsanierung des 
Feldblumenweges und des Anemonenweges im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalin-
standsetzung von Straßen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   378.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge und  
Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden.
      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  Beleuchtung 26.000
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge und 
Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden.
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.572 € € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge und 
Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet 
werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Beim Feldblumenweg handelt es sich um eine Wohnsammelstraße im Stadtbezirk 3, Köln Lindenthal. 
Der Anemonenweg schließt als Wohnstraße hieran an. 
 
Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlaglöcher, Risse und Absackun-
gen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es erforderlich, die Fahrbahnen und 
Gehwege in beiden Straßen vollständig im Vollausbau zu sanieren.

3 
 
Der Feldblumenweg soll im Abschnitt vom Mohnweg bis zum Kornblumenweg auf einer Länge von 
ca. 180 m saniert werden. Der Anemonenweg soll im Bereich der Hausnummer 1 bis zur Hausnum-
mer 7 auf einer Länge von ca. 80 m grundhaft erneuert werden. Die Entwässerungsanlagen (Sinkkäs-
ten, Sinkkastenleitungen) werden bei Erfordernis ebenfalls in beiden Straßen saniert. 
 
Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. 
 
Der Baubeginn ist Anfang 2022 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2,5 Monate. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG 
NRW)/Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke nach 
§ 8 KAG NRW aus. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine entsprechende 
KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraussichtlich bei-
tragsfähigen Kosten, der voraussichtlichen Landesförderung sowie der geschätzten Anliegerbelas-
tung enthalten wird. Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge übernimmt das Land 
NRW die Hälfte der kommunalen Straßenbaubeiträge, welche nach § 8 KAG NRW von den Beitrags-
pflichtigen zu zahlen sind. 
Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde vom 04.08.2021 bis zum 29.08.2021 in ei-
nem Onlineformat durchgeführt. Insgesamt gingen 7 Anfragen bei der Stadt Köln ein. Im Wesentli-
chen äußerten die Anlieger*innen Fragen zur Notwendigkeit der Maßnahme (Art und Umfang), zur 
Einbeziehung der Grundstücke (Berechnung des KAG-Beitrags) und zur Straßeneinstufung. Zudem 
gab es Wünsche hinsichtlich der Beschilderung. Sämtliche Punkte konnten umfangreich erläutert 
werden, so dass seitens der Anlieger*innen keine weiteren Rückfragen bestehen. 
Unter dem Link: https://cms-internet.verwaltung.stadtkoeln.de/artikel/71159/index.html sind weiterge-
hende Informationen zu finden. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 404.600 €. Sie setzen sich zusammen aus In-
vestitionsauszahlungen in Höhe von 378.600 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung 
in Höhe von 26.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens der Rhein-
energie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. 
Für die Auftragsvergabe an die bauausführende Firma ist in 2021 die Bereitstellung einer Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 378.600 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 erforderlich. Diese ist 
im Hpl. 2020/2021 im Hj. 2021 im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-
1201-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen in 
entsprechender Höhe veranschlagt. 
Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten Kassenmittel sind im Haushaltsplan 
2022 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) in ausreichender Höhe bei der o. g. Finanzstelle veran-
schlagt. 
Des Weiteren sind im Hpl. 2022 in der Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 
14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2023 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibun-
gen in Höhe von 7.572 € sowie entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zur Finanzierung der Beleuchtungskosten eingeplant.  
 
Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen 
der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Fotos

Beratungsverlauf (2)

24.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3145/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.11.2021
Erstellt
31.08.2021 10:49