AN/1461/2021
E-Scooter – ein R(h)einfall?
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SPD Anfrage nach § 4
2762 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2021 AN/1461/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 E-Scooter – ein R(h)einfall? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, auf dem Grund des Rheins liegen l aut Medienberichten mehrere Hundert Elektroroller, die von Un- bekannten einfach in den Fluss geworfen wurden – sei es zur illegalen Entsorgung oder aus Vanda- lismus. Da die Batterien der Roller umweltschädliche Stoffe enthalten, drohen Umweltverschmut- zungen. Zunächst war unklar, wer für die Bergung der Roller aufkommt. Viele Betreiber wehrten sich gegen die Kostenübernahmen. Laut WDR hatte nur der Verleiher BIRD angekündigt, eine Fachfirma mit der Bergung zu beauftragen. Seit gestern Abend steht fest, dass di e die Bezirksregierung Köln zuständig ist. Die Behörde teilte mit, die Gefahren zu prüfen und eine Bergung zu veranlassen. Bereits seit Einführung der Verleihsysteme für die E -Scooter stellen diese für die Stadt und ihre Bür- ger*innen ein Ärgernis dar, wei l sie oft falsch abgestellt werden und somit Hindernisse auf dem Gehweg darstellen. Insbesondere leiden Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Auch viele Fahrradfahrer*innen werden zu Ausweichmanövern gezwungen, was die Unfallgefahr erhöht. Außerdem können die E -Scooter bei missbräuchlicher Verwendung, z. B. auf Gehwegen oder bei Trunkenheit, für schwere Unfälle sorgen. Nach Diskussionen im Rat in der letzten Wahlperiode haben sich alle Verleihunternehmen zum Qualitäts-Agreement der Stadt bekannt. Die SPD-Fraktion stellt vor diesem Hintergrund folgende Fragen: 1. Welche Erfahrungen wurden seit Zulassung der Verleihung von E -Scootern in Köln gemacht, und erfüllen die Vorgaben der Stadt für die Verleihung von E-Scootern ihren Zweck? 2. Wurden die Verleiher von der Stadtverwaltung verpflichtet, illegal im Rhein, in Seen und in Grün- anlagen bzw. Wäldern entsorgte E-Scooter zu melden, und wenn nein: Warum nicht? 3. Können die Verleiher verpflichtet werden, die illegal abgestellten, zerstörten oder in Gew ässer oder Grünanlagen bzw. Wälder geworfenen Geräte zu bergen und zu entsorgen? - 2 - 4. Können Verstöße z.B. durch die Erhöhung von Bußgeldern wirksamer geahndet werden? 5. Können Abstellverbotszonen für E -Scooter entlang des Rheins und auf den Brücken eingericht et werden, um es zu erschweren, dass diese in unseren Rhein geworfen werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1461/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 17.06.2021
- Erstellt
- 17.06.2021 12:00