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AN/1461/2021

E-Scooter – ein R(h)einfall?

SPD Anfrage nach § 4 17.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 4.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2762 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2021 
 
AN/1461/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
E-Scooter – ein R(h)einfall? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
auf dem Grund des Rheins liegen l aut Medienberichten mehrere Hundert Elektroroller, die von Un-
bekannten einfach in den Fluss geworfen wurden – sei es zur illegalen Entsorgung oder aus Vanda-
lismus. Da die Batterien der Roller umweltschädliche Stoffe enthalten, drohen Umweltverschmut-
zungen. 
Zunächst war unklar, wer für die Bergung der Roller aufkommt. Viele Betreiber wehrten sich gegen 
die Kostenübernahmen. Laut WDR hatte nur der Verleiher BIRD angekündigt, eine Fachfirma mit der 
Bergung zu beauftragen. Seit gestern Abend steht fest, dass di e die Bezirksregierung Köln zuständig 
ist. Die Behörde teilte mit, die Gefahren zu prüfen und eine Bergung zu veranlassen. 
 
Bereits seit Einführung der Verleihsysteme für die E -Scooter stellen diese für die Stadt und ihre Bür-
ger*innen ein Ärgernis dar, wei l sie oft falsch abgestellt werden und somit Hindernisse auf dem 
Gehweg darstellen. Insbesondere leiden Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Auch 
viele Fahrradfahrer*innen werden zu Ausweichmanövern gezwungen, was die Unfallgefahr erhöht. 
Außerdem können die E -Scooter bei missbräuchlicher Verwendung, z. B. auf Gehwegen oder bei 
Trunkenheit, für schwere Unfälle sorgen. Nach Diskussionen im Rat in der letzten Wahlperiode haben 
sich alle Verleihunternehmen zum Qualitäts-Agreement der Stadt bekannt. 
  
Die SPD-Fraktion stellt vor diesem Hintergrund folgende Fragen:  
 
1. Welche Erfahrungen wurden seit Zulassung der Verleihung von E -Scootern in Köln gemacht, und 
erfüllen die Vorgaben der Stadt für die Verleihung von E-Scootern ihren Zweck?  
 
2. Wurden die Verleiher von der Stadtverwaltung verpflichtet, illegal im Rhein, in Seen und in Grün-
anlagen bzw. Wäldern entsorgte E-Scooter zu melden, und wenn nein: Warum nicht? 
 
3. Können die Verleiher verpflichtet werden, die illegal abgestellten, zerstörten oder in Gew ässer 
oder Grünanlagen bzw. Wälder geworfenen Geräte zu bergen und zu entsorgen?

- 2 - 
 
 
4. Können Verstöße z.B. durch die Erhöhung von Bußgeldern wirksamer geahndet werden? 
 
5. Können Abstellverbotszonen für E -Scooter entlang des Rheins und auf den Brücken eingericht et 
werden, um es zu erschweren, dass diese in unseren Rhein geworfen werden? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1461/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
17.06.2021
Erstellt
17.06.2021 12:00