1235/2017
Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 25.04.2017 1235/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 02.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rechnungsprüfungsausschuss 16.05.2017 Unterausschuss Kulturbauten 08.06.2017 Bericht über die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz Mit dem Monatsbericht März 2017 gibt die Verwaltung den aktuellen Sachstands bericht zur Sani e- rung der Bühnen am Offenbachplatz zur Kenntnis (Anlage). Die auch in den vergangenen Monaten zu beobachtende Konsolodierung in der Kostenentwick lung hat sich auch im März 2017 fortgesetzt. Da dieser Kostenverfol gung jedoch nur eine Projektperspe k- tive bis zum 30.06.2018 zugrunde liegt, kann von einer Entlastung bei den Kosten nicht ausgegangen werden. Eine neue Kosten prognose wird mit einer neuen Terminprognose zur Mitte des Jahres 2017 vorliegen. Ende März waren ein Drittel aller Firmengespräche abgeschlossen, mit 29 % der Fir men werden ge- genwärtig Gespräche geführt. Der Anteil der noch nicht bearbeiteten Firmengesprä che sank von 43% im Februar auf 38% im März. Auf der Baustelle arbeiten die Firmen der Bühnentechnik, weitere Firmen sind mit Arbei ten der Män- gelbeseitigung beschäftigt. Außerdem werden mi t den beauftrag ten Firmen im Rahmen der Firme n- gespräche gemeinsame Begehungen zur Zustandserfassung durchgeführt. Die Methode der Big -Points wurde bei der weiteren Planung der Haustechnik intensi viert, auf der Grundlage dieser Planungsvertiefung soll bis zur Mitte des Jahres 2017 so wohl die Kostenprognose, als auch auch die neue Terminprognose erarbeitet werden. Mit Baubeginn zum 01.06.2012 wurde eine Projektversicherung für alle am Bau Be teiligte abg e- schlossen. Gegenstand der sogenannten Bau -Risk-All in One Versiche rung wa ren eine Haftpflich t- versicherung und eine Bauleistungsversicherung mit einer Lauf zeit bis zur geplanten Fertigstellung am 01.11.2015. Aufgrund der bekannten Situation auf der Baustelle wurde diese Projektversicherung zunächst um ein Jahr, bis zum 01.11.2016 verlängert. Seit September 2016 wurde mit dem Versicherungskonsortium über die Konditionen einer weiteren Verlängerung verhan delt. Im Haftpflichtbereich wurden den Bühnen dabei seitens der Versicherer kein betriebswirts chaftlich tragbares Angebot vorge legt. Auf grund der bisher eingetretenen Pl a- nungshaftpflichtschäden ist davon aus zugehen, dass die Deckungssumme der Projektversicherung für die Planungshaft pflichtschäden weitge hend aufgezehrt ist. Das Angebot des V ersicherungskon- sortiums berücksichtigte diesen Umstand jedoch nicht. 2 Um weiterhin einen Versicherungsschutz bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu gewährleis ten wurde mit dem Versicherungskonsortium vereinbart, die Haftpflichtversiche rung zum 31.03.2017 aus- laufen zu lassen und nur den Versicherungs schutz der Bauleistungsversicherung fortzusetzen. Die Planer und Unterneh men wurden über diese Änderung informiert. Ab diesem Zeitpunkt ist jeder am Bau Beteiligte verpflichtet sich selber Haftpflicht zu versichern und den Versicherungs schutz nachzu- weisen. Dieser Versicherungsschutz besteht bei den meisten Firmen bereits ohnehin. Die neu beauftragten Planer und Objektüberwachungen sind von dieser Regelung nicht betroffen, da für diese separate Haft pflichtversicherungsverträge abgeschlossen wurden. Für die Bühnen Köln als Bauherr besteht Haftpflichtversicherungsschutz im Rah men des Kommunalen Schadenausgleich (KSA), der Feuerversicherungsvertrag besteht unverändert. Mit dieser grundsätzlichen Ü berarbeitung des Versiche rungskonzeptes konnte ein weitgehend gleichwertiger Versicherungsschutz zu wirt - schaftlichen Konditionen erreicht werden. gez. Streitberger
Monatsbericht SBK März 2017
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Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) Standort: Offenbachplatz in Köln Bauherr: Bühnen der Stadt Köln Planungszeit: 10/2010 bis 12/2012 Bauzeit: 06/2012 bis heute Flächen: Bereich 1 Opernhaus /Betriebshof NGF: 35.960 m² BGF: 46.429 m² BRI: 160.258 m³ Legende: NGF= Netto-Geschossfläche BGF= Brutto-Geschossfläche BRI= Brutto-Rauminhalt Bereich 3 Opernterrassen / Kleines Haus NGF: 1.971 m² BGF: 2.493 m² BRI: 9.843 m³ Bereich 2 Schauspielhaus /Lager / Kinderoper NGF: 13.180 m² BGF: 17.226 m² BRI: 62.704 m³ 98,00% 85,00% 49,50% 75,43% 80,66% 59,15% 58,92% 56,08% 65,85% 75,00% 64,00% 64,00% 77,00% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Außenanlagen Kleines Haus/ Opernterrassen Kinderoper Schauspielhaus Opernhaus Gebäude Technische Ausrüstung Bühnentechnik Außenanlagen Erläuterung: Bei den vorstehend aufgeführten Fertigstellungsgraden Außenanlagen und Bühnentechnik handelt es sich um aktuelle Fertigstellungsgrade. Aus heutiger Sicht sind hier keine Rückbauten zu erwarten. Bei den Fertigstellungsgraden der Technischen Ausrüstung handelt es sich um rechnerische Fertigstellungsgrade der Interims- Objektüberwachung für die Technische Ausrüstung (unter Berücksichtigung des zu erwartenden Rückbaus und erforderlicher Mängelbeseitigungen). Bei den Fertigstellungsgraden Gebäude handelt es sich um eine rechnerische Bewertung der Projektsteuerung unter Berück- sichtigung des zu erwartenden Rückbaus und der erforderlichen Mängelbeseitigung. Baulicher Fertigstellungsgrad SBK 2. Die ProjektÜBERSICHT Das Projekt befindet sich in einer Phase der Neuaufstellung, welche voraussichtlich bis zum 3. Quartal 2017 andauern wird. In dieser Phase stehen folgende Aufgaben im Fokus der Bearbeitung: Neuaufstellung der Planungs- und Objektüberwachungsteams der Technischen Ausrüstung sowie Verstärkung der Objektüberwachung Gebäude durch neue Vergabeverfahren Mängelerfassung durch intensive Begehungen mit Hilfe von Sachverständigen und Mängelbehebung durch die ausführenden Firmen Aufbau eines Qualitätsmanagements als Vorbereitung für die kommenden sich überschneidenden Phasen der Bearbeitung („Heilung der Planung“, „Mängelbeseitigung nach Heilung der Planung“, „Rückkehr zum ungestörten Bauablauf“) Sicherung bauherrenseitiger Regressansprüche durch die Etablierung eines Gegenforderungs- und Schadensmanagements Aufbau eines Risikomanagements Neuaufstellung und schrittweise Intensivierung des Kostenmanagements- und Terminmanagements Die folgenden Seiten geben Aufschluss über die aktuelle Projektsituation in qualitativer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht. 1. Die ProjektKENNDATEN März 2017 www.zarinfar.de 1 Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) März 2017 www.zarinfar.de 2 3. Das ProjektLOGBUCH Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) 4. Die ProjektTERMINE Annahmen zum Rahmenterminplan Das Unternehmen R.O.M. Technik Ltd. & Co. KG führt das Projekt nach Übernahme der insolventen IMTECH Deutschland GmbH weiter. Die aufgrund rechtswirksamer Kündigungen von einzelnen Gewerken erforderlichen neuen VOB-Verfahren und deren Vorbereitung werden mit 10 Monaten angesetzt. Es gibt keine weiteren Vertragskündigungen von wesentlichen ausführenden Bauunternehmen. Die Firmengespräche aus dem gestörten Bauablauf mit den Schlüsselgewerken sind bis zum 13.11.2017 abgeschlossen. Die Einarbeitung sowie die Heilung der Ausführungsplanung der Technischen Ausrüstung durch das neue TA-Planungsbüro INNIUS wird mit einer Dauer von 21 Monaten angesetzt. Es stehen ausreichende Personalkapazitäten seitens der ausführenden Firmen, der Objektüberwachungen und Planungen zur Verfügung. März 2017 www.zarinfar.de 3 248 Mio. € 252 Mio. € 255 Mio. € 258 Mio. € 262 Mio. € 266 Mio. € 336 Mio. € 340 Mio. € 337 Mio. € 338 Mio. € 338 Mio. € 337 Mio. € 365 Mio. € 369 Mio. € 364 Mio. € 364 Mio. € 364 Mio. € 363 Mio. € 220 240 260 280 300 320 340 360 380 400 10.2016 11.2016 12.2016 01.2017 02.2017 03.2017 Auszahlungsstand Verpflichtungen Kostenstand Mio. € Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) 5.1 Die ProjektKOSTEN 5.2 Der KostenVERLAUF KOSTENVERLAUF DER LETZTEN 6 MONATE BEMERKUNGEN: Das mit Ratsbeschluss vom 17.11.16 genehmigte Budget beträgt 404 Mio. € brutto. Gemäß den dargestellten Kosten sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes des Projektmanagements ist der Bauherr bereits Verpflichtungen in folgender Höhe eingegangen: 336,72 Mio. € brutto. Darin enthalten ist das Honorar des neuen Planers für die Technische Ausrüstung sowie die zukünftigen Honorare für die Objektüberwachung TA und verstärkende Objektüberwachung Gebäude für jeweils die ersten 12 Monate. Unter Berücksichtigung noch offener und bisher nicht verhandelter Nachträge und Forderungen der KG 300-700 in Höhe von 10,28 Mio. € brutto, und unter Berücksichtigung der Rückstellungen der vorhersehbaren Kosten für Honorare und neuer Vergaben von insgesamt 15,6 Mio. € brutto, ergibt sich gem. Kostenstandbericht vom 28.02.2017 ein Kostenstand von insgesamt 362,51 Mio. € brutto. März 2017 www.zarinfar.de 4 265,56 71,16 404 253 10,22 151 239,98 48,19 30,65 17,9 15,6 0 100 200 300 400 500 600 460 Mio. € Budget Verpflichtungen aus beauftragten Grundaufträgen inkl. Mehrmassen ≤ 110% Verpflichtungen aus der Höhe nach beauftragten Nachträgen Verpflichtungen aus dem Grunde nach beauftragten Nachträgen Verpflichtungen aus zukünftigen Honoraren für die Objektüberwachung Technische Ausrüstung und verstärkende Objektüberwachung Gebäude Auszahlungsstand Grundaufträge, Nachträge der Höhe dem Grunde nach beauftragt Verbleibende Auszahlungssumme aus Verpflichtungen Nachträge (offen bzw. unverhandelt) Rückstellungen für absehbare Verpflichtungen der Fachplanung und Objektüberwachung Technische Ausrüstung und verstärkende Objektüberwachung Gebäude für die gesamte Vertragslaufzeit (für 12 Monate bereits in den Verpflichtungen berücksichtigt) und Budget für offene Vergaben Ursprungsbudget Budgeterhöhungen Rat bis 17.11.2016 Obere Grenze Gesamtkostensteigerung 460 Mio. € * (in % des aktuellen Gesamtbudgets) * siehe Kostenbericht der Projektsteuerung zarinfar vom 30.11.2015 sowie gutachterliche Stellungnahme zum Kostenbericht des Sachverständigenbüros KKP vom 08.01.2016 13,9 % GESAMTKOSTEN- ENTWICKLUNG 460 Mio. € KOSTENSTAND - inkl. Budget für offene Vergaben und Rückstellungen 362,51 Mio. € BUDGET 404 Mio. € VERPFLICHTUNGEN 336,72 Mio. € Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) 6.1 Der KostenBERICHT 1. Budget: Zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit hat der Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 einer Erhöhung des Budgets um weitere 60 Mio. € und am 17.11.2016 um weitere 56 Mio. € zugestimmt, sodass darüber hinaus notwendige Vertragsverhandlungen mit Planern und ausführenden Firmen zur Wiederherstellung eines geordneten Bauablaufs geführt werden können. Das Gesamtbudget beträgt somit aktuell 404 Mio. €. Der aktuelle Stand der finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 336,72 Mio. € brutto. Diese Kosten beinhalten alle beauftragten Grundaufträge inkl. Mehrmassen bis 110%, alle beauftragten Nachträge sowie die zukünftigen Honorare für Planer und Objektüberwachung Technische Ausrüstung sowie verstärkende Objektüberwachung Gebäude für je 12 Monate. Im Vergleich Vormonat hat es einen Rückgang im Bereich der Verpflichtungen aufgrund von Bereinigungen offener Forderungen im Rahmen der Firmengespräche (Mindermengen und Beauftragung offener Nachträge). Unter Berücksichtigung aller bereits eingegangenen Verpflichtungen sowie der Rückstellungen für weitere absehbare Verpflichtungen aus Honoraren für die bisherige Annahme der baulichen Fertigstellung und dem Budget für offene Vergaben beläuft sich der derzeitige Kostenstand auf 362,51 Mio. € brutto. 2. Kostenprognose: Unter Berücksichtigung aller derzeit bekannten Kostenrisiken wird für die Gesamtkostenentwicklung weiterhin ein Korridor von 404 Mio. € bis 460 Mio. € brutto prognostiziert (siehe Kostenbericht der Projektsteuerung Zarinfar vom 30.11.2015 und gutachterliche Stellungnahme KKP vom 08.01.2016). Dies entspricht gegenüber dem genehmigten Budget von 404 Mio. € einer Erhöhung um 13,9 %. Mit weiterführenden und fundierten Aussagen zu Kosten und Terminen ist, unter Einbeziehung der Ergebnisse der Sanierungsplanung des neuen Fachplaners für Technische Ausrüstung, frühestens Ende des 2. Quartals 2017 zu rechnen. Dem Abrechnungskorridor liegt als Annahme eine bauliche Fertigstellung bis zum Ende des 2. Quartals 2018 zugrunde. Es ist jedoch absehbar, dass diese Annahme aus November 2015 nicht mehr zutrifft. 3. Empfehlungen / Maßnahmen: Intensive Weiterführung der Firmengespräche zum erfolgreichen Abschluss der vertraglichen Ergänzungsvereinbarungen mit allen am Bau Beteiligten. Die neue Fachplanung für die technische Ausrüstung wird in die Erstellung der Kostenprognose TA einbezogen. Durch die Bewilligung eines neuen Gesamtbudgets in Höhe von 404 Mio. € konnten neue Soll-Budgets auf Gewerke-Ebene gebildet werden. schnellstmögliche Einbindung der neuen Objektüberwachung TA in die Kostenprognose und Mitwirken an der Planungsphase zur Optimierung der Planungsergebnisse 4. Fazit und Bewertung: Die aktuelle Kostensituation hat sich durch die Gesamtbudgeterhöhung vom 17.11.2016 auf insgesamt 404 Mio. € entspannt und der Bauherr wurde wieder in die Lage versetzt, neue Verpflichtungen einzugehen. Detailliertere Aussagen über die Gesamtkostenentwicklung können jedoch erst nach einer Rückkehr zu einem planmäßigen Projektverlauf und nach Vorlage eines belastbaren Terminplans erfolgen. 1. Bestehende Kostenrisiken: u.a. tragen folgende Risiken zu einer möglichen erneuten Budgetüberschreitung bei: Steigerung Baupreisindex Zusätzliche Honorarforderungen der Planer / Bauleitungen Nachtragsforderungen der Planer, Bauleitungen und Firmen aufgrund von Störungen im Planungs- und Bauablauf Prozessrisiken aus ggf. scheiternden Firmengesprächen Neue Vergabeverfahren aufgrund von gescheiterten Firmengespräche und Kündigungen Unzureichende Zuarbeit zur Kostenprognose des Fachplaners TA aufgrund fehlender Arbeitsgrundlagen Erforderlicher Rückbau / Neubau von Anlagen / Bauteilen auf Grundlage der überarbeiteten Planung des neuen TA Planers 2. Empfehlungen / Maßnahmen zur Risikominimierung: Intensive Weiterführung der Firmengespräche zur Neuaufstellung des Projektes Vertragliche Ergänzungsvereinbarungen mit allen am Bau Beteiligten Baubetriebliche Prüfung der Nachtragsforderungen der Projektbeteiligten erweitern Geltendmachung von Ansprüchen gegen Baubeteiligte im Zusammenhang mit den bekannten eingetretenen Bauablaufstörungen intensive Einarbeitung in die Planung TA durch den neuen Planer für eine frühzeitige Abstimmung von Planungs- und Baubereichen und sog. Arbeitspaketen 3. Fazit und Bewertung: In welchem Umfang und in welcher Höhe die vorstehend aufgeführten Risiken eintreten werden, ist derzeit noch unklar und hängt entscheidend von den Verhandlungen mit den beauftragten Firmen ab. Daher sollten die Firmengespräche weiterhin intensiv durch die Projektbeteiligten und unter Hinzuziehung von Beratern (z.B. Juristen, Kostengutachtern) erfolgen. Durch die Verzögerungen der Firmengespräche und teilweise seit Monaten unterbrochene Bautätigkeit haben einzelne Gewerke bereits rechtwirksam ihre Kündigung erklärt. Hierdurch werden neue Ausschreibungen und Vergaben erforderlich, die sich unter Umständen finanziell ungünstig auf das Projekt auswirken könnten. Das Kostenrisiko ist folglich weiterhin als hoch zu bezeichnen und kann erst dann geringer ausfallen, wenn die tatsächliche Höhe der einzugehenden Verpflichtungen als Ergebnisse aller Firmengespräche bekannt wird. 6.2 Das KostenRISIKO Projektpegel planmäßig kritisch Risikoeinschätzung Risiko gering Risiko hoch März 2017 www.zarinfar.de 5 Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) 7.1. Der TerminBERICHT 1.Terminplanung: In Abstimmung zwischen Bauherr und Projektsteuerung ist der Entwurf eines Rahmenterminplans (siehe Pkt. 4. Projekt Termine, S. 3) erstellt worden. Dieser ermöglicht, unter Berücksichtigung der heute bekannten Annahmen, eine zeitliche Einschätzung für den weiteren Projektverlauf bis frühestens Ende 2. Quartal 2017. WICHTIG: Der Rahmenterminplan ist vom weiteren Projektverlauf abhängig und stellt keine verbindliche Aussage über ein Zeitziel dar. Vielmehr dient der Rahmenterminplan gegenwärtig der grundsätzlichen Projektorganisation. Im Gegensatz zum Rahmenterminplan ist die Aufstellung eines neuen Ausführungsterminplans erst nach Einarbeitung der neuen Objektüberwachungen sowie genauer Analyse und Grundlagerermittlung der vorhandenen, mangelhaften Planung durch den neuen TA-Planer möglich. Für eine genauere Einschätzung der Gesamtausführungszeit muss die Phase "Heilung der Planung" abgeschlossen sein und der Umfang der Rückbaumaßnahmen geklärt sein. 2. Terminprognose: Die grafische Darstellung der erwarteten Terminentwicklung (siehe Pkt. 4 Projekttermine) belegt, dass jedenfalls keine Vorstellungen in der Spielzeit 2018/19 möglich sind. 3. Empfehlungen / Maßnahmen: Intensive Durchführung der Firmengespräche zur Neuaufstellung des Projektes durch den Technischen Betriebsleiter sowie vertragliche Ergänzungsvereinbarungen mit allen am Bau Beteiligten Frühzeitige Abstimmung von Planungs- und Baubereichen, um eine den Kapazitäten entsprechende Abarbeitungs-Reihenfolge zu erreichen, die eine strukturiertere und schnellere Umsetzung ermöglicht. Die Schaffung von sog. Arbeitspaketen soll hier eine übersichtlichere Arbeitsweise ermöglichen. Aufstellung zu entwickelnder Terminplanung durch die Objektüberwachungen, herunter gebrochen auf diese Arbeitspakete. Ziel ist die Entwicklung eines SOLL-Terminplans, der das Baugeschehen in Zukunft messbar macht. Aufstellung eines neuen Planungsterminplans nach Einarbeitung des neuen TA-Planers für die Planungsphase „Heilung der Planung“. Verstärkung der baubetrieblichen Gutachter für eine zügigere und effizientere Durchführung der Firmengespräche und Erfüllung der bauherrenseitigen Pflichten und Aufgaben hierzu 4. Fazit und Bewertung: Der Vertrag der neue Objektüberwachung TA wurde am 23.03.2017 unterzeichnet. Die neue Objektüberwachung TA beginnt ab 01.04.2017 mit der Einarbeitung in das Projekt. Zusätzlich wurde das VGV-Verfahren für die neue Objektüberwachung Gebäude in diesem Monat abgeschlossen. Die aktuelle Terminsituation ist trotzdem weiterhin als kritisch anzusehen. Zurzeit sind durch den gestörten Planungs- und Bauablauf im Wesentlichen nur noch die ausführenden Unternehmen der Bühnentechnik tätig. Die Beseitigung bekannter Mängel sowie die vertragliche Vereinbarung aller am Bau Beteiligten stehen in den nächsten Monaten weiterhin im Fokus der Bearbeitung. Die bisher mangelnden Kapazitäten der Objektüberwachung Gebäude sowie die langwierige Prüfung und Auseinandersetzung mit den offenen Nachträgen und offene Forderungen aus Bauzeitverlängerung führen allerdings weiterhin zu Verzögerungen in der Vorbereitung und Durchführung der Firmengespräche. In der vorläufigen Terminplanung (siehe Seite 3) wurde deshalb der Zeitpunkt für den Abschluss der Firmengespräche aus dem gestörten Bauablauf mit den Schlüsselgewerken bis zum 13.11.2017 angenommen. Inwieweit sich diese Annahme auf die weitere Terminplanung auswirkt, kann erst geklärt werden, wenn die neuen Bauleitungen eingearbeitet sind. Die Rückkehr zu einer planmäßigen Bauabwicklung ist erst wieder möglich, wenn ein belastbarer Terminplan vorliegt und wenn das neue Planungsbüro für die technische Ausrüstung die Planung geheilt hat und die Verstärkung der Objektüberwachung erfolgt ist. 1. Bestehende Terminrisiken: Unter anderem können folgende Risiken die gemäß Terminplan prognostizierte Fertigstellung weiterhin beeinträchtigen: • mangelnde Planungsgrundlagen TA und neue Erkenntnisse führen zu weiteren Terminverzögerungen in der Heilung der Planung • Verzögerungen durch Rückbauten von bereits verbauten Anlagen auf Grundlage der überarbeiteten Planung des neuen TA Planers • Verzögerung bei der Durchführung der Mängelbeseitigung aufgrund mangelnder Kapazitäten der Objektüberwachung Gebäude • Verzögerung bei der Durchführung der Firmengespräche aufgrund mangelnder Kapazitäten der Objektüberwachung Gebäude sowie baubetrieblicher Gutachter • Prozessrisiko aus ggf. scheiternden Vertragsverhandlungen • neue Vergabeverfahren notwendig 2. Empfehlungen / Maßnahmen: Intensive Durchführung der Firmengespräche zur Neuaufstellung des Projektes Vertragliche Ergänzungsvereinbarungen mit allen am Bau Beteiligten Frühzeitige Ausarbeitung eines Terminplans auf Baubereichsebene, schon bevor die neuen Bauleitungen eingearbeitet sind Beschleunigung der Mängelbeseitigung 3. Fazit und Bewertung: In welcher Dimension die vorstehend aufgeführten Risiken eintreten werden, ist derzeit noch unklar und hängt entscheidend von den Verhandlungen mit den beauftragten Firmen ab. Daher sollten die Firmengespräche intensiv durch die Projektbeteiligten und unter Hinzuziehung von Beratern (z.B. Juristen, Kostengutachtern) erfolgen. Das aktuelle Terminrisiko ist dahingehend weiterhin als hoch zu bezeichnen und kann erst dann geringer ausfallen, wenn die neuen Bauleitungen eingearbeitet sind und die Heilung der Planung abgeschlossen ist. 7.2 Das TerminRISIKO Projektpegel planmäßig kritisch Risikoeinschätzung Risiko gering Risiko hoch März 2017 www.zarinfar.de 6 Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) Projektpegel planmäßig kritisch 8.1 Der Qualitäts- / OrganisationsBERICHT 1. Projektorganisation: Die Einarbeitungsphase des neuen TA Planers INNIUS wurde diesen Monat abgeschlossen, so dass die Bearbeitung der Planungsgrundlagen beginnen konnte. Bei der Einarbeitung in die bestehenden Planungsunterlagen wurde festgestellt, dass diese nicht vollständig sind und somit erneut eine Festlegung der Grundlagen zur Planung erfolgen muss. Des Weiteren konnten im nächsten Schritt durch erste Bearbeitung der Planungsgrundlagen wesentliche Planungsmaßnahmen zur Heilung der Planung identifiziert und bewertet werden. Die bestehenden Planungskonflikte können erst nach vollständiger Erarbeitung der Planungsgrundlagen und Heilung der Planung beseitigt werden. Das Team des technischen Betriebsleiters ist seit diesem Monat vollständig und umfasst 18 Mitarbeiter/innen. 2. Ausführung: Die Qualitätskontrolle durch die Objektüberwachung Gebäude ist weiterhin unzureichend. Aktuell sind folgende Erkenntnisse zu verzeichnen: Mangelhafte Ausführungsplanung inkl. nicht mit den Bauherren abgestimmter Abweichungen von DIN-Normen und Regelwerken verhindern ein zeitnahes Abarbeiten von Mängeln mangelhafte Kollisionsplanung der Technischen Ausrüstung Vielzahl von Mängeln und Kollisionen in den Hochbau- und Haustechnikgewerken sowie mangelhaftes Mängelmanagement der Objektüberwachung Gebäude Aufgrund derzeit noch mangelnder Kapazitäten in der Objektüberwachung Gebäude verzögert sich die Aufnahme weiterer Mängel sowie die Beseitigung bekannter Mängel Abnahmen einzelner Gewerke KG 300 konnten bisher aufgrund unzureichender Vor-/Nachbereitungen durch die OÜ Gebäude nicht abgeschlossen werden Forcierte Vorbereitung zur Durchführung von Firmengesprächen durch die Objektüberwachungen unter Leitung des Bauherren und der Projektsteuerung Die Mängelbearbeitung am Sichtbeton KO konnte noch nicht abgeschlossen werden Das 3D-Laserscanníng zur Aufnahme der technischen Einbauten in den Untergeschossen U1-U2 ist abgeschlossen und mit der 3D- Modellierung wurde begonnen Mit den Zustandsfeststellungen konnte nach Festlegung der Aufnahme-und Dokumentationsstruktur begonnen werden Eine Koordination der Gewerke der Technischen Ausrüstung auf der Baustelle kann durch die Interimsbauleitung der Technischen Ausrüstung gegenwärtig nur bedingt erfolgen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Kapazitäten abgebaut, da in vielen Bereichen keine Baufreiheit besteht. Des Weiteren müssen bereits montierte, empfindliche Anlagen- und Gebäudeteile aufgrund des gestörten Bauablaufes gemäß abgestimmtem Konzept geschützt und konserviert werden. Aufgrund der derzeitigen Projektsituation fokussiert sich die Tätigkeit der Bauleitungen hauptsächlich auf die Zustandsfeststellung mit Aufnahme von weiteren Mängeln und deren Beseitigung. In sich fertig gestellte Leistungen verschiedener Gewerke wurden abgenommen und weitere Abnahmetermine können zeitnah terminiert werden. Vereinzelt führen Firmen bis zum abschließenden Firmengespräch keine Mängelbeseitigungen durch und verzögern somit den Abschluss der Abnahme. 3. Empfehlungen / Maßnahmen: • Forcieren der Firmengespräche durch vollumfängliche Aufarbeitung und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen durch die Objektüberwachungen sowie Aufbau von zusätzliche Kapazitäten der Objektüberwachungen Vertragliche Ergänzungsvereinbarungen mit allen am Bau Beteiligten Durchführung von Zustandsfeststellungen für die vollständige Erfassung eines Ist-Standes als Vorbereitung der Firmengespräche und Abnahmen Intensive Betreuung und Begleitung der AN durch die Objektüberwachungen bei der Mängelbeseitigung einschl. der entsprechenden Dokumentation zur Sicherung der Qualitäten Festlegung von Qualitätsanforderungen durch den Bauherren an die zukünftige Überarbeitung der Planung der technischen Ausrüstung 4. Fazit und Bewertung: Durch weitere Entscheidungen des Bauherrn können in Teilbereichen Qualitätsdefizite behoben werden. Die aktuelle Situation der Baustelle schafft die Möglichkeit einen Abgleich zwischen den gesetzten Qualitätszielen und dem bisher Gebauten zu erhalten. Die umfangreiche Mängelbeseitigung orientiert sich an diesem Abgleich. Gleichzeitig ist ein Großteil der Ausführung der technischen Ausrüstung fehlerhaft und muss nun nach Heilung der Planung durch den neuen TA-Planer zurück gebaut und in Stand gesetzt werden. Das VgV-Verfahren zur Verstärkung der Objektüberwachung Gebäude wurde diesem Monat erfolgreich abgeschlossen und befindet sich derzeit in der Vertragsabwicklung. Diese Bewertung ist solange als kritisch anzusehen, bis das neue Planungsbüro für die technische Ausrüstung die Planung geheilt hat. 8.2. Das Qualitäts- / OrganisationsRISIKO Risikoeinschätzung Risiko gering Risiko hoch 1. Bestehende Qualitäts- und Organisationsrisiken: Zustandsfeststellungen für alle Gewerke in den nächsten Monaten decken ggf. bisher unbekannte Mängel auf Erkenntnisse aus der Heilung der Planung des neuen Planungsbüros für die Technische Ausrüstung führen ggf. zu gravierenden Rück- und Umbauten mangelnde Leistungsfähigkeit der neuen Objektüberwachungen führen zu weiteren Terminverzögerungen- und Qualitätsdefiziten 2. Empfehlungen Maßnahmen: Qualitätsbegehungen durch Projektsteuerung und Bauleitung TA Intensive Fortführung der Firmengespräche zur Neuaufstellung des Projektes. Durchführung von Zustandsfeststellungen für die vollständige Erfassung eines Ist-Standes Vertragliche Ergänzungsvereinbarungen mit allen am Bau Beteiligten treffen. Soll-Ist-Abgleich zwischen gesetzten Qualitätszielen und gebauten Qualitäten Entwicklung eines strukturierten Gegenforderungsmanagements zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen 3. Fazit und Bewertung: Der Umfang der bisher erfolgten Qualitätskontrollen zeigt, dass in Teilen die gebaute Qualität weiterhin nicht ausreichend ist. Hier sind Mängelbeseitigungen, Rückbauten und Umplanungen erforderlich. Die weiterhin fehlenden Kapazitäten in der Bauleitung lassen zurzeit noch keine intensive Bearbeitung dieser Qualitäten zu. Das aktuelle Qualitätsrisikos ist somit weiterhin als hoch zu bezeichnen und kann erst dann geringer ausfallen, wenn die neuen Objektüberwachungen beauftragt bzw. eingearbeitet sind. März 2017 www.zarinfar.de 7 Monatsbericht Sanierung Bühnen Köln März 2017 (Stand 31.03.2017) März 2017 www.zarinfar.de 8 9. Der Sachstand FIRMENGESPRÄCHE Aufgrund des gestörten Bauablaufes ist es notwendig, mit allen am Bau Beteiligten Gespräche zur Vertragsanpassung zu führen. Diese werden durch die verantwortlichen Objektüberwachungen entsprechend vorbereitet. Das Ziel dieser Gespräche ist es, die Firmen nach Möglichkeit auf der Baustelle zu halten und Vereinbarungen über einen Weiterbau nach Heilung der Planung für einen geordneten Bauablauf abzuschließen. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, so ist diesen Firmen zu kündigen und die Leistungen sind neu auszuschreiben. In den Firmengesprächen hat sich immer wieder gezeigt, dass die Firmen berechtigterweise auf nicht erfüllte Pflichten und Aufgaben des Bauherrn, wie z.B. fehlende Nachtrags- bearbeitungen und offene Forderungen aus Bauzeitverlängerung verweisen konnten. Um hier zukünftig für die Firmengespräche optimal vorbereitet zu sein, wurde bauherrenseitig eine Vorgehensweise zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Firmengespräche eingeführt. Eine besondere Herausforderung für den öffentlichen Bauherrn stellt dabei die Wahrung vergaberechtlicher und wirtschaftlicher Kriterien als Grundlage für eine einvernehmliche Regelung dar. Im Zuge der zu vereinbarenden Vertragsergänzungen wurden drei Phasen der Projektabwicklung vom Bauherren mit Unterstützung der baubetrieblichen Gutachter definiert: Phase 1: Zeitraum bis zum Abschluss bzw. bis zur Unterbrechung der vertraglich geschuldeten Leistungen Phase 2: Zeitweise Bauunterbrechung (Zeitraum von der Unterbrechung bis zur Wiederaufnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen) Phase 3: Zeitraum zwischen Wiederaufnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen bis zur Fertigstellung (Abnahme) Schlussgerechnet Gekündigt Vertragsanpassung in Vorbereitung Vertragsanpassung erfolgt (unterschrieben) Vertragsanpassung offen 33,33% 66,67% KG 500 - Freianlagen 14,3% 10,2% 49,0% 22,4% 4,1% KG 300 - Gebäude 11,11% 5,56% 16,67% 66,67% KG 400 - TA/ LT 34,78% 0,00% 26,09% 17,39% 21,74% KG 479 - Bühnentechnik 19,35% 6,45% 37,63% 29,03% 7,53% KG 300 bis 500 - gesamt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1235/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27