1160/2018
Schulweg zum Teilstandort der Gesamtschule Höhenhaus
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3422 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/2 AN/0506/2018 Vorlagen-Nummer 1160/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.04.2018 Schulweg zum Teilstandort der Gesamtschule Höhenhaus in Dellbrück zur Willy-Brandt- Gesamtschule Höhenhaus Anfrage zur Sitzung der BV 9 am 16.04.2018 AN/0506/2018 TOP 7.2.4 Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird von Seiten der Stadt eine Planung zur Verbesserung des Schulweges für diesen Bereich erwogen? 2. Gibt es zu diesem Thema Gespräche mit dem Fahrradbeauftragten der Stadt Köln? 3. Wenn ja, wann werden erste Ergebnisse bekanntgegeben und Maßnahmen zur Ver- besserung umgesetzt? Stellungnahme der Verwaltung: Wenngleich für die Beantwortung grundsätzlich das Amt für Straßen und Verkehrsentwick- lung zuständig ist, erfolgt nachfolgend eine kurze Beschreibung der bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen des Amtes für Schulentwicklung unter dem Aspekt der Schülerbeförderung gem. der Prämissen der Schülerfahrkostenverordnung NW: Maßgeblich für die Prüfung der Zumutbarkeit eines Schulweges ist gemäß Schülerfahrkos- tenverordnung immer der Fußweg sowie die An- und Abreisezeit bei Nutzung von öffentli- chen Verkehrsmitteln. Gemäß § 13 Absatz 3 der Schülerfahrkostenverordnung ist eine Dauer von insgesamt 3 Stunden für Hin- und Rückfahrt mit dem ÖPNV zumutbar. Es bestehen Nutzungsmöglichkeiten der Linie 3 sowie der Buslinie 157. Die Fahrzeit ist ge- mäß Schülerfahrkostenverordnung grundsätzlich zumutbar, obliegt aber generell jeweils ei- ner Einzelfallprüfung. Letztmalig fand aus Anlass der Einrichtung der Außenstelle der Gesamtschule Höhenhaus im Schulgebäude Dellbrücker Mauspfad im Sommer 2015 eine Prüfung statt. Die Gegeben- heiten haben sich nicht verändert. Grundsätzlich gibt es zwei Querungsmöglichkeiten: 1. Von der Buschfeldstr. zum Pfarrer-Maybaum-Weg (westliche Querung) Die Unterführung ist breit angelegt und beleuchtet. Von hier geht es zu den beiden Bahnsteigen Richtung Köln und Bergisch-Gladbach. 2 Der Auf-und Abgang ist jeweils beleuchtet. Am Pfarrer-Maybaum-Weg beginnt unmittel- bar wieder die Wohnbebauung. 2. Von der Gerhart-Hauptmann-Str. zum Bereich Goldregenweg/ Pfarrer-Maybaum-Weg (östliche Querung) Die Unterführung ist ebenfalls breit angelegt und beleuchtet. Auf- und Abgänge, auch zu den Bahnsteigen, sind beleuchtet. Statt der Nutzung der Treppe zum Bereich Goldregenweg wird die Nutzung des Auf- gangs zum Pfarrer-Maybaum-Weg und dessen Straßenführung empfohlen. In den hellen Sommermonaten ist aber auch die Nutzung des Weges zum Goldregen- weg/ Glockenblumenweg/ Veilchenweg möglich. Außerdem handelt es sich bei dem betreffenden Abschnitt gem. eines Verwaltungsge- richtsurteils von 1993 nicht um einen besonders gefährlichen Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung. Insofern ist die Nutzung des S-Bahnhofs Holweide für Schüler und Schülerinnen als Que- rungsmöglichkeit auf dem Schulweg zwischen Höhenhaus und Holweide unproblematisch. Die oben genannten Überprüfungen beziehen sich jeweils auf den Fußweg der Schü- ler*innen. Zu dem in der Anfrage vom 08.04.2018 beschriebenen möglichen Weg mit dem Fahrrad über die Wasserwerksstraße durch die Unterführung der S-Bahn-Linie S 11 werden seitens der Fachverwaltung o. g. Alternativwege aufgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1160/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.04.2018
- Erstellt
- 11.04.2018 15:38