1161/2018
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm - Bäume, Brunnen Blumen uund Gewässer (0029/2018)
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Mitteilung Ausschuss
2330 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 19.04.2018 1161/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.04.2018 Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm - Bäume, Brunnen Blumen uund Gewässer (0029/2018) Ratsmitglied Jörg Frank bat in der Sitzung des Finanzausschusses am 19.03.2018 um schriftliche Mitteilung, welche konkreten Maßnahmen am Kriegerplatz (Nr. 19) geplant seien. Stellungnahme der Verwaltung: Der Kriegerplatz in Köln-Longerich befindet sich zum überwiegenden Teil im Eigentum der Katholi- schen Kirchengemeinde St. Dionysius. Es handelt sich um den südlichen Bereich, der erhöht und von einer Mauer umgeben ist. Hier befinden sich die Fundamente der Vorgänger-kirchen von St. Dionysi- us und ein ehemaliger Friedhof, weshalb die Flächen als Bodendenkmal geschützt sind. Zur Sicherung der bestehenden Grün- und Erholungsanlage wurde 1955 ein Pachtvertrag zwischen der Kirche und der Stadt Köln geschlossen, der mittlerweile jährlich gekündigt werden kann. Die Pachtfläche ist mit Bäumen, Wiesenflächen und einem Sitzplatz am Kriegerdenkmal gestaltet. Die Stadt führt die notwendigen Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen durch. Der nördliche Bereich einschließlich der Kriegerstraße befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Durch den Bürgerverein angeregt und von der Verwaltung bei gesicherter Finanzierung als sinnvoll erachtet, sollen bereits vorhandene Gestaltungsideen zu einer Verzahnung der städtischen Platzflä- che und der gepachteten Grünfläche weiter ausgearbeitet und sukzessive umgesetzt werden. So ist unter anderem angedacht, die gepachtete Grünanlage durch neue Aufgänge und veränderte Wegeführungen sinnvoll zu erschließen. Vorhandene, unebene Plattenbeläge sollen zurückgebaut und die Fundamente der Vorgängerkirche St. Dionysius, als ausgewiesenes Bodendenkmal vorhan- den, aber nicht erlebbar, auf der Oberfläche der Grünanlage kenntlich gemacht werden. Diese Maßnahmen würden die Fläche durch klare Strukturen und eine Pflegevereinfachung aufwer- ten. Die beschlossenen Mitteln in Höhe von 6.000 Euro aus dem Stadtverschönerungsprogramm 2017 sollen als Anschubfinanzierung der Gesamtmaßnahmen dienen und dazu beitragen, dass der ange- dachte sukzessive Umbau beginnen kann. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1161/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 11.04.2018 15:58