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1161/2018

Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm - Bäume, Brunnen Blumen uund Gewässer (0029/2018)

Mitteilung Ausschuss 19.04.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.04.2018, TOP 1.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2330 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer  19.04.2018 
 1161/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.04.2018 
 
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm - Bäume, Brunnen Blumen uund Gewässer 
(0029/2018) 
Ratsmitglied Jörg Frank bat in der Sitzung des Finanzausschusses am 19.03.2018 um schriftliche 
Mitteilung, welche konkreten Maßnahmen am Kriegerplatz (Nr. 19) geplant seien. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Kriegerplatz in Köln-Longerich befindet sich zum überwiegenden Teil im Eigentum der Katholi-
schen Kirchengemeinde St. Dionysius. Es handelt sich um den südlichen Bereich, der erhöht und von 
einer Mauer umgeben ist. Hier befinden sich die Fundamente der Vorgänger-kirchen von St. Dionysi-
us und ein ehemaliger Friedhof, weshalb die Flächen als Bodendenkmal geschützt sind.  
 
Zur Sicherung der bestehenden Grün- und Erholungsanlage wurde 1955 ein Pachtvertrag zwischen 
der Kirche und der Stadt Köln geschlossen, der mittlerweile jährlich gekündigt werden kann. Die 
Pachtfläche ist mit Bäumen, Wiesenflächen und einem Sitzplatz am Kriegerdenkmal gestaltet. Die 
Stadt führt die notwendigen Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen durch.  
 
Der nördliche Bereich einschließlich der Kriegerstraße befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. 
 
Durch den Bürgerverein angeregt und von der Verwaltung bei gesicherter Finanzierung als sinnvoll 
erachtet, sollen bereits vorhandene Gestaltungsideen zu einer Verzahnung der städtischen Platzflä-
che und der gepachteten Grünfläche weiter ausgearbeitet und sukzessive umgesetzt werden. 
 
So ist unter anderem angedacht, die gepachtete Grünanlage durch neue Aufgänge und veränderte 
Wegeführungen sinnvoll zu erschließen. Vorhandene, unebene Plattenbeläge sollen zurückgebaut 
und die Fundamente der Vorgängerkirche St. Dionysius, als ausgewiesenes Bodendenkmal vorhan-
den, aber nicht erlebbar, auf der Oberfläche der Grünanlage kenntlich gemacht werden. 
 
Diese Maßnahmen würden die Fläche durch klare Strukturen und eine Pflegevereinfachung aufwer-
ten.  
 
Die beschlossenen Mitteln in Höhe von 6.000 Euro aus dem Stadtverschönerungsprogramm 2017 
sollen als Anschubfinanzierung der Gesamtmaßnahmen dienen und dazu beitragen, dass der ange-
dachte sukzessive Umbau beginnen kann. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1161/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.04.2018
Erstellt
11.04.2018 15:58