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0790/2021

Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle - Februar 2021

Mitteilung Ausschuss 03.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.04.2021, TOP 3.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6819 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer  03.03.2021 
 0790/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
 
Sachstandsbericht Schwerbehindertenstelle - Februar 2021 
1. Einleitung 
Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen erheblichen Einschrän-
kungen konnte die Schwerbehinderten- und Elterngeldstelle weiterhin Rückstände abbauen und 
Laufzeiten verkürzen. Gleichzeitig wurde und wird eine gute und serviceorientierte telefonische Bera-
tung des Publikums gewährleistet. 
2. Abbau „Antragsstau“ 
Entsprechend der Wünsche und Äußerungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, wird 
die Schwerbehindertenstelle die Themen Abbau „Antragsstau“ und Laufzeit künftig jeweils im IV. 
Quartal aufgreifen und die Zahlen aus Oktober gegenüberstellen, so dass eine gute Vergleichbarkeit 
der Zahlen gewährleistet ist. 
Derzeit sind bei der Schwerbehindertenstelle 5.670 Fälle in Bearbeitung. Die Anzahl der Vorgänge, 
die sich in Bearbeitung befinden, liegt weiterhin unter der kritischen Marke (maximaler Sollwert) von 
5.940. Somit wurden keine neuen Rückstände erzeugt. 
  Okt 17 Okt 18 Okt 19 Okt 20 März 21 
Fälle in Bearbeitung 12.718 9.369 8.884 5.187 5.670 
Maximaler Sollwert 6.600 6.600 6.600 5.940 5.940 
Rückständige Fälle 6.118 2.769 2.284 -753 -270 
 
Erläuterung des Sollwertes: 
Bei einem Antragsaufkommen von inzwischen 1.800 Fällen pro Monat und einer durchschnittlichen 
Bearbeitungszeit von 3,3 Monaten in Nordrhein-Westfalen, dürfen rechnerisch maximal 5.940 Fälle in 
Bearbeitung sein (3,3 * 1.800 Anträge pro Monat).  
Der maximale Sollwert ist ein Indikator für das Aufkommen von Rückständen. Der Sollwert wurde 
2020 erstmalig unterschritten.

2 
 
3. Laufzeit / Bearbeitungszeit 
Durch die umfangreichen Maßnahmen der Schwerbehindertenstelle konnte die Laufzeit bei der Bear-
beitung der Schwerbehindertenanträge weiter verkürzt werden. 
  2016 2017 2018 2019 2020 2021 
Erstanträge 6,22 7,07 5,83 7,28 5,29 3,9 
Änderungsanträge 5,91 7,74 6,87 6,03 4,84 4,42 
gesamt 6,06 7,4 6,35 6,65 5,07 4,16 
 
 
Trotz der positiven Entwicklung ist zu berücksichtigen, dass die durchschnittliche Laufzeit kein robus-
ter statistischer Wert ist und stark von Ausreißern beeinflusst wird. Beispielsweise verlängert sich die 
durchschnittliche Laufzeit signifikant, sobald verstärkt Altfälle erledigt werden. Das gilt auch dann, 
wenn die übrigen Fälle eine durchaus gute und akzeptable Laufzeit haben. Deshalb hat dieser Wert 
stets nur eine eingeschränkte Aussagekraft. 
4. Beschwerdemanagement 
Die positiven Entwicklungen bei der Schwerbehindertenstelle spiegeln sich auch in den Zahlen und 
Erkenntnissen aus dem Beschwerdemanagement der Schwerbehindertenstelle. Während im Jahr 
2019 noch pro Monat durchschnittlich 30 Beschwerden schriftlich oder telefonisch eingingen, liegt 
dieser Wert seit Juli 2020 bei knapp 7 – 8 Fällen im Monat. In den vergangenen Jahren bezogen sich 
über 90% der Beschwerden auf die telefonische Erreichbarkeit und die Laufzeiten. Aktuell kommen 
Beschwerden zu diesen Themen so gut wie gar nicht mehr vor.  
5. Antragsvordrucke und Bescheide in einfacher Sprache 
Die Bezirksregierung Münster wurde aufgrund des Beschlusses der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik bereits mehrfach angeschrieben und an das Anliegen, den Vordruck in leichter Sprache 
zu verfassen, erinnert. Die Bezirksregierung Münster ist als Fachaufsichtsbehörde berechtigt und

3 
 
verantwortlich, die Antragsvordrucke zu verfassen und zu gestalten. Das anvisierte Gespräch der 
Bezirksregierung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist, laut aktueller Aussage 
der Bezirksregierung, noch nicht zustande gekommen. 
Die Schwerbehindertenstelle wird deshalb direkt mit dem Ministerium Kontakt aufnehmen, um das 
Thema zu forcieren. Die Bezirksregierung hat sich nun nach Rückfrage einverstanden erklärt, dass 
sich die Schwerbehindertenstelle unmittelbar an das Ministerium als obere Fachaufsichtsbehörde 
wendet. 
6. Wortbeitrag von Herrn Intveen 
Die Verwaltung dankt Herrn Intveen für die konstruktiven Vorschläge und nimmt dazu im Folgenden 
Stellung: 
Verzögerte Mitwirkung 
Es ist richtig, dass längere Laufzeiten häufig durch ausstehende Antworten der angeschriebenen 
Ärzt*innen sowie verzögerte Rückmeldungen der Antragstellenden entstehen.  
Die Schwerbehindertenstelle nutzt daher bereits die von Herrn Intveen angeregten Funktionen und 
Steuerungsmechanismen: 
Die eingesetzte SAP-Fachanwendung verfügt über ein automatisiertes Wiedervorlagesystem, um die 
Arbeitsprozesse zuverlässig zu steuern und zu beschleunigen. Mit Hilfe der elektronischen Wieder-
vorlage werden die Ärzt*innen fristgerecht an ausstehende Befundberichte erinnert. Bei der 3. schrift-
lichen Erinnerung an die jeweilige Arztpraxis erhalten die Antragstellenden eine Kopie des Anschrei-
bens, um zusätzlich eine persönliche Nachfrage durch die Betreffenden zu ermöglichen. 
Bleiben die Antworten weiterhin aus, versuchen die Mitarbeitenden der Schwerbehindertenstelle, tele-
fonisch mit den Arztpraxen Kontakt aufzunehmen. Auch wenn der telefonische Service der Arztpra-
xen, für die Patient*innen vorgesehen ist, reagieren die Praxiskräfte erfahrungsgemäß hilfsbereit. 
Dennoch können Verzögerungen oft nicht vermieden werden, da die Arztpraxen häufig – auch ohne 
eine Corona-Situation – überlaufen waren und sind. 
Unabhängig davon, untersucht die Schwerbehindertenstelle derzeit, ob und wie die Abläufe weiter 
beschleunigt werden können. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob die Wiedervorlagefristen zielfüh-
rend verkürzt werden können.  
Online-Angebot 
Die Schwerbehindertenstelle hat seit Dezember 2019 ein Online-Angebot bereitgestellt. Dabei han-
delt es sich um ein von der Bezirksregierung Münster entwickeltes, elektronisches Informationssys-
tem (VRONI). 
Unter der Webseite www.sgbix-online.nrw.de können die Antragstellenden den aktuellen Bearbei-
tungsstand ihres Schwerbehindertenantrages abfragen. Die Eingangsbestätigungen der Schwerbe-
hindertenstelle enthalten die Informationen über das Onlineangebot und das für die individuelle An-
frage erforderliche Geschäftszeichen. 
Die Online-Anwendung zeigt den Verfahrensstand zu folgenden Bearbeitungsschritten an:  
 Antragseingang  
 Sachverhaltsaufklärung 
 Medizinische Prüfung 
 Rechtliche Prüfung 
 Entscheidung/Bescheid.

4 
 
Abgeschlossene Vorgänge sind grün, in Bearbeitung befindliche orange und ausstehende schwarz 
dargestellt. Anhand der Webseite haben die Antragstellenden – parallel zum aktuell überwiegend 
telefonischen Beratungsservice – eine weitere Alternative, sich über den Bearbeitungsstand ihres 
Antrags zu informieren.  
 
gez. i.V. Voigtsberger für Dezernat I

Beratungsverlauf (1)

23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0790/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.03.2021
Erstellt
02.03.2021 10:59