3699/2020
Bürgereingabe nach § 24 GO – Gedenktafel für die Verstorbenen beim Bau der Severinsbrücke – AZ 46/20
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3699/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Gedenktafel für die Verstorbenen beim Bau der Severinsbrücke – AZ 46/20 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Anregung. 2. Die Bezirksvertretung erneuert das Gedenken der Opfer dieses schrecklichen Unglücks aus der Sitzung des Rates der Stadt Köln vom 17. Oktober 1956, sieht aber von der Aufstellung einer Gedenktafel für die Verstorbenen beim Bau der Severinsbrücke ab. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 2 Begründung Der Petent wendet sich mit der Bitte an die Stadt Köln, mit einer Gedenktafel des Unglücks und der Verstorbenen beim Bau der Severinsbrücke zu gedenken, s. Anlage 1. Der zugrundeliegende Sachverhalt ist wie folgt dokumentiert: Am Morgen des 21.September 1956 kam es beim Bau der Severinsbrücke auf der Baustelle zu einer plötzlichen und unerwarteten Absenkung des Senkkastens, bei dem mehrere Arbeiter von Kies ver- schüttet wurden und fünf Arbeiter starben. Zum Zeitpunkt des Unfalls waren insgesamt 14 Arbeiter im oder am Senkkasten beschäftig. Neben den fünf Toten gab es auch noch Verletzte, die Angaben zur Anzahl schwanken jedoch je nach Quelle. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17. Okto- ber 1956 der bei dem Unfall Umgekommenen gedacht. Der Unfall, bei dem fünf Bauarbeiter das Leben verloren, ist in jeder Hinsicht tragisch und ist für die Beteiligten, deren Familien und Angehörige mit großem Verlust und persönlichem Schmerz verbun- den. Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden des Historischen Archivs haben unter Beteiligung des Kölni- schen Stadtmuseums zu diesem historischen Vorgang recherchiert. Auf Basis der gesichteten Infor- mationen kann leider für die Todesopfer des Unglücks beim Bau der Severinsbrücke 1956 im Ver- gleich zu zahlreichen anderen Unglücksopfern in der Zeit nach 1945, wie beispielsweise bei anderen größeren Bau- und Abrissarbeiten v. a. in der Zeit des Wiederaufbaus in den 1950er Jahren, keine Singularität festgestellt werden. Eine vergleichende, tatsächliche oder gefühlte Ungleichbehandlung von Opfern Kölner Unglücke sollte jedoch in jedem Fall vermieden werden, so dass die Verwaltung der Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt, dem Wunsch des Petenten in diesem Fall nicht zu folgen.
Anlage 1
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Ich vermisse eine Gedenktafel für die Verstorbenen beim Bau der Severinbrücke die durch ein furchtbares Unglück beim Einsturz des Senkkasten ihr Leben verloren haben. Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass das umgehend nachgeholt wird. Ich bin der Meinung, es sei eine Pflicht der Stadt Köln an das Unglück und die Verstorbenen mit einer Gedenktafel zu erinnern. Wir Kölner wären Ihnen dankbar das nach Jahrzehnten Versäumte nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Severinsbrücke 1956
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Details
- Aktenzeichen
- 3699/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.04.2021
- Erstellt
- 21.12.2020 11:39