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1411/2017

Erstellung des Kreisverkehrs Ossietzky Str./Longericher Straße/Etzelstraße in Abhängigkeit mit der Errichtung des Schulneubaus Gesamtschule Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.05.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 12.06.2017, TOP 3.5

Anlage 1 Auszug Landschaftsplan Köln

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 LBP Maßnahmenplan

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Anlage 2 LBP Bestands- und Konfliktplan

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Anlage 4 Eingriffe und Kompensation

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Anlage 1 Auszug Landschaftsplan Köln

171 Zeichen

Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Köln (Grundlage: www.stadt-koeln.de)
(LB= Geschützter Landschaftsbestandteil, L= Landschaftsschutzgebiet, N= Naturschutzgebiet).

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1411/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erstellung des Kreisverkehrs Ossietzky Str./Longericher Straße/Etzelstraße für die Errichtung 
des Schulneubaus Gesamtschule Nippes, LSG 8 , EZ 2,  
hier: Beteiligung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde nach § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem geplanten Ausbau der vorhandenen 
Kreuzung Ossietzkystr./Etzelstr./Longericher Straße zu einem Kreisverkehr im Zuge der Inbetrieb-
nahme der neuen Gesamtschule Nippes einverstanden.  
 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die beantragte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 
BNatSchG ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit Ratsbeschluss vom 07.10.2010 hat der Rat die Errichtung eines Neubaus mit Dreifac hsporthalle 
für die Gesamtschule Nippes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, unve rzüglich die Planung 
und Kostenermittlung nach  gesicherter Finanzierung aufzunehmen. Das Gebäude befindet sich de r-
zeit im Bau, und die Fertigstellung wird zum Schuljahresbeginn 2017/2018 erfolgen. 
Der Standort wird zukünftig von insgesamt 912 Schülern und ca. 85 Lehrern besucht. Die derzeitig 
vorhandene Verkehrsinfrastruktur ist hierfür nicht ausreichend, da der Standort vorher von einer deu t-
lich kleineren Förderschule benutzt wurde. 
 
In einer Verkehrsuntersuchung wurde der zu erwartende Zu - und Abgangsverkehr der neuen G e-
samtschule ermittelt. Zur verk ehrssicheren und -verträglicheren Erschließung soll der Knotenpunkt 
Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße sowie die Kreuzung Robert -Perthel-
Straße/Longericher Straße in einen Kreisverkehr umgebaut werden. 
 
Landschaftsrechtlich relevant ist ausschl ießlich der Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Str a-
ße/Etzelstraße, da sich dieser innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L8 LSG „Äußerer Grüngürtel 
am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ befindet. Das 
dargestellte Entwicklungsziel ist EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanl a-
gen“. 
 
Die Baumaßnahme befindet sich im südlichen Bereich des Kölner Stadtteils Longerich zw ischen den 
S-Bahn-Haltestellen Köln -Longerich und Köln -Geldernstraße/Parkgürtel inmitten eines Landschaft s-
schutzgebietes. Nördlich des Knotenpunktes befindet sich ein Wohngebiet. 
 
Auf der Longericher Straße werden zwischen der Robert -Perthel-Straße und der Ossiet zkystraße 
zukünftig im Tunnelbereich ergänzend in beiden Richtungen Sch utzstreifen für Radfahrer vorges e-
hen. Innerhalb der beiden Kreisverkehre werden die Radfahrer zusammen mit dem Kfz -Verkehr auf 
der Fahrbahn geführt. Des Weiteren ist es vorgesehen, die Etzelstraße hinsichtlich der Radverkehr s-
führung zu optimieren. Diese Planung erfolgt parallel und wird separat vorgestellt. 
 
Für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, werden beidseitig der Longericher Straße 
jeweils 6 Hol - und Bringplätze zwischen der Eisenbahnunterführung und dem Beginn des Kreisve r-
kehrs eingerichtet. Um eine verkehrliche Entlastung im angrenzenden Wohngebiet zu erzielen, sollen 
diese Fahrzeuge auch im Kreisverkehr wenden und über die Robert-Perthel Straße zurückfahren.  
 
Anhand der Verkehrsanalyse wurde auch festgestellt, dass der Schulsta ndort derzeitig nicht ve r-
kehrsgünstig an das ÖV -Netz angebunden ist. Durch die geplante Verlegung der Bushaltestelle 
Hugo- Junkers Straße in Richtung des neu zu errichtenden Kreisverkehrs Robert -Perthel Straße, soll 
eine verbesserte Schulanbindung auch für die Schüler aus dem südlich gelegenen Stadtteil Bilderst ö-
ckchen erzielt werden.  
 
Eingriff / Kompensation 
Zunächst war geplant den Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 30m zu errichten. Unter Berüc k-
sichtigung von Vermeidungs-Minderungsaspekten sowie eines zu vermeidenden Grunderwerbs ist es 
gelungen den Kreisverkehr auf einen Durchmesser von 28m zu verkleinern, so dass die Eingriffe in 
Natur und Landschaft sowie notwendige Baumfällungen so gering wie möglich gehalten werden.  
 
Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Umsetzung der Maßnahme mindestens 25 
Bäume gefällt werden. Bei weiteren 6 Bäumen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend fest-
gelegt werden, ob und in welcher letztendlichen Gesamtzahl diese gefällt werden müssen. Im Rah-
men der Bauausführung wird es daher eine ökologische Baubegleitung geben, um abhängig vom

3 
Baufortschritt zu klären, welcher der 6 Bäume tatsächlich gefällt werden muss.  
Es wurde durch ein Landschaftsplanungsbüro ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB) e rstellt, 
der erforderliche Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichs - und Ersatzmaßnah-
men festgelegt hat. 
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotoptypenbewertungsschlüssels nach Froelich & 
Sporbeck (1991). Der Eingriff beläuft sich auf 22.437 Biotopwertpunkte. Davon können nur 3.346 BW-
Punkte im direkten Eingriffsbereich ausgeglichen werden. Die restlichen 19.091 BW -Punkte werden 
über den Flächenpool des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen „Südlich Steinneuer Hof“ 
ausgeglichen. 
 
Artenschutz 
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte werden folgende Maßnahmen ergriffen: 
 
- Für den Verlust der potenziellen Sommerquartiere sind im Umfeld des Vorhabens (max. 1 km 
Umkreis) an geeigneter Stelle 5 Fledermauskästen (3 Flachkästen, 2 Höhlenkästen) bis Ende 
März auszubringen. Auswahl der Standorte und Anbringung hat durch eine fachkundige Person 
zu erfolgen. 
- Vegetationsentfernungen/Baumfällung sind nach Möglichkeit außerhalb der Hauptfortpflanzungs-
zeit durchzuführen, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar. Ist dieses Zeitfenster 
nicht realisierbar, ist die zu entfernende Vegetation vorher auf aktuell besetzte Nester/Quartiere 
zu kontrollieren. Bei Positivnachweisen (besetzte Nester/Quartiere) ist die UNB zu informieren 
und das weitere Vorgehen abzustimmen, bevor weiter gearbeitet wird. 
Damit ist das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde liegen nach Festlegung der oben erläuterten 
Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- bzw. der Ersatzmaßnahmen die 
Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor, da der Eingriff hinreichend ausgegli-
chen wird und der Kreisverkehr aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließ-
lich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist.  
 
Anlagen

Anlage 3 LBP Maßnahmenplan

1394 Zeichen

Legende

Landschaftsschutzgebiet

Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen
zum Rhein und zum inneren Grüngürtel

Grenze des Untersuchungs-/ Planungsraums

r m md Grenze des direkten baulichen Eingriffs

HH Grenze des Landschaftsschutzgebietes gem. Landschaftsplan

u  —_.

Planung

Wiederherstellung als Scherrasens (PA 122)
Wiederherstellung als Sukzessionsfläche (BR 132)

in Gehölzbereichen

77,
2

| \
= Y
zIBBEıN _ “N

06 Cd 7
Y,

G
u

asphaltierte Erschließungswege (VF 211)
NO ——— _ Stützwand, z.T. mit Absturzsicherung (VF 211)
01 EN [24.04.17 Unterscheidung Scherrasen/Sukzessionsfläche, Korrektur Wiederherstellung im Bereich Wohnbebauung
Landschaftspflegerische Maßnahmen INDEX [NAME |DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN
AA Baumschutzmaßnahmen während der Bauphase BAUHERR: & }
S u Is Stadt Köln
ren BB BEER _ Entsiegelung vorhandener Asphaltflächen (ca. 95 m?) Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Stadthaus Deutz - Westgebäude
IR Willy-Brandt-Platz 2
ur: D - 50679 Köln
= : I |) PROJEKT:
Gesamtschule Nippes
Kreisverkehr Ossietzkystr./Etzelstr./Longerischer Straße
Gem. Longericl |
LANDSCHAFTSARCHITEKT:
DALHAUS & ENGELMAYER
Garten- und Landschaftsarchitekten
>. Elbestraße 8
24.04.17 53919 Weilerswist
: ) 96 99 -0
Y4 L. 2254) 96 99 20
Fr PLANINHALT:
. Landschaftspflegerischer Begleitplan
Maßnahmen
PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM:
Gi/En 12.04.17
Gi/En 760x297

Anlage 2 LBP Bestands- und Konfliktplan

2999 Zeichen

er EN; vi  !_ 2 7 A =
R 7 \ a2 fo) 4% \ —— &
Kal Pe Landschaftsschutzgebiet . a © N \ { VoDD Legende
r — - Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen —$ P- \) \ Y } ! Ä
Verlust von Biotopstrukturen durch Flächenin- zum Rhein und zum inneren Grüngürtel of 02% N \ 4067 j ’ k
anspruchnahme für Straßen- und Wegebau >% Be j ! j Grenze des Untersuchungs-/ Planungsraums
und Bankett 2 = A ' Z
RS | h SB | / ug | | Grenze des direkten baulichen Eingriffs
may \ |
I 11 i
Ka2 bau CA ® N Grenze des Landschaftsschutzgebietes gem. Landschaftsplan
Verlust von Biotopstrukturen durch ggf. | \ „
erforderl. Rückschnitt der Baumkronen S 70 Biotoptypen
Pr —
angrenzender Gehölze | - |. Verkehrsflächen
®
| VF 211 versiegelte Flächen, Fahr- und Gehwege
Ka3 bau Ka) { 3% | VF 213 teilversiegelte Flächen und Wege
Temporärer Verlust von Biotopstrukturen für & 9 gebiet Vri Gleisanlage
den Arbeitsstreifen 1 . f ——
l Äußerer Grüngürtel am Befgheirher Hof und Grünverbindungen
1 „ Zum Rhein und zum innere $ Ungürtel Siedlungsbereich
Pa GA12 sB Wohnbebauung
Ka4 bau 4
Potenzielle Beeinträchtigung angrenzender vo. Gärten 01 EN  124.04.17 Reduzierung der vorhandenen und zu rodenden Bäume um 2 Stck, Eintrag Biotoptyp GH721 im Plan
Vegetationsbestände durch Baustellenbetrieb v4 cA12 Kleingartenanlage mit geringem Gehölzanteil INDEX [NAME [DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN
Pd = = BE mu . a .
y; | [oa2st | Gartenbrache mit hohem Gehölzanteil BAUHERR:
Ka5 bau “ „ £ BR eR en u mm on L Öffentliche Grünflächen h N Stadt Köln
= RUHE ZA 1 PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand .. ..
Temporäre Beeinträchtigung der Fauna durch = RN N
Baustelenbetrieb 7 1 Naturnahe Bereiche Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
7 (a)) brai Stadthaus Deutz - Westgebäude
: 122 Neophytenreiche Ruderalflur, Brombeergebüsch .
Pd x \ a j . . Willy-Brandt-Platz 2
Kl v4 _f © LG EDLER > / > BR 13121 Gehölzbestand an Straßenrändern, Böschungen, mittleres BH, standorttyp.
bau — / DES, = D - 50679 Köln
Temporäre Beeinträchtigungen der ' : 2 < L, GH 722 Baumgruppen, -reihen, Einzelbäume, starkes Baumholz, standortfremd PROIEKT:
Erholungseignung während der Bauphase GH721| Baumgruppen, -reihen, Einzelbäume, starkes Baumholz, standorttypisch .
Sruppen, ' ' ' yp Gesamtschule Nippes
gem. Bebauungsplan 6251/ 02 festgesetzter

Kreisverkehr Ossietzkystr./Etzelstr./Longerischer Straße
N \ Bereich als externe Ausgleichsfläche mit Zielbiotop
ß 2 standortgerechter Laubwald (GH 3131)

LANDSCHAFTSARCHITEKT: DALHAUS ENGELMAYER
Konflikte/Beeinträchtigungen & \
Garten- und Landschaftsarchitekten
0588 zusätzliche Versiegelung
Elbestraße 8
temporärer Arbeitsstreifen 24.04.17 53919 Weilerswist
Telefon: (02254) 96 99 -0
Telefay»102254) 96 99 2
VVVVW\ potenzielle Beschädigung angrenzender Gehölze Y4 9 LE 8 »
&X erforderliche Baumrodung PLANINHALT:

Kontikvunkt Landschaftspflegerischer Begleitplan
’ Bestand und Konflikte

PLANNUMMER:

INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM:

Gi/En 12.04.17
2017-03-LBP-BK-Ol | Ol 1:500

GEZ.: BLATTGRÖSSE:

Gi/En 760x297

Anlage 4 Eingriffe und Kompensation

8080 Zeichen

Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße – Erläuterungsbericht –Bearbeitungsstand: April 2017 
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5 Fledermausflachkästen in Form von 3 Flachkästen und 2 Höhlen vorzusehen. 
Mit der Maßnahme ist der Erhalt der ökologischen Fu nktion der von dem 
Vorhaben betroffenen potenziellen Ruhestätten von F ledermäusen im 
räumlichen Zusammenhang gewährleistet (siehe auch A rtenschutzrechtliche 
Prüfung). 
7 Gegenüberstellung der Eingriffe und landschaftspflegerischen Maßnahmen  
Der Eingriff und die landschaftspflegerischen Maßna hmen werden in den folgenden Tabellen zur 
Bilanzierung in Anlehnung an die Methode der Überpr üfung des Mindestumfanges von 
Kompensationsmaßnahmen nach Ludwig (1991) quantifiziert und dargestellt. 
 
Tabelle 2: Eingriff in das Biotoppotenzial 
Art und Umfang des Eingriffs Ö kol. Wert P rodukt aus 
Fläche u. Wert Code Betroffener Biotoptyp ca. m² 
VF 211 Versiegelte Flächen, Wege und Straßen 1.895 0 0 
PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand  34 6 204 
BR 13121 Vegetation an Böschungen und Straßenränder n, 
gehölzreich, mittleres BH, standortgerecht  
(894)*  
682 
15 13.410 
BR 3116 neophytenreiche Ruderalflur, Brombeergebüsc h 7 10 70 
GH 722 Baumgruppe, -reihe, Einzelbaum starkes Baumh olz, 
standortfremd - Fällung von 2 Pappeln 
(244)* 
108 
15 3.660 
GH 722 Baumgruppe, -reihe, Einzelbaum starkes Baumh olz, 
standortfremd  
396 m² Eingriff in den Kronen- und Wurzelbereich 
wird mit 20% gerechnet 
(79)* 15 1.185 
GH 721 Einzelbaum starkes Baumholz, standorttypisch  
Fällung einer Esche 
(79)* 
31 
17 1.343 
GH 3121 Laubforst mittleres Baumholz, einheimisch u nd 
standortgerecht 
Eingriff in festgesetzte Kompensationsfläche 
135 19 2.565 
Summe Bestand 2.892  2 2.437 
*Die Klammerwerte berücksichtigen nicht nur den dire kten Eingriff durch den Arbeitsraum, sondern den 
gesamten Kronenbereich bei erforderlicher Rodung von Einzelbäumen.

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Tabelle 3: Geplante Maßnahmen im Eingriffsgebiet 
Art und Umfang der Maßnahme Ö kol. Wert P rodukt a us 
Fläche u nd 
Wert Maß-Nr. C ode  G eplante Maßnahme /Biotoptyp c a. m² 
 VF 211 Versiegelte Flächen, Wege und Straßen 2.491  0 0 
A1 PA 122 Entsiegelung und Herstellung als Scherras en 
(Kreiselmitte) 
95 6 570 
S1, W1 PA 122 Scherrasen (Wiederherstellung des tem porären 
Arbeitsraums) 
71 6 426 
S1, W2 BR 132 Sukzessionsflächen (Wiederherstellung des 
temporären Arbeitsraums in Gehölzbereichen) 
235 10* 2.350 
Summe Planung 2.892  3 .346 
* aufgrund der direkten Lage am Straßenrand und der erforderlichen Pflege mit Rückschnittmaßnahmen um den 
Gehwegbereich frei und verkehrssicher zu halten, we rden sich diese Flächen nur bedingt natürlich entwi ckeln, so dass 
ihr Wert um 2 ökologische Wertpunkte abgestuft wird (BR 132 = 12 Pkte auf 10 Pkte abgestuft). 
 
Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und landschaftspflegerischen Maßnahmen 
innerhalb des unmittelbaren Eingriffsbereichs resultiert im Ergebnis ein Defizit von: 
3.346 – 22.437 = - 1
9.091 ökologischen Wertpunkten. 
Ein weiterer Ausgleich innerhalb des Eingriffgebiet es ist aufgrund fehlender Aus- 
gleichsmöglichkeiten vor Ort ungeeignet. Es verblei bt somit ein erhebliches Defizit und eine 
Kompensationserfordernis für den Eingriff. 
8 Kompensation nicht minimierbarer bzw. nicht vermeidbarer Eingriffe 
Die vorgesehenen Schutz-, Vermeidungs-/ Minderungs- und Wiederherstellungsmaßnahme n 
bewirken, zusammengenommen bereits eine weitestgehe nde Minimierung und Vermeidung der 
mehr oder weniger erheblichen Eingriffswirkungen. E s verbleiben allerdings negative Eingriffs- 
wirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope durch  den Eingriff in die Gehölzbestände 
insbesondere durch Baumrodung und Rückschnittmaßnah men. Diese gilt es in Kenntnis der 
Gegebenheiten von Natur und Landschaft und unter Be rücksichtigung der Belange der 
Landespflege und des Naturschutzes, durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.

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Es ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der UNB und dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen die erforderliche Kompensation für das Defizit von 19.091 ökologischen 
Wertpunkten aufgrund fehlender Ausgleichsmöglichkei t vor Ort über das Ökokonto „Südlich 
Steinneuer Hof“ (Gemarkung Meschenich, Flur 55, Flurstück 129) auszugleichen. 
Der Flächenpool südlich Steinneuer Hof umfasst ca. 50.060 m² und wurde bereits vor Jahren 
aufgeforstet (AX 11). Von der rund 5ha großen Fläch en sind zwischenzeitlich ca. 32.685 m² 
belegt sowie 2.298 m² vorgemerkt. Es stehen somit n och ca. 15.107 m² anrechenbare 
Kompensationsflächen zur Verfügung.  
Die Fläche wurde nach dem Bewertungsschlüssel Sporb eck/Ludwig mit 15 BWP bewertet. Die 
ursprüngliche Ackerfläche war mit 6 BWP bewertet, s o dass eine Aufwertung von 9 BWP erzielt 
wurde. 
 
Abb. 4: Lage des Öokokontos „Südlich Steinneuer Hof “ (Grundlage: Deutsche Grundkarte Kölner Stadtkarten und 
Luftbilder, 2004)

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Abb. 5:  Ökokonto südlich Steinneuer Hof, Stand: 06.09.2016 (Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen)  
Bei einer festgesetzten Aufwertung von 9 BWP wird f ür die Kompensation des errechneten 
Defizits von 19.091 ökologischen Wertpunkten eine F läche von r und 2 .121 m ² benötigt. Die 
genaue Lage der anrechenbaren Fläche ist noch in Ab sprache mit dem Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen festzulegen. 
Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Schaffung von naturnahen Ge hölzstrukturen als Lebensraum 
für Pflanzen und Tiere und dient dem Ausgleich von Gehölzverlusten.  
Neben der rein ökologischen Bedeutung für Flora und  Fauna werden durch die Maßnahme auch 
Infiltration, Speicherung sowie Qualität des Sicker wassers durch Wasserrückhaltung und 
Nutzungsextensivierung verbessert. Bodenfunktionen sowie die mikroklimatische Situation 
werden positiv beeinflusst. Das Landschaftsbild wird bereichert.

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9 Gegenüberstellung der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen 
Die Kompensationsmaßnahme wird für die anschließend e Gegenüberstellung mit dem 
Kompensationsdefizit für die Bilanzierung folgendermaßen bewertet: 
 
Tabelle 4: Geplante Kompensationsmaßnahme in räumlicher Nähe zum Eingriffsgebiet 
Art und Umfang der Maßnahme Ö kol. Wert P rodukt aus 
Fläche u. Wert 
Nr. C ode  G eplante Maßnahme /Biotoptyp c a. m² Be- 
stand 
Planung Auf- 
wertung 
 
A 3 AX11 Laubforste, junges Stangenholz, 
einheimisch und standortgerecht, 
auf Acker 
2.150 6 15 9 19.350 
       
Summe 2.150    1 9.350 
 
10 Fazit 
Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und Kompensation resultiert im Ergebnis, dass 
die Beeinträchtigungen des Biotoppotenzials durch d ie vorgesehenen Maßnahmen mit einem 
Überschuss von 
19.350 – 19.091 = 259 ökologischen Wertpunkten 
ausgeglichen werden kann. 
Nach Ansicht der Verfasser lässt sich der beschrieb ene Eingriff in Natur und Landschaft in land- 
schaftsökologischer Hinsicht hinreichend minimieren  und ausgleichen. Die Umsetzung 
verkehrstechnischer Maßnahmen im Zuge der Errichtun g einer Gesamtschule an der Ossietzky 
Straße führt im Zusammenhang mit den vorgesehenen l andschaftspflegerischen Maßnahmen 
sowie den externen Kompensationsmaßnahmen nicht zu erheblichen und nachhaltigen 
Beeinträchtigungen des Schutzzweckes des Landschaft sschutzgebietes und widerspricht somit 
auch nicht den grundsätzlichen Zielen des Landschaf tsplans. Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete werde n von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1411/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27