1411/2017
Erstellung des Kreisverkehrs Ossietzky Str./Longericher Straße/Etzelstraße in Abhängigkeit mit der Errichtung des Schulneubaus Gesamtschule Nippes
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Anlage 1 Auszug Landschaftsplan Köln
171 Zeichen
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Köln (Grundlage: www.stadt-koeln.de) (LB= Geschützter Landschaftsbestandteil, L= Landschaftsschutzgebiet, N= Naturschutzgebiet).
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
6904 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1411/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstellung des Kreisverkehrs Ossietzky Str./Longericher Straße/Etzelstraße für die Errichtung des Schulneubaus Gesamtschule Nippes, LSG 8 , EZ 2, hier: Beteiligung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde nach § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem geplanten Ausbau der vorhandenen Kreuzung Ossietzkystr./Etzelstr./Longericher Straße zu einem Kreisverkehr im Zuge der Inbetrieb- nahme der neuen Gesamtschule Nippes einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die beantragte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 07.10.2010 hat der Rat die Errichtung eines Neubaus mit Dreifac hsporthalle für die Gesamtschule Nippes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, unve rzüglich die Planung und Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen. Das Gebäude befindet sich de r- zeit im Bau, und die Fertigstellung wird zum Schuljahresbeginn 2017/2018 erfolgen. Der Standort wird zukünftig von insgesamt 912 Schülern und ca. 85 Lehrern besucht. Die derzeitig vorhandene Verkehrsinfrastruktur ist hierfür nicht ausreichend, da der Standort vorher von einer deu t- lich kleineren Förderschule benutzt wurde. In einer Verkehrsuntersuchung wurde der zu erwartende Zu - und Abgangsverkehr der neuen G e- samtschule ermittelt. Zur verk ehrssicheren und -verträglicheren Erschließung soll der Knotenpunkt Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße sowie die Kreuzung Robert -Perthel- Straße/Longericher Straße in einen Kreisverkehr umgebaut werden. Landschaftsrechtlich relevant ist ausschl ießlich der Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Str a- ße/Etzelstraße, da sich dieser innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L8 LSG „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ befindet. Das dargestellte Entwicklungsziel ist EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanl a- gen“. Die Baumaßnahme befindet sich im südlichen Bereich des Kölner Stadtteils Longerich zw ischen den S-Bahn-Haltestellen Köln -Longerich und Köln -Geldernstraße/Parkgürtel inmitten eines Landschaft s- schutzgebietes. Nördlich des Knotenpunktes befindet sich ein Wohngebiet. Auf der Longericher Straße werden zwischen der Robert -Perthel-Straße und der Ossiet zkystraße zukünftig im Tunnelbereich ergänzend in beiden Richtungen Sch utzstreifen für Radfahrer vorges e- hen. Innerhalb der beiden Kreisverkehre werden die Radfahrer zusammen mit dem Kfz -Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Des Weiteren ist es vorgesehen, die Etzelstraße hinsichtlich der Radverkehr s- führung zu optimieren. Diese Planung erfolgt parallel und wird separat vorgestellt. Für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, werden beidseitig der Longericher Straße jeweils 6 Hol - und Bringplätze zwischen der Eisenbahnunterführung und dem Beginn des Kreisve r- kehrs eingerichtet. Um eine verkehrliche Entlastung im angrenzenden Wohngebiet zu erzielen, sollen diese Fahrzeuge auch im Kreisverkehr wenden und über die Robert-Perthel Straße zurückfahren. Anhand der Verkehrsanalyse wurde auch festgestellt, dass der Schulsta ndort derzeitig nicht ve r- kehrsgünstig an das ÖV -Netz angebunden ist. Durch die geplante Verlegung der Bushaltestelle Hugo- Junkers Straße in Richtung des neu zu errichtenden Kreisverkehrs Robert -Perthel Straße, soll eine verbesserte Schulanbindung auch für die Schüler aus dem südlich gelegenen Stadtteil Bilderst ö- ckchen erzielt werden. Eingriff / Kompensation Zunächst war geplant den Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 30m zu errichten. Unter Berüc k- sichtigung von Vermeidungs-Minderungsaspekten sowie eines zu vermeidenden Grunderwerbs ist es gelungen den Kreisverkehr auf einen Durchmesser von 28m zu verkleinern, so dass die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie notwendige Baumfällungen so gering wie möglich gehalten werden. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Umsetzung der Maßnahme mindestens 25 Bäume gefällt werden. Bei weiteren 6 Bäumen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend fest- gelegt werden, ob und in welcher letztendlichen Gesamtzahl diese gefällt werden müssen. Im Rah- men der Bauausführung wird es daher eine ökologische Baubegleitung geben, um abhängig vom 3 Baufortschritt zu klären, welcher der 6 Bäume tatsächlich gefällt werden muss. Es wurde durch ein Landschaftsplanungsbüro ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB) e rstellt, der erforderliche Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichs - und Ersatzmaßnah- men festgelegt hat. Die Eingriffsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotoptypenbewertungsschlüssels nach Froelich & Sporbeck (1991). Der Eingriff beläuft sich auf 22.437 Biotopwertpunkte. Davon können nur 3.346 BW- Punkte im direkten Eingriffsbereich ausgeglichen werden. Die restlichen 19.091 BW -Punkte werden über den Flächenpool des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen „Südlich Steinneuer Hof“ ausgeglichen. Artenschutz Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte werden folgende Maßnahmen ergriffen: - Für den Verlust der potenziellen Sommerquartiere sind im Umfeld des Vorhabens (max. 1 km Umkreis) an geeigneter Stelle 5 Fledermauskästen (3 Flachkästen, 2 Höhlenkästen) bis Ende März auszubringen. Auswahl der Standorte und Anbringung hat durch eine fachkundige Person zu erfolgen. - Vegetationsentfernungen/Baumfällung sind nach Möglichkeit außerhalb der Hauptfortpflanzungs- zeit durchzuführen, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar. Ist dieses Zeitfenster nicht realisierbar, ist die zu entfernende Vegetation vorher auf aktuell besetzte Nester/Quartiere zu kontrollieren. Bei Positivnachweisen (besetzte Nester/Quartiere) ist die UNB zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen, bevor weiter gearbeitet wird. Damit ist das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Befreiungsvoraussetzungen Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde liegen nach Festlegung der oben erläuterten Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- bzw. der Ersatzmaßnahmen die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor, da der Eingriff hinreichend ausgegli- chen wird und der Kreisverkehr aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließ- lich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist. Anlagen
Anlage 3 LBP Maßnahmenplan
1394 Zeichen
Legende Landschaftsschutzgebiet Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum inneren Grüngürtel Grenze des Untersuchungs-/ Planungsraums r m md Grenze des direkten baulichen Eingriffs HH Grenze des Landschaftsschutzgebietes gem. Landschaftsplan u —_. Planung Wiederherstellung als Scherrasens (PA 122) Wiederherstellung als Sukzessionsfläche (BR 132) in Gehölzbereichen 77, 2 | \ = Y zIBBEıN _ “N 06 Cd 7 Y, G u asphaltierte Erschließungswege (VF 211) NO ——— _ Stützwand, z.T. mit Absturzsicherung (VF 211) 01 EN [24.04.17 Unterscheidung Scherrasen/Sukzessionsfläche, Korrektur Wiederherstellung im Bereich Wohnbebauung Landschaftspflegerische Maßnahmen INDEX [NAME |DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN AA Baumschutzmaßnahmen während der Bauphase BAUHERR: & } S u Is Stadt Köln ren BB BEER _ Entsiegelung vorhandener Asphaltflächen (ca. 95 m?) Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Stadthaus Deutz - Westgebäude IR Willy-Brandt-Platz 2 ur: D - 50679 Köln = : I |) PROJEKT: Gesamtschule Nippes Kreisverkehr Ossietzkystr./Etzelstr./Longerischer Straße Gem. Longericl | LANDSCHAFTSARCHITEKT: DALHAUS & ENGELMAYER Garten- und Landschaftsarchitekten >. Elbestraße 8 24.04.17 53919 Weilerswist : ) 96 99 -0 Y4 L. 2254) 96 99 20 Fr PLANINHALT: . Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM: Gi/En 12.04.17 Gi/En 760x297
Anlage 2 LBP Bestands- und Konfliktplan
2999 Zeichen
er EN; vi !_ 2 7 A =
R 7 \ a2 fo) 4% \ —— &
Kal Pe Landschaftsschutzgebiet . a © N \ { VoDD Legende
r — - Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen —$ P- \) \ Y } ! Ä
Verlust von Biotopstrukturen durch Flächenin- zum Rhein und zum inneren Grüngürtel of 02% N \ 4067 j ’ k
anspruchnahme für Straßen- und Wegebau >% Be j ! j Grenze des Untersuchungs-/ Planungsraums
und Bankett 2 = A ' Z
RS | h SB | / ug | | Grenze des direkten baulichen Eingriffs
may \ |
I 11 i
Ka2 bau CA ® N Grenze des Landschaftsschutzgebietes gem. Landschaftsplan
Verlust von Biotopstrukturen durch ggf. | \ „
erforderl. Rückschnitt der Baumkronen S 70 Biotoptypen
Pr —
angrenzender Gehölze | - |. Verkehrsflächen
®
| VF 211 versiegelte Flächen, Fahr- und Gehwege
Ka3 bau Ka) { 3% | VF 213 teilversiegelte Flächen und Wege
Temporärer Verlust von Biotopstrukturen für & 9 gebiet Vri Gleisanlage
den Arbeitsstreifen 1 . f ——
l Äußerer Grüngürtel am Befgheirher Hof und Grünverbindungen
1 „ Zum Rhein und zum innere $ Ungürtel Siedlungsbereich
Pa GA12 sB Wohnbebauung
Ka4 bau 4
Potenzielle Beeinträchtigung angrenzender vo. Gärten 01 EN 124.04.17 Reduzierung der vorhandenen und zu rodenden Bäume um 2 Stck, Eintrag Biotoptyp GH721 im Plan
Vegetationsbestände durch Baustellenbetrieb v4 cA12 Kleingartenanlage mit geringem Gehölzanteil INDEX [NAME [DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN
Pd = = BE mu . a .
y; | [oa2st | Gartenbrache mit hohem Gehölzanteil BAUHERR:
Ka5 bau “ „ £ BR eR en u mm on L Öffentliche Grünflächen h N Stadt Köln
= RUHE ZA 1 PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand .. ..
Temporäre Beeinträchtigung der Fauna durch = RN N
Baustelenbetrieb 7 1 Naturnahe Bereiche Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
7 (a)) brai Stadthaus Deutz - Westgebäude
: 122 Neophytenreiche Ruderalflur, Brombeergebüsch .
Pd x \ a j . . Willy-Brandt-Platz 2
Kl v4 _f © LG EDLER > / > BR 13121 Gehölzbestand an Straßenrändern, Böschungen, mittleres BH, standorttyp.
bau — / DES, = D - 50679 Köln
Temporäre Beeinträchtigungen der ' : 2 < L, GH 722 Baumgruppen, -reihen, Einzelbäume, starkes Baumholz, standortfremd PROIEKT:
Erholungseignung während der Bauphase GH721| Baumgruppen, -reihen, Einzelbäume, starkes Baumholz, standorttypisch .
Sruppen, ' ' ' yp Gesamtschule Nippes
gem. Bebauungsplan 6251/ 02 festgesetzter
Kreisverkehr Ossietzkystr./Etzelstr./Longerischer Straße
N \ Bereich als externe Ausgleichsfläche mit Zielbiotop
ß 2 standortgerechter Laubwald (GH 3131)
LANDSCHAFTSARCHITEKT: DALHAUS ENGELMAYER
Konflikte/Beeinträchtigungen & \
Garten- und Landschaftsarchitekten
0588 zusätzliche Versiegelung
Elbestraße 8
temporärer Arbeitsstreifen 24.04.17 53919 Weilerswist
Telefon: (02254) 96 99 -0
Telefay»102254) 96 99 2
VVVVW\ potenzielle Beschädigung angrenzender Gehölze Y4 9 LE 8 »
&X erforderliche Baumrodung PLANINHALT:
Kontikvunkt Landschaftspflegerischer Begleitplan
’ Bestand und Konflikte
PLANNUMMER:
INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM:
Gi/En 12.04.17
2017-03-LBP-BK-Ol | Ol 1:500
GEZ.: BLATTGRÖSSE:
Gi/En 760x297
Anlage 4 Eingriffe und Kompensation
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5 Fledermausflachkästen in Form von 3 Flachkästen und 2 Höhlen vorzusehen.
Mit der Maßnahme ist der Erhalt der ökologischen Fu nktion der von dem
Vorhaben betroffenen potenziellen Ruhestätten von F ledermäusen im
räumlichen Zusammenhang gewährleistet (siehe auch A rtenschutzrechtliche
Prüfung).
7 Gegenüberstellung der Eingriffe und landschaftspflegerischen Maßnahmen
Der Eingriff und die landschaftspflegerischen Maßna hmen werden in den folgenden Tabellen zur
Bilanzierung in Anlehnung an die Methode der Überpr üfung des Mindestumfanges von
Kompensationsmaßnahmen nach Ludwig (1991) quantifiziert und dargestellt.
Tabelle 2: Eingriff in das Biotoppotenzial
Art und Umfang des Eingriffs Ö kol. Wert P rodukt aus
Fläche u. Wert Code Betroffener Biotoptyp ca. m²
VF 211 Versiegelte Flächen, Wege und Straßen 1.895 0 0
PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand 34 6 204
BR 13121 Vegetation an Böschungen und Straßenränder n,
gehölzreich, mittleres BH, standortgerecht
(894)*
682
15 13.410
BR 3116 neophytenreiche Ruderalflur, Brombeergebüsc h 7 10 70
GH 722 Baumgruppe, -reihe, Einzelbaum starkes Baumh olz,
standortfremd - Fällung von 2 Pappeln
(244)*
108
15 3.660
GH 722 Baumgruppe, -reihe, Einzelbaum starkes Baumh olz,
standortfremd
396 m² Eingriff in den Kronen- und Wurzelbereich
wird mit 20% gerechnet
(79)* 15 1.185
GH 721 Einzelbaum starkes Baumholz, standorttypisch
Fällung einer Esche
(79)*
31
17 1.343
GH 3121 Laubforst mittleres Baumholz, einheimisch u nd
standortgerecht
Eingriff in festgesetzte Kompensationsfläche
135 19 2.565
Summe Bestand 2.892 2 2.437
*Die Klammerwerte berücksichtigen nicht nur den dire kten Eingriff durch den Arbeitsraum, sondern den
gesamten Kronenbereich bei erforderlicher Rodung von Einzelbäumen.
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Tabelle 3: Geplante Maßnahmen im Eingriffsgebiet
Art und Umfang der Maßnahme Ö kol. Wert P rodukt a us
Fläche u nd
Wert Maß-Nr. C ode G eplante Maßnahme /Biotoptyp c a. m²
VF 211 Versiegelte Flächen, Wege und Straßen 2.491 0 0
A1 PA 122 Entsiegelung und Herstellung als Scherras en
(Kreiselmitte)
95 6 570
S1, W1 PA 122 Scherrasen (Wiederherstellung des tem porären
Arbeitsraums)
71 6 426
S1, W2 BR 132 Sukzessionsflächen (Wiederherstellung des
temporären Arbeitsraums in Gehölzbereichen)
235 10* 2.350
Summe Planung 2.892 3 .346
* aufgrund der direkten Lage am Straßenrand und der erforderlichen Pflege mit Rückschnittmaßnahmen um den
Gehwegbereich frei und verkehrssicher zu halten, we rden sich diese Flächen nur bedingt natürlich entwi ckeln, so dass
ihr Wert um 2 ökologische Wertpunkte abgestuft wird (BR 132 = 12 Pkte auf 10 Pkte abgestuft).
Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und landschaftspflegerischen Maßnahmen
innerhalb des unmittelbaren Eingriffsbereichs resultiert im Ergebnis ein Defizit von:
3.346 – 22.437 = - 1
9.091 ökologischen Wertpunkten.
Ein weiterer Ausgleich innerhalb des Eingriffgebiet es ist aufgrund fehlender Aus-
gleichsmöglichkeiten vor Ort ungeeignet. Es verblei bt somit ein erhebliches Defizit und eine
Kompensationserfordernis für den Eingriff.
8 Kompensation nicht minimierbarer bzw. nicht vermeidbarer Eingriffe
Die vorgesehenen Schutz-, Vermeidungs-/ Minderungs- und Wiederherstellungsmaßnahme n
bewirken, zusammengenommen bereits eine weitestgehe nde Minimierung und Vermeidung der
mehr oder weniger erheblichen Eingriffswirkungen. E s verbleiben allerdings negative Eingriffs-
wirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope durch den Eingriff in die Gehölzbestände
insbesondere durch Baumrodung und Rückschnittmaßnah men. Diese gilt es in Kenntnis der
Gegebenheiten von Natur und Landschaft und unter Be rücksichtigung der Belange der
Landespflege und des Naturschutzes, durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
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Es ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der UNB und dem Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen die erforderliche Kompensation für das Defizit von 19.091 ökologischen
Wertpunkten aufgrund fehlender Ausgleichsmöglichkei t vor Ort über das Ökokonto „Südlich
Steinneuer Hof“ (Gemarkung Meschenich, Flur 55, Flurstück 129) auszugleichen.
Der Flächenpool südlich Steinneuer Hof umfasst ca. 50.060 m² und wurde bereits vor Jahren
aufgeforstet (AX 11). Von der rund 5ha großen Fläch en sind zwischenzeitlich ca. 32.685 m²
belegt sowie 2.298 m² vorgemerkt. Es stehen somit n och ca. 15.107 m² anrechenbare
Kompensationsflächen zur Verfügung.
Die Fläche wurde nach dem Bewertungsschlüssel Sporb eck/Ludwig mit 15 BWP bewertet. Die
ursprüngliche Ackerfläche war mit 6 BWP bewertet, s o dass eine Aufwertung von 9 BWP erzielt
wurde.
Abb. 4: Lage des Öokokontos „Südlich Steinneuer Hof “ (Grundlage: Deutsche Grundkarte Kölner Stadtkarten und
Luftbilder, 2004)
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Abb. 5: Ökokonto südlich Steinneuer Hof, Stand: 06.09.2016 (Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen)
Bei einer festgesetzten Aufwertung von 9 BWP wird f ür die Kompensation des errechneten
Defizits von 19.091 ökologischen Wertpunkten eine F läche von r und 2 .121 m ² benötigt. Die
genaue Lage der anrechenbaren Fläche ist noch in Ab sprache mit dem Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen festzulegen.
Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Schaffung von naturnahen Ge hölzstrukturen als Lebensraum
für Pflanzen und Tiere und dient dem Ausgleich von Gehölzverlusten.
Neben der rein ökologischen Bedeutung für Flora und Fauna werden durch die Maßnahme auch
Infiltration, Speicherung sowie Qualität des Sicker wassers durch Wasserrückhaltung und
Nutzungsextensivierung verbessert. Bodenfunktionen sowie die mikroklimatische Situation
werden positiv beeinflusst. Das Landschaftsbild wird bereichert.
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9 Gegenüberstellung der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen
Die Kompensationsmaßnahme wird für die anschließend e Gegenüberstellung mit dem
Kompensationsdefizit für die Bilanzierung folgendermaßen bewertet:
Tabelle 4: Geplante Kompensationsmaßnahme in räumlicher Nähe zum Eingriffsgebiet
Art und Umfang der Maßnahme Ö kol. Wert P rodukt aus
Fläche u. Wert
Nr. C ode G eplante Maßnahme /Biotoptyp c a. m² Be-
stand
Planung Auf-
wertung
A 3 AX11 Laubforste, junges Stangenholz,
einheimisch und standortgerecht,
auf Acker
2.150 6 15 9 19.350
Summe 2.150 1 9.350
10 Fazit
Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und Kompensation resultiert im Ergebnis, dass
die Beeinträchtigungen des Biotoppotenzials durch d ie vorgesehenen Maßnahmen mit einem
Überschuss von
19.350 – 19.091 = 259 ökologischen Wertpunkten
ausgeglichen werden kann.
Nach Ansicht der Verfasser lässt sich der beschrieb ene Eingriff in Natur und Landschaft in land-
schaftsökologischer Hinsicht hinreichend minimieren und ausgleichen. Die Umsetzung
verkehrstechnischer Maßnahmen im Zuge der Errichtun g einer Gesamtschule an der Ossietzky
Straße führt im Zusammenhang mit den vorgesehenen l andschaftspflegerischen Maßnahmen
sowie den externen Kompensationsmaßnahmen nicht zu erheblichen und nachhaltigen
Beeinträchtigungen des Schutzzweckes des Landschaft sschutzgebietes und widerspricht somit
auch nicht den grundsätzlichen Zielen des Landschaf tsplans. Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete werde n von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1411/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27