Erstellung des Kreisverkehrs Ossietzky Str./Longericher Straße/Etzelstraße in Abhängigkeit mit der Errichtung des Schulneubaus Gesamtschule Nippes
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1411/2017 vom 24.05.2017
Stand: Am 12.06.2017 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ungeändert beschlossen.
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Anlage 4 Eingriffe und Kompensation
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Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße – Erläuterungsbericht –Bearbeitungsstand: April 2017 Seite 29 | 35 www.dalhaus-engelmayer.de 5 Fledermausflachkästen in Form von 3 Flachkästen und 2 Höhlen vorzusehen. Mit der Maßnahme ist der Erhalt der ökologischen Fu nktion der von dem Vorhaben betroffenen potenziellen Ruhestätten von F ledermäusen im räumlichen Zusammenhang gewährleistet (siehe auch A rtenschutzrechtliche Prüfung). 7 Gegenüberstellung der Eingriffe und landschaftspflegerischen Maßnahmen Der Eingriff und die landschaftspflegerischen Maßna hmen werden in den folgenden Tabellen zur Bilanzierung in Anlehnung an die Methode der Überpr üfung des Mindestumfanges von Kompensationsmaßnahmen nach Ludwig (1991) quantifiziert und dargestellt. Tabelle 2: Eingriff in das Biotoppotenzial Art und Umfang des Eingriffs Ö kol. Wert P rodukt aus Fläche u. Wert Code Betroffener Biotoptyp ca. m² VF 211 Versiegelte Flächen, Wege und Straßen 1.895 0 0 PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand 34 6 204 BR 13121 Vegetation an Böschungen und Straßenränder n, gehölzreich, mittleres BH, standortgerecht (894)* 682 15 13.410 BR 3116 neophytenreiche Ruderalflur, Brombeergebüsc h 7 10 70 GH 722 Baumgruppe, -reihe, Einzelbaum starkes Baumh olz, standortfremd - Fällung von 2 Pappeln (244)* 108 15 3.660 GH 722 Baumgruppe, -reihe, Einzelbaum starkes Baumh olz, standortfremd 396 m² Eingriff in den Kronen- und Wurzelbereich wird mit 20% gerechnet (79)* 15 1.185 GH 721 Einzelbaum starkes Baumholz, standorttypisch Fällung einer Esche (79)* 31 17 1.343 GH 3121 Laubforst mittleres Baumholz, einheimisch u nd standortgerecht Eingriff in festgesetzte Kompensationsfläche 135 19 2.565 Summe Bestand 2.892 2 2.437 *Die Klammerwerte berücksichtigen nicht nur den dire kten Eingriff durch den Arbeitsraum, sondern den gesamten Kronenbereich bei erforderlicher Rodung von Einzelbäumen. Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße – Erläuterungsbericht –Bearbeitungsstand: April 2017 Seite 30 | 35 www.dalhaus-engelmayer.de Tabelle 3: Geplante Maßnahmen im Eingriffsgebiet Art und Umfang der Maßnahme Ö kol. Wert P rodukt a us Fläche u nd Wert Maß-Nr. C ode G eplante Maßnahme /Biotoptyp c a. m² VF 211 Versiegelte Flächen, Wege und Straßen 2.491 0 0 A1 PA 122 Entsiegelung und Herstellung als Scherras en (Kreiselmitte) 95 6 570 S1, W1 PA 122 Scherrasen (Wiederherstellung des tem porären Arbeitsraums) 71 6 426 S1, W2 BR 132 Sukzessionsflächen (Wiederherstellung des temporären Arbeitsraums in Gehölzbereichen) 235 10* 2.350 Summe Planung 2.892 3 .346 * aufgrund der direkten Lage am Straßenrand und der erforderlichen Pflege mit Rückschnittmaßnahmen um den Gehwegbereich frei und verkehrssicher zu halten, we rden sich diese Flächen nur bedingt natürlich entwi ckeln, so dass ihr Wert um 2 ökologische Wertpunkte abgestuft wird (BR 132 = 12 Pkte auf 10 Pkte abgestuft). Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und landschaftspflegerischen Maßnahmen innerhalb des unmittelbaren Eingriffsbereichs resultiert im Ergebnis ein Defizit von: 3.346 – 22.437 = - 1 9.091 ökologischen Wertpunkten. Ein weiterer Ausgleich innerhalb des Eingriffgebiet es ist aufgrund fehlender Aus- gleichsmöglichkeiten vor Ort ungeeignet. Es verblei bt somit ein erhebliches Defizit und eine Kompensationserfordernis für den Eingriff. 8 Kompensation nicht minimierbarer bzw. nicht vermeidbarer Eingriffe Die vorgesehenen Schutz-, Vermeidungs-/ Minderungs- und Wiederherstellungsmaßnahme n bewirken, zusammengenommen bereits eine weitestgehe nde Minimierung und Vermeidung der mehr oder weniger erheblichen Eingriffswirkungen. E s verbleiben allerdings negative Eingriffs- wirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope durch den Eingriff in die Gehölzbestände insbesondere durch Baumrodung und Rückschnittmaßnah men. Diese gilt es in Kenntnis der Gegebenheiten von Natur und Landschaft und unter Be rücksichtigung der Belange der Landespflege und des Naturschutzes, durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße – Erläuterungsbericht –Bearbeitungsstand: April 2017 Seite 31 | 35 www.dalhaus-engelmayer.de Es ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der UNB und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die erforderliche Kompensation für das Defizit von 19.091 ökologischen Wertpunkten aufgrund fehlender Ausgleichsmöglichkei t vor Ort über das Ökokonto „Südlich Steinneuer Hof“ (Gemarkung Meschenich, Flur 55, Flurstück 129) auszugleichen. Der Flächenpool südlich Steinneuer Hof umfasst ca. 50.060 m² und wurde bereits vor Jahren aufgeforstet (AX 11). Von der rund 5ha großen Fläch en sind zwischenzeitlich ca. 32.685 m² belegt sowie 2.298 m² vorgemerkt. Es stehen somit n och ca. 15.107 m² anrechenbare Kompensationsflächen zur Verfügung. Die Fläche wurde nach dem Bewertungsschlüssel Sporb eck/Ludwig mit 15 BWP bewertet. Die ursprüngliche Ackerfläche war mit 6 BWP bewertet, s o dass eine Aufwertung von 9 BWP erzielt wurde. Abb. 4: Lage des Öokokontos „Südlich Steinneuer Hof “ (Grundlage: Deutsche Grundkarte Kölner Stadtkarten und Luftbilder, 2004) Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße – Erläuterungsbericht –Bearbeitungsstand: April 2017 Seite 32 | 35 www.dalhaus-engelmayer.de Abb. 5: Ökokonto südlich Steinneuer Hof, Stand: 06.09.2016 (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) Bei einer festgesetzten Aufwertung von 9 BWP wird f ür die Kompensation des errechneten Defizits von 19.091 ökologischen Wertpunkten eine F läche von r und 2 .121 m ² benötigt. Die genaue Lage der anrechenbaren Fläche ist noch in Ab sprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen festzulegen. Zielsetzung dieser Maßnahme ist die Schaffung von naturnahen Ge hölzstrukturen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und dient dem Ausgleich von Gehölzverlusten. Neben der rein ökologischen Bedeutung für Flora und Fauna werden durch die Maßnahme auch Infiltration, Speicherung sowie Qualität des Sicker wassers durch Wasserrückhaltung und Nutzungsextensivierung verbessert. Bodenfunktionen sowie die mikroklimatische Situation werden positiv beeinflusst. Das Landschaftsbild wird bereichert. Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße – Erläuterungsbericht –Bearbeitungsstand: April 2017 Seite 33 | 35 www.dalhaus-engelmayer.de 9 Gegenüberstellung der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen Die Kompensationsmaßnahme wird für die anschließend e Gegenüberstellung mit dem Kompensationsdefizit für die Bilanzierung folgendermaßen bewertet: Tabelle 4: Geplante Kompensationsmaßnahme in räumlicher Nähe zum Eingriffsgebiet Art und Umfang der Maßnahme Ö kol. Wert P rodukt aus Fläche u. Wert Nr. C ode G eplante Maßnahme /Biotoptyp c a. m² Be- stand Planung Auf- wertung A 3 AX11 Laubforste, junges Stangenholz, einheimisch und standortgerecht, auf Acker 2.150 6 15 9 19.350 Summe 2.150 1 9.350 10 Fazit Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und Kompensation resultiert im Ergebnis, dass die Beeinträchtigungen des Biotoppotenzials durch d ie vorgesehenen Maßnahmen mit einem Überschuss von 19.350 – 19.091 = 259 ökologischen Wertpunkten ausgeglichen werden kann. Nach Ansicht der Verfasser lässt sich der beschrieb ene Eingriff in Natur und Landschaft in land- schaftsökologischer Hinsicht hinreichend minimieren und ausgleichen. Die Umsetzung verkehrstechnischer Maßnahmen im Zuge der Errichtun g einer Gesamtschule an der Ossietzky Straße führt im Zusammenhang mit den vorgesehenen l andschaftspflegerischen Maßnahmen sowie den externen Kompensationsmaßnahmen nicht zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzzweckes des Landschaft sschutzgebietes und widerspricht somit auch nicht den grundsätzlichen Zielen des Landschaf tsplans. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete werde n von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt. -
Anlage 1 Auszug Landschaftsplan Köln
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Abb. 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Köln (Grundlage: www.stadt-koeln.de) (LB= Geschützter Landschaftsbestandteil, L= Landschaftsschutzgebiet, N= Naturschutzgebiet). -
Anlage 2 LBP Bestands- und Konfliktplan
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er EN; vi !_ 2 7 A = R 7 \ a2 fo) 4% \ —— & Kal Pe Landschaftsschutzgebiet . a © N \ { VoDD Legende r — - Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen —$ P- \) \ Y } ! Ä Verlust von Biotopstrukturen durch Flächenin- zum Rhein und zum inneren Grüngürtel of 02% N \ 4067 j ’ k anspruchnahme für Straßen- und Wegebau >% Be j ! j Grenze des Untersuchungs-/ Planungsraums und Bankett 2 = A ' Z RS | h SB | / ug | | Grenze des direkten baulichen Eingriffs may \ | I 11 i Ka2 bau CA ® N Grenze des Landschaftsschutzgebietes gem. Landschaftsplan Verlust von Biotopstrukturen durch ggf. | \ „ erforderl. Rückschnitt der Baumkronen S 70 Biotoptypen Pr — angrenzender Gehölze | - |. Verkehrsflächen ® | VF 211 versiegelte Flächen, Fahr- und Gehwege Ka3 bau Ka) { 3% | VF 213 teilversiegelte Flächen und Wege Temporärer Verlust von Biotopstrukturen für & 9 gebiet Vri Gleisanlage den Arbeitsstreifen 1 . f —— l Äußerer Grüngürtel am Befgheirher Hof und Grünverbindungen 1 „ Zum Rhein und zum innere $ Ungürtel Siedlungsbereich Pa GA12 sB Wohnbebauung Ka4 bau 4 Potenzielle Beeinträchtigung angrenzender vo. Gärten 01 EN 124.04.17 Reduzierung der vorhandenen und zu rodenden Bäume um 2 Stck, Eintrag Biotoptyp GH721 im Plan Vegetationsbestände durch Baustellenbetrieb v4 cA12 Kleingartenanlage mit geringem Gehölzanteil INDEX [NAME [DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN Pd = = BE mu . a . y; | [oa2st | Gartenbrache mit hohem Gehölzanteil BAUHERR: Ka5 bau “ „ £ BR eR en u mm on L Öffentliche Grünflächen h N Stadt Köln = RUHE ZA 1 PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand .. .. Temporäre Beeinträchtigung der Fauna durch = RN N Baustelenbetrieb 7 1 Naturnahe Bereiche Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 7 (a)) brai Stadthaus Deutz - Westgebäude : 122 Neophytenreiche Ruderalflur, Brombeergebüsch . Pd x \ a j . . Willy-Brandt-Platz 2 Kl v4 _f © LG EDLER > / > BR 13121 Gehölzbestand an Straßenrändern, Böschungen, mittleres BH, standorttyp. bau — / DES, = D - 50679 Köln Temporäre Beeinträchtigungen der ' : 2 < L, GH 722 Baumgruppen, -reihen, Einzelbäume, starkes Baumholz, standortfremd PROIEKT: Erholungseignung während der Bauphase GH721| Baumgruppen, -reihen, Einzelbäume, starkes Baumholz, standorttypisch . Sruppen, ' ' ' yp Gesamtschule Nippes gem. Bebauungsplan 6251/ 02 festgesetzter Kreisverkehr Ossietzkystr./Etzelstr./Longerischer Straße N \ Bereich als externe Ausgleichsfläche mit Zielbiotop ß 2 standortgerechter Laubwald (GH 3131) LANDSCHAFTSARCHITEKT: DALHAUS ENGELMAYER Konflikte/Beeinträchtigungen & \ Garten- und Landschaftsarchitekten 0588 zusätzliche Versiegelung Elbestraße 8 temporärer Arbeitsstreifen 24.04.17 53919 Weilerswist Telefon: (02254) 96 99 -0 Telefay»102254) 96 99 2 VVVVW\ potenzielle Beschädigung angrenzender Gehölze Y4 9 LE 8 » &X erforderliche Baumrodung PLANINHALT: Kontikvunkt Landschaftspflegerischer Begleitplan ’ Bestand und Konflikte PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM: Gi/En 12.04.17 2017-03-LBP-BK-Ol | Ol 1:500 GEZ.: BLATTGRÖSSE: Gi/En 760x297 -
Anlage 3 LBP Maßnahmenplan
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Legende Landschaftsschutzgebiet Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum inneren Grüngürtel Grenze des Untersuchungs-/ Planungsraums r m md Grenze des direkten baulichen Eingriffs HH Grenze des Landschaftsschutzgebietes gem. Landschaftsplan u —_. Planung Wiederherstellung als Scherrasens (PA 122) Wiederherstellung als Sukzessionsfläche (BR 132) in Gehölzbereichen 77, 2 | \ = Y zIBBEıN _ “N 06 Cd 7 Y, G u asphaltierte Erschließungswege (VF 211) NO ——— _ Stützwand, z.T. mit Absturzsicherung (VF 211) 01 EN [24.04.17 Unterscheidung Scherrasen/Sukzessionsfläche, Korrektur Wiederherstellung im Bereich Wohnbebauung Landschaftspflegerische Maßnahmen INDEX [NAME |DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN AA Baumschutzmaßnahmen während der Bauphase BAUHERR: & } S u Is Stadt Köln ren BB BEER _ Entsiegelung vorhandener Asphaltflächen (ca. 95 m?) Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Stadthaus Deutz - Westgebäude IR Willy-Brandt-Platz 2 ur: D - 50679 Köln = : I |) PROJEKT: Gesamtschule Nippes Kreisverkehr Ossietzkystr./Etzelstr./Longerischer Straße Gem. Longericl | LANDSCHAFTSARCHITEKT: DALHAUS & ENGELMAYER Garten- und Landschaftsarchitekten >. Elbestraße 8 24.04.17 53919 Weilerswist : ) 96 99 -0 Y4 L. 2254) 96 99 20 Fr PLANINHALT: . Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM: Gi/En 12.04.17 Gi/En 760x297 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1411/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstellung des Kreisverkehrs Ossietzky Str./Longericher Straße/Etzelstraße für die Errichtung des Schulneubaus Gesamtschule Nippes, LSG 8 , EZ 2, hier: Beteiligung des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde nach § 67 BNatSchG Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem geplanten Ausbau der vorhandenen Kreuzung Ossietzkystr./Etzelstr./Longericher Straße zu einem Kreisverkehr im Zuge der Inbetrieb- nahme der neuen Gesamtschule Nippes einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde lehnt die beantragte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 07.10.2010 hat der Rat die Errichtung eines Neubaus mit Dreifac hsporthalle für die Gesamtschule Nippes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, unve rzüglich die Planung und Kostenermittlung nach gesicherter Finanzierung aufzunehmen. Das Gebäude befindet sich de r- zeit im Bau, und die Fertigstellung wird zum Schuljahresbeginn 2017/2018 erfolgen. Der Standort wird zukünftig von insgesamt 912 Schülern und ca. 85 Lehrern besucht. Die derzeitig vorhandene Verkehrsinfrastruktur ist hierfür nicht ausreichend, da der Standort vorher von einer deu t- lich kleineren Förderschule benutzt wurde. In einer Verkehrsuntersuchung wurde der zu erwartende Zu - und Abgangsverkehr der neuen G e- samtschule ermittelt. Zur verk ehrssicheren und -verträglicheren Erschließung soll der Knotenpunkt Ossietzkystraße/Longericher Straße/Etzelstraße sowie die Kreuzung Robert -Perthel- Straße/Longericher Straße in einen Kreisverkehr umgebaut werden. Landschaftsrechtlich relevant ist ausschl ießlich der Kreisverkehr Ossietzkystraße/Longericher Str a- ße/Etzelstraße, da sich dieser innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L8 LSG „Äußerer Grüngürtel am Bergheimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ befindet. Das dargestellte Entwicklungsziel ist EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanl a- gen“. Die Baumaßnahme befindet sich im südlichen Bereich des Kölner Stadtteils Longerich zw ischen den S-Bahn-Haltestellen Köln -Longerich und Köln -Geldernstraße/Parkgürtel inmitten eines Landschaft s- schutzgebietes. Nördlich des Knotenpunktes befindet sich ein Wohngebiet. Auf der Longericher Straße werden zwischen der Robert -Perthel-Straße und der Ossiet zkystraße zukünftig im Tunnelbereich ergänzend in beiden Richtungen Sch utzstreifen für Radfahrer vorges e- hen. Innerhalb der beiden Kreisverkehre werden die Radfahrer zusammen mit dem Kfz -Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Des Weiteren ist es vorgesehen, die Etzelstraße hinsichtlich der Radverkehr s- führung zu optimieren. Diese Planung erfolgt parallel und wird separat vorgestellt. Für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, werden beidseitig der Longericher Straße jeweils 6 Hol - und Bringplätze zwischen der Eisenbahnunterführung und dem Beginn des Kreisve r- kehrs eingerichtet. Um eine verkehrliche Entlastung im angrenzenden Wohngebiet zu erzielen, sollen diese Fahrzeuge auch im Kreisverkehr wenden und über die Robert-Perthel Straße zurückfahren. Anhand der Verkehrsanalyse wurde auch festgestellt, dass der Schulsta ndort derzeitig nicht ve r- kehrsgünstig an das ÖV -Netz angebunden ist. Durch die geplante Verlegung der Bushaltestelle Hugo- Junkers Straße in Richtung des neu zu errichtenden Kreisverkehrs Robert -Perthel Straße, soll eine verbesserte Schulanbindung auch für die Schüler aus dem südlich gelegenen Stadtteil Bilderst ö- ckchen erzielt werden. Eingriff / Kompensation Zunächst war geplant den Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 30m zu errichten. Unter Berüc k- sichtigung von Vermeidungs-Minderungsaspekten sowie eines zu vermeidenden Grunderwerbs ist es gelungen den Kreisverkehr auf einen Durchmesser von 28m zu verkleinern, so dass die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie notwendige Baumfällungen so gering wie möglich gehalten werden. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Umsetzung der Maßnahme mindestens 25 Bäume gefällt werden. Bei weiteren 6 Bäumen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend fest- gelegt werden, ob und in welcher letztendlichen Gesamtzahl diese gefällt werden müssen. Im Rah- men der Bauausführung wird es daher eine ökologische Baubegleitung geben, um abhängig vom 3 Baufortschritt zu klären, welcher der 6 Bäume tatsächlich gefällt werden muss. Es wurde durch ein Landschaftsplanungsbüro ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LPB) e rstellt, der erforderliche Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen sowie Ausgleichs - und Ersatzmaßnah- men festgelegt hat. Die Eingriffsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotoptypenbewertungsschlüssels nach Froelich & Sporbeck (1991). Der Eingriff beläuft sich auf 22.437 Biotopwertpunkte. Davon können nur 3.346 BW- Punkte im direkten Eingriffsbereich ausgeglichen werden. Die restlichen 19.091 BW -Punkte werden über den Flächenpool des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen „Südlich Steinneuer Hof“ ausgeglichen. Artenschutz Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte werden folgende Maßnahmen ergriffen: - Für den Verlust der potenziellen Sommerquartiere sind im Umfeld des Vorhabens (max. 1 km Umkreis) an geeigneter Stelle 5 Fledermauskästen (3 Flachkästen, 2 Höhlenkästen) bis Ende März auszubringen. Auswahl der Standorte und Anbringung hat durch eine fachkundige Person zu erfolgen. - Vegetationsentfernungen/Baumfällung sind nach Möglichkeit außerhalb der Hauptfortpflanzungs- zeit durchzuführen, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar. Ist dieses Zeitfenster nicht realisierbar, ist die zu entfernende Vegetation vorher auf aktuell besetzte Nester/Quartiere zu kontrollieren. Bei Positivnachweisen (besetzte Nester/Quartiere) ist die UNB zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen, bevor weiter gearbeitet wird. Damit ist das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. Befreiungsvoraussetzungen Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde liegen nach Festlegung der oben erläuterten Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- bzw. der Ersatzmaßnahmen die Befreiungsvoraussetzungen gem. §67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor, da der Eingriff hinreichend ausgegli- chen wird und der Kreisverkehr aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließ- lich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist. Anlagen
Beratungsverlauf
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12.06.2017
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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