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V/0945/2005

Bebauungsplan Nr. 451 - "Westlich Kappenberger Damm/Buswende"

Vorlage 07.11.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 24.11.2005, TOP 6.5

Anlage 1: Plan Nr. 1 Ausgleichsfläche Galgheide - Gestaltungskonzept

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: Plan Nr. 2 Fuß-/Radweg westl. Kappenberger Damm, Bebauungsplan Nr. 451

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Anlage 1: Plan Nr. 1 Ausgleichsfläche Galgheide - Gestaltungskonzept

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Beschlussvorlage

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V/0945/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 451 - "Westlich Kappenberger Damm/Buswende" 
Planung und Bau von Ausgleichsflächen und eines Fuß- und Radweges 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung und Bauausführung einer Ausgleichsfläche in 2005/06 im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes Nr. 451 – Westlich Kappenberger Damm / Buswende, wird gemäß 
Plan Nr. 1 Ausgleichsfläche Galgheide - Gestaltungskonzept vom 01.09.2005 zugestimmt. 
 
2. Der Planung und Bauausführung eines Fuß-/Radweges in 2005/06 innerhalb de Geltungs-
bereiches  des Bebauungsplans Nr. 451 – Westlich Kappenberger Damm / Buswende und 
der Fortführung der Fuß-/Radwegeverbindung bis zur Zufahrtsstraße von Haus Feldhaus, 
wird gemäß Plan Nr. 2 Fuß-/Radweg westlich Kappenberger Damm, Bebauungsplan Nr. 
451 vom 24.10.2005 zugestimmt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Zu 1. Die Baukosten für die Herstellung der ca. 0,44 ha großen Ausgleichsfläche betragen 
20.000 €. 
Die jährlichen Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der Ausgleichsfläche belaufen sich 
auf 1.200 €. 
 
Zu 2. Die Baukosten für die Herstellung der ca. 260 m langen Fuß-/Radwegeverbindung betra-
gen 33.000 €. 
Die jährlichen Folgekosten für Unterhaltung und Pflege der Fuß-/Radwegeverbindung be-
laufen sich auf 400 €. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0945/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Scharf 
Ruf: 
492 6723 
E-Mail: 
scharfk@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0945/2005 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen wie folgt im Haushaltsplan 2005 zur Verfügung: 
 
Ausgaben 
 
Haushaltsstellen Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag Bemerkung 
     
5815.961.1210.X Bauk. Ausgl. Beb. Bbpl. 451,  
westl. Kappenb. D./Buswende, 
2005 11.000,00 €  
6305.961.1640.8 Bauk. Ausgl. Erschl. Bbpl. 451, 
westl. Kappenb. D./Buswende 
2005   9.000,00 €  
5815.960.1210.9 Bauk. Fuß-, Radweg, westl. 
Kappenb. Damm Bbpl. 451 
2005 33.000,00 €  
 
Insgesamt: 53.000,00 €  
 
 
Befristung 
Keine 
 
 
Begründun
g: 
 
Zu 1. Ausgleichsfläche Galgheide 
 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451, westlich Kappenberger Damm / Buswende wur-
den innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Ausgleichsflächen festgesetzt. Die 
Ausgleichsflächen sind zur Kompensation der mit der Baugebietsausweisung einhergehenden 
Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich.  
 
Die ca. 0,44 ha große Ausgleichsfläche grenzt im Norden an die Kleingartensiedlungen „Zur Linde“ 
und „Deutsche Eiche“ und im Westen an die bereits weitgehend fertig gestellte Wohnbebauung an. 
Im Süden reicht die Ausgleichsfläche bis an die 110 kV-Freileitungen heran. Lage und Zuschnitt 
der Ausgleichsfläche sind dem beigefügten Plan (Anlage 1) zu entnehmen. Im Bereich des ca. 21 
m breiten Schutzstreifens der 110 kV-Freileitungen sind laut Vorgabe der RWE ausschließlich Ge-
hölze mit einer maximalen Aufwuchshöhe von 7 m zulässig. Die Ausgestaltung der Ausgleichsflä-
chen und Gehölzartenauswahl wurden hierauf abgestimmt. Baumpflanzungen sind ausschließlich 
außerhalb des Schutzstreifens vorgesehen. 
 
Das Planungskonzept sieht vor, die bislang intensiv genutzten Ackerflächen westlich der Wohnbe-
bauung aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und in eine strukturreiche mit Gehölzen, 
Hochstauden und Gräsern bewachsene Biotopfläche umzuwandeln. Der unmittelbar nördlich an-
grenzende Entwässerungsgraben wird soweit möglich in die Umgestaltung integriert. Zur Erhö-
hung der Strukturvielfalt und der kleinräumi gen Standortverhältnisse sowie zur höhenmäßigen An-
passung der Ausgleichsfläche an die höher gelegenen Wohnbaugrundstücke, werden durch die 
Anlage von Blänken und Hügeln Bodenmodellierungen auf der geplanten Biotopfläche vorgenom-
men. 
 
Auf dem südlichen 10 m breiten und ca. 130 m langen Ausgleichsstreifen parallel der 110 kV-
Freileitungen wird eine 3 bis 5-reihige Feldhecke angelegt. Neben ihrer Primärfunktion als Lebens-
raum und Vernetzungskorridor, dient der Gehölzstreifen der visuellen Einbindung des vorhande-
nen Baugebietes zum angrenzenden Freiraum. Durch die Verwendung von ausschließlich regene-
rativen und ausschlagfähigen Straucharten (Weißdorn, Schlehe, Hundsrose und Hasel) können die 
im Bereich der 110 kV-Freileitungen erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten und eventuell

- 3 - 
V/0945/2005 
erforderliche Gehölzrückschnitte zur Minder ung der Aufwuchshöhe des Heckenbestandes durch-
geführt werden. 
 
Die Ausgestaltung der Ausgleichsfläche erfolgt in Anlehnung an das typische Erscheinungsbild der 
„münsterländischen Parklandschaft“. 
 
 
Zu 2. Fuß-/Radweg westlich Kappenberger Damm, Bebauungsplan Nr. 451
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451, westlich Kappenberger Damm / Buswende 
wurde innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans, im direkten Anschluss an die Er-
schließungsstraße „Nordkirchenweg“, ein Fuß-/Radweg ausgewiesen. Der 2,5 m breite Fuß-
/Radweg wird in wassergebundener Decke hergestellt und hat eine Länge von ca. 105 m. Der Weg 
wird außerhalb des Bebauungsplans 451 in westlicher Richtung fortgeführt und verbindet das 
Baugebiet mit den westlich gelegenen Fuß-/Radwegeverbindungen und den vorhandenen Spiel-
platzangeboten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 84 - Werneweg. Innerhalb des Bebauungs-
plans Nr. 451 wurden mit Hinweis auf die nördlichen und in fußläufiger Entfernung gelegenen 
Spielplätze an der Galgheide und am Werneweg keine Spielflächen festgesetzt. Das außerhalb 
des Bebauungsplans geplante Wegeteilstück hat eine Länge von ca. 155 m und verläuft parallel 
eines vorhandenen Entwässerungsgrabens südlich der Kleingartensiedlung „Deutsche Eiche“. 
Ausbaubreite und Wegedecke entsprechen dem 105 m langen Teilstück innerhalb des Bebau-
ungsplans. 
Die Linienführung des Weges orientiert sich an der südlichen Böschungskante des vom Tiefbau-
amt ausgebauten Entwässerungsgrabens. Die Linienführung des Fuß-/Radweges wird durch eine 
punktuelle Bepflanzung mit Einzelbäumen und Sträuchern im Gelände betont. Die Sicherheitsab-
stände und Aufwuchshöhenbeschränkungen im Bereich der 110 kV-Freileitungen werden im Rah-
men der Gehölzartenauswahl berücksichtigt. 
 
Lage und Querprofil des insgesamt ca. 260 m langen Fuß-/Radweges sind der Anlage 2 zu ent-
nehmen.  
 
Die Bauabwicklung steht unter dem generellen Vorbehalt der personellen und finanziellen Res-
sourcen die dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz zur Verfügung stehen. Deshalb kann das 
Amt zzt. keine verbindliche Planung für die Umsetzung entwickeln und zusagen. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Plan Nr. 1 Ausgleichsfläche Galgheide – Gestaltungskonzept 
Anlage 2: Plan Nr. 2 Fuß-/Radweg westlich Kappenberger Damm, Bebauungsplan Nr. 451

Anlage 2: Plan Nr. 2 Fuß-/Radweg westl. Kappenberger Damm, Bebauungsplan Nr. 451

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Beratungsverlauf (1)

24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 451 (amtlicher Umring) amtlich
  • Kappenberger Damm
  • Werneweg
  • Galgheide

Bebauungsplan Nr. 451

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westlich Kappenberger Damm / Buswende

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0945/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37